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Informationsschreiben Nr. 69/2016 Zeugnisse in der Grundschule

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Academic year: 2022

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An die Grundschulen im Lande Bremen

Auskunft erteilt:

Gabriela Jäger Zimmer 311 Tel. 0421 361- 2829 Fax 0421 496-2829 E-Mail: gabriela.jaeger

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-11

Bremen, den 23.05.2016

Informationsschreiben 69/2016

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

im Zuge der Umsetzung der Inklusion an den Bremer Grundschulen kommt es zu Fragen, die mit diesem Schreiben geklärt werden sollen.

Grundsätzlich bedeutet Inklusion im schulischen Bereich, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert und gefordert werden sollen. Dabei sind negative Darstellungen, die stigmatisierend sein können, zu vermeiden. Im Zeugnis der Grundschule wird der Förderbedarf daher nicht erwähnt, ebenso wenig wie andere Fördermaßnahmen (z.B.

DaZ-Förderung, Rechtschreibförderung, die Teilnahme an einem BLIK etc.). Ausnahme: Bei einer diagnostisch festgestellten LRS wird das für LRS eingestellte Zeugnisformular verwen- det, da hier der Nachteilsausgleich vermerkt wird.

Mit der Einführung der kompetenzorientierten Leistungsrückmeldung und dem veränderten Zeugnisformular für die Fächer Deutsch und Mathematik ergeben sich auch Änderungen für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf:

• Nach § 27 Absatz 2 der Zeugnisverordnung werden die individuell erreichten Kompe- tenzen der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in einem der Bereiche Lernen oder Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung durch einen freien Text erläutert. (Anmerkung: Die Verfügung 38/2012 hat durch Regelung in der Zeugnisverordnung ihre Gültigkeit verloren.).

(2)

• Alle Schülerinnen und Schüler bekommen entsprechend ihren individuellen Kompeten- zen ein entsprechendes Kreuz, mindestens aber ein Kreuz im Bereich Basis. Ergän- zend werden die individuellen Kompetenzen im Bemerkungsfeld beschrieben. Insbe- sondere bei Schülerinnen und Schülern mit einem Kreuz im Bereich Basis sind die in- dividuellen Kompetenzen zu dem entsprechenden Kompetenzbereich dort auszufüh- ren.

• Ein Kreuz darf nur weggelassen werden, wenn zu dem entsprechenden Kompetenzbe- reich keine Unterrichtseinheit durchgeführt wurde oder eine Schülerin / ein Schüler während der entsprechenden Unterrichtseinheit gefehlt hat.

Sobald das Zeugnis digital zur Verfügung steht, wir es hier angepasste Lösungen geben, um einzelne Kompetenzen oder auch Kompetenzbereiche durch ein Textfeld zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Nikola Schroth

Referenzen

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