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Innerbetriebliche Struktur des Arbeits- und Gesundheitsschutzes :

Im Dokument 2020/2021 Arbeit der Gruppe 2 Raum (Seite 38-43)

Unternehmer (Unternehmermodell)

→ siehe oben

Brandschutzhelfer (5% der Beschäftigten) TB5 Event-GmbH: 1 Person Ausbildung

- Theorie:

- Grundzüge des Brandschutzes - Betriebliche Brandschutzorganisation

- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen - Gefahren durch Brände

- Verhalten im Brandfall

- betriebsspezifische Besonderheiten - Praxis:

- Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen - Löschtaktik und realitätsnahe Übungen

- betriebsspezifische Besonderheiten

Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Aufgaben

- Bei der Organisation des vorbeugenden Brandschutzes mitwirken - Bei der Bekämpfung helfen und Entstehungsbrände löschen

Evakuierungshelfer TB5 Event-GmbH: 1 Person Ausbildung

- Unterweisung durch Unternehmer Aufgaben

- Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen

- auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss)

- den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen (besonders Toilettenräume, unter Tischen etc.)

- das Schließen der Türen sicherstellen, nicht abschließen - bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen

Ersthelfer (bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer) TB5 Event-GmbH: 1 Person Ausbildung

- Bei der vom Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle (9 UE)

- Fortbildung alle zwei Jahre (9 UE) Aufgaben

- Medizinische Erstversorgung

- Relevante Information an Rettungsdienst übergeben - Kontrolle Erste-Hilfe-Material

- Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung

2.2.2 Aufgabe 6

In den Diskussionen um die Organisation des Betriebes merkt Jürgen an, dass die Frage der Unfallversicherung noch zu klären sei. Heinz regt an, eine Liste der für Betrieb wichtigen und für die Arbeit geltenden Vorschriften, Richtlinien und Gesetze zu erstellen, diese durchzuarbeiten und jeweils 2*0,8

eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.

Die Vorschriften sind gut dargestellt, ob es in der Praxis Sinn macht für Eure kleine Firma Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer auszubilden und zu benennen ist fraglich. Formal aber alles richtig.

a) Klärt die offenen Fragen zur Unfallversicherung.

- Unfallversicherung wird über die BG abgedeckt.

- Binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens muss ich es dem zuständigen Unfallversicherungsträgers melden.

- Welcher Branche gehört mein Unternehmen an?

- Daraus ergibt sich für mich die gesetzliche Unfallversicherung der BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) keine freie Wahl zwischen den BG’s

b) Erstellt die o.g. Liste und erarbeitet die Zusammenfassungen

GESETZE:

- Grundgesetz

Artikel 2, Abs. 2: jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

- BGB

Das Bür•ger•li•che Ge•setz•buch (BGB) ist das grund•le•gen•de bzw. all•ge•meins•te Ge•setz im Be•reich des Pri•vat•rechts bzw. Zi•vil•rechts. Da das Ar•beits•recht ein spe•zi•el•ler Teil des Pri•vat•rechts ist, sind ei•ni•ge Vor•schrif•ten des BGB auch für das Ar•beits•recht be•deut•sam.

- Arbeitsschutzgesetz

Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und

Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

- Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest.

- Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) enthält die wesentlichen Regelungen über die betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es handelt sich also weniger um ein Gesetz mit Regelungen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten als vielmehr um ein Organisationsgesetz.

- Infektionsschutzgesetz

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

VERORDNUNGEN:

- Arbeitsstättenverordnung

Wollt Ihr die Unternehmer auch versichern?

Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von

Arbeitsstätten einschließlich Baustellen.

- VStättV

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten - Betriebssicherheitsverordnung

Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie DGUV VORSCHRIFTEN:

DGUV V1 - Grundsätze der Prävention

DGUV V2- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV V3 - elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV V17 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung DGUV V18 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung NORMEN:

DIN (deutsches Institut für Normung)

VDE (Verband der elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) REGELN DER TECHNIK:

- igvw SQ-Standards

berücksichtigen die aktuelle Rechtslage und beschreiben auf dieser Grundlage die speziellen Arbeitsverfahren der Branche.

