Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019
Dieser Prüfungsbericht richtet sich - unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an die Organe des Unternehmens. Die Weitergabe des Berichtes an Dritte bedarf, sofern im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich erlaubt, der vorherigen Zustimmung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
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Ernst & Young
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Best in Parking - Holding AG, Wien
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019
Gleichschrift
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 1
2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 2
3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und zum Lagebericht 3
3.2. Erteilte Auskünfte 3
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht) 3
4. Bestätigungsvermerk 4-7
BEILAGENVERZEICHNIS
Beilage 1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Beilage 2 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe
Best in Parking – Holding AG, Wien 31. Dezember 2019
Seite 1 An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Best in Parking – Holding AG, Wien
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der Best in Parking – Holding AG, Wien
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt),
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:
1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. September 2019 der Best in Parking – Holding AG, Wien, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt bzw. bestellt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Jah- resabschluss zum 31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen. Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Konzernab- schlusses zum 31. Dezember 2019 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.
Die geprüfte Gesellschaft ist eine fünffach große Gesellschaft gemäß § 271a Abs 1 UGB und unter- liegt der Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrates.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Gesellschaft iSd § 221 UGB.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.
Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buch-
führung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet
wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht
und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Seite 2 Für die Berichterstattung zu Artikel 11 der Verordnung (EU) 537/2014 (EU-VO) wird auf den ge- sonderten Bericht an den Prüfungsausschuss verwiesen; die Berichterstattung zu Artikel 11 der genannten Verordnung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.
Die Prüfung zum 31. Dezember 2018 erfolgte durch einen anderen Abschlussprüfer.
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing (ISA)). Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentli- che falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.
Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2019 (Vorprüfung) sowie von März bis Mai 2020 (Hauptprüfung) durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Stefan Uher, Wirtschafts- prüfer verantwortlich.
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage 2) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschluss- prüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwen- dung.
2. AUFGLIEDERUNG UND ERLÄUTERUNG VON WESENTLICHEN POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES
Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresab-
schlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher
auf die entsprechenden Angaben des Vorstands im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebe-
richt.
Best in Parking – Holding AG, Wien 31. Dezember 2019
Seite 3 3. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und zum Lagebericht
Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ergän- zenden Bestimmungen der Satzung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.
Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir – soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten – die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.
Der Abschluss der Best in Parking – Holding AG für das am 31. Dezember 2018 endende Ge- schäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen Bestätigungsvermerk mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil zu diesem Abschluss am 16. Mai 2019 abgegeben hat.
3.2. Erteilte Auskünfte
Die gesetzlichen Vertreter erteilten die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.
Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten Informationen der ge- prüften Gesellschaft.
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht)
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt,
die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beein-
trächtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeit-
nehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen
Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzun-
gen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.
Seite 4 4. BESTÄTIGUNGSVERMERK
*)Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Best in Parking – Holding AG, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif- ten und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der In- ternational Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- abschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesell- schaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und be- rufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die- nen.
Hinweis auf sonstige Sachverhalte
Der Abschluss der Best in Parking – Holding AG für das am 31. Dezember 2018 endende Ge-
schäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der einen Bestätigungsvermerk
mit einem uneingeschränkten Prüfungsurteil zu diesem Abschluss am 16. Mai 2019 abgegeben
hat.
Best in Parking – Holding AG, Wien 31. Dezember 2019
Seite 5 Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und da- für, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschrif- ten ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver- halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - an- zugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig- keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alterna- tive dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ei- nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA er- fordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern re- sultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses ge- troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der ge-
samten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung.
Seite 6 Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultie- rende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich- tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kon- trollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll- system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs- grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam- menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfol- gerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Be- stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Ab- kehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die
geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellun-
gen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während un-
serer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Best in Parking – Holding AG, Wien 31. Dezember 2019
Seite 7 Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtli- chen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lage- berichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf- gestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewon- nenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Anga- ben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wien, am 27. Mai 2020
__________
*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresab- schluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH, Wien 31. Dezember 2019
Seite 10 Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Generalversammlung am 23. September 2019 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 5. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zu- sätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) er- bracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Stefan Uher.
