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AMTSBLATT LANDKREIS LEIPZIG. Öffentliche Bekanntmachungen

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AMTSBLATT

LANDKREIS LEIPZIG

Freitag, den 30. April 2021 | Nummer 5/2021 www.landkreisleipzig.de

ELEKTRONISCHES

Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 4 und 6

der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Hinweis:

- Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

- Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Sat- zungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat ent- sprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/

oder öffentlich ausgelegt werden.

I. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.03.2021 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2021/013 Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit und des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag des Landkrei- ses Leipzig: Der Kreistag stellt bezüglich des Kreisrates Falk Jahr 1.

den Verlust der Wählbarkeit in den Kreistag des Landkreises Leipzig sowie 2. das Ausscheiden aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest.

Beschluss 2021/011 Einstellung von Frau Patricia Albrecht mit Wirkung vom 01.05.2021 als Leiterin des Bauaufsichtsamtes: Der Kreistag beschließt: Frau Patricia Albrecht wird eingestellt mit Wir- kung vom 01.05.2021 als Leiterin des Bauaufsichtsamtes.

Beschluss 2020/113 Feststellung Jahresabschluss 2018 (*) (**): Der Kreistag stellt auf der Grundlage des § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m. den §§ 88 und 88c der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen den Jahresabschluss des Landkreises Leipzig für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 fest.

1. Bilanzsumme 404.118.670,53 EUR

1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 343.985.247,01 EUR

- das Umlaufvermögen 51.415.832,76 EUR

- die Rechnungsabgrenzungsposten 8.717.590,76 EUR 1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf

- die Kapitalposition 110.489.115,26 EUR

- die Sonderposten 178.299.809,13 EUR

- die Rückstellungen 35.047.633,25 EUR

- die Verbindlichkeiten 76.624.889,94 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten 3.657.222,95 EUR 2. Ergebnisrechnung

Gesamtergebnis 3.796.903,32 EUR

2.1. davon ordentliches Ergebnis 4.308.242,16 EUR

- Summe der ordentlichen Erträge 448.195.874,93 EUR - Summe der ordentlichen Aufwendungen 443.887.632,77 EUR 2.2. davon außerordentliches Ergebnis -511.338,84 EUR - Summe der außerordentlichen Erträge 14.601.257,24 EUR - Summe der außerordentlichen Auf-

wendungen 15.112.596,08 EUR

3. Finanzrechnung

Zahlungsmittelsaldo gesamt -4.550.860.64 EUR 3.1. davon Zahlungsmittelsaldo aus

laufender Verwaltungstätigkeit 14.621.875,96 EUR - Einzahlungen aus laufender Verwal-

tungstätigkeit 393.272.098,49 EUR

- Auszahlungen aus laufender Verwal-

tungstätigkeit 378.650.222,53 EUR

3.2. davon Zahlungsmittelsaldo aus

Investitionstätigkeit -15.957.418,58 EUR - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17.678.401,75 EUR - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 33.635.820,33 EUR 3.3. davon Zahlungsmittelsaldo aus

Finanzierungstätigkeit -2.934.812,53 EUR - Einzahlungen aus Finanzierungstätig-

keit 11.645.598,32 EUR

- Auszahlungen aus Finanzierungstätig-

keit 14.580.410,85 EUR

3.4. davon Zahlungsmittelsaldo haushalts-

unwirksame Vorgänge -280.505,49 EUR

Beschluss 2020/085 Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz in Vollzug der Liquidation und Vollbeendigung des Rettungszweck- verbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Regi- on Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) zum 31.12.2019 (*) (**): Der Kreistag stellt die als Anlage beigefügte Auseinandersetzungsbilanz in Vollzug der Liquidation und die Vollbeendigung des Rettungszweck- verbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Dö- beln (Landkreis Mittelsachsen) zum 31.12.2019 fest.

Beschluss 2020/086 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019, zum Umgang mit dem Jahresfehlbetrag und zur Entlastung der Betriebsleitung des Kommunalen Eigen- betriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“

(*) (**): Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“

für das Wirtschaftsjahr 2019, zum Umgang mit dem Jahresfehlbetrag und zur Entlastung der Betriebsleitung gemäß der beigefügten Anlage fest.

Beschluss 2020/096 Bestimmung des Prüfers für den Jahresab- schluss 2020 für den Kommunalen Eigenbetrieb Bildung und Kul- tur des Landkreises Leipzig: Der Kreistag beschließt, für den Kom- munalen Eigenbetrieb „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig“

den Wirtschaftsprüfer BHB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Haydnstraße 21 in 01309 Dresden, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig“ zu beauftragen.

Öffentliche Bekanntmachungen

(2)

Errichtung des Ersatzneubaus einer sozialtherapeutischen Wohnstätte für erwachsene chronisch psychisch kranke Menschen in der Erich-Weinert- Straße 15, 04651 Bad Lausick mit einer Kapazität von 32 Plätzen in Trä- gerschaft der AWO Senioren- und Sozialzentrum gGmbH, Sachsen-West, Oststraße 2, 04420 Markranstädt und der damit verbundenen Kommunalen Anteilsfinanzierung von nunmehr maximal 264.756,00 Euro zu. Die Erhö- hung der Kosten kann über das Produktsachkonto 4140.01.04 - 431701 des Gesundheitsamtes gedeckt werden.

Beschluss 2021/007 Bedarfsbestätigung und Bestätigung des kom- munalen Finanzierungsanteils i. H. v. 10 % für die Realisierung der Erhöhung der Kapazität zur Unterbringung von erwachsenen Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung bei de- nen ein richterlicher Beschluss gemäß § 1906 BGB vorliegt in der Sozialtherapeutischen Wohnstätte (STW) „Haus an der Brücke“, Bahnhofstraße 6 in 04680 Colditz - hier: Ergänzung des Beschlusses 2018/081: Der Kreistag stimmt den baulichen Veränderungen zur Erhö- hung der Kapazität zur Unterbringung von erwachsenen Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung, bei denen ein richterlicher Beschluss gem. § 1906 BGB vorliegt, in der Sozialtherapeutischen Wohn- stätte (STW) „Haus an der Brücke“, Bahnhofstraße 6, in 04680 Colditz in der Trägerschaft der Diakonie Leipziger Land, Geschäftsstelle Bockenberg 3, 04668 Grimma, und der damit verbunden kommunalen Anteilsfinanzie- rung von maximal 22.553,98 Euro (in Worten: zweiundzwanzigtausend- fünfhundertdreiundfünfzig 98/100) zu. Die Erhöhung der Kosten kann über das Produktsachkonto 4140.01.04 - 431701 des Gesundheitsamtes gedeckt werden.

