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Teil I Einführung und Zusammenfassung der wesentlichen kinder- und jugendpolitischen Entwicklungen, Schwerpunkte, Ziele und Perspektiven

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Academic year: 2022

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Einführung und Zusammenfassung der wesentlichen kinder- und jugendpolitischen Entwicklungen, Schwe rpunkte, Ziele und Perspektiven

1 Einführung: Berichtsauftrag, Gliederung und Struktur

1.1 Berichtsauftrag

Nach § 15 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch legt die Landesre- gierung dem Landtag einen Kinder - und Jugendbericht vor. „Dieser soll eine Darstellung der wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe unter Berücksichtigung allgemeiner Rahmenbedingungen und geschlechtsspezifischer Fragestellungen sowie eine Zusammenfassung der landespolitischen Maßnah- men und Leistungen für Kinder und Jugendliche im Berichtszeitraum enthalten. Er soll darüber hinaus einen Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung geben. Die Landesregierung soll hierzu Expert isen und Gutachten einholen. Diese sind zusammen mit dem Kinder- und Jugendbericht zu veröffentlichen.“ Die Landesregierung legt nunmehr den 3. Kinder- und Jugendbe- richt vor.

Darin werden die Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe unter besonderer Berücksichtigung der Qualitäts- entwicklung dargestellt und es wird eine Zusammenfassung der landespolitischen Maßnahmen und Leistun- gen für Kinder und Jugendliche gegeben. Der Bericht steht im Zusammenhang mit anderen Berichten der Landesregierung oder der Ressorts, in denen Themen mit Bezug zur Lebenssituation von jungen Menschen angesprochen werden. So werden z.B. die Themen „Fremdenfeindlichkeit“, „Rechtsextremismus“ und "Be- käm pfung der Kinder- und Jugenddelinquenz" ausführlich in dem Bericht „Brandenburg – weltoffen und sicher“ behandelt. Entwicklungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, sind auch in der Kulturentwick- lungskonzeption „Bestandsaufnahme Kultur im Land Brandenburg“, in dem „Brandenburgischen Landes- programm gegen Sucht“, dem Bericht "Soziale Lage und Gesundheit von jungen Menschen" im Rahmen der Sozialberichterstattung, dem Sportbericht und dem Weiterbildungsbericht dargestellt. Die Aufgabe des Kinder- und Jugendberichts ist es, die Entwicklung der Jugendhilfe und die Jugendpolitik als Quer- schnittsaufgabe darzustellen.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat hierzu die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, den Landesjugendring und den Landesjugendhil- feausschuss gebeten, ihre Einschätzungen der Jugendhilfeentwicklung zu übermitteln. Auch die kommu- nalen Spitzenverbände sind um Stellungnahme gebeten worden. Die Erfahrungen, Erkenntnisse und Ein- schätzungen sowohl hinsichtlich der Weiterentwicklung der Jugendhilfe als auch fachpolitisch besonders interessanter Aspekte, Entwicklungen und Probleme sind in die Darstellung eingeflossen. Allerdings ist es angesichts der Komplexität der Sachverhalte nicht möglich, alle fachlichen Positionen aufzunehmen. Es handelt sich um den Bericht der Landesregierung. Der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik hat umfangreiches Datenmaterial zum Thema zur Verfügung gestellt. Denjenigen, die durch ihre Stellung- nahmen einen Beitrag zur Erarbeitung dieses Berichts geleistet haben, ist zu danken.

1.2 Aufbau des Berichts

Der Bericht für den Zeitraum 1998 bis 2002 ist in drei Teile gegliedert und verfügt über einen umfangrei- chen Anhang.

Teil I soll die wesentlichen jugendpolitischen Schwerpunkte der Landesregierung zusammengefasst dar- stellen. Dieser Teil ist bewusst im Umfang begrenzt, um der interessierten Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über die Entwicklungen in wichtigen Handlungsfeldern zu ermöglichen.

Teil II beschreibt die Weiterentwicklung der Angebote und Leistungen der Jugendhilfe innerhalb ihrer Handlungsfelder unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsentwicklung.

Im Teil III wird die Weiterentwicklung der Angebote und Leistungen für Kinder und Jugendliche außerhalb der Handlungsfelder der Jugendhilfe dargestellt. Viele Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen für Heranwachsende werden in Politikfeldern außerhalb der Jugendhilfe getroffen. Der Teil III umfasst des-

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halb die Bereiche Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Schule, Gesundheit, Verkehr, Familie, Umwelt, Kultur und Sport sowie Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus bei Jugendlichen.

Der Anhang gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden die allgemeinen Rahmenbedingungen des Aufwachs ens von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage statistischer Aussagen dargestellt. Im zweiten Teil sind Untersuchungen, Expertisen und Modellprojekte aufgeführt, deren Erge bnisse im Teil II berücksichtigt wurden.

2 Junge Menschen in unserer Gesellschaft – eine „Generation von Egotaktikern“?

Unsere komplexe Gesellschaft verlangt erhebliche Leistungen von den Kindern und Jugendlichen zur Aneignung der Welt und zur Integration in die Gesellschaft. Gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Änderungsprozesse mit ihren Chancen und Verunsicherungen wirken sich auch auf die Entwicklung von jungen Menschen aus. Deshalb ist es wichtig, dass die spezifischen Interessen und Bedarfslagen junger Menschen und dort insbesondere die von Mädchen und jungen Frauen angemessen berücksichtigt wer- den. Besonders bedeutsam ist daher zunächst die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Psy- chosozial und materiell belastende Lebensphasen und die Sorge um künftige Lebensperspektiven wirken sich teilweise direkt, teilweise aber auch indirekt auf die Lebensgestaltung junger Menschen aus. Dies kann zur persönlichen Verunsicherung, gesellschaftlichen Entfremdung und Desintegration führen.

Neben der Sicherung der beruflichen Perspektiven ist es notwendig, den jungen Menschen Integrations- angebote zu machen, die ihnen sinnvolle, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Betätigungs- möglichkeiten im gesamtgesellschaftlichen Rahmen eröffnen. Die Weiterentwicklung der Beteiligungs- rechte und -möglichkeiten für junge Menschen stärkt die demokratische Alltagskultur und den regionalen Bezug. Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe bieten dabei einen spezifischen Erfahrungs -, Erlebnis- und Erkenntnisraum; sie dienen der allgemeinen Förderung junger Menschen zu eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Selbsthilfe- und Beratungsprojekte, Freiwilligen- dienste sowie verschiedene Formen sozialer Arbeit in Kindertagesstätten, in der Jugendarbeit und Ju- gendsozialarbeit sind besonders geeignet, die eigenen Fähigkeiten und das Bewusstsein vom eigenen (nicht nur) ökonomischen Wert zu entwickeln. Dabei muss zum Abbau von Benachteiligungen und zur Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen eine geschlecht sspezifische Perspektive in der Kinder- und Jugendpolitik selbstverständlich sein. Dazu gehört ebenso die weitere Verankerung des Gender-Mainstreaming -Ansatzes.

Die Kinder- und Jugendpolitik knüpft an positive Einstellungen, Sichtweisen und Verhaltensbereitschaften von jungen Menschen an. Die 14. Shell-Jugendstudie und andere Studien belegen dies durch eine ganze Reihe von Forschungsergebnissen. Insbesondere sind dabei zu nennen: Die „Null-Bock“-Stimmung frühe- rer Generationen ist passé; Zukunftsoptimismus, hohe Leistungsbereitschaft und große Bereitschaft, Ver- antwortung zu übernehmen, sind die weit verbreiteten Grundhaltungen. Sie stehen in engem Zusammen- hang mit hohem Selbstbewusstsein, einem deutlichen „Ja“ zur Familie und zu bürgerschaftlichem Enga- gement im Lebensumfeld der jungen Menschen. Gegenüber Europa besteht Offenheit - Europa ist für die Jugend eine Realität und wird als persönliche Chance betrachtet. Diese positiven Ergebnisse sind für die Kinder- und Jugendpolitik eine gute Voraussetzung. Sind es doch gerade diese Eigenschaften und Ein- stellungen, die benötigt werden, um auf die erhöhten Leistungsanforderungen und Risiken unserer Ge- sellschaft positiv zu reagieren. Dieser Wertewandel, der sich bereits in den 90er Jahren angedeutet hatte, wird in der 14. Shell-Jugendstudie umfassend sichtbar gemacht.

Die 14. Shell-Jugendstudie unterscheidet vier Typen von Heranwachsenden, die sich den neuen gesell- schaftlichen Herausforderungen in verschiedener Weise stellen:

- "selbstbewusste Macher", - "pragmatische Idealisten", - "zögerliche Unauffällige" und - "robuste Materialisten".

Die "selbstbewussten Macher", eine Aufsteigergruppe aus der breiten sozialen Mitte und in beiden Ge- schlechtern gleichermaßen vertreten, sind leistungsorientiert, streben nach Einfluss und einer produkti ven

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gesellschaftlichen Entwicklung. Ein fördernder und fordernder Erziehungsstil hat ihnen das psychologi- sche Rüstzeug dafür vermittelt. Soziales Engagement ist wichtig, deutlich im Vordergrund steht aber per- sönliche Leistung.

