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Über Kyoto hinaus – der Klimawandel alsGerechtigkeitsfrage

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Academic year: 2022

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ICEP · Berliner Institut für christliche Ethik und Politik

2. Jg. | 3. Ausgabe 2006 | Juli

Über den Autor

Dr. Andreas Lienkamp ist Professor für theolo- gisch-ethische Grundlagen Sozialer Arbeit an der KHSB. Er ist Gründungsmitglied und Ge- schäftsführer des ICEP sowie Mitglied der Ar- beitsgruppe für ökologische Fragen der Deut- schen Bischofskonferenz. Seine Forschungs- schwerpunkte sind Ethik und Theologie Sozia- ler Arbeit, Umweltethik, Medizin- und Bio- ethik.

ISSN-Nr. 1614–7677 www.icep-berlin.de

Das ICEP versteht sich als politische Ideenagen- tur, die mit sozialethischen Positionen und Ex- pertisen zu gesellschaftspolitischen Fragestel- lungen Entscheidungsträger und Betroffene vom Standpunkt einer anwendungsorientier- ten christlichen Ethik aus berät. Zusammen mit anderen Sozialethikerinnen und Sozialethikern bildet es eine Plattform für christliche Ethik im politischen Raum. Das ICEP ist eine Forschungs- einrichtung der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB).

ICEP · Berliner Institut für christliche Ethik und Politik

Über Kyoto hinaus – der Klimawandel als Gerechtigkeitsfrage

von Andreas Lienkamp, Berlin

Vor 15 Jahren wurde in Rio die Klimakonvention unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien, „auf der Grundlage der Gerechtigkeit“ und entsprechend ihren je- weiligen Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten „das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen“ zu schützen. Inzwischen ist noch deutlicher geworden, dass der Klimawandel kein zukünftiges Ereignis ist, sondern bereits unumkehrbar begonnen hat. Er stellt die wohl umfassendste Bedrohung menschenwürdiger Existenz und der natürlichen Ökosysteme dar. Damit ist er eine zentrale Frage der Gerechtigkeit und eine ernste Herausforderung für Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Ethik. Klima- schutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind deshalb unaufschiebbare Aufgaben.

Ursachen und Folgen des Klimawandels

Im Zuge der Industrialisierung kam es zu ei- nem rasanten Anstieg der Emissionen kli- maschädlicher Gase, vor allem von Koh- lendioxid, aber auch von Methan, Lachgas und FCKW. Schon die Klimakonvention unterstrich, dass es menschliche Tätigkei- ten waren, die zu einer signifikanten Er- höhung der Konzentrationen von Treib- hausgasen (THG) geführt haben. Dies ver- stärkt den natürlichen Treibhauseffekt, wodurch es zu einer zusätzlichen Erwär- mung der Erdoberfläche und der Atmo- sphäre kommt. Schon ein Anstieg um 2° C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter wird als gefährlich angesehen. Da die glo- bale Mitteltemperatur seitdem bereits um 0,6° C angestiegen ist, muss dringend ge- handelt werden.

Denn es drohen verheerende Folgen für Mensch und Umwelt, die zum Teil schon jetzt messbar sind: Der arktische Eisschild und die Gebirgsgletscher schrumpfen, die Permafrostgebiete tauen immer weiter auf, was den Klimawandel noch zusätzlich ver- stärkt. Der globale mittlere Meeresspiegel wird bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 0,88 Meter ansteigen, verursacht vor allem durch die thermische Ausdeh- nung der Ozeane, aber auch durch das Abschmelzen von Festlandeis. Über-

schwemmungen und extreme Wetterereig- nisse, wie Starkniederschläge, Hitze, Dürre und Wirbelstürme, werden häufiger und gravierender in ihren Auswirkungen. Das Artensterben nimmt zu, wenn Lebensräu- me mit bestimmten Klimaeigenschaften von der Erde verschwinden. Krankheiten wie Malaria und Cholera breiten sich aus.