Beschluss 2021/010 Zustimmung zur Satzung des Tourismus- verbandes Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. und der Bei- tragsordnung (*): Der Kreistag ermächtigt den Landrat bzw. seinen Vertreter, in der Mitgliederversammlung des Tourismusverbandes Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Satzung und der Beitragsordnung zuzustimmen.

Beschluss 2020/077 Ländliche Neuordnung Frauwalde - Änderung der Landkreisgrenze Landkreis Leipzig - Landkreis Nordsachsen (*) (**): Der Kreistag stimmt dem als Anlage beigefügten Vorschlag zur Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze zwischen der Gemeinde Lossatal (Landkreis Leipzig) und der Stadt Dahlen (Landkreis Nord- sachsen) im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Frauwalde zu.

Beschluss 2021/009 Vereinbarung zur Regelung der Kostenbeteili- gung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehält- nissen nach § 22 Abs. 9 VerpackG (Nebenentgeltvereinbarung) (*):

Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung zur Regelung der Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen nach § 22 Abs. 9 VerpackG (Nebenent- geltvereinbarung) (beigefügt als Anlage 1) mit den dualen Systemen neu abzuschließen.

Beschluss 2021/003 Stellungnahme des Landkreises Leipzig zum Entwurf des Teilschulnetzplanes für Berufsbildende Schulen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus im Rahmen des An- hörungsverfahrens (*): Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 angefügte Stellungnahme des Landkreises Leipzig zum Entwurf des Teilschulnetzplanes für Berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen.

Beschluss 2020/084 Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft der Oberschule Regis-Breitingen durch den Landkreis Leipzig:

Der Kreistag beschließt: Der Antrag der Stadt Regis-Breitingen zur Übernahme der Schulträgerschaft der Oberschule Regis-Breitingen durch den Landkreis Leipzig wird abgelehnt.

Beschluss 2020/009 A Konzept zur Jugendbeteiligung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Ju- gendbeteiligung. Gemäß § 43a SächsLKrO sollen Kinder und Jugend- liche an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die für sie relevant sind. Dafür soll der Landkreis geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Die in der Begründung genannten Experten und Akteure sind gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen bei der Erstellung des Konzeptes einzubinden.

Beschluss 2021/001 Turnusmäßige Aktualisierung der Richt- werte für die Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.04.2021 für Leistungsbezieher|innen nach SGB II und XII im Landkreis Leipzig: Der Kreistag beschließt: Die Richtwerte für die angemesse- nen Kosten der Unterkunft im Landkreis für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden ab 01.04.2021 wie folgt festgesetzt:

Grundsätzlicher Hinweis

Die Zuordnung der Personenzahl zu angemessener Wohnungsgröße er- folgt gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum in Sachsen (RL gMW). Eine Über- oder Unterschreitung der angegebenen Wohnflächenhöchstgren- zen und/oder der daraus ableitbaren Quadratmeterpreise ist unschädlich, wenn der maßgebliche maximale Richtwert nicht überschritten wird.

Gemeindezuordnungen in den Vergleichsräumen Landkreis Ost, Mitte und West

1 -- Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwitz, Trebsen, Wurzen

2 -- Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Frohburg, Geithain, Kitz- scher, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein

3 -- Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Großpösna, Neukieritzsch, Pegau, Regis Breitingen, Rötha, Zwenkau

Beschluss 2020/092 Jährliche Betriebsplanung für den Wald des Landkreises Leipzig - hier: Beschlussfassung über den Wirtschafts- plan 2021 (*): Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten

“Wirtschaftsplan für den Wald des Landkreises Leipzig - Planjahr 2021“ für die Körperschaft Landkreis Leipzig.

Beschluss 2021/006 Bestätigung des erhöhten anteiligen kommunalen Finanzierungsanteils für den Ersatzneubau der Sozialtherapeutischen Wohnstätte für erwachsene chronisch psychisch kranke Menschen, Erich- Weinert-Straße 15, 04651 Bad Lausick mit Kapazität von 32 Plätzen - hier:

Ergänzung der Beschlüsse II-2014/071, 2017/35 und 2019/032: Der Kreistag stimmt der Übernahme des Mehrbedarfs von 32.840,00 Euro zur

(3)

II. Bekanntmachung der vom Ausschuss für Soziale Infrastruktur in seiner Sitzung am 03.02.2021 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2021/004 Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung von jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß

§ 16 f SGB II vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 im Rahmen des Ju- gendprojektes „Waldbad Zwenkau“: Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt: Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leip- zig bewilligt dem Columbus Junior e.V. für die Jahre 2021 bis 2023 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 463.016,86 Euro. Dieser Betrag entspricht 78 % des Finanzierungsbedarfs aus dem Finanzierungsplan 2021-2023 des Trägers Columbus Junior e.V. Dem Projekt „Waldbad Zwenkau“ wird hiermit unter dem Vorbehalt der mit dem Schreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündig- ten, allerdings zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bezifferbarer Mittelzu- weisung zugestimmt.

III. Bekanntmachung der

vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.02.2021 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2021/002 Fortschreibung und Förderung des Rahmen- konzeptes Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Land- kreis Leipzig (*) (**): Der Jugendhilfeausschuss beschließt das als An- lage beigefügte „Rahmenkonzept Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig“ sowie die Förderung dieser Projekte für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsi- schen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur För- derung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen vom 25.06.2019.

IV. Bekanntmachung der vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2021

gefassten Beschlüsse

Beschluss 2021/005 Stundung einer Forderung: Der Kreisausschuss beschließt für die Forderung in Höhe von 30.050,50 EUR gegenüber Herrn L., wohnhaft in 70499 Stuttgart einen Stundungvertrag und mo- natliche Ratenzahlung von 100,00 EUR ab 01.11.2020 zu gewähren.

