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WOCHENBLATTUNABHÄNGIGE ZEITUNG IM LANDKREIS KONSTANZ

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Landkreis Konstanz

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OHES

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IVEAU

Wenn für eine Dienstleistung be- zahlt wird, wird erwartet, etwas für diese Ausgabe als Gegenleistung zu erhalten. Dazu zählen eigene An- sprüche, ein Qualitätsversprechen und die professionelle Ausführung der Arbeiten. Mit all dem können die Handwerksbetriebe aufwarten, die in dieser Ausgabe vorgestellt werden. Mehr dazu auf Seite 6.

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TROM VOM

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ACH

Strom vom eigenen Dach ist in- zwischen günstiger als der aus der Steckdose. Durch ein neues Ge- schäftsmodell des Unternehmens

»solarcomplex« kann man sich dafür nun auch die Investition sparen. Bei der Druckerei Winz in Rielasingen gibt es jetzt das An- schauungsmodell für das neue Angebot. Mehr aufSeite 9.

Region Singen

Aus der Region

AKTUELLE NACHRICHTEN FÜR DIE REGION AUCH UNTER WWW.WOCHENBLATT.NET

W OCHENBLATT UNABHÄNGIGE ZEITUNG IM LANDKREIS KONSTANZ

Warm anziehen

Das ist fast wie mit diesem Frühling, der sich einfach nicht gegen die ständige Rückkehr des Winters durchsetzen kann.

Es erwischt uns immer wieder mit neuerlichen Lockdowns.

Und jetzt ist nicht nur das Wet- ter so, dass man keine Lust mehr hat, zu frieren, jetzt wer- den wir auch bald wieder nachts eingesperrt, zusammen mit dem Virus in der Luft. Viele beschleicht inzwischen das Ge- fühl, dass wir uns ohnehin für die nächste Zeit warm anzie- hen können, denn nach einem wirklich schlauen Konzept oder gar einer »No Covid«- Strategie, die andere Länder recht erfolgreich umgesetzt ha- ben, fühlt sich das alles nicht an, was an »Notbremse« ange- kündigt wird. Vor allem ist es ein Schlag ins Gesicht derer, die eben Konzepte entwickel- ten, wie man mehr Sicherheit schaffen kann, mit Tests und einer digitalen Kontaktverfol- gung, die in mancher Stadt in der Region schon auf dem Startblock steht. Doch schon wieder wird nur auf Sicht Poli- tik gemacht. Oliver Fiedler fiedler@wochenblatt.net 14. APRIL 2021

WOCHE 15 SI/AUFLAGE 33.558 GESAMTAUFLAGE 86.319 SCHUTZGEBÜHR 1,20 €

INHALT:

Schnelltests als

Herausforderung Seite 3 Mit Glasfaser in die

Zukunft Seite 4

Jähes Ende für die

Fußballsaison Seite 6 Schweizer Feiertag

fällt erneut aus Seite 7 Singens OB Bernd Häusler im Interview Seite 11

ZUR SACHE:

seit 1967

SIK

62 JOBANGEBOTE ! SEITE: 12 - 15

LOCKDOWN-NOT

AUSGABE

aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Politik für unser

en Verlag

Click &

Meet

geschlossen

In der letzten Woche scharrten viele Geschäftsinhaber schon ungeduldig mit den Füßen, denn der noch immer von der Politik ausschließlich genutzte Inzidenzwert als Faktor für

»öffnen« oder »zusperren« lag im Landkreis immerhin für drei Tage unter der magischen Mar- ke von 100, zwei Tage später hätte das etwas mehr Öffnung versprochen, zum Beispiel

»Click & Meet«, die Möglichkeit mal wieder in einen Laden zu kommen, oder aber auch, mal wieder etwas Sport in kleinen Gruppen machen zu dürfen.

Aber es war nur das Osterloch gewesen wegen weniger Tests und Rapports an das Gesund- heitsamt. Seit letzter Woche hat sich dieser Wert nicht nur na- hezu verdoppelt (siehe unten), dazu hat nun das Kabinett der Regierung das Zepter an sich genommen und mit seiner

»Notbremse« den nächsten Halbstillstand

vorbereitet, der nun noch durch

Bundesrat und Bundestag ab- gesegnet werden soll. Die Lä- den müssen ab Inzidenz 100 wieder schließen, für den Fri- seurbesuch braucht es einen Schnelltest, nur die »Notwendi- gen« Geschäfte dürfen weiter offen bleiben bis zur Aus- gangssperre, ob sie notwendi- ges verkaufen oder nicht. Die Produktionsbetriebe laufen freilich weiter, wenn auch die Firmen für eine Durch- testung sorgen müssen.

Diese neue »Notbrem- se« sorgt für Unver- ständnis in der Region.

Es habe viele Konzepte und Teststrategien ge- geben, mit denen man mehr Öffnung wollte. »Die haben uns gar nicht

mehr wahrgenommen«, klagt zum Beispiel Otto Schweizer aus Singen über die Reaktionen auf einen von ihm initiierten

»Flashmob«.

Mehr auf Seite 11.

Click &

Collect

Die Bundeswehr hilft bei der

Kontaktnachverfolgung.

Von »Alarmstimmung« sprach Landrat Zeno Danner am Dienstagmorgen mit Blick auf die weiter steigenden Corona- Zahlen. Sowohl die Sieben-Ta- ge-Inzidenz als auch die Bele- gung der Krankenhäuser mit positiv getesteten Menschen nimmt zu. Die Sieben-Tage-In- zidenz liegt aktuell bei 172,9.

»Wir bereiten daher eine Ver- ordnung für die Verhängung

einer Ausgangssperre vor«, so Danner. Aktuell gibt es im Kreis 629 positiv getestete Menschen. 57 Menschen wer- den im Zusammenhang mit Corona in den Krankenhäusern behandelt. »Wir müssen zuse- hen, dass wir die dritte Welle so schnell wie möglich brechen.

