1.
Projektphase Betriebliches Management Meister für Veranstaltungstechnik 2020/2021
Arbeit der Gruppe 2 Raum 2 20.10.2020-10.11.2020
Firmenname: TB5-Event GmbH
Geschäftsführer: Heinz, Konrad, Jürgen
Inhaltsverzeichnis
1 Planen und Bewerten von betrieblichen Entwicklungen - Personalorganisation 3
1.1 Buchführung (Externes Rechnungswesen) 3
1.1.1 Aufgabe 1 3
1.1.2 Aufgabe 2 5
1.1.3 Aufgabe 3 6
1.2 Kostenrechnung 7
1.2.1 Aufgabe 4 7
1.2.2 Aufgabe 5 8
1.2.3 Aufgabe 6 9
1.2.4 Aufgabe 7 10
1.2.5 Aufgabe 8 10
1.2.6 Aufgabe 9 13
1.3 Personalorganisation 15
1.3.1 Aufgabe 9 15
1.3.2 Aufgabe 10 15
1.3.3 Aufgabe 11 17
1.3.4 Aufgabe 12 18
1.3.5 Aufgabe 13 19
2. Planen und Bewerten von betrieblichen Entwicklungen – Betriebsorganisation 21
2.1 Verträge 21
2.1.1 Aufgabe 1 21
2.1.2 Aufgabe 2 21
2.1.3 Aufgabe 3 27
2.1.4 Aufgabe 4 33
2.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz 37
2.2.1 Aufgabe 5 37
2.2.2 Aufgabe 6 39
2.2.3 Aufgabe 7 42
2.3 Personalführung 44
2.3.1 Aufgabe 8 44
2.3.2 Aufgabe 9 45
3. Qualitätsmanagement 49
3.1 Aufgabe 1 49
3.2 Aufgabe 2 50
3.3 Aufgabe 3 51
3.4 Aufgabe 4 52
3.5 Aufgabe 5 54
1 Planen und Bewerten von betrieblichen Entwicklungen - Personalorganisation
1.1 Buchführung (Externes Rechnungswesen)1.1.1 Aufgabe 1
Erstellt eine Liste der Gegenstände, die aus dem privaten Bereich in die gemeinsame Unternehmung übergehen könnten.
Hierbei müssen die Gegenstände möglichst genau beschrieben werden, d.h. es sollten folgende Daten aufgeführt werden:
• Gegenstand
• Anschaffungsjahr
• Kaufpreis
• Abschreibungsdauer
• Bemerkungen
Anschließend sollt Ihr aus dieser Inventarliste eine Bilanz nach § 266 HGB erstellen. Heinz kann sich noch erinnern, dass es neben der Bilanz auch einen Anhang geben sollte, der die verschiedenen Positionen der Bilanz erläutert.
Gegenstand Anschaffungs
jahr Kaufpreis Abschre ibungsd auer
Zeitwert Bemerkungen Eigent ümer
Elektro
Werkzeugkoffer
2019
2000,-€ 7
1.700€ Durchschnittlicher
Vergleichswert Heinz
Auto Skoda
Octavia RS 2016 32.000,-€ 6 13.000€ 70.000 km
Schwacke
Heinz
VDE Prüfgerät 2018 2500,-€ 8J 1.000,-€
Durchschnittlicher
Vergleichswert Heinz
Laptop 2017 1500,-€ 3 400,-€
Durchschnittlicher
Vergleichswert Heinz
47000,-€ 16.100€ Heinz
Gesam t:
Werkzeug 2015 1500,-€ 7 750,-€
Durchschnittlicher Vergleichswert
Konrad
Laptop 2018 1000,-€ 3 350,-€
Durchschnittlicher Vergleichswert
Konrad
2500,- 1.100,-€ Konrad
Gesam t:
Laptop 2016 2500,-€ 3 750,-€
Durchschnittlicher Vergleichswert
Jürgen
2500,-€ 750,-€ Jürgen
Gesam t
Stichtag: 19.10.2020
Eröffnungsbilanz
Aktiva Passiva
A. Anlagevermögen 17.950,00 € A. Eigenkapital
120.000,00
€
II. Sachanlagen
17.950,00 €
I. Gezeichnetes Kapital27.000,00
€
1. Technische Anlagen und
Maschinen 1.000,00 €
Heinz
9.000,00 €VDE Gerät 1.000,00 € Konrad 9.000,00 €
2. andere Anlagen, Betriebs und
Geschäftsausstattung 1.500,00 € Jürgen 9.000,00 €
Laptops 1.500,00 €
3. KFZ 13.000,00 € II. Kapitalrücklage
93.000,00
€
Skoda Oktavia 13.000,00 €
4. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.450,00 €
C. Verbindlichkeiten 0,00 €
Werkzeugkoffer 2.450,00 €
6.Sonstige
Verbindlichkeiten 0,00 €
Miete 0,00 €
B. Umlaufvermögen
102.050,00
€
IV. Flüssige Mittel 102.050,00 €
1. Bankguthaben 102.050,00 €
2. Kasse 0,00 €
Gesamt:
120.000,00
€
120.000,00
€
Datum 20.10.2020
Unterschrift 3 Gesellschafter: Heinz, Konrad, Jürgen
1.1.2 Aufgabe 2
In der Diskussion taucht auf, das unmittelbar nach Gründung des Unternehmens weitere
Anschaffungen zu tätigen sind. Diese Anschaffungen könnten mit dem vorhandenen Bargeld getätigt werden, dazu ist es aber erforderlich, die Höhe eurer jeweiligen Bareinlagen festzustellen. Wieviel Liquiditätsreserve steht dem Unternehmen zur Verfügung? Beachtet hier die von
Unternehmungsgründung an zu bezahlende Miete für die Halle! Wann wird mit ersten Geldeingängen aus den Aktivitäten des neuen Unternehmens zu rechnen sein?
Liquidität zum 01.11.2020 Heinz: 23900,-€
Jürgen: 39250,-€
Gesamt Bargeldeinlage: 102050,-€
Mietkosten: 18000,-€ (Mietkostenrücklage 10/20-12/20) Gründungskosten 5000,-€
Gesamtkosten: 23000,-€
Flüssige Mittel: 79050,-€
Erste Einnahmen voraussichtlich Januar 2021
1.1.3 Aufgabe 3
Erstellt eine Liste mit 10 Anlagegütern, die das Unternehmen noch benötigt, diskutiert Kauf, Leasing oder Miete, trefft eine Entscheidung, begründet diese und stellt die Konsequenzen für den nächsten Jahresabschluss dar.
