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Antrag - 2021
auf Gewährung eines Förderzuschusses
nach der, zu dieser Zeit geltenden Förderrichtlinie für den Bereich Soziales der Stadt Spremberg
1. Angaben zum/ zur Antragsteller/in
Name/Bezeichnung des Vereines/ Verbandes
Anschrift, PLZ, Ort
Telefon/ Fax / E-Mail
Geschäftsführer/in, Vorsitzende/r bzw. Telefon/ Fax gesetzliche/r Vertreter
Ansprechpartner/in Telefon/ Fax
Gemeinnützigkeit: ☐ liegt vor
☐ liegt nicht vor Anlagen:
Bankverbindung (Änderungen bitte unverzüglich mitteilen!)
Kreditinstitut/ Ort
IBAN
BIC
Kontoinhaber
1. Gesamtkostenumfang der Maßnahme/n
Gesamtbetrag in €
2. Eigenanteil des Gesamtkostenumfangs (mind. 1/3 lt. Förderrichtlinie)
Betrag in €
3. Beantragter Förderzuschuss bei der Stadt Spremberg
Betrag in €
4. Anteilige Deckung der Gesamtkosten (Betrag in €)
Mitgliedbeiträge:
Spenden:
Eigene Vermögenserträge:
beantragte Förderzuschüsse Bund/ Land:
Landkreis Spree-Neiße:
Sonstige Förderzuschüsse:
Sonstige Einnahmen:
5. Einzelmaßnahmen (Bitte für jede beantragte Einzelförderung die Finanzierung darstellen)
Bezeichnung der Gesamtkosten Vereinsanteil Förderung durch Zuschuss Stadt
Einzelmaßnahme in € in € Dritte in € Spremberg in € 1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gesamt:
Bei eingetragenen Vereinen ist dem Antragsformular beizufügen:
5.1 aktuelle Satzung (Bitte nur einreichen, falls sich zur Satzung aus dem Vorjahr Änderungen ergeben haben.)
5.2 Nachweis der Vorstandsmitglieder, einschl. Vertretungs- und Unterschriftsberechtigten 5.3 gültiger Bescheid des zuständigen Finanzamtes zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit 5.4 Konzeption und Bedeutung der Maßnahme
5.5 Gesamtfinanzierungsplan und Finanzwirtschaftliche Auswirkungen
6. Hinweise zum Antragsverfahren
Anträge auf Förderungen werden bei der Vergabe von Finanzmittel nur berücksichtigt, wenn sie vollständig bis zum 28.02. des lfd. Haushaltsjahres bei der Stadt Spremberg
eingegangen sind:
Stadt Spremberg Am Markt 1 03130 Spremberg
Tel.: 03563/340 0
Die Anlagen 1 und 2 müssen ausgefüllt mit dem Antrag eingereicht werden.
Nicht termingerecht gestellte Anträge werden nur zugelassen, wenn die rechtzeitige
Beantragung objektiv nicht möglich war und die Einordnung der Maßnahme in das Folgejahr nicht zumutbar ist. Die verspätete Antragstellung ist schriftlich zu begründen.
Nach erfolgter Entscheidung über den Fördermittelantrag ergeht durch die Stadt Spremberg umgehend ein schriftlicher Bescheid an den Antragssteller.
Eine Förderung erfolgt auf Grundlage des geltenden Haushaltsplanes der Stadt Spremberg.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderung und Bezuschussung besteht nicht.
7. Erklärung
Ich erkläre, dass die Angaben in diesem Antrag einschließlich der beigefügten Anlagen vollständig und richtig sind und etwaige Veränderung dazu führen kann, dass bewilligte Finanzmittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden können.
Mir ist bekannt, dass ich unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen habe, die im
Zusammenhang mit der Bewilligung der beantragten Maßnahmen Auswirkungen haben können.
Alle angegebenen Daten dürfen seitens der Stadt Spremberg an Dritte zur
Entscheidungsfindung und weiteren Bearbeitung weitergegeben werden. Weiterführende Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie unter dem Stichwort „Datenschutz“ auf der Homepage der Stadt Spremberg unter www.stadt-spremberg.de
Ort, Datum Stempel rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage Bereich Soziales
zum Fördermittelantrag für das lfd. Haushaltsjahr …..
Bedarfsbegründung
Jede in Punkt 5 des Antrages benannte Einzelmaßnahme ist wie folgt (separat als Anlage dem Antrag beizufügen) zu begründen:
1. Bedeutung der Maßnahme (Projektbeschreibung für jede beantragte Maßnahme)
2. Maßnahmekonzept/ Zeitplan bzw. Beginn und Beendigung der Maßnahme
3. Finanzwirtschaftliche Auswirkung
3.1 Art der Bezuschussung (entsprechendes bitte kennzeichnen)
☐ Fehlbedarfsfinanzierung
☐ Zuschussfinanzierung
3.2 Regelfinanzierung (Wie würde die Finanzierung ohne Förderzuschüsse erfolgen?)
4. Finanzierungsplan für jede beantragte Maßnahme (Erträge, Aufwand, ggf.
Kostenangebote, Kostenberechnung)
Zur Vorlage von Unterlagen der o. g. Angaben benennt der Verein folgenden Ansprechpartner:
Name:
Anschrift (mit Telefonnummer):
Der Verein versichert, dass die Angaben wahrheitsgemäß angegeben wurden.
Hinweis: Sollte sich bei einer Überprüfung ergeben, dass die getätigten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, muss der Verein davon ausgehen, keine Förderung von der Stadt Spremberg zu erhalten.