Deshalb ist es wichtig, dass sich möglichst viele am kreisweiten Testwochenende vom 23. bis 25. April beteiligen«, betonte Prof. Frank Hinder, Ärztlicher Direktor des Hegau-Bodensee- Klinikums. Dominique Hahn

»Alarmstimmung«

im Landratsamt

Notbremse mit Rolle rückwärts

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Überfall, Unfall: 110 Polizei Radolfzell: 07732/950660 Polizei Stockach: 07771/9391-0 Polizeirevier Singen:07731/888-0 Polizeiposten

Rielasingen-Worblingen, Albert-ten-Brink-Str. 2

07731/917036 Krankentransport: 19222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprechstun- denzeiten:

Kostenfreie Rufnummer 116 117 Mo.–Fr. 9–19 Uhr: docdirect – kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergel. Haus- und Kin- derärzten, nur für gesetzlich Ver- sicherte unter 0711 – 96589700 oder docdirekt.de

Hospizverein Singen und Hegau e.V. 07731/31138 Beratung, Ambulanter

Hospizdienst, Trauerbegleitung Zahnärztlicher Notfalldienst:

01803/22255525 Pflegestützpunkt des

Landratsamtes: 07531/800-2608 Giftnotruf: 0761/19240

Notruf: 112

Telefonseelsorge: 08 00/11 10 111 08 00/11 10 222 Frauenhaus Notruf:07732/57506 Frauenhaus Notruf:07731/31244 Sozialstation: 07732/97197 Krankenhaus R’zell: 07732/88-1 Krankenhaus Stockach:07771/8030 DLRG–Notruf(Wassernotfall): 112 Stadtwerke Radolfzell:

07732/8008-0 außerhalb der Geschäftszeiten:

Entstörung Strom/Wasser/Gas 07732/939915 Thüga Energienetze GmbH:

0800/7750007*

(*kostenfrei)

Stadtwerke Stockach, Ablaßwiesen 8, 78333 Stockach 07771/9150 24-h-Servicenummern:

Gas 07771/915511

Strom/Wasser 07771/915522 Tierschutzverein: 07731/65514 Tierfriedhof Singen/

Tierbestattung: 07731/921111

Mobil 0173/7204621

Tierschutzverein Radolfzell:

07732/3801

Tierheim: 07732/7463

Tierschutzverein Stockach und Umgebung e.V.: 0171/6011277 Tierrettung:

(Tierambulanz) 0160/5187715 Familien- und Dorfhilfe

Einsatzleitungen:

Singen-Rielasingen-Höri- Gottmadingen-Hilzingen-Engen

07774/2131424 Thüga Energienetze GmbH:

0800/7750007*

(*kostenfrei)

Kabel-BW: 0800/8888112

(*kostenfrei)

Aach Wassermeister

Stadtwerke Engen 07733/948040 Elektrizitätswerk Aach,

Volkertshausen, Eigeltingen Störungsannahme: 0800/3629477 Engen

Polizeiposten: 07733/94 09 0 Bereitschaftsdienst der Engener Stadtwerke: 07733/94 80 40 Tengen

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07739/309, 07736/7040 Am Wochenende/nachts:

0172/740 2007 Gottmadingen

Wasserversorgung: 07731/908-0 (Anrufbeantw. m. Notrufnummer) tagsüber: 07731/908-125 Polizeiposten: 07731/1437-0 Polizei SH: 0041/52/6242424 Hilzingen

Wasserversorgung: 0171/2881882 Stromversorgung: 07733/946581 Schlatt a. R.: 0041/52/6244333 Gailingen

Wasserversorgung: 07731/908-0 (Anrufbeantw. m. Notrufnummer)

tagsüber: 07731/908-125 Strom: 0041-52/6244333 Steißlingen

Polizeiposten: 07738/97014 Gemeindeverwaltung: 92930 Stromversorgung Gemeindewerke in Notfällen: 07738/929345 Apotheken-Notdienste

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Herausgeber/Verlagsleitung Anatol Hennig | Tel: 07731 / 8800 - 49 Chefredakteur

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Liebe Leserinnen und Leser,

aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Konstanz bei 172,9 (Stand 13.4.2021, 18:00 Uhr, Quelle: Landesgesundheitsamt BW) Dies bedeutet: Wenn der Wert drei Tage über 100 steigt, erfolgt eine offizielle Feststellung durch das Landratsamt Konstanz.

In diesem Falle tritt zwei Tage später die Corona-Verordnung von vor dem 8. März in Kraft, so dass die Einzelhandelsgeschäfte im Landkreis Konstanz Click & Meet erst einmal nicht mehr anbieten können.

Sobald die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 fällt, kann Click & Meet wieder vom Handel angeboten werden.

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Schriftliche Anmeldung oder Online-Anmeldung ist daher erforderlich unter Erzdiözese Freiburg, Bil- dungszentrum Singen, Zelglestr. 4, 78224 Singen, 07731/982590, info@bildungszentrum-singen.de

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20. April: Erbrecht auf den Punkt gebracht

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Schnelltests sollen das Corona-Virus im Zaum halten, denn dadurch sollen die Fälle aus dem

»Dunkeln« geholt werden, bei denen die Betroffenen oft gar nichts davon merken, dass sie sich infiziert haben. Die Testmöglichkeiten gibt es inzwischen in jeder Gemeinde. Die längste Erfahrung haben damit inzwischen die Pflege- heime, die aber deutlich machen, welche

Belastung damit verbunden ist.

von Oliver Fiedler Die Regeln sind durch das Land über Besucherregeln gesetzt, die ermöglichen sollen, dass sich das Drama des ersten Lockdowns vor einem Jahr nicht wiederholt, als die Pflege- heime von Angehörigen nur noch in Ausnahmesituationen besucht werden durften und

»dicht« machen mussten.

Derzeit muss jeder Besucher je nach Pflegeheim direkt vor Ort einen Schnelltest machen, oder aber einen Nachweis über einen Test mit negativem Ergebnis mitbringen, der nicht älter ist

als 24 Stunden. Kurios dabei:

für die Mitarbeiter der Pflege- einrichtungen sind nur drei sol- che Schnelltests pro Arbeitswo- che vorgesehen.

Da kommen in den Pflegeein- richtungen enorme Zahlen zu- sammen. Im Pflegeheim St. Ve- rena in Rielasingen-Arlen, wird die Zahl der monatlichen Tests mit rund 2.500 bis 2.800 angegeben, für Besucher gibt es sie an fünf Tagen dort durch Mitarbeitende des Pflegeheims, die zusätzlich im Einsatz sind.

Aber bislang ging das Konzept auch auf: denn seit einigen In- fektionen Ende letzten Jahres habe man »sauber« bleiben können, also keinen Ausbruch mehr erleben müssen.

