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Die Studie untersuchte anhand verschiedener typischer armutsgefährderter Haushalte wie deren Existenzsicherung in den 26 Kantonshauptstädten der Schweiz aussieht

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I 299/2003 GEF 3. März 2004 44C

Interpellation

0712 Wisler Albrecht, Burgdorf (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.11.2003

SKOS Studie zur Existenzsicherung im Föderalismus

Im Frühling 2003 stellte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ihre Studie

„Existenzsicherung im Föderalismus“ dar. Die Studie untersuchte anhand verschiedener typischer armutsgefährderter Haushalte wie deren Existenzsicherung in den 26 Kantonshauptstädten der Schweiz aussieht. Dabei hatte sie nicht in erster Linie die Sozialhilfe im Blick, sondern schliesst alle zur Existenzsicherung relevanten Faktoren (also auch Kinder-/Familienzulagen, Steuerbelastung, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Höhe der Mietzinse, Kosten für Kinderkrippen) mit ein.

Die Studie zeigte auf, dass die Wahl des Wohnortes einen unmittelbaren Einfluss auf das verfügbare Einkommen eines Haushaltes hat; die Armutsgefährdung demnach auch vom Wohnort abhängt.

In Fachkreisen ist diese Studie breit diskutiert worden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) stellte in einer Stellungnahme1 fest, dass nicht in erster Linie der Betrag, den die Kantone für die Sozialpolitik ausgeben zu niedrig sei, sondern es geht vielmehr darum, diesen Betrag optimal einzusetzen und insbesondere die Abstimmung der Leistungen zu verbessern.

Die Kantone erhalten mir dieser Studie umfangreiches Material, das es ihnen ermöglicht, die eigene Situation kritisch zu beleuchten.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welchem Masse haben sich der Berner Regierungsrat bzw. einzelne Direktionen mit dieser Studie befasst?

2. Welche Schlussfolgerung zieht der Kanton Bern aus diesem Bericht?

3. Sieht er einen Handlungsbedarf für den Kanton Bern? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

4. Wurde im Rahmen des SAR-Prozesses geprüft, alle direkt sozialpolitisch wirksamen Aufgaben unter einer Direktion zu vereinigen? Wenn ja, wann ist ein diesbezüglicher Vorschlag zu erwarten? Wenn nein, warum nicht?

5. Sieht der Regierungsrat ein Bedürfnis, die interkantonale Zusammenarbeit im Sozialbereich zu verstärken?

1 Zeitschrift für Sozialhilfe, ZeSo 3/ 2003 S.39

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Antwort des Regierungsrates

In der SKOS-Studie „Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz“ wird deutlich, dass nicht in erster Linie die Höhe der einzelnen Sozialtransfers ausschlaggebend ist, sondern deren Wechselwirkung in den Kantonen zu unterschiedlichen Voraussetzungen für die Existenzsicherung führen kann. Je nach Konstellation kann es entscheidend sein, ob jemand auf Sozialhilfe angewiesen sein wird oder nicht. Eine Familie mit zwei Kindern mit einem Jahreseinkommen von Fr. 46'800.- verfügt nach Addition der Zusatzeinnahmen (Familien-/Kinderzulagen) und Abzug der Ausgaben (Miete, Krankenkassenprämie nach Verbilligung, Steuern) beispielsweise in Genf über ein Einkommen von Fr. 36'729.-, in Bern jedoch nur von Fr. 28'132.-. Folglich stehen unter Berücksichtigung der Sozialtransfers bei gleichem Einkommen in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedliche Beträge zur Verfügung. Liegt das verfügbare Einkommen unter den SKOS-Richtlinien, handelt es sich um eine versteckte Armutsfalle.

Existenzsicherung ist demnach eine Querschnittsaufgabe. Es ist nicht die Aufgabe der Sozialhilfe, die Systemfehler aufzufangen und die entstandenen Lücken zu füllen. Die Studie schlägt Massnahmen im Bereich der Familien-, der Gesundheits- und der Steuerpolitik vor, um die Wirkungen der verschiedenen Sozialtransfers zu koordinieren.

Die Studie stellt einen Quervergleich zwischen den Kantonshauptorten an. Demnach basieren die Zahlen ausschliesslich auf den Angaben der Stadt Bern; es ist offen, wie die Ergebnisse über das ganze Kantonsgebiet ausfallen würden. Die Stadt Bern schneidet im Vergleich mit anderen Kantonshauptstädten je nach Haushaltszusammensetzung unterschiedlich ab, weist jedoch keine Extremwerte auf. Sie befindet sich bei allen untersuchten Fragestellungen jeweils im oberen oder unteren Mittelfeld. Bei den beschriebenen Haushaltstypen steht Bern relativ gut da bezüglich Steuern, günstigen Krippenkosten und Alimentenbevorschussung. Im Quervergleich weist Bern hingegen relativ hohe Mietzinsen, trotz Prämienverbilligungen hohe Krankenkassenprämien und eher tiefe Familienzulagen auf. Schwierig ist es insbesondere für Familien mit Kindern.

