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II. 5 Die Zisterzienserinnenklöster im westfälischen Teil des Bistum Mainz:

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II. 5 Die Zisterzienserinnenklöster im westfälischen Teil des Bistum Mainz:

5. 1. Kloster W O R M E L N 5. 1. 1 Gründung

Am 11. Mai 1246 schenkten die Grafen Konrad, Otto, Hermann und Ludwig von Everstein das Patronat der Pfarrkirche in Wormeln an die Jungfrau Maria zur Grün- dung eines Nonnenklosters des grauen Ordens.1 Bei den Stiftern handelt es sich um die vier weltlich gebliebenen Söhne des Grafen Albrecht III. von Everstein.2 Der als Klosterstandort vorgesehene Ort liegt unmittelbar südwestlich von Warburg am Zusammenfluss von Twiste und Diemel.3

5. 1. 2 Bauten

Aus dem 13. Jahrhundert sind keine konkreten Nachrichten über den Kirchen- oder Klosterbau überliefert.4 Die Nonnen nutzen vermutlich zunächst die Gebäude, die in Wormeln vorhanden waren, einschließlich der Pfarrkirche. Anfang des 14. Jahr- hunderts wurde diese Kirche als einschiffige turm- und chorlose Halle mit vier unregelmäßigen Jochen neu gebaut und 1315 geweiht. Im westlichen Langschiffjoch befindet sich noch heute eine steingewölbte Nonnenempore, die eine zweischiffige Unterkirche bildet.5 Die Klostergebäude schlossen sich im Norden und Osten an die

1 WUB 4 n. 364. Die Urkunden des Kloster befinden sich im Staatsarchiv Münster. Die vor 1325 ausgestellten Urkunden sind im WUB 4 und 9 ediert. Hinweise auf spätere Urkunden sind dem Findbuch im Staatsarchiv entnommen. Vgl. zu diesem Kloster: BOCKELKAMP, Entwicklung und Bedeutung der Zisterzienserinnenabtei Wormeln, (1987); GERHARDT, Die tumba gygantis auf dem Wormelner Altarbild "Maria als Thron Salomons", 1992; LEIFELD, Wormeln, 1986; LINNE-

BORN, Kleine Beiträge zur Geschichte des Zisterzienserinnenklosters Wormeln bei Warburg im 17. und 18. Jahrhundert, 1918; DERS., Klöster, S. 282f; MARRE, Der Wormelner Krieg, 1922;

RITGEN, Klostergut Wormeln. 1873-1973, 1973; ROSENMEYER, Versuch einer Geschichte des ehemaligen Cistercienser- oder Bernhardiner Nonnen-Kloster Wormeln bei Warburg im Fürstent- hum Paderborn, 1824; STEFFEN, Aus der letzten Zeit des Frauenklosters Wormeln, 1928.

Einen Überblick über die Geschichte des Klosters bietet SCHMALOR in: Westfälisches Kloster- buch, Bd. 2, S. 501-505.

2 Zu den Grafen vgl. oben S. 33f.

3 Wormeln gehörte zu den Gütern, die Graf Dodiko 1021 Bischof Meinwerk von Paderborn schenkte. Wie sie in den Besitz der Grafen von Everstein gelangten ist nicht überliefert. Vgl.

SPILCKER, Everstein, S. 140-46.

4 Für Wormeln ist aus dem 13. Jahrhundert nur ein Ablass überliefert, der aber nicht nur den Wohltätern Wormelns sondern auch den Förderern von acht weiteren Klöstern versprochen wur- de - darunter Kloster Brenkhausen. Vgl. zu diesem sehr ungewöhnlichen Sammelablass, dessen Echtheit m. E. nicht feststeht, oben auf S. 438 Anm. 17.

5 Vgl. GROSSEBOYMANN, Klosterkirche, S. 136; BKW, Kreis Warburg, S. 532-553.

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Kirche an. Die noch erhaltenen Flügel stammen allerdings zum größten Teil aus dem 17. Jahrhundert.6

5. 1. 3 Beziehungen zum Zisterzienserorden

In Wormeln wurde 1246 ein Konvent des "grauen Ordens"7 angesiedelt,8 da aber in der Fundationsurkunde weiter ausgeführt wird, dass die Nonnen nach der Bene- diktsregel und den Consuetudines der Herkunftskonvente lebten,9 findet sich bis heute die Aussage, dass in Wormeln zunächst ein Benediktinerinnenkloster angesie- delt wurde, das später "die strengere Regel der Zisterzienserinnen" übernahm.10 Wie aber bereits einleitend erwähnt, gab es keine "Zisterzienserregel": Die Zister- zienser(innen) lebten nach der Benediktsregel und ihren speziellen Consuetudines11 und dies genau sagt die Fundationsurkunde. In den Urkunden des 13. Jahrhunderts wird die Ordenzugehörigkeit sonst nur selten erwähnt.12 Da Kardinalpriester Hugo 1252 den Orden nennt, als er das Kloster unter den apostolischen Schutz nahm,13 kann man vermuten, dass Äbtissin und Konvent sich selbst in der nicht überlieferten Supplik als zum Zisterzienserorden gehörig bezeichnet hatten.14

Eine Aufnahme durch das Generalkapitel in Cîteaux ist für Kloster Wormeln nicht überliefert. Das nur etwa 12 km nordwestlich gelegene Kloster Hardehausen kümmerte sich - soweit ersichtlich - im beobachteten Zeitraum nicht um den Non- nenkonvent und es gab auch keine nachweisbaren Kontakte zu anderen Zisterzien- serklöstern.15

6 BKW, Kreis Warburg, S. 549-553; DEHIO, Westfalen, S. 607f.

7 Diese Umschreibung des Zisterzienserordens, die auch in zwei Urkunde von 1283 für Wormeln benutzt wird (WUB 4 n. 1764, 1769), findet sich mehrfach in Urkunden für die Zisterzienserinn- enklöster im Bistum Paderborn: Gokirchenkloster: ebd. n. 232, 292, 294, 344, 362, 494. Falken- hagen: n. 1745. Holthausen: n. 495. Aber auch für Himmelpforten: WUB 7 n. 710, und Ben- ninghausen: ebd. n. 2016.

8 WUB 4 n. 364: ad instaurandum claustrum sanctimonialium ordinis grisei.

9 Ebd.: ... sub regula beati Benedicti degentes et secundum sanctas consuetudines claustrorum de quibus processerunt ...

10 Vgl. LEIFELD, S. 475; ROSENMEYER, Versuch, S. 195. Auch SCHMALOR nennt die Ordenszuge- hörigkeit zunächst nicht eindeutig; Klosterbuch, Bd. 2, S. 502.

11 Vgl. oben S. 2 Anm. 9.

12 Außer in den genannten Urkunden von 1283 wird Wormeln in einer weiteren von 1252 als Zisterzienserkloster bezeichnet; WUB 4 n. 480. 1278 wird das Kloster allgemein zum Benedikti- nerorden gerechnet; ebd. n. 1498.

13 WUB 4 n. 472.

14 Die Urkunde wurde in Magdeburg ausgestellt; es gab also keinen persönlichen Kontakt zwischen dem Legaten und dem Kloster. Aus dem 13. Jahrhundert sind keine Urkunden überliefert, die von Äbtissin und Konvent ausgestellt wurden.

