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JB 96.00% KAPITALSCHUTZ-ZERTIFIKAT MIT BARRIERE AUF XAG/USD

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Academic year: 2022

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Anfänglicher Festlegungstag:23. November 2021, hierbei handelt es sich um den Tag, an dem der Anfangskurs und der Re- ferenzkurs und die Barriere festgelegt werden.

Finaler Festlegungstag:24. Mai 2022, an diesem Tag wird der Schlusskurs festgelegt.

Finaler Rückzahlungstag:26. Mai 2022, an diesem Tag wird je- des Produkt zum Finalen Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt.

AUF XAG/USD

(die "Produkte")

SVSP SWISS DERIVATIVE MAP©/ EUSIPA DERIVATIVE MAP©KAPITALSCHUTZ-ZERTIFIKAT MIT BARRIERE (1130)

BULL – FORTLAUFENDE BARRIEREBEOBACHTUNG (124.83%) – PAUSCHAL-FAKTOR 5% – 100.00%

REFERENZKURS – 100.00% PARTIZIPATION – BARABWICKLUNG – DENOMINATION CURRENCY:

USD

Dieses Dokument dient ausschliesslich zu Informationszwecken.

Ein Produkt stellt keine kollektive Kapitalanlage im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes über die kollektiven Kapital- anlagen ("KAG") dar. Es unterliegt daher nicht der Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ("FIN- MA"), und potenzielle Anleger geniessen somit nicht den besonderen Anlegerschutz des KAG und sind dem Emittentenrisiko ausgesetzt.

I. Produktbeschreibung

Bedingungen

Valoren-Nr. 114747068

ISIN CH1147470681

Emissionsvolumen USD 220'000.00 Emissionswährung USD

Emissionspreis USD 1'000.00 (100.00%)

je Produkt; inkl. der Vertriebsgebühr

Stückelung USD 1'000.00

Laufzeit 181 Tage

Emissionstag/Zahlungstag:26. November 2021, hierbei han- delt es sich um den Tag, an dem die Produkte emittiert werden und der Emissionspreis bezahlt wird.

Basiswert

Spot Exchange Rate USD per XAG (XAGUSD <CRNCY>)

Anfangskurs 23.7200 USD per XAG1) Referenzkurs 23.7200 USD per XAG (100%)2) Barriere 29.6100 USD per XAG (124.83%)2)

Devisenseite Bloomberg

Bewertungszeitpunkt 09:30 New York-Zeit

1)per 23. November 2021 14:02 MEZ

2)in % des Anfangskurses des Basiswerts

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Rückzahlung

Finale Rückzahlung Produkte, die nicht bereits zuvor zurückgezahlt, zurückgekauft oder gekündigt wurden, werden von der Emittentin am Finalen Rückzahlungstag durch Zahlung eines dem Finalen Rückzahlungs- betrag entsprechenden Geldbetrags an den jeweiligen Inhaber zurückbezahlt.

Finaler Rückzahlungsbetrag 96.00% der Stückelung (d. h. der Geschützte Rückzahlungsbetrag).

Geschützter Rückzahlungsbetrag 96.00% der Stückelung Art der Abwicklung Barabwicklung

Kurs der Devisenkurs

Schlusskurs der Kurs zum Bewertungszeitpunkt am Finalen Festlegungstag, wie von der Berechnungsstelle er- mittelt

Zusatzzahlungen

Zusatzzahlungen Die Emittentin zahlt den Zusatzbetrag am Zusatzbetragszahlungstag für jedes Produkt an dessen Inhaber, sofern die Produkte nicht bereits vor dem Zusatzbetragszahlungstag zurückgezahlt, zu- rückgekauft oder gekündigt wurden.

Zusatzbetrag (i) wennkeinBarriereereignis eingetreten ist, ein Geldbetrag in Höhe des Quotienten aus der Stückelung (Denomination) und dem Referenzkurs (Strike) multipliziert mit demhöherender fol- genden Beträge: (x) null (0) oder (y) dem Produkt aus (A) der Partizipation (Participation) und (B) der Differenz aus dem Schlusskurs (Final Level) und dem Referenzkurs (Strike), berechnet von der Berechnungsstelle nach der folgenden Formel:

Denomination

Strike × max

[

0; Participation ×

(

Final Level − Strike

) ]

(ii) wenn ein Barriereereignis eingetreten ist, ein Geldbetrag in Höhe der Stückelung multipliziert mit dem Pauschal-Faktor.

Partizipation 100.00% (dies entspricht 1.00)

Pauschal-Faktor 5.00%

Barriereereignis Wenn der Kurs zu irgendeinem Zeitpunkt (fortlaufend beobachtet) an einem Barriere-Beobach- tungstag die Barriereüberschreitet oder dieser entspricht.

Barriere-Beobachtungstag(e) jeder Devisen-Geschäftstag während des Barriere-Beobachtungszeitraums; an diesen Tagen wird der Kurs beobachtet, um festzustellen, ob ein Barriereereignis eingetreten ist.

