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Best in Parking & Real Estate AG, Wien

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Academic year: 2022

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(1)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien

Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses

gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS)

zum 31. Dezember 2020

(2)

Ernst & Young

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower Tel.: [43] (1) 211 70

Fax: [43] (1) 216 20 77 E-Mail: ey@at.ey.com URL: www.ey.com/austria

Best in Parking & Real Estate AG, Wien

Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses

gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS)

zum 31. Dezember 2020

(3)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 1

2. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3

2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht 3

2.2. Erteilte Auskünfte 3

2.3. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wesentliche Verluste 3 2.4. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht) 3

3. Bestätigungsvermerk 4-7

BEILAGENVERZEICHNIS

Beilage 1 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Konzern - Gesamtergebnisrechnung 2020

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2020 Konzern Cash Flow Rechnung für das Geschäftsjahr 2020 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Beilage 2 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe

Hinweis:

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen

zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

(4)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Best in Parking & Real Estate AG,

Wien

Wir haben die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Best in Parking & Real Estate AG, Wien

(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)

abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 der Best in Parking & Real Estate AG, Wien, wurden wir zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt bzw. be- stellt.

Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Konzernlagebericht gemäß §§ 269 ff UGB zu prüfen. Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.

Im Konzernabschluss sind folgende Konzerngesellschaften enthalten, die Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB sind:

- Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH

Diese Konzerngesellschaften gelten daher als große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 UGB.

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.

Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Konzernabschlusses die gesetzli- chen Vorschriften beachtet wurden. Der Konzernlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf- gestellt wurde.

(5)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

Für die Berichterstattung zu Artikel 11 der Verordnung (EU) 537/2014 (EU-VO) wird auf den ge- sonderten Bericht an den Prüfungsausschuss; die Berichterstattung zu Artikel 11 der genannten Verordnung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und be- rufsüblichen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grund-- sätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing (ISA)). Wir weisen darauf hin, dass die Konzernabschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Konzernabschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern imma- nent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Konzernabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung er- streckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Im Rahmen der Prüfung wurden die im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse daraufhin geprüft, ob sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften beachtet worden sind.

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von November bis Dezember 2020 (Vorprüfung) sowie von April bis Juni 2021 (Hauptprüfung) durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Stefan Uher, Wirtschafts- prüfer, verantwortlich.

Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage 2) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Konzern- abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haf- tung als Konzernabschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

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Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

2. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES

2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und Konzernlagebericht Bei der Prüfung der Konsolidierung sowie der einbezogenen Jahresabschlüsse wurde die Einhal- tung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festge- stellt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse berücksichtigen im Wesentlichen die vom Mutterunternehmen für den Konzernabschluss vorgegebenen einheitlichen Bilanzierungs-

und Bewertungsrichtlinien sowie die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und die zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, und stellen eine geeignete Grundlage für die Einbeziehung in den Konzernabschluss dar. Die für die Übernahme in den Konzernabschluss maßgeblichen Vorschriften wurden beachtet.

Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes verwei- sen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

2.2. Erteilte Auskünfte

Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

2.3. Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wesentliche Verluste

Der Konzernabschluss der Gesellschaft weist ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR -20.858 aus. Dafür waren im Wesentlichen die Umsatzeinbußen aufgrund von COVID-19 verantwortlich, denen keine gleich hohen Kosteneinsparungen gegenüberstanden. Für das Ge- schäftsjahr 2021 wird mit einer wesentlichen Erholung der Umsätze und damit auch des Ergebnis- ses gerechnet.

2.4. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht)

Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Konzernabschlussprüfer haben wir keine Tatsachen fest- gestellt, die den Bestand des geprüften Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich be- einträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Ar- beitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei den inter- nen Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt.

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Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

3. BESTÄTIGUNGSVERMERK*) Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

Best in Parking & Real Estate AG, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezem- ber 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschrif- ten und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an die- sem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Report- ing Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des

§ 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der In- ternational Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Kon- zernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs- rechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Be- stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

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Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter

und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und da- für, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zu- sätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver- halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - an- zugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig- keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Si- cherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine sol- che vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses ge- troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der ge- samten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal- tung.

(9)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

Darüber hinaus gilt:

• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Re- aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll- system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems des Konzerns abzugeben.

• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre- ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher- heit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.

Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernab- schluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungs- urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit zur Folge haben.

• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor- fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Ein- heiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzern- abschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchfüh- rung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsur- teil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellun- gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während un- serer Abschlussprüfung erkennen, aus.