Auch Harald Scülfort vom Sin- gener Pflegeheim St. Anna spricht von einem gewaltigen Aufwand: im letzten Monat fast 2.300 Tests bei Besuchern, Handwerkern wie den Mitarbei- tenden. »Wir haben dafür einen Tester einge-

stellt, denn sonst wäre das nicht zu packen bei der sonstigen Arbeitsbelas- tung für das

Pflegepersonal«, macht er deut- lich. Über den Rettungsschirm des Landes werden vom Land pro Heimbewohner 30 Tests

vergütet, zumindest damit kön- ne man auch gut hinkommen.

Auch für das evangelische Se- niorenzen- trum Stock- ach sind die Tests eine Belastung:

rund 1.600 Tests sind es auch hier in der etwas kleineren Einrich- tung, die regional sehr verwur- zelt ist. »Wir haben es die ganze Krise durch aber geschafft of-

fen zu bleiben und insgesamt nur drei Fälle von Infektionen gehabt, die wir gut eingrenzen konnten«, macht der Leiter des Seniorenzentrums, Rüdiger Mahl, deutlich. Sorgen macht ihm dabei, dass doch einige versuchen, auch ohne den Test in die Einrichtung zu kommen, was man schwer kontrollieren könne. »Wir schaffen das alles gemeinsam«, unterstreicht Mahl im Gespräch mit dem Wo- chenblatt. »Wir haben auch bis zuletzt kein positives Ergebnis

bei den Schnelltests gehabt«, zeigt er sich erleichtert.

Das Thema der ungetesteten Besucher ist für Oliver Stellfeld vom Helianthum in Steißlingen ein größeres Problem. Deshalb ist dort auch eine Security en- gagiert worden, weil manche entweder mit Tests von jemand anderem oder sogar über Fens- ter sich Zugang zu ihren Ange- hörigen verschaffen wollen.

Um bei 155 Heimbewohnern doch eine Kapazität von über 3.000 Schnelltests bewältigen

zu können, wurden auch Mitar- beitende aus der Küche und der Verwaltung eingelernt. »Ich selbst habe im Februar rund 2.000 Tests an den Besuchern durchgeführt, weil das das Pfle- gepersonal nicht zusätzlich machen kann«, sagte er und machte auch deutlich, dass die- se Anstrengung für ihn Sinn macht.

Denn es habe einige Fälle posi- tiver Tests gegeben, die das Vi- rus wieder in das Heim hätten bringen können. Im Dezember war das Helianthum mit insge- samt 67 infizierten SeniorInnen und Mitarbeitenden ein Coro- na-Ausbruchsherd gewesen – das soll sich nicht mehr wieder- holen.

Das Testen wäre es nicht allein für ihn, sondern eine neue Impfaktion wäre wichtig. »Seit dem ersten Impftermin sind es inzwischen wieder über 50 SeniorInnen bei uns, denen der Impfschutz noch fehlt, zum ei- nen weil sie erst ein halbes Jahr nach einer Corona-Infektion geimpft werden dürfen, zum anderen weil sie erst jetzt zu uns gekommen sind«, macht der die »Momentaufnahme« ei- nes durchgeimpften Pflege- heims deutlich. Und so lange will er selbst auch auf den Tests trotz angekündigter Erleichte- rungen durch die Landesregie- rung bestehen.

SEITE DREI

Mi., 14. April 2021 Seite 3 www.wochenblatt.net

Homburger

Kolumne

Die Teststrategie hält die Pflegeheime »offen«

Hegau

Testen, testen, testen. In die Pflegeheime kommt man schon seit Monaten ohne Schnelltest nicht mehr herein. Aber dadurch bleiben Besuche durch die Angehörigen auch in der aktuell angespannten Situation möglich, weil alle wollen, dass sich das Drama des letzten Frühjahrs im ersten Lockdown nicht mehr

wiederholt. swb-Bild: of/Archiv

WOCHENBLATT seit 1967

Liebe Leserinnen und Leser,

Brückenlockdown, Wellenbrecher, Not- bremse, Shutdown … Wir wenden uns für dieses Mal ein bisschen von der aktuellen Tagespolitik ab. Weil wir auf ein weitaus sensibleres Thema gekommen sind, das uns zum Schluss doch wieder irgendwie auf die Corona-Politik, aber nicht nur auf sie, kommen lässt.

Der Grund? Wir hatten eine ordentliche, fast schon zünftige Diskussion in der letzten Redaktionssitzung zwischen Verlegerin, Herausgeber und der gesam- ten Redaktion. Um was es ging? Erst ein- mal um eine Leserzuschrift. (Herzlichen Dank Ihnen für Ihre Zuschrift, auch wenn daraus nun ein bisschen etwas anderes wird …) In dieser Zuschrift ging es um die Frage, ob an der Grenze zwischen Schweiz und Deutschland eigentlich überhaupt richtig kontrolliert werde und ob nicht strenger kontrolliert wer- den müsse und dass das Wochenblatt das zum Thema machen müsse.

Machen wir, wenn auch nicht ganz so, wie unser Leser das wollte. Also: Wir disku- tierten und die eine Seite meinte, ja, es müsse strenger kontrolliert werden, weil es ja nicht sein könne, dass die Anständi- gen zum Schluss das Nachsehen haben, weil die anderen über die Grenze fahren, einkaufen, in die Berge gehen, was auch immer. Und Regeln, die gesetzt sind, soll- ten eben auch durchgesetzt werden. Die andere Seite sagte: Nein, es soll nicht stärker kontrolliert werden. Die Bilder vom Frühjahr letzten Jahres, als Soldaten in Jeeps die Grenze überwachten, wolle man so nicht mehr sehen. Und: Solche Regeln einzuhalten oder nicht, falle in die Eigenverantwortung, zumal bei den vielen Regeln, die es gebe.

Vielleicht können Sie uns bis hierher

folgen, liebe Leserinnen und Leser, und vielleicht kennen Sie solche Diskussio- nen aus Ihrem Bekannten- und Ver- wandtenkreis und wissen daher, welche emotionalen Dimensionen sol- che Diskussionen bekommen können.

Um es vorwegzunehmen: So richtig einig wurden wir in diesem Punkt nicht, und als der Verfasser vorschlug, wir könnten da- raus einen Meinungsstreit in der Zeitung machen, wollte das auch niemand so richtig. Seine individuellen Freiheitsvor- stellungen (vor allem die, die nicht so so- zial sind) oder seinen Anteil Blockwart- mentalität will man eben nicht so richtig öffentlich ausbreiten.

