• Keine Ergebnisse gefunden

Die Bundeserbschaftssteuer ist ein schwerwiegender Eingriff in die kantonale Steuerhoheit | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Bundeserbschaftssteuer ist ein schwerwiegender Eingriff in die kantonale Steuerhoheit | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Dossier

56Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2014

Diverse eidgenössische Volksinitiativen führen derzeit in Richtung Zentralisierung im Bereich der Steuern. Das aktuellste Bei- spiel ist die Volksinitiative, welche die Ein- führung einer Bundeserbschaftssteuer ver- langt, deren Ertrag zu zwei Dritteln in den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen soll. Die Kon- ferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) lehnt diese Volksinitiative ab.

Die Kantone erheben die Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die Initiative stellt einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar und schafft eine neue Bundessteuer. Dabei ist es ein verbreitetes Missverständnis, dass die Kantone die Erbschaftssteuern abge- schafft hätten. Die – kantonal unterschied- lich ausgestalteten – Steuererleichterungen bei Erbanfällen bezogen sich im Wesentli- chen auf die Besteuerung der Erbschaften von direkten Nachkommen. Aber auch da gibt es Ausnahmen: Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Waadt und teil- weise Luzern erheben nach wie vor eine Erb- schaftssteuer auch für direkte Nachkommen.

Schwyz ist der einzige Kanton, der keine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennt.

Sehr oft geht vergessen, dass die kantonalen Erbschaftssteuern für die nicht nahen Ver- wandten in zahlreichen Kantonen sehr hoch sind und bei Erbanfällen von Nichtverwand- ten Steuerbelastungen von über 40% anfal- len können. Insgesamt bringt die Erbschafts- und Schenkungssteuer den Kantonen und Gemeinden gemäss der aktuellsten Finanz- statistik des Jahres 2011 rund 862 Mio. Fran- ken ein. Das zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Kantone diese Steuer nicht abgeschafft haben, sondern auf differenzierte Weise erheben.

Bei der Diskussion übr die kantonalen Erbschaftssteuern muss das gesamte Steuerge- füge der Kantone beachtet werden. Dazu gehört die Belastung mit den Einkommens- steuern, besonders aber mit den Vermögens- steuern, die der Bund nicht kennt. Ganz of- fensichtlich sind beispielsweise im Kanton Waadt – trotz der Erbschaftssteuer auch für direkte Nachkommen – keine Abwanderun-

gen von älteren Steuerpflichtigen zu beobach- ten. Es soll dem Waadtland deshalb ebenso unbenommen bleiben, die Erbschaften so zu besteuern, wie auch dem Kanton Schwyz, ganz auf diese Steuer zu verzichten. Dies ist ein Beispiel für den funktionierenden Schwei- zer Föderalismus, der auch nicht zu einem ru- inösen Steuerwettbewerb führt. Die Stimm- berechtigten der Kantone sollen selber über die Gesamtbelastung von Einkommen, Ver- mögen und Erbschaften oder Schenkungen entscheiden können. Eine weitere Aushöh- lung des Föderalismus durch die Zentralisie- rung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ist deshalb abzulehnen.

Verfassungsrechtliche Mängel und heikle Zweckbindung der Erträge

Die Erbschaftssteuerinitiative hat bereits vor dem offiziellen Zustandekommen hohe Wellen geschlagen. Im Falle einer Annahme führt sie zu verfassungsrechtlichen Proble- men und Rechtsungleichheiten. Massgebend ist beispielsweise die Höhe des Nachlasses, nicht aber die Quote, die einem Erben an- fällt: Bei einem Nachlass von 2 Mio. Franken und einem einzigen Erben fallen keine Steu- ern an, wohl aber bei einem Nachlass von 2,1 Mio. Franken und vier Erben, die je 525000 Franken erhalten. Die in der Initiati- ve vorgesehene Berücksichtigung bei einer Unternehmensnachfolge ist völlig offen. Die zeitliche Rückwirkung ist aufgrund der be- lastenden Auswirkungen und des langen Zeitraums verfassungswidrig. Ob und wie bereits bezahlte kantonale Erbschaftssteuern zurückerstattet werden müssen, ist völlig of- fen – abgesehen von den nicht abschätzbaren Folgen für die kantonalen Haushalte. Die Zweckbindung freier Steuereinnahmen ist zudem auch aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen. Im Bereich der Altersvorsorge sind strukturelle Reformen notwendig. Eine Bundeserbschaftssteuer liegt auch in dieser Hinsicht quer in der Landschaft.

Die Bundeserbschaftssteuer ist ein schwerwiegender Eingriff in die kantonale Steuerhoheit

Die Erbschafts- und Schenkungs- steuer bringt den Kantonen und Gemeinden Einnahmen von jähr- lich rund 862 Mio. Franken.

Die Kantone machen auf unter- schiedliche Weise von ihrem Besteuerungsrecht Gebrauch, entsprechend den Präferenzen ihrer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Volksinitiative für eine Bundeserbschaftssteuer bricht in das föderalistische System ein und führt zu zahlrei- chen rechtlichen und finanz- politischen Problemen. Die FDK empfiehlt sie zur Ablehnung.

Peter Hegglin Regierungsrat des Kan- tons Zug, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gelegentlich ist die Meinung zu hören, die Kantone könnten sich im Bereich der obliga- torischen Schule wegen rückläufiger Schüler- zahlen finanziell entlasten, so dass sie nicht auf

Dieses grosse Potenzial wollen die Kantone mit Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen.. Steuerabzüge für die familien- ergänzende Kinderbetreuung

Vieles deutet darauf hin, dass sich für das laufende Jahr die Perspektiven verschlech- tern: 18 Kantone budgetieren für 2016 ein Defizit; 8 Kantone einen Überschuss oder

Die Ergebnisse der Langfristpers- pektiven sind im Sinne von «wenn-dann»-Hypothesen zu interpretieren: Wenn sich die Demografie und die Wirtschaft wie in den Langfristperspektiven

Dass diese bereits heute wirkt, die einschlägigen Bestimmungen aber bestenfalls in einigen Jahren bekannt sein werden, schafft lähmende Unsicherheit – Gift erster Klasse

Dazu kann etwa eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen beitragen – diese muss aber auch Pflegeheime und Spitex mit

In einer Studie schätzten wir zum einen, welchen Effekt das Schulden- niveau der Kantone auf den Zinssatz hat, und zum anderen, wie daraus die optimale Schul- denquote

lichen Ausgaben sowie der grössere Teil der Mindereinnahmen wurden bereits früher im Jahr 2008 beschlossen und sind auf die gute Finanzlage der Kantone aufgrund der