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Leben und sterben lassen : Die Regulierung der embryonalen Stammzellforschung und Sterbehilfe in Deutschland

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Academic year: 2022

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Leben und sterben lassen –

Die Regulierung der embryonalen Stammzellforschung und Sterbehilfe in Deutschland

Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Sozialwissenschaften (Dr. rer. soc.)

vorgelegt von Kerstin Nebel

an der Universität Konstanz Sektion Politik - Recht - Wirtschaft

Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft

Tag der mündlichen Prüfung: 29. November 2016

1. Referent: Prof. Dr. Christoph Knill

2. Referent: Prof. Dr. Volker Schneider

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Meiner Familie, meinen Mädels und den Chérisy-Ganoven. Für das Schreiben einer Dissertation braucht es fachliche und emotionale Unterstützung. Danke, dass ich in diesen anstrengenden und aufregenden Zeiten auf euer Wissen, eure Geduld, euren Ansporn und die nötigen Auszeiten zählen konnte.

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Was soll ich tun?

Immanuel Kant (1787)

Zusammenfassung

Die vorliegende Dissertation geht der Frage nach, welche Faktoren das Reformtempo bei Biomedizinpolitiken beeinflussen. Dazu werden die beiden Moralpolitiken Sterbehilfe und embryonale Stammzellforschung in Deutschland über den Zeitraum von 1990 bis 2014 untersucht. Während sich bei der embryonalen Stammzellforschung ein relativ hohes Re- gulierungstempo zeigt, verläuft die Regulierung der Sterbehilfe vergleichsweise schlep- pend. Den theoretischen Rahmen der Dissertation bilden der akteurzentrierte und der dis- kursive Institutionalismus. Diese neoinstitutionalistischen Ansätze werden durch die Theo- rie des durchbrochenen Gleichgewichts ergänzt, um die dynamische Komponente im Re- formtempo zu erfassen. Aus diesem Rahmen wird eine Reihe von Erwartungen abgeleitet und an zwei umfangreichen qualitativen Fallanalysen überprüft. Für die Analysen werden komparative, kongruenzanalytische Methoden und die Diskursnetzwerkanalyse verwendet.

Die Ergebnisse zeigen, dass es eine Reihe von Faktoren gibt, welche Einfluss auf das Re- gulierungstempo nehmen. Insbesondere die Erblast, die Problemperzeption, die Koalitio- nen und Konfliktfähigkeit von Interessensvertretungen sowie die Fähigkeit der politischen AkteurInnen, Einfluss auf das Framing des Entscheidungsprozesses zu nehmen und die rechtlichen Verfahrensmuster adäquat einzusetzen, entscheidet über die Reformgeschwin- digkeit. Wesentlich ist auch, ob ein Thema der Gruppe der latenten oder manifesten Mo- ralpolitiken zugeordnet werden kann und ob es vollständig der gesetzlichen Regulierung oder teilweise der Selbstregulierung durch nicht-staatliche AkteurInnen unterliegt. Zudem zeigt die Analyse, dass die Methodentriangulation die Erkenntnisse absichern und einen vertieften Einblick in die Bedeutung des Diskurses für den Politikwandel bieten kann.

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Inhaltsübersicht

1 Einleitung ________________________________________________________ 1 2 Moralpolitiken – Konzeptspezifikation ________________________________ 11 3 Forschungsfrage und Forschungsstand ________________________________ 39 4 Theoretischer Rahmen _____________________________________________ 59 5 Forschungsdesign ________________________________________________101 6 Fallstudie I – Sterbehilfe ___________________________________________121 7 Fallstudie II – Embryonale Stammzellforschung ________________________221 8 Vergleich der Fallstudien I und II ____________________________________317 9 Fazit und Ausblick ________________________________________________335 10 Literatur _______________________________________________________349 11 Anhang ________________________________________________________379

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ________________________________________________________ 1 2 Moralpolitiken – Konzeptspezifikation ________________________________ 11 2.1 Moralpolitiken – Eigenschaften und Typologisierungen ________________________ 11

2.1.1 Philosophische Grundlagen _______________________________________________ 12 2.1.2 Eigenschaften von Moralpolitiken _________________________________________ 16 2.1.3 Verschiedene Typologisierungen von Moralpolitik ____________________________ 21 2.2 Sterbehilfe____________________________________________________________ 24

2.2.1 Formen der Sterbehilfe __________________________________________________ 24 2.2.2 Moralspezifische Eigenschaften der Sterbehilfe ______________________________ 27 2.3 Embryonale Stammzellforschung __________________________________________ 31

2.3.1 Typen von embryonalen Stammzellen und ihre Verwendung ____________________ 32 2.3.2 Moralspezifische Eigenschaften der embryonalen Stammzellforschung ___________ 35 2.4 Zusammenfassung _____________________________________________________ 37 3 Forschungsfrage und Forschungsstand ________________________________ 39 3.1 Forschungsfrage _______________________________________________________ 40 3.2 Forschungshistorie und Forschungsstränge __________________________________ 41 3.3 Regulierung(stempo) als Gegenstand der Moralpolitikforschung _________________ 45 3.4 Zusammenfassung _____________________________________________________ 57 4 Theoretischer Rahmen ____________________________________________ 59 4.1 Die Grundlagen: Akteurzentrierter und diskursiver Institutionalismus _____________ 60

4.1.1 Der akteurzentrierte Institutionalismus _____________________________________ 62 4.1.2 Der diskursive Neoinstitutionalismus und Framing ____________________________ 66 4.1.3 Kritik und ergänzende Anmerkungen _______________________________________ 69 4.2 Wie Policy-Wandel entsteht: Die Theorie des durchbrochenen Gleichgewichts ______ 71 4.3 Reformtempo bei Biomedizinpolitiken – Erklärungsfaktoren und Erwartungen ______ 76 4.3.1 Agendasetzung_________________________________________________________ 78 4.3.2 Entscheidungsfindung ___________________________________________________ 88 4.4 Zusammenfassung _____________________________________________________ 97 5 Forschungsdesign ________________________________________________ 101 5.1 Der Untersuchungsgegenstand __________________________________________ 101

5.1.1 Most similar systems design _____________________________________________ 102 5.1.2 Fallauswahl und Untersuchungszeitraum ___________________________________ 104 5.2 Dichte Einzelfallanalyse ________________________________________________ 105 5.3 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 107 5.3.1 Analyseprogramme ____________________________________________________ 108 5.3.2 Datenaufbereitung ____________________________________________________ 109 5.4 Vergleich der Fallstudien _______________________________________________ 111 5.5 Quellen und Auswertung _______________________________________________ 111 5.6 Chancen und Grenzen qualitativer Studien _________________________________ 118 6 Fallstudie I – Sterbehilfe __________________________________________ 121 6.1 Historisch-politische Erblast _____________________________________________ 122

6.1.1 Historische Betrachtung ________________________________________________ 122 6.1.2 Rechtliche Ausgangslage 1990 ___________________________________________ 126 6.1.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 127 6.2 Externe Einflüsse ______________________________________________________ 128

6.2.1 Internationale Regulierungen ____________________________________________ 128 6.2.2 Rechtliche Vorgaben in ausgewählten Staaten ______________________________ 132 6.2.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 135 6.3 1990 – 1998: Wandel im Betreuungsrecht __________________________________ 136

6.3.1 Dichte Einzelfallanalyse _________________________________________________ 136 6.3.2 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 142 6.3.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 155 6.4 1999 – 2009: Auf dem Weg zur Patientenverfügung __________________________ 157

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6.4.1 Dichte Einzelfallanalyse _________________________________________________ 157 6.4.2 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 172 6.4.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 184 6.5 2010 – 2014: Herausforderung organisierter assistierter Suizid __________________ 185

6.5.1 Dichte Einzelfallanalyse _________________________________________________ 185 6.5.2 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 192 6.5.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 203 6.6 Zusammenfassung und Abgleich mit Erwartungen ____________________________ 204

6.6.1 Zusammenfassung _____________________________________________________ 204 6.6.2 Erkenntnisse _________________________________________________________ 210

7 Fallstudie II – Embryonale Stammzellforschung ________________________221 7.1 Historisch-politische Erblast _____________________________________________ 221

7.1.1 Historische Betrachtung ________________________________________________ 222 7.1.2 Rechtliche Ausgangslage 1990 ___________________________________________ 224 7.1.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 226 7.2 Externe Einflüsse ______________________________________________________ 227

7.2.1 Internationale Regulierungen ____________________________________________ 227 7.2.2 Rechtliche Vorgaben in ausgewählten Staaten ______________________________ 229 7.2.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 231 7.3 1990 – 2002: Vom Embryonenschutzgesetz zum Stammzellgesetz _______________ 232

7.3.1 Dichte Einzelfallanalyse _________________________________________________ 232 7.3.2 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 253 7.3.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 273 7.4 2002 – 2008: Vom Stammzellgesetz zur Stichtagsverschiebung __________________ 275

