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Für Erträge > 14 t/ha darf als Ertragskorrektur ein Zuschlag von 10 kg N/ha berechnet werden.

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Academic year: 2022

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Herausgeber: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg

Hinweise

zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung

für Ertragsanlagen im Weinbau (Schätzverfahren) (Stand 02/2018)

Für die fachgerechte Düngebedarfsermittlung für Ertragsanlagen im Weinbau kann das bundeseinheitliche Schätzverfahren (Dokumentationsblatt in der Anlage) angewendet werden, dass durch den FDW-Arbeitskreis „Bodenkunde & Rebenernährung“ entwickelt wurde.

Voraussetzung für die Anwendung des Schätzverfahrens ist das Vorliegen von Analysenergebnissen über den Humusgehalt in einer Bodentiefe von 0 bis 30 cm in Prozent für die jeweilige Rebanlage bzw. Bewirtschaftungseinheit.

Bitte beachten:

Die N-Obergrenze des Schätzverfahrens ist auf maximal 80 kg N/ha und Jahr festgelegt!

Neuanlagen sowie Junganlagen im ersten Standjahr benötigen bei offener Bodenhaltung keine zusätzliche mineralische/organische N-Düngung, da durch die Bodenbearbeitung im Rahmen der Pflanzfeldvorbereitung sowie nach der Pflanzung hohe N-Mengen freiwerden.

N-Entzug durch Traubenertrag (Ausgangswert)

Dem Ausgangswert liegt ein Traubenertrag von 7 bis 14 t/ha, mittlere Wüchsigkeit der Reben und ein Ausnutzungsgrad von ca. 75 % für mineralische und organische N-Düngemittel zu Grunde. Unter diesen Bedingungen basiert der Schätzrahmen auf einem Ausgangswert für den N-Düngebedarf von 40 kg N/ha und Jahr.

Für Erträge > 14 t/ha darf als Ertragskorrektur ein Zuschlag von 10 kg N/ha berechnet werden.

Aus den jeweiligen Standortverhältnisse der Rebflächen ergeben sich entsprechende Zu- und Abschläge:

Humusgehalt

• Zur Bestimmung des Humusgehaltes muss eine repräsentative Bodenprobe (Beprobungstiefe 0 bis 30 cm) gezogen werden. Hierbei können auch mehrere Flächen zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden, wenn die Rebanlagen das gleiche Bodenpflegesystem und ähnliche Standortverhältnisse aufweisen!

• In Ertragsanlagen ist die Humusuntersuchung mindestens alle sechs Jahre durchzuführen. Zudem ist diese Kontrollmaßnahme vor jeder Wiederanpflanzung einer Rebanlage oder bei dauerhaftem Auftreten von Nährstoffmangelsymptomen erforderlich.

• Bei sehr skelettreichen Böden mit einem Steingehalt von über 50 Vol. % und einem Humusgehalt ab 7 % kann mit einer jährlichen N-Freisetzung von 40 kg/ha gerechnet werden.

Fachliche Empfehlungen:

- Sinkt der Humusgehalt auf den skelettreichen Standorten unter 7 %, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Humusversorgung (z. B. Überdenken des bisherigen Bodenpflegemanagements, Einsatz von Humusdüngern) notwendig.

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Herausgeber: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg

Rebenwachstum

• Starkes Wachstum ist gekennzeichnet durch: erhöhte Anfälligkeit gegenüber Pilzkrankheiten (häufiges Auftreten von Traubenfäulnis), anhaltendes Längenwachstum noch während der Reifephase, dunkelgrüne Blätter, verzögerte Seneszenz, mehrmaliger Laubschnitt.

• Ausgeglichenes (normales) Wachstum ist gekennzeichnet durch: zweimaligen Laubschnitt in einer Drahtrahmen-Erziehung.

• Schwaches Wachstum ist gekennzeichnet durch: vorzeitige Blattverfärbung, einen frühzeitiger Stopp des Triebwachstums, meist nicht mehr als ein Laubschnitt erforderlich.

Bodenpflege Dauerbegrünung

• Zum Aufbau einer neuen Dauerbegrünung mit Einsaat auf ehemals unbegrünten (offengehaltenen) Boden ist eine N-Gabe von 20 kg/ha (jede 2. Gasse begrünt) und 40 kg/ha (jede Gasse begrünt) möglich.

• Erfolgt die Einsaat in Gassen nach vorherigem Umbruch einer Dauerbegrünung, ist keine zusätzliche N-Düngung der Begrünung durch die N-Freisetzung aus der Mineralisation der organischen Masse notwendig (kein Zuschlag).

• Eine N-Düngung einer etablierten Dauerbegrünung ist nicht erforderlich (kein Zuschlag).

• Wird eine etablierte Dauerbegrünung mit Wiesencharakter nach 10 Jahren umgebrochen, ist mit einer freiwerdenden N-Menge von 40 kg/ha (jede 2. Gasse begrünt) und 80 kg/ha (jede Gasse begrünt) zu rechnen.

Fachliche Empfehlungen:

- Es sollte in einer komplett begrünten Anlage auf einen ganzflächigen Begrünungsumbruch aus verschiedenen Gründen (z. B. schlechte Befahrbarkeit, Bodenverdichtung, Bodenerosion, hohe Nitrat-Fracht durch starke Mineralisation aus organischer Masse) verzichtet werden!

- Die Sommerbodenbearbeitung (z. B. Brechen der Kapillaren) sollte am 15. Juli des Jahres enden. Die Einsaat von Herbst/Winterbegrünungen sollte bis zum 15. August des Jahres abgeschlossen sein. In Neuanlagen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

- Der Beginn der Frühjahrsbodenbearbeitung richtet sich nach der Wasserverfügbarkeit für die Rebe. Ist diese durch die Wasserkonkurrenz der Begrünungspflanzen zur Rebe eingeschränkt, sollte ein Umbruch der Teilzeitbegrünung erfolgen und dauerbegrünte Gassen gemulcht/gewalzt werden.

Leguminosen

• Zu den Leguminosen zählen folgende Arten: alle Kleearten wie Gelber und Weißer Steinklee (= Bokharaklee), Inkarnatklee, Weißklee, Rotklee, Gelbklee (Hopfenklee), Hornschotenklee, Wicken, Luzerne, Lupine, Ackerbohne, Erbse.

• Der Leguminosen-Anteil in der Rebanlage ist größer 50 %, wenn diese im Vergleich zu anderen Begrünungspflanzen mit demselben oder einem höheren Deckungsgrad auftreten.

• Der Leguminosen-Anteil in der Rebanlage ist kleiner 50 %, wenn diese nicht oder nur sporadisch zwischen anderen Begrünungspflanzen in Erscheinung treten.

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