15 Nach SCHMALOHRwar bis 1510/16 der Abt von Hasungen als Visitator tätig, dann soll Harde-

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5. 1. 4 Äbtissin und Konvent 5. 1. 4. 1 Äbtissin

Aus dem 13. Jahrhundert ist nur eine Äbtissin namentlich bekannt:16 Im Kopiar des Klosters von 1530 ist zu einer Schenkungsurkunde des Grafen Otto von Ever- stein von 1250 angefügt, dass damals Äbtissin Kunegunde den Konvent gemeinsam mit Priorin Frederine leitete.17

Die Position der Äbtissin von Wormeln war offenbar sehr schwach, denn selbst das Amt als solches wird in den folgenden Jahre des 13. Jahrhunderts nur in drei Urkunden erwähnt.18 In der Regel werden der Konvent bzw. die juristische Person des Klosters als Empfänger genannt.19

5. 1. 4. 2 Konvent

Wie bereits erwähnt, wird in der Dotationsurkunde von 1246 ausgeführt, dass die ersten Nonnen nach der Benediktsregel und gemäß den Consuetudines derjenigen Klöster lebten, aus denen sie nach Wormeln gekommen waren.20 Es war also of- fensichtlich zu einer Kooperation verschiedener Zisterzienserinnenklöster gekom- men, allerdings wird nicht ausgeführt, um welche Konvente es sich konkret handel- te. Der Kontakt zu diesen "Mutterklöstern" brach offenbar relativ schnell ab - jeden- falls werden sie in den Urkunden nicht mehr als solche erwähnt. Verbindungen zu Zisterzienserinnenklöstern sind im 13. Jahrhundert nur einmal zu belegen: 1259 nahmen die Äbtissinnen von Himmelpforten, Benninghausen, Welver, Fröndenberg und Wormeln alle Wohltäter des Klosters Holthausen in ihre jeweilige Gebetsge-

hausen die Betreuung übernommen haben; vgl. Klosterbuch, Bd. 2, S. 502. In Ablässen des 15.

Jahrhunderts versprachen die Nonnen den Wohltätern die Gebetsgemeinschaft des gesamten Ordens. Damals müßte es also formelle Kontakte gegeben haben.

16 SCHMALOR nennt noch zwei weitere Äbtissinnen: Margarethe 1241, 1246-50 und Jutta 1276/1301; vgl. Klosterbuch, Bd. 2, S. 504. Beide konnte ich für das 13. Jahrhundert weder in den Urkunden noch in der mir zugänglichen Sekundärliteratur nachweisen. Eine Äbtissin Jutta ist 1301 und 1302 urkundlich belegt; WUB 9 n. 55 (13. 12. 1301), 147 (12. 12. 1302).

17 WUB 4 n. 423. Es ist m. E. nicht sicher, ob diese Aussage Teil der Schenkungsurkunde oder ein Kommentar des Verfassers des Kopiars war. Das Kopiar befindet sich heute im Staatsarchiv Münster.

18 WUB 4 n. 472 (1252), 480 (1252) und n. 2617 (1300). In der letztgenannten Urkunde wird der Propst an erster Stelle genannt.

19 In 19 der 26 Urkunden des 13. Jahrhunderts. In einer Urkunde von 1255 wird ein Korporations- siegel angekündigt, das aber nicht erhalten ist; WUB 4 n. 628. Das erste überlieferte Konvents- siegel stammt von 1301. Es zeigt die sitzende Gottesmutter, die das Kind im linken Arm und in der erhobenen Rechten eine runde Frucht hält; vgl. Abb. WS III 116, 11.

20 Vgl. oben Anm. 8.

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meinschaft auf.21 Ob einige dieser Klöster 1246 Nonnen nach Wormeln geschickt hatten, ist unbekannt.22

Aus dem 13. Jahrhundert sind fast keine Aussagen über den Kreis der Familien möglich, aus dem die Konventualinnen stammten, denn es ist nur eine Ausstattungs- urkunde überliefert: Am Osterdienstag des Jahres 1276 verkauften Ludolf und Adel- heid von Osdagessen mit Zustimmung ihrer Söhne Ludolf und Johann dem Kloster mehrere Güter bei Warburg, die als Ausstattung für zwei namentlich nicht genannte Töchter dienen sollten.23 Ludolf hielt die Güter von Graf Otto von Everstein zu Lehen, der das Eigen wenige Monate später dem Konvent zu seinem eigenen See- lenheil schenkte.24 Die Familie von Osdagessen ist seit der ersten Hälfte des 12.

Jahrhunderts in der Ministerialität der Bischöfe von Paderborn nachweisbar.25 Der Vater der beiden Mädchen, der bereits 1271 zugunsten von Fritzlar auf gewisse Rechte verzichtet hatte,26 wird allerdings nie im Umkreis des Bischofs genannt,27 so dass seine Stellung kaum zu bestimmen ist. 1291 verkaufte sein gleichnamiger Sohn28 dem Wormelner Konvent zwei Mansen und ein Grundstück beim Fried- hof29 und 1298 veräußerten er und seine Familie dem Konvent zudem alle Rechte,

21 AGvPa, Holthausen, Or. 11.

22 Benninghausen und Welver waren um 1240, Fröndenberg etwa 1230 gegründet worden. Him- melpforten entstand zur selben Zeit wie Wormeln.

23 WUB 4 n. 1432: in subsidium puerorum nostrorum, quas ibi locavimus.

24 WUB 4 n. 1437. Er führte vorher aus, warum Ludolf ihm seine Rechte resigniert hatte: intuitu Dei et duarum filiarum suarum dote in cenobio Wormlon locatarum.

25 Vgl. zu der Familie DECKER, Das Ministerialengeschlecht von Osdagessen/Marschall, 1973.

Bereits 1149 war ein Ludolf von Osdagessen Hauptinitiator der Gründung des Nonnenklosters in Willebadessen; vgl. ebd., S. 153-155. Verschiedene Mitglieder hielten das Amt des bischöflichen Marschalls inne, das für einen Zweig der Familie namensgebend wurde; vgl. ebd., S. 141 und 156f.

26 WUB 4 n. 1299. Weitere Güterübertragungen sind für ihn nicht überliefert.

27 1225 war ein Hermann von Osdagessen, vermutlich der Urgroßvater der beiden Nonnen, wegen seiner Unterstützung des Heinrich von Brakel bei der Wahl des Bischofs von Paderborn exkom- muniziert worden; WUB 4 n. 137. Etwa um diese Zeit teilte sich die Familie endgültig in die Zweige "Marschall" und "von Osdagessen", denn bei nachfolgenden Güterveräußerungen wird keine Zustimmung des jeweils anderen Zweigs mehr erwähnt.

28 Nach DECKER handelte es sich noch um den Vater der beiden Nonnen, der bereits seit 1266 in Urkunden nachweisbar ist; vgl. Ministerialengeschlecht, S. 140f. Es fällt aber auf, dass Ludolf hier zum ersten Mal als Knappe bezeichnet wird; seit 1293 ist er dann durchgehend als Ritter nachweisbar. Da die Bezeichnungen in dieser Zeit mit aktiven militärischen Einsätzen verbunden war, halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein mindestens 50jähriger Mann noch zum Ritter geschlagen wurde. Erschwert wird die Unterscheidung von Vater und Sohn, da beide mit einer Adelheid verheiratet waren. Dieser Vorname war im 13. Jahrhundert aber so verbreitet, dass dies durchaus im Bereich des Möglichen liegt.