7.4.1 Dichte Einzelfallanalyse _________________________________________________ 275 7.4.2 Diskursnetzwerkanalyse ________________________________________________ 288 7.4.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 301 7.5 2008 – 2014: Nach der Stichtagsverschiebung _______________________________ 302 7.6 Zusammenfassung und Abgleich mit Erwartungen ____________________________ 305 7.6.1 Zusammenfassung _____________________________________________________ 305 7.6.2 Erkenntnisse _________________________________________________________ 308

8 Vergleich der Fallstudien I und II ____________________________________317 8.1 Agendasetzung ________________________________________________________ 318 8.2 Entscheidungsfindung __________________________________________________ 325 8.3 Zusammenfassung _____________________________________________________ 331 9 Fazit und Ausblick ________________________________________________335 9.1 Zusammenfassung der Dissertation _______________________________________ 335 9.2 Grenzen der Studie und mögliche Anknüpfungspunkte ________________________ 342 9.3 Zukünftige Herausforderungen in der Biomedizinpolitik… ______________________ 344 9.4 … und mögliche Wege der politischen Handhabung ___________________________ 346 10 Literatur _______________________________________________________349 11 Anhang ________________________________________________________379 11.1 Glossar ______________________________________________________________ 379 11.2 Dokumentenrecherche _________________________________________________ 383 11.3 Abkürzungen Staaten ___________________________________________________ 384 11.4 Abkürzungsverzeichnis__________________________________________________ 385 11.5 Weitere Analyseergebnisse Sterbehilfe _____________________________________ 387 11.6 Weitere Analyseergebnisse embryonale Stammzellforschung ___________________ 395 11.7 Zusammensetzung Familien _____________________________________________ 397

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2.1: Biomedizinpolitik als Teilbereich der Moralpolitik ... 15

Abbildung 2.2: Formen der freiwilligen Sterbehilfe ... 25

Abbildung 2.3: Verfahren zur Herstellung von humanen Stammzellen ... 32

Abbildung 4.1: Akteurzentrierter Institutionalismus ... 63

Abbildung 4.2: Akteurzentrierter Institutionalismus und diskursiver Neoinstitutionalismus ... 67

Abbildung 4.3: Theoriemodell ... 77

Abbildung 6.1: Anzahl Zeitungsartikel und Aussagen (1990 – 1998) ... 142

Abbildung 6.2: Anzahl Forderungen (1990 – 1998) ... 146

Abbildung 6.3: Begründungen gegen aktive Sterbehilfe (1990 – 1998, in Prozent) ... 147

Abbildung 6.4: Begründungen für oder gegen passive Sterbehilfe (1990 – 1998, in Prozent) ... 148

Abbildung 6.5: Anzahl Aussagen, nach AkteurInnen (1990 – 1998, absolut) ... 149

Abbildung 6.6: Anzahl Aussagen, Familien (1990 – 1998, absolut) ... 150

Abbildung 6.7: Bezugsnetzwerk, komplett (1990 – 1998)... 151

Abbildung 6.8: Bezugsnetzwerk, Zustimmung (1990 – 1998) ... 152

Abbildung 6.9: Bezugsnetzwerk, Ablehnung (1990 – 1998) ... 153

Abbildung 6.10: Netzwerk der AkteurInnen, Übereinstimmung (1990 – 1998) ... 154

Abbildung 6.11: Netzwerk der AkteurInnen, Konflikt (1990 – 1998) ... 155

Abbildung 6.12: Anzahl Zeitungsartikel und Aussagen (1999 – 2009) ... 173

Abbildung 6.13: Anzahl Forderungen (1999 – 2009) ... 174

Abbildung 6.14: Begründungen aktive Sterbehilfe (1999 – 2009, in Prozent) ... 175

Abbildung 6.15: Begründungen ärztlich assistierter Suizid (1999 – 2009, in Prozent) ... 176

Abbildung 6.16: Begründungen organisierter assistierter Suizid (1999 – 2009, in Prozent) ... 176

Abbildung 6.17: Begründungen passive Sterbehilfe (1999 – 2009, in Prozent) ... 177

Abbildung 6.18: Anzahl Aussagen, nach AkteurInnen (1999 – 2009, absolut) ... 178

Abbildung 6.19: Anzahl Aussagen, nach Familien (1999 – 2009, absolut) ... 179

Abbildung 6.20: Bezugsnetzwerk, komplett (1999 – 2009) ... 180

Abbildung 6.21: Bezugsnetzwerk, Zustimmung (1999 – 2009) ... 181

Abbildung 6.22: Bezugsnetzwerk, Ablehnung (1999 – 2009) ... 182

Abbildung 6.23: Netzwerk der AkteurInnen, Übereinstimmung (1999 – 2009) ... 183

Abbildung 6.24: Netzwerk der AkteurInnen, Konflikt (1999 – 2009) ... 183

Abbildung 6.25: Anzahl Zeitungsartikel und Aussagen (2009 – 2014) ... 192

Abbildung 6.26: Anzahl Forderungen (2010 – 2014) ... 194

Abbildung 6.27: Begründungen aktive Sterbehilfe (2010 – 2014, in Prozent) ... 195

Abbildung 6.28: Begründungen passive Sterbehilfe (2010 – 2014, in Prozent) ... 195

Abbildung 6.29: Begründungen ärztlich assistierter Suizid (2010 – 2014, in Prozent) ... 195

Abbildung 6.30: Begründungen organisierter assistierter Suizid (2010 – 2014, in Prozent) ... 196

Abbildung 6.31: Anzahl Aussagen, nach AkteurInnen (2010 – 2014) ... 196

Abbildung 6.32: Anzahl Aussagen, nach Familien (2010 – 2014) ... 198

Abbildung 6.33: Bezugsnetzwerk, komplett (2010 – 2014) ... 199

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Abbildung 6.34: Bezugsnetzwerk, Zustimmung (2010 – 2014) ... 200

Abbildung 6.35: Bezugsnetzwerk, Ablehnung (2010 – 2014) ... 201

Abbildung 6.36: Netzwerk der AkteurInnen, Übereinstimmung (2010 – 2014) ... 202

Abbildung 6.37: Netzwerk der AkteurInnen, Konflikt (2010 – 2014) ... 203

Abbildung 6.38: Bezugsnetzwerke, 1990 – 2014 ... 209

Abbildung 7.1: Anzahl Zeitungsartikel und Aussagen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 254

Abbildung 7.2: Anzahl Aussagen zur Stammzellforschung (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 256

Abbildung 7.3: Anzahl Forderungen und Begründungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 259

Abbildung 7.4: Anzahl Aussagen, nach AkteurInnen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 263

Abbildung 7.5: Anzahl Aussagen, nach Familien (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 265

Abbildung 7.6: Bezugsnetzwerk, komplett (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 266

Abbildung 7.7: Bezugsnetzwerk, Zustimmung zu Forderungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 268

Abbildung 7.8: Bezugsnetzwerk, Ablehnung von Forderungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 269

Abbildung 7.9: Bezugsnetzwerk, Zustimmung zu Begründungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 270

Abbildung 7.10: Bezugsnetzwerk, Ablehnung von Begründungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 271

Abbildung 7.11: Netzwerk der AkteurInnen, Übereinstimmung (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 272

Abbildung 7.12: Netzwerk der AkteurInnen, Konflikt (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 273

Abbildung 7.13: Anzahl Zeitungsartikel und Aussagen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 289

Abbildung 7.14: Anzahl Aussagen zur Stammzellforschung (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 289

Abbildung 7.15: Anzahl Aussagen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 291

Abbildung 7.16: Anzahl Aussagen, nach AkteurInnen (26.07.2006 – 11.04.2008, absolut) ... 293

Abbildung 7.17: Anzahl Aussagen, nach Familien (26.07.2006 – 11.04.2008, absolut) ... 294

Abbildung 7.18: Bezugsnetzwerk, komplett (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 295

Abbildung 7.19: Bezugsnetzwerk, Zustimmung zu Forderungen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 296

Abbildung 7.20: Bezugsnetzwerk, Ablehnung von Forderungen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 297

Abbildung 7.21: Bezugsnetzwerk, Zustimmung zu Begründungen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 298

Abbildung 7.22: Bezugsnetzwerk, Ablehnung von Begründungen (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 299

Abbildung 7.23: Netzwerk der AkteurInnen, Übereinstimmung (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 300

Abbildung 7.24: Netzwerk der AkteurInnen, Konflikt (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 301

Abbildung 7.25: Zeitungsartikel (01.05.2008 – 31.12.2014, absolut) ... 305

Abbildung 7.26: Bezugsnetzwerke, gesamter Zeitraum ... 308

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 4.1: Erwartungen bezüglich der Biomedizinpolitiken ... 98

Tabelle 5.1: Erwartungen und Quellen ... 117

Tabelle 6.1: Europäischer Regulierungstrend (1960 – 2010) ... 132

Tabelle 6.2: Aussagekategorien, Forderungen (1990 – 2014) ... 143

Tabelle 6.3: Aussagekategorien, Begründungen (1990 – 2014) ... 144

Tabelle 7.1: Europäischer Regulierungstrend (1995 – 2013) ... 231

Tabelle 7.2: Aussagekategorien, Forderungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 257