(10)

Best in Parking & Real Estate AG, Wien 31. Dezember 2020

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Kon- zernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun- gen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge- wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte An- gaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Wien, am 8. Juni 2021

Ernst & Young

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Alexander Wlasto Mag. Stefan Uher

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

_________

*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätig- ten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Kon- zernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

(11)

Beilage 1

DER

BEST IN PARKING & REAL ESTATE AG, WIEN

KONZERNABSCHLUSS

ZUM 31. DEZEMBER 2020

UND KONZERNLAGEBERICHT

(12)

Best in Parking & Real Estate AG

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020

Best in Parking & Real Estate AG Schwarzenbergplatz 5 / 7.1 A-1030 Wien

Firmenbuch-Nr: 284389 - HG Wien Firmensitz: Wien

UID- Nr: ATU 66095922

(13)

Inhalt Konzernabschluss

Inhalt Konzernabschluss ... 1

Konzernbilanz ... 1

Konzerngewinn- und Verlustrechnung... 2

Konzerngesamtergebnisrechnung... 3

Konzerngeldflussrechnung ... 4

Entwicklung des Konzerneigenkapitals ... 5

Konzernanhang ... 6

Grundlegende Informationen zum berichtenden Unternehmen ... 6

Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses ... 7

Grundsätze der Rechnungslegung ... 10

Ermessensentscheidungen, Annahmen und Einschätzungen... 13

Angaben zu Finanzinstrumenten ... 15

Konsolidierungskreis ... 27

Entwicklung des Anlagevermögens ... 36

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen ... 48

Sonstige Finanzanlagen und Wertpapiere ... 52

Ertragsteuern ... 52

Sonstige Forderungen ... 55

Vorräte ... 55

Wertpapiere ... 55

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Einlagen ... 56

Eigenkapital ... 57

Anleihe und Schuldscheindarlehen ... 61

Andere finanzielle Verbindlichkeiten ... 70

Kurzfristige Rückstellungen ... 74

Sonstige Verbindlichkeiten ... 75

Passive Rechnungsabgrenzungen ... 75

Umsatzerlöse ... 76

Sonstige betriebliche Erträge ... 76

Betriebliche Aufwendungen ... 77

Personalaufwand ... 77

Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer ... 78

Finanzerträge ... 79

Finanzaufwendungen ... 79

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen ... 80

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ... 80

Ergebnisverwendung ... 80

Nahestehende Unternehmen und Personen ... 81

Beteiligungen ... 83

Organe ... 87

(14)

Konzernbilanz

(in TEUR) Anhang 31.Dez.20 31.Dez.19

AKTIVA

Sachanlagen (7) 690.463 652.486

Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- und Firmenwerte (7) 94.754 83.017

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (8) 40.420 42.646

Sonstige Finanzanlagen und Wertpapiere (9) 45.465 4.729

Aktive latente Steuern (10) 1.108 568

Sonstige Forderungen (11) 10 1.414

Langfristige Vermögenswerte 872.220 784.861

Vorräte (12) 7.812 7.657

Sonstige Forderungen (11) 21.166 15.429

Forderungen aus Ertragsteuern 2.497 64

Wertpapiere (13) 1.147 160

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Einlagen (14) 113.968 88.443

Kurzfristige Vermögenswerte 146.589 111.752

SUMME AKTIVA 1.018.809 896.613

PASSIVA

Grundkapital 1.000 1.000

Kapitalrücklagen 151.207 151.207

Hybridkapital 7.000 7.000

Gewinnrücklagen 40.116 52.261

Sonstige Rücklagen -8.128 -101

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 191.195 211.367

Nicht beherrschende Anteile 74.518 8.224

Eigenkapital (15) 265.712 219.590

Anleihen und Schuldscheindarlehen (16) 338.254 342.394

Andere finanzielle Verbindlichkeiten (17) 320.112 241.275

Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer 835 856

Sonstige Verbindlichkeiten (19) 12.523 13.589

Passive latente Steuern (10) 30.037 31.108

Langfristige Verbindlichkeiten 701.762 629.222

Anleihen und Schuldscheindarlehen 4.140 4.150

Andere finanzielle Verbindlichkeiten (17) 29.849 23.541

Laufende Ertragsteuerschulden 296 1.172

Kurzfristige Rückstellungen (18) 2.372 3.085

Sonstige Verbindlichkeiten (19) 12.700 14.411

Passive Rechnungsabgrenzungen (20) 1.978 1.442

Kurzfristige Verbindlichkeiten 51.335 47.801

Summe Verbindlichkeiten 753.097 677.023

(15)

Konzerngewinn- und Verlustrechnung

(in TEUR) Anhang 2020 2019

Umsatzerlöse (21) 62.971 86.083

Sonstige betriebliche Erträge (22) 979 489

Erlöse Gesamt 63.950 86.572

Betriebliche Aufwendungen (23) -25.688 -24.400

Personalaufwand (24) -13.126 -14.388

EBITDA 25.136 47.784

Abschreibungen und Wertminderungen (7) -27.759 -24.614

Ergebnis von equitykonsolidierten Unternehmen -212 2.201

EBIT (Betriebsergebnis) -2.834 25.372

Finanzerträge (26) 4.187 2.179

Finanzaufwendungen (27) -23.585 -21.472

Ergebnis vor Steuern -22.232 6.079

Ertragsteuern (10) 613 -2.888

Ergebnis nach Ertragsteuern -21.619 3.191

Davon entfallend auf:

Eigentümer des Mutterunternehmens -19.651 3.171

Nicht beherrschende Anteile -1.968 20

Jahresüberschuss -21.619 3.191

(16)

Konzerngesamtergebnisrechnung

1) Im Geschäftsjahr wurden TEUR 0 (2019: TEUR 133) abzüglich latenter Steuern in Höhe von TEUR 0 (2019: TEUR 32) von den direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisbestandteilen in das Jahresergebnis umgegliedert.