Wien, am 29. April 2020
__________
*) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresab- schluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
unverbindliche elektronische Kopie
Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH, Wien 31. Dezember 2019
Seite 8 4.4. Sonstige für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess
bedeutsame Sachverhalte
Im Rahmen unserer Prüfung sind
keine bedeutsamen Schwierigkeiten,
keine weiteren sich aus der Abschlussprüfung ergebenden bedeutsamen Sachverhalte, die besprochen wurden oder Gegenstand des Schriftverkehrs mit dem Management waren, und
keine etwaigen sonstigen sich aus der Abschlussprüfung ergebenden bedeutsamen Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen für die Aufsicht durch den Prüfungs- ausschuss über den Rechnungslegungsprozess von Bedeutung sind,
aufgetreten.
Wien, am 29. April 2020
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
BEST IN PARKING - HOLDING AG, WIEN
DER
JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. DEZEMBER 2019
UND LAGEBERICHT
Best in Parking ‐ Holding AG
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
Best in Parking ‐ Holding AG Schwarzenbergplatz 5, Top 7/1 AT‐1030 Wien
Firmenbuch‐Nr: 284389 w ‐ HG Wien Firmensitz: Wien
UID‐ Nr: ATU66095922
Anlagen
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2019
Anlage 2 Gewinn‐ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Anlagen
A K T I V A 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I.
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 869.018,82 976.354,13
2. geleistete Anzahlungen 502.417,72 222.739,36
1.371.436,54 1.199.093,49
II.
1. andere Anlagen, Betriebs‐ und Geschäftsausstattung 407.227,39 364.358,57
407.227,39 364.358,57
III.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 308.142.916,80 283.917.279,16
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 53.449.882,72 45.772.152,92
361.592.799,52 329.689.432,08
363.371.463,45 331.252.884,14 B.
I.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32.664,56 71.760,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 76.405.246,77 42.793.788,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 63.055.287,77 (Vj: EUR 15.693.750,59)
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 0,00 3.334.451,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)
76.437.911,33 46.199.999,86
II.
1. sonstige Wertpapiere und Anteile 995.000,00 0,00
995.000,00 0,00
III. 40.485.000,07 28.879.525,84
117.917.911,40 75.079.525,70
C. 106.897,78 118.621,15
D. 1.381.573,85 1.315.026,47
Wertpapiere und Anteile
K assenbestand, Sc hec ks, Guthaben bei K reditinstituten
Ak tive latente Steuern
Rec hnungsabgrenzungsposten
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sac hanlagen
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
P A S S I V A 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A.
I. 1.000.000,00 1.000.000,00
gezeichnetes Nennkapital: EUR 1.000.000,00 (Vj: EUR 1.000.000,00)
II. 82.508.992,79 82.508.992,79
III.
1. gesetzliche Rücklage 100.000,00 100.000,00
100.000,00 100.000,00
IV. 33.036.083,47 14.629.169,98
davon Gewinnvortrag: EUR 14.629.169,98 (Vj: EUR 12.244.415,85)
116.645.076,26 98.238.162,77 B.
1. 0,00 86.525,00
2. 1.500,00 1.500,00
3. 1.156.364,72 432.964,11
1.157.864,72 520.989,11 C.
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 13.913.422,98 (Vj: EUR 14.726.143,54) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 351.061.482,52 (Vj: EUR 294.280.762,04)
1. 165.731.237,87 132.999.992,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 4.269.755,35 (Vj: EUR 4.269.230,77)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 161.461.482,52 (Vj: EUR 128.730.762,04)
2. 380.157,49 719.543,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 380.157,49 (Vj: EUR 719.543,45)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (Vj: EUR 0,00)
3. 175.195.235,91 171.539.520,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 7.595.235,91 (Vj: EUR 5.989.520,84)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 167.600.000,00 (Vj: EUR 165.550.000,00)
4. 23.668.274,23 3.747.848,48
davon aus Steuern:
EUR 52.865,28 (Vj: EUR 60.562,85) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 50.135,57 (Vj: EUR 43.845,91)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 1.668.274,23 (Vj: EUR 3.747.848,48)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 22.000.000,00 (Vj: EUR 0,00)
364.974.905,50 309.006.905,58 Rüc kstellungen
Verbindlic hkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Rückstellungen für Abfertigungen
Steuerrückstellungen sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Eigenkapital
K apitalrüc klagen Gewinnrüc klagen
Bilanzgewinn
eingefordertes und eingezahltes Nennkapital
482.777.846,48 407.766.057,46 482.777.846,48 407.766.057,46
Best in Parking ‐ Holding AG Anlage 2
Best in Parking ‐ Holding AG Gewinn‐ und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
2019 2018
EUR EUR EUR
1. 2.418.200,79 1.752.197,09
2.
a)
0,00 1.890,03
b) 93.333,33 148.615,37
93.333,33 150.505,40 3.
a) 0,00
‐300.000,000,00
‐300.000,004.
a)
‐2.147.942,25 ‐1.639.208,62b)
‐407.844,71 ‐380.697,15‐2.555.786,96 ‐2.019.905,77
5.
a)
‐565.971,24 ‐516.975,83
‐565.971,24 ‐516.975,83
6.
a)
‐18.617,67 ‐1.301,38b)
‐4.816.658,37 ‐3.198.135,98‐4.835.276,04 ‐3.199.437,36
7 .