Tabelle 7.3: Aussagekategorien, Begründungen (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 258

Tabelle 7.4: Aussagekategorien, zusätzlich (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 290

Tabelle 8.1: Erkenntnisse bzgl. der aufgestellten Erwartungen der Agendasetzung ... 332

Tabelle 8.2: Erkenntnisse bzgl. der aufgestellten Erwartungen der Politikentscheidung ... 333

Tabelle 11.1: AkteurInnen und Kategorien, Häufigkeiten (1990 – 1998) ... 387

Tabelle 11.2: AkteurInnen und Kategorien, Häufigkeiten (1999 – 2009) ... 388

Tabelle 11.3: AkteurInnen und Kategorien, Häufigkeiten (2010 – 2014) ... 389

Tabelle 11.4: Begründung für Haltung zur aktiven Sterbehilfe (1990 – 1998) ... 390

Tabelle 11.5: Begründung für Haltung zur passiven Sterbehilfe (1990 – 1998) ... 390

Tabelle 11.6: Begründung für Haltung zur aktiven Sterbehilfe (1999 – 2009) ... 391

Tabelle 11.7: Begründung für Haltung zum ärztlich assistierten Suizid (1999 – 2009) ... 391

Tabelle 11.8: Begründung für Haltung zum organisierten assistierten Suizid (1999 – 2009)... 392

Tabelle 11.9: Begründung für Haltung zur passiven Sterbehilfe (1999 – 2009) ... 392

Tabelle 11.10: Begründung für Haltung zur aktiven Sterbehilfe (2010 – 2014) ... 393

Tabelle 11.11: Begründung für Haltung zur passiven Sterbehilfe (2010 – 2014) ... 393

Tabelle 11.12: Begründung für Haltung zum ärztlich assistierten Suizid (2010 – 2014) ... 393

Tabelle 11.13: Begründung für Haltung zum organisierten assistierten Suizid (2010 – 2014) ... 394

Tabelle 11.14: AkteurInnen und Kategorien, Häufigkeiten (01.02.2000 – 30.01.2002) ... 395

Tabelle 11.15: AkteurInnen und Kategorien, Häufigkeit und Haltung (26.07.2006 – 11.04.2008) ... 396

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1 Einleitung

„Über seine leiblich-seelische Integrität bestimmen zu können, gehört zum ureigenen Be- reich der Personalität des Menschen. In diesem Bereich ist man aus der Sicht des Grundge- setzes frei, seine Maßstäbe zu wählen, nach ihnen zu leben, nach ihnen zu entscheiden. Der Einzelne hat ein Recht auf Leben, aber nicht die Pflicht zu leben.“ So äußerte sich Joachim Stünker (SPD) in der Bundestagsdebatte zur Einführung der Patientenverfügung 2008.1 Er plädierte dafür, mit der verbindlichen Patientenverfügung Rechtssicherheit zu schaffen.

Die bestehende Unsicherheit sei nicht nur für Menschen am Lebensende, sondern auch für die behandelnden ÄrztInnen2 untragbar.3 Sein Parteikollege Christoph Strässer bezog sich in seiner Rede unter anderem auf die lange Zeit, die es gebraucht habe, in diesem Politik- feld zu einer Regulierung zu kommen: „Dieser Tag könnte ein guter Tag werden (…) für Millionen von Menschen, von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die darauf war- ten, dass wir – ich sage es einmal etwas platt – endlich zu Potte kommen in diesem Hohen Hause.“ Die Debatte und anschließende Abstimmung markierten den Endpunkt eines lan- gen gesellschaftlichen und schließlich politischen Prozesses zur Stärkung der Patientenau- tonomie am Lebensende. In diesem Rahmen wurden von den Abgeordneten die alltägli- chen Konflikte angesprochen, die bis dato aus der mangelnden gesetzlichen Regulierung resultierten: BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen wurden durch medizinische Maßnahmen am Leben gehalten, weil ihr Wunsch bezüglich einer Lebenserhaltung oder eines Behandlungsabbruchs nicht festgehalten worden war, als sie noch äußerungsfähig waren. Hinzu kam die Unsicherheit des Pflegepersonals und der ÄrztInnen, welche medi- zinischen Maßnahmen sie auf expliziten oder impliziten Wunsch der PatientInnen unterlas-

1 BT PlPr. 16/172, 26.06.2008, S. 18261.

2 Im Sinne der Gleichstellung wird die gendergerechte Schreibweise angewendet. Üblicherweise wird dazu auch das Binnen-I verwendet (zum Beispiel „BürgerInnen“).

3 BT PlPr. 16/172, 26.06.2008, S. 18261.

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sen durften, ohne sich der unterlassenen Hilfeleistung oder gar der aktiven Sterbehilfe strafbar zu machen.

Die Politik hatte in der Vergangenheit vor allem der Justiz und der Ärzteschaft die Bestimmung von Grenzen der Sterbehilfe überlassen. Der deutsche Gesetzgeber tut sich seit Jahrzehnten schwer, das Thema Sterbehilfe überhaupt auf die politische Agenda zu setzen und eine Regulierung vorzunehmen, obwohl Rechtsunsicherheit und wegweisende Gerichtsentscheide ein Handeln der Legislative angezeigt erscheinen lassen. Mehrere An- läufe zur Politikentscheidung scheiterten, weil der Konflikt zwischen den BefürworterIn- nen und GegnerInnen der Sterbehilfe nicht gelöst werden konnte. Allen voran wurden beim assistierten Suizid ähnliche Debatten geführt, Reformen aber immer wieder abgelehnt oder die Entscheidung darüber verschoben.4 2009 gelang zumindest mit der Einführung der Patientenverfügung die Konkretisierung der passiven Sterbehilfe.5

Hingegen erfuhr ein weiteres biomedizinisches Thema, bei dem es ebenfalls um die Frage von Leben und Sterben geht, in Deutschland eine gänzlich andere gesetzliche Hand- habung: Die embryonale Stammzellforschung ist ein relativ junges Thema, denn sie wurde erst 1998 mit der Kultivierung von Stammzellen im Labor ermöglicht. Bereits rund vier Jahre nach dieser Entwicklung und weniger als ein Jahr nach der erstmaligen Behandlung der Frage im Plenum des Bundestages wurde das Stammzellgesetz verabschiedet. Dieses erlaubt den Import von embryonalen Stammzellen, die vor einem Stichtag im Ausland her- gestellt worden waren, und deren Erforschung unter definierten Bedingungen. Eine Her- stellung von Stammzelllinien ist in Deutschland verboten.6 Im Vorfeld hatte es heftige Kontroversen darüber gegeben, ob man die Forschung mit menschlichen Embryonen er- lauben und damit deren Entwicklung beenden sollte und ob dem Embryo in diesem frühen Stadium bereits der Rang menschlichen Lebens und somit Menschenwürde zukommt.

„[D]ie Tötung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen kann durchaus als die früheste Form der Tötung eines Menschen zur Gewinnung von Organen empfunden wer- den (…)“, argumentierte Wolfgang Wodarg (SPD) in der Bundestagsdebatte 2002.7 Be- fürworterInnen der Forschung bezweifelten hingegen, dass der Zellverband im Frühstadi- um „bereits ein würdefähiger Mensch ist“ und betonten die „Ethik des Heilens“, nach der man „das Vorankommen der Forschung auf medizinisch-therapeutischem Feld“ sicherstel-

4 Zum Beispiel der Beschlussantrag der FDP-Fraktion „Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilli- gungsfähigen Patienten stärken“ (BT Drs. 15/3505, 30.06.2004); Anträge im Bundesrat zum Verbot des gewerblich organisierten assistierten Suizids (u. a. BR Drs. 230/6, 27.03.2006; BR Drs. 515/12, 31.08.2012).

5 Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (3. BtÄndG), BGBl. I/48, 31.07.2009, S. 2286-2287.

6 Stammzellgesetz (StZG), BGBl. I/42, 29.06.2002, S. 2277-2280.

7 BT PlPr. 14/214(neu), 30.01.2002, S. 21203.

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Einleitung len müsse, um schwere Krankheiten heilen zu können (Edzard Schmidt-Jortzig, FDP).8 Angesichts der grundlegenden Kontroverse war die Einigung von 2002 auf eine gesetzli- che Regulierung erstaunlich. 2008 beschloss der Bundestag eine Verschiebung des Stich- tages, um den ForscherInnen die Arbeit an jüngeren und qualitativ hochwertigeren Stamm- zelllinien zu ermöglichen.9

Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich anhand der beiden Moralpolitiken Ster- behilfe und embryonale Stammzellforschung mit der Frage, wie es in Deutschland zu ei- nem solch unterschiedlichen Regulierungstempo von biomedizinischen Politiken kommen kann. Weshalb kam der Gesetzgeber im Fall der embryonalen Stammzellforschung relativ zügig zu einer politischen Entscheidung, während er bei der Sterbehilfe nur teilweise und nach jahrzehntelangen Debatten eine Entscheidung fällte?