Barriere-Beobachtungszeitraum bzw. Zeiträume

vom Anfänglichen Festlegungstag 14:00 MEZ (einschliesslich) bis zum Finalen Festlegungstag (einschliesslich).

Zusatzbetragszahlungstag(e) der Finale Rückzahlungstag; an diesem Tag zahlt die Emittentin den Zusatzbetrag für jedes Pro- dukt an dessen Inhaber.

Besteuerung Schweiz

Umsatzabgabe Sekundärmarkttransaktionen des Produkts unterliegen nicht der Umsatzabgabe.

Verrechnungssteuer Keine schweizerische Verrechnungssteuer.

Einkommenssteuer Für Schweizer Einkommenssteuerzwecke qualifiziert dieses Produkt als transparentes Finanzin- strument mit überwiegender Einmalverzinsung (IUP). Für Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz, die das Produkt im Privatvermögen halten, unterliegt die Differenz zwischen dem Kapi- talschutz des Produkts und dessen Barwert (USD 960.00 – USD 958.81 = USD 1.19, IRR 0.12%

p.a.) der Einkommenssteuer (gemäss «modifizierter Differenzbesteuerung»). Steuerbare Erträge in Fremdwährungen sind jeweils zu den relevanten Tageskursen in CHF umzurechnen.

Die vorstehend erläuterten Steuerfolgen basieren auf der anwendbaren Steuergesetzgebung und der Praxis der Steuerbehörden gültig im Zeitpunkt der Emission. Diese Gesetze und Praxis können jederzeit ändern, möglicherweise mit rückwirkender Wirkung. Des Weite- ren kann die Besteuerung von den persönlichen Umständen des Anlegers abhängen und sich in Zukunft ändern. Diese Ausführungen stellen keine umfassende Darstellung sämtlicher möglicher steuerlicher Aspekte dar. Potenziellen Anlegern wird daher geraten, ihren

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eigenen Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens, der Veräusserung oder der Einlösung dieses Pro- duktes zu Rate zu ziehen.

Produktbeschreibung

Produkte mit Barriere sind in erster Linie für Anleger gedacht, die davon ausgehen, dass (i) der Wert des Basiswerts während der Lauf- zeit der Produkte steigt und (ii) kein Barriereereignis eintritt.

Produkte mit Barriere ermöglichen es ihrem Inhaber (sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist), am Finalen Rückzahlungstag (i) die nicht an Bedingungen geknüpfte Zahlung des Geschützten Rückzahlungsbetrags in Höhe des prozentualen Anteils der Stückelung zu erhalten und (ii) durch die Zahlung des Zusatzbetrags in begrenztem Umfang von einem prozentualen Anteil einer positiven Wert- entwicklung des Basiswerts zu profitieren, vorausgesetzt, es ist kein Barriereereignis eingetreten. Anleger sollten dabei beachten, dass ein Barriereereignis in der Regel dann eintritt, wenn die Wertenwicklung des Basiswerts sehr positiv ausgeprägt ist und der Kurs des Ba- siswerts die angegebene Barriere übersteigt. Wenn ein Barriereereignis eingetreten ist, partizipieren die Anleger nicht mehr an der posi- tiven Wertentwicklung des Basiswerts, und der Zusatzbetrag wird in der Regel dem Pauschal-Faktor entsprechen (d.h. es wird ein pro- zentualer Anteil der Stückelung gezahlt).

Die Produkte sehen eine fortlaufende Beobachtung der Barriere vor.

Produktdokumentation

Die vollständigen und rechtsverbindlichen Bedingungen der Produkte sind im Basisprospekt (bestehend aus der Wertpapierbeschrei- bung II für die Emission von Produkten mit Mindestrückzahlungsbetrag vom 9. Juni 2021 (die «Wertpapierbeschreibung») und dem Registrierungsformular II der Bank Julius Bär & Co. AG vom 4. Juni 2021 (das «Registrierungsformular»)) der Bank Julius Bär & Co. AG (die "Bank") (jeweils in der neuesten Fassung) (der "Basisprospekt") und den relevanten Endgültigen Bedingungen der Produkte (die

"Endgültigen Bedingungen") festgelegt. Der Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen sind kostenfrei erhältlich bei Bank Juli- us Bär & Co. AG, Bahnhofstrasse 36, 8001 Zürich, Schweiz.

Dieses Dokument ist für den Vertrieb und die Verwendung in der Schweiz bestimmt. Weder die Emittentin noch irgendeine andere Per- son übernehmen dafür die Verantwortung, dass dieses Dokument mit anwendbaren Vorschriften und Regelungen einer anderen Juris- diktion als der Schweiz übereinstimmen.

