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Erwachsene ohne Berufsabschluss – vorhandene Potenziale nutzen | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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17 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2014

Monatsthema

Im Jahr 2012 machten Erwachsene ohne nachobligatorische Ausbildung 14% der ge- samten Schweizer Wohnbevölkerung im Erwerbsalter (25- bis 64-Jährige) aus. Dies sind 619 000 Personen (für eine detaillierte Übersicht siehe Tabelle 1). Knapp 18 000 Erwachsene befanden sich in einer beruf- lichen Grundbildung oder in der Vorberei- tung auf einen Berufsabschluss. Insgesamt wurden 10% aller Berufsabschlüsse in die- sem Jahr von Erwachsenen erreicht. Es ist unbestritten, dass ein ungenutztes Potenzial

vorhanden ist. Wie gross dieses Potenzial ge- nau ist, lässt sich heute aber kaum beziffern.

Der Erwerb eines Berufsabschlusses erhöht die Arbeitsmarktfähigkeit der Be- troffenen, schützt vor Arbeitslosigkeit und kann damit auch einen positiven Beitrag zur Lebenszufriedenheit, zur Gesundheit und zur sozialen Einbindung leisten. Aber auch Wirtschaft und Staat profitieren – durch qualifizierte Fachkräfte und sinkende Sozial kosten.1 Ein Grundlagenbericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zeigt das bestehende Angebot auf und gibt Empfehlungen ab.

Wege zu einem Berufsabschluss

In der Schweiz gibt es vier etablierte Wege für Erwachsene, zu einem formalen Berufsabschluss zu kommen. Der meist- gewählte Weg ist die reguläre berufliche Grundbildung. Im Jahr 2012 gingen 41%

der Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholten, diesen eigentlich für Jugend- liche konzipierten Ausbildungsweg. 34%

Erwachsene ohne Berufsabschluss – vorhandene Potenziale nutzen

Der sich rasch verändernde Arbeitsmarkt und generell steigende Qualifikationsan- forderungen machen es immer wichtiger, dass Erwachsene über eine abgeschlossene berufliche Grundbildung verfügen. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt wollen deshalb die Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss und den Berufswechsel für Erwachsene optimieren. Ziel ist es, die Abschlussquote zu erhöhen.

Erwachsene ohne nachobligatorische Ausbildung können mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses

ihre Arbeitsmarktfähigkeit wesentlich erhöhen. Foto: Keystone

Marimée Montalbetti Leiterin Abteilung Bildungsgrundlagen, Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation SBFI, Bern

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Monatsthema

wurden aufgrund ihrer Vorkenntnisse di- rekt zur Lehrabschlussprüfung zugelassen.

Weitere 21% absolvierten eine verkürzte Grundbildung. Und 4% liessen ihre for- malen, nichtformalen und informellen Bil- dungsleistungen validieren: Sie erstellten ein Dossier und wiesen darin alle erforder- lichen Kompetenzen nach. Nebst diesen vier etablierten Wegen bieten wenige Berufe mo- dulare Bildungsgänge und Teilprüfungen anstelle einer integralen Abschlussprüfung an.Zurzeit unterscheiden sich in der Schweiz die beruflichen Grundbildungsangebote für Erwachsene je nach Kanton, Branche oder Beruf stark. So sind beispielsweise Vali- dierungs ver fahren erst in 20 Berufen mög- lich und werden auch nicht in allen Kanto- nen angeboten. Die Angebotsunterschiede gründen oft in differierenden wirtschaftli- chen und regionalen Gegebenheiten sowie in zielgruppenspezifischen Bedürfnissen.