Moralpolitiken und ihre staatliche Regulierung

Sterbehilfe und embryonale Stammzellforschung sind biomedizinische Themen und gehö- ren zur Gruppe der Moralpolitiken. Diese berühren grundlegende Wertevorstellungen über richtiges und falsches Handeln und lösen daher häufig kontroverse Debatten aus. Ihnen gemeinsam ist der Wertekonflikt zwischen individueller Gewissens- und Entscheidungs- freiheit und einem kohärenten gesellschaftlichen Normenkonsens. Es geht um den Wert des Lebens und das Gleichgewicht von individueller Selbstbestimmung und der Befolgung gesellschaftlicher Schutznormen. Zur Gruppe der Moralpolitiken werden unter anderem auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbruch, Homosexualität, Prostitution, Dro- gen, Glücksspiel und Waffenbesitz gezählt (Knill et al. 2015d; Meier 1994; Mooney 2001a; Mooney und Schuldt 2008; Studlar 2001; Tatalovich und Daynes 1988a; Tatalovich und Smith 2001). Sterbehilfe und embryonale Stammzellforschung haben hinsichtlich der ethischen Überlegungen eine große Schnittmenge: Wo beginnt und endet Leben? Wer darf über die Beendigung des eigenen oder fremden Lebens entscheiden – der Staat, die Ge- meinschaft oder das Individuum? Gibt es hier Abwägungskriterien oder nur absolute Ge- bote bzw. Verbote? Darf der Staat überhaupt in persönliche Lebensentscheidungen der Menschen eingreifen? In den Diskussionen wird daher häufig über die Definition und Reichweite der sogenannten „Menschenwürde“ debattiert.10

Im Bereich der Biomedizin gab es in den letzten Jahrzehnten umfangreiche For- schungserfolge. Es wurden zum Beispiel neue Möglichkeiten geschaffen, den Verlauf von

8 BT PlPr. 14/214(neu), 30.01.2002, S. 21211.

9 BT PlPr. 16/155, 11.04.2008, S. 16315-16317.

10 „Menschenwürde meint, daß der Mensch und sein Leben den höchsten Schutz besitzen und daß seine Entfaltung und Freiheit im Mittelpunkt staatlichen und gesellschaftlichen Lebens zu stehen habe“ (Schreiber 2003, S. 365).

Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde direkt in Art. 1 und indirekt in den folgenden Artikeln.

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tödlichen Krankheiten und den Sterbeprozess zu verzögern. Die Forschung an Embryonen hat die Kultivierung von embryonalen Stammzelllinien im Labor ermöglicht. Diese Ent- wicklungen haben den Gesetzgeber zur (Neu-)Regelung biomedizinischer Politiken aufge- fordert. Durch die Konflikthaftigkeit der Moralpolitiken sind die Kontroversen besonders intensiv und eine Kompromissfindung gestaltet sich schwierig, da ein klassisches Verhan- deln mit Ausgleichsleistungen nicht möglich scheint. Daher ist eine Regulierung extrem schwer und findet in unüblichen Mustern statt. Zum Beispiel zeigen sich offene Uneinig- keiten innerhalb der Parteien und Regierungskoalitionen, und Abstimmungen werden ohne Fraktionsdisziplin durchgeführt. Mit den politischen Entscheidungen nimmt der Gesetzge- ber und damit letztendlich der Staat eine Werteabwägung vor.

Die Kontroversen werden nicht ausschließlich in der politischen Arena ausgetragen.

Vielmehr sind die Öffentlichkeit und Interessenorganisationen wie Kirchen, Ärzteschaft oder Forschende intensiv und mit konträren Ansichten beteiligt. Entsprechend versuchen diese Gruppen, Einfluss auf die politischen Entscheidungen zu nehmen, sei es über den öffentlichen Diskurs oder über den Kontakt zu den politischen EntscheidungsträgerInnen.

In beiden Fällen hängt der Einfluss stark von der Fähigkeit ab, den öffentlichen Diskurs zu gestalten, aber auch von anderen Faktoren wie der Größe der Organisationen und ihrer Vernetzung in die Politik.

Forschungsstand und Forschungslücke

Die Analysen der Regulierung der Sterbehilfe und der embryonalen Stammzellforschung als biomedizinische Typen von Moralpolitiken innerhalb der Policy-Analyse sind noch relativ jung und fanden bisher meist im Rahmen länderspezifischer Einzelfallstudien statt (vgl. u. a. Frenkel 2000; Griffiths et al. 2008; Große-Vehne 2005; Nebel 2015; Pakes 2005). In jüngerer Zeit gibt es auch vermehrt vergleichende und vereinzelte quantitative Studien (vgl. u. a. Banchoff 2005; Engeli und Rothmayr Allison 2013; Gottweis 2002;

Green-Pedersen 2007; Preidel und Knill 2015; Scherer und Simon 1999; Verbakel und Jaspers 2010), wobei mitunter ein rechtswissenschaftlicher Schwerpunkt gewählt wird (vgl. u. a. Khorrami 2003; Patel 2004). Die politikwissenschaftliche Literatur ist zur Regu- lierung der Sterbehilfe wesentlich weniger umfangreich als zur embryonalen Stammzell- forschung, da sich in ersterem Feld in vielen Ländern deutlich weniger legislative Aktivitä- ten zeigen. Eine Nicht-Regulierung bzw. zögerliche Teilregulierung wird selten in Augen- schein genommen, wobei gerade diese Art der Regulierung die Mehrzahl der Fälle aus- macht.

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Einleitung In der Literatur zu biomedizinischen Moralpolitiken wird hauptsächlich der Frage nachgegangen, welche Faktoren eine Regulierung oder Nicht-Regulierung bedingen bzw.

was zu unterschiedlich weitreichenden Liberalisierungen und Restriktivierungen bei Mo- ralpolitiken führt (vgl. u. a. Engeli et al. 2012, 2013; Banchoff 2005; Euchner et al. 2013;

Fink 2008b; Gindulis 2001; Gottweis 2002; Green-Pedersen 2007; Knill et al. 2015c). Es wird häufig davon ausgegangen, dass historische und institutionelle und kulturelle Fakto- ren eine wesentliche Rolle bei der Regulierung von biomedizinischen Politiken spielen (Fink 2008a, 2008b, 2009; Gottweis 2002; Minkenberg 2003; Nebel 2015; Preidel und Nebel 2015; Engeli 2009; Engeli und Rothmayr Allison 2013). Erst jüngst wird die Frage nach dem Reformtempo aufgeworfen, insgesamt ist die Kenntnislage dazu noch gering (Knill et al. 2014a). Dabei gründet der Unterschied in der Regulierung von Moralpolitiken in vielen Staaten nicht darin, dass sich eine Gruppe von Staaten in jüngster Zeit für eine Restriktivierung und eine andere Gruppe für eine Liberalisierung entschieden hätte. Viel- mehr zeigt sich in den meisten westlichen Industriestaaten eine Tendenz zur Liberalisie- rung, die jedoch in einem sehr unterschiedlichen Tempo erfolgt (Knill et al. 2015c). Dieser Geschwindigkeitsunterschied zeigt sich dabei sowohl im Politik- wie auch Länderver- gleich.

Ziel der Studie

Die Dissertation möchte zur Schließung dieser Forschungslücke beitragen, indem sie ein- zelfallbezogen mögliche theoretische Erklärungen und daraus abgeleitete Erwartungen überprüft. Dazu soll die von Easton (1965) als „Black Box“ bezeichneten politischen Aus- handlungsarena unter Einbezug der gesellschaftlichen AkteurInnen und ihrer Interaktion geöffnet werden. Damit wird auch eine Mesofundierung des Policy-Wandels vorgenom- men. Mit der Verwendung des akteurzentrierten Institutionalismus von Mayntz und Scharpf (1995a, 1995b) lassen sich die Interessen der AkteurInnen und die Institutionen, innerhalb derer sie agieren, gut verknüpfen. Die Studie will überprüfen, ob auf dieser Basis das Reformtempo gut erklärt werden kann, wenn Fallstudien im Sinne des diskursiven In- stitutionalismus (Schmidt 2008, 2010b, 2010a; Schmidt und Radaelli 2004) mit Diskurs- netzwerken ergänzt werden. Gerade bei moralisch umstrittenen Politiken treten sonst übli- che Verfahrensmuster der Politik, wie beispielsweise die Fraktionsdisziplin, in den Hinter- grund (Heichel und Knill 2013; Knill et al. 2015c). Entsprechend bedeutender werden die diskursiven Auseinandersetzungen und das Framing11 der Politik für den Ausgang und das

11 Als Framing bezeichnet man in der Policy-Forschung die „Benennung und Umbenennung von Themenkatalo- gen, Zielgruppen und Politikgegenständen (…)“ (Schneider und Janning 2006, S. 99).

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Tempo der Regulierung. Mit diesem Vorgehen soll schließlich die Frage nach den Ursa- chen für das unterschiedliche Reformtempo bei biomedizinischen Moralpolitiken beant- wortet werden.