Diese Forderung betrifft folgende Personenkonten: Kommunales Job- center (J40000246) - Privatrecht

V. Bekanntmachungsanordnung

für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:

Der

- Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.03.2021 - Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 - Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021

- Ausschuss für Soziale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 03.02.2021

die unter den Ziffern I. bis IV. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder feh- lerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind;

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der vorstehend genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- über dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Borna, den 29.03.2021 gez. Henry Graichen

Landrat - Siegel -

Landratsamt Landkreis Leipzig Vermietung Containerstandplätze Vergabe-Nr.: 01/2021

Ausschreibung

Vermietung von Containerstandplätzen für Schilderprägefir- men auf dem Gelände des Landkreises Leipzig in der Karl- Marx-Straße 22 in 04668 Grimma ab November 2021

Die Abforderung der Unterlagen kann bis zum 06.05.2021, 14.00 Uhr per E-Mail unter liegenschaften@lk-l.de oder schriftlich unter Landratsamt Landkreis Leipzig

Liegenschafts- und Kultusamt Stauffenbergstraße 4

04552 Borna erfolgen.

Die Unterlagen finden Sie auch auf der Homepage Landratsamt Landkreis Leipzig unter Aktuelles > Ausschreibungen > Immobi- lien/Liegenschaften.

Angebotsabgabe: 11.05.2021

Angebote können schriftlich bis zum 11.05.2021, 14.00 Uhr im verschlossenen und als Angebot gekennzeichneten Umschlag unter Angabe der Eröffnungszeit und der Vergabe-Nr. und Objektbezeich- nung an

Landratsamt Landkreis Leipzig Poststelle

Stauffenbergstr. 4 04552 Borna erfolgen.

Das Angebot ist als Solches zu kennzeichnen.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig hat gemäß § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Landkreis Leipzig ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebie- tes (Zone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend überein- stimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhält- nisse vorliegen (vgl. Bodenrichtwertrichtlinie). Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestell- ten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauf- fälle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.

Die Bodenrichtwertkarte 2020 ist im Geoportal des Landkreises Leip- zig (www.geoportal-lkl.de) unter dem Reiter „Planen, Bauen und Woh- nen“ ab dem 03.05.2021 einsehbar.

(4)

Die Einsichtnahme in die Dokumente ist im Internet (Adressen siehe Bekanntmachungen) möglich. In Schriftform liegen die Dokumente nur im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geolo- gie, Bibliothek, August-Böckstiegel-Str. 1 in 01326 Dresden, zur Ein- sichtnahme vor.

gez. Tina König Amtsleiterin Umweltamt

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Veröffentlichung der Entwürfe der zweiten Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und

Maßnahmenprogramme einschließlich der Umweltberichte für die Flussgebietseinheit Elbe sowie die Flussgebietseinheit Oder für den Zeitraum von 2022 bis 2027

nach § 83 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union ha- ben am 23. Oktober 2000 die „Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“, die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), erlassen. Sie soll ein einheitliches und koordiniertes Handeln aller Be- teiligten im Bereich der Wasserwirtschaft und Wasserpolitik innerhalb der Europäischen Union sicherstellen. Ihr Ziel ist ein umfassender, wirksamer Gewässerschutz in der Europäischen Union zum Schutz von Mensch und Natur. Die Wasserrahmenrichtlinie ordnet, verein- heitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Übergangs- und Küsten- gewässern. Wichtigstes strategisches Instrument der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bewirtschaftungspläne. Die für den Freistaat Sachsen relevanten Bewirtschaftungspläne für die Flussge- bietseinheiten Elbe und Oder wurden im Zusammenhang mit der Ver- bindlichkeitserklärung der Bewirtschaftungspläne gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie für die in der Flussgebietseinheit Elbe sowie der Flussgebietseinheit Oder liegenden Gebiete des Freistaates Sachsen vom 22. Dezember 2009 (SächsABI. SDr. S. S 950) veröffentlicht.

Nach § 84 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist, sind die Bewirtschaftungspläne und Maß- nahmenprogramme erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschlie- ßend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktu- alisieren. Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der ersten Aktualisierung (für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021) wurden, soweit sie sich auf die im Freistaat Sachsen liegenden Gebiete beziehen, im Internet unter www.umwelt.sachsen.de veröffentlicht (s. Bekanntmachung vom 18. Dezember 2015, SächsABI. 1/2016, S. 6).

Die nunmehr zum zweiten Mal aktualisierten Bewirtschaftungspläne (für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027) werden Aus- kunft über den Zustand der Gewässer des gesamten Einzugsgebietes der Elbe beziehungsweise der Oder geben und die Fortschritte im Hin- blick auf die Zielerreichung darstellen. In den aktualisierten Maßnah- menprogrammen werden die Maßnahmen dargestellt, die zur weiteren Verbesserung des Gewässerzustands durchgeführt werden.

Für die zweite Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne ist nach § 83 Absatz 4 WHG ein dreistufiges Anhörungsverfahren vorgesehen, an dem sich jedermann aktiv beteiligen kann. Die ersten beiden Stufen nach § 83 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 WHG sind bereits erfolgt:

• Vom 22. Dezember 2018 bis 22. Juni 2019 hatten Sie die Möglich- keit, zum Zeitplan und dem Arbeitsprogramm zur Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder Stellung zu nehmen (Bekanntmachung vom 20. Dezember 2018, SächsABI. Nr. 51/2018 S. 1476ff.).

Dort nicht verfügbare ältere Bodenrichtwertkarten zu weiter zurücklie- genden Stichtagen können kostenfrei in der Geschäftsstelle des Gutach- terausschusses eingesehen oder von dieser gebührenpflichtig bezogen werden. Schriftliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten werden auf Antrag gebührenpflichtig von der Geschäftsstelle erteilt. Antrags- formulare und weitere Informationen sind im Internet unter

www.landkreisleipzig.de abrufbar.

Borna, den 28.04.2021 gez. Thomas Scheithauer

Vorsitzender des Gutachterausschusses

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerschau am Schwarzen Bach in der Ortslage Röcknitz, Gemeinde Thallwitz

Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind oberirdische Gewässer regelmäßig durch die Wasserbehörden zu schauen. Beim Schauen wird der Gewässerrandstreifen mit einbezogen sowie der ord- nungsgemäße Zustand der Gewässerbenutzungsanlagen kontrolliert.

An der Gewässerschau werden die untere Naturschutzbehörde, die obere Landwirtschaftsbehörde, die untere Forstbehörde, die Fischerei- behörde und die Gemeinde Thallwitz als Gewässerunterhaltungspflich- tige beteiligt.

Darüber hinaus wird den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiausübungs- berechtigten und den anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an der Gewässerschau gegeben.

Der Landkreis Leipzig als Untere Wasserbehörde gibt hiermit folgen- den Schautermin bekannt:

Geschaut wird am Dienstag, dem 18.05.2021, der Schwarze Bach im Bereich der Ortslage

Röcknitz, Gemeinde Thallwitz. Treffpunkt ist um 9:30 Uhr in Röcknitz, am Herrenhaus Röcknitz, An der Wasserburg 3.

