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ALLGEMEINE GRUNDLAGEN

Neubau Hotelgebäude Version 2015 (15.09.2016)

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Voraussetzungen zur Zertifizierbarkeit von Ge- bäuden

Das Gebäude muss in eine der Kategorien der „Abgrenzungsregelungen für die Einstufung der Projektzerti- fizierbarkeit“ eingeordnet werden können.

Etwaige Sonderfälle können über eine gebührenfreie projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) eingereicht werden. Nach einer Bearbeitungszeit von max. 15 Werktagen wird eine verbindliche Aussage über die Zertifizierbarkeit des Projektes von der DGNB abgegeben.

Die Zertifizierung von Gebäuden kann bei sich in Planung und im Bau befindlichen Gebäuden in Form eines Vorzertifikates (Absichtserklärungen) oder bei bereits fertig gestellten bzw. in Betrieb genommenen Gebäu- den in Form eines Zertifikates erfolgen. Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der DGNB nicht länger als drei Jahre zurück.

Definitionen

ADGNB = NFa – NFa,7.4 + VFa,9.1 (1)

mit:

ADGNB DGNB Bemessungsfläche [m²]

NFa Nutzfläche nach DIN277 [m²]

NFa,7.4 Fahrzeugabstellflächen nach DIN277 [m²]

VFa,9.1 Verkehrsfläche Flure und Hallen nach DIN277 [m²]

Hauptnutzung

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächen- anteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z. B. 40% Büro, 40% Woh- nen, 20% Retail), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.

Nebennutzung

Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 % beträgt, wird als Nebennutzung bezeich- net. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden.

Liegt mindestens eine Nebennutzung vor, ist das betrachtete Gebäude nach dem Nutzungsprofil MIX15 zu bewerten.

Untergeordnete Nutzung

Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 % (bei mehreren Nutzungen insgesamt

< 30 %) beträgt, wird als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuord-

(3)

Sind die Flächen der untergeordneten Nutzung ≥ 400 m² (bei den Nutzungsprofilen NWO15 und NBI15 ≥ 200 m²) bzw. ≥ 10 % der DGNB Bemessungsfläche, so ist für Indikator 1 entsprechend „SOC1.2 – Innen- raumluftqualität“ und „SOC2.1 – Barrierefreiheit“ (des Nutzungsprofils der untergeordneten Nutzung) die Mindestanforderung nachzuweisen.

Ist die Hauptnutzung Industriegebäude (NIN 15), gilt folgende Regelung:

Sind die Flächen der untergeordneten Nutzung ≥ 10 % der DGNB Bemessungsfläche, so ist für Indikator 1 entsprechend „SOC1.2 – Innenraumluftqualität“ und „SOC2.1 – Barrierefreiheit“ (des Nutzungsprofils der untergeordneten Nutzung) die Mindestanforderung nachzuweisen.

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Systeminhalte

Die Systeminhalte bilden eine ganzheitliche Bewertung des Gebäudes ab und sind in ökologischen-, öko- nomischen-, soziokulturellen und technischen Qualitäten sowie in der Prozessqualität zusammengefasst.

Die Standortqualität wird separat bewertet.

Die Qualitäten werden wie folgt gewichtet:

Ökologische Qualität: 22,5 % Ökonomische Qualität: 22,5 %

Soziokulturelle und funktionale Qualität:22,5 % Technische Qualität: 22,5 %

Prozessqualität: 10 %

Standortqualität: separate Bewertung

In den Ökobilanz-Kriterien ENV1.1 und ENV2.1 kann bei entsprechender Unterschreitung der EnEV eine Übererfüllung von jeweils max. 20 CLP (gesamt je 120 CLP) erreicht werden. Dadurch wird nun neben einer hohen Gesamtprimärenergieeffizienz auch die Unterschreitung künftiger gesetzlicher Regelungen positiv bewertet, was eine Verschiebung der Gewichtung zwischen den Kriterien der Hauptkriteriengruppe „Ökolo- gische Qualität“ ermöglicht. Die Hauptkriteriengruppe „Ökologische Qualität“ hat jedoch weiterhin einen Anteil von 22,5 % am Gesamterfüllungsgrad.

Das System ist auf die Gesamtperformance des Gebäudes ausgerichtet. In der Regel werden Rechenwerte aus der Planung zur Bewertung herangezogen, unabhängig von der technischen Lösung. Checklisten die- nen der qualitativen Bewertung wenn keine geeigneten quantitativen Berechnungsmethoden vorliegen.

Bewertungsmaßstab der Gesamtbewertung

Gesamterfüllungsgrad Nebenanforderung für Haupt- kriteriengruppen

Gesamtbewertung

≥ 80 % ≥ 65 % PLATIN

65 % ≤ x < 80 % ≥ 50 % GOLD

50 % ≤ x < 65 % ≥ 35 % SILBER

Funktion: Linear

Für die Gesamtbewertung muss die Nebenanforderung in allen Hauptkriteriengruppen (Ausnahme:

Standortqualität) erfüllt sein.