29 WUB 4 n. 2150. 1299 übertrugen die Eigentümer, Bertold und Werner von Brakel (vgl. zu ihnen unten S. 491), den Nonnen die Mansen; WUB 4 n. 2575. Ludolfs direkter Lehnsherr, Friedrich von Istrup, hatte seine Rechte resigniert. Seine Familie gehörte zur Paderborner Mini- sterialität. Ein Friedrich war 1260 bischöflicher Burgmann in Warburg; ebd. n. 833. Später stan-

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die sie an den Gütern der Witwe Jutta Snavethel besaßen.30 Im Jahr 1305 verzich- tete Ludolfs Witwe, Adelheid, mit ihren Söhnen nochmals ausdrücklich auf alle An- sprüche an den Gütern, die ihr Ehemann dem Kloster verkauft hatte. Als Ausgleich erhielt ihre Tochter Gertrud eine Präbende im Kloster, und der Familie wurden 10 Mark gezahlt.31Gertruds Brüder verkauften den Zisterzienserinnen 1320 vier weitere Mansen.32 Die in den Konvent aufgenommenen Töchter werden in den späteren Urkunden ihrer Familie für das Kloster nicht wieder erwähnt.

Für die Frage nach der sozialen Herkunft der Konventualinnen ist es bemerkens- wert, dass kein Mitglied des Hochadels nachweisbar ist, obwohl die Tochter eines der Mitgründer das geistliche Leben wählte: Zu einem unbekannten Zeitpunkt vor 1257 war Agnes, die Tochter des Grafen Konrad von Everstein, in den Zisterziense- rinnenkonvent in Brenkhausen eingetreten.33 Dieses Kloster war vermutlich einige Jahre vor Wormeln gegründet worden und lag näher an der Residenz der Grafen auf der Burg Ohsen südlich von Hameln. Hier lebten außerdem mehrere hochadelige Konventualinnen.

In Wormeln lassen sich dagegen auch im 14. Jahrhundert keine Frauen aus dem Hochadel nachweisen. Die überlieferten Familiennamen deuten vielmehr darauf hin, dass sich der Konvent aus den Ministerialengeschlechtern der Umgebung und aus Bürgerfamilien aus Volkmarsen rekrutierte.34

den einige Familienmitglieder in Diensten des Klosters Corvey. Vgl. VON WESTPHALEN, Ent- stehung, S. 229f. Die Familie überließ Kloster Hardehausen mehrere Güter; WUB 4 n. 340, 941f, 949, 1279, 1366, 1452.

30 WUB 4 n. 2529. Vermutlich ging die Initiative von der genannten Witwe aus, die in dieser Zeit mehrfach als Lehnsträgerin von Gütern genannt wurde, die das Kloster erwarb; vgl. dazu unten S. 493.

31 WUB 9 n. 412. Insgesammt handelte es sich um fünf Höfe. Dabei ging es um die 1298 erwähn- ten Güter (WUB 4 n. 2529) und nicht, wie DECKER annimmt, um die Güter von 1276 (vgl.

Ministerialengeschlecht, S. 140f), denn damals waren keine weiteren Vasallen genannt worden.

Nach DECKER handelte es sich bei dem Verkäufer immer noch um Ludolf I. Er hält Gertrud deshalb für eine Schwester der beiden 1276 erwähnten Nonnen; vgl. ebd., Stammtafel 1. Da Gertrud noch bis 1380 nachweisbar ist (StAM, Wormeln, Or. 70, 72 [1356; Kauf eines Gutes], 76 [1362; Wiederholung des Verkaufs], 85 [1380 Verzicht des Sohns des Verkäufers]), muss sie aber zur folgenden Generation gehört haben. Wenn sie den Vorschriften des Generalkapitels der Zisterzienser entsprechend bei ihrem Eintritt 1305 mindestens 12 Jahre alt war, hätte sie ein Alter von wenigstens 87 Jahren erreicht.

32 WUB 9 n. 1884. Bei den Verkäufern handelte es sich um die Brüder Johann, Gottschalk und Heinrich von Osdagessen. Johann war Pleban in Ricke.

33 Vgl. oben Kap. II. 4. 3. 4. 2. Da die Urkundenüberlieferung für die Grafen von Everstein sehr dürftig ist, ist Agnes’ Geburtsdatum unbekannt. Ihre Brüder sind seit 1243 nachweisbar. Mögli- cherweise nahm Agnes schon vor der Gründung Wormelns 1246 den Schleier.

34 Vgl. dazu StAM, Wormeln Or. 56, 66, 70, 72f, 75f, 84f, 87, 92.

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5. 1. 4. 3 Ämter

Über die innere Organisation des Klosters sind keine weiteren Angaben möglich, denn außer der bereits erwähnten Priorin Frederine35 lassen sich im 13. Jahrhundert keine Amtsträgerinnen nachweisen.

5. 1. 5 Propst - Kirchenpatronat 5. 1. 5. 1 Propst

Der Propst von Wormeln hatte meistens eine relativ starke Stellung inne, denn bereits 1250 nannte der Erzbischof von Mainz magistro et conventui in Wermlo als Empfänger einer Schenkung.36 In dem bereits erwähnten Zusatz zur Schenkungsur- kunde von 1250 wird ein Propst Konrad noch vor der Äbtissin und der Priorin genannt,37 und 1255 trat der Propst erstmals ausdrücklich als Vertreter seines Kon- vents bei einem Gütertausch auf.38 Zuletzt bezeugte Konrad 1261 eine Urkunde für Kloster Volkhardinghausen.39

Sein Nachfolger im Amt, Johannes, ist nur als Zeuge aus einer Corveyer Urkunde von 1277 bekannt;40 als Vertreter der Zisterzienserinnen trat er nicht in Erschei- nung. 1291 wurde dem Kloster ein Grundstück beim Friedhof geschenkt und dem Propst von Wormeln, wieder einem Konrad, auf Lebenszeit übertragen.41 Diese Bestimmung könnte bedeuten, dass er einen Teil der Kaufsumme beigesteuert hatte.

In einer zweiten Fassung der Urkunde wird der Familienname des Propstes, von Wepelde, genannt. Möglicherweise stammte er aus Warburg, wo in der Neustadt 1274 und 1284-87 zwei Ratsherren dieses Familiennamens nachweisbar sind.42 Aus einem nicht überlieferten Grund gab Propst Konrad später sein Amt auf. Dies ge- schah nicht aus Gesundheitsgründen oder im Streit, denn er stiftete 1297 als ehema- liger Propst seine Gebetsgedächtnis im Kloster und überließ seinem Nachfolger im

35 WUB 4 n. 423 (1250). Vgl. oben Anm. 17.

36 WUB 4 n. 416.

37 Vgl. oben Anm. 17.

38 WUB 4 n. 628. Er wird in der Urkunde allerdings nicht namentlich identifiziert.

39 WUB 4 n. 869.

40 WUB 4 n. 1494.

41 WUB 4 n. 2150: ... aream unam ibidem sitam circa cymeterium, quam dominus Conradus provi- sor sanctimonialium ecclesie supradicte possidebit quiete ad tempora vite sue,.... Bei SCHMALOR

sind einige Angaben in der Liste der Pröpste im Klosterbuch, Bd. 2, S. 504, folgendermaßen zu berichtigen: Der erste Propst Konrad ist 1250 und 1261 nachweisbar, aber es handelte sich bei ihm vermutlich noch nicht um Konrad von Wepelde (dessen Familienname falsch geschrieben ist!). Die Nachweise für Propst Johannes von 1277 und Konrad von Wepelde 1291 fehlen.