Aber: Wir sind nach einigen heftigen Wort- wechseln doch zu einigen ganz spannen- den Erkenntnissen gekommen, die wir mit Ihnen teilen wollen, zugegebenermaßen sind die folgenden Zeilen jetzt ein biss- chen eine Zumutung (Beschwerden oder sonstige Reaktionen können Sie uns gerne wie immer unter seitedrei@wochen- blatt.net zukommen lassen). Vielleicht liest sogar heimlich der eine oder andere mit, der von Berufs wegen Regeln er- lässt …

Wir sorgen erst mal für ein bisschen Stim- mung unter Ihnen und fragen Sie ganz pri- vat: Halten Sie die Corona-Regeln ein?

Oder suchen Sie Schlupflöcher für sich?

Haben Sie möglicherweise sogar Staats- hilfen ganz schlau genutzt? Haben Sie die Regeln schon einmal so ein bisschen in- dividuell für sich ausgelegt? War die pri- vate Party trotz Corona doch einfach jetzt mal nötig? Oder haben Sie Regeln so ein bisschen umdefiniert, damit Verbote für Sie gerade nicht gelten? Haben Sie sich schon einmal Vorteile irgendwo geholt und in Kauf genommen, dass Sie damit

gerade Regeln brechen, vielleicht auch anderen damit schaden?

Nein, wir kommen jetzt nicht mit der mo- ralischen Keule, sondern wir stellen viel- leicht mit Ihnen gemeinsam etwas fest:

Wir Menschen sind schon auch sozial, aber das mit dem Regeln einhalten und dem sozialen Bewusstsein, das geht meistens immer nur so lange gut, wie es uns selbst gut geht. Und wenn wir selbst nicht mehr einverstanden sind, Regeln nicht mehr verstehen, wenn wir unter Druck geraten oder allzu lange auf etwas, was uns wichtig ist, verzichten müssen, dann hat tatsächlich jeder seine eigene Haltung. Übrigens systemunabhängig, be- haupten wir: Ob in einer Demokratie, in einer Diktatur, im Sozialismus, im Kapita- lismus:Es geht um die eigene Haltung, mit ihr entscheiden wir.

Und diese eigene Haltung (die eigenen Werte, die man in sich trägt aufgrund von Erziehung, Erfahrung etc.) stößt dann auf Regeln. Und für diese Regeln gilt unserer Meinung nach (ab hier waren wir letzten Donnerstag in der Redaktionssitzung eini- germaßen einig):

Erstens: Regeln müssen verstanden werden können.Dazu müssen sie ein- fach formuliert sein und wir Menschen müssen die Regeln als stimmig empfinden können. Beispiel: Ist eine Ausgangssperre für mich logisch, wenn ich um 21.30 Uhr alleine joggen gehen will, vielleicht nach- dem ich einen harten Arbeitstag hinter mir habe?

Zweitens:Regeln müssen in der Wirk- lichkeit des Lebens als gerecht emp- funden werden: Wenn ein Kind gesagt bekommt, dass es nicht lügen soll, aber die Eltern oder Onkel und Tante lügen wie

gedruckt, dann wird es schwierig. Da braucht das Kind schon eine ganz beson- dere Haltung, um nicht selbst zu lügen.

Und da sind viele von uns Erwachsenen nicht viel weiter. Nach diesem Strickmus- ter werden Jahr für Jahr in Deutschland, behaupten wir, immens viele Steuern am Sozialwesen vorbei »gespart«, weil es an- dere ja auch tun. Irgendwann, das ist die Folge, gibt es so viele Regeln, dass keiner sie mehr richtig durchschaut und jeder ist verdächtig …

Zweitens a: Regeln dürfen sich nicht ge- genseitig widersprechen und müssen im Alltag umsetzbar sein. Logisch, denn sonst machen wir es ja in jedem Fall falsch und haben immer ein schlechtes Gewissen.

Vielleicht kennen Sie selbst solche sich ge- genseitig widersprechenden Regeln.

Drittens: Wer Regeln befolgen soll, braucht einen Sinn darin,vielleicht einen Vorteil, vielleicht aber auch, dass er wirk- lich versteht, dass damit zum Beispiel der Frieden in einer Gesellschaft erhalten wird.

Oder im Falle der Corona-Regeln, welche Perspektiven entstehen, wenn alle die Re- geln einhalten. Und bei entsprechender Haltung des einen oder anderen Men- schen ist es dann auch gut, wenn hinter der Nichteinhaltung von Regeln Strafen stehen. Allerdings gilt hier dann auch Punkt vier …

Viertens: Man muss sich die Regeln merken können, sie müssen präsent sein, sichtbar sein und nicht alle zwei Wochen geändert werden, also ist we- niger mehr. Da kann sich jeder selbst überlegen, wie neun Seiten Corona-Lan- desverordnung wirken, die alle paar Wo- chen neu geschrieben wird. Oder wie es Unternehmern geht, die von EU-Behörden wegen möglicher Regelverstöße ange-

schrieben werden, die sie nicht einmal kennen (weder die Behörden noch die Re- geln). Es gibt einen guten Grund, warum es im !LTENTestament zehn Gebote gibt und nicht 3.456 Paragraphen …

Fünftens:Regeln, die viele nicht einhal- ten und die nicht durchgesetzt werden, durchhöhlen letztlich die Gesellschaft und das Rechtssystem.Bewusst fünf- tens, weil es uns in der Diskussion irgend- wie klar geworden ist, dass es in diesem Land so viele Regeln, Unterregeln, Unter- unterregeln und Ausnahmeregeln von den Unter- und Unterunterregeln gibt, dass es sehr wichtig wäre, den Wildwuchs an Re- geln gründlich zu durchforsten, dann kann man Regeln vielleicht auch wieder ver- ständlich machen, mit Sinn belegen und im Zweifelsfall durchsetzen.

Ist das ein Aufruf zum organisierten oder unorganisierten Ungehorsam gegenüber den Corona-Regeln? Nein. Es ist vielmehr ein Aufruf an die Regelmacher in dieser Gesellschaft, mit Regeln sparsam und ver- antwortungsvoll umzugehen und vielmehr unsere Haltung zu adressieren. Diese Hal- tung, sie braucht, dass man uns etwas zutraut. Sie braucht, dass wir verstehen können, was der Sinn einer Regel ist, Sie braucht Perspektiven, die wir sehen können und sie braucht hin und wieder Austausch und Perspektivenwechsel, damit sie nicht zu steif wird, die eigene Haltung.

Lassen Sie uns aufrecht und offen gleich- zeitig bleiben.

Gute Woche!