(in TEUR) 2020 2019

Ergebnis nach Ertragsteuern¹ -21.619 3.191

Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

FVOCI-Eigenkapitalinstrumente - Nettoveränderung des

beizulegenden Zeitwerts -7.298 0

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Währungsumrechnungsdifferenzen -717 149

Absicherungen¹ -374 -686

Auswirkungen Ertragsteuern¹ 90 165

Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -8.299 -372

Gesamtergebnis -29.918 2.819

Davon entfallend auf:

Eigentümer des Mutterunternehmens -27.837 2.796

Nicht beherrschende Anteile -2.082 23

Gesamtergebnis -29.918 2.819

(17)

Konzerngeldflussrechnung

(in TEUR) Anhang 12.2020 12.2019

Ergebnis nach Ertragsteuern -21.619 3.191

Anpassungen zur Überleitung des Jahresüberschusses auf den Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit vor Zins- und Steuerzahlungen:

Ertragsteuern (10) -613 2.888

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (7) 25.028 24.614

Ergebnis aus dem Verkauf von Sachanlagen und

immateriellen Vermögenswerten 15 7

Finanzerträge (26) -4.187 -2.179

Finanzaufwendungen (27) 23.585 21.472

Ergebnisanteile von equitybilanzierten Beteiligungen 212 -2.201

Sonstige Erträge aus Erstkonsolidierung 0 -266

Sonstige unbare Veränderungen 223 -69

Cash-Flow aus dem Ergebnis 25.375 47.457

Veränderungen im Working Capital:

Vorräte -91 462

Sonstige Forderungen und kurzfristige Vermögenswerte 410 4.323

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 921 -321

Rückstellungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten -1.773 3.252

Veränderungen im Working Capital -532 7.716

Cash-Flow aus der Geschäftstätigkeit vor Zins- und Steuerzahlungen 24.843 55.173

Bezahlte Ertragsteuern -4.463 -2.783

CASH-FLOW AUS DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 20.379 52.390

Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerten 19 126

Erhaltene Investitionszuschüsse 0 859

Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerten

(inkl. geleisteter Anzahlungen; abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse) -19.375 -39.261 Auszahlungen für Tochterunternehmen bzw. sonstige Geschäftseinheiten

abzüglich der übernommenen Zahlungsmittel (6) -35.088 -5.334

Ein- und Auszahlungen für sonstige Finanzanlagen -49.070 -611

Auszahlungen für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 0 -3.198

Erhaltene Dividenden 3.117 2.005

Erhaltene Zinsen 275 358

CASH-FLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT -100.122 -45.057

Bezahlte Zinsen -18.144 -16.537

Bezahlte Zinsen für Baurechte, Konzessionen und Leasing -4.142 -3.793

Aufnahme von verzinslichen Finanzverbindlichkeiten (14) 69.468 55.745

Tilgung von verzinslichen Finanzverbindlichkeiten bzw. Finanzierungsleasing (14) -12.988 -33.606

Einzahlungen von Eigentümern von nicht beherrschenden Anteilen 2 0

Aufnahme von Hybridkapital 0 7.000

Transaktionen zwischen Eigentümern (6) 71.496 -676

An nicht beherrschende Gesellschafter gezahlte Dividenden -108 -121

An Hybridkapitalgeber gezahlte Dividenden -315 0

CASH-FLOW AUS DER FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT 105.583 8.012

Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25.525 15.345

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang (laut Konzernbilanz) (14) 85.443 70.098

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende (14) 110.968 85.443

(18)

Entwicklung des Konzerneigenkapitals

2020

(in TEUR) Anhang Grund-

kapital Kapital-

rücklagen Hybrid-

kapital Gewinn- rücklagen

Währungs- umrechnungs- rücklage

Rücklage aus Sicherungs- geschäften

Rücklage aus Zeitwert-

änderungen Summe

Nicht beherrschende Anteile

01.01.2020 1.000 151.207 7.000 52.262 93 -195 0 211.368 8.224 219.591

+/- Jahresergebnis 0 0 0 -19.651 0 0 0 -19.651 -1.968 -21.619

+/- sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 -876 -12 -7.298 -8.186 -113 -8.299

