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422 NACHRICHTENBEITRÄGE Homann

22 (2019) Nr. 5 www.b-i-t-online.de

nline

Bibliothek. Information. Technologie.o

subito Document Delivery

Zurück in die Zukunft in Zeiten des Wandels

Mark Homann

❱ Der Dokumentenlieferdienstsubito durchläuft im- merwiederPhasengrößererTransformationsprozes- se.DiesewerdenteilsvongesellschaftlichenEntwick- lungen,teilsauchvondenrechtlichenRahmenbedin- gungenbestimmt.DieserBeitragbeleuchtetdielau- fendenVeränderungsprozessebeisubitoinsbesonde- reinHinblickaufdasneueUrheberrechtsgesetz.

subitoisteinNetzwerkaus40wissenschaftlichenBi- bliotheken.Diesehabensichvorüber20Jahrenunter

demDacheinesgemeinnützigenVereinszusammen- geschlossen.subitoerfülltheutewiedamalsdenpri- märenZweck,EinzelnutzerundBibliothekenmitKopi- enauswissenschaftlichenZeitschriftenundBüchern

perEmail,PostundFaxschnellundkostengünstigzu

versorgen.DasichsubitoinersterLiniealsinternati- onaler Expresslieferdienst versteht, erfüllen die Lie- ferbibliotheken feste Standards: Bestellungen wer- deninnerhalbvon72StundenimNormal-undvon24

Stunden im Eildienst bearbeitet. Auch wenn bereits

dieseVorgaberechtambitioniertist,arbeitendieBi- bliothekeninderPraxisweitausschneller.Aufsatzko- pienperEmailoderFaxerreichendenBestelleroft

innerhalb eines Tages, manchmal sogar in nur we- nigen Minuten. Einzelnutzer können sich zudem die

BücherausdenBeständenderLieferbibliothekendi- rektperPostzusichnachHauseoderetwaanden

Arbeitsplatz liefern lassen. Bibliotheksbesuche sind,

andersalsbeiderFernleihe,nichtnötig.Imnational

undinternationalbetriebenenLibraryServicebestel- lenhingegenBibliothekenfürihreNutzerbeiunseren

Lieferbibliotheken,müssenaberimFallevonAufsatz- bestellungen Papierausdrucke aushändigen. Dieser

ServiceistinsofernanalogzurinternationalenFern- leihegestaltet,alserBibliothekendieMöglichkeitbie- tet,ihreeigenenNutzermitInformationenzuversor- gen,ohneselbstteure,mitunterweniggenutzteAbos

vorzuhalten. Der Library Service hat gegenüber der

Fernleihe nach IFLA-Kriterien aber auch einige ent- scheidende Vorteile: Bibliotheken, die den Service

nutzen,müssenselbstnichtTeildesFernleihsystems

seinundkönnendirektdurchÜberweisungoderper

1 Vgl.https://www.gbv.de/Verbundzentrale/Datenbankstatistik/Datenbankstatistik_2407. Während 2018 die 265 Bibliotheken des deutschen

Fernleihsystems1.747LieferungenanBibliothekenimAuslanddurchgeführthaben,liefertesubitoimselbenJahr108.952KopienundBücherim

RahmenseinesLibraryServiceInternationalaus.

2 https://www.facebook.com/subitodocumentsfromlibraries

Kreditkartenzahlungbezahlen.EinzelnutzerundBib- liotheken,dieeinmalbeisubitoeineBestellungaufge- gebenhaben,sindoftvomServicebegeistertundbe- stellenimmerwieder.Aufgrunddesverbundübergrei- fenden Netzwerkes istsubito nicht nur immer noch

einessentiellerBestandteilderüberregionalenInfor- mationsversorgunginDeutschland,sondernauchdie

zentralePlattformfürdenAustauschvonDokumen- tenzwischenBibliothekeninEuropa.1

Es liegt auf der Hand, dass die Vorteile dessubito- SystemssowohlbeidenEinzelnutzernalsauchinner- halbderdeutschenBibliothekslandschaftimmerwie- derkommuniziertwerdenmüssen.Diesumzusetzen

gestaltetsichinderPraxisabergarnichtsoeinfach.