Anlagegut Kauf/Miete/Leasing Begründung Konsequenzen für Jahresabschluss Lager Ausstattung Kaufen
Beständige Technik Aktiv/Aktiv Tausch
Büro Möbel Kaufen
Anlagegüter Beständige Technik
Aktiv/Aktiv Tausch
Multifunktionsdrucker Miete
Unbeständige Technik;
Wartungskosten zu hoch für Kauf
Nicht Bilanzierbar, Nur für GuV wichtig
Traversen Kauf & Miete Grundstock Kauf + Miete
Aktiv/Aktiv Tausch, Nicht Bilanzierbar JE Miete Aufwand!
Beleuchtungsanlage
Kauf & Miete Grundstock Kauf + Miete Aktiv/Aktiv Tausch, Nicht Bilanzierbar
Beschallungsanlagen
Kauf & Miete Grundstock Kauf + Miete Aktiv/Aktiv Tausch, Nicht Bilanzierbar
Software CAD & Easyjob Leasing Jährliche Updates
Aktiv/Aktiv Tausch Aufwand
Kleine Bühne Kaufen Beständige Technik
Aktiv/Aktiv Tausch
Projektionstechnik Projektabhängig Mieten Nur Projektweise benötigt
Nicht Bilanzierbar
Lager Hilfsgeräte Gebraucht Kaufen
Beständige Technik Aktiv/Aktiv Tausch
1.2 Kostenrechnung 1.2.1 Aufgabe 4
Legt die Wiederbeschaffungswerte und die kalkulatorischen Abschreibungszeiträume für die in der Eröffnungsbilanz dargestellten Gegenstände des Anlagevermögens fest.
Gegenstand Abschreib ungsdaue r
Zeitwert WBW
AKx(1+0,015)ᴺ
Elektro
Werkzeugkoffer 3 1.700€ 1777,65€
Auto Skoda Octavia RS
6 13.000€ 14214,77€
VDE Prüfgerät 2 1.000,-€ 1030,23€
Laptop Sofort 400,-€ 400,-€
Werkzeug Sofort 750,-€ 750,-€
Laptop Sofort 350,-€ 350,-€
Laptop Sofort 750,-€ 750,-€
1.2.2 Aufgabe 5
Welche Kostenarten werdet Ihr für die Kalkulation eurer Produkte nutzen müssen? Erstellt eine Liste dieser Kostenarten, unterscheidet fixe und variable Kosten, Einzel und Gemeinkosten. Bei den Gemeinkosten legt bitte sofort den Verteilungsschlüssel fest.
Produkte:
Full-Service
Kostenplan - Verrechnung
Einzelkosten Gemeinkosten
Arbeitszeit variabel Anschaffung Material fix - 0,4 externe Miete
variabel
Gehälter fix - 0,33
externe Personal
variabel
Lagerkosten fix - 0,4
externer Transport
variabel Anschaffung PSA
fix - 0,5
Spesen
variabel
VB-Material variabel
Dry Hire (Equipment)
Kostenplan - Verrechnung
Einzelkosten Gemeinkosten
Arbeitszeit (Lager) variabel Anschaffung Material fix - 0,4
externe Miete variabel Gehälter fix - 0,33
externer Transport variabel Lagerkosten fix - 0,4
VB-Material variabel
Tech. Support (Personal/Material)
Kostenplan - Verrechnung
Einzelkosten Gemeinkosten
Arbeitszeit variabel Anschaffung Material fix - 0,2
externe Miete variabel Gehälter fix - 0,33
externe Personal variabel Lagerkosten fix - 0,2
externer Transport variabel Anschaffung PSA fix - 0,5
Spesen variabel
VB-Material variabel
1.2.3 Aufgabe 6
Definiert Euren Kostenstellenplan mit Vorkostenstellen, Endkostenstellen, Hauptkostenstellen Materialkostenstelle und einer Kostenstelle für Verwaltungs- und Vertriebskosten.
● Full Service
○ Allgemeine Kostenstellen
■ Lagerkosten
○ Materialkostenstelle
■ Einkauf Material
■ Einkauf PSA
○ Verwaltungskostenstellen
■ Gehälter
● Tech. Support
○ Allgemeine Kostenstellen
■ Lagerkosten
○ Materialkostenstelle
■ Einkauf Material
■ Einkauf PSA
○ Verwaltungskostenstellen
■ Gehälter
● Dry Hire
○ Allgemeine Kostenstellen
■ Lagerkosten
○ Materialkostenstelle
■ Einkauf Material
■ Einkauf PSA
○ Verwaltungskostenstellen
■ Gehälter
1.2.4 Aufgabe 7
Entwerft den leeren Betriebsabrechnungsbogen und erstellt ein Beispiel für einen Monat!
Allg.
Kostenstelle n
Material Kostenstelle n
Verwalt ungsko stenstel len
Full
Service Tech.
Suppor t
Dry Hire
Lagerkosten 10000€ 4000€ 2000€ 4000€
Einkauf
Material 40.000€ 16000€ 8000€ 16000€
Einkauf PSA 5000€ 2500€ 2500€ 0€
Gehälter 10000€ 3333€ 3333€ 3333€
Gesamt 10000€ 45000€ 10000€ 25833€ 15833€ 23333€
1.2.5 Aufgabe 8
Für die Nutzung bei den verschiedenen Open-Air Events wollt Ihr als Alleinstellungsmerkmal die Erstellung einer Standardlösung „Bühnenaufbau auf LKW“ mit allem Equipment, das benötigt wird, entsprechend planen. Um den Verleih dieses LKWs kostenmäßig zu bewerten, wird Heinz einen Begriff ein, an den er sich aus seinem Kurs erinnert:“ Maschinenstundensatzrechnung“, er meint damit könnte man die Kosten dieses LKW auf eine Maschinenstunde berechnen, um mit den entsprechenden Verrechnungen einen Preis pro Nutzungsstunde berechnen zu können.