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Zertifizierbarkeit nach dem Grad der Fertigstellung des Gebäudes

Grundsätzlich muss ein Gebäude zum Zeitpunkt der Einreichung der Nachweisunterlagen zur Konformitäts- prüfung bei der DGNB fertig gestellt sein.

Ausnahmen dieser Bestimmung sind nur im Bereich des Innenausbaus zulässig. Ein Raum ist im Sinne der DGNB Zertifizierung fertig gestellt, wenn die Umschließungsflächen (Wände, Decken, Böden etc.) oberflä- chenfertig (Anstrich, Bodenbelag etc.) sind und mindestens die Grundbeleuchtung vorhanden ist.

1. Fertiggestellt sein müssen:

a. alle Verkehrsflächen (VF) nach DIN 277:2005-02.

b. alle Fahrzeugabstellflächen (NF 7.4) nach DIN 277:2005-02.

c. Außenanlagen, die sich innerhalb der Systemgrenze befinden und in der DGNB Zertifizie- rung berücksichtigt werden sollen

d. der Innenausbau auf mindestens 80 % der DGNB Bemessungsfläche

2. Abweichend zu 1d kann der Innenausbau auf mindestens 25 % der DGNB Bemessungsfläche fertig gestellt sein, wenn für die restlichen Flächen Mieterverpflichtungen vorliegen. Die fertigge- stellten und über die Mieterverpflichtungen nachgewiesenen Flächen müssen mindestens 80 % der DGNB Bemessungsfläche betragen.

3. Abweichend zu 1d kann bei mischgenutzten Gebäuden der Innenausbau je Haupt- und Nebennut- zung auf mindestens 25 % der jeweiligen anteiligen DGNB Bemessungsfläche fertig gestellt sein, wenn für die restlichen Flächen Mieterverpflichtung vorliegen. Die fertiggestellten und über die Mieterverpflichtungen nachgewiesenen Flächen müssen mindestens insgesamt 80 % der DGNB Bemessungsfläche betragen.

Systemgrenze und Mindestanforderungen

Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Ge- bäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.

Das Gebäude wird hauptsächlich dem Nutzungsprofil entsprechend genutzt.

Des Weiteren gelten die DGNB Mindestanforderungen:

1. Innenraumluftqualität (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC1.2) 2. Barrierefreiheit (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC2.1)

3. Gesetzliche Anforderungen Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz.

Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen:

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw.

auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Re- levanz plausibel dargelegt werden.

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Erforderliche Nachweise zur Projekteinreichung (Zertifikate)

Die erforderliche Nachweisführung ist entsprechend der in den Kriterien beschriebenen Anforderungen zu erstellen.

Abweichend dazu gibt es folgende Alternativen der Nachweisführung:

Alternative Nachweisführung

Die Anforderungen des Kriteriums / Indikators bleiben unverändert.

In den Kriterien werden die erforderlichen bzw. zulässigen Nachweise vorgegeben. Der Nachweis kann auf andere Art erbracht werden, wenn das (Schutz-)Ziel des Kriteriums / Indikators damit klar nachgewiesen wird. Bei dieser Nachweisführung muss der Vorschlag vor der geplanten Einrei- chung mit der DGNB Zertifizierungsstelle abgestimmt werden. Die Entscheidung liegt bei der DGNB Zertifizierungsstelle.

Projektindividuelle Lösung

Das Kriterium / der Indikator kann durch eine projektbezogene individuelle Lösung ersetzt werden.

Das (Schutz-)Ziel eines Kriteriums / Indikators kann durch eine Gebäudequalität erfüllt werden, die bisher nicht im Kriterium / Indikator beschrieben ist. Bei dieser Nachweisführung muss der Vor- schlag vor der geplanten Einreichung mit der DGNB Zertifizierungsstelle abgestimmt werden. Die Entscheidung liegt bei der DGNB Zertifizierungsstelle.

Nachweisführung über „Vorlagen zur Nachweisführung“

Anstelle der „erforderlichen Nachweise“ kann in manchen Kriterien die Nachweisführung mittels einer Vorlage zur Nachweisführung (Anhang zum Kriterium) erfolgen. Die Vorlage ist von den auf der Vorlage benannten Personen zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift sichern die Unterzeich- ner zu, dass die im Kriterium aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Die DGNB behält sich vor, im Rahmen der Konformitätsprüfung stichprobenartig einzelne Nachweise nachträglich anzufor- dern.