Die Bediensteten und die Beauftragten der Wasserbehörden sind be- fugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben die erlaubnisbedürftigen und anzeigepflichtigen Anlagen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu machen. Mit dieser Bekanntgabe wird die Benachrichtigungspflicht von Eigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 107 Abs. 2 SächsWG zum Betreten der Grundstücke erfüllt.

Sollte aufgrund der am 18.05.2021 geltenden Corona-Schutzverord- nung eine Begehung nicht oder eingeschränkt möglich sein, werden wir einen Hinweis auf unserer Homepage www.landkreisleipzig.de und der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-thallwitz.de veröffentlichen.

Bitte informieren Sie sich, falls Sie eine Teilnahme beabsichtigen.

Nach derzeitigem Stand ist eine medizinische oder FFP2-Maske bei der Veranstaltung zu tragen.

Für Rückfragen steht im Landratsamt Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Wasser/Abwasser, Frau Hahn, Tel. 03437 9841905 zur Verfügung.

gez. Tina König Amtsleiterin Umweltamt

Bekanntmachung

zu Veröffentlichung der Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne sowie der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zur Wasserrah- menrichtlinie

Die bereits am 17.12.2020 im Sächsischen Amtsblatt o.g. veröffentlich- ten Bekanntmachung werden hier zur Information nochmals (ohne An- lagen) veröffentlicht. Damit soll eine möglichst große Beteiligung der Bevölkerung ermöglicht werden.

(5)

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Veröffentlichung der Entwürfe der Hochwasserrisiko-

managementpläne sowie des Umweltberichtes zu den Entwürfen der Hochwasserrisiko- managementpläne für die Flussgebietseinheit Elbe sowie die Flussgebietseinheit Oder für den Zeitraum 2021 bis 2027 gemäß § 75 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit

§ 71 Absatz 4 des Sächsischen Wassergesetzes vom 9. Dezember 2020

Mit der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 waren die Mitgliedstaaten der Europä- ische Union verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikoma- nagementpläne aufzustellen. Diese sind nun alle sechs Jahre zu prüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Inhalte der Hochwasserrisi- komanagementpläne sind unter anderem die Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, deren Ergebnis in Form einer Übersichtskarte der Flussgebietseinheit dargestellt ist. Da- rüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Diese Auswertung ist Grundlage für die Beschreibung der festgeiegten angemessenen Ziele in den Hochwasser- risikomanagementplänen. Daraus erfolgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge, die auf die Verwirklichung der ange- messenen Ziele der Hochwasserrisikomanagementpläne abzielen. Die Maßnahmen zum Erreichen der Ziele werden auf der Ebene des deut- schen Flussgebiets Elbe und Oder durch die Erstellung der Hochwas- serrisikomanagementpläne koordiniert, Der Schwerpunkt der Maßnah- men in diesen Plänen liegt dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne für den deutschen Teil der Elbe und Oder unterliegen nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 des Geset- zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Hierzu findet im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021 (Ende der Auslegungsfrist) eine öffentliche Anhörung statt. Sie sind aufgerufen, sich zu den Hochwasserrisikoma- nagementplänen und Umweltberichten für den Zeitraum 2021 bis 2027 zu äußern. Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sieht vor, dass Sie sich an ihrer Umsetzung direkt beteiligen können und den zuständigen Behörden Ihre Anregungen und Bedenken mitteilen.

Sie können die Anhörungsdokumente auf der Internetseite

https://www.wasser.sachsen.de/anhoerunq-11023.html abrufen. Die Anhörungsdokumente können auch innerhalb des genannten Zeitraums während der üblichen Öffnungszeiten sowohl beim Sächsischen Lan- desamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, als auch bei den in der Übersicht genannten Behörden (siehe Anlage) eingesehen werden.

Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte bis 22. Juni 2021 (Ende der Äu- ßerungsfrist nach § 42 Absatz 3 Satz 2 UVPG) schriftlich, zur Nie- derschrift oder elektronisch an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Postfach 54 01 37, 01311 Dresden bezie- hungsweise abt4.lfulq@smul.sachsen.de.

Für die Flussgebietseinheit Elbe und Oder besteht zusätzlich die Mög- lichkeit, Ihre Stellungnahme bis zum genannten Termin direkt über die entsprechende Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe unter https://www.fqg-elbe.de/hwrm-rl/anhoerunq.html beziehungs- weise der Koordinierten Flussgebietseinheit (kFGE) Oder unter http://kfqe- oder.de/kfqe-oder/de/service/anhörunqsdokumente einzureichen. Nähere Erläuterungen zur Nutzung und Vorgehensweise hierzu finden Sie auf den genannten Seiten.

Dresden, den 9. Dezember 2020

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Dr. Stefan Seiffert

Referatsleiter in Vertretung des Abteilungsleiters

• Vom 22. Dezember 2019 bis 22. Juni 2020 wurde Ihnen die Gele- genheit gegeben, sich zu den für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung zu äußern (Bekanntmachung vom 20. Dezember 2019, SächsABl.

Nr. 51/2019 S.1798 ff.).

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis 22. Juni 2021 werden die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Flussge- bietseinheiten Elbe und Oder veröffentlicht und ausgelegt. Dazu kön- nen Sie bis zum 22. Juni 2021 Stellung nehmen.

Für die Aktualisierung der Maßnahmenprogramme ist gemäß § 35 Ab- satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 5 Nummer 1.4 des Geset- zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden, ist eine Strate- gische Umweltprüfung mit Anhörung zum Umweltbericht nach §§ 33 ff. UVPG durchzuführen.

Die Entwürfe der aktualisierten Maßnahmenprogramme ein- schließlich der Umweltberichte für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder werden ebenfalls ab dem 22. Dezember 2020 veröffentlicht und ausgelegt. Die Auslegungsfrist gemäß § 42 Absatz 2 Satz 1 UVPG endet am 21. Mai 2021. Bis zum 22. Juni 2021 (Äußerungsfrist gemäß

§ 42 Absatz 3 Satz 2 UVPG) können Sie sich zu den Entwürfen der Maßnahmenprogramme und zu den Umweltberichten äußern. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind gemäß § 42 Absatz 3 Satz 3 UVPG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Sie können sämtliche Anhörungsdokumente auf der Internetseite https://www.wasser.sachsen.de/anho- erunq-bewirtschaftunqsplaene- und-umweltberichte-16479.html abrufen. Die Anhörungsdokumente können auch innerhalb des genannten Zeitraums während der üblichen Öffnungszeiten sowohl beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, als auch bei den in der Übersicht ge- nannten Behörden (siehe Anlage) eingesehen werden.