Den "selbstbewussten Machern" steht eine zweite aktive und optimistische Gruppe zur Seite: die "prag- matischen Idealisten", die bevorzugt aus den bildungsbürgerlichen Schichten stammen und zu 60 Prozent weiblich sind. Sie konzentrieren sich jedoch eher auf die ideelle Seite des Lebens und engagieren sich zum Beispiel für andere Menschen oder die Umwelt. Dennoch unterscheiden sich diese Jugendlichen von den "Postmaterialisten" der siebziger und achtziger Jahre: Sie sind sicherheitsbewusster, stehen ohne ideologische Scheuklappen zu "Recht und Ordnung" und zum Leistungswettbewerb.

Die "robusten Materialisten" und die "zögerlichen Unauffälligen" kommen mit den Leistungsanforderungen in Schule und Beruf weniger gut zurecht. Sie sehen deshalb verstärkt skeptisch in ihre persönliche Zu- kunft. Während die „Unauffälligen“ mit Resignation und Apathie auf ihre ungünstige Situation reagieren, demonstrieren die "robusten Materialisten", eine vorwiegend männliche Gruppe, zumindest äußerliche Stärke. Um ans Ziel zu kommen, setzen sie häufig ihre Ellenbogen ein und übertreten im Zweifelsfall auch bewusst gesellschaftliche Regeln. Obwohl unter den „Materialisten“ vermehrt "Underdogs" sind, schauen sie auf sozial Schwächere, Ausländer und Randgruppen herab. Ein kleiner Teil neigt zu politischem Radi- kalismus. Zentrale Aufgabe sowohl der Bildungs- als auch der Jugendpolitik ist es, diese beiden zuletzt genannten Gruppen besser zu integrieren.

Das Bild von Jugendlichen wird durch die mediale Darstellung von jugendlicher Gewalt oft verzerrt. So war es nicht verwunderlich, dass viele Zeitschriften nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der 14.

Shell-Jugendstudie despektierlich titelten: „Generation der Egotaktiker“, während zeitgleich die enorme Hilfsbereitschaft sehr vieler junger Menschen entlang der Elbe beim Einsatz gegen die bedrohliche Flut zu erleben war. Sie haben nicht als Egotaktiker agiert, sondern aus dem spontanen Gefühl heraus, dass Hilfe dringend nötig ist, ein bewundernswertes Engagement gezeigt.

3 Aufwachsen unter verbesserten Bedingungen

Jugendliche beklagen häufig ganz allgemein, dass die Politik sie zu wenig ernst nimmt und zu wenig für sie tut. Die 14. Shell -Jugendstudie beschreibt das so: „Hoch ausgeprägt sind die Statements zur

´Politikverdrossenheit´, so findet z.B. die Aussage ´Die Politiker sind nur daran interessiert, gewählt zu werden, und nicht daran, was die Wähler wirklich wollen´ breite Zustimmung, ebenso wie die Aussage

´Politik finde ich zu kompliziert´.“ Dennoch: Junge Menschen stehen im Blickfeld politischen Gestaltungs- willens. So hat sich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien seit Beginn der 90er Jahre deutlich verbessert. Dieser Gegensatz zwischen der Einstellung zur Politik einerseits und zur Verbesserung der Lebenssituation durch politisches Gestalten andererseits lässt mehrere Annahmen und Vermutungen zu: Entweder wird die Politik weniger von ihrer Programmatik und eher von ihren Akteuren her gesehen und unabhängig von der Gestaltung der Lebenslagen betrachtet, oder es gelingt nur schwer oder zu wenig, Verbesserungen in der Lebenssituation zu verdeutlichen oder aber Verbesserungen wer- den als ganz selbstverständlich angesehen bzw. von realen oder „gefühlten“ Problemlagen oder dem politischen Tagesgeschehen überdeckt.

Auch wenn es eine Reihe von Problemen und Herausforderungen zu lösen gibt, ist auf die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen hinzuwirken, die insgesamt zu wenig wahrgenommen oder mit politischem Gestaltungswillen in Verbindung gebracht werden. Als positive Entwicklungen für das Land Brandenburg sind u.a. vor allem zu nennen:

- Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommenist im Zeitraum von 1993 bis 2000 kontinuierlich angestiegen. So ist die Anzahl der Haushalte mit einem Einkommen der untersten Gruppe (Einkom- mensklasse unter 511 € ) um mehr als die Hälfte zurückgegangen; die Anzahl der Haushalte mit mitt- leren Einkommen (1.278 € bis 2.045 €) erhöhte sich um rund ein Drittel. Das Nettoeinkommen der Haushalte und Familien ist seit 1993 insgesamt gestiegen. Insbesondere ist festzustellen, dass im Vergleich der Jahre 1997 und 2000 das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Haushal- ten mit mehreren Kindern stärker gestiegen ist als im Durchschnitt aller Haushalte. Die Steigerungsra-

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ten betrugen bei Vier-Personen -Haushalten 9,7 Prozent und bei Haus halten ab fünf Personen 8,5 Prozent, während sie beim Durchschnitt aller Haushalte nur bei 6,7 Prozent lag.

- In den Jahren 1993 bis 2000 wurden nach der amtlichen Statistik 937 Baugenehmigungen (ohne Instandsetzungen oder Modernisierungen) für Gebäude, die vollständig oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, mit einem Kostenvolumen von über 1.198 Millionen € gemeldet. Schwerpunkt, bezogen auf die Bauwerkskosten des Baugenehmigungsgeschehens, sind die Schulgebäude. Für die 303 Schulbauvorhaben wurden 43 Prozent der Bauwerkskosten, das sind 517,4 Millionen €, von den Bauherren veranschlagt.

- Betrachtet man nur die Baugenehmigungen im Zeitraum von 1993 bis 2000 für die Errichtung von neuen Gebäuden, so ist festzustellen, dass rund 73 Prozent, das sind 871,2 Millionen € des Baukos- tenvolumens, für den Neubau dieser Gebäude eingesetzt wurden. Die Differenz zwischen den o.g.

1.198 Millionen € Bauwerkskosten insgesamt und den Aufwendungen für den Neubau sind die Kosten für die Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Diese Differenz beläuft sich auf rund 327,2 Milli- onen € in diesem Zeitraum.

- Bei über 1,2 Millionen Wohnungen am Jahresende 2000 haben sich in den zurückliegenden Jahren die Wohnverhältnisse für alle Einwohner des Landes Brandenburg positiv entwickelt, von knapp 31 qm im Jahr 1994 auf rund 36 qm Wohnfläche je Einwohner im Land Brandenburg. Der Wohngebä u- debestand im Land ist auf 550.164 Gebäude angewachsen. Seit dem Jahr 1994 sind insgesamt 80.554 Nettozugänge an Wohngebäuden zu verzeichnen. Das sind 17 Prozent mehr Wohngebäude als 1994. Verursacht wird dieser Nettozuwachs zum größten Teil durch den Neubau von Einfamilien- häusern mit einem Plus von 64.078 Gebäuden. Dies hat positive Wirkungen auf die Wohnsituation von Familien mit Kindern.

- Die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen unter 20 Jahren entwickelte sich positiver als bei den unter 25-Jährigen, nicht zuletzt als Folge der Förderung der Berufsausbildung durch die Landesregierung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Jugendliche eine schulische Ausbildung wählen, wenn keine geeigneten Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.

- Im Bereich der Hilfen und Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen hat sich insbe- sondere der Prozess der Integration kontinuierlich weiterentwickelt. Das betrifft sowohl die Tages- betreuung für Kinder im Vorschulalter als auch die schulische Integration. Dies war und ist ve rbunden mit einem Umdenken und Lernen aller an der Erziehung, Bildung, Betreuung und Förderung von Kin- dern und Jugendlichen mit Behinderungen beteiligten Menschen und Institutionen.

- Seit Beginn der Erfassung der Verkehrsunfälle im Jahr 1991 war im Jahr 2000 die bisher absolut geringste Anzahl von verunglückten Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden zu ver- zeichnen. In den Vorjahren schwankte die Anzahl jährlich um den Durchschnittswert von 9.459 Ver- unglückten. 1995 wurde der Höchstwert von 10.680 Verunglückten im Alter unter 27 Jahren registriert.

Gegenüber 1999 ging auch die Zahl der verunglückten Kinder, Jugendlichen und jungen Heranwach- senden im Straßenverkehr erfreulicherweise um 11,1 Prozent zurück. Die Zahl der Verunglückten insgesamt sank langsamer, aber immerhin um 6,3 Prozent. Der größte Rückgang von 14,6 Prozent wurde bei den Kindern unter 14 Jahren registriert. Die Zahl der Getöteten ging nach dem Erreichen des Höchstwertes im Jahr 1994 zurück und sank gegenüber 1991 um mehr als das Doppelte. Die Zahl der schwer Verletzten ging seit 1994 langsamer zurück. Im Jahr 2000 starben sieben von insge- samt 1.494 verunglückten Kindern bis unter 14 Jahren. Mit 456 verunglückten Kindernje 100.000 Einwohnern liegt dieser Wert unter dem Durchschnittswert der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der ge- töteten Kinder hat sich insgesamt deutlich reduziert.

