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Hinweise zur amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Prüfungsfähigkeit

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Dienstgebäude: Wilhelmstraße 24 - 30 ⋅⋅⋅⋅ Außenstelle Gesundheitswesen: Wilhelmstraße 59 ⋅⋅⋅⋅ 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ⋅⋅⋅⋅ Telefon 02641 975-0 ⋅⋅⋅⋅ Telefax 02641 975-456 Sprechstunden: Montag - Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr ⋅⋅⋅⋅ Donnerstag 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

Konto der Kreiskasse: Kreissparkasse Ahrweiler ⋅⋅⋅⋅ Konto 801076 (BLZ 577 513 10) ⋅⋅⋅⋅ IBAN: DE97 5775 1310 0000 8010 76 ⋅⋅⋅⋅ Swift-BIC: MALADE51AHR Weitere Informationen finden Sie unter: www.kreis-ahrweiler.de

Gesundheitsamt Ahrweiler

Hinweise zur amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Prüfungsfähigkeit

Vorab weisen wir darauf hin, dass ein amtsärztliches Zeugnis nur ab dem Untersu-

chungstag/Krankheitstag selbst und nicht für einen zurückliegenden Zeitraum ausgestellt werden kann. Sie müssen sich daher am Prüfungstag im Gesundheitsamt Ahrweiler ein- finden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Ort längere Wartezeiten entstehen können und planen Sie dies ein.

1. Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes im Falle einer Erkrankung

Sofern Ihr Prüfungsamt von Ihnen wegen einer Erkrankung ein amtsärztliches Attest verlangt, müssen Sie sich sofort um einen Untersuchungstermin beim amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Ahrweiler für den Tag der Prüfung bemühen.

Die telefonische Anmeldung zur amtsärztlichen Untersuchung hat unter der Tele- fonnummer 02641 / 975-652 oder 666 zu erfolgen in der Zeit von 7.30 bis spätes- tens 11.00 Uhr des Prüfungstages.

Vor dem Ihnen dann zugeteilten Untersuchungszeitfenster am Gesundheitsamt suchen Sie bitte Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt - eventuell in einer Kran- kenhaus-Ambulanz - auf, der Sie seinerseits vorab untersucht und Ihnen ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein „qualifiziertes ärztliches Attest“ ausstellt und Ihnen bei Bedarf Medikamente verordnen kann.

2. Zur Untersuchung bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Personalausweis oder Reisepass

Attest und/oder AU-Bescheinigung vom (Haus-)Arzt

Das v erk nüpfte Bild k ann nicht angezeigt werden. Möglicherweise wurde die Datei v erschoben, umbenannt oder gelöscht. Stellen Sie sicher, dass die Verk nüpfung auf die k orrek te Datei und den k orrek ten Speicherort zeigt.

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Aktuelle ärztliche Befunde und ggf. Röntgenaufnahmen/Überweisungs- scheine soweit vorhanden

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (Anlage 1) den ausgefüllten zweiseitigen Fragebogen (Anlage 2)

Bitte stellen Sie sich mit diesen Dokumenten im Gesundheitsamt Ahrweiler, Wilhelmstraße 59, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Zimmer Nr.108 oder 107 (1. Obergeschoss), bis spätestens 11.30 Uhr vor.

3. Gebühren

Die gutachterliche schriftliche Äußerung des Amtsarztes einschließlich der allge- meinen amtsärztlichen Untersuchung ist nach Ziffer 3.1.5 der Landesverordnung über die Gesundheitsverwaltung, Besonderes Gebührenverzeichnis vom

28.03.2013 (GVBl. S. 54) in der jeweils gültigen Fassung kostenpflichtig. Die Ge- bühr in Höhe von 48,00 € wird bei der Anmeldung zur Untersuchung fällig und ist durch Barzahlung an die Zahlstelle unseres Hauses zu begleichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bezahlung mit EC-Scheckkarte nicht möglich ist!

Für weitergehende diagnostische Untersuchungsverfahren (Untersuchung von Blut, Urin, Stuhl, EKG) werden zusätzliche Gebühren erhoben.

4. Rechtslage

Verlangt eine Prüfungsbehörde ein amtsärztliches Zeugnis, so ist dies die gebotene Form des Nachweises (BVerwG vom 06.08.1996 - 6 B 17/96 - DVBl. 1996, 1379 f.).

Allgemein gilt der Grundsatz: Wer die Anerkennung seiner Prüfungsunfähigkeit mittels amtsärztlichem Zeugnis geltend machen will, muss dem Amtsarzt die erforderlichen konkreten Angaben machen, d.h. die Art der Erkrankung offen legen.

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