‐5 .4 4 5 .5 0 0 ,1 2 ‐4 .1 3 3 .6 1 6 ,4 78. 29.382.214,63 12.200.000,00
davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 29.382.214,63 (Vj: EUR 12.200.000,00)
9. 2.673.709,82 1.053.510,91
davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 2.599.593,46 (Vj: EUR 927.489,63) 10.
‐5.000,00
0,00
davon Abschreibungen:
EUR 5.000,00 (Vj: EUR 0,00)
11.
‐10.515.429,05 ‐8.897.797,58davon an verbundene Unternehmen:
EUR ‐6.179.890,41 (Vj: EUR ‐5.150.470,55)
1 2 . 2 1 .5 3 5 .4 9 5 ,4 0 4 .3 5 5 .7 1 3 ,3 3
1 3 . 1 6 .0 8 9 .9 9 5 ,2 8 2 2 2 .0 9 6 ,8 6
14. 2.316.918,21 2.162.657,27
davon latente Steuern:
EUR 66.547,38 (Vj: EUR ‐59.948,73)
1 5 . 1 8 .4 0 6 .9 1 3 ,4 9 2 .3 8 4 .7 5 4 ,1 3
1 6 . 1 8 .4 0 6 .9 1 3 ,4 9 2 .3 8 4 .7 5 4 ,1 3
17. 14.629.169,98 12.244.415,85
1 8 . 3 3 .0 3 6 .0 8 3 ,4 7 1 4 .6 2 9 .1 6 9 ,9 8
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Steuern übrige
sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen:
EUR ‐27.413,88 (Vj: EUR ‐57.212,41) davon Aufwendungen für gesetzlich
vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge:
EUR ‐380.430,83 (Vj: EUR ‐323.484,74) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Gehälter
soziale Aufwendungen
Zwisc hensumme (Betriebsergebnis)
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Personalaufwand
Abschreibungen
Erträge aus Beteiligungen
Jahresü bersc h uss
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der
Finanzanlagen übrige
Ergeb nis v or Steuern
Zwisc hensumme (Finan zergebn is)
Bilan zgewinn
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Ergeb nis n ac h Steu ern
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Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Bilanzierungs‐ und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2019 ist nach den Vorschriften des österreichischen Unternehmensge‐
setzbuches (UGB) in der geltenden Fassung erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh‐
rung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermö‐
gens‐ Finanz‐ und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehal‐
ten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grund‐
satz der Einzelbewertung beachtet und von einer Fortführung des Unternehmens ausgegan‐
gen.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Ver‐
luste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Die Gewinn‐ und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert, Bilanz‐
stichtag ist der 31. Dezember.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
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Die Gesellschaft gilt zum 31.12.2019 aufgrund § 221 Abs 4a UGB idF RÄG 2014 als große Kapitalgesellschaft.
Anlagevermögen
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Als Nutzungsdauer wird ein Zeit‐
raum von 1 bis 9 Jahren zugrunde gelegt.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs‐ bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei für die einzelnen Anlagengruppen folgende Nutzungs‐
dauer zugrunde gelegt wird:
Nutzungsdauer in Jahren
Hardware 1 – 6
Geschäftsausstattung 1 ‐ 10
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Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit dem beizulegenden Wert im Zeitpunkt der Einlage bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind mit dem beizulegenden Wert im Zeit‐
punkt der Einlage bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraus‐
sichtlich von Dauer sind.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wird der niedrigere beizulegende Zeitwert ermittelt und angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet oder mit dem Börse‐
kurs zum 31.12. sofern dieser niedriger war.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
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Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Bei den Steuerrückstellungen handelt es sich um die Rückstellung für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeit‐
punkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach unge‐
wisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmänni‐
scher Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz
der Vorsicht ermittelt.