- Die Sterblichkeit verringerte sich bei der Altersgruppe unter 25 Jahren in den zurückliegenden Jah- ren kontinuierlich. Auch im Jahr 2000 setzte sich mit 4,8 Personen je 10.000 der Bevölkerung dieser Trend - im Vergleich zum Jahr 1991 mit 7,6 Personen je 10.000 der Bevölkerung - fort. Auch die Säuglingssterblichkeit ist deutlich zurückgegangen. Waren im Jahr 1991 noch 7,6 gestorbene Säuglinge je 1.000 Lebendgeborenen zu beklagen, starben im Jahr 2000 noch 3,7 Säuglinge je 1.000 Lebendgeborenen.

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- Im Bereich delinquenten Verhaltens gibt es ebenfalls positive Entwicklungen. So ist im Jahr 2001 bei den jungen Menschen gegenüber dem Jahr 1998 ein Rückgang der Tatverdächtigenbelastungs- zahlen zu verzeichnen. Das heißt, die Zahl der Straftaten ging bezogen auf die Bevölkerungsgruppe zurück. Auch die Anzahl der registrierten Fälle der Gewaltkriminalität sank von 5.859 im Jahr 1998 auf 5.224 Fälle im Jahr 2001. Durchgängig zeigt sich in den Verurteiltenstatistiken die Tendenz, dass vom Jahr 1994 bis zum Jahr 2000 ein Anstieg und vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2001 eine Abnahme der Anzahl der verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden zu verzeichnen waren. Zeitgleich haben auch Gewaltbereitschaft und Gewaltakzeptanz bei Schülerinnen und Schülern signifikant abgenom- men.

- Nur ergänzend ist die Verbesserung der Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen im Land Bran- denburg zu nennen. Dies gilt besonders für die Verhütung von Karies. Hatten beispielsweise die 15- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schüler 1991/1992 noch durchschnittlich 7 Zähne mit Karieserfah- rung, waren es zehn Jahre später nur noch 4,2 Zähne.

Den deutlichen Verbesserungen der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen stehen problemati- sche Entwicklungen gegenüber, die verstärktes politisches Handeln auf Bundes-, Landes und kommuna- ler Ebene erfordern:

- Die Zahl der minderjährigen Sozialhilfeempfänger stieg im Zeitraum von 1994 bis 2000 um 24,3 Prozent von 17.585 auf 21.852. In der Altersgruppe der unter 7-Jährigen betrug die Steigerungsrate 35,6 Prozent. Bezogen auf die Geschlechter war das Verhältnis der minderjährigen Sozialhilfeem p- fänger ausgeglichen, d.h. etwa jeweils zur Hälfte erhielten Jungen und Mädchen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei Betrachtung der Altersgruppe der bis unter 25-Jährigen wird deutlich, dass mehr als jeder zweite Sozialhilfeempfänger in diese Altersgruppe gehört. Hier besteht ein deutlicher Zu- sammenhang mit der Einkommenssituation der Familien. So hatte im Jahr 2000 etwa ein Drittel der Familien mit Kindern ein monatliches Nettoeinkommen von unter 3.000 DM.

- Das Arbeitsmarktrisiko junger Menschen im Alter von 20 bis 25 Jahren ist sehr hoch. Die entspre- chende Arbeitslosenquote ist im Jahresdurchschnitt 2000 nochmals um einen Prozentpunkt auf 20,4 Prozent gestiegen. Sie liegt somit mehr als doppelt so hoch wie im Vergleichszeitraum in den alten Bundesländern. Die hohe Arbeitslosenquote junger Menschen im Alter von 20 bis 25 Jahren spiegelt vor allem die gravierenden Probleme an der so genannten zweiten Schwelle, dem Übergang von ei- ner Ausbildung in eine Beschäftigung, in den neuen Bundesländern, so auch im Land Brandenburg, wider. So zeigt eine Befragung von Betrieben im Land Brandenburg, dass im Jahr 2000 rund 39 Pro- zent der Auszubildenden, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten, von ihren Ausbil- dungsbetrieben im Anschluss an die Ausbildung übernommen wurden, in den alten Bundesländern lag die Übernahmequote hingegen bei 60 Prozent.

- Nach wie vor sind die Kinder im Land Brandenburg im Straßenverkehr am stärksten gefährdet: 478 Kinder je 100.000 Einwohnern im Alter unter 15 Jahren verunglückten im Jahr 2000; im gesamten Bundesgebiet waren es durchschnittlich lediglich 353 Kinder je 100.000 Einwohnern unter 15 Jahren.

- Auch wenn der Anteil von jungen Tatverdächtigen in einigen Bereichen gesunken ist, wird deutlich, dass sich dieser Anteil auf einem nicht hinnehmbarem Niveau bewegt. Deutlich wird das vor allem im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Nach wie vor weisen männliche Heranwachsende (18 bis 21 Jah- re) mit 15.554 Tatverdächtigen im Jahr 2001 je 100.000 Einwohnern die höchste Belastung auf.

4 Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

In dem Bericht werden die wesentlichen Handlungsfelder der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozi- alarbeit, Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung beschrieben. In dem Abschnitt zum Jugend- schutz wird u.a. auf die Themen eingegangen, zu denen nach dem Landtagsbeschluss vom 6.3.2002 zur

„Förderung der Verantwortung bei der Nutzung des Internets in Schule und Jugendhilfe“ (Drucksache 3/4286) zu berichten war. Als handlungsfeldübergreifende Themen werden die Fachkräfteentwicklung und

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die Fortbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte, die Auseinandersetzung mit Jugenddelinquenz so- wie die Förderung von Partizipation und Eigeninitiative der Kinder und Jugendlichen behandelt.

Im Mittelpunkt der Jugendhilfepolitik des Landes Brandenburg im Berichtszeitraum standen die weitere Stabilisierung der Strukturen der Jugendhilfe und die fachliche Weiterentwicklung und Qualifizierung der Angebote und Leistungen in den einzelnen Han dlungsfeldern.

Nicht erst seitdem moderne Managementmethoden Fragen der Qualitätsentwicklung in den Mittelpunkt stellen, ist die Güte der fachlichen Leistung in der Jugendhilfe zentrale Aufgabe der öffentlichen und freien Träger sowie der Jugendhilfepolitik. Qualitätsentwicklung als Daueraufgabe zielt in der Jugendhilfe darauf,

- die Wirksamkeit der Angebote zu erhöhen,

- die Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen und ihrer Eltern und damit die Akzeptanz der Ju- gendhilfeleistung zu steigern,

- die pädagogische Interaktion zu verbessern,

- gesellschaftliche Veränderungen und Veränderungen der Lebenssituation junger Menschen bei den Angeboten zu berücksichtigen,

- die Organisationsabläufe zu optimieren und Reibungsverluste möglichst zu vermeiden sowie

- eine möglichst hohe Effizienz der eingesetzten Gelder zu erreichen.

Neben den Gemeinden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nimmt das Land seine Verantwortung für die strukturellen Voraussetzungen einer qualifizierten Arbeit in der Jugendhilfe im We- sentlichen durch rechtliche Regelungen oder die Gestaltung der Förderbedingungen wahr. Im Bereich der rechtlichen Bindungen hat das Kindertagesstättengesetz für die Jugendhilfepolitik des Landes eine be- sondere Bedeutung. Es bestimmt die Rechtsansprüche und Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistung. Für die Qualitätsentwicklung durch Auflagen bei Landesförderung kann beispielhaft auf die Struktur der Förderung im 610 -Stellen-Programm hingewiesen werden, die vorsieht, dass die Weitergabe der Mittel nur im Rahmen einer abgestimmten Jugendhilfeplanung zulässig ist.

Um die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe zu verbessern, verfolgt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport folgende Strat egie:

- Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der Jugendhilfe soll so weit wie möglich von ausgebildeten sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt werden, d.h. von Erzieher/-innen oder Sozialarbeiter/-innen. Durch Zertifikatskurse wurde Frauen und Männern mit langjähriger Praxis- erfahrung eine Gleichstellung für das Arbeitsfeld ihrer Tätigkeit mit staatlich anerkannten Sozialarbei- terinnen und Sozialarbeitern ermöglicht. Die Zertifizierung für die Absolventinnen und Absolventen der hierzu angebotenen Kurse, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, ist im Sozialberufegesetz geregelt. In der weiteren Perspektive soll zwar der Fachausbildung der Vorzug vor Gleichstellungsangeboten gegeben werden, es sollen jedoch weiterhin in beschränktem Umfang Qualifikationsmöglichkeiten für so genannte Quereinsteiger angeboten werden.

- Zentrale Organisationseinheit des Landes für die Weiterentwicklung der Qualifikation der Fachkräfte und die Anpassung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten an sich ändernde Anforderungen ist das Sozial- pädagogische Fortbildungswerk (SPFW). Sein Angebotsspektrum umfasst alle Arbeitsfelder der Ju- gendhilfe und reicht von eintägigen Seminaren bis zu Veranstaltungsreihen. Besonderes Augenmerk wird im SPFW auf die Qualifizierung von Leitungskräften und auf die Entwicklung von regionalen Fortbildungsangeboten gelegt. Daneben ist die Notwendigkeit von Supervision fachlich unbestritten.

