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Ausbildung im Sinne des Erlasses „Besondere Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung der Lehrkräfte“ – Regelungen für die Ausbildung im Kontext zur Eindämmung des Coronavirus (Sars-CoV-2) vom 27.04.2020

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Academic year: 2021

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Ausbildung im Sinne des Erlasses „Besondere Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung der Lehrkräfte“ – Regelungen für die Ausbildung im Kontext zur

Eindämmung des Coronavirus (Sars-CoV-2) vom 27.04.2020 Dieser Erlass regelt die Ausgestaltung der Ausbildung in den Schulen und im Studienseminar. (Bearbeitet am 28.12.2020)

1. Ausbildung im Seminar (Seminarveranstaltungen)

Alle Seminarveranstaltungen des Studienseminars gemäß APVO § 6 Abs. 2 finden statt. Die hierfür vorhandene Infrastruktur ist so zu nutzen, dass neben Präsenzveranstaltungen in den Liegenschaften des Studienseminars alternativ oder komplementär auch Videokonferenzen, Lernmanagementsysteme sowie weitere digitale Lehr – und Lernformate zum Einsatz kommen. Da die räumliche Infrastruktur des Studienseminars nicht für alle Seminare ausreicht, finden die Seminare auch in Form von Onlinesitzungen statt. Seminare, die nach Absprache im STS Aurich stattfinden, müssen entsprechend der jeweils aktuellen

Hygieneverordnungen organisiert werden. Die jeweils aktuellen Hygienekonzepte befindet sich auf dem Dashboard von Itslearning. Diejeweilige Infektionslage sowie die

Der Tagungsplan für das jeweils aktuelle Halbjahr ist auf dem Dashboard von Itslearning hinterlegt. In Absprache mit den Beteiligten und dem Studienseminar können Dauer, Beginn und Seminartag für die online-Seminarveranstaltungen flexibel gelegt werden. Die genauen Angaben über Tag, Zeitpunkt und Umfang werden im Protokoll vermerkt. Grundsätzlich sollten sich die online-Veranstaltungen an dem Ablauf der regulären Veranstaltungen orientieren. Dabei ist auch der Wunsch der Auszubildenden nach Kooperativen Lernformen (Chatrooms) angemessen zu berücksichtigen. Ein reduziertes gemeinsames Repertoire an Tools für die Gestaltung der Sitzungen ist notwendig, um Kollegium und Auszubildende nicht zu überfordern. Lange Onlinesitzungen sollten kurze Pausenzeiten berücksichtigen.

Die Seminarsitzungen werden protokolliert, die Ergebnisse der Sitzungen auf Itslearning archiviert. Dabei soll die Mitarbeit der einzelnen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst dokumentiert werden. Eine Benotung findet nicht statt.

Gemeinsame Reflexionsgespräche über Unterrichtssituationen können weiterhin Bestandteil der Seminarveranstaltungen sein.

Folgende Medien / Hilfsmittel haben sich für die Durchführung der Veranstaltungen in Aurich bereits bewährt. Eine Dokumentation von Ideen und erprobten Umsetzungsmöglichkeiten befindet sich auf Itslearning im Kurs Medienbildung:

 Skype – Ein visueller und akustischer Kontakt zu den Auszubildenden schafft Verbindlichkeit und Verbindung.

 Wire -(auch andere Messenger sind denkbar). Dient der Organisation des Ablaufs – es empfiehlt sich eine parallele Nutzung auf zwei Endgeräten oder auf geteiltem Bildschirm.

 Etherpads - https://yopad.eu ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten an Dokumenten aber auch die Vorbereitung von Arbeitsaufträgen.

 Itslearning – Ablage von Dokumenten, Erstellung von Lernpfaden.

 Padlet - https://de.padlet.com/ digitale Pinnwand, die zur Dokumentation auch als PDF gesichert werden kann.

2. Weitere Ausbildungselemente, Bücherei, Medienausleihe

Gespräche über den Ausbildungsstand:

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Die Gespräche finden als Videokonferenz statt. Diese Gespräche sind terminiert und werden nach dem bestehenden Konzept des STS Aurich durchgeführt. Die Gespräche werden protokolliert, das unterschriebene Protokoll wird per Post an das Studienseminar geschickt.