+/- Gesamtergebnis 0 0 0 -19.651 -876 -12 -7.298 -27.837 -2.081 -29.918

+/- Dividenden 0 0 0 0 0 0 0 0 -108 -108

+/- Vorgesehene Dividende 0 0 0 -269 0 0 0 -269 0 -269

+/- Veränderung von nicht

beherrschenden Anteilen 0 0 0 7.774 159 0 0 7.933 68.482 76.415

31.12.2020 (15) 1.000 151.207 7.000 40.116 -624 -207 -7.298 191.194 74.518 265.712

Summe Eigen- kapital Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

2019

(in TEUR) Anhang Grund-

kapital Kapital-

rücklagen Hybrid-

kapital Gewinn- rücklagen

Währungs- umrechnungs- rücklage

Rücklage aus Sicherungs- geschäften

Rücklage aus Zeitwert-

änderungen Summe

Nicht beherrschende Anteile

31.12.2018 1.000 151.207 0 53.929 -53 327 206.410 8.881 215.291

Anpassung IFRS 16 0 0 0 -4.675 -4.675 0 -4.675

01.01.2019 1.000 151.207 0 49.254 -53 327 0 201.734 8.881 210.615

+/- Jahresergebnis 0 0 0 3.213 0 0 0 3.213 -22 3.191

+/- sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 146 -521 0 -375 3 -372

+/- Gesamtergebnis 0 0 0 3.213 146 -521 0 2.838 -19 2.819

+/- Kapitalerhöhungen 0 0 7.000 0 0 0 0 7.000 0 7.000

+/- Dividenden 0 0 0 0 0 0 0 0 -121 -121

+/- Vorgesehene Dividende 0 0 0 -46 0 0 0 -46 0 -46

+/- Veränderung von nicht

beherrschenden Anteilen 0 0 0 -159 -159 -517 -676

31.12.2019 (15) 1.000 151.207 7.000 52.262 93 -195 0 211.368 8.224 219.591

Summe Eigen- kapital Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens

(19)

Konzernanhang

Grundlegende Informationen zum berichtenden Unternehmen Best in Parking- Gruppe

Die Unternehmensgruppe der Best in Parking & Real Estate AG („Best in Parking - Gruppe“) ist einer der Marktführer in Mittel- und Südosteuropa im Bereich der Parkraumbewirtschaftung. Im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit steht der Erwerb oder die Errichtung und in der Folge der Be- trieb von beschrankten Tiefgaragen, Parkhäusern und Parkplätzen („Off – Street – Parking“) sowie von Oberflächenstellplätzen („On – Street – Parking“).

Gleichzeitig ist auch der reine Betrieb bzw. die Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Parkraum von der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe umfasst, wobei hier die Best in Parking – Gruppe als Dienstleistungsunternehmen und damit als Pächter oder als Betreiber im Auftrag der Vertragspartner auftritt. Dabei erzielt die Best in Parking – Gruppe Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftung von Liegenschaften auf folgender rechtlicher Basis: „Eigentum“, „Baurechte“,

„Konzessionen“, „Miete / Pacht“ sowie „Managementverträge“.

Neben der Bewirtschaftung von Parkplätzen und Parkhäusern gehören die Parkraumüberwa- chung (das Verhängen von Bußgeldern im öffentlichen Raum) sowie weitergehende Dienstleis- tungen (insbesondere der Verkauf von Werbeflächen) zum Dienstleistungsportfolio der Best in Parking – Gruppe.

Die Unternehmensgruppe deckt mit der Planung, Errichtung, Finanzierung und dem Betrieb von Parkraum die gesamte Wertschöpfungskette der Branche ab (DesignBuildFinanceOperate –

„DBFO - Modell“).

Die Best in Parking & Real Estate AG stellt für den größten Kreis von Unternehmen für sich und ihre Tochterunternehmen einen Konzernabschluss auf.

Wesentliche Ereignisse mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die COVID 19-Pandemie hatte nicht nur Auswirkungen auf das allgemeine wirtschaftliche Umfeld, sondern auch auf das Parkgeschäft im Allgemeinen. Der Umsatzrückgang im Jahr 2020 im Ver- gleich zu 2019 ist in hohem Maße auf staatliche „Lockdowns“ zurückzuführen, die sich direkt auf das Kurzzeitparken auswirkten. Im Vergleich zum Kurzzeitparken blieb das Langzeitparkgeschäft im Jahr 2020 stabil. Es ist derzeit ungewiss, wann das reguläre Geschäft sein „Comeback“ erlebt.

Es ist jedoch erkennbar, dass ein Anstieg des Einzelverkehrs nach der Rücknahme von staatlichen Maßnahmen gegen COVID-19 sehr wahrscheinlich sein wird. Abhängig vom Status der Impfrate in der Bevölkerung ist mit einer Rücknahme der Maßnahmen in der ersten Hälfte des Jahres 2021 zu rechnen.