Details

Emittentin Bank Julius Bär & Co. AG, Zweigniederlassung Guernsey (Rating: Moody’s A2)

(Prudentielle Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA) Lead Manager Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich

Risikogruppe Komplexes Produkt

Produktkategorie Kapitalschutz-Zertifikate

Produkttyp Kapitalschutz-Zertifikat mit Barriere

SVSP-Kategorisierung 1130 (mit Zusatzmerkmal gemäss SVSP Derivative Map©: Partial Capital Protection (die Höhe des Kapitalschutzes beträgt zwischen 90% und 100% des Nominal))

Berechnungsstelle Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich und jede weitere Person, welche im Auftrag oder im Namen der Berechnungsstelle handelt, und jeder durch die Emittentin bestellte Nachfolger

Vertriebsgebühr Bis zu 1.000% des Emissionspreises (inkl. allfällige MwST);

Die Vertriebsgebühr wird der internen Vertriebsstelle zugewiesen und/oder dem externen Ver- triebspartner gezahlt.

Für weitere Informationen siehe unter IV " Vertriebsentschädigungen / Vertriebsvergütungen an Dritte".

Zahlstelle Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich und jede weitere Person, welche im Auftrag oder im Namen der Zahlstelle handelt, und jeder durch die Emittentin bestellte Nachfolger

Börsennotierung und Zulassung zum Handel/Sekundärmarkthan- del

keine

Mindestinvestitionsbetrag USD 1'000.00

Preisstellung Die Produkte werden als Prozentnotiz gehandelt und entsprechend verbucht.

Clearing System SIX SIS AG

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Verbriefung der Produkte Wertrechte

Recht / Gerichtsbarkeit Schweizer Recht / Zürich 1, Schweiz

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II. Gewinn- und Verlustaussichten

Die Produkte ermöglichen es ihrem Inhaber, am Finalen Rückzah- lungstag in begrenztem Umfang an einem prozentualen Anteil ei- ner positiven Wertentwicklung des Basiswerts zu partizipieren, vorausgesetzt, es ist kein Barriereereignis eingetreten. Aufgrund der Partizipation können Inhaber von Produkten über- oder unter- durchschnittlich an einem etwaigen Wertanstieg des Basiswerts bis zur Barriere partizipieren. Die mit einer Anlage in diese Pro- dukte möglicherweise zu erzielende Rendite ist somit nach oben hin begrenzt.

Wenn ein Barriereereignis eingetreten ist, erhalten die Inhaber (i) einen Zusatzbetrag am Zusatzbetragszahlungstag, der der Stü- ckelung multipliziert mit dem Pauschal-Faktor entspricht, sowie (ii) den Finalen Rückzahlungsbetrag (d. h. den Geschützten Rückzahlungsbetrag) am Finalen Rückzahlungstag. Das Verlustri- siko des Inhabers ist somit auf die Differenz zwischen dem Emis- sionspreis (bzw., falls abweichend, dem Preis, den der jeweilige Inhaber für das betreffende Produkt gezahlt hat) und der Summe aus (x) dem Geschützten Rückzahlungsbetrag und (y) der Stü- ckelung multipliziert mit dem Pauschal-Faktor beschränkt.

Rückzahlungs-Szenarien

Investitionsbetrag USD 1'000.00

Basiswert Spot Exchange Rate USD per XAG

Anfangskurs 23.7200 USD per XAG

Referenzkurs 23.7200 USD per XAG (100.00%)

Barriere 29.6100 USD per XAG (124.83%)

Schlusskurs Wertentwick- lung per Finalem Festlegungs- tag

(in % des Anfangskur- ses)

Rückzahlungsbetrag – bei eingetretenem Barrieree- reignis (inkl. Zusatzbetrag)

Gewinn/

Verlust in % des Investitions- betrags

Rückzahlungsbetrag – bei nicht eingetretenem Barriereereignis (inkl. Zusatzbetrag)

Gewinn/

Verlust in % des Investitions- betrags

22.2968 USD per XAG -6.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 960.00 -4.0000%

22.7712 USD per XAG -4.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 960.00 -4.0000%

23.2456 USD per XAG -2.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 960.00 -4.0000%

23.7200 USD per XAG USD 1'010.00 +1.0000% USD 960.00 -4.0000%

24.1944 USD per XAG +2.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 980.00 -2.0000%

24.6688 USD per XAG +4.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'000.00

25.1432 USD per XAG +6.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'020.00 +2.0000%

25.6176 USD per XAG +8.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'040.00 +4.0000%

26.0920 USD per XAG +10.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'060.00 +6.0000%

26.5664 USD per XAG +12.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'080.00 +8.0000%

27.0408 USD per XAG +14.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'100.00 +10.0000%

27.5152 USD per XAG +16.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'120.00 +12.0000%

27.9896 USD per XAG +18.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'140.00 +14.0000%

28.4640 USD per XAG +20.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'160.00 +16.0000%

28.9384 USD per XAG +22.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'180.00 +18.0000%

29.4128 USD per XAG +24.0% USD 1'010.00 +1.0000% USD 1'200.00 +20.0000%

29.6100 USD per XAG +24.8% USD 1'010.00 +1.0000%

29.8872 USD per XAG +26.0% USD 1'010.00 +1.0000%

30.3616 USD per XAG +28.0% USD 1'010.00 +1.0000%

Die oben beschriebenen Rückzahlungsszenarien dienen ausschliesslich der Veranschaulichung der Gewinn- und Verlustaussichten und basieren auf hypothetischen Preis-/Kursentwicklungen und sind basierend auf dem Wert des Basiswerts zum Finalen Festlegungstag berechnet. Die verwendeten Zahlen sind weder ein Indikator noch eine Garantie für künftige Preis-/Kursentwicklungen des Basiswerts und des Marktwertes des Produkts.