Ihre Stellungnahmen richten Sie bitte bis 22. Juni 2021 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an das Sächsische Landesamt für Um- welt, Landwirtschaft und Geologie, Postfach 54 01 37, 01311 Dresden beziehungsweise abt4.lfulq@smul.sachsen.de

Für die Flussgebietseinheit Elbe besteht zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme bis zum genannten Termin direkt über die Internet- seite der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Eibe in ein dafür eingerich- tetes Formularfeld einzutragen. Nähere Erläuterungen zur Nutzung und Vorgehensweise finden Sie unter:

http://www.fqq-elbe.de/anhoerunq.html.

Dresden, den 17. Dezember 2020

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Dr. Stefan Seiffert

Referatsleiter in Vertretung des Abteilungsleiters

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zes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Er- hebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.

Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.

Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebun- gen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2021 folgende Untersuchungen durch:

I Erhebung vogelkundlicher Daten in folgenden Vogelschutz- gebieten:

06 - „Laubwaldgebiete östlich Leipzig“

13 - „Lobstädter Lachen“

15 - „Bergbaufolgelandschaft Bockwitz“

23 - „Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet“

Weitere Informationen zu den Erhebungen:

https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html (SPA- Monitoring)

II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH- Richtlinie in den FFH-Gebieten:

050E - „Leipziger Auensystem“, 198 - „Lossa und Nebengewässer“, 234 - „Kohlbach- und Ettelsbachtal“, 235 - „Erlbach- und Auenbachtal bei Colditz“

236 - „Tiergarten Colditz“

240 - „Pastholz Langenleuba“

sowie im Bereich Messtischblattes (TK 25): 5041 - Langenleuba Nie- derhain.

III Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächen- gestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Fledermäuse, Haselmaus, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte, Kammmolch, Dunkler Wiesen- knopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläu- ling, Grüne Keiljungfer, Helm-Azurjungfer, Schmale Win- delschnecke) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung).

Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter https://www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat- gebiete-in-sachsen-30440.html und

https://www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sach- sen-30442.html

(NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichts- pflichten) einsehbar.

Eine Übersichtkarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm 2021 der BfUL zu NATURA 2000 finden Sie im Internet unter

https://www.bful.sachsen.de/fachbereich-55-messnetz-natur- schutz-4849.html.

Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzu- führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

Mit Bescheid vom 10.03.2021 (Az: 2020-1862) wurde für das Bau- vorhaben „Umnutzung einer Wohnung im Erdgeschoss des bestehen- den Wohnhauses zu einer Wohngruppe INTENSIVPFLEGE“ auf dem Grundstück in 04442 Zwenkau, Flurstück 2029/18, der Gemarkung Zwenkau, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § § 64 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch öffentliche Bekanntmachung

Qualifizierung Naturschutz

für Landnutzer (Naturschutzberatung)

Für Beratungen zu naturschutzkonformen Bewirtschaftungsweisen, der Vermittlung über den Wert der Biologischen Vielfalt und zu na- turschutzkonformem Handeln, ggf. unter Nutzung vorhandener För- dermöglichkeiten stehen interessierten Landwirten kostenlos*, Natur- schutzqualifizierer zur Verfügung.

Insbesondere betrifft dies folgende Fragen:

• In welchen Schutzgebieten oder Lebensräumen wirtschafte ich und was ist dabei zu beachten (z. B. Schutzgebietsverordnungen)?

• Welchen Beitrag kann ich durch welche Bewirtschaftung oder sonstige betriebliche Maßnahmen für den Erhalt der Kulturland- schaft leisten und welche Fördermöglichkeiten gibt es (z. B. Na- turschutzfördermaßnahmen, RL AUK)?

• Wie kann ich die richtige Umsetzung von Naturschutzfördermaß- nahmen sicherstellen (z. B. Ergebnisorientierte Honorierung, GL1 RL AUK - EOH)?

Die Zuständigkeiten der Naturschutzqualifizierer orientieren sich an den ehemaligen Verwaltungsflächen der Altkreise „Leipziger Land“

und „Muldentalkreis“.

*Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, RL NE/2014) sowie vom Freistaat Sachsen.

Ansprechpartner Altkreis Muldentalkreis:

(nach Betriebssitzprinzip) Carmen Friedrich

Telefon: 034296 398328; 0179 6986127 E-Mail: c.friedrich@e-nitz.de

Ansprechpartner Altkreis Leipziger Land und Leipzig:

(nach Betriebssitzprinzip) Silke Krostitz

Telefon: 03423 709553; 0177 5689288 E-Mail: agrarkrostitz@aol.com

Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000

Information der Staatlichen

Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Landkreis Leipzig

Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Land- schaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSch) vom 6. Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbe- hörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz - NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monito- ringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfü- gung zu stellen.

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschut-

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B aus Zuwendungen zur Finanzierung des

Sachanlagevermögens 1.097.140,27 €

C aus der Übertragung von Anlagevermögen 1.824.740,74 € D aus der Nutzungsüberlassung von Anlagevermögen 2,00 €

E Rückstellungen 224.009,29 €

F Verbindlichkeiten 7.641.655,19 €

Gewinn- und Verlustrechnung

1 Jahresfehlbetrag 568.248,09 €

2 Summe der Erträge 14.445.284,87 €

Summe der Aufwendungen 15.013.532,96 € 2. Umgang mit dem Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2019 Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F.

beschließt der Kreistag Landkreis Leipzig zum Umgang mit dem Jah- resfehlbetrag:

Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2019 beträgt 568.248,09 € und entfällt vollumfänglich auf die Kostenträgersparte „Rettungsdienst“.

Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung der Betriebsleitung zum Jahresabschluss des Wirt- schaftsjahres 2019

Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F.

beschließt der Kreistag Landkreis Leipzig: Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.

