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An die aktiven Versicherten und Rentner der Pensionskasse und der Zusatzkasse SR Technics Switzerland. Zürich, im Februar 2021

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Academic year: 2022

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Postfach 1077, 8005 Zürich, SCHWEIZ

An die aktiven Versicherten und Rentner der Pensionskasse und der Zusatzkasse SR Technics Switzerland

Zürich, im Februar 2021

Informationen zu Ihrer Pensionskasse

Sehr geehrte Damen und Herren

Nachstehend erhalten Sie einige Informationen zu Ihrer Vorsorgeeinrichtung:

Performance 2020

Nachdem anfangs des Jahres 2020 mit Beginn der Corona-Krise ein sehr negatives Börsenumfeld mit entspre- chenden Kurseinbrüchen herrschte, erfolgte ab Sommer eine Erholung und das Jahr konnte mit einem Schluss- spurt noch versöhnlich abgeschlossen werden. Die Performance per 31.12.2020 für die Pensionskasse der SR Technics beträgt 2.5% und diejenige der Zusatzkasse SR Technics 2.57%.

Verzinsung für das Jahr 2020 und 2021

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 eine Verzinsung von 2.00% umhüllend für das Jahr 2020 in der Pensions- und der Zusatzkasse der SR Technics auf den Sparkapitalien per 31.12.2020 be- schlossen. Die Verzinsung wird allen Aktiven welche am 31.12.2020 versichert sind und allen Pensionierungen per 31.12.2020 auf den 1.1.2021 gewährt.

Für das Jahr 2021 hat der Stiftungsrat beschlossen, das Sparkapital mit einem provisorischen Zinssatz von 1.00% umhüllend in der Pensions- und Zusatzkasse der SR Technics zu verzinsen. Für die im Jahr 2021 Aus- tretenden und Pensionierungen gilt dieser Zinssatz definitiv, ausser für Austritte und Pensionierungen per 31.12.2021. Der provisorische, unterjährige Zinssatz wird wiederum im November 2021 vom Stiftungsrat über- prüft.

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Senkung des technischen Zinssatzes

Der Stiftungsrat hat im vergangenen Jahr den technischen Zinssatz von 2.00% auf 1.75% gesenkt, um die nach- haltige Finanzierung weiter zu sichern. Der technische Zinssatz ist der Bewertungszinssatz, mit dem das Vor- sorgekapital der Rentner bewertet wird. Er dient dazu, die künftigen Rentenverpflichtungen auf den heutigen Wert zu rechnen. Hierfür werden Annahmen über die zukünftig erzielbaren Renditen und damit die Entwicklung der Finanzmärkte getroffen. Die Senkung des technischen Zinssatzes führt dazu, dass sich der Deckungsgrad der Pensions- und Zusatzkasse per 31.12.2020 reduziert, weil die Verpflichtungen steigen. Um diese Verpflich- tung zu finanzieren, wird ein Teil der erzielten Performance auf der Vermögensanlage verwendet. Künftig redu- ziert sich dadurch die Sollrendite, dies bedeutet, dass die beiden Kassen mit tieferen Renditen als bisher den Deckungsgrad auf gleichem Niveau halten können. Dies stärkt die finanzielle Situation der Pensions- und Zu- satzkasse.

Weitere Senkung des Umwandlungssatzes ab 2021

Wie bereits im letzten Informationsschreiben vom Mai 2020 mitgeteilt, hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 eine Senkung des Umwandlungssatzes bis in das Jahr 2023 beschlossen. Darin wurde die Senkung des Umwandlungssatzes per 31.12.2021 für Männer im Alter 65 auf 5.00 % und für Frauen im Alter 64 auf 5.15 % mitgeteilt und dass für die Jahre 2022 und 2023 bereits weitere Reduktionen des Umwandlungssat- zes in ähnlichem Rahmen vorgesehen seien. Um diese zukünftigen Senkungen des Umwandlungssatzes zu kompensieren, startete eine Projektgruppe mit dem Thema variable Zielrente mit garantierter Grundrente. Die- ses Projekt wurde aufgrund Covid 19 Einflüssen auf die Organisation bis auf weiteres verschoben, weshalb die am 29. Januar 2020 vom Stiftungsrat beschlossenen Senkungen des Umwandlungssatzes hiermit nun konkret kommuniziert werden:

Bis 31.12.2022 wird der Umwandlungssatz für Männer im Alter 65 auf 4.90 % und für Frauen im Alter 64 auf 5.05% gesenkt.

Bis 31.12.2023 wird der Umwandlungssatz für Männer im Alter 65 auf 4.80 % und für Frauen im Alter 64 auf 4.95 % sinken.

Das Alter der versicherten Person wird immer in Jahren und Monaten berechnet, für Bruchteile eines Jahres werden die Umwandlungssätze entsprechend berechnet.

Zusammensetzung des Stiftungsrats ab 1. Januar 2021

Benno Schläfli ist per 30. November 2020 aus dem Stiftungsrat der Pensionskasse ausgetreten. Daniel Lüthi ist per 30. September 2020 aus dem Stiftungsrat der Zusatzkasse ausgetreten.

Neuwahlen der vakanten Arbeitnehmervertreter wurden im Februar 2021 ausgeschrieben. Sollten keine Kandi- daturen eingehen, hat der Stiftungsrat beschlossen, die Vakanzen durch die bereits gewählten Stiftungsräte Arsene Demenga ZK und Johann Ritzinger PK jeweils mit einem Doppelmandat zu besetzen um die Handlungs- fähigkeit des Stiftungsrates weiterhin gewährleisten zu können.