Deshalb sieht das SPFW auch Angebote zur Ausbildung von Supervisoren vor.

- Neben dem Sozialpädagogischen Fortbildungswerk existiert ein breites Spektrum von Fortbildungs- und Supervisionsangeboten anderer Träger. In begrenztem Umfang erhalten freie Träger der Ju- gendhilfe und der Landesjugendring Fördermittel des Landes für Fortbildungsveranstaltungen. Einige Träger, z.B. die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, können aus Eigenmitteln Fortbildungs- veranstaltungen anbieten.

- Zentrale Fachtagungen werden vom Land angeregt, finanziert oder durchgeführt. Sie ermöglichen es, Fachentwicklungen in einem größeren Zusammenhang zur Diskussion zu stellen und Anregungen zu

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geben. Sie dienen außerdem der Vernetzung der in der Jugendhilfe Tätigen. Diese Form thematisch konzentrierter Fachveranstaltungen stellt eine gute Möglichkeit dar, Jugendhilfe zugleich in der Öffent- lichkeit zu präsentieren. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer zentraler spezieller Veranstaltun- gen der einzelnen Handlungsfelder, z.B. die Brandenburger Jugendkulturtage, Jugendschutztage und in unregelmäßigen Abständen überregionale Fachtagungen.

- Im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg ist die Konkretisierung der allgemeinen Geset- zesvorgaben durch eine Einrichtungskonzeption verpflichtend vorgegeben. Dies ist ein Weg der Qua- litätsentwicklung, den andere Länder inzwischen ebenfalls anstreben. Durch die Arbeit an „Grundsät- zen der pädagogischen Arbeit“ und der Vorlage eines Entwurfs für einen „Normativen Rahmen für die Bildungsarbeit in Brandenburger Kindertagesstätten“ wird dieser Weg im Land Brandenburg konse- quent weitergegangen. Die Vielfalt der Jugendhilfe, die eine Chance der fachlichen Entwicklung dar- stellt, steht in der Gefahr, zu einer konzeptionellen und faktischen Beliebigkeit zu verkommen und damit zu einem wesentlichen Entwicklungshemmnis zu werden. Dem kann begegnet werden durch die öffentliche Diskussion von Standards der pädagogischen Arbeit. Die im Land Brandenburg bereits im Jahr 1994 mit den „Grundsätzen der pädagogischen Arbeit“ begonnene Suche nach einem „Mit- telweg zwischen staatlich verordnetem Erziehungsprogramm und allgemeiner Beliebigkeit“ (s. 2. Kin- der- und Jugendbericht 1998, Landtags -Drucksache 2/5664, S. 14) bekommt durch die nationale und internationale Standard-Debatte neuen Auftrieb.

- Mit der Förderung innovativer Vorhaben im Rahmen des Landesjugendplans sollen bisher nicht reali- sierte Entwicklungspotenziale in den einzelnen Handlungsfeldern der Jugendhilfe verdeutlicht und mobilisiert werden. Das Land Brandenburg hat eine Reihe von Modellvorhaben und Untersuchungen gefördert, die der Weiterentwicklung der Jugendhilfepraxis dienen. Sie sind in den einzelnen Han d- lungsfeldern des Teils II dargestellt. Im Anhang 2 befindet sich eine entsprechende Zusammenstel- lung mit den Fundstellen. Multiplizierbare Ergebnisse der Untersuchungen, Expertisen und Modellpro- jekte haben Auswirkungen auf landes - und zum Teil auch bundesweite Entwicklungen.

- Für eine gelingende Praxis ist die Möglichkeit von entscheidender Bedeutung, auf Beratung zurück- greifen zu können. Die Fachleute der Jugendhilfe arbeiten vielfach sehr vereinzelt, was die Gefahr problematischer Routinen und von Hilflosigkeit in Krisensituationen birgt. Fachliche Beratung erfolgt zunächst zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Einrichtung. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, durch fachliche Anleitungen die Beschäftigten zu unterstützen. Dies bezieht sich eben- so auf die Weiterentwicklung der konzeptionellen Grundlage der Arbeit. Für Kitas und Einrichtungen der Jugendarbeit unterstützt das Land Beratungssysteme, die vielfach von freien Trägern angeboten werden. Sie stehen zur Verfügung, um konflikthafte Konstellationen zu bearbeiten oder fachliche Wei- terentwicklungen in einzelnen Einrichtungen zu unterstützen.

- Wesentliche Aufgabe des Landesjugendamts ist es, die freien und öffentlichen Träger der Jugendhil fe in Fachangelegenheiten zu beraten. Schwerpunkte der Beratung lagen im Berichtszeitraum in der Un- terstützung der Fachkräfte bei der Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, insbesondere zu der Novelle des Kindertagesstättengesetzes und den bundesgesetzlichen Reformen des Kindschafts-, Jugendschutz- und Adoptionsrechts, sowie zur Abstimmung von Qualität und Finanzierung stationärer und teilstationärer Hilfen zur Erziehung zwischen Leistungsanbietern und Kostenträgern. Im Unter- schied zu Fortbildungsveranstaltungen, die grundsät zlich offen ausgeschrieben werden, richten sich die Veranstaltungen des Landesjugendamts in der Regel an einen definierten Kreis von Personen, zu denen kontinuierliche Arbeitsbeziehungen bestehen, z.B. Jugendamtsleiter/-innen, Jugendförderer oder Leiter/-innen der Pflegekinderdienste.

- Überregionale Kompetenzzentren dienen zur Bündelung von Fachwissen, das zur Weiterentwicklung der Praxis eingesetzt wird. Sie können als überregional tätige Institutionen das entsprechende Spez i- alwissen zur Verfügung stellen. Im Land Brandenburg gehören u.a. die Landesarbeitsstelle Frühförde- rung, die Landeskooperationsstelle Schule und Jugendhilfe, das Institut für soziale Arbeit, die Aktion Kinder- und Jugendschutz, das Sozialtherapeutische Institut Berlin-Brandenburg sowie die Konsultati- onskitas und die Überregionalen Pädagogischen Zentren dazu. Sie werden aus dem Landesjugend- plan finanziell gefördert.

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5 Jugendhilfe in der Wissensgesellschaft

Einer der entscheidenden Faktoren für die Qualität der Jugendhilfeleistungen ist die Berücksichtigung der Bildung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Bereits vor der breiten öffentlichen Diskussion in der Folge der Veröffentlichung der Ergebnisse der PISA-Studie war dies insbesondere für die Fachentwick- lung der Kindertagesbetreuung eines der zentralen Themen. Darüber hinaus hatte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Federführung für den am 17./18.5. 2001 verabschiedeten Beschluss der Jugendministerkonferenz zum Thema „Jugendhilfe in der Wissensgesellschaft“ (nachzulesen auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter dem Stichwort „Jugend“) übernom- men, in dem die Beiträge der einzelnen Arbeitsgebiete der Jugendhilfe unter dem Aspekt der Stärkung der Kompetenzen junger Menschen angesichts der Anforderungen der Wissensgesellschaft dargestellt und fachliche Weiterentwicklungen beschrieben wurden. Die Differenzierung zwischen formeller, nicht formel- ler und informeller Bildung in der Streitschrift des Bundesjugendkuratoriums „Zukunftsfähigkeit sichern!

Für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe“ sowie die Empfehlungen des „Forums Bildung“ zur frühen Bildung sind als weitere wichtige Beiträge zu nennen.

Die Veröffentlichung der PISA -Studie hat zu einem breiten öffentlichen Interesse am Thema „Bildung“

auch in den Handlungsfeldern der Jugendhilfe geführt. In der Debatte um Lernziele und Lerninhalte wird der Blick für zentrale Voraussetzungen lebenslangen Lernens in der Wissens- und Informationsgesell- schaft erneut geschärft. Die PISA-Studie stellt Kompetenzen von jungen Menschen in den Bereichen Le- sen, Mathematik und Naturwissenschaften in den Mittelpunkt. Dabei geht die Studie von einem umfas- senden Bildungsverständnis aus und unterzieht einer vergleichenden Betrachtung, was junge Menschen als Erwachsene an Fähigkeiten und Kompetenzen benötigen werden.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat dazu gemeinsam mit dem Jugendministerium Nord- rhein-Westfalens den Beschluss der Jugendministerkonferenz „Die PISA-Studie – eine Herausforderung für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe“ erarbeitet. Er ist auf der Internet-Homepage des Ministeriums dokumentiert. Die Jugendministerkonferenz hebt darin hervor, dass durch die Qualifizierung der Erzie- hungs- und Bildungsangebote die Potenziale junger Menschen mehr als bisher entwickelt und gefördert werden müssen. Sie hält es deshalb für erforderlich, dass sich alle Akteure der Jugendhilfe intensiv mit dem Ansatz und den Ergebnissen der PISA-Studie befassen und sich auf den verschiedenen Ebenen mit den anderen Akteuren, die an den Sozialisationsprozessen beteiligt sind, mit dem Ziel der Qualifizierung der Arbeit abstimmen.