Legt die Ausstattung dieses LKW fest, definiert so die Anschaffungskosten und führt anschließend eine entsprechende Maschinenstundensatzrechnung durch. In einem zweiten Schritt definiert ihr mit der entsprechenden Begründung den Verrechnungssatz pro Stunde inklusive möglicher Rabatte bei
• Tagesweiser Nutzung,
• Nutzung über ein Wochenende,
• Nutzung über mehr als 10 Tage,
• Nutzung über einen Monat.
Alleinstellungsmerkmal die Erstellung einer Standardlösung „Bühnenaufbau auf LKW“
- Benötigtes Equipment
- Maschinenstundensatzrechnung
- Preis pro Nutzungsstunde - tageweiser Nutzung,
- Nutzung über ein Wochenende, - Nutzung über mehr als 10 Tage, - Nutzung über einen Monat.
Benötigtes Material:
- LKW -> 50.000 € - Traversen -> 1.000 € - Bühnentechnik -> 1.500 € - Beschallungsanlage -> 2.000 € - Lichtanlage -> 2.000 €
- Installationsmaterial -> 500 € Gesamtkosten Material: 57.000 € Fertigungslöhne:
- Planung -> 5 Std. á 30 € = 150 € - Einkauf -> 10 Std. á 30 € = 300 € - Installation -> 15 Std. á 30 € = 450 €
Gesamtkosten Fertigungslöhne: 900 €
Restfertigungsgemeinkosten:
- Werkzeug -> 50 € - Software -> 100 €
- Büro/Lagerkosten -> 1.000 €
Gesamtkosten Restfertigungsgemeinkosten: 1.150 €
Gesamtkosten Fertigung:
Summe: 59.050 €
WBW = Anschaffungskosten x (1 + 0,015)n WBW = 59.050 € x (1 + 0,015)8
WBW = 66.519,39 €
linearer Abschreibungsbetrag = (WBW - RW) / n linearer Abschreibungsbetrag = (66519,39 € - 0) / 8 linearer Abschreibungsbetrag = 8.314,92 €
kalkulatorische Zinsen pro Jahr = ((AK + RW) / 2) x 0,05 kalkulatorische Zinsen pro Jahr = ((59050 + 0) / 2) x 0,05 kalkulatorische Zinsen pro Jahr = 1.476,25 €
Instandhaltungskosten pro Jahr: pauschal 2.000 €
Raumkosten pro Jahr: 1.800 €
Energiekosten pro Jahr: Auftragsabhängig
evtl. andere relevante Kosten:
- Versicherung: 1.500 € - Steuern: 1.300 €
- Genehmigungen/Gebühren: 1000 €
Maschinen Gesamtkosten pro Jahr: 17.391,17 €
geplante Maschinenlaufzeit pro Jahr: 800 Stunden
Maschinenstundensatz = 21,74 €/Std.
Personal und Fahrtkosten werden Projektbezogen berechnet und nicht in den Maschinenstundensatz eingerechnet.
Berechnung
HK(u) à 21,74 €
+ Gewinn (20%) à 4,35 €
BVP (Barverkaufspreis) à 26,09 € (97%)
+ Skonto (3%) à 0,81 € (3%)
ZVP (Zielverkaufspreis) à 26,90 € (100%) (70%)
+ Rabatt (30%) à 11,53 € (30%)
LVP (Stundenpreis, netto) à 38,43 € (100%)
Tagespreis: 384,00 € ab 2 Tagen (-5%): 365,50 € ab 10 Tagen (-15%): 326,40 € ab 30 Tagen (-25%): 288,00 € (5% Vorhaltung für spezielle Kunden)
1.2.6 Aufgabe 9
Konrad findet, dass ihr die Gewinnerzielungsmöglichkeiten für die Standardlösung „Bühnenaufbau auf LKW“ untersuchen solltet. Führt eine Break-Even-Analyse für eure in den vorigen Aufgaben
getroffenen Annahmen durch (rechnerisch und zeichnerisch) und beurteilt euer Angebot mit Hilfe der Ergebnisse.
Maschinen Gesamtkosten pro Jahr: 17.391,17 €
Tagespreis:
xBEP = Kf / db
xBEP = 17.391,17 € / 384,00 € xBEP = 46 Tage
ab 2 Tagen:
xBEP = Kf / db
xBEP = 17.391,17 € / 365,50 €
xBEP = 48 Tage
ab 10 Tagen:
xBEP = Kf / db
xBEP = 17.391,17 € / 326,40 € xBEP = 54 Tage
ab 30 Tagen:
xBEP = Kf / db
xBEP = 17.391,17 € / 288,00 € xBEP = 61 Tage
MK: Eine Kostenfunktion für die BE-Analyse besteht aus Fixkosten und variablen Kosten. Ihr
habt hier nur mit Fixkosten gerechnet, für die ihr die jährlichen Maschinenkosten benutzt habt
Das ist mir nicht ganz einsichtig, da dort doch auch variable Kostenanteile enthalten sind? Bitte
führt bei einer BE-Analyse eine saubere Auflösung der fixen und variablen Kosten durch und
gebt dann auch die resultierende Kostenfunktion zusammen mit der Umsatzfunktion an. Bei der
Berechnung des BEP habt ihr die Fixkosten nur durch den Preis geteilt, ihr müsst vom Preis
aber die variablen Stückkosten abziehen (=Stückdeckungsbeitrag). Die Zeichnung ist ok.
1.3 Personalorganisation
1.3.1 Aufgabe 9
Nachdem Ihr festgestellt habt, dass ihr im kaufmännischen Bereich unbedingt Unterstützung benötigt, wollt Ihr einen neuen Mitarbeiter einstellen. Dabei entsteht eine Diskussion über die kaufmännischen Konsequenzen dieser Entscheidung. Hierbei werden auch die verschiedenen Vertragsbeziehungen zu der Person, die diese Arbeiten durchführen soll, diskutiert.
Stellt für zukünftige Diskussionen die Bestandteile dieser Diskussion und die Vor- und Nachteile der verschiedenartigen Vertragsbeziehungen da, um in Zukunft diese Diskussion nicht immer führen zu müssen! JE rein vertragsrechtliche Perspektive, aber es gibt noch Varianten!
