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22 (2019) Nr. 5 www.b-i-t-online.de
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Bibliothek. Information. Technologie.o
subito Document Delivery
Zurück in die Zukunft in Zeiten des Wandels
Mark Homann
❱ Der Dokumentenlieferdienstsubito durchläuft im- merwiederPhasengrößererTransformationsprozes- se.DiesewerdenteilsvongesellschaftlichenEntwick- lungen,teilsauchvondenrechtlichenRahmenbedin- gungenbestimmt.DieserBeitragbeleuchtetdielau- fendenVeränderungsprozessebeisubitoinsbesonde- reinHinblickaufdasneueUrheberrechtsgesetz.
subitoisteinNetzwerkaus40wissenschaftlichenBi- bliotheken.Diesehabensichvorüber20Jahrenunter
demDacheinesgemeinnützigenVereinszusammen- geschlossen.subitoerfülltheutewiedamalsdenpri- märenZweck,EinzelnutzerundBibliothekenmitKopi- enauswissenschaftlichenZeitschriftenundBüchern
perEmail,PostundFaxschnellundkostengünstigzu
versorgen.DasichsubitoinersterLiniealsinternati- onaler Expresslieferdienst versteht, erfüllen die Lie- ferbibliotheken feste Standards: Bestellungen wer- deninnerhalbvon72StundenimNormal-undvon24
Stunden im Eildienst bearbeitet. Auch wenn bereits
dieseVorgaberechtambitioniertist,arbeitendieBi- bliothekeninderPraxisweitausschneller.Aufsatzko- pienperEmailoderFaxerreichendenBestelleroft
innerhalb eines Tages, manchmal sogar in nur we- nigen Minuten. Einzelnutzer können sich zudem die
BücherausdenBeständenderLieferbibliothekendi- rektperPostzusichnachHauseoderetwaanden
Arbeitsplatz liefern lassen. Bibliotheksbesuche sind,
andersalsbeiderFernleihe,nichtnötig.Imnational
undinternationalbetriebenenLibraryServicebestel- lenhingegenBibliothekenfürihreNutzerbeiunseren
Lieferbibliotheken,müssenaberimFallevonAufsatz- bestellungen Papierausdrucke aushändigen. Dieser
ServiceistinsofernanalogzurinternationalenFern- leihegestaltet,alserBibliothekendieMöglichkeitbie- tet,ihreeigenenNutzermitInformationenzuversor- gen,ohneselbstteure,mitunterweniggenutzteAbos
vorzuhalten. Der Library Service hat gegenüber der
Fernleihe nach IFLA-Kriterien aber auch einige ent- scheidende Vorteile: Bibliotheken, die den Service
nutzen,müssenselbstnichtTeildesFernleihsystems
seinundkönnendirektdurchÜberweisungoderper
1 Vgl.https://www.gbv.de/Verbundzentrale/Datenbankstatistik/Datenbankstatistik_2407. Während 2018 die 265 Bibliotheken des deutschen
Fernleihsystems1.747LieferungenanBibliothekenimAuslanddurchgeführthaben,liefertesubitoimselbenJahr108.952KopienundBücherim
RahmenseinesLibraryServiceInternationalaus.
2 https://www.facebook.com/subitodocumentsfromlibraries
Kreditkartenzahlungbezahlen.EinzelnutzerundBib- liotheken,dieeinmalbeisubitoeineBestellungaufge- gebenhaben,sindoftvomServicebegeistertundbe- stellenimmerwieder.Aufgrunddesverbundübergrei- fenden Netzwerkes istsubito nicht nur immer noch
einessentiellerBestandteilderüberregionalenInfor- mationsversorgunginDeutschland,sondernauchdie
zentralePlattformfürdenAustauschvonDokumen- tenzwischenBibliothekeninEuropa.1
Es liegt auf der Hand, dass die Vorteile dessubito- SystemssowohlbeidenEinzelnutzernalsauchinner- halbderdeutschenBibliothekslandschaftimmerwie- derkommuniziertwerdenmüssen.Diesumzusetzen
gestaltetsichinderPraxisabergarnichtsoeinfach.