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Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn‐ und Verlustrechnung Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Am 2. Februar 2016 hat die Best in Parking ‐ Konzernfinanzierungs GmbH (im Folgenden “BIP
‐ KFG“) eine mit 3,375 % fix verzinste endfällige EUR‐Anleihe über TEUR 90.000 mit einer
Laufzeit von sieben Jahren (2/2016 – 2/2023) begeben. Die Zahlungen aus der Anleihe wer‐
den unwiderruflich und unbedingt von der Best in Parking – Holding AG (im Folgenden “BIP‐
HAG“) garantiert.
Am 8. April 2016 hat die BIP ‐ KFG oben erläuterte EUR‐Anleihe um TEUR 10.000 auf TEUR 100.000 aufgestockt. Die BIP‐HAG erweiterte in diesem Zusammenhang ihre unwiderrufli‐
che und unbedingte Garantie.
Am 23. Mai 2016 hat die BIP ‐ KFG oben erläuterte EUR‐Anleihe nochmalig um TEUR 20.000 auf TEUR 120.000 aufgestockt. Die BIP‐HAG erweiterte in diesem Zusammenhang ihre un‐
widerrufliche und unbedingte Garantie.
Am 7. Juni 2018 hat BIP – KFG Anleihegläubiger der im Jahr 2016 emittierten Schuldver‐
schreibungen, ISIN AT0000A1HQ07 ("2016‐Schuldverschreibungen"), eingeladen, Angebote zum Umtausch in neu zu begebende, 3,500 % p.a. fix verzinsliche Schuldverschreibungen im Nominale von bis zu EUR 60.000.000,00, unbedingt und unwiderruflich garantiert durch die Best in Parking ‐ Holding AG, ISIN AT0000A21LB6, mit Fälligkeit im Jahr 2025 ("2018/25‐
Schuldverschreibungen") abzugeben (das "Umtauschangebot"). Die Umtauschfrist endete am 21. Juni 2018 um 15.00 Uhr (MEZ). BIP ‐ KFG wurden insgesamt 2016‐Schuldverschrei‐
bungen im Gesamtnennbetrag von EUR 44.000.000,00 zum Umtausch in 2018/25‐Schuld‐
verschreibungen gültig angeboten, welche von der Emittentin in diesem Umfang angenom‐
men wurden.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
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Auf Basis des Umtauschverhältnisses von 1:1 wurden aufgrund des Umtauschangebots 2018/25‐Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 44.000.000,00 emittiert.
Nach Durchführung des Umtauschangebots beträgt der ausständige Gesamtnennbetrag der 2016‐Schuldverschreibungen EUR 76.000.000,00.
Am 3. Juli 2018 hat die BIP ‐ KFG eine mit 3,500 % fix verzinste endfällige EUR‐Anleihe über TEUR 50.000 mit einer Laufzeit von zehn Jahren (7/2018 – 7/2028) begeben ("2018/28‐
Schuldverschreibungen"). Die Zahlungen aus der Anleihe werden unwiderruflich und unbe‐
dingt von der BIP‐HAG garantiert.
Die Best in Parking ‐ Konzernfinanzierungs GmbH ist aufgrund ihrer Kapitalmarktorientie‐
rung ein so genanntes Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity;
„PIE“) gemäß § 189a Z 1 UGB.
Aktiva
A. Anlagevermögen EUR 363.371.463,45
Vj: EUR 331.252.884,14
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jah‐
resabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) ist aus dem Anlagespiegel er‐
sichtlich (Anlage 3a).
B. Umlaufvermögen EUR 117.917.911,40
Vj: EUR 75.079.525,70
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände EUR 76.437.911,33
Vj: EUR 46.199.999,86
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Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen For‐
derungen:
Stand Restlaufzeit Stand Restlaufzeit 31.12.2019 mehr als 1 Jahr 31.12.2018 mehr als 1 Jahr
EUR EUR EUR EUR
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 32.664,56 0,00 71.760,00 0,00
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen 76.405.246,77 63.055.287,77 42.793.788,72 15.693.750,59 sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände 0,00 0,00 3.334.451,14 0,00
76.437.911,33 63.055.287,77 46.199.999,86 15.693.750,59
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 32.664,56
Vj: EUR 71.760,00
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus dem operativen Geschäft der Best in Parking – Holding AG.
2. Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen EUR 76.405.246,77
Vj: EUR 42.793.788,72
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten:
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
sonstige Forderungen 76.144.326,77 42.793.788,72 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 260.920,00 0,00
76.405.246,77 42.793.788,72
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
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Die sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten vor allem langfristige Forderungen an Konzernunternehmen sowie Forderungen aus phasenkongru‐
enten Gewinnausschüttungen 2019 der:
‐ TGP‐Beteiligungs GmbH in Höhe von EUR 5.600.000,00 (Vorjahr: EUR 4.300.000,00)
‐ Parcheggi Italia SpA in Höhe von EUR 4.500.000,00 (Vorjahr: EUR 7.500.000,00),
‐ Best in Parking – Slovakia s.r.o. von EUR 180.000,00 (Vorjahr: EUR 200.000,00),
Weiters sind unter den sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen auch Verrechnungen aus dem Steuerausgleich gem § 9 KStG in Höhe von EUR 2.429.039,00 (2018 in Höhe von EUR 2.045.074,00) enthalten.
3. sonstige Forderungen und
Vermögensgegenstände EUR 0,00
Vj: EUR 3.334.451,14
Die zum 31.12.2018 unter den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen ausge‐
wiesene Forderung aus Finanzierung gegenüber Dritten sowie zum 31.12.2018 bestandene Forderungen gegenüber dem Finanzamt wurden zum 31. Dezember beglichen.
III. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei
Kreditinstituten EUR 40.485.000,07
Vj: EUR 28.879.525,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 106.897,78
Vj: EUR 118.621,15
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D. Aktive latente Steuern EUR 1.381.573,85
Vj: EUR 1.315.026,47
Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenom‐
men. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertan‐
sätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen la‐
tente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraus‐
sichtlich wieder umkehren. Die folgende Tabelle zeigt die latenten Steueransprüche und – schulden vor Saldierung für einzelne Bilanzpositionen.
In der Tabelle ist gekennzeichnet, inwieweit es sich um Differenzen handelt, die zu aktiven oder passiven latenten Steuern führen können. Außerdem werden die Veränderungen der latenten Steuersalden im Laufe des Geschäftsjahres und die latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahres dargestellt. Insgesamt hat sich ein aktiver Saldo ergeben. Vom Ansamm‐
lungswahlrecht des § 906 UGB wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
Stand am Stand am
31.12.2018 31.12.2019
EUR EUR
Geldbeschaffungskosten 2.083.661,17 2.383.853,68
Abfertigungsrückstellung 34.003,00 0,00
Steuerliche Verlustvorträge (Verlustvortrag aus Vorjahren)
3.142.441,70
3.142.441,70
Die daraus resultierenden latenten Steuern per 31.12.2019 (25%) betra‐
gen EUR 1.381.573,85.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
Seite 10
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Stand am Verbrauch / Stand am
31.12.2018 Auflösung Zuführung 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Geldbeschaffungskosten 520.915,29 0,00 75.048,13 595.963,42 Abfertigungsrückstellung 8.500,75 8.500,75 0,00 0,00 Steuerliche Verluste
(Verlustvortrag aus Vorjahren)
785.610,43
0,00
0,00
785.610,43
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Passiva
A. Eigenkapital EUR 116.645.076,26
Vj: EUR 98.238.162,77
Das Grundkapital ist zur Gänze einbezahlt und setzt sich aus 1.000.000 (in Worten: einer
Million) Nennbetragsaktien mit Nominale iHv EUR 1.000.000,00 zusammen.
Die Beteiligungsverhältnisse lauten zum 31. Dezember 2019:
Name Anteil in EUR Anteil in %
Traso Holding B.V. 502.705 50,2705
JB & B‐Beteiligungs GmbH 192.081 19,2081
JB & B‐Privatstiftung 134.172 13,4172
B‐Privatstiftung 109.311 10,9311
"TGP" Privatstiftung 61.731 6,1731
1.000.000 100,0000
II. Kapitalrücklagen EUR 82.508.992,79
Vj: EUR 82.508.992,79
Zusammensetzung 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
nicht gebundene 82.508.992,79 82.508.992,79
82.508.992,79 82.508.992,79
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
Seite 12
III. Gewinnrücklagen EUR 100.000,00
Vj: EUR 100.000,00
Zusammensetzung 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
gesetzliche Rücklage 100.000,00 100.000,00
100.000,00 100.000,00
B. Rückstellungen EUR 1.157.864,72
Vj: EUR 520.989,11
Zusammensetzung 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Rückstellungen für Abfertigungen 0,00 86.525,00
Steuerrückstellungen 1.500,00 1.500,00
sonstige Rückstellungen 1.156.364,72 432.964,11
1.157.864,72 520.989,11
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rück‐
stellungen für nicht konsumierte Urlaube, nicht ausgezahlte Boni sowie Beratungs‐ und Prü‐
fungskosten.
