Klausurarbeit
Abschlussprüfung
gemäß § 239 Abs. 5 WTBG 2017/137 i.d.g.F.
i.V.m § 34 Abs 3 WTBG 1999
15. Mai 2019
240 Punkte
Angabe und Lösung
Beispiel 1:
Prüfung Umsatzerlöse 40 Punkte
Die Dichtring-GmbH produziert und verkauft Dichtungsringe für die Automobilindustrie. Die Kunden sind im Wesentlichen die Autohersteller im In- und Ausland. Die Umsatzerlöse im Jahresabschluss zum 31.12.2018 weisen folgende Zusammensetzung (in €) wobei jedes Konto eine Umsatzgruppe darstellt:
Auszug aus dem Gesprächsprotokoll mit dem Leiter Rechnungswesen betreffend die Umsatzerlöse:
„Das Umsatzerlöskonto „Core Products“ wird in der Regel automatisch bebucht. Dies betrifft die routinemäßigen Umsatztransaktionen. Manuelle Buchungen können ebenfalls auf diesem Konto erfasst werden. Die Vertriebsabteilung gibt die jeweiligen Verkaufspreise je Produkt und Kunde in die Stammdatenverwaltung des Systems ein. Bei der Anlage eines neuen Auftrages wird auf diese Stammdaten zugegriffen. Der Auftrag geht automatisch an die Produktionsabteilung und wird dort verarbeitet. Nach Produktion des Auftrages wird automatisch vom System ein Lieferschein sowie eine Rechnung erstellt. Die Auslieferung aus dem Lager an den Spediteur kann nur mit einem Lieferschein erfolgen. Die Lieferungen sind in der Regel ex works, es gibt nur mit einigen wenigen ausländischen Kunden in Asien anderslautende Vereinbarungen (FOB Hamburg). Die automatisch erstellten Rechnungen werden täglich automatisch in die Finanzbuchhaltung übergeleitet und auf dem Konto „Core Products“ verbucht.“
Die durchschnittliche Höhe einer Rechnung beträgt T€ 6.
Von der Vertriebsabteilung liegen folgende Informationen über die automatisch übergeleiteten Erlöse vor:
Auszug aus dem Gesprächsprotokoll mit dem Leiter Rechnungswesen betreffend die Umsatzerlöse:
„Das Konto „Weiterverrechnungen Rohmaterial“ betrifft einen Durchläufer an Produktionsmaterial an eine Konzerngesellschaft. Das Material, das die Konzerngesellschaft für die Produktion ihrer Produkte benötigt, wird von der Dichtring-GmbH bestellt, da diese einen Generalvertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen hat. Das Material wird direkt an die Konzerngesellschaft geliefert. Die Verrechnung erfolgt zunächst an die Dichtring-GmbH, die diese dann ohne Aufschlag an die Konzerngesellschaft weiterverrechnet.
Das Konto „sonstige Erlöse“ beinhaltet diverse Erlöse aus Weiterverrechnungen von Marketingkosten, aus Verkäufen von Transportkosten sowie Kantinenerlöse.“
Konto-
nummer Kontoname Saldo
500.000 Core Products 36.823.559
510.000 Weiterverrechnungen Rohmaterial 9.748.592
520.000 sonstige Erlöse 31.019
46.603.170
Verkaufte Stück
Preis je
Stück Erlös
Produkt A 19.887.493 0,87 17.302.119 Produkt B 8.360.380 0,69 5.768.662 Produkt C 17.984.758 0,75 13.488.569 36.559.350
Sie haben als Abschlussprüfer der Gesellschaft die Wesentlichkeit folgendermaßen angesetzt:
Im Rahmen des Risk assessment haben sie das Risiko der nicht korrekten Erfassung der Umsatzerlöse identifiziert (Erfassung der Erlöse ohne Auftrag bzw. mit einem falschen Wert) und dies als signifikant eingestuft. Das Risiko der falschen Periodenerfassung haben sie als nicht vorhanden eingestuft, da die Lieferungen im Wesentlichen ex works erfolgen und in der Regel ab 23.12.2018 bis 6.1.2019 Betriebsurlaub ist. Es sind diesbezüglich daher keine Prüfungshandlungen vorgesehen.
Von Ihrer Prüfungskollegin wurden Sie informiert, dass die IT-Prüfung der allgemeinen Anwendungskontrollen sowie die restliche IT-Prüfung zu keinen negativen Feststellungen geführt hat.
Aufgabenstellung:
Erstellen sie ein Prüfprogramm für die Prüfung der Umsatzerlöse der Dichtring-GmbH zum 31.12.2018 für das signifikante Risiko und gehen sie dabei auf folgende Punkte ein:
a) Risikobeurteilung der Umsatzgruppen iSd ISA 240 (10 Punkte) b) Verständnis des Risikos (6 Punkte)
c) Verständnis und Prüfung Internes Kontrollsystem (6 Punkte)
d) Aussagebezogene Prüfungshandlungen. Führen Sie zur geplanten Prüfungshandlung auch die jeweiligen Prüfziele auf Aussageebene (Assertions nach ISA 315) an, welche durch die Prüfungshandlung erreicht werden. (18 Punkte)
Wesentlichkeit 700.000
Toleranzwesentlichkeit 490.000
Nichtaufgriffsgrenze 35.000
Beispiel 1: LÖSUNG
Prüfung Umsatzerlöse 40 Punkte
Ad a) Risikobeurteilung der Umsatzgruppen iSd ISA 240
Die Umsatzerlöse stellen gemäß ISA 240 ein presumed fraud risk dar. Im Fall der Dichtring- GmbH kann das presumed fraud risk auf die manuellen Buchungen als auch unüblichen Transaktionen reduziert werden, da die routinemäßigen Umsatztransaktionen automatisiert abgewickelt werden. Betreffend die routinemäßigen Umsatztransaktionen wird eine Prüfungssicherheit aus der Prüfung der IT-GC sowie gegebenenfalls (Annahme) der Prüfung der Kontrollen über die automatischen Umsatztransaktionen, welche zu keinen negativen Feststellungen geführt haben, bezogen.
(5 Punkte) Die sonstigen Erlöse werden als unwesentlich eingestuft, da diese unterhalb der Nichtaufgriffsgrenze liegen. Es werden diesbezüglich keine Prüfungshandlungen vorgenommen.