Borna, 17.03.2021 Henry Graichen Landrat

Mit Bericht vom 26. Juni 2020 über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 des Kommunalen Eigenbetriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“

wurde von der beauftragten WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Gütersloh - Zweigniederlassung Leipzig - der uneinge- schränkte Bestätigungsvermerk zur Übereinstimmung der Buch- und Wirtschaftsführung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze - wie folgt - erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN AB- SCHLUSSPRÜFERS

An den Kommunaler Eigenbetrieb “Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“, Grimma:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebs “Ret- tungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“, Grimma, - beste- hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Kommunaler Eigenbetrieb “Rettungs- dienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Be- langen den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO i. V.

m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesell- schaften gelten- den handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belan- gen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 33 Abs. 1 SächsEigBVO erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge- führt hat.

den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 2029/2, 2029/3, 2029/4, 2029/5, 2029/17, 2029/31 der Gemarkung Zwenkau, zugestellt. Das Bauvor- haben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bau- aufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nach- barrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.

Für diese Zustellung gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Land- kreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna, erhoben werden. Der Wi- derspruch kann auch elektronisch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: Bauaufsichtsamt@lk-l.de-mail.de.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 3, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 110 möglich:

- Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr - Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnah- me beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1626 erforderlich.

gez. Mario Michaels

Komm. Amtsleiter Bauaufsichtsamt

Öffentliche Bekanntmachung des Kommunalen Eigenbetriebes

„Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“

Der Kreistag des Landkreises Leipzig

fasste in seiner am 17.03.2021 stattgefundenen öffentlichen Sitzung den Beschluss-Nr.

2020/086

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019, zum Umgang mit dem Jahresfehlbetrag und zur Entlastung der Betriebsleitung des Kommunalen Eigenbetriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“

1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019 Gemäß § 34 Abs. 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F. stellt der Kreistag Landkreis Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2019 folgenden Jahresabschluss fest:

Feststellung des Jahresabschlusses Bilanz

Bilanzsumme 10.787.547,49 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

A das Anlagevermögen 7.277.366,75 €

B das Umlaufvermögen 2.685.210,86 €

C die Rechnungsabgrenzungsposten 4.785,42 € D nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge 820.184,46 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

A das Eigenkapital 0,00 €

Sonderposten

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Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsver- merks.

Leipzig, am 26. Juni 2020 WRG

Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Robbers Dr. Vaubel

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Öffentliche Auslegung

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Kommunalen Eigenbetriebes “Ret- tungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig”

Gemäß § 34 Absatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsminis- teriums des Innern über die kommunalen Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO) wird hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungsdienst und Brandschutz Land- kreis Leipzig” ortsüblich bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss 2019 des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungs- dienst und Brandschutz Landkreis Leipzig” sowie der Lagebericht lie- gen vom 03. bis 11.05.2021 während der regelmäßigen

Dienstzeiten

montags, mittwochs, donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr,

dienstags von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr,

freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

im Kommunalen Eigenbetrieb „Rettungsdienst und Brandschutz Land- kreis Leipzig“, Heinrich-Zille-Str. 3 in 04668 Grimma öffentlich aus.

Borna, 25.03.2021 gez. Henry Graichen Landrat

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Be- achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant- wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VER- ANTWORTUNG DES ABSCHLUSS- PRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRES- ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Be- stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han- delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachwei- se ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jah- resabschlusses, der den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmä- ßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beab- sichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Ver- treter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.

Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge- gebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Auf- stellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwen- denden Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO zu ermögli- chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜ- FUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Ga- rantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts- prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstel- lung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe- nen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Anmerkung der Redaktion

Der Redaktionsschluss im Monat Mai 2021 wird vom 21.05. auf den 20.05.2021 gelegt.

Um Beachtung wird gebeten.

Stellenangebote Landkreis Leipzig

Der Landkreis Leipzig versteht sich als modernen Dienstleister und sucht regelmäßig qualifizierte, teamorientierte Menschen, die enga- giert und verantwortungsbewusst an ihre Aufgaben herangehen.

Attraktive Stellenangebote in der Verwaltung finden Sie unter www.landkreis.leipzig.de/Karriere - Wir freuen uns auf Ihre Bewer- bung.

Impressum

- Herausgeber:

Landkreis Leipzig, vertreten durch Landrat Henry Graichen, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna, www.landkreisleipzig.de Redaktion:

Brigitte Laux, Brigitte.laux@lk-l.de, Tel. 03433 241 1010 - Verlag und Abo-Druck:

LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel. 03535 489-0

vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Landkreis Leipzig, vertreten durch Landrat Henry Graichen, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna

(9)

2. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

Gründe

I.

In Sachsen wurde am 19.11.2020 bei einem Wildvogel in Torgau das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) H5N8 festgestellt.

Im Landkreis Leipzig musste sowohl am 25.12.2020, als auch am 30.12.2020 der Ausbruch von Geflügelpest (Erreger auch hier in bei- den Fällen HPAIV H5N8) in jeweils einem Geflügelbestand amtlich festgestellt werden.

Als Eintragsquelle werden derzeit Einträge durch Wildvögel als am wahrscheinlichsten angesehen.

Das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tierge- sundheit und Nationales Referenzlabor für Geflügelpest (FLI) bewertet in seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland vom 04.12.2020 das Risiko der Ausbreitung in Was- servogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vo- gelbestände zoologischer Einrichtungen als hoch. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel wird empfohlen.

Die Lage in Deutschland wird mit Stand 04.12. wie folgt beschrieben:

„Seit dem 30.10.2020 werden täglich HPAIV H5-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel an das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) gemeldet. Die Nachweise stammen nach wie vor überwiegend aus Schleswig-Holstein (n=266), gefolgt von Niedersachsen (n=53), Mecklenburg-Vorpommern (n=36), Bayern (n=13), Hamburg (n=11), Brandenburg (n=4), Nordrhein-Westfalen (n=2), Bremen (n=2), Berlin und Sachsen mit je einem Nachweis bei Wildvögeln (Stand: 04.12.2020 […]). Die Daten weisen auf ein starkes überregionales Geschehen in der Wildvogelpopulation hin.

Es zirkulieren überwiegend zwei Virussubtypen: HPAIV H5N8 und, weit weniger häufig vertreten, HPAIV H5N5. In Einzelfällen wurde eine Doppelinfektion bei einer Pfeifente (H5N8+H5N1) und einem Seeadler (H5N8+H5N5) nachgewiesen.

[…] Nach Angabe der Nationalparkverwaltung Schleswig-Holstei- nisches Wattenmeer wurden im Bereich der Wattenmeerküste (über- wiegend Kreis Nordfriesland, 94%) seit dem 25.10. knapp 11.000 tote Wat- und Wasservögel (Nonnengänse, ca. 61%, und Pfeifenten, ca.