subitoistebennichtwieeineBibliothekphysischprä- sentundkanninsofernseinAngebotauchnichtdirekt

bewerben, sondern existiert vor allem im digitalen

Raum.Alssubitovor22Jahrenetabliertwurde,waren

KopienlieferungenperEmaileinQuantensprunginder

Übermittlung von Informationen.subito stand im öf- fentlichenRampenlichtundwarfasteinSelbstläufer,

initiierteaberzudemaucherfolgreicheMarketingakti- onen.VieleBibliothekarinnenundBibliothekareerin- nernsichheutenochandieTierplakatevondamals,

wennsiedenNamensubitohören.DieZeitenhaben

sich allerdings gewandelt. Zum einen sind elektro- nischverfügbareDokumenteheutezumStandardge- worden,sodassdieStärkendessubito-Systemsdetail- lierterbeworbenwerdenmüssen.Zumanderenmüs- senaberauchdieNutzerandersangesprochenwer- denalsdamals.ZwarsindPlakate,Fachmessenund

diePräsenzinderbibliothekarischenFachpressenach

wievorwichtig.DiesealthergebrachtenKommunikati- onskanälemüssenaberheutedurchSocial-Mediaund

zielgruppenorientiertes, mehrsprachiges Marketing

flankiertwerden,umimGesprächzubleiben.Wirsind

sicheraufeinemgutenWeg,subitoandieneuenkom- munikativen Rahmenbedingungen anzupassen: Eine

Facebook-Präsenz wurde vor kurzem freigeschaltet,

YoutubeVideoswerdenmittelfristigfolgen.2

Esistaberauchklar,dassdersubito-Serviceselbst

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immer wieder neu justiert werden muss, um eine

möglichstattraktivePlattformfürdenDokumenten- versandzubetreiben.Dazugehörtfreilich,einmög- lichst breites Informationsangebot bereitzuhalten.

subito bietet seinen Nutzern zwar jetzt schon den

Zugriffauf970.000derinsgesamtinderZeitschrif- tendatenbank(ZDB)verzeichneten1,8MillionenZeit- schriften.Aberwirarbeitenpermanentdaran,dieses

Angebot weiter zu verbessern. Vor diesem Hinter- grundsindmitderBibliothekdesDeutschenMuse- ums,MünchenundderBibliothekdesZentralinstituts

fürKunstgeschichtevorkurzemzweineueBibliothe- ken mit einzigartigen Beständen zu unserem Netz- werkhinzugestoßen.WichtigbleibtaufdereinenSei- te,weitereLandes-oderStaats-sowieUniversitäts- bibliothekenalsLieferbibliothekenzugewinnen.Auf

deranderenSeitemüssenBibliothekendavonüber- zeugtwerden,alsNutzerzunächstsubitozuverwen- den,umdenspeziellenInformationsbedarfihrereige- nenNutzerzudecken,bevorkommerzielleAnbieter

angesteuertwerden.

ZueinemgroßenTeilhabenwiresabernichtinder

eigenen Hand, den subito-Service entsprechend

dem Informationsbedarf zu gestalten, sondern sind

von den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbe- dingungen abhängig. Damitsubito seinen Service

rechtskonform betreiben kann, wird der allergröß- teTeildesDokumentenversandsinnerhalbDeutsch- lands seit vielen Jahren über einen Vertrag mit der

VGWortgeregelt.AlternativdazuhabenauchdieVer-

lagealsRechteinhaberderZeitschriftendieOption,

mitsubito einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die

Rahmenverträge regelten vor dem Inkrafttreten des

neuenUrheberrechtsgesetzes2018nichtnurdieBe- dingungenderDokumentenlieferungiminternationa- lenKontext.VielmehrkonntenVerlageauchdiePrei- sefürEmail-Lieferungenfürkommerzielleundnicht- kommerzielle subito-Nutzer innerhalb Deutschlands

festsetzen.SeitvielenJahrengehörtzumGrundkon- sens,dasssubitofürEmail-Lieferungenannicht-kom- merzielleNutzervergünstigteLizenzgebühreneinge- räumtbekommtunddieVerlageihreregulärenPreise

nurfürkommerzielleKundenansetzen.Zwarfolgen

dieallermeistenVerlageimmernochdieserPrämis- se,aberindenletztenJahrenwurdefür subitoaller- dingszusehendszumProblem,dassdieserKonsens

seitenseinigerVertragspartneraufgelöstwurde.Von

Studenten,SchülernundHochschulangehörigenwur- denLizenzgebührenvonteilweisezwischen30Euro

und70EurofüreineAufsatzkopieaufgerufen–selbst

wennessichumeineKopieschlechtererQualitätaus

analogen Quellen handelte. Solcherart Preise funk- tionierenbeisubitojedochnicht.AlseinzelneVerla- gedieLizenzgebührenerhöhten,kamesmitunterzu

AnrufenempörterNutzerundzudrastischenEinbrü- chenderBestellzahlen.AufdenPunktgebrachtbe- steht einfach keine Bereitschaft nicht-kommerziel- lerNutzer,solcherartPreisezuzahlen.Gleichesgilt

fürnicht-kommerzielleEinzelnutzerimeuropäischen

Raum:DafürdieseNutzerimmerschonkommerzi-

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ellePreisegalten,bliebendieBestellzahlenimunte- ren dreistelligen Bereich jährlich. Die Auswirkungen

dieserhohenPreisewarenundsinddurchausfatal,

dasieeineKulturfördern,illegaleDienstezunutzen:

SindInformationenüberdielegalenKanälenichter- schwinglich,werdendieseNutzerförmlichzuillega- lenDienstenwieSciHubgetrieben.IstdieseSchran- keersteinmaldurchbrochen,lassensichdieNutzer

inderRegelnichtmehrzurückgewinnen.Dasistglei- chermaßenfürsubitowiefürdieVerlageeinProblem

–gehenbeisubitokeineBestellungenein,gehenin

ersterLiniezwardieLieferbibliothekenleeraus,aber

eswerdenauchkeineLizenzgebührenandieVerlage

ausgeschüttet.

Esistnichtübertriebenzusagen,dasswirmitdem

neuen Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz

2018 in eine neue Phase des Umbruchs eingetre- tensind,daesBibliothekenerstmalsexplizitgestat- tet wurde, nicht-kommerzielle Nutzer auf allen Lie- ferwegenmitKopienzuversorgen.subitohatdiese

Karte gezogen und ist,

nachdem der vertrag- liche Rahmen mit der

VG Wort 2018 erneu- ert wurde, dazu über- gegangen, Studenten,

Wissenschaftler aber

auch Öffentliche Ein- richtungenundPrivatpersonennachdergesetzlichen

Schrankezubeliefern.Fürdeutschenicht-kommerzi- ellesubito-NutzerführtederUmstiegdazu,dasssie

vielebisherhochpreisigeDokumentezueinemgüns- tigerenPreisbeziehenkönnen.DerEntschluss,über

diegesetzlicheSchrankezuliefern,hattejedochsei- nen Preis: Obwohl das Urheberrechtsgesetz nicht

nachdemQuellenmediumunterscheidetundesaus- drücklicherlaubtist,auchausE-Journalszuliefern,

müssen weiterhin die Subskriptionsverträge dersu- bito-Lieferbibliotheken berücksichtigt werden.3 Weil

bisher jedoch nur bei etwa zehn Prozent der Sub- skriptionsverträgederBibliothekenderEmailversand

inderFernleiheerlaubtist,kannsubitonurbeieiner

überschaubaren Zahl von elektronischen Zeitschrif- tenüberdiegesetzlicheSchrankeperEmailliefern.

AusallenanderenE-JournalswerdenKopienlediglich

perPostoderFaxversendet.

3 Gillitzer,Berthold;Knaf,Kathrin:DokumentefürdieWissensgesellschaft–DasUrheber-Wissensgesellschafts-GesetzunddieFernleihe:EinSchritt

fürdiedigitaleInformationsversorgungderWissenschaft?In:Bibliotheksdienst2018,52(8),S.519-630,hierS.626f.

4 subitowertet,umdieAuslieferungvonPresseerzeugnissenvorderBestellaufgabezuverhindern,unteranderemdieZeitungsmarkerinderZDB

ausunderzeugtausdieseneineBlacklist.NutzerundBibliotheken,denenfälschlichklassifizierteZeitschriftenauffallen,könnenunsdiesemelden.

DieGeschäftsstellteprüftdieTitelinderRegelvonwenigenStunden,schaltetsieggf.wiederfreiundverzeichnetsieineinerzweitenListe,einer

Whitelist.BeideListenwerdendaherpermanentaktualisiert.

5 Vgl.hierzuhttps://www.subito-doc.de/Verleger-Info.

GleichzeitigwurdezumProblem,dassdieBelieferung

kommerziellerNutzerimneuenUrheberrechtsgesetz

faktischausgeklammertist.AlsFolgedieserLeerstel- leentstehteingesamtgesellschaftlichesProblem:Es

istüberdieSchrankefortannurnochmöglich,kom- merzielle Nutzer uneingeschränkt aus dem Reper- toire deutscher Verlage zu beliefern. Industrieunter- nehmenjeglicherCouleur,aberauchselbstständige

ÄrzteoderAnwältekönnenPDFsausinternationalen

FachzeitschriftennurnochperEmailbestellen,wenn

einLizenzvertragaktivist.OderinkonkretenZahlen:

VonetwaeinerMillionpotenziellperEmail,Postund

Fax lieferbaren Titeln können kommerzielle Nutzer

nurnochknapp400.000TiteldeutscherVerlageun- eingeschränktbestellen–510.000Titelinternationa- lerVerlagedürfennurnochperPostoderFaxausge- liefertwerden,91.000ZeitschriftenbritischerVerlage

bisaufweiteresgarnichtmehr.

