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Informationsbrief 2020

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Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Zuständige Stelle für die

Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie Otto-von-Guericke-Str. 15

39104 Magdeburg

Informationsbrief 2020

der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in den Ausbildungsberufen Geomatiker/-in und Vermessungstechniker/-in – Fachrichtung Vermessung

Mit dem vorliegenden Informationsbrief der zuständigen Stelle möchten wir Sie über die Prü- fungstermine zur Abschlussprüfung 2021, der Zwischenprüfung 2021 und weitere Neuigkeiten informieren.

Hinweise des Prüfungsausschusses

Bei der Bearbeitung der betrieblichen Aufträge bitte darauf achten, dass die Dokumentation nicht nur ein stichpunktartiges Abarbeiten der Beurteilungsmatrix enthalten darf. Vielmehr müssen in der Dokumentation die technischen Abläufe beschrieben und nicht nur allgemeine Begriffe wiedergegeben werden. Die Dokumentation soll den Charakter des betrieblichen Auf- trages als Facharbeit wiedergeben.

Hinweise zum Ausbildungsvertrag

Zur schnelleren Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbil- dungsverhältnisse bitte ich zu beachten, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden kor- rekt eingetragen wird. Dies gilt besonders für Minderjährige, die einen erhöhten Anspruch nach Jugendarbeitsschutzgesetz haben.

Auf dem Ausbildungsvertrag müssen bei Minderjährigen immer beide Erziehungsberechtigten unterschreiben oder es muss der Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung (in Kopie) beigefügt werden. Ohne diesen Nachweis kann der Ausbildungsvertrag nicht in das Verzeich- nis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.

Bei Minderjährigen ist immer die ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) beizufügen.

Prüfungstermine 2021

Entsprechend § 7 der Prüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen in der Geoinformationstechnologie im Land Sachsen-Anhalt (PO-Geo) wurden die Prüfungstermine für das Jahr 2021 festgelegt.

Sommerprüfung 2021:

 Anmeldung zur Prüfung 15.01.2021

 Antrag auf Genehmigung BA 15.01.2021

 Genehmigung BA 12.02.2021

(2)

 Abgabe überarbeiteter BA

 Genehmigung überarbeiteter BA

 Spätester Termin für Abgabe BA

 Schriftliche Arbeiten

 Prüfungsbereich Geodatenpräsentation

 Auftragsbezogene Fachgespräche

 Auftragsbezogene Fachgespräche

 Auftragsbezogene Fachgespräche

 evtl. mündliche Ergänzungsprüfung

 Notenfestsetzung und Feierliche Zeugnisübergabe

26.02.2021 12.03.2021 12.04.2021 07.06.2021 08.06.2021 09.06.2021 10.06.2021 11.06.2021 15.07.2021 30.07.2021

Erfolgt eine Anmeldung nach § 45 Berufsbildungsgesetz "Zulassung in besonderen Fällen", ist sowohl die Anmeldung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung Winter 2021/2022 als auch der Antrag auf Zulassung in besonderen Fällen bis zum 18.06.2021 einzureichen.

Winterprüfung 2021/2022:

 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung

 Antrag auf Genehmigung BA

 Genehmigung BA

 Abgabe überarbeiteter BA

 Genehmigung überarbeiteter BA

 Beginn Bearbeitung BA

 Spätester Termin für Abgabe BA

 Schriftliche Arbeiten

 Auftragsbezogenes Fachgespräch/Geodatenpräsentation

 Auftragsbezogenes Fachgespräch

 evtl. mündliche Ergänzungsprüfung

 Notenfestsetzung und Zeugnisübergabe Zwischenprüfung 2021:

 Anmeldung zur Zwischenprüfung

 Zwischenprüfung

06.08.2021 20.08.2021 03.09.2021 17.09.2021 01.10.2021 04.10.2021 05.11.2021 29.11.2021 30.11.2021 01.12.2021 13.01.2022 19.01.2022

16.08.2021 27.09.2021

Bei den o. g. Terminen handelt es sich jeweils um eine Ausschlussfrist, deren Überschreitung gegebenenfalls zu einer Ablehnung der Prüfungszulassung führen kann. Es ist daher sicher- zustellen, dass die Prüfungsanmeldung der Auszubildenden unter Verwendung des aktuellen Anmeldevordruckes fristgerecht und vollständig im Original erfolgt.

 Werden Jugendliche unter 18 Jahren zur Zwischenprüfung angemeldet, ist der zustän- digen Stelle immer auch die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz) vorzulegen.

 Der betriebliche Auftrag ist entsprechend dem geplanten Durchführungszeitraum auf dem genehmigten betrieblichen Auftrag 2 Tage nach Fertigstellung bei der zu- ständigen Stelle einzureichen. „Spätester Termin für Abgabe des BA“ bezeichnet le- diglich den Zeitpunkt, bis zu dem eine Bearbeitung eines genehmigten betrieblichen Auftrages überhaupt möglich ist und erfolgt sein muss.

Eckdaten zur Abschlussprüfung Sommer 2020

(3)

Zum Prüfungstermin Sommer 2020 wurden 6 Geomatiker und 14 Vermessungstechniker – Fachrichtung Vermessung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Geomatiker/-in

1 -

2 2

Note

3 4

4 -

5 -

6 -

Vermessungstechniker/-in - 2 8 3 1 -

Eckdaten zur Zwischenprüfung 2020

Im Zwischenprüfungstermin September 2020 haben die insgesamt 26 Auszubildenden fol- gende Ergebnisse erzielt:

1 2

Note

3 4 5 6

1 1 12 8 4 -

Ausbildung in Sachsen-Anhalt

In diesem Jahr haben 17 Geomatiker/innen und 20 Vermessungstechniker/innen ihre Ausbil- dung begonnen.

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