Stand Verbrauch/ Stand
31.12.2018 Verwendung Auflösung Zuführung 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Rückstellungen für
Abfertigungen 86.525,00 86.525,00 0,00 0,00 0,00
Steuerrückstellungen 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00
sonstige Rückstellungen 432.964,11 166.964,11 0,00 890.364,72 1.156.364,72 520.989,11 253.489,11 0,00 890.364,72 1.157.864,72
Seite 13
C. Verbindlichkeiten EUR 364.974.905,50
Vj: EUR 309.006.905,58
Zur Fristigkeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden folgende Erläute‐
rungen gegeben:
Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammer)
Stand Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit 31.12.2019 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 165.731.237,87 4.269.755,35 56.846.153,85 104.615.328,67 (132.999.992,81) (4.269.230,77) (47.046.153,85) (81.684.608,19) Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen 380.157,49 380.157,49 0,00 0,00
(719.543,45) (719.543,45) (0,00) (0,00) Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen 175.195.235,91 7.595.235,91 76.000.000,00 91.600.000,00 (171.539.520,84) (5.989.520,84) (76.000.000,00) (89.550.000,00) sonstige
Verbindlichkeiten 23.668.274,23 1.668.274,23 0,00 22.000.000,00 (3.747.848,48) (3.747.848,48) (0,00) (0,00) 364.974.905,50 13.913.422,98 132.846.153,85 218.215.328,67 (309.006.905,58) (14.726.143,54) (123.046.153,85) (171.234.608,19)
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
Seite 14
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 165.731.237,87
Vj: EUR 132.999.992,81
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren zur Gänze aus dem Abschluss zweier Tranchen von Schuldscheindarlehen im September 2016, dreier Tranchen von Schuldscheindarlehen im September und Oktober 2017, sowie zweier Tranchen von Schuld‐
scheindarlehen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2019. Das Gesamtnominale der Verbind‐
lichkeiten aus Schuldscheindarlehen beträgt nunmehr TEUR 185.000, davon bestehen TEUR 170.000 gegenüber Kreditinstituten und ‐ seit 2019 ‐ TEUR 15.000 gegenüber Institutionen, die nicht dem Finanzsektor angehören (siehe auch unten unter Punkt C.4.).
Die Rückzahlung erfolgt für einen Betrag von TEUR 48.000 über 10 bzw 13 Kapitalraten. Fer‐
ner erfolgt die Rückzahlung für einen Betrag von TEUR 71.500 über 15 Kapitalraten, sowie für einen Betrag von TEUR 17.000 über 25 Kapitalraten. Für einen Betrag von insgesamt TEUR 30.000 ist eine endfällige Tilgung nach sieben Jahren, für einen Betrag von TEUR 16.500 ist eine endfällige Tilgung nach zehn Jahren, sowie für einen Betrag von TEUR 2.000 ist eine endfällige Tilgung nach fünfzehn Jahren vereinbart. Zum 31.12.2019 wurden bereits rund TEUR 4.270 an die Schuldscheinsdarlehensgeber rückgeführt.
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 380.157,49
Vj: EUR 719.543,45
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
Seite 15
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen EUR 175.195.235,91
Vj: EUR 171.539.520,84
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen von der Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH erhaltene Ausleihungen in Höhe von TEUR 167.600 (VJ: TEUR 165.550) und damit verbundene Zinsen zum Stichtag 31. Dezember 2019.
4. sonstige Verbindlichkeiten EUR 23.668.274,23
Vj: EUR 3.747.848,48
Zusammensetzung 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Schuldscheindarlehen (nicht gegenüber
Kreditinstituten) 15.000.000,00 0,00
sonstige hybride Finanzierungen 7.000.000,00 0,00 periodische Abgrenzungen 1.565.273,38 3.643.439,72
Steuern 52.865,28 60.562,85
im Rahmen der sozialen Sicherheit 50.135,57 43.845,91
23.668.274,23 3.747.848,48
Zu den Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen siehe oben unter Punkt C.1..
Die sonstigen hybriden Finanzierungen betreffen ein in 2019 erhaltenes nachrangiges Mez‐
zanindarlehen mit einer Darlehensnominale iHv TEUR 7.000.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
Seite 16
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 199 UGB EUR 183.300.000,00
Vj: EUR 183.300.000,00
gegenüber gegenüber
Stand verbundenen Stand verbundenen 31.12.2019 Unternehmen 31.12.2018 Unternehmen
EUR EUR EUR EUR
Garantien 173.800.000,00 173.600.000,00 173.800.000,00 173.600.000,00 Bürgschaft 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00 9.500.000,00
Die in der Bilanz zum 31.12.2019 ausgewiesenen Haftungsverhältnisse betreffen in Höhe von TEUR 170.000 Garantieerklärungen für die Tochtergesellschaft Best in Parking – Kon‐
zernfinanzierungs GmbH. Siehe auch obige Erläuterungen auf Seite 5 und 6 des Anhangs.