Für die Jugendhilfe ist es wichtig, dass neben dem sozialen Lernen zugleich das kognitive Lernen, das Lernen des Lernens, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Fragen der Entwicklung der Sprach- kompetenz in allen Handlungsfeldern der Jugendhilfe stärker Berücksichtigung finden. In dem oben ge- nannten Beschluss der Jugendministerkonferenz heißt es dazu weiter: „Nur dann können Jugendhilfean- gebote dazu beitragen, die Lernbereitschaft und die Selbstbildungsprozesse der jungen Menschen zu unterstützen, ihre Problemlösungskompetenzen zu stärken, ihre Möglichkeiten zur Aneignung der Welt zu erhöhen und ihre Chancen zum Erwerb von Wissen und Kompetenzen zu verbessern.“ Ein zentraler As- pekt für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe wird in den Bereichen der nicht formellen und informellen Bildung gesehen. Dabei bieten sich vielfältige Ansatzpunkte für eine konzeptionelle Ausrichtung aller Handlungsfelder der Jugendhilfe auf umfassende Partizipation, Selbstbestimmung und Stärkung der Ei- genaktivitäten junger Menschen. Dies deckt sich im Wesentlichen mit einem Bildungsverständnis, das die individuellen Aneignungsprozesse in den Mittelpunkt stellt. Insbesond ere sollen dabei

- der Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung präzisiert werden,

- die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Schule besonders bedacht werden (Übergang vom Kin- dergarten zur Schule, außerunterrichtliche Angebote, Benachteiligtenförderung),

- die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule gestärkt werden,

- Ganztagsangebote bedarfsgerecht ausgebaut werden,

- sozial und individuell benachteiligte Kinder und Jugendliche durch eine bessere Verzahnung von Ju- gendhilfe- und Schulangeboten gefördert werden,

- die Bildungs- und Erziehungskompetenz der Familie durch unterstützende Angebote und Maßnahmen gestärkt werden,

- sowohl die Ausbildung als auch die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte unter stärkerer Berücksichtigung der Förderung von Bildungsprozessen weiterentwickelt werden.

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sicht igung der Förderung von Bildungsprozessen weiterentwickelt werden.

6 Jugendhilfeangebote zwischen Selbstorganisation, Jugendclubs und erzieherischen Hilfen

Viele Angebote der Jugendhilfe sind Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Das gilt für die zahlreichen Jugendclubs, die wichtige Treffpunkte sind, genauso wie für familien - und einzelfallorien- tierte Hilfen in Belastungs - und Krisensituationen. Die Entwicklung der Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe im Land Brandenburg war im Berichtszeitraum durch zwei in gewisser Weise in Spannung zueinander stehende Entwicklungsrichtungen geprägt. Zum einen ist eine nahezu durchgehende fachliche Konsolidierung zu beobachten, zum anderen jedoch prägt die schon im letzten Berichtszeitraum begin- nende Verknappung der finanziellen Ressourcen die fachliche Entwicklung in spürbarem Maße. Es ist festzustellen, dass sich leitende Ideen wie die Lebensweltorientierung der Angebote der Jugendhilfe, die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern an der Ausgestaltung der Angebote und Leistun- gen oder die Bedeutung fachlich gut qualifizierten Personals nahezu überall als Leitgedanken durchge- setzt haben, auch wenn ihre Umsetzung vielfach noch an Grenzen stößt.

Die fachliche Entwicklung ist jedoch zugleich dadurch geprägt, dass der Landesjugendplan der Entwick- lung der Personal- und Sachkosten nicht angepasst werden konnte und die Spielräume der örtlichen Trä- ger der öffentlichen Jugendhilfe in finanzieller Hinsicht immer enger geworden sind. Eine finanzielle För- derung neuer fachlicher Ansätze und die Finanzierung modellhafter Vorhaben mit dem Ziel der Erprobung innovativer methodischer Ansätze sind damit in allen Handlungsfeldern der Jugendhilfe in immer geringer werdendem Umfang möglich. Die wesentlichen fachlichen Bemühungen richteten sich daher auf die Ver- besserung der vorhandenen Angebote und Leistungen durch die Einführung von Instrumenten der Quali- tätsentwicklung und Qualitätssicherung.

Bedenkliche Folgen hat die Verknappung der Ressourcen dort, wo die einzelnen Handlungsfelder der Jugendhilfe in finanzielle Konkurrenz zueinander geraten. Die kommunale Jugendhilfepraxis steht vor der Herausforderung, in den Spannungen, die sich in dem Viereck zwischen gesetzlichen Ansprüchen, Fac h- lichkeit, dem vorhandenen Bedarf junger Menschen und den Kosten der Angebote und Leistungen der Jugendhilfe ergeben, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden. Wenn etwa notwendige Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung zulasten der Jugendförderung gehen, gerät leicht aus dem Blick, dass auch die Ansprüche junger Menschen auf Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieheri- schen Kinder- und Jugendschutzes nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII gesetzliche Ansprüche sind, die be- darfsgerecht vorgehalten werden müssen. Der Bedarf bemisst sich dabei nicht nach den verfügbaren Haushaltsmitteln, sondern muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelt werden und soll sich im Jugendförderplan des jeweiligen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe niederschlagen.

Eine zentrale Rolle in der fachlichen Entwicklung der Angebote und Leistungen der Jugendhilfe spielen die Träger der freien Jugendhilfe. Es wäre falsch, ihre Bedeutung auf die von professionellen Dienstleistern für die öffentliche Hand zu reduzieren. Das breite Spektrum von Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe wäre ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen in den Strukturen der freien Träger nicht aufrechtzuerhalten. Durch dieses bürgerschaftliche Engagement beeinflussen die freien Trä- ger – nicht zuletzt durch die Mitarbeit in den Jugendhilfeausschüssen – die Entwicklung der Jugendhilfe über die von ihnen verantworteten Angebote und Leistungen hinaus in nicht zu unterschätzendem Maße.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und jungen Männern an den Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe als fachliche und jugendhilfeplanerische Herausforderung wird sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern der Jugendhilfe bisher eher unzureichend in den Blick genommen. Die Strategie des „Gender mainstreaming“ wird sich zukünftig auch in der Jugend- hilfe stärker durchsetzen. Dabei wird die Frage der gleichmäßigen Repräsentanz der Geschlechter und der gleichmäßigen Partizipation an den Ressourcen der Jugendhilfe wesentlich offensiver zu diskutieren sein als dies bisher der Fall war.

In den einzelnen Handlungsfeldern sind folgende Entwicklungen von besonderer Bedeutung:

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Für die Jugendverbandsarbeit ist das Gefälle einerseits zwischen dem zum Teil nur punktuell ausgerichte- ten Interesse vieler junger Menschen, ihre Freizeit gemeinsam mit Gleichaltrigen (in einer peer group) zu verleben sowie das wertorientierte und themenzentrierte Angebot wahrzunehmen, und andererseits der auf kontinuierliche Mitarbeit und Interesse an Struktur- und Organisationsarbeit angewiesenen Arbeit in vielen Verbänden kennzeichnend. In beiden Bereichen hat das hauptamtliche Personal inzwischen erheb- liche Bedeutung. Zukünftig werden die Jugendverbände ihr Profil in erster Linie durch die Weiterentwick- lung ihrer Arbeit in den örtlichen Gruppen schärfen müssen, um angesichts der demografischen Entwick- lung ihre Rolle bei der Selbstorganisation der Jugend im Land Brandenburg behalten zu können.

In der offenen Jugendarbeit ist durch das Programm zur Förderung von Personalkosten in der Jugendar- beit und Jugendsozialarbeit die personelle Grundversorgung gesichert. Während in städtischen Räumen die Angebote der Jugendarbeit neben anderen, auch gewerblichen, Freizeitangeboten stehen, sind Ange- bote der offenen Jugendarbeit in ländlichen Gebieten in vielen Fällen die einzigen Freizeitangebote für junge Menschen. Dies führt dazu, dass es neben den hauptamtlich betreuten Einrichtungen eine Vielzahl von Einrichtungen gibt, die von den jungen Menschen selbst verantwortet werden. Dies zeigt, dass es einen ausgeprägten Willen junger Menschen gibt, sich für ihre Angelegenheiten selbst verantwortlich zu zeigen. Die fachliche Begleitung dieses bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen ist eine der Hauptaufgaben der Jugen dkoordinatoren im ländlichen Raum.

Der Qualifikationsstand der sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der offenen Jugend- arbeit hat sich in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Insbesondere auf den aus dem 610- Stellen-Programm geförderten Stellen sind unterdessen überwiegend Fachkräfte im engeren Sinne be- schäftigt. Die Jugendämter haben in der Trägerberatung ein Hauptaugenmerk insbesondere auf diese Frage gerichtet. Dennoch ist die personelle Situation durch ungünstigere Arbeitsbedingungen als in ande- ren Feldern der sozialen Arbeit und wegen der schlechten finanziellen Rahmenbedingungen, teilweise durch schlechtere Bezahlung geprägt, was es schwer macht, Sozialpädagogen über längere Zeit in der Jugendarbeit zu binden. In ländlichen Regionen geschieht es aus diesen Gründen immer wieder, dass Personalstellen in der Kinder- und Jugendarbeit zuweilen nicht qualifiziert besetzt werden können. Die Hauptthemen der nächsten Jahre werden die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die Auseinan- dersetzung mit den Folgen der demografischen Entwicklung und – auch unter bildungspolitischen Ge- sichtspunkten – die engere Kooperation mit den Schulen sein.

