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Academic year: 2022

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Europäische Kommission, B-1049 Brüssel – Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.

Büro: CSM2 01/161. Telefon: Durchwahl (32-2) 2961078.

http://europa.eu.int/comm/regional_policy/

G:\Verbruggen\assistance technique\Changing regions - structural changes in the EU regions\tendering documents\DE\Einladung und Unterlagen.DOC

EUROPÄISCHE KOMMISSION

GENERALDIREKTION REGIONALPOLITIK

Konzeption und Reform der Kohäsionspolitik, Koordinierung, Solidaritätsfonds Der Direktor m.d.W.d.G.b.

Brüssel, den 10282

REGIO MB/MV/ D(2005) 220665

Betrifft: Studie über „Regionen im Wandel - Strukturveränderungen in den Regionen der EU”

Bekanntmachung der offenen Ausschreibung Nr. 2005 CE 16 0 AT 028 Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Anbei gehen Ihnen die Unterlagen für die oben genannte Ausschreibung zu.

2. Wenn Sie sich an der Ausschreibung beteiligen möchten, senden Sie Ihr Angebot bitte in einer Amtssprache der Union in dreifacher Ausfertigung

3. Angebote sollen :

a) Entweder per Post (Einschreiben) oder Kurierdienst (auch Privatkurierdienst) bis spätestens 3. November 2005 an folgende Anschrift geschickt werden :

Europäische Kommission

Generaldirektion Regionalpolitik zu Händen von Herrn A. Bougas Büroadresse: GD REGIO, CSM2 1/161 B-1049 Brüssel

Belgien

In diesem Fall gilt als Nachweis der Einreichung der Poststempel oder die Empfangsbescheinigung.

b) Oder bis spätestens 3. November 16 Uhr bei folgender Anschrift abgegeben werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Regionalpolitik, Referat B2, CSM2 1/161 Zu Händen von Herrn A. Bougas

Rue de Genève 1 B – 1049 Brüssel

In diesem Fall gilt als Nachweis der Einreichung die Empfangsbescheinigung mit Datum und Unterschrift des Beamten der Posteingangsstelle der Kommission, der

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die Unterlagen entgegengenommen hat. Dieser Dienst ist geöffnet von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr, am Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr und ist geschlossen am Samstag, Sonntag und an den offiziellen Urlaubstagen der Europäischen Kommission.

4. Das Angebot ist in doppeltem Umschlag einzureichen. Beide Umschläge müssen verschlossen sein. Der innere Umschlag trägt neben der in der Ausschreibung angegebenen Empfängerdienststelle die Aufschrift „Appel d'offres - A ne pas ouvrir par le service courrier (Ausschreibung - nicht von der Poststelle zu öffnen)“. Werden selbstklebende Umschläge verwendet, so sind diese zusätzlich mit Klebestreifen zu verschließen, auf dem der Namenszug des Absenders quer anzubringen ist.

Der innere Umschlag muss seinerseits zwei verschlossene Umschläge mit der technischen Beschreibung bzw. dem Preisangebot enthalten. Auf jedem Umschlag ist deutlich der Inhalt („Technische Beschreibung“ und „Preisangebot“) anzugeben.

5. Dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe sind die Leistungsbeschreibung für den Auftrag sowie der Vertragsentwurf beigefügt. In der Leistungsbeschreibung sind sämtliche Unterlagen aufgeführt, die dem Angebot beizufügen sind, einschließlich der Nachweise der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Befähigung des Bieters.

6. Das Angebot muss

− vom Bieter oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein;

− deutlich lesbar und hinsichtlich der Bedingungen und Zahlen zweifelsfrei sein;

− unter Verwendung der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Standard- formulare erstellt sein.

7. Bindefrist des Angebots (während der der Bieter an sämtliche Angebotsbedingungen gebunden ist): zwölf Monate ab dem Datum der Angebotsabgabe.

8. Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Bieter die Bedingungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf an und verzichtet gegebenenfalls auf seine eigenen allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen. Der Bieter ist, wenn er den Zuschlag erhält, während der Ausführung des Auftrags an sein Angebot gebunden.

9. Während des Vergabeverfahrens sind Kontakte zwischen dem Auftraggeber und den Bietern nur in Ausnahmefällen und unter folgenden Bedingungen zulässig:

− Vor Ablauf der Abgabefrist:

* Auf Veranlassung der Bieter kann der Auftraggeber ergänzende Auskünfte erteilen, die ausschließlich der näheren Erläuterung der Ausschreibung dienen.

Auskunftsersuchen sind (ausschließlich schriftlich) an Herrn A. Bougas zu richten.

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Auskunftsersuchen, die weniger als sechs Kalendertage vor der Abgabefrist eingehen, werden nicht beantwortet.

* Stellt die Kommission einen Irrtum, eine Ungenauigkeit, eine Auslassung oder sonstige sachliche Fehler im Wortlaut der Ausschreibung fest, so kann sie dies auf eigene Initiative allen Beteiligten mitteilen.

* Ergänzende Auskünfte und die oben genannten Informationen werden allen Bietern, die die Leistungsbeschreibung angefordert haben, zum gleichen Zeitpunkt mitgeteilt.

