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Chronologie der Verhandlungen um das iranische Atomprogramm

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Academic year: 2022

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52 IPMai /Juni 2012

Chronologie der Verhandlungen um das iranische Atomprogramm

2002

Im Laufe des Jahres kommt aufgrund der Aussagen iranischer Dissidenten der Verdacht auf, dass der Iran ein geheimes Atomprogramm mit militä- rischer Dimension betreibt und gegen Auflagen der Internationalen Atom- energieorganisation (IAEO) verstößt.

2003

Februar: Die Islamische Republik Iran räumt den Abbau von Uran und das Entwickeln von Anlagen zur An- reicherung spaltbaren Materials ein.

Westliche Staaten vermuten, dass sich hinter dem zivilen ein militärisches Atomprogramm verbirgt. Die US-Re- gierung unter George W. Bush lehnt im weiteren Verlauf des Frühjahrs ein Gesprächsangebot des Iran ab.

Oktober: Nachdem zahlreichen Auf- forderungen der IAEO an den Iran, alle nuklearen Aktivitäten umfas- send offenzulegen, nicht nachgekom- men worden ist, reisen die Außenmi- nister der EU-3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) in den Iran. Dies markiert den Beginn der Verhandlungen der EU-3 mit dem Iran im Namen der Europäischen Union. Ziel ist es, eine nukleare Be- waffnung des Iran zu verhindern

und ihn zu einer kooperativen Zu- sammenarbeit mit der IAEO in allen Bereichen zu bringen.

Dezember: Der Iran unterzeichnet das Zusatzprotokoll zum Nichtver- breitungsvertrag und eröffnet damit der IAEO die Möglichkeit zu unange- kündigten und rigorosen Kontrollen.

Das Zusatzprotokoll wird allerdings vom iranischen Parlament nie ratifi- ziert.

2004

bis Herbst: Es finden zahlreiche Verhandlungen zwischen IAEO und Iran über eine vorläufige Einstellung der Anreicherung statt. Der Konflikt verschärft sich jedoch, weil der Iran nur unvollständige Dokumentatio- nen zu seinem Programm zur Verfü- gung stellt.

Dezember: Die EU-3 und der Iran schließen das „Pariser Abkommen“

als Grundlage für eine Langzeitkoope- ra tion und -verhandlungen zwischen dem Iran und der EU. Der Iran stimmt einer freiwilligen Aussetzung seiner Anreicherungsaktivitäten zu. Im Ge- genzug wird das Recht des Iran auf nukleare Technologie für friedliche Zwecke nach dem Nichtverbreitungs- vertrag anerkannt.

Iran

(2)

IPMai /Juni 2012 53 2005

Juni: Die schleppenden Verhandlun- gen werden von der Wahl Machmud Achmadinedschads zum neuen irani- schen Präsidenten überschattet, der sich an Verhandlungen mit den EU-3 wenig interessiert zeigt.

August: Die EU-3 übermitteln dem Iran Vorschläge für ein Langzeitab- kommen. Diese beinhalten die Forde- rung, für mindestens zehn Jahre auf Schaffung eines vollständigen Brenn- stoffkreislaufs zu verzichten und sich an die völkerrechtlichen Vorgaben des Nichtverbreitungsvertrags und des Zusatzabkommens zu halten. Im Ge- genzug bestätigt die EU den Iran als langfristigen Partner beim Bezug fos- siler Brennstoffe, stellt die Lieferung von schwach angereichertem Uran für alle iranischen Leichtwasserreaktoren sicher und leistet technische Hilfe zur Beherrschung der nuklearen Energie- produktion.

2006

Februar: Nachdem die Verhandlun- gen in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 stagnierten und der Iran zahlrei- che von der IAEO versiegelte Anlagen wieder eröffnete, schaltet die IAEO auf Initiative der EU-3, Chinas und Russlands den UN-Sicherheitsrat im Streit um das iranische Atompro- gramm ein („Londoner Erklärung“).

Juni: Die Kontaktgruppe des Sicher- heitsrats, die EU-3+3, verständigt sich über ein neues Angebotspaket.

Dieses stellt eine Kooperation zum Errichten modernster Leichtwasser- reaktoren und die Lockerung von US- Handelssanktionen, die seit 1979 immer wieder verstärkt und gelockert wurden, in Aussicht. Gleichzeitig for- dern die EU-3+3 vom Iran, die An-

reicherungsaktivitäten einzustellen und einer Wiederaufnahme des Zu- satzprotokolls des Nichtverbreitungs- vertrags zuzustimmen.