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III. Bedeutende Risiken für den Anleger

Diese Risikoaufklärung ist nicht abschliessend. Sie vermag nicht alle mit dem Produkt zusammenhängenden Risiken aufzuzeigen.

Dem Anleger wird empfohlen, den Basisprospekt und die Endgül- tigen Bedingungen zu studieren und sich bei seinem Kundenbera- ter bezüglich der mit diesem Produkt zusammenhängenden Risi- ken zu erkundigen.

1. Emittentenrisiko

Anleger tragen das Emittentenrisiko. Die Werthaltigkeit der Pro- dukte ist nicht alleine abhängig von der Entwicklung der Basis- werte, sondern auch von der Bonität der Emittentin abhängig, welche sich während der Laufzeit der Produkte verändern kann.

Das Rating der Emittentin ist keine Garantie für Kreditqualität.

Im Falle einer Insolvenz oder eines Bankrotts der Emittentin ver- lieren die Anleger der Produkte möglicherweise ihre gesamte An- lage.

Die Produkte sind direkte, unbedingte, nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin. Im Fall einer Insol- venz der Emittentin sind die Forderungen der Anleger in Produkte im Hinblick auf das Recht auf Zahlung gleichrangig mit allen an- deren nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkei- ten der Emittentin, mit Ausnahme solcher Verbindlichkeiten, die über einen gesetzlichen Vorrang verfügen. In einem solchen Fall könnten Anleger in Produkte das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren, selbst wenn sich die übrigen wertbestimmen- den Parameter, wie beispielsweise die Wertentwicklung des Basis- werts bzw. der Basiswerte, günstig entwickeln.

Eine Anlage in Produkte ist nicht durch ein Schadenausgleichs- oder Versicherungssystem (wie beispielsweise ein Einlagensiche- rungssystem) einer staatlichen Behörde der Schweiz oder einer anderen Rechtsordnung geschützt und nicht durch eine staatli- che Garantie besichert. Die Produkte stellen ausschliesslich Ver- bindlichkeiten der Emittentin dar, und die Inhaber der Produkte können sich bezüglich der Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus den Produkten nur an die Emittentin wenden. Im Fall einer Insolvenz der Emittentin kann ein Anleger in Produkte das eingesetzte Kapital unter Umständen ganz oder teilweise ver- lieren.

Die Bank Julius Bär & Co. AG untersteht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0) und als Effektenhändler im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG; SR 954.1) der pru- dentiellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern (Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern;

http://www.finma.ch).

Die Emittentin, Bank Julius Bär & Co. AG, Zweigniederlassung Guernsey (eine Zweigniederlassung der Bank Julius Bär & Co.

AG, Zürich, gegründet in der Schweiz und unter der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA), ist lizenziert in Guernsey unter dem Banking Supervision (Bailiwick of Guernsey) Law 1994 und The Protection of Investors (Bailiwick of Guernsey)

Law 1987. Weder die Guernsey Financial Services Commission (P.O. Box 128, Glategny Court, Glategny Esplanade, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, GY1 3HQ) noch das States Ad- visory and Finance Committee übernehmen jedoch irgendwelche Verantwortung für die finanzielle Ordnungsmässigkeit dieses strukturierten Produktes oder für die Korrektheit irgendeiner be- züglich dieses Produktes gemachten Aussage oder einer bezüg- lich dieses Produktes geäusserten Meinung.

2. Produktrisiken

Eine Anlage in Produkte ist mit bestimmten Risiken verbunden, die sich in Abhängigkeit von Typ und Struktur der jeweiligen Pro- dukte sowie vom Basiswert bzw. von den jeweiligen Basiswerten unterscheiden können.

Eine Anlage in Produkte erfordert ein gründliches Verständnis der Eigenschaften der Produkte. Potenzielle Anleger in Produkte soll- ten über Erfahrungen mit Anlagen in komplexe Finanzinstrumen- te verfügen und sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Ein potenzieller Anleger in Produkte sollte die Eignung einer solchen Anlage vor dem Hintergrund seiner persönlichen Verhält- nisse prüfen. Insbesondere sollte ein potenzieller Anleger in Pro- dukte:

n über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um eine sinnvolle Bewertung der Produkte, der Vorteile und Risiken einer Anlage in Produkte sowie der in dem Basisprospekt und den anwendbaren Emissionsbedingungen enthaltenen Informa- tionen vorzunehmen;

n Zugang zu geeigneten Analyseinstrumenten haben und mit de- ren Handhabung vertraut sein, um eine Anlage in Produkte so- wie die Auswirkungen der jeweiligen Produkte auf sein Gesamt- anlageportfolio unter Berücksichtigung seiner persönlichen Vermögenslage bewerten zu können;