Fallauswahl und Forschungsdesign

Die Auswahl der Sterbehilfe und der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland als Forschungsgegenstand liegt darin begründet, dass die Regulierungsgeschichte unterschied- lich verläuft. Zudem lassen sich mögliche Erklärungsfaktoren unter Konstanthaltung vieler äußerer institutioneller, politischer und kultureller Rahmenbedingungen einfacher identifi- zieren als im internationalen Vergleich.

Dem Phänomen des unterschiedlichen Regulierungstempos wird mittels dichter Ein- zelfallbeschreibungen, Diskursnetzwerkanalysen und der vergleichenden Fallanalyse auf den Grund gegangen. Mit diesen Methoden können die formulierten Erwartungen über- prüft werden. Sie gewähren wichtige Einblicke in die Positionierung der beteiligten Akteu- rInnen bezüglich der beiden Politiken und decken Koalitionen und konkurrierende Grup- pen in der politischen Arena auf. Die Diskursnetzwerkanalyse ergänzt, überprüft und er- weitert die beiden dichten Fallbeschreibungen. Das Ziel ist es, Positionen und Argumenta- tionen der am öffentlichen Diskurs und an den politischen Entscheidungen beteiligten Ak- teurInnen herauszuarbeiten.

Das Forschungsdesign ist sowohl deduktiv als auch explorativ angelegt. Der Unter- suchungszeitraum reicht von 1990 – 2014. Den Startzeitpunkt markiert die Wiedervereini- gung Deutschlands und damit verbunden ist der Anspruch, sowohl die westdeutschen wie ostdeutschen Landesteile in die Untersuchung miteinzubeziehen. Zudem gibt es direkt auf die Erforschung des Embryos bezogene Gesetze erst seit 1990, was den Untersuchungs- zeitraum aus Gründen der Vergleichbarkeit historisch begrenzt. Drittens kam in die Dis- kussion über die Sterbehilfe seit den 1990er Jahren Bewegung, was zum einen zur indirek- ten Regulierung der passiven Sterbehilfe führte und sich zum anderen bis zu den aktuellen Diskussionen über den assistierten Suizid erstreckt.

Gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz

„Experimentieren mit Embryonen?“; „Britische Entscheidung ein ethischer Dammbruch“;

„Richter erleichtern Sterbehilfe“, „Drei Jahre Haft für Sterbehelfer“:12 Belege für die Ak- tualität biomedizinischer Themen finden sich in den letzten Jahren immer wieder auf den Titelseiten der Zeitungen: Die gesetzliche Erlaubnis des Embryonenimports, Liberalisie-

12 FAZ, 27.05.2000, S. 1; FAZ, 21.12.2000, S. 1; SZ, 26.06.2010, S. 1; SZ, 02.07.2008, S. 1.

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Einleitung rungen in anderen Staaten, Gerichtsurteile oder die Diskussion über das Verbot des organi- sierten assistierten Suizids sind nur vier Beispiele. Sie zeigen, dass diese Themen oft von großer medialer und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit verfolgt werden. Dabei entspinnen sich häufig Diskussionen darüber, ob alles erlaubt sein sollte, was medizinisch möglich ist, oder wo Grenzen gezogen werden sollten. „[D]as Zeitalter biotechnologischer und medizi- nischer Innovationen hat erst begonnen, und es ist von einem enormen Fortschritt in ver- schiedenen für bioethische Diskurse relevanten Bereichen in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten auszugehen (…)“ (Eissa und Sorgner 2011, S. 21). Die AutorInnen ge- hen daher davon aus, dass die Intensität der Diskussionen und die Relevanz der Bioethik in der Zukunft noch weiter steigen dürften (Eissa und Sorgner 2011, S. 21).

Die Legislative überlässt seit Jahrzehnten die Entscheidung über das Richtig und Falsch in weiten Teilen der Sterbehilfe den Gerichten und der Ärzteschaft. Dieses Vorge- hen ist nicht nur interessant, weil es im Gegensatz zu vielen anderen Politikbereichen steht, in denen eine zunehmende staatliche Regulierung stattfindet. Bei der embryonalen Stamm- zellforschung kam es hingegen zu einer raschen und umfassenden Regulierung. Zudem handelte der Gesetzgeber in beiden Fällen in der Tendenz gegen die Einstellung der Be- völkerung: In Sachen Sterbehilfe wünschten sich viele Menschen eine liberalere Regulie- rung,13 die embryonale Stammzellforschung lehnten sie hingegen mehrheitlich ab.14 Poli- tikentscheidungen stellen damit auch eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Frieden dar, insbesondere dann, wenn die Gesellschaft in den Fragen polarisiert oder eben mehrheitlich gegen den Politikentscheid ist.

Was macht eine Analyse der Biomedizinpolitik in Deutschland aus wissenschaftli- cher Sicht interessant? Angesichts zahlreicher identischer Voraussetzungen in institutionel- ler, kultureller und historischer Hinsicht hätte man aus moralpolitischer Sichtweise einen ähnlichen Regulierungsstil bei der Sterbehilfe und der embryonalen Stammzellforschung erwarten können. Dies war jedoch nicht der Fall. Zudem können die hier gewonnenen Er- kenntnisse als Basis für zukünftige Untersuchungen des Regulierungstempos weiterer Mo- ralpolitiken herangezogen werden.

Wie der Überblick über die bisherige Forschung gezeigt hat, ist die Frage nach den Erklärungsfaktoren für das Regulierungstempo noch kaum aufgegriffen und beantwortet worden (siehe allerdings Knill et al. 2014a). Durch das unterschiedliche Reformtempo bei der Sterbehilfe und der embryonalen Stammzellforschung lässt sich ein Teil dieser Fakto- ren im innerdeutschen Vergleich identifizieren. Interessant ist dieser Vergleich auch, weil

13 Siehe z. B. ALLBUS 1980-2012: Variable Report, Codebuch, S. 1063, 1076, https://dbk.gesis.org/DBKSearch/download.asp?db=D&id=56577 (abgerufen am 15.11.2015).

14 Siehe European Values Study 1999 (GESIS 2013).

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übliche Muster bei der Regulierung durchbrochen wurden. So könnte man beispielsweise annehmen, dass die katholisch und die evangelische Kirche in beiden Fällen erfolgreich gegen eine Regulierung lobbyieren konnten. Tatsächlich zeigt sich jedoch, dass sie trotz intensiver Bemühungen nicht einmal ihren klassischen politischen Verbündeten, die CDU/CSU-Fraktion, geschlossen von einer zügigen Reform der embryonalen Stammzell- forschung abhalten konnte. In der Sterbehilfe war sie allerdings erfolgreicher, was die Durchsetzung ihrer Präferenzen betraf. Zweitens könnte man annehmen, dass gerade unter der rot-grünen Koalition 1998 – 2005 eine Lockerung der strengen Regulierung der Ster- behilfe vorgenommen worden wäre. Gesetzesänderungen gingen jedoch, wenn überhaupt, während der großen und der christlich-liberalen Koalition vonstatten.

Zentrale Erkenntnisse

Die Problemperzeption spielte bei beiden Biomedizinpolitiken eine Rolle, jedoch wesent- lich stärker bei der embryonalen Stammzellforschung. Nach dem überraschenden For- schungsfortschritt herrschte dort eine Form der moralischen Panik, die eine Agendasetzung forcierte. Gleichzeitig bremste die historisch-politische Erblast die Agendasetzung der Sterbehilfe stärker aus als die der Stammzellforschung. Externe Einflüsse gab es in beiden Fällen nicht über internationale Übereinkommen. Bei der embryonalen Stammzellfor- schung gab es allerdings indirekten Druck durch die Liberalisierungen in anderen Staaten.

Sie löste die Sorge aus, dass man wirtschaftlich und wissenschaftlich ins Hintertreffen ge- raten würde, wenn man nicht zügig die Forschung erlaubte. Hier offenbart sich deutlich der Unterschied zwischen der manifesten Sterbehilfepolitik und der latenten und damit öko- nomischen Interessen offenen Politik der embryonalen Stammzellforschung. Des Weiteren spielte, entgegen der theoretischen Erwartung, die Einstellung der Bevölkerung kaum eine Rolle für den politischen Entscheidungsprozess. Interessengruppen nahmen hingegen in beiden Fällen Einfluss auf die Agendasetzung. Bei der Sterbehilfe dominierten retardieren- de Kräfte den öffentlichen Diskurs und bremsten somit den Politikwandel deutlich stärker aus als bei der embryonalen Stammzellforschung, die auch starke und gut organisierte Be- fürworterInnen hatte. Es zeigte sich zudem, dass die Existenz einer Regulierungslücke auf das Regulierungstempo wirkt. Die Erwartung, dass eine in der Regierungskoalition vor- handene religiös-säkulare Konfliktlinie oder parteipolitische VetospielerInnen zu einer Verzögerung der Regulierungsgeschwindigkeit führen, konnte nicht bestätigt werden. Hin- gegen konnten Gerichte das Reformtempo zunächst verlangsamen, indem sie durch Urteile den Entscheidungsdruck von der Legislative nahmen. Allerdings wurde diese Entlastung mit zunehmender Anzahl an Urteilen ins Gegenteil verkehrt und der Gesetzgeber indirekt

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Einleitung veranlasst, diese Lücke zu schließen. Institutionelle VetospielerInnen bremsten bei der Sterbehilfe das Reformtempo. Venue-Shifting, Framing und Gewissensentscheidung spiel- ten eine wichtige Rolle und es zeigte sich, dass es hier unterschiedliche Formen gibt, die variierenden Einfluss auf das Reformtempo hatten. Kleineren Interessensorganisationen war eine Einflussnahme möglich, weil sie sich Regulierungslücken zunutze machten. Der Umfang und die Ausgestaltung des Diskurses dienten zum einen der Validierung der Er- gebnisse aus den Fallstudien. Zum anderen zeigte der Vergleich der beiden Politiken Fol- gendes auf: Je umfassender und zügiger es einer Diskurskoalition gelang, das Policy-Image zu dominieren, desto höher war das Reformtempo.