Faktoren einer erwachsenengerechten Grundausbildung

Erwachsene lernen anders als Jugendli- che. Sie messen der Möglichkeit zur flexi- blen Zeitgestaltung und dem selbständigen sowie eigenverantwortlichen Lernen eine zentrale Bedeutung bei. Zudem wünschen sie sich, dass ihre vorhanden Kompeten- zen anerkannt werden und sie – aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung – von

gewissen Ausbildungsteilen dispensiert werden können. Erfolgreiche Berufsbil- dungsangebote zeichnen sich zudem durch die Berücksichtigung zielgruppenspezifi- scher Bedürfnisse aus. Wiedereinsteigerin- nen und Wiedereinsteiger sind fachlich auf den neusten Stand zu bringen, wohingegen Migrantinnen und Migranten vor allem sprachliche Defizite aufarbeiten müssen. Se- parate Bildungsgänge in Erwachsenenklas- sen erleichtern den Zugang zur Bildung und den Bildungserfolg. Auch der Information, Beratung und Begleitung vor und während der Ausbildung kommt eine bedeutende Rolle zu. Erwachsene benötigen individuelle Unterstützung, nicht nur bei der Ausbil- dungswahl. Gerade bildungsferne Personen sind auch auf ein Lerncoaching angewiesen.

Finanzierungshilfen – wichtig für Erwachsene

Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung:

Für Auszubildende im Erwachsenenalter ist es wichtig, dass das Einkommen die Le- benshaltungskosten decken kann. Sind die Lebenshaltungskosten während der Aus- bildung nicht gedeckt, können Erwachsene finanzielle Unterstützung beantragen (Sti- pendien, Darlehen). Die Regelungen hin- sichtlich der Anspruchsberechtigung und der Beitragshöhe divergieren dabei zwi- schen den Kantonen (siehe Grafik 1). Sind diese Ausbildungsbeiträge nicht existenzsi- chernd, kann die Sozialhilfe subsidiär Zah- lungen ausrichten.

Die Förderung der beruflichen Grund- bildung gehört nicht zu den primären Aufgaben der Arbeitslosenversicherung.

Sie gewährt jedoch Ausbildungszuschüsse für stellensuchende Erwachsene ab 30 Jahren ohne abgeschlossene berufliche Grundbildung, welche Recht auf Arbeits- losenentschädigung haben. Bei arbeits- marktlich indizierten Massnahmen kann die Arbeitslosenversicherung zudem Kos- tenanteile einer beruflichen Grundbildung übernehmen.

Empfehlungen und Massnahmen zur Weiterentwicklung

Basierend auf der Auslegeordnung werden im Grundlagenbericht des SBFI Schlussfolgerungen gezogen und Empfeh- lungen für das weitere Vorgehen gegeben.2 Die Empfehlungen gliedern sich in folgende Bereiche:

– Nutzung bestehender Handlungs spiel- räume;

– Aufbau und Weiterentwicklung von An- geboten;

Quelle: IDES / Die Volkswirtschaft Grafik 1

Alterslimiten für den Bezug von Stipendien in den Kantonen, 2013

a Stipendien werden gewährt, wenn die Zeit zwischen dem voraussichtlichen Abschluss der Ausbildung und der Berechtigung auf Altersleistungen der AHV/IV wenigstens dreimal länger ist als die Ausbil- dungsdauer (Beginn je nach Dauer zwischen dem 48. und dem 57. Lebensjahr).

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE NW OW SGa SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH Keine Alterslimite Alterslimite bei Ausbildungsbeginn

Alterslimite unabhängig von Ausbildungsbeginn Jahre

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Monatsthema

– Information, Beratung und Begleitung;

– Finanzierung;

– Bildungsstatistik und Berufsbildungsfor- schung.

Positiv hervorzuheben ist, dass die be- stehenden rechtlichen Grundlagen ein brei- tes Spektrum an Bildungsangeboten und Qualifikationsverfahren ermöglichen. Die bestehenden Handlungsspielräume werden aber ungenügend genutzt, und die Möglich- keiten sind sowohl bei potenziellen Teilneh- menden wie auch bei Arbeitgebern und aus- bildenden Betrieben zu wenig bekannt.

Nationale Lösungen und eine inter- kantonale Koordination der Angebote sind gefragt, um die Vergleichbarkeit und Qua- lität der Verfahren zu gewährleisten. In diesem Sinne wird auch empfohlen, die Va- lidierungsverfahren bedarfsorientiert auf- zubauen. Zudem soll der bestehende Leit- faden für Validierungsverfahren überprüft werden mit dem Ziel, differenzierter auf verschiedene Berufe mit ihren unterschied- lichen Anforderungen einzugehen und die Erstellung der Dossiers weniger einseitig auf sprachliche Fertigkeiten auszurichten.