− Nach Eröffnung der Angebote

* Erfordert ein Angebot Klarstellungen oder sind offenkundige sachliche Irrtümer im Wortlaut des Angebots zu berichtigen, so kann der Auftraggeber aus eigener Initiative Kontakt zu den Bietern aufnehmen; dies darf jedoch nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Angebots führen.

Da die Unterlagen zu der vorgenannten Ausschreibung auf der Internetseite der GD Regionalpolitik unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm

verfügbar sind, werden potenzielle Bieter gebeten, diese Internetseite regelmäßig zu besuchen.

10. Diese Aufforderung zur Angebotsabgabe bindet die Kommission in keiner Weise.

Eine Verpflichtung entsteht erst nach der Unterzeichnung des Vertrags mit dem Bieter, der den Zuschlag erhalten hat.

Der Auftraggeber kann bis zur Vertragsunterzeichnung auf die Auftragsvergabe verzichten oder das Vergabeverfahren annullieren, ohne dass die Bieter Anspruch auf Schadenersatz geltend machen können. Eine entsprechende Entscheidung ist zu begründen und den Bietern bekannt zu geben.

11. Die Bieter werden über das Ergebnis der Angebotsprüfung unterrichtet.

12. Bei der Bearbeitung Ihrer Antwort auf die Aufforderung zur Einreichung von Angeboten werden auch personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Lebenslauf) erfasst und ausgewertet. Diese Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr bearbeitet.

Sofern nicht anders angegeben, werden die angeforderten Antworten auf die Fragen und die personenbezogenen Daten zur Bewertung des Angebots gemäß den Spezifikationen in der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten benötigt und zu diesem Zweck ausschließlich vom Referat Humanressourcen der Generaldirektion Regionalpolitik bearbeitet. Sie können beantragen, dass Ihnen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten mitgeteilt werden, und unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen. Fragen in

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Zusammenhang mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten sind an das Referat Humanressourcen der Generaldirektion Regionalpolitik zu richten. Bei Fragen, die die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betreffen, können Sie sich außerdem jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragen wenden.

Ronald Hall

Nachgeordnet bevollmächtigter Anweisungsbefugter

Anlagen: Leistungsbeschreibung

Entwurf des Dienstleistungsvertrags

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Europäische Kommission, B-1049 Brüssel – Belgien. Telefon : (32-2) 299 11 11.

Büro: CSM2 01/161. Telefon: Durchwahl (32-2) 2961078.

http://europa.eu.int/comm/regional_policy/

OFFENE AUSSCHREIBUNG

NR.2005CE160AT028

ZUR AUFTRAGSVERGABE FÜR EINE STUDIE ÜBER

„REGIONEN IM WANDEL -STRUKTURVERÄNDERUNGEN IN DEN REGIONEN DER EU”

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1. Bezeichnung des Auftrags

Studie über „Regionen im Wandel - Strukturveränderungen in den Regionen der EU”

Offene Ausschreibung Nr. 2005 CE 16 0 AT 028 2. Zweck und Hintergrund

Die Studie zielt auf ein vertieftes Verständnis der Wirtschaftsentwicklung in den EU-Regionen, einschließlich der Zukunftsaussichten, ab und soll einen Beitrag zur Konzipierung der zukünftigen Politik leisten.

3. Auftragsgegenstand

Die vorzulegenden Analysen und Berichte lassen sich in fünf Kapitel unterteilen:

• 1. Die europäische Wirtschaft: neueste Trends und Aussichten für die Zukunft

• 2. Sektorale Veränderungen und Entwicklungen in der Spezialisierung

• 3. Veränderte Politik und ihre Wirkung auf sektorale und regionale Entwicklungen

• 4. Veränderungen auf Ebene der Regionen (Bevölkerungsstruktur, Arbeitskräfteangebot, effiziente Verwaltung)

• 5. Risiken und Chancen: eine Klassifizierung der europäischen Regionen

Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie ihren Angeboten eine eingehende Vertrautheit mit den Datenquellen nachweisen, die für die von ihnen vorgeschlagenen Analysen herangezogen werden können.

4. Output

• 1. Die europäische Wirtschaft: neueste Trends und Aussichten für die Zukunft

Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Trends der EU-Wirtschaft in jüngster Zeit und geht darüber hinaus auf die Aussichten für die nahe und die mittelfristige Zukunft ein, d.h. für die nächsten 5 bzw. die nächsten 10 bis 15 Jahre.

Mit diesem Kapitel wird die Grundlage für die regionalbezogenen Analysen geschaffen. Dargestellt werden neueste Trends bei Wachstum und Beschäftigung in den EU-Mitgliedstaaten und die hierbei wirkenden Faktoren. Zugleich werden die EU-weit wichtigsten Anliegen und Probleme sowie die wichtigsten als Antwort hieraufhin getroffenen politischen Maßnahmen besprochen. Dies ermöglicht ein Verständnis der Strategie und Intensität des politischen Handelns, das seinerseits hinter den größeren Trends in der EU-Wirtschaft steht.

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Kurz- und längerfristige Vorausschätzungen des Wirtschaftswachstums werden ebenfalls vorgenommen.