Juli: Der UN-Sicherheitsrat erlässt die Resolution 1696 und fordert die Ein- stellung der iranischen Urananreiche- rung mit der Drohung, sich auf Arti- kel 42 der UN-Charta zu berufen, der den Einsatz militärischer Durchset- zungsmittel regelt.

Dezember: Mit der Verabschiedung der Resolution 1737 verhängt der UN- Sicherheitsrat Sanktionen gegen ira- nische Einrichtungen und Personen, die mit nuklearen Aktivitäten verbun- den sind, weil der Iran den völker- rechtlich bindenden Anweisungen aus Resolution 1696 nicht nachge- kommen ist. Außerdem werden der Import und Export nuklearer Techno- logien von und in den Iran verboten.

2007

März: Nach einer weiteren Verhand- lungsrunde der EU-3 +3 bestätigt der Sicherheitsrat die in Resolution 1737 beschlossenen wirtschaftlichen und politischen Sanktionen und weitet diese aus (Resolution 1747). Die er- weiterten Sanktionen beinhalten ein Waffenembargo; die Konten am Atom- programm beteiligter Personen und Institutionen werden eingefroren und deren Reisefreiheit eingeschränkt.

2008

März: Mit der Resolution 1803 be- stärkt der Sicherheitsrat seine Forde- rungen nach einem Einstellen der An- reicherung und weitet die Sanktionen aus. Iranische Banken werden stärker überwacht und UN-Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, Gütertranspor- te an den Iran genauer zu inspizieren.

Chronologie der Verhandlungen

(3)

54 IPMai /Juni 2012 Juni: Die EU-3+3 legen eine modifi-

zierte Variante des Angebots von 2006 vor. Der Forderung nach Einstellung der Anreicherung und des iranischen Atomwaffenprogramms wird Nach- druck verliehen. Zusätzliche Angebote wie die Unterstützung eines Beitritts des Iran zur Welthandelsorganisation und weitreichende wirtschaftliche Kooperationen in Bereichen wie Land- wirtschaft und Luftfahrt sollen einen Anreiz darstellen.

2009

Oktober: Der Iran und die EU-3+3 kommen in Genf zusammen und eini- gen sich auf eine Anreicherung schwa- chen iranischen Materials in Russ- land. Zum ersten Mal seit 30 Jahren treffen sich wieder offiziell Vertreter des Iran und der Vereinigten Staaten.

Dezember: Weitere Gespräche zum Atomprogramm werden von iranischer Seite abgebrochen. Machmud Achma- dinedschad verkündet, dass die Islami- sche Republik Iran keiner Anreiche- rung im Ausland zustimmen werde.

2010

Mai: Die nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats Brasilien und Türkei starten eine Initiative für ein trilaterales Abkommen mit dem Iran, das den Austausch von iranischem schwach angereichertem Uran (1200 kg) gegen hoch angereichertes Material (120 kg) aus der Türkei für den Forschungsreaktor Teheran zum Ziel hat. Dieses Abkommen soll weite- re Sanktionen verhindern und als ver- trauensbildende Maßnahme dienen.

Die Initiative findet bei den EU-3+3 allerdings nur wenig Zuspruch.

Juni: Die neue Sicherheitsratsresolu- tion 1929 ist ein Wendepunkt, denn die Sanktionen werden massiv ausge- weitet. Die Visumsperre wird erneu- ert, Konten der Revolutionsgarden werden eingefroren, der Handel und Aktivitäten mit dem Versicherungs- und Finanzsektor eingeschränkt und Investitionen in die Öl- und Gas- industrie blockiert.

2011

Januar: In Istanbul enden die Ver- handlungen der EU-3+3 mit dem Iran ergebnislos, da der Iran als Vorbe- dingung für jegliche Übereinkunft ge- fordert hat, dass die Welt sein Recht auf eine eigene Anreicherung aner- kenne und die Wirtschaftssanktionen aufhebe. Das ist das vorläufige Ende der Gespräche um das iranische Atomprogramm.

Sommer/Herbst: Der Atomstreit mit dem Iran spitzt sich immer mehr zu, nachdem neue Anlagen zur Anreiche- rung eröffnet wurden und umstritte- ne Raketentests stattfanden.

November: Die IAEO legt einen neuen Bericht vor, der detailliert über Hinweise auf die militärische Dimen- sion des iranischen Atomprogramms berichtet.

2012

Januar: Die EU weitet ihre Sanktio- nen aus, unter anderem gegen die iranische Ölindustrie und die Zentral- bank. Das Embargo für iranisches Öl soll bis Juli nach und nach umgesetzt werden.

April: Am 14. April beginnen in Is- tanbul neue Verhandlungen zwischen den EU-3+3 und dem Iran.

Iran

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