(2 Punkte) Die Weiterverrechnung der Rohmaterialkosten durch die Dichtring-GmbH an die Konzerngesellschaft ohne Aufschlag kann ein steuerliches Risiko iZm den Verrechnungspreisen und der Fremdüblichkeit dieser Vorgangsweise darstellen und ist unter Berücksichtigung von Aspekten wie dem bei der Dichtring-GmbH vorhandenen Risiko aus der Beschaffungstätigkeit, der Vorfinanzierung für die Konzerngesellschaft sowie den bei der Dichtring-GmbH anfallenden Rechts- und Administrationskosten iZm dem Generalvertrag zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist auch das Risiko einer möglichen verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen.
(3 Punkte) Ad b) Verständnis des Risikos:
- Verständnis der Umsatzgruppen sowie deren bilanzielle Behandlung
(2 Punkte) - Verständnis über den Prozess der Umsatzrealisierung und der daraus entstehenden
Risiken
(2 Punkte) - Verständnis über nicht routinemäßige Transaktionen, deren Verträge und evaluieren
sie, wie diese in der Buchhaltung erfasst werden
(2 Punkte) Ad c) Verständnis und Prüfung Internes Kontrollsystem:
- Verständnis über die manuellen und automatischen Kontrollen im Umsatzprozess, die zur Verringerung des Umsatzerlösrisikos führen
(2 Punkte) - Prüfung der manuellen Kontrollen auf Ausgestaltung & Umsetzung
(Design&Implementation) sowie auf ihre operative Wirksamkeit
(2 Punkte)
- Prüfung der automatischen Kontrollen auf Ausgestaltung & Umsetzung (Design&Implementation) sowie auf ihre operative Wirksamkeit inkl. der Allgemeinen IT-Anwendungskontrollen / General IT Controls (GITC)
(2 Punkte) Ad d) Aussagebezogene Prüfungshandlungen:
Core Products:
- Holen Sie eine Auswertung aus dem Vertriebssystem über alle automatisch erstellten Rechnungen ein und stimmen sie diese mit der Saldenliste ab.
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit
(3 Punkte) - Holen Sie eine Auswertung aus dem Logistiksystem über alle Lieferscheine und
stimmen sie diese mit der Auswertung aller automatisch erstellen Rechnungen ab und prüfen sie, ob zu jeder Rechnung ein Lieferschein existiert. Prüfen Sie alle automatisch erstellten Rechnungen ohne Lieferschein in Stichproben auf ihre Richtigkeit (liegt ein Auftrag sowie eine Leistung vor).
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit, Occurence/Ereignis, Cut- Off/Periodenabgrenzung (da überwiegend ex works)
(3 Punkte) - Holen Sie alle Journaleinträge Umsatzerlöskonten betreffend ein und stimmen Sie
diese in Summe mit der Saldenliste ab.
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit
(3 Punkte) - Prüfen Sie die manuell gebuchten Umsatzerlöse in Stichproben auf ihre Richtigkeit
(liegt ein Auftrag und eine Leistung vor).
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit, Occurence/Ereignis, Cut- Off/Periodenabgrenzung
(3 Punkte) - Ermitteln sie auf Basis der von der Vertriebsabteilung zur Verfügung gestellten
Verkaufsstatistik einen Erwartungswert und vergleichen Sie diesen mit dem gebuchten Wert. Falls die Differenz außerhalb ihre Tresholds ist, prüfen Sie die Gründe dafür.
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit, Occurence/Ereignis, Cut- Off/Periodenabgrenzung
(3 Punkte) Weiterverrechnung Rohmaterial:
- Lassen Sie vom Management eine Umsatzsaldenbestätigung mit der Konzerngesellschaft erstellen und versenden Sie diese an die Konzerngesellschaft.
Stimmen Sie die retournierte Bestätigung mit dem gebuchten Wert ab und lassen Sie allfällige Differenzen vom Management klären. Falls das Konzernunternehmen keine Bestätigung versendet, nehmen Sie Kontakt mit dem Konzernprüfer auf mit der Bitte um Unterstützung.
Accuracy/Richtigkeit, Completeness/Vollständigkeit, Occurence/Ereignis, Cut- Off/Periodenabgrenzung, Classification/Gliederung
(3 Punkte)
Beispiel 2:
Nahestehende Personen 36 Punkte
Sie sind Abschlussprüfer der X-GmbH, die eine Fabrik zur Produktion von Drehstühlen betreibt.
Folgende Geschäftsfälle sind bekannt:
a. Im März des abgelaufenen Jahres hat die X-GmbH 50 Drehstühle an die Call Center GmbH verkauft, die zu 60% im Eigentum des Aufsichtsratsvorsitzenden der X-GmbH steht. Der Verkauf erfolgt mit 20% Rabatt vom Listenpreis, wobei Rabatte zwischen 10% und 25% branchenüblich sind.
b. Im April hat die X-GmbH ein eigenes unbebautes Grundstück gegen ein Grundstück der Y-GmbH getauscht. X-GmbH und Y-GmbH haben dieselben Eigentümer.
c. Im September hat die X-GmbH ein unbebautes Grundstück als Lagerplatz angemietet.
Die Miete ist marktüblich, seitens der X-GmbH wurde ein Kündigungsverzicht über 25 Jahre abgegeben. Vermieter ist der Bruder eines Geschäftsführers der X-GmbH.
Aufgabenstellung:
1. Erläutern Sie, warum Transaktionen mit nahestehenden Personen ein erhöhtes Risiko wesentlicher Fehldarstellungen bewirken können. Führen Sie dazu mehrere Argumente an. (6 Punkte)
2. Erklären Sie, welchen Zweck der Abschlussprüfer hinsichtlich Transaktionen mit nahestehenden Personen bei der Prüfung eines Jahresabschlusses gemäß UGB erreichen muss. (8 Punkte)
3. Erläutern Sie anhand der oben angeführten Geschäftsfälle (a-c), welche Beurteilungen der Abschlussprüfer in Bezug auf vom Management identifizierte Transaktionen mit nahestehenden Personen bei der Prüfung eines Jahresabschlusses gemäß UGB vornehmen muss. (10 Punkte)
4. Welche Risiken hinsichtlich Fehldarstellungen des Jahresabschlusses bestehen bei den oben angeführten Geschäftsfällen (a-c)? (12 Punkte)
Beispiel 2: LÖSUNG
Nahestehende Personen 36 Punkte
1)
• Transaktionen mit nahestehenden Personen werden möglicherweise nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
• Transaktionen mit nahestehenden Personen werden manchmal unter Umgehung des internen Kontrollsystems abgeschlossen.
• Der wirtschaftliche Zweck von Transaktionen mit nahestehenden Personen weicht möglicherweise vom nach außen vorgegebenen Zweck der Transaktion ab.