Carmen Frese-Kroll, Verlegerin Anatol Hennig, Herausgeber Oliver Fiedler, Chefredakteur

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In Tengen-Talheim konnte am Mittwochmorgen ein wichtiger Spatenstich vollzogen werden. Dort wurde nun im Ort mit dem Glasfaserausbau begonnen.

von Oliver Fiedler

»Die Nachfrage nach besserem Internet liegt bei nahezu 100 Prozent«, machte Bürgermeister Marian Schreier die Notwen- digkeit einer Investition von fast drei Millionen Euro deut- lich, bei der die Stadt Tengen Bundes- und Landesmittel von rund 90 Prozent zur Förderung erhält. Beide Orte gelten als

»weiße Flecken« mit einer sehr schwachen Breitbandversor- gung.

Mit dem Bauprojekt, das vor Ort das Unternehmen »Maier Bau« aus Baltersweil durch- führt, kann bis zum kommen- den Jahr auch der digitale Schulterschluss im westlichen Hegau vollzogen werden. Die große Backbone, die von Kom- mingen aus bis zur Gemar- kungsgrenze bei Tengen-Beu-

ren auf einer Länge von elf Ki- lometern verlegt wird, ist in diesem Baupaket mit enthalten, wie zum Spatenstich informiert wurde. Dadurch wird dann auch die Verbindung nach Hil- zingen geschaffen.

Im Rahmen des aktuellen Pro- jekts soll auch eine Glasfaser-

strecke nach Tengen-Wiechs verlegt werden, um das dortige Stihl-Werk besser ans Daten- netz anschließen zu können.

Mit der Backbone könne dann auch Blumenfeld an das Hoch- leistungs-Datennetz ange- schlossen werden, wo bereits in den Neubaugebieten entspre-

chende Leerrohre verlegt wur- den, die den Anschluss direkt ans Haus ermöglichen würden.

Mit Tengen-Weil gibt es dann nur noch einen »weißen Fleck«

auf der Landkarte der Gemar- kung.

Dafür ist die Bewilligung einer weiteren Förderung nötig.

Mi., 14. April 2021 Seite 4 www.wochenblatt.net

AUS UNSEREN LOKALGEBIETEN

Raus aus dem Corona-Blues – Folge 4:

Raus aus dem Corona- Blues Folge 4: Musik macht gute Laune

Manch einen hat die Corona- Krise und der damit verbunde- ne Lockdown dazu gebracht, alte Hobbys wiederzubeleben.

So war es zumindest bei Mar- kus Köhler. Schon in den 80er Jahren hat er seine Leiden- schaft zur Musik entdeckt und diese zusammen mit seiner Band »The Voice« gelebt. Ir- gendwann ist das Hobby aber in den Hintergrund geraten.

»Lange habe ich nichts musika- lisches mehr gemacht«, berich- tet Köhler im Gespräch mit dem Wochenblatt. Doch der Lock- down hat ihn wieder kreativ werden lassen. Bereits letztes Jahr veröffentlichte er einen Gedichtband unter dem Titel

»Wenn damals ...«, doch auch musikalisch wurde er wieder aktiv, hat wieder angefangen Lieder zu komponieren, zusam- men mit seinem Musiker-Kolle- gen Wolfgang Frei aufzuneh- men und auf der Online-Platt- form YouTube zu veröffentli- chen. »Manchmal ist das Ge- dicht zuerst da und die Melodie entsteht dann, manchmal ist es aber auch umgekehrt«, erklärt Köhler. Das Liedermachen hilft ihm dabei, nicht dem Corona- Blues zu verfallen. »Wenn ich mit meinen Liedern online auch anderen Menschen eine Freude machen kann, dann ist das na- türlich umso schöner«, sagt

Köhler. Die Lieder können Auf YouTube unter »Lupos Music- Channel« angehört werden. Der QR-Code bringt Sie direkt dort hin: https://www.youtube.

com/channel/

UCQSVkIem- HOy- OSmKkZY- tIcPw

Normalerweise steht Alice Witt- mer, die aus Rielasingen-Worb- lingen stammt, auf den ganz großen Bühnen, denn sie ist ei- ne erfolgreiche Musical-Dar- stellerin. Als solche kann sie al- lerdings im Moment nicht ar- beiten, denn Musical-Auffüh- rungen gibt es ja auf Grund des Lockdowns keine. Um kreativ zu bleiben und nicht in den so- genannten Blues zu verfallen, hat sie deshalb angefangen ei- gene Cup-Songs zu entwickeln,

»das heißt, mit einem Plastikbe- cher den Rhythmus des bekann- ten Cup-Songs zu übernehmen, aber andere Themen zusam- menzufassen, wie zum Beispiel Film-Soundtracks«, so Wittmer gegenüber dem Wochenblatt.

Insgesamt 13 Filmtitel hat sie zu einem Medley zusammenge- fasst, das hier angeschaut wer- den kann:

https://

www.

youtube.com/

watch?v=tBf BJRTl_hc

Doch auch mit der Tatsache, dass das Singen in Gruppen momentan nicht ohne Weiteres möglich ist, hat Alice Wittmer einen kreativen Umgang ge-

funden. Denn sie hat angefan- gen, a cappella mit sich selbst als Gesangspartnerin mehr- stimmig zu singen. »Denn lei- der darf ich aufgrund der Kon- taktbeschränkungen nicht mehr gemeinsam mit meinen Kollegen musizieren«, erklärt sie. »Bekannte Songs habe ich mehrstimmig aufgeteilt und mir die jeweilige mit der Ukule- le draufgeschafft, jede Stimme aufgenommen und am Ende zu einem Video zusammenge- schnitten.« Zu sehen und zu hören gibt es das auf ihrem YouTube-Kanal:

https://

www.youtbe .com/user/

aliceimwun- derland1/

videos

Markus Köhler im privaten Ton- studio. Durch Corona hat er wieder zur Musik gefunden.

swb-Bild: pr

Die aus Rielasingen-Worblingen stammende Musical-Darstelle- rin Alice Wittmer hat im Lock- down Videos aufgenommen, in denen sie mehrstimmig singt.

swb-Bild: pr

Zeit ist reif für die erste Single

Nicole Scholz (25), Sängerin aus Steißlingen, wurde hart ge- troffen von den Lockdowns in den verschiedenen Stufen seit einem Jahr. Plötzlich keine Auftritte mehr, keine Bühnen- luft. Nach zwei Monaten Auf- trittsverbot gab es für sie we- nigstens die Möglichkeit, auf der spendenfinanzierten

»Webstage Konstanz« aufzutre- ten. Und wer Lust hat, der kann sich das mal in der Aufzeich- nung anschauen, die das Ge- fühl von damals schon im Vor- spann gut

transportiert.

https://

youtu.be/

x4mPJiNo5dI

Doch die Durststrecke ging ja weiter, viele Monate ....