Der Rückgang der Einnahmen aus dem Kurzzeitparekn wird daher als kurzfristiger Effekt angesehen, der auf den Zeitraum staatlicher Maßnahmen gegen COVID 19 beschränkt ist. Dieser kurzfristige Effekt wird nicht als relevante Auswirkung auf andere Positionen des Abschlusses angesehen.

(20)

Die Best in Parking - Gruppe nutzte spezifische staatliche Zuschüsse für COVID 19 wie „Kurzzeitar- beit“ und sonstige Aufwandszuschüsse. Diese sind in Höhe von TEUR 621 in den sonstigen be- trieblichen Erträgen ausgewiesen und in Höhe von TEUR 845 vom Personalaufwand in Abzug ge- bracht worden. Es bestehen keine unerfüllten Bedingungen oder andere Erfolgsunsicherheiten im Zusammenhang mit diesen Zuschüssen. Der Konzern war nicht unmittelbar begünstigt von ande- ren Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand.

Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses

Grundlagen der Rechnungslegung und Übereinstimmungserklärung

Der Konzernabschluss der Best in Parking & Real Estate AG und ihrer Tochterunternehmen wurde in Anwendung von § 245 a UGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Stan- dards Board („IASB“) verlautbarten International Financial Reporting Standards (in der Folge: IFRS) und deren Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245 a Abs 1 UGB wurden erfüllt.

Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme bestimmter Posten, wie zum Beispiel derivativer Fi- nanzinstrumente, auf Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss umfasst den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 und wurde vom Vorstand der Best in Parking & Real Estate AG aufgestellt und am 8. Juni 2021 unterfertigt.

Funktionale und Darstellungswährung

Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt.

Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, in 1.000 Euro angegeben und auf die nächsten 1.000 Euro auf- oder abgerundet. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferen- zen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt.

(21)

Anwendung von neuen und geänderten Standards

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und in Kraft getreten sind, beachtet:

Geänderte

Standards Inhalt Anzuwenden

ab

IAS 1/IAS 8 Angabeinitiative Wesentlichkeit 2020

Verweise auf das Rahmenkonzept der IFRS 2020 IFRS 9/IAS

39/IFRS 7 Reform des Referenzzinssatzes – Phase 1 2020

IFRS 3 Definition Geschäftsbetrieb 2020

IFRS 16 Leasingverhältnisse – Auf die Coronavirus-Pandemie

bezogene Mietkonzessionen 06/2020

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Kon- zernabschluss umgesetzt. Aus den oben angeführten Änderungen ergaben sich keine wesentli- chen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Mit den Änderungen in IAS 1 und IAS 8 wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch beglei- tende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ statt. Daraus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Die Änderungen in IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen bezüglich der Hedge-Accounting Vorschriften und sind verpflichtend für alle Sicherungsbeziehun- gen anzuwenden, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind.

Mit den Änderungen in IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätig- keiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistun- gen (Output) zu produzieren. Darüber hinaus sehen die Änderungen als transaktionsbezogenes Wahlrecht einen sog. Konzentrationstest vor, der eine vereinfachte Prüfung des Vorliegens eines Geschäftsbetriebs zulässt. Der Konzern erwartet aus der Anwendung der Änderungen keine Aus- wirkungen auf den Konzernabschluss, da schon bisher sowohl Geschäftsbetriebe als auch Vermö- genswerte im Immobilienbereich erworben wurden und der Konzentrationstest lediglich eine Ver- einfachung darstellt.

Die Änderungen in IFRS 16 gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob auf- grund der Coronavirus-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen (z. B. mietfreie Zeiten oder vo- rübergehende Mietsenkungen) eine Leasingmodifikation darstellen. Von dieser Erleichterungsre- gel wurde kein Gebrauch gemacht.

(22)

Darüber hinaus wurden folgende geänderte Standards in EU-Recht übernommen, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren:

Geänderte

Standards Inhalt Anzuwenden

ab

IFRS 4 Vorübergehende Befreiung von IFRS 9 2021

IFRS 9/IAS 39/IFRS 7/

IFRS 4/IFRS 16 Reform des Referenzzinssatzes – Phase 2 2021

Weiters wurden folgende neue bzw. geänderte Standards vom IASB veröffentlicht, aber noch nicht in EU-Recht übernommen:

Neue

Standards Inhalt Anzuwenden

ab

IFRS 17 Versicherungsverträge verschoben

auf 2023 Geänderte

Standards Inhalt Anzuwenden

ab IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder

langfristig verschoben auf

2023 IFRS 3 Verweise auf das Rahmenkonzept der IFRS 2022 IAS 16 Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung 2022 IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung“ 2022 Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung 2022 IAS 1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2023 IAS 8 Definition der rechnungslegungsbezogenen

Schätzungen 2023

IFRS 16 Leasingverhältnisse – Auf die Coronavirus-Pandemie

bezogene Mietkonzessionen nach 30. Juni 2021 04/2021

Aus den oben angeführten Neufassungen bzw. Änderungen sind aus heutiger Sicht keine wesent- lichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

(23)

Grundsätze der Rechnungslegung

Die im Konzern angewandten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind bei der entsprechenden Anhangangabe erläutert.