Dadurch sowie durch Hitzestress und Überflutungen forderte der Klimawandel nach WHO-Angaben allein im Jahr 2000 über 150.000 Todesopfer. Hinzu kommen Hunger und Mangelernährung infolge von Ernteverlusten. Soziale Konflikte um Res- sourcen, insbesondere um Trinkwasser nehmen zu. Die Zahl der Menschen, die vor Dürre, Hunger oder Überschwemmung fliehen müssen, wird steigen. Und die ma- teriellen Schäden werden bis zum Jahr 2050 schätzungsweise auf über 600 Milli- arden Euro jährlich anwachsen.

Ausgleichende Gerechtigkeit?

Die These vom Katastrophen-Egalitarismus, nach der der Treibhauseffekt für ausglei- chende Gerechtigkeit sorge, trifft nicht zu. Denn die Lasten des Klimawandels sind sehr ungleich verteilt. Je ärmer und schwächer die Menschen, Regionen oder Länder sind, desto geringer sind ihre Mög- lichkeiten, den Folgen des Klimawandels auszuweichen, sich anzupassen, zu schüt-

zen, zu versichern oder entstandene rever- sible Schäden zu beheben. Im Vergleich zu den reichen Industrienationen sind die Länder des „Südens“, aber auch die Arktis erheblich stärker betroffen, obwohl ihr Pro-Kopf-Beitrag im Blick auf die Ursachen des Klimawandels (bislang) eher zu ver- nachlässigen ist. Ähnliches gilt für die är- meren Bevölkerungsgruppen, die alten und kranken Menschen sowie die Kinder in den wohlhabenden Ländern.

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Impressum

Herausgeber / V.i.S.d.P.

ICEP · Berliner Institut für christliche Ethik und Politik

Köpenicker Allee 39–57 10318 Berlin

vertreten durch

Prof. Dr. Andreas Lienkamp

info@icep-berlin.de www.icep-berlin.de ISSN-Nr. 1614–7677

Ethische Maßstäbe

Aufgrund dieser großen Ungleichheit zwi- schen Verursachern und Leidtragenden ist der Klimawandel ein grundlegendes Pro- blem der weltweiten Gerechtigkeit. Die Ungleichheit hat aber auch eine zeitliche Dimension, denn unser heutiger Mangel an Klimaschutz wird vor allem in der Zukunft nachteilige Wirkungen entfalten. Dadurch wird die Gerechtigkeit zwischen den Ge- nerationen in Frage gestellt. So werden grundlegende Menschenrechte der jetzt lebenden und kommenden Generationen verletzt oder bedroht: das Recht auf Le- ben, das Recht auf Unversehrtheit sowie auf Gesundheit, das Recht auf Nahrung, auf soziale Sicherheit und Eigentum sowie das Recht auf eine intakte Umwelt.

Darüber hinaus beeinträchtigt der Klima- wandel die Lebensräume von Fauna und Flora und verstößt damit gegen die Um- weltgerechtigkeit. Die gefährliche men- schengemachte Klimaänderung ist also keine Naturkatastrophe, sondern eine Un- gerechtigkeit, die bestehendes Unrecht noch verschärft.

Im Sinne der Gerechtigkeit müssen sich die Akteure an folgenden Grundsätzen orien- tieren: Das Verursacherprinzip gebietet, die Lasten für verursachte Schäden zu übernehmen sowie alle absehbaren Kosten für Mensch und Umwelt in die Preise ein- zubeziehen, so dass diese die „ökologische Wahrheit“ sagen. Das Vorsorgeprinzip zielt auf die Minderung von Risiken und die Schonung der natürlichen Lebens- grundlagen, auch mit Blick auf die nachrü- ckenden Generationen. Schließlich besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass der gute Zweck, der Klimaschutz, nicht jedes Mittel heiligt. Vielmehr müssen alle Maßnahmen der Minderung und An- passung geeignet, erforderlich und ange- messen sein, um die Gefahren abzuwen- den.

Kyoto – ein erster Schritt

Über sieben Jahre brauchte es, bis das Pro- tokoll von Kyoto im Februar 2005 in Kraft treten konnte. Entgegen den darin verein- barten, bescheidenen Reduktionszielen und den darüber hinausgehenden Selbst-

verpflichtungen stiegen die THG-Emissio- nen der Industrieländer im Zeitraum 1990 bis 2003 um 12,4 Prozent. Projektionen für die nächsten Jahre deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Kyoto ist also nur ein erster Schritt.