(max. 6 Punkte, je 2 Punkte pro Begründung auch für zulässige, alternative Begründungen) 2)
• Ein ausreichendes Verständnis über die Beziehungen zu und die Transaktionen mit nahestehenden Personen gewinnen, um
o das Risiko für dolose Handlungen einschätzen zu können (2 Punkte) o zu beurteilen, ob der Abschluss eine sachgerechte Gesamtdarstellung
vermittelt bzw nicht irreführend ist, soweit er von diesen Transaktionen beeinflusst wird. (2 Punkte)
• Er muss ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen, um beurteilen zu können, ob die Vorschriften des UGB zur Darstellung bzw Anhangangaben eingehalten werden
(4 Punkte) 3)
Bei Transaktionen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs, dh Transaktionen b, c und d:
• Beurteilung, ob der wirtschaftliche Hintergrund der Transaktion die Vermutung nahelegt, dass die Transaktion eingegangen wurde, um die Rechnungslegung zu manipulieren.
• Beurteilen, ob die Bedingungen der Transaktion mit den Erklärungen des Managements in Einklang stehen
• Beurteilen, ob die Transaktionen entsprechend dem UGB dargestellt bzw angegeben sind.
• Erlangen von Prüfungsnachweisen, dass die Transaktionen in angemessener Weise autorisiert und genehmigt wurden.
(8 Punkte, je 2 Punkte pro Begründung) Bei Transaktionen, bei denen keine Angabe gemäß § 238 Abs 1 Z 12 UGB erfolgt, weil sie zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden: Erlangen ausreichender
Prüfungsnachweise zur Beurteilung der marktüblichen Bedingungen
(2 Punkte) 4)
Ad a) Drehstühle: keine besonderen Risiken
Ad b) Grundstückstausch: Risiko, dass kein Grundstückstausch gewollt war, sondern zB lediglich stille Reserven entweder in Abschluss der X-GmbH oder der Y-GmbH gehoben werden sollten; weitere mögliche Überlegungen zum Grund einer möglichen beabsichtigten falschen Darstellung: Going Concern, Lagedarstellung,
Kennzahlenverbesserung,…
Ad c) Grundstücksmiete: Risiko, dass der Abschluss irreführend ist, weil erhebliche
Verpflichtungen der Gesellschaft nicht gezeigt werden (explizite Angabepflicht besteht nur für Verpflichtungen der nächsten 5 Jahre)
(12 Punkte, je 4 Punkte pro Geschäftsfall)
Beispiel 3:
Fortführung der Unternehmenstätigkeit 40 Punkte
Sie werden erstmals zum Abschlussprüfer der AB-GmbH zum 31. Dezember 2018 bestellt.
Die Gesellschafter der AB-GmbH sind Herr A und Herr B, beide sind alleinige Geschäftsführer der GmbH.
Im Zuge der Vorprüfung im November 2018, führen Sie ein Gespräch mit den Herren A und B.
Es wird ihnen ein Zwischenabschluss zum 30. September 2018 vorgelegt, der zwar noch ein positives Eigenkapital aufweist, allerdings ist bereits ein erheblicher Verlust zum 30.
September eingetreten. Die negative Geschäftsentwicklung wird durch Probleme in der Produktion (durch die Inbetriebnahme einer neuen Maschine, die allerdings erhebliche Kapazitätsengpässe aufweist) hervorgerufen. Es konnten dadurch etliche Kundenaufträge nicht rechtzeitig ausgeführt werden. Einige Kunden haben daraufhin ihre Aufträge storniert.
Weiters musste die Maschine im September für kurze Zeit abgeschaltet werden, was erhebliche Reparaturaufwendungen verursacht hat. Es kam dadurch auch zu
Liquiditätsengpässen. Die Gesellschafter-Geschäftsführer mussten private Bürgschaften für Kredite bei der Hausbank übernehmen.
Die Geschäftsführung ist für die Zukunft sehr zuversichtlich, da die Kapazitätsprobleme im November 2018 beseitigt werden konnten, und die Auslieferungen an die Kunden
wiederaufgenommen wurden.
Allerdings war das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 negativ, der Jahresabschluss wurde unter Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Aufgabenstellung:
1a. Welche Prüfungsnachweise werden Sie von den Herren A und B im Zeitpunkt der Vorprüfung in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit verlangen?
(10 Punkte) 1b. Welche unverzüglichen Handlungen werden Sie – falls notwendig – durchführen
müssen?
(6 Punkte)
2. Welche Prüfungshandlungen in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit werden Sie bei der Hauptprüfung im Februar 2019 durchführen?
(5 Punkte)
3. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Bestätigungsvermerk?
Formulieren Sie nur jene Abschnitte des Bestätigungsvermerkes, die durch den
Sachverhalt betroffen sind. Auf die möglichen Auswirkungen einer Erstprüfung brauchen Sie nicht eingehen.
a. Fall A: Sie können ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen und Sie haben als Abschlussprüfer absolut keine Bedenken bezüglich der
Unternehmensfortführung. Im Anhang und Lagebericht wurden alle erforderlichen Angaben gemacht.
(6 Punkte) b. Fall B: Sie können ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen und Sie
ziehen die Schlussfolgerung, dass die vorgenommene Anwendung des
Rechnungslegungsgrundatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit unter den gegebenen Umständen angemessen ist, jedoch eine wesentliche Unsicherheit verbleibt. Der Anhang und Lagebericht enthält die erforderlichen Angaben.