Die weiteren Garantien bestehen in Höhe von TEUR 200 gegenüber der Magistratsabteilung (MA) 28 Wien, in Höhe von TEUR 850 für die 100%ige Tochtergesellschaft Neuer Markt Ga‐
ragenerrichtungs‐ und Betriebs GmbH, sowie in Höhe von TEUR 2.750 für die 100%ige Toch‐
tergesellschaft BIP‐Garagengesellschaft Breiteneder Ges.m.b.H. & Co. KG.
Ferner übernimmt die Best in Parking ‐ Holding AG die Haftung als Bürge und Zahler für die Tochtergesellschaften Ziegelofengasse 21‐23 Projektentwicklungs GmbH und BIP ‐ Garage Mittersteig GmbH gemäß § 1357 ABGB ‐ für 100,00 % der jeweils aushaftenden Finanzierung (hypothekarisch besichert) zuzüglich darauf entfallender Zinsen und Spesen laut separatem Bürgschaftsvertrag.
Seite 17
Erläuterung zur Gewinn‐ und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse EUR 2.418.200,79
Vj: EUR 1.752.197,09
Zusammensetzung 2019 2018
EUR EUR
Erlöse aus geschäftsleitender Holdingfunktion 2.144.670,28 1.752.197,09 Erlöse aus weiterverrechneten Aufwendungen 273.530,51 0,00
2.418.200,79 1.752.197,09
Erlöse aus geschäftsleitender Holdingfunktion 2019 2018
EUR EUR
Umsatzerlöse Österreich 1.819.670,28 1.583.069,59
Umsatzerlöse Italien 110.000,00 110.000,00
Umsatzerlöse Kroatien 100.000,00 4.127,50
Umsatzerlöse Slowakei 55.000,00 55.000,00
Umsatzerlöse Slowenien 50.000,00 0,00
Umsatzerlöse Schweiz 10.000,00 0,00
2.144.670,28 1.752.197,09
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
Seite 18
4. Personalaufwand EUR 2.555.786,96
Vj: EUR 2.019.905,77
Der Posten „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeiter‐
vorsorgekassen“ besteht im Geschäftsjahr iHv EUR 27.544,16 (EUR 65.459,72 im Geschäfts‐
jahr 2018) aus Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, der Restbetrag betrifft Erträge aus der Verwendung der Abfertigungsrückstellung.
6. sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 4.835.276,04
Vj: EUR 3.199.437,36
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Wesentlichen Aufwendungen die im Rahmen der Geschäftsleitung weiterverrechnet werden sowie Beratungshonorare und Honorare an Dritte ausgewiesen.
Die Angabe betreffend die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Prü‐
fung des Jahresabschlusses 2019 unterbleibt gemäß § 238 (1) Z 18 UGB, da die Best in Par‐
king ‐ Holding AG einen Konzernabschluss aufstellt und eine derartige Information darin ent‐
halten ist.
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 2.316.918,21
Vj: EUR 2.162.657,27
Mit 21. Dezember 2015 hat die Best in Parking – Holding AG eine Gruppen‐ und Steuerum‐
lagenvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung (sowie weiteren Zusatzverein‐
barungen) bilden die Best in Parking – Holding AG, als Gruppenträger, und weitere 17 Ge‐
sellschaften zum 31.12.2019 eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG.
Folgende Gesellschaften sind Teil der Steuergruppe:
Seite 19
- Best in Parking ‐ Konzernfinanzierungs GmbH, - TGP ‐ Beteiligungs GmbH,
- BIP ‐ Garagengesellschaft Breiteneder Ges.m.b.H., - Garage Hanuschspital Errichtungs GmbH,
- KFJ Garagenbetriebsgesellschaft m.b.H., - A‐Garagenbesitz und Vermietungs GmbH, - Wiener Garagenbau‐ und Betriebs GmbH,
- Garage beim Palais Schwarzenberg Bau‐ und Betriebs GmbH, - BIP – Garage Volkertstraße GmbH,
- BIP ‐ Park & Ride Hütteldorf GmbH,
- BIP ‐ Tiefgarage Promenade Bau‐und Betriebs GmbH, - Neuer Markt Garagenerrichtungs‐ und Betriebs GmbH, - Garage 1050 GmbH,
- Ziegelofeng 21‐23 Projektentwicklungs GmbH, - BIP ‐ Garage Mittersteig GmbH,
- Parkgarage Aspernstraße GmbH, - Parkgarage DC‐Living GmbH.