Zu der durch das Urheberrecht auferlegten künstli- chenInformationsverknappunggehörtauch,dasssu- bitoesunterbindenmusste,KopienausZeitungenund

sogenannten Publikumszeitschriften zu versenden.

80.000ZeitungenundPresseerzeugnissewerdenseit

dem Inkrafttreten des Gesetzes durch ein automati- sches Verfahren gesperrt.4 Dies entspricht etwa ei- nemAnteilvonknapp5%allerTitel,dieüberdieZDB

nachgewiesenwerden.DassderVersandvonKopien

aus der aktuellen Tagespresse unterbunden worden

ist,isthierbeiwenigerproblematisch.Weitausschwe- rerwiegt,dassfürsubito-NutzerderZugangzuhisto- rischenZeitungengekapptist.Historiker,Politologen

undWissenschaftlerandererDisziplinenbleibtinvie- lenFällennichtsandersübrig,alseineBibliotheksrei- seaufsichzunehmen,wennsiemitZeitungendesso- genannten„DrittenReiches“odermitAusgabendes

„NeuenDeutschland“ausDDR-Zeitenarbeitenwollen.

subitohatvordemHintergrunddereingetretenenEnt- wicklungenseinenRahmenvertragindenletztenMo- natenüberarbeitet.5Einerseitssinddiesebilateralen

Verträge notwendig, um den entstandenen Lücken

bei der Informationsversorgung kommerziellersubi- to-Nutzerentgegenzuwirken.Damitwerdenwirzwar

inderLagesein,einenTeilderindieInformations- versorgunggerissenenLückezuschließen.Esisthier

vorallemderGesetzgebergefragt,künftigRegelun- genfürdieBelieferungkommerziellerNutzerinsUr-

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Bibliothek. Information. Technologie.

heberrechtsgesetz aufzunehmen. Andererseits wird

überdieVerträgeaberauchdasServiceangebotfür

nicht-kommerzielleNutzerweiterverbessert.Istein

neuer Vertrag aktiv,sokönnensubito-Nutzer Email- LieferungenauchausE-Journalsbeziehen.Zudemist

esfürsienichtmehrnötig,einsogenanntesDRM-Plu- ginzuinstallieren.Dieseswarbislangofterforderlich,

um überhaupt Zugriff auf die gekauften lizenzierten

PDFszuerlangen.ImAlltagführtediesekünstlicheSi- cherheitsschrankezuzahlreichenProblemen:Nutzer

konntendieDRM-Softwarenichteigenständiginstal- lieren.InvielenöffentlichenEinrichtungenundUnter- nehmenwardieNutzungderSoftwaresogarexplizit

untersagt,sodassderZugriffaufdiezuvorgekauften

Dokumenteüberhauptnichtmöglichwar.

EineweiterewichtigeNeuerungbestehtdarin,dass

dieVerlageindenVerträgendiePreisoption„Europa

nicht-kommerziell“wählenkönnen.Wirschreitenmit

dieserOptioneinenSchrittinRichtung„DigitalerBin- nenmarkt“ voran und nehmen denkbare gesamteu- ropäischeRegelungenvorweg.WirddieseOptionge- wählt,geltenLizenzpreiseinHöhederVG-WortTanti- emenauchfürallenicht-kommerziellenNutzerinEu- ropa.DamitwirderstmalsdieMöglichkeitfürinterna-

tionale nicht-kommerzielle Einzelnutzer geschaffen,

KopienzuerschwinglichenPreisenüber subitozube- ziehen.WenngenügendVerlagedieseOptionwählen

und ein größeres Angebot zustande kommt, könnte

essogargelingen,mitsubitoeineeuropäischePlatt- formzuschaffen,aufderEinzelnutzerwieBibliothe- kenlegalundkostengünstigInformationenbeziehen

können.AngesichtsakutsteigenderNutzungszahlen

von Portalen, die illegal wissenschaftliche Literatur

verbreiten, liegt es auf der Hand, dass eine solche

Plattform nicht nur im Interessesubitos und seiner

Bibliotheken,sondernaucheinAnliegenderWissen- schaftsverlageseinmüsste.❙

Dr. des. Mark Homann Leiter der Geschäftsstelle subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V.

Berliner Str. 53 10713 Berlin

homann@subito-doc.de

Heiligenstädter Straße 213, 1190 Wien, Austria Tel. +43-1-318 9777-10 Fax +43-1-318 9777-15 eMail: support@dabis.eu https://www.dabis.eu Heiligenstädter Straße 213, 1190 Wien, Austria Tel. +43-1-318 9777-10 Fax +43-1-318 9777-15 eMail: support@dabis.eu https://www.dabis.eu

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