»Um weiterhin musikalisch tä-

tig zu sein, habe ich als Sänge- rin mir zu Hause ein kleines Home-Studio eingerichtet und bin fleißig am Songs aufneh- men und üben!

Ich freue mich schon sehr da- rauf, diese bald wieder live für euch alle präsentieren zu kön- nen und wieder tolle Momente bei den Konzerten zu spüren!«, schreibt sie dem Wochenblatt.

Der Vorgeschmack darauf ist allerdings auch wieder digital, denn am 17. April gibt es ein erstes bedeutendes Ergebnis aus dem Studio. Denn dann geht ihre aller erste Single »Ich will sing’n« an den Start. Mehr darüber auf ihrer Facebook- Seite.

Nicole Scholz lebt für die Bühne, als »Ersatz« gibt es nun ihre ers- te Single ... swb-Bild: pr

Mit Tastenlady um die Welt

Auch Leonora Trennert- Schmidt aus Tengen lebt ei- gentlich für die Musik. Zu ger-

ne war sie als die »Tastenlady«

mit ihrem Keyboard unterwegs, um zur Unterhaltung oder auch mal zum Tanz aufzuspielen. Ihr Repertoire ist riesig. Doch da setzte Corona einen harten Schnitt: keine Veranstaltungen, keine Auftritte, kein Tanz mehr.

Ein Glück dass es da das Wo- chenblatt und seine Aktivitäten der Social-Media gab. Seit letz- ten Sommer bis zum Weih- nachtsfest war sie dort jede Woche mit einem Beitrag ver- treten, musikalisch konnte sie ihren Fankreis dort mit einer Reise um die ganze Welt beglü- cken, auf der sie viele große Klassiker interpretierte. Und zu Weihnachten gabs die Weih- nachtsklassiker sogar noch als Wunschkonzert. Wer in seiner Suchmaschine »Wochenblatt- TV und Leonora Trennert- Schmidt« eingibt, wird schnell auf ihre vielen Beiträge stoßen.

»Möglicherweise aufkommen- den Corona-Blues, besiege ich rasch mit meiner Musik«, sagt sie selbst. Das spürt man sofort.

Leonora Trennert-Schmidt an ihrem Keyboard. swb-Bild: pr

Kein Corona-Blues in der Playlist

von Dominique Hahn und Oliver Fiedler

Startschuss für die Glasfaser

Beim Spatenstich an der Bushaltestelle Talheim: Anja Deckel (Ingeneurbüro Raff), Bauunternehmer Edgar Maier, Bürgermeister Marian Schreier, Ortsvorsteher Robert Mick und Petra Fritsch vom Stadt-

bauamt Tengen. swb-Bild: of

Eine neue Trägerschaft für die Kabisländer der Gemeinde Rielasingen- Worblingen im »Ried«

unterhalb des Rosenegg beim Vereinsheim der Kleintierzüchter könnte bald Wirklichkeit werden.

von Oliver Fiedler Bisher verpachtet die Gemeinde die rund 250 Parzellen selbst an die Nutzer, musste aber in den letzten Jahren auch feststellen, dass sich die Nutzung vieler der Grundstücke mehr und mehr weg vom »Garten im Grünen«

entfernt in Richtung Freizeit- nutzung mit entsprechenden Gebäuden, die eigentlich dort nicht zulässig wären. Auf der anderen Seite gibt es in der An- lage auch viele Parzellen, die augenscheinlich nicht mehr be- treut werden und die verwil- dern. Der örtliche Verein der Ei- genheim- und Gartenfreunde, von denen auch einige Mitglie- der dort Grundstücke zur Pacht

nutzen, hat sich der Problema- tik angenommen und unter- breitete der Gemeinde in der jüngsten Sitzung des Verwal- tungs- und Finanzausschusses durch deren Vorsitzenden Christoph Grießhaber das An- gebot, die Kabisländer in die- sem Bereich in ihre Obhut zu übernehmen. Nach dem vom Verein vorgeschlagenen Modell würde dieser das Kabisland als Pächter von der Gemeinde übernehmen und wiederum die Grundstücke an die Nutzer wei- tervermieten. Man habe sich im Vorfeld kundig gemacht, unter anderem im »Roten Rettich« in Singen, der auch von einem Verein betrieben wird, aller- dings sehr straff organisiert ist als Vereinsanlage. So weit wolle man hier nicht gehen. Aller- dings geht es der Gemeinde schon darum, nicht zulässige Nutzungen der Grundstücke zu unterbinden. Hier sieht sich der Verein schon durch seine Mit- glieder »näher dran«, wie Grieß- haber bei der Erläuterung in der Sitzung unterstrich. Man wolle die Anlage positiv verändern.

Verein will Kabisland übernehmen

Tengen Rielasingen-Worblingen

(5)

S IN GEN

kommunal

Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 20 | Ausgabe 14 | 14. April 2021

Öffentliche Sitzung

des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Dienstag, 20. April, um 17 Uhr im Rathaus, Hohgarten 2, Bürgersaal Tagesordnung:

1. Vergabe der Unterhalts-, Glas- und Fensterrahmenreinigung für die Bru- derhofschule

2. Vergabe der Unterhalts-, Glas- und Fensterrahmenreinigung für die Wessenbergschule

3. Mitteilungen/Anträge 4. Anfragen und Anregungen

Öffentliche Sitzung

des Ausschusses für Stadtplanung, Bauen und Umwelt am Mittwoch, 21. April, um 16 Uhr im Rathaus, Hohgarten 2, Bürgersaal Tagesordnung:

1. Baugesuche

1.1 Bohlingen, Auf der Höhe 50, Flst.Nr. 5580/29: Neubau Einfamili- enhaus mit Einliegerwohnung und Carport

2. Mitteilungen zu Baugesuchen 3. Anfragen und Anregungen zu Bau- gesuchen

4. Vergabe der Bauplätze in den Bau- gebieten „Im Brand“ (Schlatt u. Kr.) und „Unterm Berg“ (Friedingen) 5. Bebauungsplan Scheffelareal – Satzungsbeschluss

6. Baubeschluss Pfarrgarten Friedin- gen

7. Tempo 30 km/h in Teilen der An- ton-Bruckner- und Erzberger Straße (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

8. Mitteilungen/Anträge 9. Offenlage

9.1 Schlussabrechnung Neugestal- tung Außenanlage Beethovenschule BA 2 – A (Anbau) und B (Schulhof Nordost)

10. Anfragen und Anregungen Alle Interessierten sind herzlich zu diesen beiden Sitzungen eingela- den. Änderungen bitte dem Aushang im Rathaus entnehmen.

