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Vermietung. Bei uns beginnt Ihr Urlaub.

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Academic year: 2022

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(1)

Vermietung

(2)

  An der Autobahn A11 – Abfahrt Finowfurt

  Verkauf Neuwagen & Gebrauchtwagen

  Vermietung

  Service & Reparatur aller Fabrikate

  300 m

2

großer Zubehör-Shop

  Parkplätze direkt vor der Tür

  Aktive Vorzelteausstellung

  Preisgünstige Werkstatt-Ersatzwagen

  AU/HU & GAS im Hause

    Ersatzteil-Versorgung aller gängigen Marken

    Kostenlose Stellplätze während der Mietdauer (auf dem sicheren Gelände)

Ihr Ansprechpartner rund um Reisemobile & Caravans

BErlin

A11

FinoWFUrt

49 km vom Herzen Berlins

(3)

Nebensaison

 oktober – April  Hauptsaison Mai – September

Bei uns beginnt Ihr Urlaub.

Bitte beachten Sie unsere Mindestmietdauer von 5 Tagen. Kurzzeitmiete auf Anfrage.

Möbelpaket

€ 59,-

 einmalig für die Anzahl der reisenden

Unser Campingmöbel-Paket ist für die Anzahl der reisenden mit Stühlen und einem tisch ausgestattet.

Geschirrpaket

Mobilitätspaket mit E-Scooter

€ 59,-

 einmalig für die Anzahl der reisenden

€ 59,-

pro Stück

einmalig zur Vermietung

Unser Geschirrpaket bietet alles, was man für die Anzahl der reisenden Personen benötigt.

Grenzenlos mobil auch am Urlaubsort...

zusammenklappbar, max. 20 km/h, 10 Zoll lufträder, reichweite bis zu 25 km Mindestalter 14 Jahre, kein Führerschein notwendig

 wenn verfügbar

+ =€ 99,- € 19,- gespart!

Unsere Zusatzpakete

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

(4)

inkl. Fahrradhalter, Küche, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 1 Camper Van

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

1 Flasche Butangas 2,75 kg, Fahrradhalter, Küche, navi, Rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 99,- ab € 89,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 109,- *

max.

Modellbeispiel CrossCamp

(5)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 2

Reisemobil Kastenwagen

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 99,- ab € 109,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 139,- *

Modellbeispiel Campscout

max.

(6)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 3

Wohnmobil teilintegriert

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 139,- ab € 109,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 139,- *

max.

Modellbeispiel t 6717 EB

(7)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 4

Wohnmobil Alkoven

Wohnmobile

Modellbeispiel A 6977 DB

für 2-6 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 139,- ab € 119,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 149,- *

max.

(8)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 5

Wohnmobil integriert

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 139,- ab € 129,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 159,- *

max.

Modellbeispiel i 7051 EBl

(9)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 6

Wohnmobil mit Haustieren

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 139,- ab € 119,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 149,- *

max.

Modellbeispiel A 5887

(10)

Alle Wohnmobile inkl. Fahrradhalter, Markise, TV, Navi,

& Rückfahrkamera

Womo 7

Wohnmobil Luxusklasse

Wohnmobile

für 2-4 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Fahrradhalter, Markise, tV, navi, rückfahrkamera

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 139,- ab € 169,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 199,- *

max.

Modellbeispiel A 6820-2

(11)

Wowa 1 Caravan

Wohnwagen

für 2+1 Person Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Sonnensegel und Spiegel- verbreiterung gegen Aufpreis

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 89,- ab € 49,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 59,- *

+

Modellbeispiel C´Go 415 Ql

(12)

Wowa 2 Caravan

Wohnwagen

für 4+2 Personen Bestückung:

2 Flaschen Propangas 11 kg, Sonnensegel und Spiegel- verbreiterung gegen Aufpreis

Servicepauschale pro Vermietvorgang  € 89,- ab € 69,- *

 nebensaison  ab Hauptsaison € 79,- *

+

Modellbeispiel C´Go 465 Kr

(13)

Mietwagen-Versicherung

Der verias Caravan-Schutz

Hierbei handelt es sich um eine Versicherung für Fahrten mit einem Wohnmobil. Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Kasko-Selbst- behalt für Wohnmobile. Es gelten ausschließlich Wohnmobile und Wohnanhänger, die zu Wohnzwecken ausgestattet sind und für die eine gültige Fahrerlaubnis nach StVG § 2 vorliegt, als versichert.

Wo habe ich Versicherungsschutz?

Welche Pflichten habe ich?

Wann und wie muss ich bezahlen?

Wann beginnt/endet der Schutz?

Wie kann ich den Vertrag beenden?

Der Versicherungsschutz gilt europaweit.

