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Auf die unentgeltliche Überlassung der persönlichen Waffe nach Erfüllung der Dienstpflicht ist zu verzichten

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M 209/2001 POM 15. Mai 2002 46C

Motion

1752 Jenk, Liebefeld (SP)

Weitere Unterschriften: 40 Eingereicht am: 19.11.2001

Standesinitiative des Kantons Bern

Verbot der Aufbewahrung der Ordonnanz-Feuerwaffen am Wohnsitz und Abschaffung der unentgeltlichen Überlassung der persönlichen Waffe.

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, mit welcher eine Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der Verordnung über die persönliche Ausrüstung verlangt wird. Diese Revision soll zum Inhalt haben, dass die Aufbewahrung der persönlichen Waffe nicht mehr durch die Angehörigen der Armee an ihrem Wohnsitz sondern durch die Zeughäuser erfolgt.

Mitglieder von Schützenvereinen können die Waffe im Schützenhaus aufbewahren, wenn dieses die entsprechenden Sicherheitsvorschriften erfüllt. Auf die unentgeltliche Überlassung der persönlichen Waffe nach Erfüllung der Dienstpflicht ist zu verzichten.

Begründung:

Die in der Schweiz verfügbaren Waffen, darunter auch Hunderttausende von Sturmgewehren von aktiven und ehemaligen Militärangehörigen, werden immer gefährlicher und der Missbrauch scheint zuzunehmen. Der Amoklauf im Kantonsparlament von Zug ist allen in schrecklicher Erinnerung. Der Anschlag auf die Wohngemeinschaft

"Solterpolter" und die Ermordung des Rechtsextremisten Marcel Strebel mit persönlichen Dienstwaffen sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass auch der Kanton Bern direkt von dieser Entwicklung betroffen ist.

Viele Morde und Totschläge geschehen im Affekt und liessen sich vermeiden, wenn keine Waffe in der Nähe wäre. Es ist deshalb an der Zeit, dass die militärisch längst nutzlos gewordene Verpflichtung, die Dienstwaffe zu Hause aufzubewahren, abgeschafft wird.

Der Verzicht auf die unentgeltliche Überlassung der persönlichen Waffe nach Erfüllung der Dienstzeit, ist ein weiterer kostengünstiger Beitrag die Verbreitung von hochgefährlichen Waffen in unserer Gesellschaft einzudämmen. Die Sicherheit der Bevölkerung darf nicht mehr länger durch überkommene Traditionen und Rücksicht auf Partikularinteressen gefährdet werden.

Antwort des Regierungsrates:

Der Motionär verlangt vom Regierungsrat die Einreichung einer Standesinitiative mit dem Ziel, das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung und die Verordnung über die persönliche Ausrüstung dahingehend zu ändern, dass die Aufbewahrung der persönlichen Waffe nicht mehr durch die Angehörigen der Armee an ihrem Wohnsitz sondern durch die Zeughäuser erfolgt.

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Der Regierungsrat stellt fest, dass die vom Motionär angesprochenen Erlasse sich derzeit im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Armeereform XXI bereits bei den Eidg. Räten in Beratung befinden. Er ist der Ansicht, dass das vom Motionär angesprochene Thema im Rahmen dieser Beratungen sicherlich zu ausführlichen Diskussionen und den daraus folgenden Entscheiden führen wird.

Der Regierungsrat sieht deshalb keine Veranlassung, auf den bereits laufenden parlamentarischen Prozess mit einer Standesinitiative einzuwirken.

Antrag:Ablehnung

An den Grossen Rat

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