Konsolidierungsgrundsätze und -methoden

Der Konzernabschluss umfasst die Best in Parking & Real Estate AG sowie deren Tochterunterneh- men, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, welche vom Konzern beherrscht werden. Der Kon- zern beherrscht ein Unternehmen nach IFRS 10 dann, wenn er schwankenden Renditen aus sei- nem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beein- flussen. Dies ist in der Regel bei einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50% gegeben. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden auch Existenz und Auswirkung potentieller Stimm- rechte, die aktuell ausübbar, oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Das Vorliegen von Beherr- schung wird auch dann vom Konzern überprüft, wenn weniger als 50% der Stimmrechte gehalten werden. Die Best in Parking - Gruppe verfügt bei allen beherrschten Unternehmen über eine An- teils- und Stimmrechtsmehrheit. Zusätzliche Vereinbarungen, die einer Beherrschung entgegen- stehen, bestehen nicht.

Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an vollkonsolidiert, zu dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Be- herrschung des Konzerns endet.

Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltrans- aktion bilanziert und haben daher keine Auswirkung auf die Konzerngewinn- und -Verlustrech- nung.

Nicht beherrschende Anteile umfassen den Anteil der konzernfremden Gesellschafter am identi- fizierbaren Nettovermögen im Erwerbszeitpunkt und am gesamten Jahresergebnis bei Tochterun- ternehmen des Konzerns. Sie werden innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen.

Die Effekte aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden vollständig eliminiert.

Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Der Konzernabschluss der Best in Parking & Real Estate AG umfasst zum Bilanzstichtag des Ge- schäftsjahres 8 (Vorjahr: 8) Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und 7 (Vorjahr: 7) Be- teiligungen an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Ein- fluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Bei einem Gemeinschaftsunternehmen liegt eine (gesellschafts-)vertragliche

(24)

Vereinbarung vor, über die der Konzern gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Parteien die gemeinschaftliche Führung ausübt.

Eine solche gemeinschaftliche Führung ist nur dann gegeben, wenn die mit dieser Geschäftstätig- keit verbundenen Entscheidungen die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung inneha- ben, haben Rechte am Nettovermögen, anstelle von Rechten an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity- Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode bi- lanziert werden, werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteili- gungsunternehmen ausgebucht. Nicht realisierte Verluste werden auf die gleiche Weise eliminiert wie nicht realisierte Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

Währungsumrechnung

Gemäß IAS 21 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen und in ausländischer Wäh- rung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro um- gerechnet. Bei sämtlichen Gesellschaften ist dies die jeweilige Landeswährung, da die Gesell- schaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Stichtagskurs am Bi- lanzstichtag umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

Das Eigenkapital wird mit dem historischen Umrechnungskurs bewertet. Währungsumrechnungs- differenzen werden in der Rücklage für Währungsumrechnung direkt im Eigenkapital erfasst.

In den Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Fremdwährungstransaktio- nen in die jeweilige funktionale Währung der Gesellschaft mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Wechselkursgewinne bzw. -verluste aus der Umrechnung zum Transaktionszeitpunkt und Bilanzstichtag werden grundsätzlich in der Konzerngewinn- und -Ver- lustrechnung erfasst.

Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die Teil einer Nettoinvestition in einen ausländi- schen Geschäftsbetrieb sind, werden zunächst als separater Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt und erst bei beabsichtigter Tilgung bzw. Veräußerung der Nettoinvestition im Ergebnis erfasst.

(25)

Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse nicht im Euro -Währungsgebiet vertretener Länder haben sich wie folgt entwickelt:

Mittelkurs am 31. Dezember

2020

Mittelkurs am 31. Dezember

2019

Jahresdurch- schnittskurs

2020

Jahresdurch- schnittskurs

2019

Land: Währung: 1 EUR = 1 EUR = 1 EUR = 1 EUR =

Schweiz CHF 1,0802 1,0854 1,0705 1,1124

Kroatien HRK 7,5519 7,4395 7,5384 7,4180

Serbien RSD 117,5802 117,5928 117,5777 117,8524

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Bilanzierung von neu erworbenen Tochterunternehmen bzw. Geschäftseinheiten wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das er- worbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert be- wertet. Jeder entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung über- prüft (siehe Anhangangabe (7)(c)). Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern am erworbenen Unternehmen werden anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst.

Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert (Badwill) wird unmittel- bar im Gewinn oder Verlust erfasst (siehe Anhangangabe (22)). Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividen- denpapieren verbunden sind.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehun- gen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeit- wert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spä- tere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.

(26)

Ermessensentscheidungen, Annahmen und Einschätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, welche die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die offengelegten Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten am Bilanz- stichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beein- flussen. Die tatsächlichen Werte können letztendlich von diesen Einschätzungen bzw. Annahmen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen pros- pektiv erfasst.