Als Teil des Hintergrundwissens über den wirtschaftlichen Wandel in Europa bedarf es einer Analyse der regionalen Konvergenz. Der genaue Inhalt der Konvergenzanalyse ist mit der Kommission zu vereinbaren, wobei es insbesondere um die Festlegung geeigneter Ländergruppen für die Untersuchung geht.

Der Grad der Konvergenz wird für das Pro-Kopf-BIP (und eventuell auch für das Produktivitätsniveau) in den Regionen der EU ermittelt, und zwar als Beta-Konvergenz und gegebenenfalls als Sigma-Konvergenz.

Zu berücksichtigen sind dabei sowohl bedingte als auch unbedingte Konvergenz.

Die Ergebnisse der Konvergenzanalyse sind sodann noch genauer zu prüfen, um die Gründe für das jeweilige Ergebnis auszumachen. Von besonderem Interesse ist hierbei, ob sich am oberen oder unteren Ende der Skala des Pro-Kopf-BIP bedeutende Verschiebungen ergeben oder welche Rolle bestimmte Gruppen von Regionen spielen. Dadurch soll ein tiefer gehendes Datenverständnis erzielt werden, als dies ein einziger globaler Analysevorgang erlauben würde.

Desgleichen sollte eine Bewertung möglich sein, welche „Beiträge” zur Konvergenz die verschiedenen Länder oder Gruppen von Regionen leisten.

Hieran schließt sich dann noch eine Betrachtung der regionalen Beschäftigungs- und Produktivitätstrends an, die mit den Konvergenzbeiträgen verbunden sind.

• 2. Sektorale Veränderungen und Entwicklungen in der Spezialisierung

Aufbauend auf den bereits durchgeführten Arbeiten1, hat die Studie sich ferner mit den folgenden Aspekten zu befassen:

• Quantifizierung der wichtigsten sektoralen Trends in Europa bezüglich von Bruttowertschöpfung und Beschäftigung

• Wachstumssektoren und Sektoren im Niedergang

• Missverhältnisse zwischen dem Bedarf von Wachstumssektoren und der regionalen Ressourcenausstattung

• Regionen mit Risiken durch wirtschaftlichen Wandel und Umstrukturierung (bzw. durch ungenügende Umstrukturierung) und mögliche Folgen hinsichtlich von Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung, ungenutzter Kapitalausstattung usw.

Zu behandeln ist das allgemeine Muster der Regionalentwicklung, wobei zu klären ist, welche Hauptveränderungen für das regionale Wachstum und hier insbesondere für höhere Wachstumsraten ausschlaggebend sind. Zwar lässt sich generell beobachten, dass das BIP-Wachstum in engem Zusammenhang mit dem Anstieg der Produktivität steht, doch ist noch nicht hinreichend deutlich, worin die Gründe für diese sektoralen Veränderungen oder internen Produktivitätszuwächse liegen und wie sich das Beschäftigungswachstum in dieses Bild einfügt.

Die Frage nach der Art des Spezialisierungsprozesses muss auf drei Ebenen betrachtet werden, nämlich:

Veränderungen in der weltweiten Arbeitsteilung, innerhalb der EU als Ganzes sowie auf nationaler und regionaler Ebene. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sich in der EU ein Spezialisierungs- oder Polarisierungsprozess zwischen den Regionen oder Mitgliedstaaten vollzieht? Bestehen Unterschiede zwischen den zur Euro-Zone gehörenden und den übrigen Mitgliedstaaten und Regionen?

1 Die Veränderungsmuster (bezüglich von Beschäftigung oder Bruttowertschöpfung) gehen relativ deutlich aus früheren Analysen der Kommission hervor (z.B. aus der Studie der GD EMPL über Wirtschaftliche Umstrukturierung und Arbeitsmärkte in den Beitrittsländern, Dezember 2004, oder dem Europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2003, Kapitel 3).

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7

Auf der Grundlage einer Reihe eingehend zu untersuchender Beispiele ist ein Bild von den Regionen zu entwerfen, die einen erfolgreichen und raschen Wandel durchlaufen, wie auch von den Regionen, die weniger erfolgreich sind. Zu prüfen ist dabei, inwiefern die Entstehung von Arbeitsplätzen mit einer Verlagerung auf moderne oder innovative Sektoren mit einem hohen Grad an Know-how oder im Hightech-Bereich verbunden ist.

Anhand der sektoralen Trends und der zu beobachtenden Spezialisierung sollte beleuchtet werden, wo in der Zukunft die Entstehung von Arbeitsplätzen zu erwarten ist, und dies in Beziehung zur gegenwärtigen Situation der Regionen gesetzt werden. Einzubeziehen hätte eine solche Analyse die bestehenden Beschäftigungsstrukturen, deren Produktivitätsniveau sowie die in den letzten Jahren innerhalb und außerhalb der Regionen verzeichneten Trends.