(13 Punkte)
Beispiel 3: LÖSUNG
Fortführung der Unternehmenstätigkeit 40 Punkte
3.1.a Befragung der Geschäftsführer bezüglich der aktuellen Situation in der Produktion, folgende Punkte können angesprochen werden:
• Kapazitätsengpässe, Beseitigung dieser
• Stand der Kundenaufträge, Storno der Kundenaufträge, möglicherweise Pönalezahlungen wegen verspäteter Auslieferungen bzw. Nichtlieferungen
• Gespräche mit der Hausbank, neue Kreditverträge, dadurch Beseitigung der Liquiditätsengpässe
• Maßnahmen zur Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Prüfungshandlungen, um Auskünfte der Befragung zu verifizieren
• Besichtigung der Produktionsanlagen, Gespräche mit Produktionsleitung bezüglich Beseitigung der Engpässe
• Einsichtnahme in Rechnungen zur Reparatur der Produktionsanlagen
• Einsichtnahme in neue Kreditverträge und Bürgschaft, Anforderung von Unterlagen bezüglich der privaten Vermögenssituation der Geschäftsführer für Beurteilung, ob Bürgschaften notfalls erfüllt werden können, möglicherweise schriftliche Bestätigung
• Vorlage eines detaillierten Liquiditätsplans über einen Zeitraum von mind. 12 Monate
• Einsichtnahme in Kundenverträge und Kundenkorrespondenz bezüglich Rücktrittsmöglichkeiten bzw Pönalezahlungen
• Einsichtnahme in Frachtpapiere für Kundenaufträge bezüglich verspäteter Auslieferungen
• Falls vorhanden Vorlage einer Mittelfristplanung
(gesamt max. 10 Punkte, je 1 Punkt pro Unterpunkt) 3.1.b unverzügliche Berichterstattung:
• Redepflicht wegen Beeinträchtigung / Bestandsgefährdung gem. § 273 (2) UGB sowie Hinweis, dass gegebenfalls Auswirkung auf den Bestätigungsvermerk
• Redepflicht URG gem. § 273 (3) UGB
• Redepflicht gem. § 273 (2) UGB wegen Tatsachen, welche die Entwicklung
wesentlich beeinträchtigen können betreffend Verlust der Hälfte des Stammkapitals -
> unverzügliche Einberufung der Generalversammlung (§ 35 GmbHG)
(6 Punkte, je 2 Punkte pro Unterpunkt) 3.2. Update der Prüfungshandlungen aus der Vorprüfung
• Gespräch mit Geschäftsführung bezüglich Pläne zur Unternehmensfortführung
(1 Punkt)
• Einhaltung des Liquiditätsplans durch Abstimmung und Vergleich mit Kontostand sowie Einholung Bankbestätigungen bezüglich Kreditstand und Rückzahlungen
• Besichtigung der Produktionsanlagen und Gespräch mit Produktionsleitung bezüglich endgültiger Beseitigung der Kapazitätsprobleme, Durchsicht Reparaturaufwand
• Einsichtnahme in Frachtpapiere wegen rechtzeitiger Auslieferung der Kundenaufträge, Abschlüsse von neuen Kundenaufträgen
• Einsichtnahme in Budget 2019 und Mittelfristplan, Prüfung der zugrundeliegenden Annahmen und Daten. Abstimmung möglicherweise mit Unterlagen aus Controlling.
• Soll-Ist Vergleich der Planungsrechnung der Vergangenheit, Überprüfung der Verlässlichkeit der Annahmen und Schätzungsgenauigkeit der Vergangenheit
(max. 5 Punkte, je 1 Punkt pro Unterpunkt) 3.3a ISA 570 Fortführung der Geschäftstätigkeit
• Wenn Ereignisse oder Gegebenheiten identifiziert wurden, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Einheit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, der Abschlussprüfer jedoch aufgrund der erlangten Prüfungsnachweise die Schlussfolgerung zieht, dass keine wesentliche Unsicherheit besteht, hat der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob der Abschluss angesichts der Anforderungen des maßgebenden Regelwerks der Rechnungslegung, angemessene Angaben zu diesen Ereignissen oder Gegebenheiten enthält. (2 Punkte)
• Laut Angabe wurden im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben gemacht, daher ist ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil abzugeben.
(1 Punkt) Abschnitte im Bestätigungsvermerk
• Der Abschnitt Prüfungsurteil und Grundlage für das Prüfungsurteil entsprechen dem Standard Bestätigungsvermerk nach Muster 1 des KFS/PG 3 ohne Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss Bezugnahme. Ebenso ist der Bericht zu Lagebericht Standard
nach Muster 1 des KFS/PG3. (2 Punkte)
• Es gibt keine Hervorhebung eines Sachverhalts „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung“ und keine Ergänzung im Bericht zum
Lagebericht. (1 Punkt)
3.3b Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil
• Nicht modifiziertes Prüfungsurteil – Standardtext nach Muster 1 KFS/ PG 3
(1 Punkt) Grundlage für das Prüfungsurteil
• Standardtext nach Anlage 1 KFS/ PG 3
Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung Wir weisen auf Angabe … im Anhang hin, die angibt, wonach die Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ein negatives Eigenkapital in der Höhe von € …. aufweist.
Der Jahresverlust des an diesem Stichtag endenden Geschäftsjahres beträgt € ….. Die Geschäftsführung geht von der Unternehmensfortführung aus, da trotz des negativen Eigenkapitals keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt, da die
Kapazitätsengpässe beseitigt sind, da die Produktionsanlagen wieder voll laufen und die Kundenaufträge wieder rechtzeitig ausgeliefert werden können.
Weiters bestehen für aushaftende Kredite Bürgschaften der Geschäftsführenden Gesellschafter.
Unser Prüfungsurteil ist in Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
(5 Punkt) Alle weiteren Abschnitte des Bestätigungsvermerks – Standardtext nach Anlage 1 KFS/PG 3
(1 Punkt) Bericht zum Lagebericht
Standardtext nach Anlage 1 KFS/ PG 3 (1 Punkt)
Nach der Erklärung wird ein Abschnitt mit möglicherweise folgendem Inhalt angefügt:
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Abschnitt (X) im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt (Y) im Lagebericht, der auf die
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
(4 Punkt)
Beispiel 4:
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung 26 Punkte
Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung stellt ein wesentliches Element zur Qualitätssicherung von ausgewählten Abschlussprüfungen dar.
Aufgabenstellung:
Beantworten Sie in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. In welchen Normen bzw. Standards ist die auftragsbegleitende Qualitätssicherung geregelt?
(4 Punkte) 2. Bei welchen Aufträgen ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung verpflichtend
durchzuführen? Bei welchen Prüfungen wäre eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung zusätzlich sinnvoll einsetzbar?
(4 Punkte) 3. Welche Anforderungen bestehen an den auftragsbegleitenden Qualitätssicherer?
(4 Punkte) 4. Was ist das Ziel der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung?
(2 Punkte) 5. Beschreiben Sie den Umfang und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen einer
auftragsbegleitenden Qualitätssicherung.
(12 Punkte)
Beispiel 4: LÖSUNG
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung 26 Punkte
Anmerkung zur Korrektur: da der Bereich „Besonderheiten bei der Prüfung von
Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU)“ dem Teil 2 der AP-Klausur zugeordnet ist, sind Referenzen auf die EU-VO 537/2014
alternativ zu ISA 220 zulässig (und positiv zu werten). Jedoch dürfen fehlende Referenzen auf die VO (EU) Nr. 537/2014 zu keinem Punkteabzug führen!