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende wesentliche Posten, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrunde liegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards, Vertragsdauer und Veränderungen in der Nachfrage berücksichtigt. Ände- rungen dieser Faktoren können eine Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Ver- mögenswertes nach sich ziehen. In diesem Fall würde der Restbuchwert über die verbleibende kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben werden, woraus höhere jährliche Abschreibungsbeträge resultieren (siehe Anhangangabe (7)).

Bilanzierung von Erwerben

Als Folge von Erwerben werden Geschäfts- oder Firmenwerte in der Konzernbilanz angesetzt. Im Rahmen der Erstkonsolidierung eines Erwerbes werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstich- tag angesetzt. Diese basieren grundsätzlich auf der Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cash-Flows und sind eng mit den Annahmen des Managements bezüglich der künftigen Weiter- entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte verbunden sowie mit den zugrunde gelegten Ent- wicklungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes (siehe Anhangangabe (6)).

Wertminderung von Vermögenswerten

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung werden Geschäfts- oder Firmenwerte auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Des Weiteren werden langfristig genutzte Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Gruppe von Vermögenswerten den erzielbaren Betrag überschreiten könnte. Im Rahmen dieser Überprüfung liegen der Bewertung der langfris- tigen Vermögenswerte auch die Unternehmensplanung zu markt- oder unternehmensspezifi- schen Diskontierungszinssätzen, erwartete Wachstumsraten und Bruttomarge/Kostenentwick- lung zugrunde. Die hierzu getroffenen Annahmen können Änderungen unterliegen, die zu Wertminderungen in zukünftigen Perioden führen könnten (siehe Anhangangabe (7)).

(27)

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Konzern ist in mehreren Ländern operativ tätig und unterliegt daher in verschiedenen Steu- erhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Die Bestimmung der konzernweiten Steuer- verbindlichkeiten erfordert wesentliche Beurteilungen, die dazu führen können, dass der tatsäch- liche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten von der ursprünglichen Einschätzung abweicht und Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben kann (siehe Anhangangabe (10)).

Realisierung aktiver latenter Steuern

Die Berechnung latenter Steuern erfolgt auf Basis jener Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Reali- sierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit er- wartet wird, sowie auf Basis einer Einschätzung der künftigen steuerlichen Ertragsfähigkeit. Even- tuelle Steuersatzänderungen oder von den Annahmen abweichende künftige steuerliche Ergebnisse können dazu führen, dass die Realisierung aktiver latenter Steuern unwahrscheinlich wird und eine Wertberichtigung der diesbezüglichen Aktiva zu erfolgen hat (siehe Anhangangabe (10)).

Sonstige Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung von sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis der bestmöglichen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Ressourcenabflusses sowie anhand von Er- fahrungswerten und den am Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächlich eintretende Ressourcenabfluss kann insofern von dem am Bilanzstichtag angesetzten Rückstellungsbetrag ab- weichen (siehe Anhangangabe (18)).

Rechtliche Risiken

Die Best in Parking - Gruppe ist derzeit nicht an Gerichtsverfahren wesentlichen Ausmaßes beteiligt.

Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen und bildet gegebenenfalls Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten.

Unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen geht der Konzern davon aus, dass alle Verfahren bzw. Ansprüche keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage oder das konsolidierte Ergebnis haben werden.

Da aber die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in möglichen Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beein- trächtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen.

(28)

Angaben zu Finanzinstrumenten

(a) Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten und werden für die Bilanzierung in unterschiedliche Kategorien eingestuft, welche die Methode der Folgebewertung und damit auch die Arten der daraus entstehenden Erträge und Aufwendungen festlegen. Im Folgenden werden die Finanzinstrumente den einzelnen Kategorien zugeordnet. Da- nach wird gezeigt, welche in der Bilanz enthaltenen Buchwerte auf die jeweiligen Kategorien ent- fallen. Abschließend wird dargestellt, welche Erträge und Aufwendungen aus den unterschiedli- chen Kategorien entstehen.

Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen sonstige Finanzanlagen, Forderungen (ausgenommen bestimmte Posten, die keine Finanzinstrumente darstellen, wie Forderungen be- treffend Steuern und Abgaben), Wertpapiere, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Finanzielle Vermögenswerte werden wie folgt klassifiziert und bewertet:

Kategorie

Zu fortgeführten Anschaffungskosten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen, Sonstige finanzielle Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Wertpapiere

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivate

Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden finanzielle Vermögenswerte bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

 Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten.

 Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunk- ten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehen- den Kapitalbetrag darstellen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen finanziellen Forderungen wer- den im Konzern dieser Kategorie zugeordnet. Auch alle liquiden Mittel, wie Festgelder und Zah- lungsmittelpositionen, fallen unter diese Bewertungskategorie.

Finanzielle Vermögenswerte, die in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewer- tet“ fallen, werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transakti- onskosten erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlun- gen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, über- tragen hat.