Gemeinsam mit den Verbundpartnern soll überdies ein neuer Leitfaden für mo- dulare Bildungsangebote und andere Qua- lifikationsverfahren erarbeitet werden, um den Aufbau entsprechender Angebote zu erleichtern und die Qualität und Vergleich- barkeit der Abschlüsse zu gewährleisten.

Niveaubestätigungen für ausländische Bil- dungsabschlüsse sollen künftig auch beim Zugang zu weiterführenden Ausbildun- gen – namentlich in der höheren Berufsbil- dung (höhere Fachschulen, eidgenössische Prüfungen) – berücksichtigt werden.

Information, Beratung und Begleitung für Erwachsene und Arbeitgeber sind zu verbessern. Um Betroffene vor und wäh- rend einer Ausbildung stärker zu unter- stützen, wird den Kantonen empfohlen, spezialisierte Anlaufstellen zu bezeichnen.

Diese Stellen sollen auch die Koordination der interinstitutionellen Zusammenarbeit (z. B. zwischen der Sozialhilfe, den Sozial- versicherungen und der Berufsberatung) übernehmen.

Betreffend Finanzierung wird den Kan- tonen empfohlen, bestehende Altersgrenzen für Stipendien und Darlehen zu überprüfen, sodass auch Erwachsene Ausbildungsbei- träge erhalten können. Die Kosten für In- formation, Beratung, Schulen und Verfah- ren für einen ersten Berufsabschluss sollen auch bei Erwachsenen von der öffentlichen Hand getragen werden.

Zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Datengrundlage sind schliess- lich die bildungsstatistischen Grundlagen weiterzuentwickeln. Insbesondere soll eine statistische Unterscheidung zwischen ers- tem Berufsabschluss und Berufswechsel ermöglicht werden. Das SBFI wird zudem Forschung und Entwicklungsprojekte zur beruflichen Grundbildung von Erwachse- nen fördern, um zusätzliche Erkenntnisse über die Erfolgsfaktoren und die Erfahrun- gen von Teilnehmenden, Anbietern und Be- ratungsstellen zu gewinnen.

Wie geht es weiter?

Die Thematik wurde im Frühling 2014 von den Spitzenvertretern der Berufsbildung als Handlungsschwerpunkt verabschiedet.

Das SBFI übernimmt die Feder führung für die Weiterarbeit an den Empfehlungen des Berichtes. In Zusammenarbeit mit den Ver- bundpartnern wird ein Projekt lanciert, wel- ches sich der verschiedenen Themen anneh-

men wird.

1 Fritschi Tobias, Thomas Oesch und Ben Jann (2009):

Gesellschaftliche Kosten der Ausbildungslosigkeit in der Schweiz. Bern, BASS.

2 Vgl. SBFI (2014): Berufsabschluss und Berufs wechsel für Erwachsene. Bestehende Angebote und Empfeh- lungen für die Weiterentwicklung.

Siehe www. sbfi. admin.ch > Dokumentation > Publika- tionen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung.

Tabelle 1

Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II nach Alter, Geschlecht und Erwerbsstatus, 2012

  25–39 Jahre 40–54 Jahre 55–64 Jahre Summe (25–64 Jahre)

In 1000 Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total

Total 84 97 181 105 157 262 63 113 176 252 367 619

Erwerbspersonen 78 74 152 93 117 210 44 58 101 215 248 463

Erwerbstätige 69 65 135 88 109 197 41 55 96 198 229 427

Erwerbslose gemäss ILO 9 8 17 5 8 13 3 3 6 17 19 36

Nichterwerbspersonen 6 23 29 12 40 52 19 55 75 37 119 156

Anmerkungen: Erwerbspersonen = Erwerbstätige + Erwerbslose.

Total = Erwerbspersonen + Nichterwerbspersonen.

ILO: Internationale Arbeitsorganisation.

Abweichungen des Totals aufgrund von Rundungsdifferenzen.

Quelle: BFS / Die Volkswirtschaft

Referenzen

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