Aus theoretischer Perspektive ist die Verbindung des akteurzentrierten und des diskur- siven Institutionalismus mit dem durchbrochenen Gleichgewicht ein vielversprechender Ansatz, um die Ursachen der Regulierung von moralpolitischen Themen zu erfassen. Der diskursive Fokus zeigt auf, dass das Framing und die Erlangung der Deutungshoheit über das moralisch „richtige“ Tun bei moralpolitischen Themen wichtig sind, um einen Kom- promiss und damit eine Politikentscheidung durchzusetzen.

Fokus und Grenzen der Untersuchung

Die Studie stößt immer wieder auf Fragen, die es wert wären, beantwortet zu werden. Im Sinne der Kohärenz und aus Kapazitätsgründen können diese Fragen jedoch nur aufgewor- fen werden. Diese Grenzen der Untersuchung und die sich daraus ergebenden Anknüp- fungspunkte für weitere Studien werden in Kapitel 9 diskutiert. Auf drei Punkte sei aber bereits hier hingewiesen:

Zum einen liegt der Fokus auf zwei Politiken in einem Land. Diese Konzentration macht eine detaillierte Betrachtung und Herausarbeitung der Erklärungsfaktoren überhaupt erst möglich. Dass das Vorgehen im Rahmen einer qualitativen, tiefenanalytischen Studie zulasten der Generalisierbarkeit geht, wird bewusst in Kauf genommen.

Zum anderen liegt durch die Erhebungen für die dichten Einzelfallbeschreibungen und für die Diskursnetzwerkanalysen eine große Menge an Quellen und Daten vor. Diese werden systematisch ausgewertet. Die Analyse verlangt nach einer Verdichtung und Sys- tematisierung der Daten, um daraus Beurteilungen der potenziellen Erklärungsfaktoren abzuleiten. Folglich ergibt sich ein reicher Fundus an Daten, der nicht ausgewertet werden kann, weil er für die Untersuchung nur von sekundärem Interesse ist bzw. die Kapazitäten einer Dissertation übersteigen. Beispielsweise wird die Diskursanalyse primär auf der Ebe- ne der Organisationen (zum Beispiel Parteien oder Verbände) ausgeführt und die vorhan- denen Individualdaten werden weitestgehend außen vor gelassen.

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Eine dritte Fokussierung gibt es hinsichtlich des Untersuchungszeitraums. Dieser en- det 2014. Allerdings wurden Ende 2015 im Bundestag zwei Gesetze verabschiedet, welche die Sterbehilfe direkt betreffen. Zum einen wurde die Sterbebegleitung ausgebaut und zum anderen nach zehn Jahren Diskussion ein Verbot des geschäftsmäßig organisierten assis- tierten Suizids eingeführt.15 Auf diese Entscheidungen kann nicht im Detail eingegangen werden. Insbesondere der Weg zum Verbot des assistierten Suizids fügt sich aber in das Bild ein, das die Regulierung der Sterbehilfe in Deutschland bietet: Heikle Entscheidungen bei ethisch stark umstrittenen Themen haben nur dann eine Chance, wenn der Druck auf die politischen EntscheidungsträgerInnen entweder extrem hoch ist und bzw. oder die Ent- scheidung als Gewissensfrage deklariert wird und man damit das Dilemma der fehlenden parteipolitischen Geschlossenheit umgehen kann. Auch dieser Entscheidung gingen jahre- lange gesellschaftliche wie politische Diskussionen mit mehreren gescheiterten Regulie- rungsanläufen voraus. Erfolgreich war schließlich die Strategie der Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin.

Aufbau der Dissertation

Zunächst werden in Kapitel 2 die Konzeptspezifikation der Moralpolitik allgemein und der Sterbehilfe und der embryonalen Stammzellforschung im Besonderen vorgenommen. Es wird jeweils auf die Kontroversen und die unterschiedlichen Regulierungen der Politiken in Deutschland eingegangen. Die Forschungsfrage und der Forschungsstand werden in Kapitel 3 aufgearbeitet. Kapitel 4 stellt die verwendeten Theorien vor und formuliert Er- wartungen bezüglich potenzieller Erklärungsfaktoren. Kapitel 5 beschäftigt sich mit dem Forschungsdesign: Die detaillierten Gründe für die Fall- und Landauswahl, der Untersu- chungszeitraum und weitere Spezifikationen des Studienaufbaus werden vorgestellt und deren Auswahl begründet. In den Kapiteln 6 und 7 werden die dichten Einzelfallbeschrei- bungen und Diskursnetzwerkanalysen durchgeführt. Die Befunde werden in Kapitel 8 in der vergleichenden Fallstudie zusammengefasst und mit den theoretischen Erwartungen abgeglichen. So können relevante Erklärungsfaktoren identifiziert, modifiziert oder neu eingeführt werden. Die Arbeit schließt in Kapitel 9 mit einem kritischen Fazit und Aus- blick auf zukünftige Entwicklungen in der Biomedizinpolitik und Anknüpfungspunkte für weitere Untersuchungen.

15 Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), BGBl. I/48, 07.12.2015, S. 2114-2118; Gesetz zur Strafbarkeit der ge- schäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, BGBl. I/49, 09.12.2015, S. 2177.

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2 Moralpolitiken – Konzeptspezifikation

„Does Morality Policy Exist?“ fragen Mooney und Schuldt (2008, S. 199) und greifen eine zentrale Frage der Moralpolitikforschung auf: Unterscheiden sich moralische Politiken in ihren Eigenschaften systematisch von anderen Politiken und wenn ja, anhand welcher Ei- genschaften tun sie dies?16 Für die Analyse ist das von Bedeutung, denn diese Eigenschaf- ten betreffen direkt die Behandlung der Themen in der öffentlichen Diskussion und in der politischen Arena und haben damit Einfluss auf die politische Regulierung. Daher werden in Kapitel 2 zunächst die zentralen Eigenschaften von Moralpolitiken und ihre Typologi- sierungen in der Literatur erfasst (Abschnitt 2.1). In den Abschnitten 2.2 und 2.3 werden jeweils die Sterbehilfe und die embryonale Stammzellforschung vorgestellt, es wird auf die Kontroversen in Deutschland eingegangen, und die beiden Politiken werden auf ihre mo- ralpolitischen Eigenschaften und Einordnung als manifeste bzw. latente Moralpolitiken überprüft. Das Kapitel schließt mit einer Zusammenfassung (Abschnitt 2.4), die auf die im folgenden Kapitel ausführlich vorgestellte Forschungsfrage hinweist.

2.1 Moralpolitiken – Eigenschaften und Typologisierungen

Zunächst werden die philosophischen Grundlagen von Moralpolitiken und insbesondere der Biomedizinpolitiken erläutert. Letztere stellen eine Subgruppe der Moralpolitik dar, welche unter anderem die Sterbehilfe und die embryonale Stammzellforschung umfasst.

Anschließend werden die spezifischen Eigenschaften von Moralpolitiken definiert und ihre Typologisierungen vorgestellt.

16 Dem deutschen Begriff „Politik“ entsprechen im Englischen drei Begriffe: Polity, Politics und Policy. Mit Policy sind Politikinhalte gemeint, mit Politics der Prozess der Entscheidfindung und mit Polity die daran beteiligten Institutionen, die sowohl formelle Körperschaften als auch Ideen und Ideologien umfassen (Schneider und Janning 2006, S. 15).

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2.1.1 Philosophische Grundlagen

Was sind Ethik und Moral?17 Und welche Charakteristiken zeichnen biomedizinische Mo- ralpolitiken aus? Diese beiden Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. „Ethik“

und „Moral“ sind nicht genuin politikwissenschaftliche Begriffe, sie nehmen in den Mo- ralpolitikanalysen und insbesondere bei den Biomedizinpolitiken aber einen zentralen Platz ein. Sie zeigen die grundlegenden Wertekonflikte auf, die später in der Analyse der Moral- politiken relevant sein werden und die Regulierung in Deutschland möglicherweise beein- flusst haben. Da in thematisch verwandten Studien selten eine Definition bzw. Kon- zeptspezifikation dieser Begriffe vorgenommen wird, setzt sich dieser Abschnitt zum Ziel, eine knappe Erklärung dieser Begriffe und der philosophischen Grundlagen18 in gebotener Kürze zu liefern.