Sie sind verpflichtet, das Mietfahrzeug bei Übernahme auf Vorschäden zu untersuchen und dies dokumentieren zu lassen.

Sie sind ebenso verpflichtet, einen Diebstahl, Schäden durch strafbare Handlungen Dritter sowie Unfälle unverzüglich dem

Fahrzeugvermieter und der Polizei anzuzeigen.

Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungs- vertrages fällig und mit der gewählten Zahlungsart zu zahlen. Der Versicherungsschutz tritt nur in Kraft, wenn die Prämie vor Versicherungsbeginn und vor Beginn des Mietvertrages gezahlt wurde.

Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungs- schein angegeben. Der Versicherungsschutz tritt nur in Kraft, wenn der Vertragsschluss vor Entgegennahme des Fahrzeugs abgeschlossen wurde. Er beginnt mit Übergabe des Mietfahr- zeuges an die versicherte Person und endet mit der rückgabe des Mietfahrzeuges an den Vermieter laut Mietvertrag.

Der Versicherungsvertrag endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen.

Was ist versichert? Nicht versichert...

Versichert ist der mietvertraglich

vereinbarte Kasko-Selbstbehalt für

Wohnmobile, Wohnanhänger und Gespanne sofern Sie nach den Be- stimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind.

Versichert ist z.B. die Beschädi-

gung oder Zerstörung gemieteter

Wohnmobile, Wohnanhänger und Gespanne durch Unfall im öffent- lichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus.

Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe. Diese ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.

! Bitte beachten Sie, dass bei jedem

gemeldeten Schaden ein Selbstbe- halt in Höhe von 250,00 € von der Schadensumme abgezogen wird.

Zweiräder und Dreiräder luft-und Wasserfahrzeuge

jeglicher Art

Fahrzeuge die 10 Jahre oder älter sind

Fahrzeuge mit einem

neuwert über € 150.000,00 Schäden, die von der Kasko-

versicherung des Fahrzeug- vermieters nicht gedeckt sind Fahrten eines nicht

berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges

Deckungsbeschränkungen Unfälle und Schäden durch

Alkohol oder Drogenkonsum

Unfälle und Schäden durch

Begehung einer vorsätzlichen Straftat.

13,38 €

(14)

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles zwischen der Caravan-Park-Barnim GmbH – nachstehend

„Vermieter“ genannt – und Ihnen – nachstehend „Mieter“

genannt, wirksam vereinbart.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines reisemobiles. Der Vermieter schuldet keine reiseleistungen und insbeson- dere keine Gesamtheit von reiseleistungen. Zwischen Vermieter und dem/

den Mieter (n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches recht, und zwar in erster linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietver- trag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-i BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch ent- sprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreiben- de Übernahme- und rückgabeprotokoll.

2. Mindestalter, berechtigte Fahrer

2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 23 Jahre. Für Fahr- zeuge über 3,5 tonnen beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. drei Jahren – für Fahrzeuge über 3,5 tonnen mindestens 5 Jahre – in Besitz eines Führerscheins der Kl. iii bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/internationalen Führerscheins sein.

Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/reisepas- ses durch den Mieter und den Fahrer bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeugs. Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu lasten des Mieters.

Können diese Dokumente weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.2 Anwendung. Die Vorlage eines internationalen Führerscheins (für nicht EU-Mitglieder) kann vom Vermieter oder von offiziellen Behörden des landes verlangt werden.

2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Fahrzeuge des Vermieters ein

Allgemeine Mietbedingungen

Reisemobile

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Gegeben- heiten des jeweiligen Urlaubslandes!

(z.B. Go-Box-Mautpflicht in Österreich, Fahrverbote u.s.w.)

Wohnwagen

Bei reisemobilen bis 3,5 TZG (tonnen Zulassungsgewicht) mindestens den PKW-Führerschein

Klasse 3 oder B.

Bei reisemobilen über 3,5 TZG mindestens den Führerschein

Klasse 3 oder C1, außerdem dürfen

Sie höchstens 100 km/h fahren und in Österreich besteht Go-Box- Mautpflicht!!

Für Wohnwagengespanne wird der „alte“ Führerschein Klasse 3 oder mindestens der neue BE benötigt; bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80

km/h.

Wohnwagengespanne dürfen auch mit dem Führerschein

der Klasse B gezogen werden,

solange das zulässige Gesamt- gewicht des Wohnwagens die leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das Gesamtgespann weniger als

3,5t wiegt.

Wohnwagengespanne benötigen am Zugwagen ver- breiterte Außenspiegel, die man bei Bedarf in unserem Shop

erwerben kann.

Führerschein & Co.

Grundsätzlich muss der Fahrer mindestens

23 Jahre sein und die Fahrerlaubnis für das

Mietfahrzeug mindestens 3 Jahre besitzen.