Sammlung von Problemstoffen

Mittwoch, 21. April:

• 10 – 12 Uhr in Singen, Industrie- straße beim Gaswerk

• 12.15 – 14.15 Uhr in Singen (Im Iben/Ecke Beethovenstraße)

• 14.30 – 16.30 Uhr in Hausen (alte Gemeindehalle)

Es werden nur Problemstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

Alt-Stadtrat und Ehrenringträger Johannes Matern ist im Alter von 88 Jahren verstorben. Oberbürger- meister Bernd Häusler würdigte Matern, der 1971 mit der Einge- meindung des ehemals selbstän- digen Friedingen in den Singener Gemeinderat einzog, als wichtiges Bindeglied zwischen der Kern- stadt und den Ortsteilen.

Von 1991 bis 1994 führte er die CDU-Gemeinderatsfraktion, da- nach übernahm er den stellvertre- tenden Fraktionsvorsitz. Mehr als zwei Jahrzehnte war er zudem ei- ner der gemeinderätlichen Stell- vertreter des Oberbürgermeistes, lange Jahre sogar dessen erster Abwesenheitsstellvertreter.

Johannes Matern zeichnete sich

dabei als eines jener Ratsmitglie- der aus, die das Zahlenwerk der jährlichen Haushaltspläne nicht schreckte, sondern diese als wich- tige Grundlage für die Wahrneh- mung der Kontrollfunktion der Ver- waltung durch die gewählte Ver- tretung verstand. Hier erlangte er durch seine berufliche Expertise großes Ansehen unter den Rats- fraktionen.

Nach über 35 Jahren Engagement verabschiedete sich Johannes Ma- tern im Jahr 2009 aus dem Rats- gremium. Im selben Jahr verlieh ihm der Singener Gemeinderat in Anerkennung seiner außerordent- lichen Verdienste um die Stadt Singen den Ehrenring der Stadt Singen (siehe unser Bild aus dem Jahr 2009).

Die Stadtverwaltung weitet ihr Testangebot weiter und flächendeckend aus. Es soll nämlich sichergestellt sein, dass jede Singenerin und jeder Singener nicht mehr als eine Viertelstunde Fußweg zu einer Teststati- on benötigt.

Dafür wurde ein Stadtbus in eine mobile Teststation umgerüstet und dieser macht dann in verschiedenen Wohngebieten sowie in den Ortstei- len jeweils für eine Stunde Halt.

Dort kann man sich ohne Voran- meldung und kostenlos auf das Co- rona-Virus testen lassen. Die mobile Testaktion findet immer montags und dienstags einer jeden Woche statt und ergänzt das bereits beste- hende Angebot.

Montags:

9 bis 10 Uhr im Wohngebiet Twiel- feld (Ecke Sauerbruchstraße/Im Twielfeld)

11 bis 12 Uhr am Rathaus in Hau- sen

13 bis 14 Uhr am Schlatter Rat- haus

15 bis 16 Uhr bei der Feuerwehr in Friedingen

Dienstags:

9 bis 10 Uhr im Wohngebiet Bru- derhof (Feldbergstraße, neben Glas- containern)

11 bis 12 Uhr im Wohngebiet Ka- nalstraße/Libellenweg am Hinter- ausgang des Aachbads (Weiherstra- ße)

13 bis 14 Uhr im Wohngebiet Ma- surenstraße (zwischen Samland- und Stettiner Straße)

15 bis 16 Uhr am Bohlinger Rat- haus

Ohne Voranmeldung und kostenlos

Stadtbus als mobile Teststation

Singen trauert um Johannes Matern

!

Öffentliche Bekanntmachung

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen,

Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

16. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 –

Solarpark Beuren Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Ver- einbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.

März 2021 die Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 16. Änderung des Flächennut- zungsplans 2020 – Solarpark in Sin- gen-Beuren beschlossen.

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächen- nutzungsplans betroffene Gebiet

„Sondergebiet Solarpark“ grenzt südlich an die A98 und liegt westlich des bestehenden Umspannwerks.

Der südliche nicht bewaldete Grund- stücksbereich (ca. 1,2 Hektar) soll für die Freiflächenphotovoltaikanlage genutzt werden. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnom- men werden.

Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennut- zungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphoto- voltaikanlage in der Stadt Singen, Stadtteil Beuren an der Aach, ge- schaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fin- det vom 226. April bis einschließlich 28. Mai 2021 statt (Auslegungsfrist).

In dieser Zeit wird der Entwurf der 16.

Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit der Begründung einschließ- lich Umweltsteckbrief, standortbezo- gene UVP Vorprüfung im Einzelfall, Standortalternativenprüfung sowie die umweltrelevanten Stellungnah- men aus der frühzeitigen Beteiligung bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

– Rathaus der Stadt Singen, Fachbe- reich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hoh- garten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103- 105, 141-144, 78224 Singen – Rathaus der Gemeinde Rielasin- gen-Worblingen, Bürgermeisteramt, Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen – Rathaus der GGemeinde Steißlin- gen, Bürgermeisteramt, Schulstraße

19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen

– Rathaus der GGemeinde Volkerts- hausen, Bürgermeisteramt, Haupt- straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol- kertshausen

Während der genannten Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Be- darf wird die Planung auch erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfas- sung über die 16. Änderung des Flä- chennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in ei- nem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge- schlossen, die sie im Rahmen der

Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist, neben der Aussage zu Standortalternativen, fol- gende umweltbezogene Information verfügbar:

Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesund- heit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Be- völkerung), Pflanzen, Tiere, Biodiver- sität, Fläche, Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Retention, Kli- ma, Luft, Landschaft, Ortsbild, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkun- gen/Wirkungsgefüge; Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Be- deutung (Natura 2000).

Des Weiteren liegen umweltbezoge- ne Stellungnahmen hinsichtlich der Waldinanspruchnahme für die Fläche der Kurzumtriebsplantage vor, die teilweise im Bereich einer Leitung- schneise liegt, der standortbezoge- nen UVP-Vorprüfung des Einzelfalls, des forstrechtlichen Ausgleichs, der Waldbewirtschaftung und der Ergän- zung der Standortalternativenprü- fung.