42 Bertold: WUB 4 n. 1377; Meinrico: ebd. n. 1780, 1890, 1919.

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Amt eine halbe Manse, aus deren Ertrag nach seinem Tod die Ausgaben für seine Anniversarfeier bestritten werden sollten.43 Noch 1300 bezeugte der Priester Kon- rad von Wepelde einen Kauf des Konvents,44 und 1316 gab der ehemalige Propst Konrad beim Ankauf eines Zehnten ein Drittel des Kaufpreises und erhielt dafür den lebenslangen Nießbrauch.45 Es dürfte sich immer noch um Konrad von Wepel- de gehandelt haben, denn die Urkunde wurde von seinem direkten Nachfolger Jo- hann ausgestellt.

Dieser Propst Johann ist seit 1299 durchgehend bis 1323 nachzuweisen.46 In ei- ner frühen Urkunde wird einmal sein voller Name genannt: Johann von Rhode.47 Er stammte möglicherweise aus der im 13. Jahrhundert im Dienst der Grafen von Schwalenberg und der Grafen von Waldeck nachweisbaren gleichnamigen Ministe- rialenfamilie, die in den Städten Warburg, Volkmarsen und Paderborn zu den rats- fähigen Familien gehörte.48 Offenbar bestand zwischen Propst Johann und dem Grafen von Everstein eine besondere Beziehung, denn 1306 und 1323 übereignete die Grafen dem Kloster einige Güter auf Bitten ihres besonderen Freundes, Propst Johannes.49 Johann vertrat in mehreren Fällen seinen Konvent in Rechtsangelegen-

43 WUB 4 n. 2424 (16. 2. 1297): dominus Conradus dictus de Wepelde, quondam prepositus in wormlon, dimidium mansum, situm in campo Wormlon, sanctimonialibus in Wormlon ad offici- um sue camere pro remedio suo contulit et legavit post sui obitum perpetue possidendum. Die Urkunde wurde auf Konrads Bitte hin ausgestellt, er war damals also noch am Leben. Da in der Urkunde von 1291 von einer area gesprochen wird (vgl. oben Anm. 43), dürfte es sich 1297 um ein anderes Grundstück gehandelt haben.

44 WUB 4 n. 2617.

45 WUB 9 n. 1487. Kurz zuvor hatte er eine Urkunde für den Konvent bezeugt; ebd. n. 1444. Noch 1323 wird unter den Zeugen einer Urkunde unter den Priestern ein Conradus in Wormlon ma- nens genannt; ebd. n. 2259.

46 WUB 4 n. 2539, 2544, 2617; WUB 9 n. 56 (1301), 147 (1302), 329 (1305), 406 (1305), 477 (1306), 533 (1307), 609, 617 (1308), 669 (1309), 699 (1309), 1486f (1316), 1657 (1318), 1660, 1884 (1320), 1888, 1918, 2008 (1321), 2045 (1321), 2300 (1323), 2302, 2348f. Nach PRINZwar seit etwa 1316 Propst Johannes II. im Amt. Vermutlich kam er darauf wegen der Erwähnung des "ehemaligen Propstes Konrad" in diesem Jahr, und weil für Propst Johann zwei verschiedene Siegel überliefert sind; vgl. WUB 9, Siegel I, 48 mit Abb. Tafel II, 3 (1308, 1309) bzw. Siegel I, 49 mit Abb. Tafel II, 4 (1316, 1318). In den Urkunden wird ein Amtwechsel nicht erwähnt und die in zwei Urkunden erwähnte spezielle Freundschaft zu den Grafen von Everstein spricht dafür, dass es sich nur um eine Person handelte; vgl. dazu unten mit Anm. 49.

47 WUB 4 n. 2544 (1299). In einer Urkunde von 1318 wird unter den Zeugen der Bruder des Propstes, Hermann, erwähnt, der ebenfalls Priester war.

48 1291 bezeugten die Knappen Arnold und Hermann von Rhode gemeinsam mit Warburger Rats- herren eine Urkunde für Wormeln; WUB 4 n. 2529. 1298 wird Heinrich von Rhode mit Bürgern aus Volkmarsen als Zeuge erwähnt; ebd. n. 2529. 1295 bezeugte Konrad von Rhoden, Burg- mann auf der Hinnenburg, zwei Urkunden für Brenkhausen; ebd. n. 2373f. Möglicherweise war Heinrich ein Bruder des Propstes Johann; vgl. dazu WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 2, Tafel 215.

49 WUB 9 n. 477: inducti affectis precibus dilecti ac specialis nostri amici domini Johannis prefate ecclesie prepositi ... und n. 2348: propter Deum et amiciciam specialem domino preposito et suo

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heiten: Einmal nahm er mit mehreren Laien die Währschaft eines Vorbesitzers ent- gegen,50 und in zwei Urkunden des 13. Jahrhunderts wird er noch vor dem Kon- vent als Käufer von Gütern genannt.51 Die relativ starke Machtstellung des Prop- stes kommt besonders deutlich in einer Urkunde der Äbtissin von Heerse von 1299 zum Ausdruck. Sie bekundete damals, dass sie Propst Johann im Namen des Klo- sters Wormeln drei Mansen übertragen habe und bestimmte, dass er und seine Nachfolger im Amt - und nicht etwa der Konvent oder die Äbtissin - dem Kloster Heerse dafür eine jährliche Abgabe schuldeten.52 Hier zeigen sich zudem erste An- sätze zur Ausbildung eines gesonderten Propsteibesitzes, auf den schon die Gebets- stiftung des früheren Propstes Konrad von 1297 hindeutet, der das Stiftungsgut dem jeweiligen Propst übertragen hatte. In Urkunden des 14. Jahrhunderts wird Johann dann mehrfach als "Propst von Gottes Gnaden" bezeichnet,53 und selbst wenn der Propst nicht namentlich identifiziert wird, wird er in der Regel noch vor Äbtissin und Konvent als Empfänger der Güter bezeichnet.54 Weiter fällt auf, dass die juri- stische Person des Klosters bereits im 13., aber verstärkt im 14. Jahrhundert mit der Formel "Propst und Konvent" beschrieben wird.55

5. 1. 5. 2 Kirchenpatronate

Wie bereits erwähnt, hatten die Grafen von Everstein dem Kloster bei der Gründung 1243 das Patronat der Pfarrkirche in Wormeln übertragen. Man kann davon ausge- hen, dass in der Folgezeit der dortige Pleban die Betreuung des Konvent als Propst übernahm;56 in den Urkunden wird dies allerdings nicht ausdrücklich gesagt. Es wäre auch möglich, dass die beiden Ämter erst nach dem Tod des damaligen Pfrün- deninhabers vereint wurden. Überraschenderweise wird bei der Fundation keinerlei

conventui ...

50 WUB 4 n. 2539.

51 WUB 4 n. 2575; 2617. In der ersten Urkunde wird nur das Amt erwähnt.

52 WUB 4 n. 2544.

53 Z. B. WUB 9 n. 55 und n. 147.

54 Z. B. WUB 9 n. 496, 1244, 1245, 1380, 1444, 1486f, 1638, 1657, 1660, 1888, 1918, 2203, 2259, 2300, 2344. Papst Johannes XXII. bezeichnet Wormeln in einer Urkunde aus dem Jahr 1317 als monasterium per prepositum et abbatissam soliti gubernari; ebd. n. 1566.