(15)

- bis zu 50 tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 300,00€ fällig, - zwischen 49 bis 15 tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises,

- weniger als 15 tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises,

- am tag der Anmietung oder bei nichtabnahme 100% des Mietpreises.

Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden über- haupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

4.3 Die dem Mieter bestätigte Buchung kann vom tag der reservierung bis spätestens 60 tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschte Alternativbuchung dem ursprünglichen Umfang her entspricht.

Umbuchungen sind nur im gleichen Jahr möglich. reservierung und rück- tritt – Zahlung, Ausfall, spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Pro Umbu- chung wird ein Unkostenbeitrag lt. aktueller Preisliste erhoben. Ein rechtsan- spruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

Alle genannten Preise enthalten die gültige MwSt. von derzeit 19%.

Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von € 1000,-€ in bar hinterlegt wer- den. Eine Hinterlegung der Kaution mit Kreditkarte oder EC- Karte iSt niCHt MÖGliCH. Bei schadenfreier Fahrzeugrückgabe erfolgt sofortige rückzah- lung. Fehlende und beschädigte Gegenstände sind zu ersetzen. Der Vermie- ter kann alle Forderungen an den Mieter mit der Kaution verrechnen.

Eine Anzahlung in Höhe von 300,00€ ist sofort nach Erhalt der rechnung zu leisten. Der restbetrag vom Mietpreis ist 50 tage vor Mietbeginn auf das Kon- to des Vermieters, gebührenfrei für den Empfänger, zu zahlen. Bei Zahlung durch Kreditkarten werden 3% Gebühren fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und voraussicht- licher Mietpreis sofort fällig. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestim- mungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nach- weisen. Kosten für Kraftstoff, zusätzliche Gasfüllungen und sonstige Betriebs- mittel sowie Standgebühren, Mautgebühren, Überführungskosten gehen zu lasten des Mieters. Gleiches gilt für vom Mieter zu verantwortende Bußgel- der. Mindestmietzeit 5 tage, Mindermieten auf Anfrage möglich.

6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme

Fahrzeugabholung und -rückgabe nur während unserer Geschäftszeiten von Montag – Freitag, die vertraglich vereinbarten Zeiten sind einzuhalten. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt pro nacht (Abhol- und rückgabetag werden als 1 tag gerechnet, sofern 24 Stunden nicht überschritten werden).

Alle technischen Angaben sind ca.-Angaben. technische Änderungen der Fahrzeuge sind vorbehalten (alle technischen Angaben lt.Hersteller).

Für Übergabe und rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich.

Das Fahrzeug kann am 1. Miettag zwischen 14 und 17Uhr übernommen werden (nach kurzfristiger telef. rücksprache) und muss am letzten Miettag zwischen 10 und 12Uhr zurückgebracht werden. Bei Verspätungen entstehen Kosten entsprechend Punkt 3. Die rückgabe an Sonntagen ist in der regel nicht möglich. Kann das Fahrzeug zum vereinbarten termin durch den Mie- ter nicht an den Vermieter übergeben werden, so ist der Vermieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter haftet, für den entstandenen Scha- 3. Mietpreise, Versicherungen

Als Mietpreise gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Mietpreisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen irrtum beruht.

Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berück- sichtigt. Bei jeder Vermietung fällt eine einmalige Service-Pauschale an.

Servicepauschale pro Anmietung beträgt abhängig vom Fahrzeug 89,00€ bis 139,00€ und beinhaltet: Check-in mit eingehender Fahrzeugeinweisung, Be- reitstellung 2 Flaschen Propangas 11kg (1 volle Flasche und eine gebrauch- te), Wasserschlauch, Gießkanne, Erstausstattung toilettenchemikalien, Kabeltrommel, CEE – Adapterstecker, Auffahrkeile, Warntafel, Warnwesten, Feuerlöscher, rücknahme und Außenwäsche bei rückkehr des Fahrzeuges.

Der Mietpreis beinhaltet: teilkasko mit einem Selbstbehalt von 1.000,00€ und Vollkaskoschutz von 1.500,00€, Glasschaden von 150,00€ pro Schadensfall.

Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße nutzung zurückzuführen sind Schutzbriefleistungen, 250 Freikilometer pro bezahltem Miettag gem. Mietvertrag, ab dem 15. Miettag alle Kilometer frei bis max. 7.500 km.

Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu lasten des Mieters, Mehr-km: 0,30 €.