Sie enthalten eine Übersicht der anzuwendenden Rechtsnormen und Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

- ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten

konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung

Neben den hier genannten Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Normen gibt es noch viele weitere welche Anwendung finden können.

Auswahl ok, die Zusammenfassungen mit Bezug zu unserer Branche fehlen! Eine Orientierung an der vorgegebenen Zusammenfassung der BetrSichV ist nicht erkennbar!

2.2.3 Aufgabe 7

Die angemietete Halle soll bezogen werden. Es müssen Arbeitsplätze eingerichtet und Arbeitsmittel angeschafft werden. Richtet im ersten Schritt die Büroarbeitsplätze ein und arbeitet mit den hierfür gültigen Rechtsgrundlagen und Regeln ein Einrichtungskonzept aus.

Arbeitsstättenverordnung § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

Gesetz/Vorschrift/Norm Inhalt TB5 Event-GmbH

Betriebssicherheitsverordnu ng

§4 Grundpflichten des

Arbeitgebers - Gefährdungsbeurteilun

g

- Ermitteln von Schutzmassnahmen - Arbeitsmittel nach

aktuellem Stand der Technik

Betriebssicherheitsverordnu

ng §12 Unterweisung und

besondere Beauftragung Angestellter

- Unterweisung und Einweisung der richtigen Handhabung jeweiliger Arbeitsmittel

ASR V3 Gefährdungsbeurteilung 1. Vorbereiten

2. Ermitteln von

ASR A1.2 Raumabmessung und

Bewegungsfläche

mind. 8m2 pro Arbeitsplatz mind. 1.5m2 Bewegungsfläche

Besprechung: Gesellschafter Büro 1

3.10m x 5.20m → 16.12 m2 Büro 1: Gesellschafter Büro 2 3.10m x 5.20m → 16.12 m2 Büro 2: Gesellschafter Büro 3 3.10m x 5.20m → 16.12 m2

Technikraum: Kaufmann Büro 4.50m x 5.20m → 23.40 m2

Büro 1 (Lager): Fachkraft 5.0m x 3.5m → 17.5m2 GESELLSCHAFTER BÜROS und FACHKRAFT

Bürotisch: 2m x 0.80m → 1.60m2

Bürostuhl/Bewegungsfläche: 2m x 1m → 2m2 Regal: 1m x 0.40m → 0.4m2

Schrank: 1m x 0.60m → 0.6m2 Total: 4.6m2 benötigte Fläche KAUFMANN

Bürotisch: 2m x 0.80m → 1.60m2

Bürostuhl/Bewegungsfläche: 2m x 1m → 2m2 Regal: 1m x 0.40m → 0.4m2

2x Schrank: 1m x 0.60m → 1.2m2 Total: 5.2m2 benötigte Fläche

Mit der vorhandenen Restfläche ist die Anforderung der lichten Breite nach ASR A2.3 genüge getan.

Die Positionierung der Möbel erfolgt nach ASR A2.3 und A1.8.

ASR A1.6 Fenster und Oberlichter Prüfen, ob die eingebauten Fenster den Ansprüchen der ASR A1.6 genügen

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Grundfläche bis 50m2 braucht man 6 Löschmitteleinheiten

Pro Stockwerk werden zwei Feuerlöscher in den Gängen verteilt. In den Treppenhäusern befindet sich jeweils ein

zusätzlicher.

Die Art des Feuerlöschers ergibt sich aus der

Gefährdungsbeurteilung.

ASR A1.7 Türen und Tore

durch ihre Anordnung dürfen keine zusätzlichen

Gefährdungen entstehen.

- Vermeiden von Zugluft - dürfen in geöffnetem

ASR A3.4 Beleuchtung

Büroarbeitsplatz min. 500 Lux, Farbwiedergabe min. 80 CRI

- den Anforderungen entsprechende Lampen mit indirekter Beleuchtung

- Berücksichtigung von Beleuchtung gem.

DGUV I 215-410

Im Dokument 2020/2021 Arbeit der Gruppe 2 Raum (Seite 38-43)