Ein Schwerpunkt der fachlichen Entwicklung der außerschulischen Jugendbildung war es, beispielhafte Angebote an der Schnittstelle zwischen außerschulischer Jugendbildung und Schule zu realisieren. Mit den Methoden der außerschulischen Jugendbildung, insbesondere der Freiwilligkeit der Teilnahme und der Betonung des nicht formellen und sozialen Lernens, sind Chancen gegeben, die zuweilen vorhandene Sprachlosigkeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern einerseits und Schülerinnen und Schülern andererseits oder zwischen den Schülerinnen und Schülern selbst aufzubrechen und sich solchen Themen wie Um- gang mit Konflikten, Zukunftsperspektiven, Demokratiebewusstsein und gesellschaftliche Verantwortung anders zu nähern als dies am Lernort Schule möglich ist. Die Träger der außerschulischen Jugendbildung sehen sich der Anforderung ausgesetzt, ihr inhaltliches Profil in dieser Hinsicht zu schärfen und dauerhaf- te Kooperationsformen mit anderen Trägern der Jugendarbeit und mit Schulen zu entwickeln, die Res- sourcen zu bündeln und ihre Kompetenz für nicht formelle und soziale Bildungsprozesse in die Diskussion um die Bildung in unserer Gesellschaft einzubringen.

Die Einrichtungen des Kinder- und Jugendtourismus sind im Berichtszeitraum von der Landesregi erung stärker in den Blick genommen worden. Eine im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport durchgeführte Potenzialanalyse hat festgestellt, dass im Land Brandenburg etwa 200 solcher Einrichtun- gen gemeinnütziger und privater Träger mit über 10.000 Betten vorhanden sind, und deren wirtschaftliche Bedeutung deutlich gemacht. Daraus folgernd hat die Landesregierung eine „Qualitätsoffensive Kinder- und Jugendtourismus“ ins Leben gerufen, die die Entwicklung einer Marketingplattform, die Erschließung von Mitteln der Wirtschaftsförderung für gewerbliche Einrichtungen und im Rahmen der INNOPUNKT- Kampagne des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ein Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solchen Einrichtungen umfasst. Ein zukünftig zu lösendes Problem bleibt der Subs tanzverzehr der Einrichtungen, der dadurch entsteht, dass die geringen Erträge bei vielen Einrichtungen nicht die notwendi gen investiven Aufwendungen zum Standarderhalt decken können. Dabei werden sich auch die gemeinnützigen Träger den Strukturen gewerblicher Betriebe annähern müssen.

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Im Zusammenhang mit spektakulären Einzelfällen wird in der Öffentlichkeit immer wieder die Frage der geschlossenen Unterbringung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung diskutiert. Dabei wird außer Acht gelassen, dass der Anteil dieser „schwierigsten Fälle“ im Verhältnis zur Gesamtzahl der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen verschwindend gering ist. Ein bemerkenswertes Ergebnis einer vom Landesjugendamt in Auftrag gegebenen Untersuchung ist, dass in jedem dieser Einzelfälle im Land Brandenburg bereits eine lange „Jugendhilfekarriere“ vorlag und zwischen Aufwand und Nutzen für den Einzelfall eine deutliche Diskrepanz besteht. Daraus ergibt sich zum einen, dass in den Fällen, in denen Jugendämter bereit sind, die hohen Kosten einer geschlossenen Unterbringung aufzubringen, zu prüfen ist, ob für diese Kosten nicht auch geeignete Betreuungssettings ohne die auch rechtlich problematische Freiheitsbeschränkung ausreichend sind, zum anderen, dass die Qualität der Arbeit der Jugendhilfeinstitu- tionen spürbar verbessert werden muss. Dieser Zielsetzung dienten ein zweijähriges Förderprogramm des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Heimen und die vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossene Empfehlung „Alternativen zur geschlossenen Unterbrin- gung von schwierigsten Kindern und Jugendlichen“.

Im Bereich der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung liegen zu den mit der Einführung der

§§ 78a bis 78g SGB VIII verbundenen Hoffnungen auf Kostenersparnis keine und zur Qualitätssteigerung nur vereinzelte Erkenntnisse vor. Bei der Einführung der vertraglichen Vereinbarungen zur Leistung, zum Entgelt und zur Qualitätsentwicklung wurde von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zum großen Teil auf die bisherige Praxis (im Rahmen der Kostensatzvereinbarungen) zurückgegriffen. Die damit verbundene Gelegenheit, eigene Standards zu entwickeln und zu entsprechenden Vereinbarungen auf Landesebene zu kommen, wurde bisher nur sehr begrenzt genutzt. Das mit der Gesetzesänderung eingeführte Vertrags - und Prospektivitätsprinzip schließt ein, dass die Träger sowohl Überschüsse erwirt- schaften können als auch eventuell auftretende Verluste selbst tragen müssen. Es ist zu beobachten, dass dieser Denkansatz teilweise bei den öffentlichen Trägern nicht vollständig nachvollzogen worden ist.

Für die freien Träger bedeutet dies angesichts rückläufiger Belegungsquoten eine erhöhte Flexibilisierung des Personaleinsatzes durch Entlassungen, Änderungskündigungen oder vorsorgliche Flexibilitätsklau- seln in den Arbeitsverträgen, was bei den betroffenen Fachkräften eine erhebliche Verunsicherung zur Folge hat.

Die zu den stationären und teilstationären Angeboten gemachten Aussagen zum Fehlen von Fachstan- dards gelten für die ambulanten Hilfen zur Erziehung in verstärktem Maße. Erst seit dem Jahr 2002 sind bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Ansätze zur Entwicklung eines entsprechenden Vertragssystems erkennbar. Insbesondere im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe, die eine immer stärker werdende Bedeutung gewinnt, zeigen sich die Folgen unklarer Aufträge oder unklarer Rol- lendefinitionen zuweilen in einer Überlastung und in nicht zufriedenstellenden Ergebnissen. Gleichzeitig ist positiv festzustellen, dass der Anteil der einschlägig ausgebildeten Fachkräfte in den ambulanten Hilfen zur Erziehung im Verhältnis zur Mitte der 90er Jahre deutlich angestiegen ist.

7 Kindertagesbetreuung

Ein wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagesbetreuung. Gerade hier haben sich in den letzten Jahren durch die demografische Entwicklung große Veränderungen vollzogen. Der langsame Wiederanstieg der Zahl der Geburten seit dem Jahr 1995 hat sich erfreulicherweise fortgesetzt.

Der Versorgungsgrad der beiden unteren Altersgruppen stieg dabei an, während der der Hortkinder ge- sunken ist.

Die demografische Entwicklung hat deutliche Auswirkungen auf die Stellenentwicklung des pädagogi- schen Personals. Trotz eines Anstiegs der Stellen zur Betreuung der unter dreijährigen Kinder kam es insgesamt zu einem Rückgang der aus den belegten Plätzen ermittelten Stellen um 2.224. Da der relative Anteil der Hortjahrgänge sinkt und die jüngeren Jahrgänge stärker werden, zeichnet sich allerdings lang- sam aber sicher das Ende der dramatischen Umbrüche und Kündigungswellen ab. Es war seit dem 2.

Kinder- und Jugendbericht ein weiterer Rückgang der Vollzeitbeschäftigung unter Erzieherinnen und Er- ziehern festzustellen, und der Altersdurchschnitt der Erzieherinnen und Erzieher hat sich ebenfalls weiter erhöht. Nach den dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Trägermel dungen vorliegenden Daten

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liegt er derzeit bei knapp über 45 Jahren. Da etwa ab dem Jahr 2004 vermehrt Erzieherinnen und Erzie- her in den Ruhestand treten werden, wird erheblicher Ersatzergänzungsbedarf entstehen. Mittelfristig ist damit zu rec hnen, dass auch im Landesmittel, so wie es sich bereits jetzt im engeren Verflechtungsraum darstellt, Absolventinnen und Absolventen der Erzieherfachschulen gute Berufsaussichten haben werden.

Im Berichtszeitraum wurde der gesetzliche Rahmen im Bereich Kindertagesbetreuung zweimal geändert.

Bei der Änderung im Jahr 1999 handelte es sich im Wesentlichen um eine Umstellung der Finanzierung.

Durch eine Änderung der Kita-Personalverordnung und die dementsprechende Anpassung der Verord- nung über die Höhe der Landeszuschüsse sowie der Kindertagesstätten-Betriebskostenverordnung parti- zipierte das Land an der auf kommunaler Ebene bereits vollzogenen Differenzierung der Betreuungszei- ten. Diese Änderung wirkte sich zwar auf die Refinanzierung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugend- hilfe aus, nicht jedoch auf die Qualität der Betreuung.