Es sollte versucht werden, im Hinblick auf die Erfahrungen mit wirtschaftlichem Wandel und Umstrukturierung die städtischen Ballungsgebiete (Haupt- und Großstädte) von Regionen mit kleineren Städten oder von abgelegeneren Regionen zu trennen. Dadurch würde deutlich, ob die Hauptstädte in ihrer Situation mit dem Rest des Landes vergleichbar sind oder aber eine Sonderentwicklung nehmen.

Als weiterer Aspekt zu berücksichtigen ist der Stellenwert, den die Größe der lokalen Firmen hat. Schließlich noch sollte nach Möglichkeit auf Zahl und Rolle von Arbeitsmigranten in der regionalen Wirtschaft eingegangen werden.

• 3. Veränderte Politik und ihre Wirkung auf sektorale und regionale Entwicklungen

In diesem Kapitel werden die Auswirkungen der politischen Strategie und ihrer Veränderungen auf die Trends in den EU-Regionen und Sektoren einer Bewertung unterzogen.

Die Politik scheint auf mehreren Gebieten bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung in bestimmten Sektoren und Regionen zu haben. Der Schwerpunkt des Interesses liegt hier vor allem bei politischen Maßnahmen, die sich auf alle Mitgliedstaaten erstrecken, weniger also bei Maßnahmen, die sich auf einzelne Mitgliedstaaten beschränken. Als Beispiele zu nennen wären die fortschreitende Öffnung der weltweiten und damit der europäischen Märkte für Handelswaren aus Ländern mit niedrigen Produktionskosten oder die Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Kyoto-Zielen sowie die Auswirkungen dieser politischen Maßnahmen auf die am stärksten betroffenen Regionen. Der Bewerber für die Studie kann weitere einschlägige Politikfelder vorschlagen.

Die Analyse könnte sich zunächst im Rückblick mit der Wirkung früherer politischer Maßnahmen auf die Regionen oder Sektoren befassen. Sodann hat sie in einer Vorausschau zu untersuchen, welche möglichen Auswirkungen die derzeitige politische Strategie auf die Regionen und Sektoren hat.

Es interessiert hierbei, gewisse Einsichten in das Ausmaß der durch das umgesetzte politische Konzept gegebenenfalls zu erwartenden Veränderungen zu gewinnen; gleichermaßen wichtig ist jedoch zu ermitteln, inwieweit sich diese Auswirkungen in bestimmten Regionen konzentrieren, sei es infolge spezifischer regionaler Merkmale oder einer Konzentration von sektoralen Wirtschaftstätigkeiten. Ein wichtiger Aspekt ist auch die voraussichtliche Geschwindigkeit, mit der die Veränderungen vor sich gehen.

Die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mit der Reaktion von Regionen oder Sektoren auf neue politische Entwicklungen können als ein nützliches Beispiel dienen. Zugleich kann dies auch einen Anhaltspunkt liefern, wie bestimmte Regionen die Anpassung an solche neuen politischen Entwicklungen erfolgreicher als anderenorts bewältigt haben, selbst wenn die Ausgangssituation gleich geartet erschien.

• 4. Veränderungen auf Ebene der Regionen (Bevölkerungsstruktur, Arbeitskräfteangebot, effiziente Verwaltung)

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Eine Schlüsselfrage besteht darin, ob das regionale Arbeitskräfteangebot in der Lage ist, den voraussichtlichen strukturellen Veränderungen (wie sie sich aus der Analyse im vorangehenden Kapitel ergeben) gerecht zu werden.

Dabei stellt sich die grundlegende Frage, welches Arbeitskräfteangebot in den Regionen verfügbar ist. Es geht hier nicht allein um die Gesamtzahl der Arbeitskräfte, sondern auch um deren Qualifizierungsniveau und Berufsfelder. Somit könnten in einer Analyse einige oder sogar alle der nachfolgenden Aspekte auf regionaler Ebene untersucht werden:

• Altersstruktur und Beschäftigungsquote

• Vorausschätzungen der Bevölkerungsentwicklung, soweit möglich

• Altersstruktur und Qualifizierungsniveau

• Altersstruktur nach Berufssparten

In Verbindung mit der Nachfrageentwicklung dürfte dies eine Bewertung der voraussichtlichen Arbeitskräftenachfrage ermöglichen, einschließlich des zu erwartenden Umfangs der in bestimmten Berufssparten erforderlichen Ersetzung von Arbeitskräften.

Speziell könnte auch begutachtet werden, ob für die einzelnen Berufstätigkeiten und Sparten das Qualifizierungsniveau steigt. Falls ja, erhebt sich die wichtige Frage, ob dies durch ein höheres Angebot an qualifizierten Arbeitskräften oder durch eine größere Nachfrage nach solchen Arbeitskräften bedingt ist. Die von der Politik hieraus zu ziehenden Schlüsse wären in diesen beiden Fällen jeweils völlig unterschiedlich und hätten eine beträchtliche Tragweite für die Zukunftsaussichten bestimmter Gruppen sowie die Nachhaltigkeit des Wachstums- und Transformationsprozesses. Deshalb sollten diese Aspekte in der Studie Berücksichtigung finden.