subitoistebennichtwieeineBibliothekphysischprä- sentundkanninsofernseinAngebotauchnichtdirekt
bewerben, sondern existiert vor allem im digitalen
Raum.Alssubitovor22Jahrenetabliertwurde,waren
KopienlieferungenperEmaileinQuantensprunginder
Übermittlung von Informationen.subito stand im öf- fentlichenRampenlichtundwarfasteinSelbstläufer,
initiierteaberzudemaucherfolgreicheMarketingakti- onen.VieleBibliothekarinnenundBibliothekareerin- nernsichheutenochandieTierplakatevondamals,
wennsiedenNamensubitohören.DieZeitenhaben
sich allerdings gewandelt. Zum einen sind elektro- nischverfügbareDokumenteheutezumStandardge- worden,sodassdieStärkendessubito-Systemsdetail- lierterbeworbenwerdenmüssen.Zumanderenmüs- senaberauchdieNutzerandersangesprochenwer- denalsdamals.ZwarsindPlakate,Fachmessenund
diePräsenzinderbibliothekarischenFachpressenach
wievorwichtig.DiesealthergebrachtenKommunikati- onskanälemüssenaberheutedurchSocial-Mediaund
zielgruppenorientiertes, mehrsprachiges Marketing
flankiertwerden,umimGesprächzubleiben.Wirsind
sicheraufeinemgutenWeg,subitoandieneuenkom- munikativen Rahmenbedingungen anzupassen: Eine
Facebook-Präsenz wurde vor kurzem freigeschaltet,
YoutubeVideoswerdenmittelfristigfolgen.2
Esistaberauchklar,dassdersubito-Serviceselbst
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Bibliothek. Information. Technologie.
immer wieder neu justiert werden muss, um eine
möglichstattraktivePlattformfürdenDokumenten- versandzubetreiben.Dazugehörtfreilich,einmög- lichst breites Informationsangebot bereitzuhalten.
subito bietet seinen Nutzern zwar jetzt schon den
Zugriffauf970.000derinsgesamtinderZeitschrif- tendatenbank(ZDB)verzeichneten1,8MillionenZeit- schriften.Aberwirarbeitenpermanentdaran,dieses
Angebot weiter zu verbessern. Vor diesem Hinter- grundsindmitderBibliothekdesDeutschenMuse- ums,MünchenundderBibliothekdesZentralinstituts
fürKunstgeschichtevorkurzemzweineueBibliothe- ken mit einzigartigen Beständen zu unserem Netz- werkhinzugestoßen.WichtigbleibtaufdereinenSei- te,weitereLandes-oderStaats-sowieUniversitäts- bibliothekenalsLieferbibliothekenzugewinnen.Auf
deranderenSeitemüssenBibliothekendavonüber- zeugtwerden,alsNutzerzunächstsubitozuverwen- den,umdenspeziellenInformationsbedarfihrereige- nenNutzerzudecken,bevorkommerzielleAnbieter
angesteuertwerden.
ZueinemgroßenTeilhabenwiresabernichtinder
eigenen Hand, den subito-Service entsprechend
dem Informationsbedarf zu gestalten, sondern sind
von den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbe- dingungen abhängig. Damitsubito seinen Service
rechtskonform betreiben kann, wird der allergröß- teTeildesDokumentenversandsinnerhalbDeutsch- lands seit vielen Jahren über einen Vertrag mit der
VGWortgeregelt.AlternativdazuhabenauchdieVer-
lagealsRechteinhaberderZeitschriftendieOption,
mitsubito einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die
Rahmenverträge regelten vor dem Inkrafttreten des
neuenUrheberrechtsgesetzes2018nichtnurdieBe- dingungenderDokumentenlieferungiminternationa- lenKontext.VielmehrkonntenVerlageauchdiePrei- sefürEmail-Lieferungenfürkommerzielleundnicht- kommerzielle subito-Nutzer innerhalb Deutschlands
festsetzen.SeitvielenJahrengehörtzumGrundkon- sens,dasssubitofürEmail-Lieferungenannicht-kom- merzielleNutzervergünstigteLizenzgebühreneinge- räumtbekommtunddieVerlageihreregulärenPreise
nurfürkommerzielleKundenansetzen.Zwarfolgen
dieallermeistenVerlageimmernochdieserPrämis- se,aberindenletztenJahrenwurdefür subitoaller- dingszusehendszumProblem,dassdieserKonsens
seitenseinigerVertragspartneraufgelöstwurde.Von
Studenten,SchülernundHochschulangehörigenwur- denLizenzgebührenvonteilweisezwischen30Euro
und70EurofüreineAufsatzkopieaufgerufen–selbst
wennessichumeineKopieschlechtererQualitätaus
analogen Quellen handelte. Solcherart Preise funk- tionierenbeisubitojedochnicht.AlseinzelneVerla- gedieLizenzgebührenerhöhten,kamesmitunterzu
AnrufenempörterNutzerundzudrastischenEinbrü- chenderBestellzahlen.AufdenPunktgebrachtbe- steht einfach keine Bereitschaft nicht-kommerziel- lerNutzer,solcherartPreisezuzahlen.Gleichesgilt
fürnicht-kommerzielleEinzelnutzerimeuropäischen
Raum:DafürdieseNutzerimmerschonkommerzi-
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ellePreisegalten,bliebendieBestellzahlenimunte- ren dreistelligen Bereich jährlich. Die Auswirkungen
dieserhohenPreisewarenundsinddurchausfatal,
dasieeineKulturfördern,illegaleDienstezunutzen:
SindInformationenüberdielegalenKanälenichter- schwinglich,werdendieseNutzerförmlichzuillega- lenDienstenwieSciHubgetrieben.IstdieseSchran- keersteinmaldurchbrochen,lassensichdieNutzer
inderRegelnichtmehrzurückgewinnen.Dasistglei- chermaßenfürsubitowiefürdieVerlageeinProblem
–gehenbeisubitokeineBestellungenein,gehenin
ersterLiniezwardieLieferbibliothekenleeraus,aber
eswerdenauchkeineLizenzgebührenandieVerlage
ausgeschüttet.