Ethik und Moral

Der Begriff Moral (lateinisch mos = Sitte) hat eine ähnliche Bedeutung wie Ethik, und da- her werden die beiden Konzepte in den öffentlichen Wertedebatten um kontroverse gesell- schaftliche Themen oft synonym verwendet. Im wissenschaftlichen – insbesondere im phi- losophischen – Kontext werden Moral und Ethik aber unterschieden.

Die Moral ist ein „Aspekt des menschlichen Miteinanders, der sich in der Verbind- lichkeit von Werten, Normen, Einstellungen, Handlungen, Handlungsfolgen etc. aus- drückt“ (Moskoop 2009). Sie ist ein etabliertes System, das in einer Gesellschaft implizit oder explizit festgelegt ist und zwischen „richtigem“ und „falschem“ Tun unterscheiden lässt.

Die Ethik (griechisch ethos = Sitte, Gebrauch, Gewohnheit) bildet eine Disziplin der Philosophie als die Theorie über die Moral (Manzei 2005, S. 90). Sie steht für die „Ge- wohnheit (…), als auch für eine Charaktereigenschaft bzw. ein Verhalten, das nicht fraglos jeglichen vorgegebenen Wertmaßstäben folgt, sondern diese jeweils nach eigener Überle- gung und Kriterien zum Guten hin abwägt“ (Manzei 2005, S. 90). Ethik wird als „die phi- losophische Reflexion, Kritik oder Begründung von Moral und ihrer Inhalte“ verstanden (Bender 1988, S. 186). Sie selbst steht aber quasi über den moralischen Normen, muss ihnen also nicht unbedingt gehorchen. Sie wird vielmehr normativ diskutiert und entschei- det, welche Moral die richtige ist. Diese breite Aufstellung der Ethik führt dazu, dass sie häufig als Synonym für die praktische Philosophie verwendet wird (Manzei 2005, S. 90-

17 Teile dieses Abschnitts stammen aus [Nebel 2016]

18 Die Philosophie (griechisch philosophía, wörtlich „Liebe zur Weisheit/Wissenschaft“) sucht nach Kant Antwor- ten auf die grundlegenden Fragen „Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? (…) Was ist der Mensch?“ (Moskoop 2009).

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Moralpolitiken – Konzeptspezifikation 91). „Anders als im Begriff der Ethik hat sich demgegenüber im Begriff der Moral die doppelte Struktur von geltender Norm und Charaktereigenschaft bewahrt“ (Manzei 2005, S. 90-91). Eine Handlung kann also moralisch oder unmoralisch sein, je nach normativem Standpunkt. Sie kann aber nicht ethisch oder unethisch sein, weil die Ethik sich als For- schungsdisziplin mit der Moral beschäftigt, aber selbst keine Wertekategorien bereithält (Wuktetis 2006, S. 19).

Utilitarismus, Altruismus, religiöse Moral, Liberalismus

Was ist moralisch richtig? Die Antworten darauf können unterschiedlich ausfallen, je nachdem von welchem Standpunkt aus man ein umstrittenes Thema betrachtet. Wuktetis (2006, S. 17-18) unterscheidet drei verschiedene Moraltypen: Utilitarismus, Altruismus und religiöse Moral. Diese werden auch in Diskussionen um die Regulierung von Sterbe- hilfe und der embryonalen Stammzellforschung immer wieder als Begründungen für ein Gebot oder Verbot herangezogen und sollen daher hier kurz vorgestellt werden: Vertrete- rInnen einer utilitaristischen Haltung streben den größtmöglichen Nutzen für die größt- mögliche Zahl von Menschen an; beim Altruismus gilt die Maxime, anderen zu helfen;

religiöse MoralistInnen verlangen, so zu handeln wie es die religiösen Führer (zum Bei- spiel Jesus Christus) vorschreiben, bzw. wie sie es selbst tun würden (Wuktetis 2006, S.

17-18). Die entstehenden Konflikte sind offensichtlich: AnhängerInnen der utilitaristischen Sichtweise stimmen beispielsweise der embryonalen Stammzellforschung dann zu, wenn das Resultat einer größeren Zahl von Menschen helfen kann (Krankheiten heilen, Leben verlängern, Arbeitsplätze schaffen etc.) als dafür Embryonen (also werdendes menschli- ches Leben) verbraucht werden müssen. Bei der Sterbehilfe wägen sie Kosten und Nutzen des individuellen freiwilligen Todes ab, die dieser für die Gemeinschaft haben kann. Die Altruisten sind im Zwiespalt: Sie könnten entweder der Maxime folgen, jeden einzelnen Embryo als zukünftigen Menschen gegenüber Forschungsinteressen zu verteidigen, oder kranken Menschen eine Stammzelltherapie ermöglichen, um ihnen die Chance auf Heilung zu eröffnen. Sterbewilligen würden sie helfen, wenn es deren Wunsch ist zu sterben. Reli- giöse MoralistInnen folgen der Doktrin ihrer Glaubensgemeinschaft. Im Fall der christli- chen Kirchen gibt es zwei Grundprinzipien, die zum Konflikt führen können: der Schutz des Lebens und das Gebot der Nächstenliebe. Während ersteres Prinzip eine totale Ableh- nung der Stammzellforschung zur Konsequenz hat, ermöglicht Letzteres die Forschung.

Hinsichtlich der Sterbehilfe war die Konfliktlage lange Zeit nicht so stark ausgeprägt: Die Christen betrachten das Leben als von Gott geschenkt, daher darf der Mensch es sich nicht nehmen und keine Hilfe von Dritten zur Beschleunigung des Sterbeprozesses erhalten.

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Selbstmord wird als Sünde angesehen. Allerdings gibt es in jüngerer Zeit in beiden Kir- chen, insbesondere bei der evangelischen Kirche, auch die Haltung, dass die passive Ster- behilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, in der Autonomie der Pati- entInnen liegt und keinen Selbstmord im eigentlichen Sinne darstellt (Deutsche Bischofs- konferenz und Evangelische Kirche in Deutschland 2003, S. 36-37).

Neben diesen philosophischen und christlichen Traditionen gibt es eine liberale Tra- dition, die mit Bezug auf moralische Themen als Gegenpol zur christlichen Tradition auf- gefasst werden kann: In der liberalen Vorstellung ist neben der Trennung von Staat und Kirche ein zweiter zentraler Pfeiler die Durchsetzung und Verteidigung individueller Frei- heitsrechte. „Im Mittelpunkt aller Varianten des Liberalismus steht das neuzeitliche Ver- ständnis von einer freien und selbstverantwortlichen Gestaltung der Gesellschaft, die vom Individuum ausgeht. (…) Das Individuum besitzt natürliche Handlungsfreiheiten, die nur durch die Handlungsfreiheiten anderer faktisch begrenzt sind“ (Goldschmidt 2005, S. 281).

In der liberalen Vorstellung hat jedes Individuum das Recht, über sein eigenes Schicksal zu bestimmen, auch über sein Leben und sein Sterben. Allerdings wird von liberalen Denke- rInnen ebenfalls argumentiert, dass durch dieses Autonomieprinzip das Individuum letzt- endlich gezwungen werden könnte, sich selbst zu schaden (zum Beispiel durch in An- spruch genommene Sterbehilfe, um den Angehörigen nicht zur Last zu fallen). Eine unein- geschränkte Bejahung aller Formen der Sterbehilfe liegt daher nicht vor, allerdings wird sie situationsabhängig durchaus in Betracht gezogen, da das Autonomieprinzip generell höher eingeschätzt wird als eventuelle negative Folgen (Dietrich 2009). Bei der embryona- len Stammzellforschung ist die Sachlage ebenfalls theoretisch nicht so eindeutig, aber in der Praxis haben sich die Verfechter der liberalen Denkweise, zum Beispiel die FDP in Deutschland, für die Verteidigung der Forschungsfreiheit und damit für die Forschung ausgesprochen (vgl. Kapitel 7). Diese kurze, nicht erschöpfende und beispielhafte Über- sicht der verschiedenen möglichen moralischen Haltungen soll deutlich machen, dass eine objektive Entscheidung über die Regulierung von Biomoralpolitiken als „richtig“ oder

„falsch“ nicht möglich ist. Gleichzeitig fordern die realen Umstände im Staat aber eine eindeutige Regulierungsentscheidung.

Biomedizinpolitik

Ein Teilbereich der Moralpolitik ist die Biopolitik. Darunter werden diejenigen Moralthe- men subsumiert, welche einen Bezug zu biologisch-chemischen Verfahren haben (zum Beispiel Gentechnik). Eine Unterkategorie der Biopolitik ist wiederum die Biomedizinpoli- tik (vgl. Abbildung 2.1).

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Moralpolitiken – Konzeptspezifikation Abbildung 2.1: Biomedizinpolitik als Teilbereich der Moralpolitik

Quelle: Eigene Darstellung.