Fragen effizienter Verwaltung kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zu, wenn es darum geht, die Fähigkeit einer Region zur Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel zu beurteilen. Die Dezentralisierung von Zuständigkeiten auf die lokale Ebene ist derzeit in mehreren Mitgliedstaaten im Gange. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die lokale Ebene im Stande ist, die im Wege der Dezentralisierung erhaltenen Zuständigkeiten effizient wahrzunehmen und die lokale Politik in einen größeren Gesamtrahmen einzubetten.

Ein wichtiges Element in diesem Zusammenhang bildet die Fähigkeit zur Verwirklichung eines partnerschaftlichen Ansatzes, der in hohem Maße das Vorhandensein eines Sozialkapitals auf lokaler Ebene voraussetzt. Es sollte demzufolge versucht werden, die unterschiedlichen Ausprägungen dieses Sozialkapitals anhand einer Reihe von Indikatoren darzustellen, die das Engagement der Zivilgesellschaft, die Rolle der Berufsverbände und den gewerkschaftlichen Organisationsgrad, die Kriminalitätsrate und das Vertrauen in die Justiz, soziale Betätigung und Vereinsleben sowie andere Aspekte widerspiegeln und gegebenenfalls auch die von der Weltbank ermittelten Indikatoren für die Effizienz des Verwaltungshandelns einbeziehen.

• 5. Risiken und Chancen: eine Klassifizierung der europäischen Regionen

Das letzte Kapitel des vorzulegenden Berichts bietet eine Zusammenfassung der vorangehenden Analysen.

Auf dieser Grundlage werden dann sowohl politische Schlussfolgerungen gezogen als auch eine Klassifizierung der Regionen im Hinblick auf die Prognose für wirtschaftlichen Wandel und Umstrukturierung vorgenommen.

Bei den Risiken für die einzelnen Regionen können zumindest zwei große Typen unterschieden werden. Zum einen handelt es sich um die Risiken aus dem allgemeinen Strukturwandel und technologischen Fortschritt, die (im weitesten Sinne) als EU-interne Erscheinungen anzusehen sind. Zum anderen könnten aber auch EU- externe Risiken aus einem verschärften Wettbewerb mit Drittlandsimporten erwachsen, der sich gegebenenfalls

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auf bestimmte Sektoren oder Sektorgruppen auswirkt. In beiden Fällen zum Tragen kommen Änderungen der politischen Strategie, z.B. in der Handels- oder der Umweltpolitik.

Einige Regionen werden die Veränderungen voraussichtlich besser als anderenorts bewältigen, weshalb in der Studie den Gründen hierfür nachzugehen ist. Dies könnte z.B. dadurch zu erklären sein, dass nur bestimmte Sektoren vom Wandel erfasst sind oder die Arbeitskräfte eine höhere Anpassungsfähigkeit aufweisen.

Die Analyseergebnisse könnten in Form von einer oder mehreren Kontingenztabellen dargestellt werden.

Untersuchte Regionen

Die Studie stützt sich auf die Regionen der Ebene NUTS 2 für alle 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus sollte eine Unterscheidung zwischen den unter das Förderziel Konvergenz fallenden und den übrigen Regionen sowie ferner zwischen den Regionen der verschiedenen Mitgliedstaaten getroffen werden.

Die Studie wird weitestgehend empirischen Charakter haben und vor allem auf die EU-Datenquellen zurückgreifen, die eine Vergleichbarkeit für alle Mitgliedstaaten und Regionen gestatten. Soweit zweckdienlich, sollten ergänzend nationale Datenquellen herangezogen werden.

5. Zeitplan und Berichte

Vorlage des Anfangsberichts – 1 Monat nach Vertragsunterzeichnung

Im Anfangsbericht wird die praktische Vorgehensweise bei den Arbeiten für die Studie dargelegt. Insofern bildet dieser Berichtsentwurf eine Ergänzung zu dem vom erfolgreichen Bewerber unterbreiteten Angebot. Als operatives Instrument enthält der Anfangsbericht das genaue Arbeitsprogramm sowie einer Klarstellung aller bis dahin noch ungeklärten Fragen. Somit liefert der Bericht einen detaillierten Plan aller zu ergreifenden praktischen Schritte.

Der Anfangsbericht umfasst gleichfalls die Schlussfolgerungen der ersten Arbeitssitzung und und die Maßnahmen zu deren Umsetzung.

Vorlage des Zwischenberichts – 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung

Der Zwischenbericht enthält die so gut wie endgültige Fassung des ersten Kapitels. Zugrunde liegen dabei die neuesten verfügbaren Regionaldaten, die alljährlich im Januar veröffentlicht werden.

Die anderen Kapitel brauchen zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendigerweise ihre endgültige Fassung zu haben. Dennoch wird erwartet, dass mit den einzelnen Kapiteln schon beträchtliche Fortschritte gemacht wurden (wobei auf dieser Stufe der Auftragserfüllung die vergleichsweise geringsten Anforderungen an den Stand beim fünften Kapitel gestellt werden).

Vorlage des Abschlussberichts – 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung

Der Abschlussbericht umfasst u.a. eine kurze inhaltliche Zusammenfassung im Umfang von rund 10 Seiten.