• In welchen Normen bzw. Standards ist die auftragsbegleitende Qualitätssicherung geregelt?
• ISA 220 (2 Punkte)
• § 20 KSW-PRL >> QHB des Prüfungsbetriebs, (2 Punkte) (=Gesamt 4 Punkte)
• Siehe auch Art 8 VO (EU) Nr. 537/2014;
• Bei welchen Aufträgen ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung verpflichtend durchzuführen? Bei welchen Prüfungen wäre eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung zusätzlich sinnvoll einsetzbar?
Bei der Prüfung von kapitalmarktnotierten Einheiten (ISA 220) (alternativ auch zulässig: von PIE (gem. Art 8 VO (EU) Nr. 537/2014) ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung verpflichtend.
(2 Punkte) Zusätzlich sinnvoll einsetzbar ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung
beispielsweise bei Mandaten mit erhöhtem Risiko (zB aufgrund von Redepflicht oder Modifikationen im Bestätigungsvermerk), bei Erstprüfungen oder bei komplexen Prüfungsaufträgen.
Dafür maßgebend sind die jeweiligen Regelungen des Prüfungsbetriebes zur
auftragsbegleitenden Qualitätssicherung, sie legen fest, wenn eine solche zu erfolgen hat.
(2 Punkte) (=Gesamt 4 Punkte)
• Welche Anforderungen bestehen an den auftragsbegleitenden Qualitätssicherer?
• objektiv, (1 Punkt)
• kein Teammitglied, (1 Punkt)
• ausreichend Erfahrung, (1 Punkt)
• Befugnis (WP) (1 Punkt) vgl. (ISA 220.7c)
Siehe auch Art 8 Abs. 2 VO (EU) Nr. 537/2014: Dabei handelt es sich um einen Abschlussprüfer, der nicht an der Durchführung der Abschlussprüfung, auf die sich die auftragsbegleitende Qualitätssicherungsprüfung bezieht, beteiligt ist.
(=Gesamt 4 Punkte)
• Was ist das Ziel der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung?
siehe ISA 220.20 „objektive Einschätzung der bedeutsamen Beurteilungen des Prüfungsteams und der beim Abfassen des Vermerks des AP gezogenen Schlussfolgerungen durchführen“
siehe ISA 220.Tz 6 „Das Ziel des Abschlussprüfers besteht darin, Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Auftragsebene umzusetzen, die dem Abschlussprüfer hinreichende Sicherheit darüber verschaffen, dass
a. Die Abschlussprüfung den beruflichen Standards sowie maßgebenden gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen entspricht und
b. Der erteilte Vermerk des Abschlussprüfers unter den gegebenen Umständen angemessen ist.“
vgl. auch Art 8 Abs 1 VO (EU) Nr. 537/2014: „…beurteilt werden soll, ob der Abschlussprüfer oder der verantwortliche Prüfungspartner nach vernünftigem Ermessen zu dem in dem Entwurf dieses Vermerks bzw. Berichts enthaltenen Prüfungsurteil und den darin enthaltenen Schlussfolgerungen gelangen konnte.“
(= Gesamt 2 Punkte)
• Beschreiben Sie den Umfang und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung.
Antwort aus ISA 220, vgl. ISA 220.20f
Der auftragsbegleitende Qualitätssicherer muss eine objektive Einschätzung der bedeutsamen Beurteilungen des Prüfungsteams und der beim Abfassen des Vermerks des Abschlussprüfers gezogenen Schlussfolgerungen durchführen. Diese Einschätzung muss einschließen:
a. Besprechung bedeutsamer Sachverhalte mit dem Auftragsverantwortlichen
b. Durchsicht des Abschlusses und des vorgeschlagenen Vermerks des Abschlussprüfers (1 Punkt) c. Durchsicht ausgewählter Teile der Prüfungsdokumentation, welche die
bedeutsamen Beurteilungen des Prüfungsteams und dessen Schlussfolgerungen betreffen (1 Punkt)
d. Einschätzung der beim Abfassen des Vermerks des Abschlussprüfers gezogenen Schlussfolgerungen und Abwägung, ob der vorgeschlagene Vermerk des Abschlussprüfers angemessen ist.
Zu den sonstigen für die Einschätzung von bedeutsamen Beurteilungen des Prüfungsteams relevanten Sachverhalten, die bei der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung einer kapitalmarktnotierten Einheit berücksichtigt werden können, gehören:
• bedeutsame Risiken, die in Übereinstimmung mit ISA 315 während der Prüfung festgestellt wurden, und die Reaktion auf diese Risiken in Übereinstimmung mit ISA 330, einschließlich der vom Prüfungsteam vorgenommenen Beurteilung des Risikos doloser Handlungen und der Reaktion darauf in Übereinstimmung mit ISA 240
(2 Punkte)
• vorgenommene Beurteilungen, besonders im Hinblick auf Wesentlichkeit und bedeutsame Risiken (1 Punkt)
• Bedeutung und Behandlung von während der Abschlussprüfung festgestellten korrigierten und nicht korrigierten falschen Darstellungen (1 Punkt)
• die Sachverhalte, die dem Management und den für die Überwachung Verantwortlichen sowie ggf. anderen Parteien wie Aufsichtsbehörden mitzuteilen sind. (2 Punkte) Diese sonstigen Sachverhalte können je nach den gegebenen Umständen auch für auftragsbegleitende Qualitätssicherungen bei der Prüfung von Abschlüssen anderer Einheiten einschlägig sein.