Die Biomedizinpolitik reguliert alle Vorgänge rund um die Medizin in Bezug auf den Menschen und wird in der Literatur oft als „Leben und Sterben“-Kategorie betitelt (vgl.

Knill et al. 2015d, S. 16). Hier werden unter anderem „moralische Probleme am Lebensan- fang (moralischer Status von Embryonen, Abtreibung, Präimplantationsdiagnostik) oder Lebensende (Sterbehilfe) als auch während des Lebens erörtert (Arzt-Patienten-Verhältnis, Gerechtigkeit im Gesundheitswesen, Organallokation, Wunsch erfüllende Medizin, Um- gang mit nicht-einwilligungsfähigen Patienten, Person-Begriff)“ (Eissa und Sorgner 2011, S. 17-18). Früher war eindeutig klar, dass der Körper im Eigentum einer Person war.

Durch die Entwicklungen in der Biomedizin haben sich diese früher unumstrittenen Be- sitzverhältnisse geändert: „Der menschliche Körper ist in vielfältiger Weise Gegenstand von Verfügungen und Nutzungen, sowohl die Substanzen des lebenden menschlichen Or- ganismus als auch die des toten Menschen: Die moderne Biowissenschaft hat inzwischen mannigfaltige Formen der Eigen- und Fremdkommerzialisierung, der Erst- wie der Sekun- därverwendung hervorgebracht“ (Fülle 2007, S. 21).

Die Biomedizinpolitik wirft daher ethische Fragen auf, die in der Philosophie unter dem Begriff der „Bioethik“ (griechisch bios = Leben) diskutiert werden.19 Die Fragen im Bereich Leben, Tod, Mensch und Medizin und deren Antworten spiegeln dabei immer die moralische Grundhaltung einer Person bzw. der Gesellschaft wider. Bei der politischen Regulierung solcher Themen geht es immer um die ethische Frage nach dem menschlichen Handeln aus philosophischer Sicht. In den Diskussionen über das Für und Wider der emb- ryonalen Stammzellforschung und der Sterbehilfe wird, wie bei anderen Biomedizinpoliti-

19 Der Begriff Bioethik wird erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts verwendet. Auch wenn der Begriff damit noch relativ jung ist, so haben sich bereits in der Antike Philosophen Gedanken gemacht, was das gute Handeln mit dem Leben ist bzw. sein sollte (Eissa und Sorgner 2011, S. 17). Der Begriff wurde Anfang der 1970er Jahre in den USA geprägt. Seit dieser Zeit versteht man darunter „the systematic study of the moral dimensions – including moral vision, decision, conduct and policies – of the life sciences and health care, employing a variety of ethical method- ologies in an interdisciplinary setting“ (Reich 1995: xxi, nach Ach und Runtenberg 2002, S. 14). „Ziel der Bioethik ist es, Kriterien zu formulieren, kritisch zu prüfen und zu begründen, mit deren Hilfe die Frage, welches Handeln moralisch verantwortbar ist, auf philosophisch vertretbare Weise beantwortet werden kann“ (Düwell 2008, S. 7).

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ken, häufig das Argument der Menschenwürde ins Feld geführt und zwar sowohl von Be- fürworterInnen wie GegnerInnen einer Liberalisierung bzw. Restriktivierung. Die Men- schenwürde wurde in Reaktion auf die nationalsozialistischen Verbrechen in Art. 1 GG als absolut schützenswert festgeschrieben (Schreiber 2003, S. 367). Ihre Wurzeln reichen aber weiter zurück und sind im Christentum zu finden. Sie wurden durch die Säkularisierung vom modernen Staat übernommen (Schreiber 2003, S. 368). „Menschenwürde meint, dass der Mensch und sein Leben den höchsten Schutz besitzen und dass seine Entfaltung und Freiheit im Mittelpunkt staatlichen und gesellschaftlichen Lebens zu stehen habe“ (Schrei- ber 2003, S. 368).

Die Biomedizinpolitik hat sich längst aus dem rein akademischen Diskurs gelöst und ist in der Gesellschaft angekommen. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen haben die wissenschaftlichen Fortschritte in den sogenannten „Life Sciences“ (alle Natur- und Ingenieurswissenschaften, die sich mit dem lebenden Organismus auseinandersetzen) zu mannigfachen ethischen Herausforderungen geführt. Diese werden nicht mehr exklusiv in der jeweiligen Disziplin diskutiert, sondern erfordern wegen ihrer grundlegenden Be- deutung gesamtgesellschaftliche Entscheidungen und Strategien. Zum anderen gibt es kei- ne Instanz, die solche Entscheidungen autoritativ fällen könnte. War das früher noch am ehesten die katholische Kirche, so gibt es heute einen ethischen Meinungspluralismus, der eine Einigung auf Standards zwar im Diskurs demokratischer gestalten kann, diese aber zugleich ungleich schwieriger macht (Düwell 2008, S. 1). Dies zeigen nicht zuletzt die breiten öffentlichen Diskussionen über die embryonale Stammzellforschung und die Ster- behilfe. Auch die Etablierung von Institutionen, die sich explizit mit bioethischen Fragen auseinandersetzen, wie zum Beispiel die Ethikkommissionen in Krankenhäusern und For- schungseinrichtungen, die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer oder der Deutsche Ethikrat, zeigen die Relevanz der Auseinandersetzung mit essenziellen ethischen Fragen in der Praxis.

2.1.2 Eigenschaften von Moralpolitiken

Nach den bisher diskutierten philosophischen Grundlagen stellt sich die Frage, wie in der Politikwissenschaft die Moralpolitiken und insbesondere die Biomedizinpolitik gefasst und definiert werden. Eine beachtliche Anzahl an einschlägigen Veröffentlichungen beschäftigt sich mit den Eigenschaften, die moralische Themen systematisch und eindeutig von ande- ren, zum Beispiel ökonomischen Themen, unterscheiden lassen (vgl. u. a. Alvarez und Brehm 1995; Meier 2001; Mooney 2001a; Mooney und Schuldt 2008; Smith und Tatalo-

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Moralpolitiken – Konzeptspezifikation vich 2003; Studlar 2001).20 Bis heute gibt es trotz verschiedener Klassifizierungsvorschlä- ge in der Literatur keine abschließende Liste von Moralthemen und deren Eigenschaften, die sie von anderen Policy-Gruppen unterscheiden. Zum Kern moralpolitischer Themen werden üblicherweise die Regulierung von Leben und Sterben (zum Beispiel Schwanger- schaftsabbruch, Sterbehilfe, Embryonenforschung und Todesstrafe), Sexualität (zum Bei- spiel Homosexualität, Prostitution und Pornografie) und Suchtverhalten (zum Beispiel Drogen, Alkohol und Glücksspiel) und die Abwägung von individueller Freiheit und kol- lektiven Werten (zum Beispiel Waffenbesitz, Religionsunterricht) gezählt (Knill et al.

2015d, S. 16). Sie haben im Zeitverlauf in vielen Ländern moralische Diskussionen ausge- löst (Meier 2001; Mooney 2001c; Mooney und Schuldt 2008; Studlar 2001). Folgende Eigenschaften werden in der Literatur genannt und sollen detaillierter erläutert werden:

Werte und Normen, gesellschaftlicher Dissens, Partizipation und Polarisierung, Komplexi- tät, Nullsummenspiel, Volatilität und Framing.

Werte und Normen

Über moralische Themen bilden sich die Menschen eine Meinung auf Basis von grundle- genden Werten und Normen, die in der Kultur der Gesellschaft tief verankert sind (Studlar 2001, S. 37). Daher fallen Kontroversen darüber entsprechend konfliktiv aus. Mooney (2001b, S. vii) argumentiert, moralische Themen „can raise some of the most profound questions of right and wrong.“ Moralische Themen drehen sich nicht um ökonomische Konflikte, sondern um Werte und haben damit weniger materiellen als vielmehr symboli- schen Charakter. Wertevorstellungen sind nicht verhandelbar, und so kann nicht wie bei ökonomischen Konflikten eine Umverteilung von Geldern stattfinden, welche die ver- schiedenen Interessengruppen befriedigt (Mooney 2001b, S. vii; Studlar 2001, S. 38-39).

Gesellschaftlicher Dissens

Ein Thema wird als moralisch und diskussionswürdig wahrgenommen, wenn darüber in der Gesellschaft kein Konsens besteht (Mooney 2001a, S. 4). Solange sich zum Beispiel alle einig sind, dass Sterbehilfe verwerflich sei und verboten gehöre, wird sich darüber keine Debatte entspinnen. Gibt es jedoch mindestens eine Interessengemeinschaft in der Gesellschaft, die das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Tod einfordert, kommt es zur Kontroverse. Die BefürworterInnen und GegnerInnen fühlen sich in ihren grundlegen- den Werten bedroht. Zudem kann auch die „Sichtbarkeit“ von bisher als unmoralisch be-

20 Teile dieses Abschnitts zu den konkreten Eigenschaften von Moralpolitiken wurden aus der Masterarbeit der Autorin (Nebel 2011, S. 6-11) übernommen.

Referenzen

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