Dieser abschließende Bericht setzt sich, wie vorstehend beschrieben, aus fünf gesonderten Kapiteln zusammen, sofern mit der Kommission nichts anderes vereinbart wird. In jedem der betreffenden Kapitel werden die wichtigsten oben bezeichneten Daten und Trends dargelegt und die sich hieraus ergebenden politischen Schlussfolgerungen gezogen.

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Der Abschlussbericht hat die Informationen und Daten in übersichtlicher Weise darzubieten und muss für einen gut informierten Leserkreis von Nicht-Experten leicht verständlich sein. Im Mittelpunkt des letzten Kapitels stehen die bedeutendsten politischen Erkenntnisse, die sich aus den Analysen ableiten lassen, wobei zwischen den verschiedenen Regionen differenziert wird.

Am Ende des Berichts finden sich Tabellen mit Datenmaterial, die zusätzlich auch in elektronischer Form (als Excel-Tabellen) geliefert werden. In diesen Datentabellen sind sämtliche im Bericht zitierten wie auch die in Schaubildern und Karten verwendeten Daten aufgeführt.

Arbeitssitzungen

Im Laufe der Auftragsdurchführung werden drei Sitzungen anberaumt, und zwar eine bei Aufnahme der Arbeiten, eine nach Vorlage des Zwischenberichts sowie eine abschließende Arbeitssitzung nach Vorlage des Abschlussberichts.

Die erste dieser drei Sitzungen findet in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt.

Die geplante Durchführungsdauer der Arbeiten beträgt 12 Monate.

6. Teilnahme an der Ausschreibung

Die Teilnahme an der Ausschreibung steht natürlichen und juristischen Personen im Geltungsbereich der Verträge sowie natürlichen und juristischen Personen eines Drittlands, das mit den Gemeinschaften ein besonderes Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens geschlossen hat, unter den Bedingungen dieses Abkommens offen.

In den Fällen, in denen das im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossene multilaterale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen anwendbar ist, steht die Teilnahme an den Ausschreibungen auch Staatsangehörigen von Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, unter den Bedingungen dieses Übereinkommens offen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Dienstleistungen im Sinne des Anhangs I B zur Richtlinie 92/50/EWG sowie Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen der Kategorie 8 von Anhang I A derselben Richtlinie nicht unter dieses Übereinkommen fallen.

7. Den Bietern zur Verfügung gestellte Unterlagen: entfällt

8. Besuch vor Ort oder Informationssitzung

entfällt

9. Varianten: nicht zulässig 10. Auftragsvolumen

maximal 200 000 EUR 3. Preis

Im Zusammenhang mit dem Preis muss der Bieter folgende Punkte beachten:

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• Das Preisangebot ist als Pauschalpreis (maximal 200 000 EUR), einschließlich aller Kosten (z. B.

Reise- und Aufenthaltskosten), in Euro anzugeben, und zwar auch für die Länder, die nicht der Euro- Zone angehören. Bei Bietern aus Ländern, die nicht der Euro-Zone angehören, ist eine Anpassung des Preisangebots aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses nicht möglich. Die Wahl des Wechselkurses ist dem Bieter überlassen, der die mit Schwankungen dieses Kurses verbundenen Chancen und Risiken übernimmt.

• Dem Preisangebot ist eine getrennte Aufstellung der voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten beizufügen. Dieser Voranschlag, der auch etwaige Reisekosten für Sitzungen mit den Kommissionsdienststellen beinhaltet, stellt den Höchstbetrag an Reise- und Aufenthaltskosten dar, der erstattet werden kann. Diese Ausgaben sind Teil des Preises.

• Nach Maßgabe der Bestimmungen von Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften sind diese von allen Steuern und Abgaben, einschließlich der Umsatzsteuer, befreit. Diese Abgaben dürfen daher nicht in die Berechnung des Angebotspreises einfließen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

• Sämtliche für die Erstellung des Angebots anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bieters und werden nicht erstattet.

4. Zahlungsmodalitäten

Der Auftragnehmer legt der Kommission die in Euro ausgestellten Zahlungsaufforderungen vor.

Die vertragsgemäßen Zahlungen werden wie folgt geleistet:

a) 10% innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung einer gültigen Zahlungsaufforderung im Anschluss an die Genehmigung des Anfangsberichts durch die Kommission ;

b) 55% innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung einer gültigen Zahlungsaufforderung im Anschluss an die Genehmigung des Zwischenberichts durch die Kommission;

c) der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung einer gültigen Zahlungsaufforderung im Anschluss an die Genehmigung des Abschlussberichts durch die Kommission.

5. Vertragliche Bedingungen und Sicherheiten

– Der Bieter wird auf die vertraglichen Bedingungen im beiliegenden Vertragsentwurf verwiesen.

– Sicherheiten: eine Ausfallbürgschaft wird gefragt werden 14. Kriterien

AUSSCHLUSSGRÜNDE

1. Bewerber oder Bieter werden von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen, wenn

a) sie sich in Konkurs, in Liquidation, einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den

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einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;

b) sie rechtskräftig wegen eines Tatbestands verurteilt worden sind, der ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;

c) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom öffentlichen Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;

d) sie ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind;

e) sie rechtskräftig wegen Betrug, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind;

f) bei ihnen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag oder einer Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt wurde.