55 WUB 4 n. 416 (1251 magistro et conventui), 628 (1255), 2575 (1299). 1316 wurden Güter an honorabili viro .. domino preposito in Wormlon et suo monasterio übertragen; WUB 9 n. 1444.

Ähnlich ebd. n. 1888, 1918. Eine Äbtissin wird in den Urkunden nicht genannt.

56 WUB 4 n. 364. Die Kirche war den Heiligen Simon und Judas, das Kloster der Jungfrau Maria geweiht; vgl. ILISCH, Patrozinien, S. 647, 462. Auf die Pfarrrechte der Kirche verweist ein Tauf- stein aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts; vgl. BKW, Kreis Warburg, S. 546; DEHIO, West- falen, S. 608. Ein Pleban von Wormeln wird erstmals 1225 erwähnt; WUB 4 n. 137.

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Mitwirkung des zuständigen Diözesanbischofs, also in diesem Fall des Erzbischofs von Mainz, erwähnt, obwohl sein Konsens für die gültige Übertragung des Patronats notwendig war.57

1250 schenkte Graf Otto von Everstein den Zisterzienserinnen das Patronat der Kirche in Heddinghausen,58 einem Dorf am Westrand der Grafschaft Donnersberg in der Nähe der Burg Canstein.59 Im Mai 1252 übertrug Erzbischof Gerhard von Mainz, ein Neffe der Klostergründer,60 dem Kloster außerdem das Patronat der Kirche in Wettesingen südöstlich von Wormeln61 und bestimmte, dass seine Nach- folger im Amt die Seelsorge dem jeweiligen Propst von Wormeln übertragen soll- ten. Dieser könne sie dann entweder persönlich ausüben oder sich von einem ge- eigneten Priester vertreten lassen. Die kirchenrechtliche Unterstellung unter den Erzbischof von Mainz und den Archidiakon solle sich durch die Schenkung nicht ändern.62

Alle drei Patronate waren spätestens seit Anfang des 14. Jahrhundert mit der Propstei des Klosters verbunden, was die Position des jeweiligen Amtsinhabers gestärkt haben dürfte.63

57 Kaum zu erklären ist weiter, dass sich die Äbtissin und der Konvent im März 1251 an Erzbi- schof Konrad von Köln wandten, damit er ihnen die Schenkung des Patronats bestätige. WUB 4 n. 416, 434. Wie Erzbischof Konrad selbst sagte, lag Wormeln in der Diözese Mainz. Allerdings wurde der damalige Erzbischof von Mainz, Christian II., im Juli 1251 auf Veranlassung des päpstlichen Legaten (und auf eigenen Wunsch) von seinem Amt entbunden. Möglicherweise war diese Entwicklung im März bereits absehbar, so dass der Konvent sich "sicherheitshalber" an den Kölner Primas wandte. Im Jahr 1249 hatte Erzbischof Konrad bereits dem Kloster in Holt- hausen den rechtmäßigen Erwerb eines Patronats bestätigt, obwohl es im Bistum Paderborn lag und damit ebenfalls zur Erzdiözese Mainz gehörte.

58 WUB 4 n. 423.

59 1266 bestätigte Graf Otto diese Schenkung; WUB 4 n. 1065.

60 WUB 4 n. 480: dilectorum patruorum nostrorum comitum de Eversten vestri monasterii fundato- rum frequentem curam et firmum circa vos promotionis affectum. Erzbischof Gerhard stammte aus der Familie der Wildgrafen. Seine Großmutter, Agnes, hatte nach dem Tod ihres ersten Mannes, des Wildgrafen Gerhard I., Graf Albrecht III. von Everstein geheiratet und war die Mutter der Gründer von Wormeln. Vgl. EUROPÄISCHESTAMMTAFELN, Bd. VI, Tafel 113.

61 Auf die beiden anderen Patronate ging der Erzbischof in der Urkunde nicht ein.

62 WUB 4 n. 480: ut curam eius prepositus vester, qui pro tempore fuerit, a nobis et nostris suc- cessoribus archiepiscopis Maguntinis sicut hactenus recipiat et eam per se, quia vobis adiacet, vel per sacerdotem idoneum modo debito et consueto officiet in divinis, qui etiam nobis nostris successoribus et archidiacono loci eiusdem ad obedientiam debitam et iura omnia de ipsa sicut hactenus teneatur.

63 1310 beurkundete Pleban Ernst in Heddinchosen, dass das Patronat seiner Kirche der Äbtissin und dem Konvent von Wormeln zustände, que solent per prepositum gubernari, ad quas de iure ius patronatus disnoscitur pertinere; WUB 9 n. 791. Ernst war also Vikar für Propst Johann;

möglicherweise wird er deshalb als Pleban in Heddinghausen bezeichnet und nicht von Hedding- hausen.

(10)

5. 1. 6 Konversen - Pfründner

Im Untersuchungszeitraum sind in Wormeln keine Konversen nachzuweisen. Es wäre möglich, dass sich einer der Förderer, Ernst von Welda, dem Kloster 1255 als Familiar oder Konverse angeschlossen hatte.64

5. 1. 7 Förderer

Die Nonnen in Wormeln konnten im 13. Jahrhundert vor allem von der Gründerfa- milie, den Grafen von Everstein,65 Güter und Rechte erwerben. In der Fundations- urkunde von 124666 wird zwar Graf Konrad als erster der vier Brüder genannt, aber dies geschah wohl deshalb, weil er der älteste war; eine besondere Verbunden- heit mit dem Zisterzienserinnenkonvent ist für ihn nicht nachweisbar. Von den Brüdern zeigte vor allem Graf Otto von Everstein, der offenbar die südlichen Besit- zungen der Familie verwaltete, dauerhaft Interesse am Fortkommen des Klosters:

Weihnachten 1250 verbrachten er und sein Sohn Albrecht mit ihren Familien ver- mutlich in Wormeln, denn zu diesem Termin schenkten sie dem Konvent das Patro- nat der Kirche in Heddinghausen.67 Anläßlich eines Aufenthalt in Kogelnberg 1255 gestattete Graf Otto dem Propst und dem Konvent den Ankauf einer curia in Wor- meln.68 Der Graf schenkte den Nonnen das Eigen, aber erhielt auch ein Grund- stück, das er dem früheren Lehnsmann des Hofes übertrug. Drei Jahre später ver- kaufte er dem Konvent eine weitere curia in Wormeln, die er vom Mainzer Erzbi- schof zu Lehen hielt. Er vereinbarte, dass sein Sohn Albrecht oder dessen Schwie- gervater, Edelherr Bertold II. von Büren, den Hof innerhalb von zwei Jahren für 100 Mark vom Konvent zurückkaufen könnten. Graf Otto verpflichtete sich, nach Ablauf der Frist auf eigene Kosten für das Kloster das Eigen zu erwerben.69 Ob Otto selbst für die curia 100 Mark erhalten hatte, geht aus der Urkunde nicht eindeutig hervor. 1276 schenkte er den Zisterzienserinnen das Eigen der Güter, die Ludolf von Osdagessen als Ausstattung seiner Töchter dem Konvent überlassen hatte.70 Im

64 WUB 4 n. 628; Vgl. dazu unten S. 494.

65 In der Umgebung von Wormeln auf dem rechten Ufer der Diemel verfügten die Eversteiner über weiteren Besitz; vgl. SPILCKER, Everstein, S. 144f.