Esistnichtübertriebenzusagen,dasswirmitdem
neuen Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz
2018 in eine neue Phase des Umbruchs eingetre- tensind,daesBibliothekenerstmalsexplizitgestat- tet wurde, nicht-kommerzielle Nutzer auf allen Lie- ferwegenmitKopienzuversorgen.subitohatdiese
Karte gezogen und ist,
nachdem der vertrag- liche Rahmen mit der
VG Wort 2018 erneu- ert wurde, dazu über- gegangen, Studenten,
Wissenschaftler aber
auch Öffentliche Ein- richtungenundPrivatpersonennachdergesetzlichen
Schrankezubeliefern.Fürdeutschenicht-kommerzi- ellesubito-NutzerführtederUmstiegdazu,dasssie
vielebisherhochpreisigeDokumentezueinemgüns- tigerenPreisbeziehenkönnen.DerEntschluss,über
diegesetzlicheSchrankezuliefern,hattejedochsei- nen Preis: Obwohl das Urheberrechtsgesetz nicht
nachdemQuellenmediumunterscheidetundesaus- drücklicherlaubtist,auchausE-Journalszuliefern,
müssen weiterhin die Subskriptionsverträge dersu- bito-Lieferbibliotheken berücksichtigt werden.3 Weil
bisher jedoch nur bei etwa zehn Prozent der Sub- skriptionsverträgederBibliothekenderEmailversand
inderFernleiheerlaubtist,kannsubitonurbeieiner
überschaubaren Zahl von elektronischen Zeitschrif- tenüberdiegesetzlicheSchrankeperEmailliefern.
AusallenanderenE-JournalswerdenKopienlediglich
perPostoderFaxversendet.
3 Gillitzer,Berthold;Knaf,Kathrin:DokumentefürdieWissensgesellschaft–DasUrheber-Wissensgesellschafts-GesetzunddieFernleihe:EinSchritt
fürdiedigitaleInformationsversorgungderWissenschaft?In:Bibliotheksdienst2018,52(8),S.519-630,hierS.626f.
4 subitowertet,umdieAuslieferungvonPresseerzeugnissenvorderBestellaufgabezuverhindern,unteranderemdieZeitungsmarkerinderZDB
ausunderzeugtausdieseneineBlacklist.NutzerundBibliotheken,denenfälschlichklassifizierteZeitschriftenauffallen,könnenunsdiesemelden.
DieGeschäftsstellteprüftdieTitelinderRegelvonwenigenStunden,schaltetsieggf.wiederfreiundverzeichnetsieineinerzweitenListe,einer
Whitelist.BeideListenwerdendaherpermanentaktualisiert.
5 Vgl.hierzuhttps://www.subito-doc.de/Verleger-Info.
GleichzeitigwurdezumProblem,dassdieBelieferung
kommerziellerNutzerimneuenUrheberrechtsgesetz
faktischausgeklammertist.AlsFolgedieserLeerstel- leentstehteingesamtgesellschaftlichesProblem:Es
istüberdieSchrankefortannurnochmöglich,kom- merzielle Nutzer uneingeschränkt aus dem Reper- toire deutscher Verlage zu beliefern. Industrieunter- nehmenjeglicherCouleur,aberauchselbstständige
ÄrzteoderAnwältekönnenPDFsausinternationalen
FachzeitschriftennurnochperEmailbestellen,wenn
einLizenzvertragaktivist.OderinkonkretenZahlen:
VonetwaeinerMillionpotenziellperEmail,Postund
Fax lieferbaren Titeln können kommerzielle Nutzer
nurnochknapp400.000TiteldeutscherVerlageun- eingeschränktbestellen–510.000Titelinternationa- lerVerlagedürfennurnochperPostoderFaxausge- liefertwerden,91.000ZeitschriftenbritischerVerlage
bisaufweiteresgarnichtmehr.