14%) registriert. Es mehren sich allerdings auch Fälle bei Möwen, Eu- len- und Greifvögeln einschließlich einzelner Seeadler und Uhus sowie europaweit auffällig häufig bei Wanderfalken […]. Allerdings wurde HPAIV H5N5/N8 nicht nur bei toten, sondern auch bei 35 klinisch gesund beprobten Enten und Gänsen bzw. in Kotproben dieser Vögel nachgewiesen.

Seit HPAIV H5N8 zu einem ersten Ausbruch bei Geflügel auf Lan- geneß in Nordfriesland geführt hat (04.11.2020), wurden weitere 11 Ausbrüche bei Geflügel in Schleswig-Holstein (n=5), Mecklenburg- Vorpom-mern (n=6) und Niedersachsen (n=1) gemeldet, darunter be- finden sich auch 4 große kommerzielle Geflügel-haltungen […].“

Auch auf europäischer Ebene bietet sich ein vergleichbares Bild:

„Seit dem 23.10. meldeten die Niederlande HPAIV H5N8/H5N1/

H5N5-Fälle bei 100 meist tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln.

Neben Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln in 7 Zoos wurden seit dem 29.10. sechs HPAI Ausbrüche bei Geflügel bekannt. Die Tierverluste betrugen über 400.000 Vögel.

Das Vereinigte Königreich meldete seit dem 2.11. insgesamt 4 Ausbrü- che bei Geflügel sowie Dutzende Fälle von HPAIV H5N8/H5N1 bei Trauerschwänen, Kanada- und Graugänsen sowie ein Ausbruch bei ge- haltenen Vögeln eines Naturparks.

Bei 8 verendeten Vögeln, darunter 3 Wanderfalken in Irland wurde HPAIV H5N8 nachgewiesen.

In Dänemark wurde am 16.11. ein HPAIV H5N8 Ausbruch bei Geflü- gel mit 25.000 Legehennen gemeldet. Außerdem wurde HPAIV H5N8/

H5N5 bei 68 tot aufgefundenen Wildvögeln, überwiegend Nonnengän- se, festgestellt.

Zwischen dem 16. und 25.11.2020 meldete Frankreich 7 Ausbrüche von HPAIV H5N8 bei gehaltenen Vögeln auf Korsika und einen Aus- bruch bei Geflügel westlich von Paris.

Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

Mit Bescheid vom 27.04.2021 (Az: 2020-2577) wurde für das Bauvorhaben „Errichtung 4 Kleingaragen“ auf dem Grundstück in 04523 Pegau, Flurstück(e) 698/3, 696/1 der Gemarkung Pegau, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § § 63 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch öffentliche Bekanntmachung

den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 685/19, 694/1, 695/1, 700, 701/3, 702/2 der Gemarkung Pegau, zugestellt. Das Bauvorhaben ent- spricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtli- chen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrecht- lich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.

Für diese Zustellung gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Land- kreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna, erhoben werden. Der Widerspruch kann auch elektronisch durch De-Mail in der Sendeva- riante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:

Bauaufsichtsamt@lk-l.de-mail.de.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 3, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 117 möglich:

- Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr - Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnah- me beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1614 erforderlich.

gez. Mario Michaels

Komm. Amtsleiter Bauaufsichtsamt

Amtliche Tierseuchenbekämpfung

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten

Das Landratsamt Landkreis Leipzig, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA), erlässt an Halter von gehaltenen Vögeln in den genannten Risikogebieten folgende

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

1. Die mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 05.01.2021 (Az: 352-508.62.3-9/stä) angeordneten Maßnahmen zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risiko- gebieten wird mit Wirkung ab 03.05.2021 aufgehoben.

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der Umgebung zu werten. Aufgrund von HPAIV H5-Funden auch bei klinisch gesund erscheinenden Stock- und Pfeifenten oder in deren Kot, ist zu vermuten, dass Wildvögel das Virus ausscheiden können, ohne sichtbar zu erkranken oder zu verenden.

Symptomlos infizierte Wildvögel bzw. solche, die sich in der Inkuba- tionszeit befinden, sind mobile Virusträger, die das Virus weiterver- breiten können. Viele Wasservogelarten (z.B. Gänse, Schwäne, eini- ge Entenarten) bewegen sich zwischen Ackerflächen (insbesondere Grünland, Maisstoppel sowie Wintersaaten von Raps und Getreide), auf denen sie tagsüber Nahrung aufnehmen, und Rastgewässern, die sie abends und nachts aufsuchen. Sie können das Virus mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer konta- minieren. Darüber hinaus können tote Wasservögel von Prädatoren (Säugetiere wie Fuchs und Marder, aber auch Greifvögel und Krä- hen) geöffnet und Körperteile oder Innereien, die hohe Viruslasten tragen, verschleppt werden, so dass mit einer beträchtlichen Umwelt- kontamination auch auf Acker- und Weideflächen gerechnet werden muss. Personen, die solche Flächen betreten, und Fahrzeuge, die sie befahren, können das Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen. Geflügelhaltungen, in denen oft Material (Einstreu etc.) in die Ställe eingebracht wird, Geflügel im laufenden Betrieb um- oder ausgestallt wird (z.B. „Vorgriff“) oder bei denen Tore etc. häufig geöffnet werden, sind besonders gefährdet. […]

Die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten kann in den kommenden Wochen weiter zunehmen. Diese Bedingungen be- günstigen die Virusübertragung und Ausbreitung. Tote, infizierte Wildvögel werden von Aasfressern aufgenommen, die zu einer Virus- verbreitung innerhalb ihres Bewegungsradius und zu Umweltkonta- minationen beitragen. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintra- gungswege in Geflügelhaltungen.

Das Risiko der Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wasservogelpo- pulationen innerhalb Deutschlands und Europas wird hoch eingestuft.

Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Geflügelhaltungen und Vo- gelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indi- rekte Kontakte zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.“

Am 30.12.2020 erging ein Erlass vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt an die LÜVÄs zur Anordnung der sachsenweiten risikobasierten Anordnung der Aufstal- lung von Geflügel erlassen (Az: 24-5133/62/9-2020/54660). Als Kri- terien der Risikobewertung wurde auf § 13 (2) der GeflPestSchV ver- wiesen sowie auf die Ergebnisse der Wasservogelzählungen der Jahre 2010 bis 2016 und die jeweiligen regionalen Gewässerstrukturen.