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Daten- schutz wird ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass ein Bauleitplanver- fahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sit- zungen (Fachausschüsse und Ge- meinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben.

Die Stellungnahmen werden grund- sätzlich anonym behandelt.

Ergänzend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zuge-

hörigen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Be- kanntmachung oder unter „Leben, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bürgerbeteiligung“ eingesehen wer- den.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnun- gen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingese- hen werden.

Hinweise zum eingeschränkten Zutritt aufgrund der

Covid-19-Pandemie

Die Rathäuser sind derzeit aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Ein- dämmung der Covid-19-Pandemie bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit ge- schlossen. Ein Zutritt für die Öffent- lichkeit ist nur nach vorheriger Ter- minvereinbarung möglich. Im Gebäu- de gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Form einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) oder medizinischen Ge- sichtsmaske (OP-Maske).

– Rathaus Singen: Telefon 07731/85- 342 oder E-Mail:

stadtplanung@singen.de

– Rathaus Rielasingen-Worblingen:

Telefon 07731/9321-33 oder E-Mail:

caldart@rielasingen-worblingen.de Rathaus Steißlingen: Telefon 07738/9293-17 oder E-Mail:

LMayer@steisslingen.de

– Rathaus Volkertshausen: Telefon 07774/9310-19 oder E-Mail:

gschlecht@volkertshausen.de Singen, 14. April 2021 gez. Bernd Häusler Vorsitzender des

Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten

Verwaltungsgemeinschaft

Öffentliche Bekanntmachung

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen,

Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

19. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 –

Sonderbaufläche Feuerwehr, Rielasingen-Worblingen Aufstellungsbeschluss nach

§ 2 Absatz 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der Ver- einbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.

März 2021 die Aufstellung nach § 2 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Absatz 1 BauGB der 19. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 – Sonderbaufläche Feuerwehr RW be- schlossen.

Plangebiet

Das von der Änderung des Flächen- nutzungsplans betroffene Gebiet

„SO-Feuerwehr Rielasingen-Worblin- gen“ liegt südlich der K6158, östlich

der Bahnlinie Singen-Etzwilen mit ei- ner Flächengröße von rund 1,8 Hek- tar. Die genaue Lage des betroffenen Gebiets kann aus dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Ziel und Zweck der Planung Mit der Änderung des Flächennut- zungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Atemschutzübungs- strecke und eines Servicezentrums der Feuerwehr für den Landkreis Kon- stanz und die Verlagerung des örtli- chen Feuerwehrgerätehauses der Ge- meinde Rielasingen-Worblingen ge- schaffen werden.

Durchführung und einzusehende Unterlagen

Die frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit findet vom 19. April bis einschließlich 21. Mai 2021 statt (Auslegungsfrist). In dieser Zeit wird der Entwurf der 19. Änderung des Flä- chennutzungsplans 2020 mit der Be- gründung einschließlich Umweltbe- richt/Steckbrief, bei den folgenden Stellen öffentlich ausgelegt:

– Rathaus der SStadt Singen, Fachbe- reich Bauen, Abt. Stadtplanung, Hoh- garten. 2, 1. OG, Flur, Zimmer 103- 105, 141-144, 78224 Singen – Rathaus der Gemeinde Rielasin- gen-Worblingen, Bürgermeisteramt,

Lessingstraße 2, 1. OG, Flur, Zimmer 28, 78239 Rielasingen-Worblingen – Rathaus der GGemeinde Steißlin- gen, Bürgermeisteramt, Schulstraße 19, Altbau, EG, Flur, Zimmer 03, 78256 Steißlingen

– Rathaus der Gemeinde Volkerts- hausen, Bürgermeisteramt, Haupt- straße 27, Zimmer 5, 78269 Vol- kertshausen

Während der genannten Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bauleitplan an vorgenannter Stelle vorgebracht werden. Bei Be- darf wird die Planung auch erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfas- sung über die 19. Änderung des Flä- chennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechts- behelfsgesetzes mit allen Einwen- dungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge- macht hat, aber hätte geltend ma- chen können.

Zum Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist folgende umweltbezogene Information verfüg- bar:

Steckbrief mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch (Gesund- heit, Wohnen, Erholung, Freizeit, Be- völkerung), Pflanzen, Biodiversität, Tiere / Fläche / Boden / Grundwas- ser / Oberflächenwasser, Retention, Klima/Luft, Landschaft/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter; Wechselwir- kungen/Wirkungsgefüge, Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000).

Hinweise

Im Zusammenhang mit dem Daten- schutz wird ausdrücklich darauf hin- gewiesen, dass ein Bauleitplanver- fahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden

Stellungnahmen in öffentlichen Sit- zungen (Fachausschüsse und Ge- meinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen- sichtliche Einschränkungen ergeben.

Die Stellungnahmen werden grund- sätzlich anonym behandelt. Ergän- zend zur öffentliche Auslegung kann der Bauleitplan mit allen zugehöri- gen Unterlagen auf der Website der Stadt Singen (www.singen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntma- chung“ oder unter „Leben, Stadtent- wicklung, Stadtplanung, Bürgerbe- teiligung“ eingesehen werden. Die der Planung zugrundeliegenden Vor- schriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei den vorgenannten Stellen eingesehen werden.

Hinweise zum eingeschränkten Zutritt aufgrund der

Covid-19-Pandemie

Die Rathäuser sind derzeit aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Ein- dämmung der Covid-19-Pandemie bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit ge- schlossen. Ein Zutritt für die Öffent- lichkeit ist nur nach vorheriger Ter- minvereinbarung möglich. Im Gebäu- de gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Form einer Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) oder medizinischen Ge- sichtsmaske (OP-Maske).

– Rathaus Singen: Telefon 07731/85- 342 oder E-Mail:

stadtplanung@singen.de

– Rathaus Rielasingen-Worblingen:

Telefon 07731/9321-33 oder E-Mail:

caldart@rielasingen-worblingen.de Rathaus Steißlingen: Telefon 07738/9293-17 oder E-Mail:

LMayer@steisslingen.de

– Rathaus Volkertshausen: Telefon 07774/9310-19 oder E-Mail:

gschlecht@volkertshausen.de Singen, 14. April 2021 gez. Bernd Häusler Vorsitzender des

Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten

Verwaltungsgemeinschaft

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