• Keine Ergebnisse gefunden

Kreisschreiben 4/2017 Erfolgreiche Betriebsführung (Artikel 4 Absatz 5 Strukturverbesserungsverordnung)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kreisschreiben 4/2017 Erfolgreiche Betriebsführung (Artikel 4 Absatz 5 Strukturverbesserungsverordnung)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Betriebsentwicklung

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Samuel Brunner

Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern

Tel. +41 58 462 26 64, Fax +41 58 462 26 34 samuel.brunner@blw.admin.ch

www.blw.admin.ch 420/2004/04120 \ COO.2101.101.7.1127392

CH-3003 Bern, FBBE / BLW /stl

An die kantonalen Vollzugsstellen für Strukturverbesserungsmassnahmen

Unser Zeichen: bru/stl Bern, 20. Dezember 2017

Kreisschreiben 4/2017

Erfolgreiche Betriebsführung (Artikel 4 Absatz 5 Strukturverbesserungsverordnung) Sehr geehrte Damen und Herren

In Artikel 4 werden die Anforderungen an die Ausbildung der Gesuchsteller für den Erhalt von einzel- betrieblichen Investitionshilfen definiert. Bei Gesuchstern ohne geeignete Ausbildung, kann bei einer nachgewiesenen erfolgreichen Betriebsführung, die Ausbildungsanforderung kompensiert werden. Im Rahmen des Verordnungspaketes 2017 wurde nach Absatz 5 das BLW beauftragt, die in Absatz 2 ge- forderte erfolgreiche Betriebsführung zu definieren, um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.

In Zusammenarbeit mit Vertretern der suissemelio und der Forschungsanstalt Agroscope wurden die Anforderungen an eine erfolgreiche Betriebsführung erarbeitet. Diese Anforderungen sollen im 2018 an den laufenden Gesuchen ausgetestet werden. Anschliessend werden die Erfahrungen evaluiert und über allfällig notwendige Anpassungen, Ergänzungen und Präzisierungen sowie eine Aufnahme der Regelung in der IBLV entschieden.

Beurteilungssystem

Die Beurteilung der erfolgreichen Bewirtschaftung erfolgt anhand der vier Kennzahlen aus dem Ra- tingtool der suissemelio. Für die Berechnung der Kennzahlen werden die letzten drei Buchhaltungs- abschlüsse verwendet. Für jeden Buchhaltungsabschluss werden die vier Kennzahlen, sowie die dar- aus resultierende Punktzahl respektive Ratingnote berechnet. Die aus der durchschnittlichen

Punktzahl der letzten drei Jahre berechnete Ratingnote, wird nun als Indikator der erfolgreichen Be- triebsführung verwendet. Dazu werden die Ratingnoten in drei Kategorien aufgeteilt. Betriebe mit der Note 1 (rote Kategorie) sind bis auf weiteres von einzelbetrieblichen Investitionshilfen ausgeschlos- sen. Betriebe mit der Note 2 bis 3 (orange Kategorie) können nur Investitionshilfen erhalten, wenn das schwache Ratingergebnis durch eine Expertenbeurteilung begründet wird und der betriebliche Erfolg zusätzlich mittels nachvollziehbarer Argumentation aufgezeigt werden kann. Betriebe mit der Note 4 bis 6 (grüne Kategorie) erfüllen die Anforderung an eine erfolgreiche Betriebsführung.

(2)

420/2004/04120 \ COO.2101.101.7.1127392 2/2

Berechnung der Kennzahlen (Berechnungsmodel von suissemelio)

Kennzahl Berechnungsformel Klassierung (Punkte)

ungenügend schwach mittel gut komfortabel

100 200 300 400 500

Kennzahl 1

Cashflow*/Umsatzrate

𝐶𝑎𝑠ℎ𝑓𝑙𝑜𝑤

𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑒𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 ∗∗× 100 ≤0 0-5 5-15 15-25 >25