66 WUB 4 n. 364.

67 WUB 4 n. 423. Der Ausstellungsort wird nicht angegeben. Der Inhalt der Urkunde ist extrem kurz und nur abschriftlich überliefert.

68 WUB 4 n. 628. Zu dem Lehnsmann Ernst von Welda vgl. unten S. 494.

69 WUB 4 n. 739 (1258). Ein Vasall wird nicht genannt. Die Urkunde wurde wieder in Volkmar- sen ausgestellt.

70 WUB 4 n. 1437 [n. 1498]. Vgl. oben S. 484.

(11)

darauffolgenden Jahr übertrug er den Nonnen zu seinem Seelenheil eine jährliche Geldrente, bis er dem Konvent ein Gut in der Umgebung des Kloster zuweisen konnte, das einen entsprechenden Ertrag abwerfen würde.71 Graf Otto kümmerte sich also bis an sein Lebensende um "seine" Gründung in Wormeln. Es ist deshalb bemerkenswert, dass er 1249 die Memoria seiner Ehefrau Ermengardis im Kloster Gehrden72 und nicht in Wormeln stiftete. Eine besondere Vorliebe zeigten Otto und sein Sohn Albrecht außerdem für das nahe bei Wormeln gelegene Zisterzienser- kloster Hardehausen.73

Die als Mitgründer von Wormeln genannten Brüder Ottos kümmerten sich nicht weiter um die Förderung des Klosters. Im Gegenteil, zwischen dem Konvent und Graf Ludwig von Everstein und seiner Familie kam es zu einem langen Streit um eine Hufe. Vermutlich erst auf Vermittlung seines Onkels, Graf Otto, verzichtete 1278 Ludwigs gleichnamiger Sohn für neun Mark auf seine Ansprüche.74 Bei die- ser Gelegenheit bestätigte er auch die Übereignung der Güter, die Ludolf von Osda- gessen dem Konvent überlassen hatte.75 Nachdem Graf Otto und sein Sohn Al- brecht um 1280 gestorben waren, ließ das Interesse der Eversteiner an dem Konvent in Wormeln merklich nach. Nur einmal, 1290, beurkundete Graf Otto d. J. von Everstein, ein Sohn Albrechts, den Verkauf zweier Mansen an das Kloster.76 Da es sich um Freigut handelte, stellte er die Urkunde entweder als Schirmherr des Klo- sters oder als Gerichtsherr aus.77

Zum weiteren Verwandtschaftskreis der Grafen von Everstein sind die Brüder Bertold und Werner von Brakel zu rechnen, die den Nonnen in Wormeln 1299 das Eigen an zwei Mansen schenkten.78 Beide waren Burgmannen des Bischofs von

71 WUB 4 n. 1456: donec dicte ecclesie in redditibus equipollentibus infra miliare ab eadem ec- clesia sitis provideamus. Graf Otto behielt sich und seinen Erben das Rückkaufsrecht vor.

72 WUB 4 n. 401.

73 Schenkungen: WUB 4 n. 192, 537, 863; Tausch: n. 1093, 1158, 1542; Streitschlichtung: n. 791, 950.

74 WUB 4 n. 1498. Die Urkunde wurde in Holzminden in Anwesenheit von Graf Otto ausgestellt.

75 Es ging um die Güter, die Ludolf 1276 als Ausstattung für zwei Töchter übergeben hatte. Graf Otto hatte sie dem Konvent bereits übereignet; vgl. oben S. 490 und 484.

76 WUB 4 n. 2120.

77 Zu dem Verkäufer, Johann von Scherve, vgl. unten S. 495 und Anm. 104.

78 WUB 4 n. 2575. Sie waren die Söhne des Hermann von Brakel und Gräfin Clementia von Ever- stein; vgl. WARBURGERSTAMMTAFELN, Tafel 28. Als Intervenient trat in der Urkunde ihr Vetter zweiten Grades, Bernhard von Brakel, auf, der seit etwa 1270 mit Sophia, der Tochter des Gra- fen Hermann von Everstein (in Polle), verheiratet war. Die Lehnsrechte der Güter waren dem Kloster von der Familie von Osdagessen verkauft worden. Bernhard von Brakel hatte 1292 auch den Zisterzienserinnen von Brenkhausen seine Rechte an einer curia überlassen; vgl. oben S.

451.

(12)

Paderborn in Warburg und Mitglieder des dortigen Rats;79 möglicherweise erklärt also nicht so sehr die Verwandtschaft mit der Gründerfamilie, als die geographische Nähe ihres Wohnorts zum Kloster ihr Interesse an den Zisterzienserinnen.

Überhaupt fand Wormeln vor allem Gönner unter den in der Nähe von Warburg ansässigen Vasallen und Ministerialen der Paderborner Kirche. Zu diesen ist die Familie von Berkulen, die sich auch "von Holthausen" nannte, zu rechnen. Diese ursprünglich edelfreie Familie stand im 13. Jahrhundert in den Diensten des Bi- schofs von Paderborn.80 1283 verkauften Johann und Wilhelm von Holthausen ge- nannt Berkulen mit Zustimmung ihrer Mutter Edelindis dem Konvent in Wormeln eine jährliche Rente aus der sog. Lühmühle.81 Noch am selben Tag bestätigte der Ritter Johann von Kalenberg82 diese Transaktion und versprach, gemeinsam mit den genannten Brüdern alle Rechte an der Abgabe ihrem Lehnsherren, dem Erzbi- schof von Mainz, zu resignieren, sobald der Konvent das Eigen erworben hätte.83 Knapp einen Monat später gab auch Hermann von Kalenberg, Johanns Bruder, seinen Konsens und gelobte, zum gegebenen Zeitpunkt ebenfalls seine Ansprüche

79 Vgl. VONWESTPHALEN, Entstehung, S. 160f; WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 1, S. 20f. Wer- ner wurde vor 1302 in Warburg ermordert; WUB 9 n. 71.

80 Edelherr Hermann von Berkulen bürgte 1265 im Frieden zwischen Bischof Simon von Pader- born und dem Landgrafen von Hessen für den Bischof (WUB 4 n. 1026) und bezeugte in den folgenden Jahren mehrere bischöfliche Urkunden in Warburg; WUB 4 n. 1077, 1082, 1123, 1225, 1370. 1275 und 1277 schenkte Edelherr Hermann von Holthausen gnt. Berkulen gemein- sam mit seinen Verwandten, den Brüdern von Kalenberg, Güter an die Klöster Willebadessen und Hilwartshausen; ebd. n. 1387 und n. 1471.

81 WUB 4 n. 1764. Johann erhielt im Sommer 1296 von Bischof Otto von Paderborn ein Burgle- hen in Warburg; ebd. n. 2401. Seit 1245 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der Familie mit der Stadt Warburg. 1294 gingen die Städte Warburg, Marsberg, Höxter, Fritzlar, Geismar und Naumburg unter Führung des Paderborner Bischofs gegen den als Friedensbrecher angeklagten Wilhelm von Berkulen vor. Er wurde getötet und die Burg Holthusen wurde zer- stört.