Zu den einzelnen Fragen:

1. In welchem Masse hat sich der Berner Regierungsrat bzw. einzelne Direktionen mit dieser Studie befasst?

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern ist im Vorstand der SKOS vertreten und hat in dieser Funktion die Erstellung der Studie unterstützt und begleitet. Die Resultate der Studie wurden in der GEF analysiert.

2. Welche Schlussfolgerungen zieht der Kanton Bern aus diesem Bericht?

Der Regierungsrat hat beispielsweise entschieden, mehr Mittel in die familienergänzenden Betreuungsangebote zu investieren. Der Kanton Bern befindet sich mit dieser Unterstützung der Kinderkrippen, Horte, Tageselternplätze und Tagesschulen auf dem richtigen Weg. Familienergänzende Betreuungsangebote ermöglichen die Erwerbstätigkeit bzw. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dank der Unterstützung der familienergänzenden Betreuungsangebote durch den Kanton können die Kosten für einkommensschwache Familien niedrig gehalten werden, was sich positiv auf deren verfügbares Einkommen auswirkt.

3. Sieht er einen Handlungsbedarf für den Kanton Bern? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

Wie in den Schlussfolgerungen der Studie festgehalten wird, müssen alle existenzsichernden Massnahmen beleuchtet und zueinander in Relation gebracht werden. Im Kanton Bern bestehen bereits Konzepte zur Steuerung einzelner

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Sozialhilfeangebote. Daher wäre ein Gesamtkonzept zur Existenzsicherung durchaus sinnvoll und würde dem Grundgedanken des Sozialhilfegesetzes entsprechen.

Konkret zu überprüfen sind die „Schwellen“ für die Berechtigung zum Bezug von Leistungen oder zum Erlass von Forderungen. Eine falsche bzw. unkoordinierte Abstufung könnte allenfalls unbeabsichtigte Folgen haben. Die Anreize für Erwerbsarbeit und für die Wahrnehmung von Eigenverantwortung müssen so ausgestaltet sein, dass mit der Aufnahme von (zusätzlicher) Erwerbsarbeit letztlich nicht weniger Einkommen zur Verfügung steht, weil damit der Anspruch auf Leistungen oder Vergünstigungen verloren gehen würde. Es braucht eine Systemoptimierung, damit die Anreize richtig gesetzt werden.

In den Kantonen Wallis, Genf und Tessin ist ein Konzept für ein modernes Familienlastenausgleichssystem entwickelt worden. Damit soll dem Armutsrisiko von Familien entgegen getreten werden. 2001 wurde auch im Kanton Bern eine Motion für eine Standes-Initiative für Ergänzungsleistungen für Familien eingereicht, jedoch vom Grossen Rat abgelehnt. Er folgte dem Regierungsrat, der hinsichtlich der Einführung von Ergänzungsleistungen eine Lösung auf Bundesebene favorisierte. Zur Zeit besteht das vorherrschende Ziel darin, die bestehenden Netze der sozialen Versorgung sicher zu stellen. Die Einführung neuer Modelle wäre momentan finanzpolitisch schwer durchsetzbar.

4. Wurde im Rahmen des SAR-Prozesses geprüft, alle direkt sozialpolitisch

wirksamen Aufgaben unter einer Direktion zu vereinigen? Wenn ja, wann ist ein diesbezüglicher Vorschlag zu erwarten? Wenn nein, warum nicht?

Die Zuteilungen der Verantwortlichkeiten zu den Direktionen wurden vom Grossen Rat vorgenommen und im Organisationsgesetz festgelegt. Im Rahmen der SAR- Massnahmen wurde bei allen Vorschlägen immer auf allfällige Folgekosten in anderen Bereichen hingewiesen. Die meisten Direktionen bearbeiten Aufgaben, die im engeren oder weiteren Sinne sozialpolitisch wirksam sind. Eine Vereinigung aller sozialpolitisch wirksamen Aufgaben in einer Direktion dürfte ziemlich schwierig sein. Schnittstellen wird es immer geben. Zu prüfen ist, ob Optimierungen allenfalls auch mit anderen Massnahmen zu erreichen wären, z.B. mit direktionsübergreifenden Gremien oder interdisziplinären Fachkonferenzen.

5. Sieht der Regierungsrat ein Bedürfnis, die interkantonale Zusammenarbeit im Sozialbereich zu verstärken?

Die Wichtigkeit interkantonaler Zusammenarbeit ist unbestritten. Diese besteht bereits auf verschiedenen Ebenen, z.B. im Rahmen der SKOS, der SODK (SozialdirektorInnenkonferenz) oder des GRAS (Groupement des services de l’action sociale des cantons romands, de Berne et du Tessin). Einen Ausbau erachtet der Regierungsrat zur Zeit nicht als nötig. Eine andere Frage wären einheitliche Rahmenbedingungen in den Kantonen. Dies wäre jedoch Aufgabe des Bundes.

An den Grossen Rat

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