Die daraufhin erlassene tierseuchenrechtliche Verfügung vom 05.01.2021 (Az: 342-508.62.3-9/stä) ordnete die Aufstallung von Ge- flügel (außer Laufvögeln) in definierten Risikogebieten an.

Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Maßnahmen wurde seitdem monatlich überprüft, zuletzt am 27.04.2021. Bei der Prü- fung am 27.04.2021 wurde festgestellt, dass das HPAI-Geschehen in Sachsen stark rückläufig ist. Bei dem z. Z. letzten HPAI-Fall (Stand 28.04.2021) handelte es sich um eine am 30.03.2021 tot aufgefundene Graugans im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge.

Die Mindestdauer der Sperrbezirke aufgrund der HPAI-Fälle bei Hausgeflügel in Sachsen ist abgelaufen, die noch bestehenden Beob- achtungsgebiete werden in der KW 17 aufgehoben.

Das FLI schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung (Stand 26.04.2021) das Risiko der Ausbreitung in der Wasservogelpopula- tion und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen nun- mehr nur noch als „mäßig“ ein. Die Funde bei Wildvögeln beschrän- ken sich in den letzten Wochen nahezu nur noch auf die nördlichen Bundesländer.

Vor diesem Hintergrund schätzt auch das Landestierseuchenbekämp- fungszentrum ein, dass die flächenhafte Aufstallung grundsätzlich auf- gehoben werden kann und eine risikobasierte Anordnung der Aufstal- lung durch das LÜVA genau zu prüfen ist.

Das LÜVA kann in der veränderten epidemiologischen Lage keine Hochrisikogebiete mehr identifizieren.

Belgien meldet seit dem 13.11. einen HPAIV H5N5-Ausbruch bei Ge- flügel und 10 HPAIV H5N8-Fälle bei wilden Gänsen, Schwänen, einer Elster und Möwen.

In Schweden wurde HPAIV H5N8 bei Mastputen sowie zwei Wildvö- geln nachgewiesen.

Auch Norwegen, Slowenien und Spanien meldeten Ende November HPAIV H5 Fälle bei einem Wanderfalken, zwei Schwänen, zwei Kurz- schnabelgänsen und einer Möwe.

Weiterhin wurde HPAIV H5 bei 13 Stock- und Pfeifenten nachgewie- sen, die Mitte November in Italien gesund erlegt wurden.

In Westpolen musste eine Geflügelhaltung mit fast 1 Million Legehen- nen nach dem Auftreten von HPAIV H5N8 am 24.11.2020 geräumt werden. Außerdem wurde am 03.12.2020 ein weiterer Ausbruch bei Mastputen im Osten des Landes gemeldet.

Nach der Bestätigung eines Ausbruchs von HPAIV H5N8 bei Geflügel am 21.11.2020 in Kroatien mussten dort 70.000 Puten getötet werden.“

Die Situation wird vom FLI wie zusammenfassend demnach folgt ein- geschätzt:

„Ein seit Sommer 2020 aktives HPAIV H5-Geschehen im südlichen Sibirien und dem angrenzenden Norden Kasachstan hatte bereits zu ersten Warnungen geführt, dass HPAI H5-Viren mit dem Herbstvogel- zug nach Europa gelangen könnten. In der Vergangenheit fielen bereits einige solcher Ausbruchsgeschehen zeitlich und räumlich mit dem Herbstzug von migrierenden Wasservögeln zusammen und führten zur Verbreitung der Viren nach Europa und Afrika.

Diese Befürchtungen wurden nun durch zahlreiche, annähernd zeit- gleiche Nachweise von HPAIV H5-positiven Wildvögeln zunächst in den Niederlanden und Deutschland und nun auch im Vereinigten Kö- nigreich, Irland, Dänemark, Belgien, Schweden vorwiegend entlang der Meeresküsten bestätigt. Das Geschehen entwickelt sich hochdy- namisch, die Zahl HPAIV H5- positiv getesteter Vögel steigt täglich weiter an. […]

In Deutschland sind bisher 12 Geflügelhaltungen betroffen, darunter ein Putenbetrieb mit 16.000 Tieren, ein Betrieb mit über 50.000 und einer mit 30.000 Legehennen. Die Eintragsquellen sind unbekannt, jedoch wird viruskontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände, Einstreu) für die meisten Geflügelhaltungen als wahr- scheinlichste Infektionsquelle angesehen. Das Risiko eines Eintrags über zugekauftes Geflügel, Futter und Tränkwasser ist derzeit vernach- lässigbar. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvö- geln und Hausgeflügel, insbesondere Wasservögeln, bestehen, können Infektionen eingetragen werden und neue Infektionsquellen entstehen sofern nicht ein Virusaustrag aus diesen betroffenen Beständen unter- bunden werden kann.

Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infek- tiosität von Influenzaviren in der Umwelt. Wenn sich Wasservögel in hoher Zahl sammeln und vermischen, werden Virusübertragungen zwischen Wildvögeln und somit die Verbreitung der Viren begüns- tigt. Eine umfassende Untersuchung der wilden Wasservögel ist in der Regel nicht möglich, sodass die tatsächliche Verbreitung der HPAI H5 Viren nur aus sporadischen Funden, nicht aber in Gänze einge- schätzt werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Viren in Deutschland bei Wildvögeln weiterverbreiten, eventuell ohne auffällig erhöhte Mortalität. Diese lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt nach wie vor die Dynamik des Ausbruchsgeschehens. Die neuen Meldungen aus Süddeutschland und Südeuropa weisen darauf hin, dass sich das Virus ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen kommen kann, auch in bisher nicht betroffenen Bundesländern. Bei eintretendem Frost ist mit einer wei- teren Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Viele Wasservogel- arten sind Kälteflüchter, d.h. sie suchen eisfreie Gewässer auf. Unter solchen Witterungs-bedingungen kann es zu einer Ausweitung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln in das Binnenland und weiter nach Südeuropa kommen.

Ähnlich dem HPAIV H5N8 Geschehen im Jahr 2016/2017 kommt es aktuell überwiegend bei Wasservögeln und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, z.B. verschiedene Greif-, Eulen- und Möwenvögel, zu vermehrten Todesfällen. Das betroffene Artenspektrum ist in ganz Europa ähnlich. Auffällige Mortalitäten zeigen sich bei Nonnengän- sen und Pfeifenten. Tote und infizierte Greif-, Möwen- und Eulenvö- gel sind als Indikatoren für ein lokalisiertes Ausbruchsgeschehen in

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