n über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um alle Risiken einer Anlage in die jeweiligen Produkte tragen zu können;

n die für die jeweiligen Produkte geltenden Emissionsbedingun- gen im Einzelnen verstehen und mit dem Verhalten des Basis- werts bzw. der betreffenden Basiswerte und der Finanzmärkte vertraut sein;

n entweder selbst oder mit Hilfe eines Finanzberaters in der Lage sein, mögliche Entwicklungen in Bezug auf die wirtschaftlichen und sonstigen Faktoren zu beurteilen, die sich auf seine Anlage und seine Fähigkeit auswirken können, die mit einer Anlage in Produkte verbundenen Risiken bis zum jeweiligen Verfalltag zu tragen; und

n sich bewusst sein, dass eine Veräusserung der Produkte vor dem jeweiligen Verfalltag unter Umständen über einen länge- ren Zeitraum hinweg oder auch überhaupt nicht möglich ist.

Der Markt für den Handel in Wertpapieren wie den Produkten kann volatil sein und durch zahlreiche Ereignisse nachteilig beein- flusst werden.

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Bei den Produkten handelt es sich um komplexe Finanzinstru- mente. In der Regel erwerben Anleger komplexe Finanzinstru- mente zur Renditesteigerung und gehen durch die Beimischung dieser Finanzinstrumente zu ihrem Gesamtportfolio ein bewusst kalkuliertes, ausgewogenes und angemessenes zusätzliches Risi- ko ein. Potenzielle Anleger sollten nur dann in Produkte investie- ren, wenn sie (selbst oder mit Hilfe eines Finanzberaters) über die erforderliche Sachkenntnis verfügen, um beurteilen zu können, wie sich der Wert der jeweiligen Produkte unter sich ändernden Bedingungen entwickeln wird, welche Folgen dies für den Markt- wert der jeweiligen Produkte haben wird und wie sich eine solche Anlage auf ihr Gesamtanlageportfolio auswirken wird.

Obwohl die Produkte einen vollständigen oder teilweisen oder bedingten Kapitalschutz aufweisen, ist es möglich, dass Anleger den investierten Betrag ganz oder teilweise verlieren können.

Die Produkte weisen einen vollständigen oder teilweisen oder be- dingten Kapitalschutz auf, d. h. sie sehen einen festen Rückzah- lungsbetrag vor (d.h., den Geschützten Rückzahlungsbetrag), den Anleger in Produkte am Finalen Rückzahlungstag erhalten (solange nicht vorzeitig zurückbezahlt und solange bei Kreditbe- zogenen Produkten kein Kreditereignis eingetreten ist), ungeach- tet der tatsächlichen Wertentwicklung des Basiswerts bzw. der Basiswerte. Das Verlustrisiko des Anlegers ist somit (allerdings vorbehaltlich des unmittelbar folgenden Satzes) auf die Differenz zwischen dem Emissionspreis (bzw., falls abweichend, dem Preis, den der jeweilige Anleger für das betreffende Produkt gezahlt hat) und dem Geschützten Rückzahlungsbetrag beschränkt.An- leger in Produkte können jedoch insbesondere im Falle einer Insolvenz der BJB, oder falls die BJB ihre Verpflichtungen aus diesen Produkten anderweitig nicht oder nur teilweise erfüllen kann, trotzdem den in Produkte investierten Betrag (einschliesslich des Geschützten Rückzahlungsbetrags) ganz oder teilweise verlieren.Des Weiteren sollte ein Anleger, falls er ein Produkt zu einem Preis erwirbt, der über dem Ge- schützten Rückzahlungsbetrag liegt, sich bewusst sein, dass der Geschützte Rückzahlungsbetrag sich nicht analog zu Schwankun- gen des für das Produkt gezahlten Preises ändert.

Bei Produkten kann ein Geschützter Rückzahlungsbetrag von we- niger als 100% der Stückelung vorgesehen sein. Bei solchen Pro- dukten kann die Summe aus dem Geschützten Rückzahlungsbe- trag und einem oder mehreren etwaigen Zusatzbeträgen, Zinsbe- trägen und Prämienbeträgen unter dem Emissionspreis (bzw., falls abweichend, dem Preis, den der jeweilige Anleger für das be- treffende Produkt gezahlt hat) liegen, selbst wenn der bzw. die Basiswert(e) an dem bzw. den jeweiligen Bewertungstag(en) eine positive Wertentwicklung aufweist bzw. aufweisen. In diesem Fall würde ein Anleger in solche Produkte einen Teilverlust seines an- gelegten Kapitals erleiden.

Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Geschützte Rückzah- lungsbetrag erst am Finalen Rückzahlungstag durch die Emitten- tin zu zahlen ist. Falls die Produkte vorzeitig zurückbezahlt oder, falls möglich, am Sekundärmarkt verkauft werden oder ein Weite- res Anpassungsereignis eintritt, erhalten Anleger unter Umstän- den einen Rückzahlungsbetrag, der erheblich unter dem Ge-

schützten Rückzahlungsbetrag liegt, als den sie ansonsten erhal- ten hätten.