❖ Dienstvertrag (BGB §611-630)
➢ Vorteile
■ Vertrauens Stärkung gegenüber der Belegschaft
■ Identifizierung mit dem Unternehmen
■ Keine abhängigkeit von Fremdfirmen
■ Arbeitnehmer ist Weisungsgebunden ( Ort, Zeit, Art und Weise )
■ Änderungswünsche am Werk jederzeit möglich ohne neuen Vertrag
➢ Nachteile
■ Kann nicht jederzeit von Auftraggeberseite fristlos gekündigt werden
■ Sozialabgaben zu zahlen (BGB §617)
■ Kein Erfolg geschuldet
■ Monatliche Belastung
■ wirtschaftliches Risiko liegt bei Arbeitgeber
■ Arbeitsschutzbestimmungen sind zu beachten
❖ Werkvertrag (BGB §631-650)
➢ Vorteile:
■ Kann jederzeit von Auftraggeberseite fristlos gekündigt werden (BGB § 648)
■ Abrechnung auf Projektbasis möglich
■ Keine Sozialabgaben
■ Keine monatl. Belastung
■ Erfolg geschuldet
■ Kostenersparnis (durch Zeitliche begrenzung)
■ Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos
■ Flexibilität
■ Umgehung der Regulierung zur Leiharbeit
■ Keine Arbeitsschutzbestimmungen für den Auftraggeber
➢ Nachteil:
■ Vertrauensverlust der Belegschaft
■ Abhängigkeit von Fremdfirmen
■ Kein persönlicher Bezug zur Firma
■ Keine Weisungsbefugnis gegenüber Auftragnehmer
■ Für Änderungswünsche am Werk neuer Vertrag nötig 1.3.2 Aufgabe 10
Um auf die Möglichkeit der Einstellung eines kaufmännischen Mitarbeiters vorbereitet zu sein, erarbeitet Ihr im ersten Schritt ein Anforderungsprofil.
1
Schlecht 2 3 4 5
Sehr Gut Definition Formale
Anforderungen Veranstaltungskau ffrau/mann oder ähnliche Ausbildung mit Abschluss
X
Mind. 3 Jahre Praktische Erfahrung
X X
Vollzeit oder
Teilzeit
X X
Von Teilzeit 1 bisVollzeit 5 Fachliche
Kompetenzen Deutsch
verhandlungssiche r in Wort und Schrift
X
Grundkenntnisse 1 bis verhandlungssicher inWort und Schrift 5 Englisch
verhandlungssiche r in Wort und Schrift
X X
Grundkenntnisse 1 bisverhandlungssicher in Wort und Schrift 5 Kenntnisse der
Veranstaltungsbr anche
X X
Easyjob
X
Grundkenntnisse bisPerfektes beherrschen Computerkenntni
sse (MS Office)
X
Technisches Grundverständni s
X X
Methodenkom- petenzen Entscheidungs-
freudigkeit
X X
5 Selbständigesarbeiten
Flexibilität
X
Zeitliche VerfügbarkeitKreativität
X X
Strukturiertes
Arbeiten
X
Verkaufsgeschic
k
X
Sozialkompe- tenz
Teamfähigkeit
X X
Multikulturell /
Weltoffen
X X
Motivation
X X
Kritikfähigkeit
X
Konfliktfähigkeit
X
Umgangsformen
X
Persönlichkeit skompetenze n
Ehrgeiz
X
Verlässlichkeit
X
Erscheinungsbi
ld
X X X
Belastbarkeit
X
1.3.3 Aufgabe 11
Nachdem Ihr die Inhalte des Anforderungsprofils diskutiert habt, sollt Ihr daraus eine
Stellenbeschreibung entwickeln, und als Entwurf eine Stellensuchanzeige erstellen, die sowohl im Internet als auch in Fachzeitschriften erscheinen soll.
● Das Kalkulieren und Erstellen von Angeboten
● Bereichsspezifische Büro- und Verwaltungstätigkeiten
● Kunden und Mitarbeiterkommunikation (schriftlich & telefonisch)
● Kundenbetreuung, -pflege und Beratung
● Das Einpflegen von Stammdaten
● Auswerten von Kundenzufriedenheitsbefragungen
● Pflegen von Aufträgen und Abrechnungen in Easyjob
● Buchhaltung
● Erstellen und Pflegen von Arbeitszeitplänen
● Erfassen und Einpflegen von Stundenzetteln
● Vertretung der Geschäftsleitung
1.3.4 Aufgabe 12
Um auf die Gespräche mit den Bewerbern vorbereitet zu sein, entwerft ihr einen strukturierten Fragenkatalog, der nach einem Gespräch systematisch ausgewertet werden kann.
Fragebogen:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeq3az3xpMb5yBdJ2IK_A8F71shcVopTRbclfztgbUcE1Z ECw/viewform?usp=pp_url
Formale Anforderungen
Welche Ausbildung haben Sie abgeschlossen? -> Abschluss OOOOO Welche Berufserfahrung können Sie vorweisen? -> Berufserfahrung OOOOO
In welchem Umfang möchten Sie Ihre Arbeitszeit gestalten? -> Vollzeit oder Teilzeit OOOOO
Fachliche Kompetenzen
Wie schätzen Sie Ihre Kenntnisse in Deutsch und Englisch ein? -> Sprachkenntnisse OOOOO Welche Kenntnisse über unsere Branche haben Sie bisher in Ihrer beruflichen Laufbahn erlangt? ->
Kenntnisse der Veranstaltungstechnik OOOOO Haben Sie Erfahrungen mit Easyjob? -> Easyjob
Wie schätzen Sie Ihre Fähigkeiten im Umgang mit MS Office ein? -> MS Office OOOOO
Über welche technischen Kenntnisse verfügen Sie, insbesondere Erfahrung mit Elektrotechnik und Bürotechnik? -> technisches Grundverständnis OOOOO
Methodenkompetenzen
Fühlen Sie sich in der Lage Entscheidungen bis zu einem gewissen Maß eigenverantwortlich zu treffen? -> Entscheidungsfreudigkeit OOOOO
Wie stehen Sie zu Mehrarbeit und flexiblen Arbeitszeiten? -> Flexibilität OOOOO
Können Sie sich vorstellen eigene Konzepte zu entwickeln, oder im Team zur Entwicklung dieser beizutragen? -> Kreativität OOOOO
Fühlen Sie sich in der Lage ein Büro und die dazugehörigen Unterlagen selbstständig zu organisieren und zu strukturieren? -> Strukturiertes Arbeiten OOOOO
Haben Sie Erfahrungen und Fähigkeiten im Bereich Vertrieb? Wenn ja, welche? -> Verkaufsgeschick OOOOO
Sozialkompetenz
Wie würden Sie ihre Teamfähigkeit bewerten? -> Teamfähigkeit OOOOO
Haben Sie private oder dienstliche Erfahrungen in Kommunikation mit Menschen aus anderen Kulturen? -> Weltoffen OOOOO
Was bewegt Sie dazu sich bei unserem Unternehmen zu bewerben? -> Motivation OOOOO
Kurzes Rollenspiel zu Kritik und Konfliktgespräch führen, um eine Vorstellung über das Verhalten des Bewerbers in diesen Situationen zu gewinnen. -> Kritikfähigkeit und Konfliktfähigkeit OOOOO
(Welche Erfahrungen haben sie aus ihrer vorhergegangen Berufserfahrung bezüglich Kritik und wie sind Sie damit umgegangen?) -> Kritik OOOOO
(Wie würden Sie ihr Verhalten bei Konfliktgesprächen mit Mitarbeitern oder Kunden beschreiben?) ->
Konflikt OOOOO
Persönlichkeitskompetenzen
Haben Sie Ambitionen sich weiterzubilden und beruflich weiterzuentwickeln? -> Ehrgeiz OOOOO Würden Sie sich als verlässlich beschreiben? -> Verlässlichkeit OOOOO
Sind Sie bereit die Verantwortung für die bei der Stellenausschreibung angegebenen Tätigkeiten und zeitweise die Vertretung der Gesellschafter eigenverantwortlich zu übernehmen? -> Belastbarkeit OOOOO
1.3.5 Aufgabe 13
Definiert für die Nutzung in den Gesprächen die Vergütung für diese Position und betrachtet die Konsequenzen auf die Kostensituation des Unternehmens und die Liquidität.
