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Anlage 1 zum Protokoll FA Verkehr Schwachhausen 23.11.2015

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Academic year: 2022

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Amt für Straßen und Verkehr

Einrichtung von Fahrradstraßen in Bremen

„An der Gete“

Eignung als Fahrradstraße?

FA Verkehr / Beirat Schwachhausen - Sitzung am 23.11.2015

(2)

2

und Verkehr

Bremer Leitlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen

Anforderungsprofil Fahrradstraße (Auszüge aus den Leitlinien)

Fahrradstraßen sollen gemäß „Handlungskonzept VEP Bremen 2025“ im Rad-Hauptroutennetz und in Straßen mit wichtiger Verbindungsfunktion und hohem Radverkehrsaufkommen im nachgeordneten Netz eingerichtet werden. Es gelten die Vorgaben der StVO, der Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV) sowie der einschlägigen Regelwerke (u.a. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen [ERA]).

„Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist“ (VwV-StVO)

Verkehrszählung am 06.05.2014 /An der Gete – RV ist hier die vorherrschende Verkehrsart Die rechtliche Voraussetzung ist gegeben

Nach Anlage 2 Nr. 23 StVO gilt folgendes für Fahrradstraßen:

„Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h.

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der

Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.“

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

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Amt für Straßen und Verkehr

Auszüge Leitlinien

Sicherheit und Konfliktfreiheit

Mindestbreite bei annähernd gleich hohem Rad- und Kfz-Aufkommen

mit Kfz in beiden Richtungen (DTVw Kfz bis max. 1.500) 4,50 m An der Gete - vorhanden Fahrbahnbreite ca. 3,50 – 3,90 m Parkverbote bzw. Markierungshilfen

Auch Schrägparkstände sind nur bedingt mit einer Fahrradstraße vereinbar ( DTVw – Kfz ≤ 2.000) – Fahrbahnbreite mind. 5,00 m

An der Gete - diverse Schrägparkstände vorhanden / geringere Fahrbahnbreite Vorfahrtsregelung/Bevorrechtigung

Vorfahrtsregelung in der Fahrradstraße

An der Gete - T 30- Zone / rechts vor links Regelung

Schnelligkeit

Verzicht auf Hochpflasterungen im Fahrbahnquerschnitt. Möglichst keine LSA und keine Fußgängerüberwege.

An der Gete ist beides vorhanden

(4)

4

und Verkehr

Fahrbahnbreiten / An der Gete

ca. 3,50 – 3,90 m im Verlauf vorhanden

Problem der konfliktfreien Begegnung KFZ/Rad

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

(5)

Amt für Straßen und Verkehr

Schrägparkstände

Ein- und Ausfahrvorgänge führen zu Einschränkungen der

Fahrbahnnutzung bei geringerer Fahrbahnbreite

(6)

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und Verkehr

Carsharing-Station / mobil.pünktchen

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

(7)

Amt für Straßen und Verkehr

Maßnahmen

Schrägparken / Längsparken

Verfügbare Fahrbahnbreite von ca. 3,80 - 4,00 m

durch Anpassung der Parkstände erzielen

(8)

8

und Verkehr

Längsparken

in Teilbereichen auf vorhanden Radweg verlegen - als aufgesetztes Parken (evtl. Umbau als Parkstreifen)

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

(9)

Amt für Straßen und Verkehr

Vorfahrtsregelung

Aufhebung der T-30-Zonen Regelung, Einrichtung der

Vorfahrt gegenüber den einmündenden Straßen

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und Verkehr

Hochpflasterung

Rückbau der vorhandenen Hochpflasterung

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

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Amt für Straßen und Verkehr

Lichtsignalanlage

Erhaltung der LSA (Bedarfsampel/Dunkelampel)

sichere Überquerung für Schulkinder u.a.

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12

und Verkehr

Parkbucht / Ein- und Ausfahrbereich Kirchbachstraße Aufhebung auf Grund zu geringer Fahrbahnbreite

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

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Amt für Straßen und Verkehr

Fazit:

Radfahrer

- eindeutige Radverkehrsführung auf der Fahrbahn (Ausschilderung / Piktogramme)

- Die Wahrnehmung des Radverkehrs wird allgemein verbessert, dies erhöht auch die Verkehrssicherheit

- Vorfahrtsreglung gegenüber einmündenden Straßen - Radfahrer dürfen nebeneinander fahren

KFZ-Verkehr

- KFZ-Verkehr ist untergeordnet, muss gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern, um Gefährdung / Behinderung von Radfahrern zu vermeiden

Geschwindigkeit

- Zunahme des Radverkehrsaufkommens durch Einrichtung einer Fahrradstraße kann sich geschwindigkeitsdämpfend auswirken

Parken

- Parkstände müssen neu geordnet werden / Verringerung der Parkflächen

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und Verkehr

Stand: 23.11.2015

Einrichtung von Fahrradstraßen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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