82 Der Großvater des Johann von Kalenberg, Hermann von Itter (1196/1224), war mit der Schwe- ster des Großvaters der beiden Verkäufer Johann und Wilhelm von Holthausen gnt. Berkulen verheiratet gewesen. Johanns Vater, Hermann, nannte sich "von Itter gnt. von Kalenberg" nach der von seiner Familie erbauten Burg. Gemeinsam mit seinem Bruder Sigebodo und seinen übrigen Verwandten väterlicherseits (Edelherren von Itter) hatte er 1245 dem Kloster Benning- hausen einige Güter überlassen; vgl. oben S. 295f. Er war mit Elisabeth Marschall aus der Fami- lie von Osdagessen verheiratet. Seine Söhne nannten sich nur noch "von Kalenberg", sie führten aber weiterhin das Siegel der von Berkulen. Vgl. dazu WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 1, S.

12-14, S. 77f und Bd. 2, Tafel 10.

Hermann v. Itter oo NN v. Holthausen Hermann v. Holthausen - Berkulen - Berkulen

Hermann v. Itter gt. v. Kalenberg Hermann v. Holthausen gt. Berkulen oo Elisabeth Marschall oo Ethelindis

Johann Hermann Johann Wilhelm

von Kalenberg Berkulen

83 WUB 4 n. 1765. Nach Johanns Tod verzichtete sein Sohn Hermann 1302 zugunsten des Klosters auf seine Anteile an der Lühmühle; WUB 9 n. 106.

(13)

aufzugeben.84 Hermann verkaufte dem Kloster in Wormeln im selben Monat noch eine Rente aus der Mühlenabgabe.85 15 Jahre später erwarb der Konvent ein weite- res Gut von der Familie: Am dritten Adventssontag 1298 schenkte Johann von Kalenberg mit Zustimmung seines Sohnes Hermann den Nonnen in Wormeln seine Rechte an der Hälfte von zwei Mansen.86 Auch in diesem Fall versprach er, sei- nem Lehnsherren seine Rechte zu resignieren, sobald das Kloster das Eigen der Mansen erworben hätte. Sein Verwandter Johann Berkulen schenkte dem Konvent seine Rechte an der Hälfte der beiden Mansen am 2. Januar des folgenden Jah- res.87 Auch aus dem 14. Jahrhundert sind mehrere Güterübertragungen der Familie an Wormeln nachzuweisen,88 was auf dauerhafte Kontakte hinweist. Außerdem verkaufte die Familie Berkulen-Kalenberg 1293 auch Güter an das Zisterzienserin- nenkloster in Paderborn.89

Lehnsträgerin der 1298 an Wormeln geschenkten Mansen war Jutta, die Witwe des Heinrich von Snavethel, gewesen. Aus den Urkunden geht nicht hervor, ob sie für den Verzicht auf ihre Rechte entschädigt wurde, aber da der Konvent um diese Zeit auch die Rechte an anderen Gütern erwarb, die Jutta zu Lehen getragen hat- te,90 wäre es möglich, dass sie sich dem Kloster als Familiarin oder Pfründnerin angeschlossen und ihm aus diesem Grund ihren Besitz übertragen hatte. Eine Ur- kunde darüber fehlt allerdings.

84 WUB 4 n. 1769.

85 WUB 4 n. 1773.

86 WUB 4 n. 2527. In dieser Urkunde wird Johann Berkulen als Zeuge genannt.

87 WUB 4 n. 2539. Die in den Urkunden nicht genannten Eigentümer waren die Grafen von Ever- stein. Sie schenkten dem Kloster im Jahr 1306 das Eigen pie recordationis patrum et proavorum nostrorum, qui dictam ecclesiam Wormelon suis prediis et bonis dotaverunt ...; WUB 9 n. 477.

88 1323 verzichteten Johann Berkulen und Hermann von Kalenberg (der 1298 erwähnte Sohn des Johann) zugunsten der Zisterzienserinnen auf den halben Zehnten in Wormeln, den sie von den Grafen von Everstein zu Lehen getragen hatte; WUB 9 n. 2259f, 2348f. Hermanns Sohn, Ghir von Kalenberg, verzichtete 1374 auf drei Hufen; StAM, Wormeln, Or. 78. 1321 übereignete Kloster Heerse dem Konvent in Wormeln einen Hof, den die Zisterzienserinnen von dem Prie- ster Dietrich von Kalenberg gekauft hatte; WUB 9 n. 2003. Seine Verbindung zu der Familie ist aber unklar.

89 Vgl. dazu oben S. 406. Zu den Schenkungen und Verkäufen der Stammfamilie der Kalenberger, der Edelherren von Itter, vgl. wie oben Anm. 82 und unten S. 509f.

90 WUB 4 n. 2527 (14. 12. 1298). Einen Tag nach Johann von Kalenberg verkaufte Ludolf von Osdagessen seine Ansprüche an den Gütern; ebd. n. 2529 (15. 12. 1298). Nur in dieser Urkunde wird der Vornamen von Juttas verstorbenem Ehemann genannt. Möglicherweise handelt es sich aber um einen Schreibfehler, denn in der Bestätigungsurkunde zu diesem Verkauf aus dem Jahr 1305 wird als früherer Vasall Gottschalk Snavecohele genannt; WUB 9 n. 412. Zu den Gütern, die die Grafen von Everstein dem Kloster 1306 übereigneten, gehörten solche, die die Brüder Gottschalk und Dietrich Snaveteheyla zu Lehen getragen hatten; ebd. n. 434f, 477. Ein Gott- schalk Snavethel bezeugte auch 1276 die Ausstattungsurkunde für die Töchter von Osdagessen;

WUB 4 n. 1432.

(14)

1255 konnte Kloster Wormeln von Ernst von Welda91 weitere ursprünglich ever- steinische Güter am Klosterstandort selbst erwerben. Mehrere Mitglieder seiner Familie sind im 13. Jahrhundert als Burgmannen in Warburg nachweisbar.92 1255 beurkundete Graf Otto, dass Ernst dem Propst und dem Konvent eine curia in Wor- meln verkauft hätte,93 wofür er neben 24 Mark und 20 Malter Getreide auch eine Präbende erhalten sollte. Da nicht überliefert ist, dass Ernst eine Tochter hatte, die in Wormeln hätte eintreten können, handelte es sich vermutlich um eine Laienver- pfründung; allerdings ist unklar, ob Ernst beim Kloster lebte oder ob er die Leistun- gen der Pfründe an seinen Wohnort geliefert bekam.94 Der Propst übertrug dem Grafen als Teilersatz für die Übereignung der curia ein Grundstück, das dieser an Ernst und seine Erben als erbliches Lehen ausgab. Im folgenden Jahrhundert bestan- den weiter enge Kontakte zwischen der Familie von Welda und Wormeln, denn sie überließ dem Kloster noch einige Güter und mehrere Töchter schlossen sich dem Konvent an.95

Schließlich fand das Zisterzienserinnenkloster im 13. Jahrhundert die Unterstüt- zung der Familie von Guchtere, die zur Ministerialität des Bischofs von Pader- born96 und zur Bürgerschaft von Warburg97 gehörte und in der Umgebung von Wormeln begütert war.98 Kontakte zwischen der Familie und dem Kloster gab es

91 Er ist seit 1234 nachweisbar (WUB 4 n. 228) und wird in einer Urkunde des Grafen von Ever- stein von 1250 als dominus tituliert (ebd. n. 421).