Person: Kinderlos; Steuerklasse 1 2.200 € Bruttolohn
Rente 18,6 % (50/50)
Krankenversicherung 14,6 % (50/50) Zusatzbeitrag KV 1,1 % (50/50)
Arbeitslosenversicherung 2,4 % (50/50) Pflegeversicherung 3,05% (50/50)
Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,25% (nur AN) BG Beitrag (nur AG)
Arbeitnehmer:
2.200 € Bruttolohn -204,60 € RV -160,60 € KV
-12,10 € KV Zusatzbeitrag -26,40 € AV
-33,35 € PV
-5,50 € PV Zuschlag
= 1757,45 € -> nach Steuern ca. 1500 € Arbeitgeber:
2200 € +204,60 € RV +160,60 € KV
+12,10 € KV Zusatzbeitrag +26,40 € AV
+33,35 € PV
+ 5,50 € BG Beitrag (Richtwert, genauer Berechnung nach Anmeldung bei der BG) + 44 € Umlage Entgeltfortzahlung
+ 1,76 € Insolvenzgeld
=2.688,31 € monatliche Belastung durch AN
Monatliche Fixkosten durch den Arbeitnehmer plus Variable Kosten wie Fortbildungen/Weiterbildungen
JE gute Lösungen!
2. Planen und Bewerten von betrieblichen Entwicklungen – Betriebsorganisation
Nachdem Heinz, Konrad und Jürgen sich entschieden haben, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen und gemeinsam ein Unternehmen zu gründen, sind viele grundsätzliche Entscheidungen zu treffen, die auf den Erfolg der Unternehmung einen sehr großen Einfluss haben. Aus diesem Grund haben die angehenden Unternehmer verabredet, dass sie diese Entscheidungen gründlich
vorbereiten und jeweils mehrere Möglichkeiten mit pro und contra schriftlich gegenüber stellen, bevor sie sich auf eine Variante festlegen.
2.1 Verträge 2.1.1 Aufgabe 1
Beschreibt drei mögliche Rechtsformen, die grundsätzlich in Frage kommen. Beachtet, dass sowohl eine Kapitalgesellschaft als auch eine Personengesellschaft betrachtet werden soll. Entscheidet Euch für eine der drei gegenübergestellten Rechtsformen und begründet Eure Entscheidung.
AG (Aktiengesellschaft) -> Kapitalgesellschaft - Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen
- Geschäft wird in viele kleine Teile aufgeteilt -> Aktien
- Jeder kann sich gewisse Anteile an dem Unternehmen kaufen und bekommt dafür Gewinnausschüttungen
- Leitung durch Vorstand
- Besteuerung: Körperschaftssteuer
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) -> Kapitalgesellschaft - Haftung mit Gesellschaftsvermögen
- 25.000 € Gründungskapital notwendig - Bilanzierungspflichtig
- Leitung durch Geschäftsführung - Besteuerung: Körperschaftssteuer
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) -> Personengesellschaft
- Zusammenschluss von Personen mittels Gesellschaftsvertrag zu einem bestimmten Zweck - Haftung aller Gesellschafter mit dem kompletten Vermögen
- Formfrei (mündlicher Vertrag möglich) Ausnahme: Geschäft lt. Gesetz formbedürftig - Leitung durch Gesellschafter
- Besteuerung: jeder Gesellschafter
Entscheidung für GmbH, da die Gesellschafter dann nicht mit dem Privatvermögen haften, aber die volle Kontrolle über das Unternehmen behalten und keine Teile des Unternehmens veräußert werden und damit Dividenden ausgezahlt werden müssen.
2.1.2 Aufgabe 2
Fertigt einen Entwurf für den Gesellschaftervertrag an.
Quelle: https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/mustervertraege-und- formulare/gesellschaftsvertrag/
§ 1 Firma, Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: TB 5-Event GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Planen und Durchführen von Veranstaltungen aller Art, Vermietung und Verkauf von Veranstaltungstechnik und technische Dienstleistungen
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.
§ 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.
§ 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 27.000,00 EUR Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:
a. Jürgen eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 9.000 b. Konrad eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 9.000 c. Heinz eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 9.000
§ 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss
§ 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch bis zu drei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die
Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden, insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer dritten Personen gegenüber wird nicht beschränkt durch die nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Beschränkungen für die Geschäftsführung.
§ 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die
Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.
§ 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.
Nur mit 66 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:
1. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages 2. die Auflösung der Gesellschaft.
3. die Beschlüsse gemäß §§ 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.
§ 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.
a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen.
Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer Ort bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der
Geschäftsführung. Im Übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.
§ 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.
§ 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in
Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäß Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.
§ 12 Gesellschafterveränderungen Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräußert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 66 % der Stimmen aller Gesellschafter im
Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im Übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum 30.06.2022. Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden, a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung
mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss - bei dem er nicht stimmberechtigt ist - zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,
- wenn in seinem Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
- wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen
Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
- wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach § 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens
a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Maßgabe eines
Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält /seine Erben erhalten eine Abfindung nach Maßgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden
Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner), im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.
§13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert. Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die
Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird. Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Maßstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein
Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeit- anteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäß Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.
§ 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmäßig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die Gründungskosten in Höhe von EUR 5000,-€ (Handelsregister, Anwalts- & Notarkosten, Gewerbeanmeldung, Büromaterial) trägt die Gesellschaft.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.
Notarieller Beurkundungshinweis
... ...
Ort, Datum Unterschrift
... ...
Unterschrift Unterschrift
2.1.3 Aufgabe 3
Die Drei haben sich entschieden, die Industriehalle von Konrad für ihr Unternehmen anzumieten.
Bereitet den Entwurf eines Mietvertrages vor in dem die Haupt- und Nebenpflichten beider Parteien aufgeführt sind.
Quelle:
https://hvkurz.de/wp-content/uploads/2016/11/immobilien_mietvertrag_gewerbe.pdf Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume und Grundstücke
zwischen Konrad als Vermieter und TB5 Event GmbH als Mieter
§ 1 Mietsache
1. Vermietet werden auf dem Grundstück zum Betrieb Veranstaltungstechnik-Betriebs folgende Gebäude: Bürogebäude und Lagerhalle sowie dazugehörende Freiflächen und Stellplätze an der B5 Hamburg-Bergedorf
2. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:
20x frei programmierbare Transponder + Software zu programmieren, 5x Schlüssel für Rolltore 3. Folgende Mängel wurden bei der Übergabe festgestellt (soweit ein besonderes Übergabeprotokoll angefertigt wurde, gilt dieses): keine
§ 2 Mietzeit, Kündigung
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2020
a) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden.
2. Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktage des ersten Monats der Kündigungsfrist zugegangen sein.
3. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 3 Mietzins
1.a) Der Mietzins beträgt monatlich 6000,- EUR (in Worten Sechstausend EUR)
b) Folgende Betriebskosten sind in dem obigen Mietzins nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen:
Kosten für:
1. Wasser
2. Kanal - Entwässerung - Fäkalienabfuhr 3. Beleuchtung, Strom (soweit nicht bei Heizung) 4. Müllabfuhr
X 5. Grundsteuer X 6. Straßenreinigung
7. Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung) 8. Sach- und Haftpflichtversicherungen 9. Grünpflege
10. Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis 11. Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss 12. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
13. jährliche Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen 14. Warmwasser
15. Heizung
16. Wartungskosten für Feuerlöscheinrichtung, sonstige bauseitige Alarmsysteme 17. Bürgersteigreinigung
Alle mit X gekennzeichneten Kosten werden auf den Mieter umgelegt. Alle anderen Kosten sind in der Verantwortung des Mieters und von diesem direkt zu begleichen.
Die Monatliche Vorauszahlung beträgt 500 EUR.
c) Der Vermieter ist berechtigt, Verwaltungskosten auf den Mieter umzulegen.
§ 4 Zahlung des Mietzinses
1. Der Mietzins ist spätestens am dritten Werktage eines jeden Monats an den Vermieter oder an die von ihm zur Entgegennahme jeweils ermächtigte Person oder Stelle kostenfrei im voraus zu zahlen.
Die Nebenkosten sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zugleich mit dem Mietzins zu entrichten.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Die Erhöhung oder Senkung von Betriebskosten berechtigt den Vermieter, die
Vorauszahlungen entsprechend anzupassen.
2. Befindet sich der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses und/oder der Betriebskosten im Rückstand, so sind Zahlungen zunächst auf Ansprüche deren Verjährung droht, dann auf Kosten, Zinsen und übrige Schulden anzurechnen, es sei denn, der Mieter trifft eine andere Bestimmung
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Eine Aufrechnung und Zurückbehaltung des Mieters gegenüber Forderungen auf Mietzins und Nebenkosten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
2. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ersatzansprüche nach § 538 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 6 Benutzung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung
1 . Der Mieter darf die Mietsache zu anderen als den in § 1 bestimmten Zwecken und
Geschäftszweigen nur mit Einwilligung des Vermieters benutzen; er darf den Geschäftsbetrieb nicht ganz oder teilweise einstellen. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Das Halten von Tieren bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen.
2. Der Mieter ist ohne Einwilligung des Vermieters weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Bei Firmen gilt ein Wechsel des Inhabers oder eine Änderung der Rechtsform als Gebrauchsüberlassung.
Die Einwilligung gilt nur für den Einzelfall, sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
3. Der Mieter tritt dem Vermieter schon jetzt für den Fall der Gebrauchsüberlassung die ihm gegen den Untermieter oder Nutzer zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht in Höhe der Mietforderung des Vermieters zur Sicherheit ab.
§ 7 Schilder, Reklameanlagen
1. Der Mieter hat Anspruch auf Anbringung eines Firmenschildes. Der Vermieter weist einen Platz an und bestimmt die Art der Ausführung. Die Ermietung und Benutzung der Außenwände einschl. der Gestaltung der Fenster bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter Schilder und Reklameanlagen zu entfernen und die durch die Anbringung, den Betrieb und die Entfernung entstehenden Schäden zu beseitigen.
Jedoch kann der Mieter ein kleines Schild mit dem Hinweis auf seine neuen Räume für 3 Monate an einer vom Vermieter zu bestimmenden Stelle belassen bzw. anbringen.
§ 8 Behördliche Genehmigungen, Betriebsgefahr vom Mieter betriebener Anlagen und Einrichtungen
1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, daß Genehmigungen für den vorgesehenen Betrieb und seine Anlagen erteilt werden bzw. erteilte Genehmigungen fortbestehen. Das gilt insbesondere für Konzessionen. Der Mieter hat auf seine Kosten sämtliche Voraussetzungen für den Betrieb seines Gewerbes zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dies gilt auch für Reklameanlagen usw.. Auflagen der Gewerbeaufsicht oder anderer Stellen hat der Mieter auf eigene Kosten zu erfüllen.