Bewerber oder Bieter müssen bestätigen, dass keiner der obengennanten Ausschlussgründe auf sie zutrifft.

Als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der unter den Buchstaben a), b) oder e) genannten Sachverhalte auf den Bewerber oder Bieter zutrifft, akzeptiert die Vergabestelle ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Als ausreichenden Nachweis dafür, dass keiner der unter Buchstabe d) genannten Sachverhalte auf den Bewerber oder Bieter zutrifft, akzeptiert die Vergabestelle eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte aktuelle Bescheinigung. Wird eine solche Bescheinigung von dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der betreffende Auftragnehmer vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.

2. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens

a. sich in einem Interessenkonflikt befinden;

b. im Zusammenhang mit den von der Vergabestelle für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünften falsche oder keine Erklärungen abgegeben haben.

Der Nachweis, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, kann in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbracht werden, aus der hervorgeht, dass der Bewerber weder direkt noch indirekt Interessen verfolgt, die aufgrund ihrer Art oder ihres Umfangs seine Unabhängigkeit bei der Ausführung der Aufgaben beeinträchtigen könnten, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.

AUSWAHLKRITERIEN

Rechtslage – Geforderte Nachweise

a) Ist im Herkunftsland des Bieters für die Erbringung der verlangten Leistungen eine besondere Genehmigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Vereinigung erforderlich, so muss der Bieter den Nachweis erbringen, dass er diese Genehmigung erhalten hat bzw. Mitglied der Vereinigung ist.

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b) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder legt eine den Bestimmungen des Mitgliedsstaates seiner Niederlassung entsprechende eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung vor.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise

Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist anhand einer oder mehrerer der folgenden Unterlagen zu erbringen:

• Bankerklärungen;

• Bilanzen oder Bilanzauszüge über mindestens die letzten zwei mit Bilanzen abgeschlossenen Jahre ;

• Erklärung über den Gesamtumsatz oder den Umsatz, der mit auftragsbezogenen Dienstleistungen erzielt wurde, für die letzten drei Geschäftsjahre.

Technische Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise

Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Sachkompetenz, der Kenntnisse sowie der Effizienz, Erfahrung und Zuverlässigkeit in folgenden Bereichen bewertet:

• Theorie, Praxis oder Bewertung regionalpolitischer Maßnahmen;

• Erstellung und Präsentation von multidisziplinären analytischen Berichten;

• Bearbeitung und Analyse von Daten;

• gute Beherrschung der französischen oder englischen Sprache sowie Verständnis der jeweils anderen Sprache.

Einer oder mehrere der folgenden Belege müssen als Nachweis erbracht werden:

die Hochschul- oder Berufsabschlüsse des Leistungserbringers und/oder der Führungskräfte, besonders der für die Leistungserbringung zuständigen Person(en);

die Lebensläufe der Mitarbeiter;

eine Auflistung der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen, jeweils unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeitraum sowie öffentlichem oder privatem Auftraggeber;

ZUSCHLAGSKRITERIEN

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Dieses wird anhand des Preises und der Qualität des Angebots ermittelt. Den Zuschlag erhält dasjenige Angebot, das eine hohe Qualität (Bewertung nach Punkten) mit dem besten Verhältnis zwischen Gesamtkosten und der vergebenen Punktzahl für die technische Qualität aufweist. Angebote, die weniger als 50 % der möglichen Punkte erhalten, werden nicht berücksichtigt. Die Qualität des Angebots wird anhand folgender Kriterien bewertet:

METHODIK UND VERSTÄNDNIS DER AUFGABEN (60 %der Gesamtpunktzahl)

ORGANISATION DER ARBEIT UND EINSATZ DER PERSONELLEN MITTEL (30 % der Gesamtpunktzahl)

REALITÄTSBEZUG UND AUSGEWOGENHEIT DER PLANUNG UND DES VORGESCHLAGENEN

ZEITPLANS (10 % der Gesamtpunktzahl)

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15. Vom Bieter vorzulegendes Angebot

Der Bieter muss mit seinem Angebot Folgendes einreichen:

• alle Informationen und Unterlagen, die die Vergabestelle benötigt, um die Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien bewerten zu können;

• den Preis.

– Die Angebote sind in einer der Amtssprachen der EU einzureichen.

– Die Angebote im Rahmen dieser Ausschreibung sind nach dem im Anhang beigefügten Muster zu erstellen.

– Bei Angeboten von Unternehmenskonsortien oder sonstigen Bietergemeinschaften sind die Aufgaben, Qualifikationen und Erfahrung jedes einzelnen Mitglieds anzugeben.

– Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung, die Erklärung über den Ausschluss von Interessenkonflikten sowie die Unterlagen zu den Ausschlussgründen und Auswahlkriterien sind vom Bieter und von jedem Mitglied des Unternehmenskonsortiums oder der Bietergemeinschaft vorzulegen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der nach den internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften zuständige Anweisungsbefugte beschäftigt ist.

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind die Gerichte am Dienstort des nach den internen Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften zuständigen Anweisungsbefugten zuständig.