Bei der Prüfung von Abschlüssen kapitalmarktnotierter Einheiten muss der auftragsbegleitende Qualitätssicherer im Rahmen der Durchführung einer auftrags- begleitenden Qualitätssicherung außerdem Folgendes berücksichtigen:
a. die vom Prüfungsteam vorgenommene Beurteilung der Unabhängigkeit der Praxis im Zusammenhang mit dem Prüfungsauftrag (1 Punkt)
b. ob bei Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen schwierigen oder umstrittenen Sachverhalten eine angemessene Konsultation durchgeführt wurde und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben haben (2 Punkte)
c. ob die für die Durchsicht ausgewählte Prüfungsdokumentation die zu den bedeutsamen Beurteilungen durchgeführte Arbeit widerspiegelt und die gezogenen
Schlussfolgerungen stützt. (1 Punkt)
(=Gesamt 12 Punkte)
alternativ zulässig, Beantwortung auf Basis Art. 8 VO (EU) Nr. 537/2014 vgl. Art 8 Abs 4 bis 6 VO (EU) Nr. 537/2014
Der auftragsbegleitende Qualitätssicherer (aQS) hat seine Maßnahmen zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst zumindest die mündlichen und schriftlichen Informationen, die der aQS vom Abschlussprüfer zur Untermauerung der wesentlichen Beurteilungen und der wichtigsten Feststellungen und der daraus gezogenen Schlüsse erhalten hat und welches Prüfungsurteil aus den Entwürfen der Art 10 und Art 11
Berichte hervorgeht. (2 Punkte)
vgl. Art 8 Abs 4 bis 6 VO (EU) Nr. 537/2014
Der aQS hat zumindest das Folgende zu beurteilen:
• Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bzw. der Prüfungsgesellschaft vom
geprüften Unternehmen (1 Punkt)
• bedeutsame Risiken, die für die Abschlussprüfung relevant sind und die vom Abschlussprüfer identifiziert wurden und die hierzu getroffenen Maßnahmen
(1 Punkt)
• Angemessenheit der Festlegung der Wesentlichkeit und der identifizierten
bedeutsamen Risiken (1 Punkt)
• Involvierung externer Sachverständiger und die Ergebnisse (1 Punkt)
• Art und Umfang der korrigierten und nicht korrigierten falschen Darstellungen im
Abschluss (1 Punkt)
• Managementgespräche / Gespräche mit den für die Überwachung
Verantwortlichen (1 Punkt)
• mit zuständigen Behörden und ggf. anderen Dritten erörterte Themen (1 Punkt)
• ausgewählte Unterlagen/Informationen zur Untermauerung des Prüfungsurteils
Art 10 und 11 (1 Punkt)
Der aQS erörtert die Ergebnisse der auftragsbegleitenden Qualitätssicherungsprüfung mit dem Abschlussprüfer, ggf. sind die Maßnahmen des Prüfungsbetriebs zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu beachten.
(2 Punkte) (=Gesamt 12 Punkte)
Beispiel 5:
Prüfung der IT 15 Punkte
Ihre Prüfungsgesellschaft ist zur lokalen Abschlussprüferin der österreichischen Tochtergesellschaft Trade GmbH, ein Konzernunternehmen einer international tätigen Unternehmensgruppe mit dem Headquarter in den USA, auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des UGB für das Kalenderjahr 2018 bestellt. Für die europäischen Konzerngesellschaften wird ein zentrales, hochgradig automatisiertes Lager in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Die rechnungslegungsrelevanten Daten der digitalisierten Lagerverwaltung werden unter anderem tagesaktuell in das zentrale Rechenzentrum in Irland übertragen, das für die Rechnungslegungserfordernisse des Konzerns bzw. der Konzernunternehmen verantwortlich ist (zentrale Buchhaltung und Rechnungslegung).
Aufgabenstellung:
1) Geben Sie einen groben Überblick über die Tätigkeiten, die Sie als (lokale) Abschlussprüferin bei der Prüfung der IT der Trade GmbH auf Basis des einschlägigen Fachgutachtens und der relevanten ISA vorzunehmen haben?
(5 Punkte) 2) Was muss Ihre Prüfungsgesellschaft hinsichtlich der ausgelagerten IT-Anwendungen
beachten? (5 Punkte)
3) Welche datenanalytischen Prüfungshandlungen mit technischen Hilfsmitteln können angewandt werden, um die vollständige, ordnungsmäßige Übertragung der zu erfassenden Lagerbewegungen (insbesondere Zu- und Abgänge) in das Buchhaltungs- und Rechnungslegungssystem zu testen? (5 Punkte)
Beispiel 5: LÖSUNG
Prüfung der IT 15 Punkte
Ad 1)
Einschlägiges öFachgutachten KFS/DV 2, relevante ISA: 315, 330, 402
1. Prüfungsplanung: Zeitliche, sachliche und personelle Berücksichtigung bei der
Planung der Prüfung der Trade GmbH. (1 Punkt)
2. Gewinnung eines Überblicks über die IT der Trade GmbH und die sich auf diese auswirkenden Elemente des internen Kontrollsystems
(1 Punkt) 3. Identifikation der wesentlichen aus dem Einsatz und der Anwendung der IT
resultierenden Risiken
(1 Punkt) 4. Identifikation der Maßnahmen des geprüften Unternehmens zur Adressierung
der Risiken:
(1 Punkt) 5. Festlegung und Prüfung der identifizierten Kontrollen (1 Punkt) (Summe 5 Punkte) Ad 2)
Outsourcing:
Liegt ein Typ 2-Bericht nach ISAE 3402 bzw. IWP/PE 14 für das (relevante) dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem (DIKS) des das Zentrallager
betreibenden Konzernunternehmens bzw. des zentralen Rechenzentrums in Irland vor?
(3 Punkte) Wenn nein, Prüfung der relevanten DIKS durch das lokale Prüfungsunternehmen selbst, wenn ja, ergänzenden Prüfungshandlungen für die Auslagerung (ISA 402)? (2 Punkte)
(Summe 5 Punkte)
Ad 3)
• Abgleich Haupt- Nebenbuch (Fibu /WWS)
• Journal Entry-Testing mit Prüfungssoftware (zB ACL, IDEA) (3 Punkte)
• Lückenanalyse (Datum, Beleg-/Transaktionsnummern) (1 Punkt)
• Aggregierung der Journalsummen/Vergleich (1 Punkt) (Summe 5 Punkte)
Anmerkung: für die Vergabe der Punkte sind insbesondere die fett markierten Stichwörter relevant
Beispiel 6:
Funktionsprüfung 23 Punkte
Im Rahmen Ihrer Abschlussprüfung wollen Sie sich auf die Funktionsfähigkeit einer
manuellen Kontrolle stützen, die mehrmals täglich stattfindet. Diese Kontrolle soll daher im Rahmen der Funktionstests mittels Stichproben überprüft werden.
