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Pressemitteilung des Innenministers

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Academic year: 2022

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Pistorius: „Rückführungserlass ist wichtiger Schritt für mehr Menschlichkeit in der Niedersächsischen Ausländer- und Flüchtlingspolitik“

Eine der ersten Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im Februar 2013 war die sofortige Umstellung des Umgangs mit ausreisepflichtigen Menschen. Mit dem dadurch eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Flüchtlings- und Ausländerpolitik wurde bei Abschiebungen deutlich mehr Rücksicht auf die Belange der betroffenen Menschen genommen. Seitdem steht nicht mehr allein der ord- nungsrechtliche Vollzug des Aufenthaltsgesetzes im Vordergrund, sondern es bestimmen viel stärker humanitäre Gesichtspunkte die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebun- gen. Die veränderten Vorgaben und die aktuelle Verfahrenspraxis wird jetzt mit dem Rück- führungserlass offiziell in Kraft gesetzt. Dieser enthält klare Regeln mit rechtlichen Hinweisen und verfahrensmäßigen Vorgaben für die Ausländerbehörden.

Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass diejenigen Menschen, die heute aus Niedersach- sen abgeschoben werden müssen, vorher wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen wor- den sind, dass sie bei einem abgelehnten Asylantrag ihren Fall bei der Härtefallkommission einbringen können. Die Zahl der Härtefalleingaben ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Der humanitäre Auftrag der Kommission wurde durch den Wegfall von Nichtan- nahme- und Ausschlussgründen und die Veränderung des Quorums deutlich gestärkt. Etwa 40 Prozent der Eingaben werden zur Beratung angenommen. Ein Großteil dieser Fälle führt schließlich dazu, dass die Härtfallkommission sich oft einvernehmlich für einen Verbleib aus- spricht.

Der Erlass bezieht sich sowohl auf Abschiebungen, die die Ausländerbehörden des Landes Niedersachsen angeordnet haben, als auch auf die Rückführungen auf Grundlage der Dub- lin-Verordnung. Bei den Dublin-Fällen werden die Einflussmöglichkeiten der niedersächsi- schen Behörden durch die originäre Zuständigkeit des Bundes und der aufnehmenden Staa-

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

23.09.2014

168/13 Philipp Wedelich

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ten aber naturgemäß eingeschränkt. Die niedersächsischen Behörden leisten dabei aus- schließlich unterstützende Amtshilfe.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir haben angekün- digt, dass in Niedersachsen folgende Grundsätze bei Abschiebungen und Rückführungen gelten sollen: es sollen grundsätzlich keine Familien mehr getrennt werden, Abschiebungen sollen teils auch mehrfach angekündigt werden und es sollen, soweit es möglich ist, nächtli- che Abschiebungen vermieden werden. Diese Fälle werden jetzt verlässlich geregelt, einer- seits im Interesse der ausreisepflichtigen Menschen, andererseits aber auch, um den Behör- den eine verlässliche Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung dieser Maßnahmen zu geben. Der Rückführungserlass ist damit ein wichtiger Schritt für mehr Menschlichkeit in der niedersächsischen Ausländer- und Flüchtlingspolitik.“

Im Vorfeld hatte es intensive Anhörungen und Beratungen, insbesondere mit der Beauftrag- ten der Landesregierung für Migration und Teilhabe, dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, dem Niedersächsischen Justizministerium und den Regierungsfraktionen gegeben.

Künftig können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer darauf vertrauen, dass sie von den Ausländerbehörden ausführlich über die Möglichkeiten einer auch finanziell geför- derten freiwilligen Ausreise beraten und informiert werden.

Der Abschiebungstermin wird beim ersten Mal und in bestimmten Fällen auch wiederholt rechtzeitig bekanntgegeben, damit die Betroffenen sich vorbereiten können. Nächtliche Ab- holzeiten sollen nach Möglichkeit vermieden werden. In den Fällen, in denen nächtliche Transfers zu den Flughäfen unvermeidbar sind, werden die Betroffenen auch darüber recht- zeitig informiert. Das gilt insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern.

In den Erlass sind umfangreiche Hinweise aufgenommen worden, die gemeinsam mit dem Justizministerium entwickelt wurden, um künftig Abschiebehaft nur noch in den Fällen an- ordnen zu lassen, in denen die zur Ausreise verpflichteten Personen straffällig geworden sind oder sich hartnäckig ihrer Ausreisepflicht entzogen haben.

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