Mit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes durch das Haushaltsstrukturgesetz 2000 und der No- velle vom 7.7.2000 wurde das Kindertagesstättengesetz (KitaG) in zentralen Bereichen verändert:

1. Es wurde eine engere Anbindung des Rechtsanspruchs an Bedarfslagen der Kinder und ihrer Famili- en vorgenommen, und der Rechtsanspruch wurde eingeschränkt bzw. an bestimmte Voraussetzun- gen geknüpft. Gleichzeitig wurde die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in § 1 KitaG festgeschrieben.

2. Während die Finanzierung der Einrichtungen selbst weitgehend unverändert blieb, wurden die Fi- nanzströme Land - Kreis - Gemeinde einer grundsätzlichen Umorientierung unterzogen. Die vorherige Mitfinanzierung der tatsächlich belegten Kita-Plätze durch das Land und den Kreis wurde zu einer Förderung der Aufgabenwahrnehmung: Die Kinderkostenpauschale wurde eingeführt, die - unabhän- gig von Art und Umfang der Betreuung der Kinder - entsprechend den örtlichen Gegebenheiten für ein differenzierteres, bedarfsgerechtes Angebot eingesetzt werden kann.

3. Das Kindertagesstättengesetz wurde für weitere Angebotsformen geöffnet.

4. Die Leistungsverpflichtung wurde auf die Gemei nden übertragen.

Die Bestimmungen, denen zufolge die kreisangehörigen Gemeinden für den Rechtsanspruch auf ei- nen Kindertagesstättenplatz einzustehen und für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätzen zu sorgen haben, sind vom Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. März 2003 als unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt worden, da sie dem Bundesrecht widersprechen. Die Regelungen blei- ben jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2003 in Geltung.

Die Strukturveränderungen wurden und werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, vom Landesjugendamt und vom Sozialpädagogischen Fortbildungswerk mit vielfältigen Veranstaltungen, Pro- jekten und Materialien begleitet und unterstützt. Trotz aller Umstellungsschwierigkeiten hat sich gezeigt, dass insbes ondere die von Eltern und Unterstützern der Volksinitiative geäußerten Befürchtungen nicht Wirklichkeit geworden sind. Zwar wurde eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Kindertages- betreuung insofern vorgenommen, als Mindestansprüche eingeführt und darüber hinausgehende Ansprü- che an die tatsächliche familiäre Situation geknüpft wurden; ein bedarfsgerechtes Angebot und die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf sind im Land Brandenburg jedoch auch weiterhin gewährleistet.

Die Lebensbedingungen und Arbeitsrhythmen von Familien werden zunehmend vielfältiger; gleichzeitig werden Handlungsspielräume aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen enger. Diese Entwicklungen finden ihre Entsprechung in den Zielsetzungen und der Öffnung des Kindertagesstättengesetzes. Die Kindertagesbetreuung hat nach § 1 Abs. 1 KitaG die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleis- ten und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Der Leistungsverpflichtete hat nach § 12 Abs. 1 KitaG für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen, in Tagespflege oder in anderer geeigneter Form zu sorgen. Nach § 2 Abs. 3 KitaG kann Kindertagesbetreuung im Verbund oder in Kom- bination mit anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Schul - und Sozialwesens durch- geführt werden.

Die strukturellen Veränderungen sind eng mit fachlichen Entwicklungen verknüpft. Nicht zuletzt aus den Projekten, die die Strukturveränderungen begleiteten („Qualität trotz Kostendruck“, „Di versifikation des Angebots“), sind wesentliche fachliche Impulse entstanden, die die Entwicklung von anderen Angebots- formen wie auch die Arbeit in den Regeleinrichtungen selbst maßgeblich beeinflussen.

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Die Angebotsformen differenzieren sich. Die Tagespflege ist nun für unter zweijährige Kinder rechtsan- spruchserfüllend und steht damit grundsätzlich gleichwertig neben dem Besuch einer Kita. Um die Akzep- tanz der Tagespflege zu erhöhen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen zu bieten, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport für vielfältige Maßnahmen über 300.000 € zur Verfü- gung gestellt. Seit dem Jahr 2002 werden dafür außerdem Mittel aus dem ESF bereitgestellt. Insgesamt können so jeweils mindestens 150 interessierte Tagespflegepersonen pro Jahr an Vorbereitungs- und Grundkursen teilnehmen.

Neben der Tagespflege sind noch viele andere Angebotsformen denkbar: Krabbelgruppen oder Mütter- Treffpunkte, Arbeitsgemeinschaften an der Schule, besondere Angebote für so genannte Fahrschülerin- nen und -schüler, Kooperation von Hort und Schule und Kooperationen mit freien Trägern im Jugendfrei- zeitbereich. Es ist zu erwarten, dass zukünftig deutlich stärker als bisher eine Verschiebung von der klas- sischen Institution Kindertagesstätte hin zu vielfältigen Angebotsformen stattfinden wird.

Die Qualität der Kindertagesbetreuung wird derzeit vornehmlich über die Festsetzung verbindlicher und einheitlicher Standardvorgaben – die „Inputs“ – geregelt, während Vorstellungen über die gewünschten Ziele und die Messbarkeit der Ergebnisse – den „Output“ – erst in jüngster Zeit Eingang in Fachdiskussio- nen gefunden haben. Werden die Angebote und Dienste differenzierter und vielfältiger sowie die Land- schaft dementsprechend unüberschaubarer, steigt die Notwendigkeit, die Diskussionen voranzutrei ben und über neue Wege de r Qualitätsmessung, Qualitätsbeobachtung und Qualitätssicherung nachzuden- ken. Gleichermaßen werden sich die Steuerungsaufgaben und die eingesetzten Instrumente verändern.

Neben der fachlichen Beobachtung und wissenschaftlichen Begleitung der Veränderungen werden For- men und Möglichkeiten der Messung des Outputs und einer Qualitätsbeobachtung über die Kontrolle von Input-Standards hinaus an Bedeutung gewinnen.

In diesen Zusammenhang sind die bisherigen Ansätze zur Qualitätsbeobachtung (Qualitätsmonitoring) zu stellen, die das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Berichtszeitraum im Bereich Kindertages- betreuung initiiert und gefördert hat. Dabei wurden jeweils verschiedene Kindertagesstätten und auch Tagespflegepersonen mithilfe von Messskalen auf ihre realisierte Betreuungsqualität hin betrachtet. Die an dem Modellprojekt „Qualität trotz Kostendruck“ beteiligten Einrichtungen wurden zu Beginn und zum Ende des Beratungsprozesses mit dem Instrument der Kindergarteneinschätzskala KES in Bezug auf die Ent wicklung der Qualität ihrer Arbeit untersucht; gleichzeitig wurden die Konsultationskitas des Landes erstmalig mit der KES in ihrer Qualität gemessen. Darüber hinaus wurden 24 weitere Einrichtungen ein- bezogen, die im Jahr 1994 bereits im Rahmen einer bundesweiten Untersuchung gemessen worden wa- ren.

Es konnte u.a. festgestellt werden, dass die untersuchten Kitas im Land Brandenburg klar erkennbare relati- ve Stärken und relative Schwächen in der pädagogischen Prozessqualität aufwiesen. Die Ergebnisse stim- men nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie, aber auch angesichts der Tenden- zen in manchen Landkreisen, die Praxisberatung zu reduzieren, bedenklich. Sie werden sicher die zukünfti- gen Schwerpunkte mitbestimmen, von denen einer - neben der weiteren Förderung der Praxisunterstüt- zungssysteme - die Fortsetzung des Qualitätsmonitorings von Kitas im Land Brandenburg sein wird. So werden im Rahmen des seit Mai 2002 laufenden „Kita-Qualitäts-Wettbewerbs“ weitere 50 Einrichtungen mit der KES gemessen.

Die Messungen mit immer denselben bzw. verwandten Skalen ermöglichten damit sowohl einen längsschnittlichen als auch einen querschnittlichen Qualitätsvergleich. Verstetigung und Verbreitung der Qualitätsbeobachtung im Land Brandenburg sollen Ansatzpunkte für die fachliche Weiterentwicklung geben, den Eltern Orientierungen ermöglichen und Basisdaten für die politische Steuerung liefern. Die Einzelergeb- nisse wurden in der „Kita-Debatte“, die das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport herausgibt, wie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport dargestellt und damit der öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht.

Im Jahr 1996 regte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Initiative zu einem länderübergrei- fenden Modellprojekt „Zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen“ an, das ab dem Jahr 1997 zusammen mit den Ländern Sachsen und Schleswig-Holstein und unter maßgeblicher Finanzbeteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt wurde. Bereits im 2.