17. Abtretung

Der Vertrag oder Teile davon und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten können ohne vorherige Zustimmung der Kommission nicht an Dritte abgetreten werden.

Erfolgt die Abtretung ohne die Zustimmung gemäß Absatz 1 oder unter Missachtung einer erteilten Zustimmung, ist sie gegenüber der Kommission unwirksam.

18. Eröffnung der Angebote

Die Angebote werden am 11 November um 10.00 Uhr im Gebäude der Generaldirektion Regionalpolitik CSM2 00/007, Avenue de Tervuren 41 in 1040 Brüssel eröffnet. Die Bieter können bei der Angebotseröffnung anwesend sein. Jeder Bieter kann teilnehmen oder einen Vertreter entsenden.

Anlagen zur Leistungsbeschreibung: I Vertragsentwurf

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MUSTER FÜR DAS ANGEBOT

A. Allgemeine Angaben

Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) des Bieters und des Ansprechpartners

Rechtsstatus – beiliegendes formular benützen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Name des zur Vertragsunterzeichnung Bevollmächtigten

voraussichtlich an der Ausführung des Vertrags beteiligte Subunternehmen oder verbundene Unternehmen

Aufstellung über die ersten für die Kommission oder Dritte erbrachten einschlägigen Dienstleistungen mit Angabe, inwiefern diese für den Auftrag von Bedeutung sind

sonstige Angaben des Bieters

Kontonummer und vollständige Bankangaben- beiliegendes Formular benützen

B. Vorgeschlagener methodischer Ansatz (siehe Leistungsbeschreibung)

C. Finanzvorschriften

Das Preisangebot ist wie folgt zu gestalten:

Gesamtkosten der Studie (einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, ohne Umsatzsteuer)

insgesamt veranschlagter Arbeitsaufwand (in Personentagen)

Umsatzsteuer

(16)

CHECKLISTE FÜR DIE SPEZIFISCHEN ELEMENTE, DIE BEI ERHALT DER LEISTUNG(EN) ZU ÜBERPRÜFEN SIND

Bezeichnung des Projekts: Durchführung einer Studie zum Thema „“

CCI : 2005 CE 16 0 AT 028 Auftragswert: EUR

Wesentlicher Zweck des Auftrags:

Spezifische Checkliste für Direktzahlungen Referate: B2

Bezeichnung des Projekts:

CCI : 2005 CE 16 0 AT 028 Auftragswert/Finanzhilfe:

EU-Beitrag:

Wesentlicher Zweck des Auftrags/der Finanzhilfe:

Leistung(en): Zwischenbericht/Abschlussbericht (Nichtzutreffendes bitte streichen)

Liefertermin für die zu erbringende(n) Leistung(en): Zwischenbericht/Abschlussbericht (Nichtzutreffendes bitte streichen) Zahlungsart: Zwischenzahlung/Abschlusszahlung (Nichtzutreffendes bitte streichen)

Nr. Zu prüfende spezifische Elemente Ja Nein Ent- fällt

Datum/

Zeichen

Bemerkungen

ZWISCHEN-/ABSCHLUSSZAHLUNG

1 Betrifft die Rechnung die zu erbringende(n) Leistung(en)?

2 Beläuft sich die Rechnung auf den im Vertrag festgelegten Betrag?

3 Beinhaltet die Rechnung einen Hinweis auf die

Mehrwertsteuerbefreiung (nur die Gebühren betreffend)?

4 Sind in der Rechnung Reisekosten und Tagegelder gesondert ausgewiesen? Wenn ja, ist Folgendes zu prüfen:

4.1 Entspricht die Gesamtsumme dieser Ausgaben dem im Vertrag festgelegten Höchstbetrag oder liegt sie darunter?

4.2 Sind die Ausgaben bei der Ausführung der im Vertrag

festgelegten Aufgaben während der Vertragslaufzeit entstanden?

4.3 Hat der Auftragnehmer die Originalbelege für diese Ausgaben eingereicht?

4.4 Stehen diese Ausgaben im Einklang mit den im Vertrag/für die Finanzhilfe festgelegten Bestimmungen?

5 Hat der Auftragnehmer eine Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben eingereicht?

6 Entspricht die Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben den im Vertrag festgelegten Anforderungen?

7 Ist die Aufstellung der erstattungsfähigen Ausgaben rechnerisch richtig und stimmt der Gesamtbetrag mit der Summe der Ausgaben überein, die in der Rechnung für den Zwischen- /Abschlusszahlungsantrag angegeben ist?

8 Hat der Auftragnehmer der Generaldirektion Regionalpolitik x Kopien des Zwischenberichts (in Englisch/Französisch oder einer anderen Sprache) im vorgegebenen Format

(Papier/CD ROM/andere) und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist übermittelt?

9 Werden im Zwischen-/Abschlussbericht die im Vertrag festgelegten Themenbereiche behandelt?

10 Kann der Zwischenbericht angenommen werden?

(17)

Europäische Kommission, B-1049 Brüssel – Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.

Büro: CSM2 01/161. Telefon: Durchwahl (32-2) 2961078.

http://europa.eu.int/comm/regional_policy/

Referenzen

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