Zu der durch das Urheberrecht auferlegten künstli- chenInformationsverknappunggehörtauch,dasssu- bitoesunterbindenmusste,KopienausZeitungenund
sogenannten Publikumszeitschriften zu versenden.
80.000ZeitungenundPresseerzeugnissewerdenseit
dem Inkrafttreten des Gesetzes durch ein automati- sches Verfahren gesperrt.4 Dies entspricht etwa ei- nemAnteilvonknapp5%allerTitel,dieüberdieZDB
nachgewiesenwerden.DassderVersandvonKopien
aus der aktuellen Tagespresse unterbunden worden
ist,isthierbeiwenigerproblematisch.Weitausschwe- rerwiegt,dassfürsubito-NutzerderZugangzuhisto- rischenZeitungengekapptist.Historiker,Politologen
undWissenschaftlerandererDisziplinenbleibtinvie- lenFällennichtsandersübrig,alseineBibliotheksrei- seaufsichzunehmen,wennsiemitZeitungendesso- genannten„DrittenReiches“odermitAusgabendes
„NeuenDeutschland“ausDDR-Zeitenarbeitenwollen.
subitohatvordemHintergrunddereingetretenenEnt- wicklungenseinenRahmenvertragindenletztenMo- natenüberarbeitet.5Einerseitssinddiesebilateralen
Verträge notwendig, um den entstandenen Lücken
bei der Informationsversorgung kommerziellersubi- to-Nutzerentgegenzuwirken.Damitwerdenwirzwar
inderLagesein,einenTeilderindieInformations- versorgunggerissenenLückezuschließen.Esisthier
vorallemderGesetzgebergefragt,künftigRegelun- genfürdieBelieferungkommerziellerNutzerinsUr-
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Bibliothek. Information. Technologie.
heberrechtsgesetz aufzunehmen. Andererseits wird
überdieVerträgeaberauchdasServiceangebotfür
nicht-kommerzielleNutzerweiterverbessert.Istein
neuer Vertrag aktiv,sokönnensubito-Nutzer Email- LieferungenauchausE-Journalsbeziehen.Zudemist
esfürsienichtmehrnötig,einsogenanntesDRM-Plu- ginzuinstallieren.Dieseswarbislangofterforderlich,
um überhaupt Zugriff auf die gekauften lizenzierten
PDFszuerlangen.ImAlltagführtediesekünstlicheSi- cherheitsschrankezuzahlreichenProblemen:Nutzer
konntendieDRM-Softwarenichteigenständiginstal- lieren.InvielenöffentlichenEinrichtungenundUnter- nehmenwardieNutzungderSoftwaresogarexplizit
untersagt,sodassderZugriffaufdiezuvorgekauften
Dokumenteüberhauptnichtmöglichwar.
EineweiterewichtigeNeuerungbestehtdarin,dass
dieVerlageindenVerträgendiePreisoption„Europa
nicht-kommerziell“wählenkönnen.Wirschreitenmit
dieserOptioneinenSchrittinRichtung„DigitalerBin- nenmarkt“ voran und nehmen denkbare gesamteu- ropäischeRegelungenvorweg.WirddieseOptionge- wählt,geltenLizenzpreiseinHöhederVG-WortTanti- emenauchfürallenicht-kommerziellenNutzerinEu- ropa.DamitwirderstmalsdieMöglichkeitfürinterna-
tionale nicht-kommerzielle Einzelnutzer geschaffen,
KopienzuerschwinglichenPreisenüber subitozube- ziehen.WenngenügendVerlagedieseOptionwählen
und ein größeres Angebot zustande kommt, könnte
essogargelingen,mitsubitoeineeuropäischePlatt- formzuschaffen,aufderEinzelnutzerwieBibliothe- kenlegalundkostengünstigInformationenbeziehen
können.AngesichtsakutsteigenderNutzungszahlen
von Portalen, die illegal wissenschaftliche Literatur
verbreiten, liegt es auf der Hand, dass eine solche
Plattform nicht nur im Interessesubitos und seiner
Bibliotheken,sondernaucheinAnliegenderWissen- schaftsverlageseinmüsste.❙
Dr. des. Mark Homann Leiter der Geschäftsstelle subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V.
Berliner Str. 53 10713 Berlin
homann@subito-doc.de
Heiligenstädter Straße 213, 1190 Wien, Austria Tel. +43-1-318 9777-10 Fax +43-1-318 9777-15 eMail: support@dabis.eu https://www.dabis.eu Heiligenstädter Straße 213, 1190 Wien, Austria Tel. +43-1-318 9777-10 Fax +43-1-318 9777-15 eMail: support@dabis.eu https://www.dabis.eu
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