• Keine Ergebnisse gefunden

https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2010/04/FlyerHFK090410

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2010/04/FlyerHFK090410"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wer kann eine Härtefalleingabe machen?

Wenn Sie von Abschiebung bedroht sind und dringende humanitäre oder persönliche Gründe dagegen sprechen, können Sie oder eine andere Person mit Ihrer Vollmacht eine Härte- falleingabe an die Härtefallkommission richten.

Sachkundigen Rat einholen

Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle oder einem/einer im Ausländerrecht erfahrenen Rechtsanwalt/anwältin zu Ihrem persönlichen Fall beraten, bevor Sie eine Härtefalleingabe einreichen. Diese können auch prüfen, ob es andere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten gibt.

Machen Sie die Härtefalleingabe rechtzeitig und informieren Sie die Ausländerbehörde. Es darf aktuell kein Abschiebetermin feststehen.

Was macht die Härtefallkommission?

Die Niedersächsische Härtefallkommission ist ein vom Innenminister berufenes Gremium mit Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirchen, Kommunen und Verbänden). Sie ist zuständig für Härtefalleingaben von Auslän- der/innen, die in Niedersachsen wohnen.

Die Härtefallkommission prüft die besonderen individuellen Härtefallgründe, die einer Abschiebung entgegen stehen.

Stimmt die Kommission einer Härtefall- eingabe zu, richtet sie ein Härtefallersuchen an den Innenminister.

Der Innenminister entscheidet dann über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Härte- fallgründen (§ 23 a AufenthG).

Worauf kommt es bei einer Härtefalleingabe an?

Ein besonderes Gewicht bei der Prüfung von Härtefallgründen haben die individuellen Integrationsleistungen und die Bindungen in der hiesigen Gesellschaft.

Je stärker eine Verwurzelung ist, umso schwer- wiegender wird die Härte, die eine Aufenthalts- beendigung zur Folge hätte.

Deshalb sind Angaben zu folgenden Punkten wichtig:

Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse, Kinder- garten- und Schulbesuch der Kinder, Aus- und Fortbildung, Arbeit, Aktivitäten in Nachbar- schaft und Vereinen, ehrenamtliches Engage- ment, Dolmetschertätigkeiten, soziale und familiäre Bezüge und Bindungen usw.

Dies sollte ausführlich und anschaulich dargestellt werden. Wichtig sind auch Unter- stützungsschreiben z.B. von Schulen, Vereinen, Nachbarn und Arbeitgebern.

Gesundheitliche Probleme oder Behinderungen sollten mit Attesten belegt werden.

Die Sicherung des Lebensunterhalts hat große Bedeutung. Nachweise über Erwerbstätigkeiten in der Vergangenheit und Gegenwart sind wichtig (auch vergebliche Arbeitserlaubnis- anträge, Bemühungen um Arbeit).

Probleme und Gefahren im Herkunftsland können in der Härtefalleingabe zwar benannt werden, für die Härtefallkommission kommt es aber vor allem auf die Integration in Deutschland an.

Die persönliche Härte muss im Verlassen Deutschlands bestehen, nicht in der Rückkehr ins Herkunftsland.

Das gesamte Härtefallverfahren läuft nur schriftlich, deshalb sollten alle Gründe umfassend, individuell und nachvollziehbar dargestellt werden.

Lassen Sie sich bei der Ausformulierung Ihrer dringenden persönlichen und humanitären Gründe von einer Beratungsstelle, Freunden, Verwandten, Nachbarn etc. helfen.

Ein Härtefallverfahren kann lange dauern.

Denken Sie daran, die Kommission / das ein- gebende Kommissionsmitglied zu informieren, wenn sich etwas Neues bei Ihnen ergeben hat.

Wann ist eine Härtefalleingabe nicht möglich?

Eine Härtefalleingabe wird nicht zugelassen, wenn

der Termin für eine Abschiebung bereits feststeht oder Abschiebehaft angeordnet wurde,

die betroffene Person in den letzten drei Jahren zu Strafen von insgesamt mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten verurteilt wurde,

ausschließlich Gründe vorgetragen werden, die sich auf das Herkunftsland beziehen.

(2)

Welche Ablehnungsgründe gibt es?

Eine positive Härtefallentscheidung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn

Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten oder Täuschungen über aufent- haltsrelevante Umstände vorliegen,

der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, es sei denn, die Kommune erklärt ihr Einverständnis zu einem Härtefallersuchen oder eine dritte Person gibt eine Verpflichtungserklärung ab.

In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von diesen Regelausschlussgründen möglich.

Argumente für solche Ausnahmen sollten unbedingt in der Eingabe dargelegt werden.

Wo kann die Härtefalleingabe eingereicht werden?

Die Härtefalleingabe kann an ein Mitglied der Härtefallkommission oder an die Geschäfts- stelle beim Niedersächsischen Innenministe- rium gerichtet werden.

Die Anschriften der Mitglieder und der Geschäftsstelle sind zu finden unter

www.mi.niedersachsen.de unter Härtefallkommission.

Auf dieser Internetseite sind außerdem die Verordnung zur Härtefallkommission sowie verschiedene Formulare zu finden.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass noch kein konkreter Abschiebungstermin feststeht.

Wird die Eingabe zur Beratung angenommen, besteht Abschiebungsschutz bis zur Entschei- dung der Eingabe.

Arbeitshilfe für Härtefalleingaben

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen hat eine ausführliche „Arbeitshilfe für Härtefall- eingaben“ herausgegeben, in der die einzelnen Regelungen der Verordnung zur Härtefallkom- mission erläutert und wichtige Tipps für die Erstellung einer Härtefalleingabe gegeben werden.

Die Arbeitshilfe und weitere Informationen sind zu finden unter

www.lag-fw-nds.de (unter „Aktuell“ )

www.nds-fluerat.org/leitfaden/

(unter „ergänzende Infos“)

www.kargah.de

(unter „Härtefallberatung“)

Informieren Sie sich und lassen Sie sich außerdem persönlich beraten bei:

Stempel der Beratungsstelle

Netzwerk Flüchtlingshilfe gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds

Netzwerk Flüchtlingshilfe Niedersachsen

und

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

in Niedersachsen

informieren zu

Härtefalleingaben an die

Niedersächsische

Härtefallkommission

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Unterbringung kann gemäß Landesaufnahmegesetz in Gemeinschaftsunterkünften oder in anderen Unterkünften erfolgen, wodurch sich eine sehr unterschiedliche Situation in

• Opferschutzprogramme und Abschiebeschutz für Betroffene von rechter und/oder häuslicher Gewalt, für Zwangsprostituierte und von Zwangsverheira- tung bedrohter

Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es sich auch tatsächlich um eine rein schuli- sche Ausbildung handelt, denn: Für schulische Ausbildungen, die einen hohen

Dass deutsche Nachfragen in Syrien nichts bringen, ist Grindel allerdings klar: Die deutschen Auslandsvertretungen in Syrien wüssten über die näheren Umstände doch gar nicht

In Fällen, in denen davon ausgegangen wird, dass der erste Folgeantrag nur eingereicht wird, um die Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu vereiteln, oder

This report draws on information provided by monthly immigration and asylum statistical analyses published by the national authorities, regular information sharing

Der fehlende Schutz bei Verfolgung und Gewalt durch private Akteure.. vom Unabhängigkeitskrieg 1919 – im 20. Jahrhundert fast 80 Jahre lang frei von Krieg. Die

In the year 2014 the group “Women in Exile” (an initiative of women in exile) visited for 7 weeks women in refugee accommodations from Nürnberg to Berlin!. During the journey, there