Aufgabenstellung:
1. Von welchen Faktoren hängt der Stichprobenumfang ab und welche Auswirkung haben diese Faktoren auf die Stichprobe? (8 Punkte)
2. Wie gehen Sie bei Auswahl von Stichproben vor, wenn diese manuelle Kontrolle, auf die Sie sich mit hoher Zuverlässigkeit verlassen möchten, eine isolierte Kontrolle ist, dh nicht in Verbindung mit anderen automatischen oder manuellen Kontrollen steht bzw keine anderen Kontrollen bestehen, die dasselbe Prüfziel abdecken? Wie viele Stichproben werden Sie ca. ziehen. (5 Punkte)
3. Wie viele Stichproben werden Sie ca ziehen, wenn diese manuelle Kontrolle, auf die Sie sich mit hoher Zuverlässigkeit verlassen möchten, sehr wohl im Zusammenhang mit anderen Kontrollen steht, deren Zuverlässigkeit Sie ebenfalls beurteilen? Begründen Sie Ihre Antwort. (5 Punkte)
4. Erklären Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „Sequenzialverfahren“ und welchen Vorteil diese Verfahren bringen. (5 Punkte)
Beispiel 6: LÖSUNG
Funktionsprüfung 23 Punkte
1)
Angestrebte Prüfsicherheit bzw zulässiges Stichprobenrisiko (1 Punkt) je höher die Prüfsicherheit bzw je kleiner das zulässige Risiko, desto höher der
Stichprobenumfang (1 Punkt)
Akzeptierte Fehlerrate (1 Punkt)
Je niedriger die akzeptierte Fehlerrate, desto höher der Stichprobenumfang (1 Punkt)
Erwartete Fehlerrate (1 Punkt)
Je höher die erwartete Fehlerrate, desto höher der Stichprobenumfang (1 Punkt)
Größe der Grundgesamtheit (1 Punkt)
Je größer die Grundgesamtheit, desto mehr Stichproben, bei großen Grundgesamtheiten (> 200) ist der Faktor jedoch vernachlässigbar (1 Punkt)
2)
Bei einer isolierten Kontrolle + hoher erwünschter Zuverlässigkeit ist ein hoher Sicherheitsgrad und eine geringe zulässige Fehlerrate notwendig, dh zB ein Sicherheitsgrad von 95% und eine
zulässige Abweichung von 5% (3 Punkte)
Um auf die Kontrolle vertrauen zu können, sind daher deutlich mehr Stichproben notwendig, als bei Kontrollen, die im Zusammenhang mit anderen, verlässlichen Kontrollen stehen.
Bei 95% Sicherheitsgrad + 5% maximal zulässige Abweichung ergeben sich 60 Stichproben ohne Abweichung. (entweder Tabellenwert oder Konfidenzfaktor 3.0 : 0,05 = 60). [Die 3.0 ergeben sich aus der Summenfunktion zur Poisson-Verteilung: -ln(0,05) = 3,0]
(2 Punkte) 3)
Bei Kontrollen im Zusammenhang mit anderen Kontrollen kann der Sicherheitsgrad etwas reduziert und die zulässige Fehlerrate etwas erhöht werden. (2 Punkte) Bei 90% Sicherheitsgrad und 10% zulässige Abweichung sind bei großen Grundgesamtheiten 22-25 Stichproben ohne Abweichung ausreichend. Bei 90% Sicherheitsgrad + 5% max.
Abweichung. (Konfidenzfaktor bei 10% = 2,3 : 10% = 23. (3 Punkte)
4)
Sequenzialverfahren: der endgültige Stichprobenumfang wird erst während der Durchführung der Prüfungshandlung anhand der tatsächlich aufgetretenen Abweichungen festgelegt.
(3 Punkte) Damit muss die erwartete Fehlerrate nicht mehr vorweg geschätzt werden, sondern bei wenig tatsächlichen Fehlern bleibt der Stichprobenumfang gering, bei Auffinden von Fehlern erhöht
sich die Stichprobe entsprechend. (2 Punkte)
Beispiel 7:
Konzernabschlussprüfung 32 Punkte
Der von Ihnen geprüfte X-Konzern hat zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres die Y- GmbH neu erworben, der Kaufpreis betrug 5 000 000 €, das Eigenkapital der Y-GmbH zum Erwerbszeitpunkt betrug 2 800 000 €. An Nebenkosten für den Erwerb sind laut Klienten 450 000 € angefallen, wobei hohe Honorare für Beratungsunternehmen enthalten sind, die umfangreiche Due-Dilligence-Prüfungen und Bewertungsgutachten vorgenommen haben.
Die Kapitalkonsolidierung wird zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen, die Y-GmbH hat von Erwerbszeitpunkt bis zum Konzernbilanzstichtag einen erheblichen Gewinn erzielt.
Aus Ihrer bisherigen Erfahrung mit dem Klienten wissen Sie, dass das Management keine Gelegenheit auslässt, um im Konzernabschluss ein möglichst hohes Eigenkapital auszuweisen; dabei werden auch niedrigere zukünftige Ergebnisse in Kauf genommen.
Der Konzernabschluss des X-Konzerns wird nach UGB erstellt.
Aufgabenstellung:
1. Konkretisieren Sie die Prüfziele auf Aussageebene (Assertions nach ISA 315), die sich bei der Prüfung der Kapitalkonsolidierung auf Basis dieses Sachverhalts ergeben.
Begründen Sie, welche dieser Prüfziele wesentlich sind. (21 Punkte)
2. Welche aussagebezogenen Prüfungshandlungen planen Sie, um diese wesentlichen Prüfziele abzudecken? (11 Punkte)
Beispiel 7: LÖSUNG
Konzernabschlussprüfung 32 Punkte
Eintritt:
• Vorliegen einer Transaktion. (1 Punkt)
o Prüfungshandlung: Durchsicht Kaufvertrag, kartellrechtliche Genehmigung, Einsichtnahme in Protokolle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz
(1 Punkt) Vorhandensein:
• Vorhandensein von Vermögensgegenständen, bei denen stille Reserven angesetzt werden.