Kennzahl 2

dyn. Verschuldungsgrad

𝑙𝑎𝑛𝑔𝑓𝑟. 𝐹𝑟𝑒𝑚𝑑𝑘𝑎𝑝𝑖𝑡𝑎𝑙

𝐶𝑎𝑠ℎ𝑓𝑙𝑜𝑤 >20 12-20 8-12 4-8 0-4

Kennzahl 3

Fremdfinanzierungsgrad

𝐹𝑟𝑒𝑚𝑑𝑘𝑎𝑝𝑖𝑡𝑎𝑙

𝐵𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒× 100 >75 55-75 35-55 15-35 ≤15

Kennzahl 4a

Liquiditätsreserve / Umsatz

𝑁𝑒𝑡𝑡𝑜𝑚𝑜𝑛. 𝑈𝑚𝑙𝑎𝑢𝑓𝑣𝑒𝑟𝑚ö𝑔𝑒𝑛 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑒𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 × 100

≤-5 -5-10 10-20 20-35 >35

Kennzahl 4b ***

Kz. 4a inkl. Vorräte

𝑁𝑒𝑡𝑡𝑜 𝑈𝑚𝑙𝑎𝑢𝑓𝑣𝑒𝑟𝑚ö𝑔𝑒𝑛 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑒𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 × 100

* Cashflow = Eigenkapitalsbildung + Abschreibungen

** Gesamtertrag inkl. interne Lieferungen

*** Kennzahl 4b ersetzt 4a wenn 4b > 4a und 4a < 200 Punkte ist.

Berechnung Ratingnote

Ø Punktzahl Ratingnote Ampelfarbe

≥ 440 6 grün

370 – 439 5 grün

300 – 369 4 grün

240 - 299 3 orange

170 - 239 2 orange

100 - 169 1 rot

Die Ratingnote wird aufgrund der durchschnittlichen Punktzahlen der Kennzahlen berechnet.

Weiteres Vorgehen

Dieses Kreisschreiben gilt für alle Gesuche, die ab dem 1. Januar 2018 beim Kanton eingereicht wer- den und in Bezug auf die persönlichen Voraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 2 beurteilt werden. Ei- ne Übergansfrist bis Ende 2019 gilt für alle bis Ende 2017 eingereichten Gesuche. Bei Gesuchen, welche nach Artikel 4 Absatz 2 beurteilt werden, ist die Berechnung der Kennzahlen inklusive allfälli- ger Begründung in eMapis hochzuladen.

Wir beabsichtigen im dritten Quartal 2018 die gesammelten Erfahrungen auszuwerten.

Für die Berechnung der Kennzahlen wird empfohlen, das suissemelio Rating zu verwenden (siehe Anhang).

Freundliche Grüsse

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Samuel Brunner

Anhang: suissemelio Rating

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Grosse Rat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Erziehungsdirektion (ERZ) sowie der Polizei- und Militärdirektion (POM) betreffend Programm Bildung und Kultur, das aufgrund

-Kugeln blieben in den Löchern stecken -&gt; Justierung der Lochplatten -In der Abzählvorrichtung bleiben manchmal zu viele Kugeln -&gt; Abzählvor- Richtung wird an

[r]

www.klicksafe.de/meinungsbildung: Auf der Seite findet ihr weitere Informationen zu den Themen Desinformation und Meinungsbildung im Netz (siehe auch Broschüre „Vertraust du noch

Es ist außerdem sinnvoll, wenn ihr in der Diskussionsrunde oder danach Tipps und Hinweise zum sicheren Umgang mit smarten Systemen (s. Jeder Gruppe sollte ein Medienscout

• Creating profiles of agricultural organisations based on key procurement indicators and last mile activities give mobile money providers a basic understanding of value

1) Karten mit schwarzen Zahlen der Reihe nach auslegen. Jeder schwarzen Zahl eine passende rote Zahl zuordnen, so dass das Ergebnis immer 5 ist. 2) Karten an zwei Spieler

Die Kärtchen von 1-10 werden ausgedruckt (dickeres Papier, Karton, etc. verwenden) und anschließend ausgeschnitten.. Die Größe der Kärtchen