Beim erstmaligen Ansatz von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen des beizulegenden Zeitwer- tes im sonstigen Ergebnis („FVOCI“) zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Instru-

(29)

Finanzielle Vermögenswerte sind an jedem Abschlussstichtag auf den erforderlichen Wertminde- rungsbedarf zu überprüfen. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 beruht auf der Prämisse, er- wartete Verluste abzubilden. Aufgrund der Geschäftstätigkeit des Konzerns sind die Forderungen aus Lieferungen unwesentlich und entsprechend erachtet der Konzern diese in Hinblick auf einen potenziellen Wertminderungsbedarf als unwesentlich.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen die verzinslichen Finanzverbindlichkei- ten inklusive Finanzierungsleasing, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten (ausgenommen jedoch bestimmte Posten, die keine Finanzinstrumente darstel- len, wie Verbindlichkeiten bezüglich Steuern und anderer Abgaben) sowie derivative Finanzinstru- mente mit negativem Saldo.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden wie folgt klassifiziert und bewertet:

Kategorie

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Derivate

Zu fortgeführten Anschaffungskosten verzinsliche Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten wer- den bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, Transaktionskosten wer- den im Aufwand erfasst. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen An- satz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden die finanziellen Verbindlichkeiten entweder zu fortgeführten Anschaf- fungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet.

In der folgenden Tabelle ist dargestellt, in welche Kategorien die in der Bilanz enthaltenen finan- ziellen Vermögenswerte eingestuft werden und mit welchen Methoden diese Finanzinstrumente bewertet werden:

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit-

wert

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten

Gesamt

(in TEUR) Buchwerte zum 31. Dezember 2020

Sonstige Finanzanlagen 0 0 45.465 45.465

Sonstige Forderungen 0 0 13.671 13.671

Wertpapiere 29.282 1.147 0 30.428

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquiva-

lente und Einlagen 0 0 113.968 113.968

Gesamt 29.282 1.147 173.103 203.531

(30)

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten Gesamt

(in TEUR) Buchwerte zum 31. Dezember 2019

Sonstige Finanzanlagen 0 4.729 4.729

Sonstige Forderungen 0 9.780 9.780

Wertpapiere 160 0 160

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquiva-

lente und Einlagen 0 88.443 88.443

Gesamt 160 102.952 103.111

Die folgende Tabelle zeigt, in welche Kategorien die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Verbind- lichkeiten eingestuft werden und mit welchen Methoden diese Finanzinstrumente bewertet wer- den:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten

Gesamt

(in TEUR) Buchwerte zum 31. Dezember 2020

Anleihe und Schuldschein-

darlehen 0 342.394 342.394

Andere finanzielle Verbind-

lichkeiten 0 349.961 349.961

Sonstige Verbindlichkeiten 12.516 9.368 21.883

Gesamt 12.516 701.722 714.238

Erfolgswirksam

zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten

Gesamt

(in TEUR) Buchwerte zum 31. Dezember 2019

Anleihe und Schuldschein-

darlehen 0 346.544 346.544

Andere finanzielle Verbind-

lichkeiten 0 264.816 264.816

Sonstige Verbindlichkeiten 14.582 9.374 23.956

Gesamt 14.582 620.734 635.316

(31)

Die folgende Tabelle zeigt die Arten der Erträge und Aufwendungen aus finanziellen Vermögens- werten nach Kategorien und Bewertungsmethoden geordnet:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten Gesamt

(in TEUR) Erträge und Aufwendungen 2020

Im Ergebnis nach

Ertragsteuern erfasst

Zinsen / erhaltene Dividenden 1.102 275 1.377

Zeitwert-/Buchwertanpassungen -13 -18 -30

davon Wertminderungen 0 -18 -18

Nettogewinn / -verlust 1.089 257 1.347

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten Gesamt

(in TEUR) Erträge und Aufwendungen 2019

Im Ergebnis nach

Ertragsteuern erfasst

Zinsen / erhaltene Dividenden 12 332 344

Zeitwert-/Buchwertanpassungen -5 21 16

davon Wertminderungen 0 21 21

Nettogewinn / -verlust 7 353 360

Die folgende Tabelle zeigt die Arten der Erträge und Aufwendungen aus finanziellen Verbindlich- keiten nach Kategorien und Bewertungsmethoden geordnet:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit-

wert

Zu fortgeführten An- schaffungs-

kosten

Gesamt

(in TEUR) Erträge und Aufwendungen 2020

Im Ergebnis nach

Ertragsteuern erfasst

Zinsen -4.034 -18.484 -22.519

Zinsaufwand - Anpassung nach

Effektivzinssatzmethode 0 -212 -212

Zinsertrag - Anpassung nach

Effektivzinssatzmethode 0 94 94

Zeitwert- / Buchwertanpassungen 2.313 0 2.313

Nettogewinn / -verlust -1.720 -18.603 -20.324

Referenzen

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