Mit Bescheid vom 14. Februar 2017 hat das Finanzamt die Gruppenbildung ab der Veranla‐
gung 2015 festgestellt, letzmalig mit Bescheid vom 13.03.2019 die Erweiterung der Steuer‐
gruppe.
Die Position "Steuern vom Einkommen und Ertrag" setzt sich aus Köperschaftsteuer aus Vor‐
jahren iHv EUR 1.251,00 der Körperschaftsteuer der Steuergruppe für das Geschäftsjahr 2019 iHv EUR 23.505,17, aus latenten Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von EUR 66.547,38 sowie den Erträgen aus dem Steuerausgleich 2019 gemäß § 9 KStG mit den Gruppenmitgliedern (mit positiven Einkommen) iHv EUR 2.272.625,00 zusammen.
Best in Parking ‐ Holding AG Anhang
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Sonstige Angaben
Das Unternehmen gehört dem Vollkonsolidierungskreis der Best in Parking ‐ Holding AG, Wien, an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten/kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Best in Parking ‐ Holding AG, Wien, selbst. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien hinterlegt.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Firmenname Firmensitz
Eigenkapital
in EUR Anteil in %
Letztes Ergebnis in EUR
Bilanz‐
stichtag TGP‐Beteiligungs GmbH Wien 107.333.316,42 100,00 7.982.608,28 31.12.2019 Parcheggi Italia Spa Bozen 123.668.165,00 100,00 22.881.454,00 31.12.2019 Autosilo Piazza Castello SA Locarno ‐1.044.138,70 100,00 178.575,49 31.12.2019 Best in Parking –
Konzernfinanzierungs GmbH Wien 868.296,55 100,00 246.125,78 31.12.2019 Best in Parking – Slovakia s.r.o. Bratislava 10.150.092,00 100,00 186.149,00 31.12.2019 Best in Parking d.o.o. Zagreb 37.560.620,84 100,00 223.154,42 31.12.2019 Best in Parking d.o.o.
Beograd ‐ Vračar Belgrad 16.786,74 100,00 ‐13.254,99 31.12.2019 Best in Parking ‐ Maribor d.o.o.
(2018: GH Park d.o.o.) Maribor 1.217.904,37 100,00 400.675,46 31.12.2019
BIP RE & RED GmbH Wien 24.977.888,72 100,00 ‐22.111,28 31.12.2019 Phonzie Parking and Payment
Solutions Srl Mailand 238.204,00 100,00 ‐261.797,00 31.12.2019
Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 18 Angestellte und 0 Arbeiter (VJ: 16/0) be‐
schäftigt.
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Bezüge für Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von EUR 35.000,00 (EUR 35.000,00 im Geschäftsjahr 2018) geleistet.
Im Geschäftsjahr wurden weder Vorschüsse noch Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt, noch etwaige Haftungsverhältnisse zugunsten desselben Perso‐
nenkreises eingegangen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag
Es sind nach dem Stichtag wesentliche Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn‐ und Verlustrechnung noch in der Bilanz zu berücksichtigen waren. Nach einem guten Start ins Jahr 2020 erfuhr die wirtschaftliche Gesamtlage im ersten Quartal durch den Ausbruch des Coronavirus (C0V1D‐19) einen erheblichen Dämpfer.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Auswirkungen des Coronavirus auf die Parkraumbewirt‐
schaftungsbranche nur bedingt absehbar und werden bestmöglich im Lagebericht zum Jah‐
resabschluss der Gesellschaft erläutert.
In Zagreb war nach dem Erdbeben vom 22. März 2020 das Parken auf Gehsteigen, in Parks und in Fußgängerzonen erlaubt ‐ dies bis 18.05.2020. Dadurch ist für diesen Zeitraum das Ergebnis der in Zagreb befindlichen Standorte zusätzlich zu den Auswirkungen von COVID‐19 belastet.
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR: 18.407 ab.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 33.036 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Best in Parking - Holding AG
Vorstand und Aufsichtsrat
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Im abgelaufenen Geschäftsjahr gehörten dem Vorstand an:
o Johann BREITENEDER o Mag. Philipp GAIER
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