Unvorhersehbarer Marktwert der Produkte

Während der Laufzeit eines Produkts kann dessen Marktwert und die mit den Produkten erwartete Rendite von zahlreichen Fakto- ren beeinflusst werden, die insgesamt oder teilweise nicht vorher- sehbar sein können. Viele wirtschaftliche und marktbezogene Faktoren wirken sich auf den Marktwert eines Produkts aus. Die Emittentin geht davon aus, dass der Wert und die Volatilität des Basiswerts bzw. der Basiswerte den Marktwert dieses Produkts in der Regel an jedem beliebigen Tag stärker beeinflussen werden als jeder andere Einzelfaktor. Potenzielle Anleger sollten jedoch nicht erwarten, dass sich der Marktwert eines Produkts im Sekun- därmarkt proportional zu Änderungen im Wert des Basiswerts bzw. der Basiswerte entwickelt. Eine etwaige Rendite auf ein Pro- dukt steht unter Umständen in keinem Verhältnis zu der Rendite, die der Anleger durch eine Direktanlage in den Basiswert bzw. die Basiswerte hätte erzielen können, und kann viel geringer als diese ausfallen.

Der Marktwert eines Produkts und die gegebenenfalls damit zu erzielende Rendite unterliegen einer Reihe anderer Einflussfakto- ren, die unvorhersehbar sein können oder sich der Einflussmög- lichkeit der Emittentin entziehen können, und die sich gegensei- tig aufheben oder verstärken können. Hierzu gehören unter ande- rem:

n Angebot und Nachfrage in Bezug auf das betreffende Produkt und die Bestandspositionen anderer Market Maker;

n die erwartete Häufigkeit und das erwartete Ausmass von Wer- tänderungen des Basiswerts bzw. der Basiswerte (Volatilität);

n konjunkturelle, finanzielle, politische oder aufsichtsrechtliche Ereignisse oder Gerichtsentscheidungen, die die Emittentin, den Basiswert bzw. die Basiswerte oder die Finanzmärkte im Allgemeinen betreffen;

n Marktzinssätze und -renditen allgemein;

n die Restlaufzeit bis zum Finalen Rückzahlungstag;

n soweit anwendbar, die Differenz zwischen dem jeweiligen Kurs oder Rohstoffreferenzpreis und dem in den anwendbaren Emis- sionsbedingungen angegebenen massgeblichen Schwellenwert;

n die Bonität der Emittentin sowie tatsächliche oder erwartete Herabstufungen des Kreditratings der Emittentin; und

n etwaige Dividendenzahlungen auf den Basiswert bzw. die Basis- werte.

Einige oder alle dieser Faktoren können den Preis eines Produkts beeinflussen. Die vorstehend aufgeführten Faktoren können sich verstärkend oder ausgleichend auf sämtliche oder einzelne der durch einen oder mehrere andere Faktoren ausgelösten Verände- rungen auswirken.

Im Weiteren werden sich bestimmte eingepreiste Kosten voraus- sichtlich nachteilig auf den Marktwert der Produkte auswirken.

Der Preis, zu dem die Emittentin zum Rückkauf der Produkte von einem Inhaber im Rahmen einer Sekundärmarkttransaktion bereit ist, wird voraussichtlich unter dem ursprünglichen Emissionspreis liegen.

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Abhängigkeit von der Wertentwicklung der Basiswerte Jedes Produkt stellt eine Anlage dar, die an die Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte gekoppelt ist, und potenzielle Anleger sollten zur Kenntnis nehmen, dass etwaige auf ein Produkt zahl- bare Beträge oder sonstige darauf zu erbringende Leistungen in der Regel von der Wertentwicklung dieses Basiswerts bzw. dieser Basiswerte abhängig sind. Aus der historischen Wertentwicklung des Basiswerts bzw. der Basiswerte lassen sich keine Rückschlüsse auf dessen/deren zukünftige Wertentwicklung ziehen.

Sekundärmarkt

Unter Umständen hat sich bei der Begebung der Produkte noch kein Markt für diese gebildet, und möglicherweise kommt ein sol- cher Markt auch niemals zustande. Falls ein Markt zustande kommt, ist er unter Umständen nicht liquide. Daher sind Anleger unter Umständen nicht in der Lage, ihre Produkte problemlos oder zu einem für sie hinreichend annehmbaren Preis zu verkau- fen.

Unter normalen Marktbedingungen wird sich die Emittentin be- mühen, einen Sekundärmarkt für Produkte zu stellen, wobei sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet ist. Auf Verlangen der Anleger wird sich die Emittentin bemühen, in Abhängigkeit von den jewei- ligen Marktbedingungen Geld- und Briefkurse für Produkte zu stellen. Zwischen den Geld- und Briefkursen wird eine Differenz (Spread) bestehen.