(7)

Angaben zum Nutzungsprofil Neubau Hotelge- bäude

Hauptnutzung

Hotelgebäude sind alle Gebäude, die über das zentrale Leistungsangebot eines Hotels verfügen. Diese sind z. B.:

1. Beherbergungsleistung (Logement/Rezeption): mit Empfang, Hauswirtschaft und Reservierung 2. Verpflegungsleistung (F&B (Food & Beverage)): Küche, Restaurant, Bar, Etagenservice und Ban-

kettservice

3. Logistik: Einkaufsbüro, Warenkontrolle, Lagerhaltung

4. Verwaltung: Direktion, Buchhaltung/Rechnungswesen, Controlling, Sekretariat, Marketing/Sales, Personalabteilung und Werkstätte/Unterhalt zusammen.

5. Nebenleistungen: z. B. Telefon/Fax, Internetanschluss, Fernsehen, Wäschereinigung, Fitness- und Wellness-Angebote, Vermietung von Tagungsräumen, Animationsprogramme

Bezüglich des Aufenthaltszwecks unterscheidet man Kur- und Wellnesshotels (Spa), Ferien- und Sportho- tels, sowie Business-, Kongress- und Seminarhotels.

Als nicht Hotelgewerbe werden alle Einrichtungen der Hotellerie angesehen, die nicht das gesamte Spekt- rum des zentralen Leistungsangebotes eines Hotels anbieten. Diese sind insbesondere die Pensionen, die Gasthäuser, Wohnheime sowie die Parahotellerie (z.B. Appartements, Schutz- und Almhütten, Camping- plätze, Ferienhäuser und -wohnungen, Jugendherbergen, Naturfreundehäuser, Touristenlager, Villen) und weitere zu mietende Räumlichkeiten aller Art.

Eine Sonderform stellen die Resorts dar. Diese werden in der Version 2015 nicht betrachtet.

Abgrenzung

Bis zu einem Anteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 % (bei mehreren Nutzungen insgesamt

< 30 %) können einer anderen Nutzung entsprechen.

Die Flächen jeder Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Ge- bäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggf. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 % der gesamten DGNB Bemessungsfläche sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.

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Regelung zur Anwendung der Kriterien

Folgende Kriterien kommen in der Version 2015 zur Anwendung. Alle Kriterien müssen im Rahmen der Zertifizierung bearbeitet werden. Werden Kriterien nicht bearbeitet, führt dies zum Ausschluss aus der Zerti- fizierung.

Neubau Hotelgebäude, Version 2015

Themenfeld Kriteriengruppe Kriterien-

nummer Kriterienbezeichnung

Ökologische Qualität (ENV)

Wirkungen auf globale und lokale Umwelt

ENV1.1 Ökobilanz - emissionsbedingte

Umweltwirkungen

ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt

ENV1.3 Umweltverträgliche Materialgewinnung

Ressourceninanspruchnahme und Abfallaufkommen

ENV2.1 Ökobilanz - Ressourcenverbrauch

ENV2.2 Trinkwasserbedarf und

Abwasseraufkommen

ENV2.3 Flächeninanspruchnahme

Ökonomische Qualität (ECO)

Lebenszykluskosten ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im

Lebenszyklus

Wertentwicklung

ECO2.1 Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit

ECO2.2 Marktfähigkeit

Soziokulturelle und

funktionale Qualität (SOC)

Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit

SOC1.1 Thermischer Komfort

SOC1.2 Innenraumluftqualität

SOC1.3 Akustischer Komfort

SOC1.4 Visueller Komfort

SOC1.5 Einflussnahme des Nutzers

SOC1.6 Aufenthaltsqualitäten Innen / Außen

SOC1.7 Sicherheit

Funktionalität

SOC2.1 Barrierefreiheit SOC2.2 Nutzungsangebote an die

Öffentlichkeit

Technische Qualität (TEC)

Qualität der technischen Ausführung

TEC1.2 Schallschutz

TEC1.3 Tauwasserschutz der Gebäudehülle TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der

technischen Systeme

Reinigungs- und Instandhaltungs-

(9)

Prozessqualität (PRO)

Qualität der Planung

PRO1.1 Projektvorbereitung und Planung PRO1.3 Konzeptionierung und Optimierung

in der Planung

PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe PRO1.5 Voraussetzungen für eine optimale

Nutzung und Bewirtschaftung PRO1.6 Verfahren zur städtebaulichen und

gestalterischen Konzeption

Qualität der Bauausführung

PRO2.1 Baustelle / Bauprozess PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung

PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme

Standortqualität (SITE)

Standortqualität

SITE1.1 Mikrostandort SITE1.2 Image und Zustand von Standort und

Quartier

SITE1.3 Verkehrsanbindung

SITE1.4 Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten

und Einrichtungen

Hinweis:

Der DGNB übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Anwendbarkeit der Inhalte auf die Baupraxis und empfiehlt unbedingt zur sachgemäßen und erfolgreichen Anwendung und Einsatz im konkreten Projekt einen DGNB zertifizierten Berater (Auditor oder Consultant) zu Rate zu ziehen.

Referenzen

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