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Kinder- und Jugendbericht 1998 stellte die Landesregierung fest: „Das Thema „Bildung“ ist eines der gro- ßen Zukunftsthemen.“ Dies hat sich schon für den Zeitraum der letzten vier Jahre in nicht vorher gesehe- ner Art bewahrheitet. Denn inzwischen sind nicht nur durch die Empfehlungen des „Forums Bildung“, son- dern insbesondere durch die PISA-Studie die Leistungskraft und die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems in die Fachdiskussion und die öffentliche Wahrnehmung geraten. Es gibt daher gute Gründe, die von Wissenschaft und Praxis gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse des Modellprojekts „Zum Bildungsauftrag von Kindertagesstätten“, die den Einrichtungen im Land Brandenburg zur Verfügung ge- stellt wurden, zur Kenntnis zu nehmen. Im Ergebnis des Modellprojekts wird das „konstruierende Kind“ in den Mittelpunkt des Bildungsauftrags gestellt, das Kind, das sich ein Bild von der Welt macht, sich die Welt aneignet. Diese Erkenntnisse und die vorgeschlagenen Wege zur Einlösung des Bildungsauftrags entsprechen in bemerkenswerter Weise den jetzt aktuell diskutierten Befunden. Ein Schwerpunkt der Fachentwicklung im Land wurde und wird daher auf die Verbesserung der Bildungsarbeit der Kinderta- gesstätten gelegt.

In dem an das Projekt „Bild ungsauftrag“ anschließenden „10-Stufen-Projekt-Bildung“ werden derzeit Transferwege und Materialien entwickelt und erprobt, um die vorhandenen wissenschaftlichen Erkennt- nisse über die Entwicklung von Kindern für die pädagogische Praxis verfügbar zu machen. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen auch die „Grenzsteine der Entwicklung“ angewendet und in ihrer praktischen Handhabung geprüft werden. Damit Erzieherinnen und Erzieher Entwicklungsbeeinträchtigungen früher erkennen, wurden in den vergangenen Jahren modellhaft verschiedene Instrumente erprobt. Dabei erwie- sen sich die „Grenzsteine der Entwicklung“ als alltagstaugliches Instrument zur Verbesserung der Früher- kennung von Entwicklungsbeeinträchtigungen durch regelmäßige und systematische Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung von Kindern. Dieses Instrument soll allen Erzieherinnen und Erziehern bekannt gemacht und sein Einsatz in der Kindertagesbetreuung verstärkt werden.

Darüber hinaus wurde ein Gutachten zur „Erarbeitung von Standards der Bildungsarbeit in Kindertagesstät- ten“ erstellt. Darin wurden Bildungsbereiche und bezogen auf diese Bereiche die Aufgaben für die Erfül- lung des Bildungsauftrags der Kindertagesstätten formuliert. Aufbauend auf den Vorarbeiten (insbesonde- re aus dem Projekt „Zum Bildungsauftrag von Kindertagesstätten“) wurde ein Vorschlag für die Bildungs- arbeit der Kindertagesstätten vorgelegt, in dem sowohl Standards hinsichtlich der Bildungsgelegenheiten (Inhalte) als auch der Bildungswege (Methoden und Verfahren) formuliert werden.

8 Arbeit, ein kostbares Gut – für Jugendliche ein entscheidender Schlüssel zur Lebensplanung

Die Beseitigung der Arbeitslosigkeit gehört zu den zentralen gesellschaftspolitischen Themen. „Was die Einschätzung Jugendlicher anlangt, welche Probleme in der heutigen Gesellschaft besonders dringlich sind, so zählen jeweils mehr als die Hälfte aller Befragten ´Arbeitsmarkt´ sowie ´Kinder und Familie´ zu den wichtigsten Problemen.“ (14. Shell-Jugendstudie, S. 215). Arbeit und Beruf sind für junge Menschen von groß er Bedeutung bei der Suche nach Identität, gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Anerkennung und materieller Absicherung. Sie stehen im Zentrum ihrer Lebensplanung und sind ein entscheidender Schlüssel zur Lebensplanung. Die Landesregierung betrachtet die frühzeitige und nachhaltige Integration junger Menschen in den ersten Arbeitsmarkt als ein Kernelement der Landespolitik zur Verbesserung ihrer Zukunftsperspektiven. Sie setzt zum Erreichen dieser ehrgeizigen Zielstellung gerade angesichts schwie- riger Rahmenbedingungen auf zwei Ansätze:

1. die Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots (Integration an der „1. Schwelle“) und

2. die Hilfestellung und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme, in der Regel nach einer Ausbildung (Integration an der „2. Schwelle“).

Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität einer Region oder eines Landes hängen maßgeblich davon ab, welche Arbeitsmarktchancen und Qualifizierungsmöglichkeiten jungen Menschen angeboten werden.

Die Landesregierung konzentrierte sich ab dem Jahr 1998 vor allem auf Maßnahmen zur Stabilisierung und Erweiterung der betrieblichen Ausbildungsbasis sowie zur Schließung vorhandener Ausbildungsplatz- lücken. Zur Erreichung dieser Ziele wurde insbesondere vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit

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und Frauen folgende Strategie mittels entsprechender Fördermaßnahmen verfolgt:

- Die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in neuen Berufen wurde erhöht, die Übernahme von so ge- nannten Konkurslehrlingen unterstützt sowie der Frauenanteil, insbesondere in für Frauen untypi- schen Berufen, zu erhöhen versucht.

- Zum Zweck der Vergrößerung der Ausbildungsbetriebsquote und der Verbesserung der betriebl ichen Ausbildungsqualität wurde ein Schwerpunkt auf die Förderung von Ausbildungsverbünden gelegt.

- Mithilfe von Projektförderungen eines Ausbildungsplatzmanagements bei Kammern, der Finanzie- rungsbeteiligung an Wirtschaftsmodellversuchen des Bundes sowie von Modellvorhaben auf Landes- ebene wurden die Qualität und die Innovationsfähigkeit der beruflichen Ausbildung gefördert, um auch in Zukunft Jugendlichen ein modernes Ausbildungsangebot zu eröffnen.

- Die Finanzierung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für nicht vermittelte Bewerberinnen und Be- werber steht weiterhin im Mittelpunkt der Ausbildungsförderung. Dabei handelt es sich um die be- triebsnahe Ausbildung bei den Ausbildungsringen bzw. Ausbildungsvereinen der Kammern sowie um das schulisch-kooperative Modell in Oberstufenzentren in Zusammenarbeit mit fachpraktischen Aus- bildungsstätten.

- Seit dem Jahr 2000 ist darüber hinaus die Programmkomponente „Junge Frauen in neue Berufe“

eingeführt worden, mit deren Hilfe Mädchen und junge Frauen ohne Ausbildung verstärkt in zukunfts- trächtigen Berufen ausgebildet werden.

- Mit der Förderung berufspädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe werden Jugendli- chen mit besonderen Integrationsproblemen sozialpädagogische Hilfen bei der Berufsausbil dung, der Berufsorientierung und -vorbereitung, der qualifizierenden Beschäftigung und der beruflichen Einglie- derung angeboten.

Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit am Übergang von der beruflichen Ausbildung in den Arbeits- markt, also an der so genannten „2. Schwelle“, nutzte das Land in den vergangenen Jahren insbesondere die Angebote der Bundesregierung. Für das Jugendsofortprogramm wird jährlich eine Milliarde Euro be- reitgestellt. Das Jugendsofortprogramm ist zweigeteilt. Es enthält sowohl Angebote für Ausbildung su- chende Jugendliche wie Trainingsmaßnahmen, außerbetriebliche Ausbildung, Nachholen der Berufsbil- dungsreife, Arbeit und Qualifizierung AQJ als auch Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche wie Nach- und Zusatzqualifizierung, Lohnkostenzuschüsse zur Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen, ABM mit Qualifizierung, beschäftigungsbegleitende Hilfen, soziale Betreuung und Hinführung zu Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Mobilitätshilfen. In Maßnahmen des Jugendsofortprogramms waren in den Jahren 1999 bis 2002 knapp 38.000 junge Menschen integriert, davon waren rund 40 Pro- zent junge Frauen.

Die Landespolitik steht vor der Herausforderung, dass sich der Wechsel von einer (gleichermaßen demo- grafisch wie wirtschaftlich bedingt) angespannten Ausbildungs - und Arbeitsmarktsituation zu einem star- ken Rückgang der Zahl der jungen Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, in nur einem Jahrzehnt vollziehen wird. Aus diesem Grund bietet die Landesregierung bereits verschiedene Initiativen unter dem Motto „Jugend 2005“ an, um junge Fachkräfte über sehr unterschiedliche Angebote nah am Arbeitsmarkt im Land Brandenburg zu halten und für die brandenburgischen Unternehmen junge Fachkräfte vorzuhal- ten. Arbeitskräftepools oder Einstiegsteilzeit seien hier beispielhaft genannt. Die Elemente von „Jugend 2005“

- Aktionen für Jugend und Arbeit,

- Zukunft für Brandenburgs Jugend an der 2. Schwelle (5. INNOPUNKT-Kampagne),

- Einstiegsteilzeit,

- berufsbezogener internationaler Jugendaustausch und

- „Junge Leute machen sich selbstständig“

sowie die „Aktion 500“ werden im Teil III des Berichts dargestellt.

9 Jugenddelinquenz – ein alterstypisches Übergangsphänomen

Viele Menschen fühlen sich heute deutlich sicherer, so das Ergebnis einer Studie, die von der „Polizeili- chen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ in Auftrag gegeben worden ist. Noch vor wenigen Jahren war die Angst, Opfer von Straftaten zu werden, wesentlich höher. Problematisches soziales Ver- halten, Gewalt, Gewaltbereitschaft und Gewaltakzeptanz gehören aber dennoch zu den am häufigsten

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