Vorzeitige Rückzahlung

Anleger müssen sich der möglichen vorzeitigen Rückzahlung ei- nes Produkts bewusst sein.

Bei Eintritt eines Aussergewöhnlichen Ereignisses sind die Be- rechnungsstelle und die Emittentin unter anderem berechtigt, gemeinsam die betreffenden Produkte vorzeitig zurückzuzahlen.

Wird dieses Recht der vorzeitigen Kündigung ausgeübt, sollten Anleger sich bewusst sein, dass der Betrag, den sie nach einer sol- chen vorzeitigen Rückzahlung erhalten, deutlich geringer sein kann als der Emissionspreis (bzw., falls abweichend, der Preis, den der jeweilige Anleger für das betreffende Produkt gezahlt hat) und/oder der Finale Rückzahlungsbetrag, der ansonsten am Finalen Rückzahlungstag gezahlt worden wäre.

Weitere produktspezifische Risiken

Anleger sollten sich bewusst sein, dass bei einer ungünstigen Wertentwicklung des Basiswerts bzw. der Basiswerte (d. h. (i) wenn kein Barriereereignis eingetreten ist und der Wert des Basis- werts bzw. der Basiswerte zum Finalen Festlegungstag gefallen ist oder (ii) wenn ein Barriereereignis eingetreten ist) der Zusatzbe- trag (i) null beträgt oder (ii) auf den Pauschal-Faktor beschränkt ist. Auch wenn der Zusatzbetrag grösser als null ist, kann eine Anlage in ein solches Produkt bei der Rückzahlung dennoch einen

Verlust zur Folge haben, wenn der Zusatzbetrag geringer ist als eine etwaige Differenz zwischen dem Emissionspreis (bzw., falls abweichend, dem von dem jeweiligen Anleger für das betreffende Produkt gezahlten Kaufpreis) und dem Geschützten Rückzah- lungsbetrag. Somit ist das Risiko einer Anlage in solche Produkte im Fall der oben beschriebenen Alternative (i) an die negative Wertentwicklung des Basiswerts geknüpft. Im Fall der oben be- schriebenen Alternative (ii) sollten Anleger beachten, dass ein Barriereereignis in der Regel dann ausgelöst wird, wenn die positi- ve Wertentwicklung des Basiswerts die Barriere übersteigt. Im Fall der oben beschriebenen Alternative (ii) ist das Risiko einer Anla- ge in solche Produkte somit an das Risiko geknüpft, dass eine po- sitive Wertentwicklung des Basiswerts den Eintritt eines Barriere- ereignisses zur Folge hat.

Der Gesamtrückzahlungsbetrag (Finaler Rückzahlungsbetrag plus Zusatzzahlungen) und damit die Rendite, welche mit diesem Produkt erzielt werden kann, ist beschränkt. Eine direkte Investiti- on in den Basiswert kann daher zu einer höheren Rendite führen.

Faktoren, die sich auf die Wertentwicklung des Devisenkurses auswirken, können sich nachteilig auf den Marktwert und eine et- waige Rendite der daran gekoppelten Produkte auswirken.

Die Wertentwicklung von einem Devisenkurs hängt von Angebot und Nachfrage auf den internationalen Devisenmärkten ab, die wiederum wirtschaftlichen Einflussfaktoren unterliegen, darunter den Inflationsraten in den betreffenden Ländern und den Unter- schieden in den Zinsniveaus zwischen den betreffenden Ländern, Konjunkturprognosen, internationale politische Faktoren, die Konvertibilität einer Währung, die Sicherheit von Finanzanlagen in der betreffenden Währung, die Spekulationstätigkeit sowie die Massnahmen von Regierungen und Zentralbanken. Solche Mass- nahmen können insbesondere die Auferlegung aufsichtsrechtli- cher Kontrollen oder Steuern, die Ausgabe einer neuen Währung als Ersatz für eine bisherige Währung, die Änderung des Devisen- kurses oder der Devisenmerkmale durch Abwertung oder Aufwer- tung einer Währung oder die Auferlegung von Devisenkontrollen in Bezug auf den Umtausch oder die Überweisung einer bestimm- ten Währung umfassen, die sich auf die Devisenkurse sowie die Verfügbarkeit einer bestimmten Währung auswirken würden.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zu produktspezifischen Risiken konsul- tieren Sie bitte die Publikation "Risiken im Handel mit Finanzin- strumenten" (Ausgabe 2019), welche auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung unter

https://www.swissbanking.org/de/services/bibliothek/richtlini- en oder von Ihrem Kundenberater bezogen werden kann.