Die tankfüllung ist zurückzubringen, wie abgeholt, bei weniger tankinhalt wird das in rechnung gestellt, bei mehr tankfüllung ist kein Anspruch auf rückzah- lung. Die tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Miet- preise gelten stets ab Standort Schorfheide, Brückenstr. 9 bis zur rücknahme durch den Vermieter. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir für je 30 Minuten 20,00 €, (höchs- tens jedoch für jeden verspäteten tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeug-Übernah- me geltend machten. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der verein- barten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer von 5 ta- gen während bestimmter reisezeiten zu beachten. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genom- men wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und der gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten obliegt dem Mieter.

Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug aus- fallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzu- stellen, sofern dies ihm möglich ist.

Diese Preisliste ist gültig ab 01.01.2020. Änderungen und irrtümer vorbehalten.

4. Reservierung und Umbuchung

4.1 reservierungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziff. 4.2 und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen ver- bindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe

(16)

folgenden Fällen:

- wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden,

- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht,

- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 10 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Scha- denshöhe gehabt,

- wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziff. 9 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrun- des noch der Schadenshöhe gehabt,

- wenn Schäden auf einer nach Ziff. 7 verbotenen nutzung beruhen, - wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem

der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, wenn Schäden auf einer nichtbe- achtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVo Zeichen 265, Breite StVo Zeichen 264 oder den entsprechenden landeszeichen) beruhen, - wenn Schäden auf einer nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschlepp- kosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung.

Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall berechnet, wegen entsprechen- der reparatur. Der Vermieter behält sich das recht vor die angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen von der Kreditkarte des Mieters einzuziehen. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren entstehen auf der Grundla- ge der ausliegenden Preislisten beim Vermieter. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

13. Haftung des Vermieters

Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt, ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden.

Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausge- schlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

Wir behalten uns vor, beim Ausfall des gemieteten Fahrzeuges, ihnen ein Er- satzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

14. Speicherung der persönlichen Daten

Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese Vermietzwecken dienen, oder das Fahrzeug nach 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Eben- so wenn Straftaten und ordnungswidrigkeiten vorliegen oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Sowohl der Vermieter, als auch besonders der Mieter, haben sich an diese AGB´s zu halten und diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Hauptbestandteil der Vermietung.

15. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen nahme von Haustieren ist verboten. reinigungskosten, die durch die nichtbe-

achtung entstehen, gehen zu lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Dem Mieter wird bei der Übergabe vom Vermieter, die Funktion der Markise (bei regen und Wind nicht ausfahren) und des Fahrradträgers erklärt. Außer- dem werden dem Mieter alle elektrischen Geräte gezeigt und erklärt. Der Mieter bestätigt dieses mit Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll. Eventu- elle Mängel hat der Mieter direkt zum Zeitpunkt seiner Übernahme oder bei der rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen.

8. Bei Missachtung der Verpflichtungen des Mieters drohen Geldstrafen - Bad und WC nicht im sauberen und hygienischen Zustand 90,00€

- Kühlschrank verschmutzt und reste 40,00€

- innenreinigung (Boden, Schränke usw.) 250,00€

- nichtleerung der toilettenbox oder leeren des Abwassertanks 200,00€

- Mitnahme eines Haustieres entgegen dem Verbot 500,00€

- Zuwiderhandlungen rauchverbot zusätzliche reinigungspauschale von 500,00€

- Eine nachreinigung vor ort ist nicht möglich. Es sind direkt die oben genannten Preise zu zahlen.

9. Sorgfaltspflicht des Mieters

Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ord- nungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschrif- ten und technischen regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbe- sondere Öl- und Wasserstand sowie reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegen- stand in verkehrssicherem Zustand befindet. Die Verwendung des Fahrzeugs darf nur auf den dafür vorgesehenen Verkehrswegen und Standplätzen erfol- gen, die aktive teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen ist untersagt.

Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt.

10. Verhalten bei Unfällen

Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sons- tigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen und hinzu- zuziehen, sowie bei reparaturkosten über 100,- € sich die Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Gegnerische Ansprüche dürfen weder mündlich noch schriftlich anerkannt werden. Er ist weiter verpflichtet, den Schaden dem Vermieter unverzüglich vorab anzuzeigen. Ferner hat er unverzüglich, unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberich- tes, der in allen Punkten sorgfältig auszufüllen ist, den Vermieter vollständig zu informieren, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer sofort nachkommen kann.

11. Auslandsfahrten

Es sind alle Fahrten in europäische länder erlaubt, die von der Vollkaskover- sicherung genehmigt sind. Diese kann man dem grünen Versicherungsschein

(17)

Caravan-Park Barnim GmbH Brückenstraße 9

16244 Schorfheide ot Finowfurt telefon: 03335/45159-0

Fax: 03335/45159-33 info@caravan-park-barnim.de Montag bis Freitag: 08.00 – 17.30 Uhr

Samstag: 09.00 – 14.00 Uhr

Anfragen, reservierungen und informationen zu unserem Angebot

auch im Web:

Referenzen

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