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im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative

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Academic year: 2022

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(1)

LED-Förderung

im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative

LED ………..?

BMU KI I 5 Mareike Welke

(2)

Überblick

1. Förderung von Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

2. Förderung von LED-Technologien im Rahmen der Kommunalrichtlinie

3. Antragstellung und Projektumsetzung: Informationen, Beratung und Hilfestellungen

(3)

1.

Förderung von Kommunen

im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

(4)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe –

„NKI“ integriert Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen und Schulen mit Hilfe unterschiedlicher Programme

Finanzierung: Haushaltsmittel, sowie seit 2011 Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF)

Start: 2008

Ziel: Förderung von Projekten zur effizienteren Energienutzung und zur Emissionsminderung

 Beitrag zur Zielerreichung der Energiewende: Reduktion der Treibhausgase um 40% bis 2020 und um 80-95% bis 2050 im Vergleich zu 1990.

(5)

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im

Rahmen der Klimaschutzinitiative

 Kurz: Kommunalrichtlinie

 Förderbausteine umfassen:

Klimaschutzkonzepte: integrierte Konzepte und Teilkonzepte (bspw.

Eigene Liegenschaften, Erneuerbare Energien, Flächenmanagement, Green IT, Abwasser, Wasseraufbereitung, Mobilität…);

Klimaschutzmanager;

investive Förderungen für die Bereiche

LED-Beleuchtung (Innen- und Außenbeleuchtung)

Hocheffiziente Belüftungsanlagen

Geplant für 2013: Minderung von Treibhausgasen bei stillgelegten Siedlungsdeponien

Geplant für 2013: Förderung von Infrastruktur zur Emissionsminderung im Straßenverkehr.

(6)

Verteilung der Förderschwerpunkte in der Kommunalrichtlinie

31.12.2011

Konzepterstellung Beratende

Begleitung Stromtechnologien Modellprojekte Masterplan ausg. Maßnahme

2008 30 4 10 0 0 0

2009 354 24 190 4 0 0

2010 160 28 62 3 0 0

2011 350 103 798 1 1 2

1 10 100 1000

Förderschwerpunkte - bewilligte Projekte 2008-2011

Antragszahlen im Überblick

(7)

2.

Förderung von LED-Technologien im Rahmen der Kommunalrichtlinie

(8)

Förderung von Umrüstung auf LED

Gefördert werden:

Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung

Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtungssanierung

Fördervoraussetzung:

Planung und Bewertung sowie spätere Umsetzung immer durch Fachbetrieb oder durch interne fachkundige Person

Anlagen müssen sich im Eigentum des Antragstellers (Kommunen und 100% kommunale Unternehmen) befinden

CO2-Minderungspotenzial von mind. 50 % (Innenbeleuchtung) bzw. 60 % (Straßenbeleuchtung)

Umfang der Förderung:

Investition, Installation und Entsorgung

Förderzeitraum: i.d.R. maximal 1 Jahr

Mindestfördervolumen: 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro (Außen- und Straßenbeleuchtung)

(9)

LED – Straßenbeleuchtung - Was wurde bisher erreicht?

Auswertung von 40 geförderten Projekten mit Umrüstung auf LED (insgesamt 4942 LP/ 182 km):

durchschnittliche Stromeinsparung: 74,6%

LED-Technologie stellt aktuell noch eine vergleichsweise teure Klimaschutztechnologie dar, aber:

 Rasante (Preis-)Entwick- lungen verbessern die Fördermitteleffektivität

Langfristiger Beitrag zur Emissionssenkung

Bei der Straßenbeleuchtung für die Kommunen in der Regel rentabel.

(10)

LED-Sanierung am Beispiel der Stadt Nürnberg

Austausch von 1.802 Quecksilberdampfhochdruckleuchten (mit 80W bzw. 125W) gegen LEDs (mit 17W bzw. 38W) auf insgesamt 13,3km Radweg und 48,24km Anliegerstraßen

Zeitraum: 01.08.2011 – 31.07.2012

Kosten: 700.000€

durchschnittliche Stromspareinsparung ggü. Vorjahr: 80%

Einspareffekte konkret:

CO²: 334t/a

Strom: 556.602kWh/a (enspricht ca. Verbrauch 125HH mit 3Pers/a)

Kosten: 100.000,00 €/a

(11)

3.

Antragstellung und Projektumsetzung:

Informationen, Beratung und Hilfestellungen

(12)

Informationen und Beratung zur Antragsstellung

Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln

Tel.: 0221 / 340 308 12

Zimmerstraße 13–15 10969 Berlin

Tel.: 030 / 39001 170

Service- und Kompetenzzentrum:

Kommunaler Klimaschutz

beim Deutschen Institut für Urbanistik

kontakt@klimaschutz-in-kommunen.de www.klimaschutz-in-kommunen.de

(13)

13 Ort, 19.11.2012

Einreichung der Anträge

Der nächste Antragszeitraum für LED-Förderungen ist vom 01.01.- 31.03.2013 vorgesehen

Antragsstellung erfolgt beim

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Umwelt (UMW) - Klimaschutzinitiative -

Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26–27

10969 Berlin

Tel.: 030/20199-577 Fax: 030/20199-3100

E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de

Internet:www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

(14)

LED-Förderprojekte:

Von der Antragstellung zur Projektabwicklung

 Beratung durch das Service- und Kompetenzzentrum (immer möglich)

 Antragsstellung beim Projektträger Jülich (01.01. – 31.03.)

 Eingangsbestätigung

 Bundesweite Schulungs- und Vernetzungsveranstaltungen (Mai – Juli)

 i.d.R. Nachforderungen vom Projektträger

 Projektbewilligung

 Ausschreibung des Investivvorhabens durch den Antragsteller

 Durchführung und Mittelabrufung durch den Antragsteller

 Erstellung eines Abschlussberichts durch den Antragsteller

 Prüfung und Schlusszahlung durch PtJ

(15)

LED-Ausschreibungsmatrix

 http://www.kommunaler-

klimaschutz.de/f%C3%B6rderprogramme/bmu-

f%C3%B6rderprogramm/klimaschutztechnologien-bei-der- stromnutzung

(16)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.bmu-klimaschutzinitiative.de www.kommunaler-klimaschutz.de www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

16 Ort, 19.11.2012

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