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IV. Wichtige Zusatzinformationen

Ist das Produkt nicht an der SIX Swiss Exchange kotiert, so bildet dieses Dokument den vereinfachten Prospekt für die Produkte gemäss Artikel 5 des Schweizerischen Kollektivan- lagegesetzes ("KAG" in der Fassung vom 1. März 2013). Die- ses Dokument ist zusammenfassend und beabsichtigt, die gemäss Artikel 5 KAG sowie der Richtlinien über die Infor- mation der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Pro- dukten der Schweizerischen Bankiersvereinigung erforderli- chen Informationen abzubilden. Der vereinfachte Prospekt ist kostenfrei erhältlich bei Bank Julius Bär & Co. AG, Bahn- hofstrasse 36, 8001 Zürich, Schweiz.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zum Abschluss einer Finanztransaktion irgendeiner Art dar und ist nicht das Resultat einer Finanzanalyse. Es untersteht daher nicht den Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse der Schweizerischen Bankiervereinigung. Der In- halt dieses Dokuments erfüllt folglich nicht die rechtlichen Anfor- derungen an die Unabhängigkeit einer Finanzanalyse, und es be- stehen diesbezüglich keine Handelsrestriktionen.

Interessenkonflikte:Die Emittentin und mit ihr verbundene Un- ternehmen können sich von Zeit zu Zeit für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Transaktionen beteiligen, die mit den Produkten in Verbindung stehen. Solche Transaktionen sind möglicherweise nicht zum Nutzen der Inhaber der Produkte und können positive oder negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Produkte haben. Mit der Emittentin verbundene Unternehmen können ausserdem Ge- genparteien bei Absicherungsgeschäften bezüglich der Verpflich- tungen der Emittentin aus den Produkten werden. Daher können hinsichtlich der Pflichten bei der Ermittlung der Kurse der Pro- dukte und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl un- ter den mit der Emittentin verbundenen Unternehmen als auch zwischen diesen Unternehmen und den Anlegern Interessenkon- flikte auftreten. Zudem können die Emittentin und mit ihr ver- bundene Unternehmen gegebenenfalls in Bezug auf die Produkte zusätzlich eine andere Funktion ausüben, zum Beispiel als Be- rechnungsstelle, Zahl- oder Verwaltungsstelle.

Vertriebsentschädigungen / Vertriebsvergütungen an Drit- te:Im Zusammenhang mit den Produkten zahlen die Emittentin und/oder ihre verbundenen Unternehmen an Dritte oder unter- einander einmalige oder wiederkehrende Leistungen (z.B. Platzie- rungs- oder Haltegebühren). Solche Leistungen sind, sofern es sie gibt, im Emissionspreis enthalten. Anleger können weitere Infor- mationen bei Bank Julius Bär & Co. AG anfordern. Infolge des Er- halts solcher Leistungen im Zusammenhang mit den Produkten

können sich die Interessen der Emittentin bzw. des verbundenen Unternehmens oder der Dritten mit den Interessen der Anleger in die Produkte in Konflikt stehen.

Anpassungen der Produktbedingungen:Ankündigungen von unvorhergesehenen Anpassungen der Produktebedingungen, welche durch dieses Dokument nicht geregelt werden aber wäh- rend der Laufzeit des Produktes eintreten können, können bei Ih- rem Kundenberater bezogen werden und werden veröffentlicht unter: http://derivatives.juliusbaer.com; Kapitalmassnahmen.

Dieses Dokument wird während der Laufzeit der Produkte nicht angepasst.

Verkaufsbeschränkungen:Die Produkte wurden bei den lokalen Aufsichtsbehörden nicht registriert und sind ausserhalb der Schweiz nicht für den öffentlichen Vertrieb zugelassen. Die Pro- dukte dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen angebo- ten werden, welche die Emittentin zur Erstellung eines weiteren Prospektes im Zusammenhang mit den Produkten in dieser Rechtsordnung verpflichten würden. Potenzielle Erwerber der Produkte sind gehalten, die Verkaufsbeschränkungen zu lesen, wie sie im Basisprospekt und in den Endgültigen Bedingungen be- schrieben sind. Potenzielle Erwerber der Produkte sollten sich vor einem allfälligen Erwerb oder Weiterverkauf der Produkte genau beraten lassen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den in Basispro- spekt und den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Verkaufs- beschränkungen zu den nachstehenden Rechtsordnungen ge- schenkt werden: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Vereinig- te Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Guernsey, Nie- derlande, Italien, Hongkong, Singapur, Dubai International Finan- cial Centre, Vereinigte Arabische Emirate, Königreich Bahrain, Is- rael, Uruguay, Panama, Bahamas, Libanon. Diese Beschränkun- gen sind nicht als abschliessende Darstellung bezüglich Verkaufs- beschränkungen für die Produkte in der jeweiligen Rechtsordnung zu betrachten.

Kontaktadresse Bank Julius Bär & Co. AG Hohlstrasse 604/606 Postfach

8010 Zürich Schweiz

Telefon +41 (0)58 888 8000 E-Mail derivatives@juliusbaer.com Internet derivatives.juliusbaer.com

Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass Telefonate mit unserer Trading & Sales Abteilung aufgezeichnet werden, wobei das Einverständnis des Anlegers bei einem Anruf vorausgesetzt wird.

© Bank Julius Bär & Co. AG, 2021

Dieses Dokument kann nicht ohne schriftliche Zustimmung der Bank Julius Bär & Co. AG teilweise oder ganz kopiert werden.

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