2. 12 Ziff. 1 gilt jedoch nicht, wenn die Beschaffenheit und Lage der Mietsache zum vereinbarten Vertragszweck nicht geeignet ist.
3. Vor dem Aufstellen von Maschinen, schweren Gegenständen, anderen Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen hat sich der Mieter über die zulässige Belastungsgrenze der Stockwerksdecken beim Vermieter zu erkundigen und dessen Zustimmung einzuholen. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen eintreten, haftet der Mieter.
Ergeben sich durch die Anlagen und Einrichtungen nachteilige Auswirkungen für das Gebäude, Erschütterungen, Risse usw., so kann der Vermieter die erteilte Erlaubnis widerrufen. Für alle vom Mieter eingebrachten oder betriebenen Anlagen und Einrichtungen haftet der Mieter. Sollten sich durch die Aufstellung oder den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen des Mieters unzumutbare Nachteile oder Unzuträglichkeiten ergeben, so ist der Mieter verpflichtet, soweit er nicht Abhilfe schaffen kann, diese zu entfernen bzw. ihren Betrieb einzustellen.
4. Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht in den ermieteten Räumen und den Zugängen auf dem Grundstück und der öffentlichen Straße vor dem Grundstück.
§ 9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache
1. Der Mieter hat in der Mietsache für ausreichende Reinigung, Lüftung und Heizung zu sorgen und die Räume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und von Ungeziefer freizuhalten.
2. Für die Beschädigung der Mietsache und des Gebäudes, sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörigen Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Betrieb gehörenden Personen sowie Untermietern verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die von Besuchern, Lieferanten und Handwerkern verursacht worden sind, soweit sie Erfüllungsgehilfen des Mieters sind. Dem Mieter obliegt der Beweis, daß ein Verschulden nicht vorgelegen hat.
3. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen in angemessenen Zeiträumen auszuführen. Der Mieter hat weiterhin die nachstehenden Gegenstände, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen, insbesondere Fenster und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, Rolläden, Licht- und
Klingelanlagen, Wärmemesser, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken einschl. der Zu- und Ableitungen, Öfen, Herde, Gas und Elektrogeräte und ähnliche Einrichtungen und Warmwasserbereitungsanlagen einschl. der Zu- und Ableitungen zu diesen instandzuhalten und instandzusetzen sowie beschädigte Glasscheiben, auch Schaufensterscheiben, zu ersetzen, es sei denn, er beweist, daß ein Verschulden des Mieters nicht vorgelegen hat. Naturlasiertes Holzwerk darf nicht mit Farbe behandelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung und Überprüfung von Heizungs-, Lüftungs- und ähnlichen Anlagen, Durchlauferhitzern,
Warmwasserbereitungsanlagen, Öfen und Herden mindestens jährlich durchzuführen.
4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen. Veränderungen dieser art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz. Er hat weiterhin folgende Arbeiten auszuführen: Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht nach, so kann der Vermieter erforderliche Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen lassen.
5. Ist das Mietverhältnis beendet, so stehen dem Vermieter die Erfüllungs- und Ersatzansprüche aus den Ziff. 1-4 auch dann zu, wenn ein Nachmieter die Arbeiten durchgeführt hat oder durchführen wird.
6. Jeden in und an der Mietsache entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.
7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen
Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, daß der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im übrigen ist die Haftung des Vermieters grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.
§ 10 Veränderungen an und in der Mietsache durch den Mieter
1. Veränderungen an und in der Mietsache, insbesondere Um- und Einbauten, Installation und dergl., dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, die Um- oder Einbauten ganz oder teilweise im Falle seines Auszuges zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen, ohne daß es eines Vorbehalts des Vermieters bei der Einwilligung bedarf.
2. Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Dabei hat der Mieter Seine Preisvorstellung mitzuteilen sowie die Herstellungskosten und den
Herstellungszeitpunkt nachzuweisen. Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er dem Mieter einen angemessenen Ausgleich zu leisten.
3. Gas- und Elektrogeräte dürfen nur in dem Umfang an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden, als die für die Mietsache vorgesehene Belastung nicht überschritten wird. Weitere Geräte dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters angeschlossen werden. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung kann versagt werden, wenn das vorhandene Leitungsnetz eine zusätzliche Belastung nicht aushält und der Mieter es ablehnt, die Kosten für eine entsprechende Änderung des Netzes zu tragen.
§ 11 Bauliche Veränderungen und Ausbesserungen durch den Vermieter
1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung oder zur besseren wirtschaftlichen Verwertung des Anwesens oder zum Ausbau des Gebäudes oder der Mietsache oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung des Gebäudes dienen. Der Mieter hat die in Betracht kommenden Räume zugänglich zu halten und darf die Ausführung der Arbeiten nicht hindern oder verzögern; andernfalls hat er die dadurch
entstehenden Schäden zu ersetzen. Auf die betrieblichen Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.
2. Werden Maßnahmen vorgenommen, wie z. B. Ausbau einer Verkehrsfläche, Anlage der Kanalisation, Hausanschlüsse an Versorgungsleitungen, Verstärkung und Verbesserung von Steigleitungen, Umstellung der Beheizungsart von Kohle auf Gas oder Öl, Fernwärme oder andere Heiz- oder Energiearten (auch Umstellung auf elektrische Beheizung einschl. Geräte), die den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen, so ist der Vermieter berechtigt, die Miete um einen Zuschlag von jährlich 14% der von ihm aufgewendeten Bau- und Einrichtungskosten zu erhöhen. Die neue Miete wird nach Fertigstellung mit Beginn des auf die Aufforderung des Vermieters folgenden Monats
fällig.
§ 12 Betreten der Mietsache
Der Mieter hat während der üblichen Geschäftszeit zu gewährleisten, daß Vermieter, Beauftragte, Sachverständige und Interessenten die Mietsache zum Zwecke der Feststellung des baulichen Zustandes, der Neuvermietung, des Verkaufs usw. - nach Voranmeldung - besichtigen können. In Fällen von Gefahr ist das Betreten zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ermöglichen.
§ 13 Beendigung des Mietverhältnisses
1. Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter die Mietsache auf dessen Kosten reinigen lassen. Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle Gegenstände im Mietbereich, soweit sie nicht dem Vermieter gehören. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen. Eine
Aufbewahrungspflicht für den Vermieter besteht nicht.
2. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mietsache oder dadurch entsteht, daß im Fall der Neuvermietung nicht der bisherige Mietzins erzielt werden kann.
3. Ist zwischen den Parteien vereinbart, daß die Mieter Betriebskostenvorschüsse bezahlen, die einmal im Jahr abgerechnet werden, so verbleibt es bei dieser Regelung. Dabei gilt bezüglich aller Betriebskosten, deren Höhe nur einmal im Jahr festgestellt wird, daß diese Abgaben dergestalt zwischen dem Ausziehenden und dem Nachfolgemieter bzw. Vermieter geteilt werden, daß die Höhe des Anteiles sich nach der Dauer der Mietzeit richtet, soweit nicht eine Sonderablösung vereinbart ist.
4. Der Mieter hat sämtliche Schlüssel, auch die, die er sich hat anfertigen lassen, nach Beendigung der Mietzeit an den Vermieter abzuliefern.
§ 14 Personenmehrheit
1. Untermieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
2. Mehrere Personen als Mieter bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und Annahme von Erklärungen mit Wirkung für und gegen jede Person; dies gilt nicht für Kündigungen und Mieterhöhungen.
§ 15 Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Das gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte und Vergleiche aller Art.
§ 16 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Hamburg
§ 17 Sicherheitsleistung
1. Der Mieter gibt dem Vermieter für die Einhaltung der ihm aus diesem Vertrag obliegenden
Verbindlichkeiten eine zinslose Sicherheit in Geld in Höhe von 18’000 (in Worten: achtzehn tausend EUR).
2. Die Sicherheitsleistung ist fällig bei Vertragsunterzeichnung.
3. Für den Fall der Veräußerung des Grundstücks/der Eigentumswohnung/des vermieteten Teileigentums willigt der Mieter darin ein, daß die von ihm erbrachte Sicherheitsleistung auf den Erwerber übertragen wird. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, im Veräußerungsfalle den Erwerber zur Rückgewähr der Sicherheit zu verpflichten, soweit gegen diese nicht aufgerechnet ist.
§ 18 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
1. Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.
2. Durch diesen Mietvertrag werden frühere Vereinbarungen aufgehoben.
Ort, Datum
Vermieter: Mieter:
2.1.4 Aufgabe 4
Für die Abwicklung der zu erwartenden Aufträge beschließen die Drei eine Fachkraft für
Veranstaltungstechnik fest einzustellen. Heinz regt an, eine Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden zu schaffen und im Vertrag eine Regelung zu vereinbaren, die den Arbeitnehmer dazu verpflichtet im Bedarfsfall bis zu 45 Wochenstunden zu arbeiten.
Erstellt einen Arbeitsvertrag, der diese Wünsche soweit wie möglich abbildet.
Quelle:
https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/mustervertraege-und-formulare/arbeitsvertrag/
Teilzeitarbeitsvertrag
für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung
Zwischen TB5 Event-GmbH nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt (vertreten durch Heinz Romer)
und
Frau Johanna Mertens nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.12.2020
§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird in Teilzeit als Fachkraft für Veranstaltungstechnik eingestellt.
Er verpflichtet sich, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 4 Arbeitszeit
1) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters beträgt 30 Stunden. Die genaue Einsatzzeit wird in monatlichen Arbeitsplänen geregelt.
2) Der Arbeitnehmer ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitszeitgesetzes. Überstunden bedürfen grundsätzlich der Anordnung durch den jeweiligen Vorgesetzten.
3) Überstunden und Mehrarbeit sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch alternativ für eine Abgeltung der zusätzlich geleisteten Arbeit entscheiden.
Eine Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit ist nur bis zu 20 Stunden monatlich gestattet;
etwaig darüber hinaus geleistete Arbeit ist zwingend in Freizeit auszugleichen.
4) Die etwaig auszubezahlenden Überstunden werden auf Verlangen des Arbeitnehmers mit der Monatsentgeltabrechnung des jeweiligen Folgemonats abgerechnet und ausbezahlt.
5) Überstunden und Mehrarbeit werden mit dem üblichen Stundensatz vergütet.
§ 5 Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von einem Stundenlohn von derzeit 15,00 Euro.
§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Urlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.
Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Krankheit
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Geschäftsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der Geschäftsleitung schriftlich oder mündlich bezeichnet werden bzw. offensichtlich als solche zu erkennen sind, Stillschweigen zu bewahren und ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung keinen dritten Personen zugänglich zu machen. Der Arbeitnehmer hat die Anweisungen und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Geheimhaltung zu beachten. Im Zweifelsfall wird der Arbeitnehmer eine Weisung des Arbeitgebers zur Vertraulichkeit bestimmter Tatsachen einholen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen.
§ 9 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht
beeinträchtigt werden.
Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitnehmers erfordert.
§ 10 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit finden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventuell Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.
§ 11 Verfall-/Ausschlussfristen
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.
§ 12 Zusätzliche Vereinbarungen
...
...
§ 13 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.
...
Ort, Datum
……….
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
2.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz 2.2.1 Aufgabe 5
Die Europäische Union hat eine Rahmenrichtlinie für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und 17 weitere Einzelrichtlinien erarbeitet. In Deutschland wurde diese
Rahmenrichtlinie 1996 als Arbeitsschutzgesetz in Kraft gesetzt. Dort ist die innerbetriebliche Struktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beschrieben und auch die Einbindung von externen
Fachkräften geregelt.
Erarbeitet eine, für den Betrieb sinnvolle und wirtschaftliche Struktur und führt auf, über welche Ausbildung die genannten Personen verfügen müssen und welche Aufgaben sie haben.
Unternehmermodell:
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Wie der Unternehmer diese Betreuung konkret im Betrieb durchführen kann, hängt von der Betriebsgröße und der Betreuungsgruppe des Betriebes ab.
Unternehmermodell
DGUV Vorschrift 2
Das Unternehmermodell besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.
Einmalige Teilnahme des Unternehmers an
bestimmten Seminaren oder
Fernlehrgang (Unterschiede je nach
Branche)
Regelmäßige Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungen (z. B. alle
3 bzw. 5 Jahre)
Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer
Unterstützung)
Bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft
für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen
MOTIVATIONS INFORMATIONS BEDARFSORIENTIERTE