(1 Punkt) o Wesentlich insbesondere soweit Grundstücke oder Vermögensgegenstände
mit sehr langer Nutzungsdauer (länger als Firmenwert) bestehen, da diese ein
höheres Eigenkapital bewirken. (2 Punkte)
o Prüfungshandlung: Durchsicht Unterlagen Due-Dilligence (insbes. rechtliche, techn., wirtschaftliche), je nach Vermögensgegenstand Einbeziehung eines
Sachverständigen (1 Punkt)
Rechte & Pflichten:
• Vorliegen der Beherrschung zum Erwerbszeitpunkt (1 Punkt) o Wesentlich, da ein Vorziehen des Erwerbszeitpunkts aufgrund der späteren
Gewinne der Y-GmbH einen höheren Firmenwert und damit ein höheres
Eigenkapital bewirkt. (2 Punkte)
o Prüfungshandlung: Befragung der für die Überwachung Verantwortlichen, Durchsicht von Kaufvertrag, Closing-Urkunden, Sitzungsprotokollen,
Einbeziehung eines Sachverständigen usw (1 Punkt) Vollständigkeit:
• Prüfung, ob im Rahmen der Kapitalaufrechnung alle Vermögensgegenstände erfasst
wurden (1 Punkt)
o Wesentlich insbesondere in Hinblick auf Vermögensgegenstände mit kürzerer Nutzungsdauer als der Firmenwert, weil durch die Erfassung dieser
Vermögensgegenstände das Eigenkapital reduziert wird. (2 Punkte) o Prüfungshandlung: Befragung Management, Durchsicht Unterlagen Due-
Dilligence, Durchsicht Unterlagen Unternehmensbewertung, Kaufpreisfindung,
Kaufpreisüberlegungen (2 Punkte)
Richtigkeit, Bewertung und Zuordnung:
• Überprüfung des Erstansatzes der aufgedeckten stillen Reserven (wesentlich, siehe
Vorhandensein & Vollständigkeit) - (1 Punkt)
o Prüfungshandlung: Durchsicht von Bewertungsgutachten, Nachvollziehen von
Bewertungen durch den Konzern (2 Punkt)
• Überprüfung der Nutzungsdauern von stillen Reserven und Firmenwert (1 Punkt) o (wesentlich je nach Art der betroffenen Vermögensgegenstände bzw der
o Prüfungshandlung: Durchsicht der Nutzungsdauern, eventuelle Befragung Management, Einbeziehung eines Sachverständigen (2 Punkt)
• Überprüfung der Berechnung latenter Steuern auf stille Reserven (1 Punkt) o Nicht wesentlich für das Eigenkapital, da kein Effekt auf das Eigenkapital
(1 Punkt)
• Überprüfung der Anschaffungskosten, insbesondere direkte Zurechenbarkeit der
Nebenkosten. (1 Punkt)
o wesentlich aufgrund der auffällig hohen Anschaffungsnebenkosten und dem Effekt des zu hoch ausgewiesenen Eigenkapitals. (2 Punkte) o Prüfungshandlung: Durchsicht der Honorarnoten/Verträge von externen
Beratern hinsichtlich Leistungszeitraum und Leistungsinhalt, Befragung Management hinsichtlich Art und Zurechenbarkeit der Kosten, gegebenenfalls systemtechnisch hinterlegte Bestellanforderungen (2 Punkte) Kontenzuordnung:
Überprüfung des richtigen Bilanzausweises von Firmenwert und stillen Reserven sowie
latenter Steuerverbindlichkeit. (1 Punkt)
Darstellung
Überprüfung der notwendigen Anhangangaben. (1 Punkt)
Beispiel 8:
Berichterstattung 28 Punkte
Sie (Audit-WP-GmbH, verantwortlicher Wirtschaftsprüfer: Paul Prüfer) werden erstmals zum Abschlussprüfer der Z-AG, Wien, zum 31. Dezember 2018 bestellt. Die Z-AG ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft nach §221 Abs. 1a UGB. Die Z-AG ist kein
Investmentunternehmen und keine Beteiligungsgesellschaft. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am 15. Mai 2018 mit einem nicht modifizierten Prüfungsurteil versehen. Es ist ihnen möglich ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zum 31. Dezember 2017 zu erlangen. Sie stellen keine wesentlichen falschen Darstellungen fest. Die Jahresabschlussprüfung wurde am 29. März 2019 abgeschlossen.
Fragestellung
Erstellen Sie den Bestätigungsvermerk zum 31. Dezember 2018 für die Z-AG, Wien.
Verwenden Sie dabei den nachfolgende Bestätigungsvermerk (Beilage 1) als Grundlage.
Nehmen Sie direkt in diesem beigelegten Bestätigungsvermerk (Beilage 1 ) alle notwendigen Änderungen vor. Streichen Sie nicht benötigte Abschnitte klar ersichtlich durch. Formulieren Sie zusätzliche Abschnitte gesondert, und markieren Sie klar erkennbar jene Stelle, an der dieses zusätzlichen Abschnitte einzufügen sind.
Sie entscheiden sich für die Option nach ISA 710. Berücksichtigen Sie dies bitte ebenfalls bei der Formulierung des Bestätigungsvermerks zum 31. Dezember 2018.
(28 Punkte)
Beispiel 8: LÖSUNG
Berichterstattung 28 Punkte
Punkte Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss Jahresabschluss 1
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss Jahresabschluss der Z-AG, Wien, (Gesellschaft), (Ort), und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz Bilanz zum 31. Dezember 2018, (Datum), der Konzerngesamtergebnisrechnung, der
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung der 1 Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Konzernanhang, geprüft. 1
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 (Datum) sowie der Ertragslage der Gesellschaft und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem 1 Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EUR anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. 1
5
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen 1 ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschluss“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft vom
Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften (und in Übereinstimmung mit allfälligen anderen
vereinbarten Regeln bzw. 1
Vorschriften), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
(Optional)
Sonstiger Sachverhalt – Anderer Abschlussprüfer
Der Abschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr wurde von einem vorherigen Abschlussprüfer geprüft, der am 15. Mai 2018 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. 3 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
[Beschreibung jedes besonders wichtigen Prüfungssachverhalts in Übereinstimmung mit ISA
701 und EU-VO] 1
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des (Aufsichtsrats/
Prüfungsausschusses) für den Konzernabschluss Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB 1 österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellung ist.
7
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung
der 1
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den
Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der (Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss) ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns der Gesellschaft. 1
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss 1
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen 1
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses Jahresabschluss getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss darauf
aufmerksam zu machen 1
oder, falls diese Angaben dies unangemessen sind ist, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Konzernabschlusses Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der
Konzernabschluss 1
Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung,
Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. 1
Wir tauschen uns mit dem (Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss) unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem (Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss) auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. 1
4 Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem (Aufsichtsrat/
Prüfungsausschuss) ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. 1 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht Lagebericht
Der Konzernlagebericht Lagebericht ist auf Grund der österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Lagebericht enthaltenen nicht finanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortung, diese zu lesen und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Jahresabschluss steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint. 2
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts 1 Lagebericht in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften (und den sondergesetzlichen Bestimmungen).
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts Lagebericht durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss Jahresabschluss. 1 Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern die Gesellschaft und sein ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht Lagebericht nicht festgestellt.
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Sonstige Informationen 2
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Konzernabschluss stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am (Datum) als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am (Datum) vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit (Datum/
Geschäftsjahr/ Anzahl Jahre) Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
(Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Konzernunternehmen erbracht :….. )
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist (Name).
(Firmenmäßige Zeichnung, der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat in jedem Fall zu unterschreiben.)
(Ort), (Datum) Wien, 29. März 2019
Audit -WP-GmbH
Paul Prüfer 1
3
(28 Punkte)