Was zu tun ist

Gemäß den skizzierten ethischen Maßstä- ben müssen die Industrie-, Transforma- tions- und Schwellenländer sowie die Reichen in den Entwicklungsländern ihrer eigenen „fossilen“ Entwicklung Grenzen setzen und die Hauptlast der weltweit notwendigen Maßnahmen übernehmen.

Notwendig sind sowohl Strategien zur Minderung der THG-Konzentrationen als auch Strategien zur Anpassung, um die negativen Folgen des Klimawandels für Menschen, Tiere und Pflanzen abzu- schwächen. Minderung und Anpassung stehen dabei für zwei sich ergänzende, nicht alternative Maßnahmenbündel, denn selbst im Falle einer äußerst erfolgreichen Minderungspolitik ist eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels unumgäng- lich.

Zur Minderung können die folgenden Maßnahmen beitragen: Energiesparen, Steigerung der Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien sind die Energie- quellen der Zukunft, brauchen aber eine stärkere Förderung. Die bestehenden Ökosteuern müssen stärker die THG-Emis- sionen besteuern und in eine umfassende ökologische Steuer- und Finanzreform eingebettet werden. Daneben sollten der Handel mit „Verschmutzungslizenzen“, die Gemeinschaftsprojekte und Mechanis- men für umweltgerechte Entwicklung aus- gebaut werden. Die Kohlenstoffab- scheidung und -deponierung hingegen sind allenfalls Übergangslösungen. Auf po- litischer Ebene kommt einer nachhaltigen Verkehrs- und Raumpolitik, aber auch der Umwelterziehung und -bildung eine wich- tige Rolle zu. Dies könnte bei den privaten Haushalten den Wandel zu klimaverträg- licheren Lebens-, Mobilitäts- und Konsum- stilen begünstigen. Insgesamt gesehen muss die Politik in der Rahmenordnung die Anreize so setzen, dass klimafreundliches Verhalten erleichtert und klimaschädigen- des Handeln erschwert wird.

Die aktuell wieder debattierte Kernenergie stellt keine tragfähige Lösung dar, da sie bezogen auf den gesamten Produktions- prozess keineswegs klima-unschädlich ist.

Zudem sind auch die Uran-Vorräte be- grenzt. Vor allem aber ist die Kernenergie mit schwerwiegenden Risiken und unge- lösten Folgeproblemen verbunden, die aus Gründen intergenerationeller Gerechtigkeit

nicht den nachrückenden Generationen aufgebürdet werden dürfen. Sie verstößt darüber hinaus gegen die Grundsätze der Vorsorge und Verhältnismäßigkeit.

Anpassung an die Folgen des Klimawan- dels kann bedeuten, Dämme gegen Über- schwemmungen zu errichten, landwirt- schaftliche Bedingungen in Trockenzonen zu verbessern und eine vorsorgende Bau- weise in sturm und hitzeanfälligen Gebie- ten zu praktizieren. Es müssen aber auch Gesundheitsprogramme aufgelegt und Entwicklungsstrategien so verändert wer- den, dass die Fähigkeiten verbessert wer- den, unter schlechteren Lebensbedingun- gen zu überleben und die eigene Existenz langfristig zu sichern. Daneben müssen auf nationaler und globaler Ebene ein Kata- strophenmanagement sowie eine Not- und Wiederaufbauhilfe organisiert werden.

Schließlich braucht es humanitäre Antwor- ten auf das wachsende Problem der Um- weltflüchtlinge.

Der aktive Einsatz für die Gerechtigkeit in ihren drei Dimensionen ist gefordert, vor allem aber eine Lastenübernahme nach dem Verursacherprinzip. Die bisherige Un- terstützung der Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel ist ab- solut unzureichend. Die Hauptverursacher, darunter Deutschland, müssen ihre Ver- pflichtung vertraglich anerkennen. Sie müssen Schäden kompensieren und ausrei- chende Gelder für Anpassungsmaßnah- men zur Verfügung stellen.

Hinweis: Ausführlichere Textfassung mit Nachweisen im Internet.

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