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Jenseits dieser juristischen Ebene erhebt das Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung seit 2002 regelmäßig diskriminierende Einstellungen in ihren Studien zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

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Diskriminierung

Der Begriff Diskriminierung bezeichnet die Abwertung bzw. den Ausschluss von Menschen oder Gruppen auf Basis von sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Alter oder Behinderung. Diese Kategorien sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes festgehalten. Die Abwertung kann dabei vom beleidigenden Spruch über Ausschlüsse auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zu physischer Gewalt reichen. Gegen sie können Betroffene auf Basis des genannten Gesetzes klagen, wenngleich die Rechtsrealität wegen der Beweispflicht unterschiedlich erfolgreich aussieht.

Jenseits dieser juristischen Ebene erhebt das Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung seit 2002 regelmäßig diskriminierende Einstellungen in ihren Studien zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. In der Studie von 2019 beispielsweise stimmen der Aussage „Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maße überfremdet“ 10,3% voll und ganz, 8,9% überwiegend und 17,8% teils teils zu. Der Aussage „Jedes Volk hat eine unveränderliche Identität“ stimmen 34% voll und ganz sowie 18,6% überwiegend zu. 2016 stimmten 6,0% voll und ganz sowie 3,5%

eher der Aussage zu, Homosexualität sei unmoralisch. Diese Werte zeigen, wie weit diskriminierende Einstellungen auch weit jenseits des extrem rechten Randes zu finden sind und bis in die Mitte der Gesellschaft reichen.

Wenngleich die konkreten, abwertenden Kommentare gegenüber den genannten Gruppen unterschiedlich sind, ist ihnen gemein, dass Menschen auf Basis der oben genannten Kategorien hierarchisiert – bevor- oder benachteiligt – werden. Denn Diskriminierung findet immer in einem Machtverhältnis statt – bei Mehrfach- diskriminierungen auch in mehreren Machtverhältnissen: Die weniger machtvolle Gruppe wird durch Diskriminierung in ihren Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, massiv behindert oder gar ausgebeutet. Insofern gilt es in der Arbeit gegen Diskriminierung stets sowohl die individuelle Einstellungsebene von Täter*innen, Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene als auch die gesellschaftlich strukturelle Ebene mitzudenken.

Ausgewählte Literatur

• Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Berlin

• Institut für Konflikt- und Gewaltforschung (2016): Gespaltene Mitte Feindselige Zu- stände. Bielefeld

• Institut für Konflikt- und Gewaltforschung (2019): Verlorene Mitte Feindselige Zu- stände. Bielefeld

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