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Aktuell setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:

Pensionskasse

Arbeitnehmervertreter Arbeitgebervertreter Johann Ritzinger (Vizepräsident) Jürg Knab (Präsident)

Eliane Fischer Matthias Düllmann

Rita Vitanza Jean-Marc Lenz

vakant Andreas Thurnheer

Zusatzkasse

Arbeitnehmervertreter Arbeitgebervertreter Arsène Demenga (Vizepräsident) Jürg Knab (Präsident)

vakant Matthias Düllmann

Jean-Marc Lenz Andreas Thurnheer

Vorsorgereglemente, gültig ab 1. Januar 2021

Per 1. Januar 2021 trat die gesetzliche Weiterversicherung nach BVG Art. 47a in Kraft, die es über 55 -jährigen Arbeitnehmern, welche unfreiwillig ihren Arbeitsplatz verlieren ermöglicht, weiterhin in der bestehenden Pensi- onskasse versichert zu bleiben, wenn sie diese Möglichkeit nutzen möchten. Die dazu notwendigen Artikel und verschiedenen Präzisierungen und Ergänzungen wurden in die Vorsorgereglemente aufgenommen (BVG Art.

47a gilt nicht für rein überobligatorische Kassen wie die Zusatzkasse der SR Technics).

 Weiterversicherung nach BVG 47a wird hauptsächlich im neuen Anhang 3 geregelt. Dazu mussten ausser- dem folgende Artikel geändert werden: Art. 10, Abs. 1 und 2; Art. 27, Abs. 3; Art. 51, Abs. 2, Art. 54, Abs 1 und 8; Art. 55, Abs. 1; Art. 59, Abs. 2;

 Vaterschaftsurlaub (Art. 12, Abs. 5);

 Senkung der Risiko- und Verwaltungsbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Art. 19, Abs. 2 und Art. 20, Abs. 2);

 Anhang 1, Ziffer 1, 4 (Umwandlungssätze) und Ziffer 5 wurde den neuesten gültigen Zahlen angepasst.

Sie können die aktuellen reglementarischen Bestimmungen unter www.pk-srtechnics.ch abrufen. Auf Anfrage wird das Reglement auch in Papierform zugestellt.

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Externe Mitgliedschaft

Da die Weiterversicherung nach BVG Art. 47a von Gesetzes wegen bis zur Pensionierung beibehalten werden kann, hat der Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, auch bei der bereits beste- henden freiwilligen externen Mitgliedschaft nach BVG Artikel 47 gültig für PK und ZK die maximale Dauer von bisher 3 Jahren auf neu reguläres Pensionierungsalter anzugleichen.

Lebenspartnerrente für unverheiratete Personen

Wir machen nochmals auf Art. 39 und Art. 45 der Vorsorgereglemente aufmerksam. Die Bezeichnung des Lebenspartners hat in Form einer einseitigen schriftlichen Erklärung mit beglaubigter Unterschrift oder aus einem Vertrag, der zwischen den Lebenspartnern abgeschlossen wurde, falls die Unterschrift der versicherten Person beglaubigt wurde, hervorzugehen. Frühere Erklärungen, die nicht dieser Form entsprechen, sind ungültig und müssen ersetzt werden. Die Bezeichnung des Lebenspartners muss zu Lebzeiten erfolgen.

Für die Bezeichnung des Lebenspartners gibt es ein Formular, bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst.

Rückerstattung Risikobeiträge für das Jahr 2020

Nach Abschluss der Rückversicherung für die Risiken Tod und Invalidität bei der AXA konnten die Stiftungsräte der Pensionskasse und Zusatzkasse feststellen, dass die bisherigen Risiko- und Verwaltungsbeiträge dank Abschluss dieser Rückversicherung nun zu hoch ausfallen. Die beiden Stiftungsräte beschlossen daher an ihrer Sitzung vom 18. November 2020, die für das Jahr 2020 bezahlten Risiko- und Verwaltungsbeiträge denjenigen Arbeitnehmern, die am 31.12.2020 noch versichert sind, vollumfänglich zurückzuerstatten. Die Gutschrift auf das Altersguthaben der aktiven Versicherten wird per 1.1.2021 erfolgen. Gleichzeitig hat der Stiftungsrat beschlossen, die Risiko- und Verwaltungsbeiträge ab 1.1.2021 zu senken.

Versand der persönlichen Ausweise

Die Stiftungsräte der Pensionskasse und Zusatzkasse haben an an Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, dass kein physischer Versand der persönlichen Ausweise mehr stattfinden wird. Die persönlichen Ausweise können auf der Homepage im Online-Portal unter www.pk-srtechnics.ch aktuell abgerufen werden.

Online-Portal; Versand Code 2. Faktor

Beim erstmaligen Log-in im Online-Portal konnte man angeben, wohin man den «Code 2. Faktor» für das Anmeldeverfahren zugestellt haben möchte (Mobil oder E-mail). Einige haben dabei die E-mail-Adresse x.x@srtechnics.com angegeben. Für Versicherte, welche die Firma verlassen haben und sich im Status der externen Mitgliedschaft befinden sowie bei der Arbeit im Home-office kann sich dies negativ auswirken, da der Zugang zum SRT E-mail fehlt. Diesbezügliche Änderungen können bei der Verwaltung beantragt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (058 585 76 76 oder srtechnics@avadis.ch).

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Pensionskasse SR Technics Switzerland

Zusatzkasse SR Technics Switzerland

c/o Avadis Vorsorge AG Zollstrasse 42

Postfach 1077, 8005 Zürich

Telefon 058 585 76 76 Fax 058 585 29 00 srtechnics@avadis.ch www.pk-srtechnics.ch Freundliche Grüsse

Pensionskasse SR Technics Switzerland Zusatzkasse SR Technics Switzerland

Jürg Knab Arpad Toth

Präsident Geschäftsführer

Referenzen

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