92 Dethard von Welda, vermutlich ein Bruder des Ernst, ist 1234 als Ministeriale des Bischofs von Paderborn belegt; WUB 4 n. 228. Ein Albero von Welda bezeugt zwischen 1250 und 1290 als Burgmann in Warburg Urkunden; ebd. n. 910, 1878, 1919, 1990, 2100f. Er hatte offenbar eine wichtige Stellung unter den Ministerialen, denn 1256 und 1265 bürgte er für den Bischof von Paderborn in Friedensverträgen; ebd. n. 666, 1025. Vgl. auchVONWESTPHALEN, Entstehung, S.

309f. Zu den Verwandtschaftsverhältnissen vgl. WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 2, Tafel 293.

93 WUB 4 n. 628.

94 Die Urkunde weist an dieser Stelle einige sinnlose Worte auf Rasur auf.

95 1301 verkaufte Albero II. von Welda, ein Enkel Alberos I., dem Kloster Güter in Welda; WUB 9 n. 55f, 98. Zu den übrigen Verkäufen vgl. StAM, Wormeln, Or. 47, 67, 92f. Die Schwestern Kunegunde und Elisabeth von Welda, Enkelinnen des Albero von Welda, eines Neffen des Ernst, sollen Nonnen in Wormeln gewesen sein; vgl. WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 2, Tafel 293. 1386 ist eine Verwandte von ihnen, Druda von Welda, hier sogar Äbtissin. Möglicherweise war sie 1355 bereits Priorin. Die 1479-1505 nachweisbare Cordula von Welda war ebenfalls Konventualin und Priorin in Wormeln. Ihr Bruder Gottschalk wirkte als Kloster-Geistlicher; vgl.

ebd., Tafel 294. Außerdem sind drei Urkunden über Privatgeschäfte einzelner Familienmitglieder im Bestand des Klosters überliefert (Or. 55, 83, 90); vermutlich kamen diese Güter später in den Besitz des Klosters.

96 Vgl. VONWESTPHALEN, Entstehung, S. 203.

97 Die Mitglieder waren wegen ihrer Burglehen nach Warburg gekommen, und einige waren dann in die Bürgerschaft aufgenommen worden. Diese Entwicklung läßt sich auch bei den Familien von Papenheim, Brakel, Juden beobachten. Eine ganze Reihe der Ratsmitglieder kam aus der Paderborner Dienstmannschaft; vgl.VONWESTPHALEN, Entstehung, S. 69-72.

98 Vgl. dazu WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 1, S. 50f.

(15)

bereits seit 1282, denn Arnold von Guchtere war einer von drei Laien99, denen ein damals vom Konvent erworbenes Recht als Lehnen übertragen wurde, bis das Eigen gewonnen werden konnte.100 Zur Sicherheit übertrugen die drei Lehnsvertreter dem Konvent 100 Mark; es handelte sich also um vermögende Familien. Auch bei zwei weiteren Gelegenheiten repräsentierten Mitglieder der Familie von Guchtere das Klosters vor Gericht: 1291 nahm Arnolds Sohn Johann in Vertretung des Klo- sters die Währschaft eines Verkäufers entgegen,101 und acht Jahre später vertrat er den Konvent in einem ähnlichen Fall gemeinsam mit seinem Bruder Rudolf.102 In den Urkunden werden jeweils als weitere Vertreter des Konvents Hermann von Dössel und Johann von Listing genannt, die beide mit der Familie von Guchtere verwandt waren.103 Im Jahr 1300 verkauften dann die drei Brüder Arnold d. J., Arnold d. Ä und Rudolf Guchtere den Zisterzienserinnen zwei Erben in Wor- mel.104 Bereits im Jahr 1290 hatte einer ihrer Vettern, der Warburger Bürger Jo- hann Scherve,105 den Zisterzienserinnen zwei Mansen in Wormeln verkauft.106 Güterübertragungen an andere Klöster sind für die Familien von Guchtere und Scherve im Untersuchungszeitraum nicht belegt.

99 Über die beiden anderen Laien - Bernhard von Rösbeke und Arnold Berengi - sind nur wenige Aussagen möglich: Bernhard bezeugte noch drei Urkunden für Wormeln und zwei für Hardehau- sen. Arnold Berengi verkaufte 1303 seiner Schwester Windelburga, der Witwe des Bertold Ger- vasi, und ihrer Tochter einige Äcker, die nach deren Tod als Seelgerät für die Familie Gervasi an das Kloster Wormeln fallen sollten; WUB 9 n. 174 (und n. 1444).

100 Es ging um die Mühlenabgabe, die die Familie Berkulen-Kalenberg an den Konvent verkaufte.

Vgl. dazu oben S. 492.

101 WUB 4 n. 2150.

102 WUB 4 n. 2539.

103 Vgl. oben Anm. 104 nach WARBURGER STAMMTAFELN, Bd. 1, S. 99f; Bd. 2, Tafeln 93, 52 und 166. Beide bezeugten noch eine weitere Urkunde für Wormeln; WUB 4 n. 2527. Hermann ist bis 1305 nachweisbar, 1304 war er Ratsherr in Warburg; WUB 9 n. 135, 268, 378. Die beiden letzten Urkunden bezeugte auch Johann von Listingen, der außerdem 1301 in einer weiteren Urkunde für Wormeln erwähnt wurde; ebd. n. 56. Später wurde er ebenfalls in den Rat gewählt;

ebd. n. 1081, 1232.

104 WUB 4 n. 2617. Zu der Familie vgl. WARBURGERSTAMMTAFELN, Bd. 2, Tafel 93.

Bertold v. Dössel oo NN v. Guchtere Arnold I v. Guchtere oo NN v. Dössel

Hermann v. Dössel Arnold II NN NN

oo NN oo Konrad oo Heinrich

v. Listingen v. Scherve Rudolf Arnold d. Ä. Arnold d. J. Johann

Johann Johann

105 Vgl. ebd., Tafel 249. Die Familie von Scherve stand im 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts in den Diensten Klosters Corvey. Der Stammsitz lag an der Diemel südlich des Klosters Harde- hausen. Vgl.VONWESTPHALEN, Entstehung, S. 280f.

106 WUB 4 n. 2120.

(16)

5. 1. 8 Zusammenfassung

Das Zisterzienserinnenkloster in Wormeln wurde 1246 von Graf Otto von Everstein und seinen drei Brüdern unmittelbar südlich von Warburg gegründet. Aus dem Untersuchungszeitraum sind keine Kontakte zum Zisterzienserorden nachweisbar.

Über die Äbtissinnen und Konventualinnen von Wormeln sind nur wenige Aussagen möglich, denn nur zwei Töchter einer Paderborner Ministerialenfamilie sind ein- deutig zu identifizieren. Die Leitung des Konvents lag zeitweise beim Propst.

Kloster Wormeln wurde im 13. Jahrhundert vor allem von Graf Otto von Ever- stein und seinem Sohn Albrecht gefördert. Der Konvent erwarb in erster Linie Güter aus ursprünglich eversteinischem oder Mainzer Besitz in der Umgebung von War- burg, vor allem bei Wormeln selbst. Nur einer der Vorbesitzer stand direkt im Dienst der Grafen; die übrigen gehörte als Burgmannen des Bischofs von Paderborn zu dessen Ministerialität. Einige der Familien waren gleichzeitig Mitglieder der Bürgerschaft von Warburg. Kloster Wormeln entwickelte sich zum lokalen Fröm- migkeitszentrum für die Warburger Bürger und Burgmannen. Die Bischöfe von Paderborn und die Erzbischöfe von Mainz spielten im beobachteten Zeitraum keine besondere Rolle bei der Förderung des Klosters.

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