Ein Mitschneiden der Gespräche ist nicht gestattet.

Modultage:

Die Modultage finden als Onlineveranstaltungen zu den geplanten Terminen statt. Ein Terminplan für diese Veranstaltungen wird rechtzeitig erstellt.

KEA:

Die verbindliche KEA wird nach dem bestehenden Konzept (s. Verwaltungskurs – KEA) durchgeführt. Die Dokumentation erfolgt im E-Portfolio (Anleitung auf Itslearning). Eine gute Möglichkeit für eine KEA wäre eine selbstkritische Beobachtung und Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung in der aktuellen Situation (Corona-Tagebuch).

Bücherei:

Die Bücherei steht den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Ausbildenden zur Verfügung.

Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.

Medienausleihe:

Die Medienausleihe steht den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Ausbildenden zur Verfügung.

Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.

Zusatzqualifikationen:

Die Seminarveranstaltungen hierzu finden online statt. Die Erprobung im

Ausbildungsunterricht findet vorübergehend nicht statt. Eine Neubewertung erfolgt zum Schuljahr 20/21

Schriftliche Arbeit:

Es wird auf das Schreiben vom 30.03.2020 verwiesen (Dashboard des Verwaltungskurses).

3. Ausbildungsunterricht:

„Der betreute und der eigenverantwortliche Ausbildungsunterricht der Lehrkräfte im

Vorbereitungsdienst ist an die aktuellen Lerngruppenstrukturen und Unterrichtsformate der Ausbildungsschule anzupassen.“

3.1 Dabei bedeutet Ausbildungsunterricht in den Schulen:

 Unterricht in der regulären Lerngruppe (durch das STS Aurich ergänzte Aussage)

 Unterricht in kleinen Lerngruppen bzw. Teilgruppen anstelle einer vollständigen Klasse

 Unterricht in Form schulspezifischer Lernaufgaben für das Lernen bzw. Arbeiten zu Hause

 Unterricht in Form von digitalen Lernformaten oder für den Einsatz innerhalb von Lernplattformen.

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Handelt es sich bei den Unterrichtsfächern, in denen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden, um Fächer, die aufgrund der Infektionslage aktuell weder an der Ausbildungsschule noch an anderen Schulen der Region erteilt werden, können in diesen Fächern alternative Formate, die sich auf die Unterrichtsplanung beziehen, Anwendung finden. Diese Formate sind schriftlich vorzubereiten. Sie beziehen sich auf die schuleigenen Arbeitspläne und dienen als Grundlage für terminierte Reflexions- und Beratungsgespräche mit den betreuenden Lehrkräften. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall beide Fächer der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst von diesen Maßnahmen betroffen sein sollten.

Um die Motivation der Anwärterinnen und Anwärter zu erhöhen und auch für die Schulen sowie für unser Seminar innovative Unterrichtsformate voranzutreiben, empfiehlt es sich für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, deren Unterrichtsfächer nicht in Präsenzveranstaltungen unterrichtet werden können, Unterricht in alternativen Lernformaten (schulspezifische Lernformate / digitale Lernformate) durchzuführen.

4. Unterrichtsbesuche

Die Konzeption der Durchführung von Beratungsbesuchen und Gemeinsamen Unterrichtsbesuchen passen sich den aktuellen Gegebenheiten an.

Unterrichtsbesuche beziehen sich auf den Ausbildungsunterricht. Die Unterrichtsbesuche finden soweit möglich im Präsenzunterricht statt. Zusätzlich finden ggf. die Formate nach 3.1 entsprechend Berücksichtigung.

Eine schriftliche Planung ist immer Grundlage der Beratung.

Alle in 3.1 genannten Formate sind als gleichwertig zu betrachten. Dies ist insbesondere bei der Festlegung der Ausbildungsnote zu beachten.

Folgende Absprachen gelten bis auf weiteres für die Beratung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des STS Aurich:

Schriftliche Planungsgrundlage:

Diese wird entsprechend der vorhandenen Konzeption des Studienseminares Aurich erstellt. Der Umfang der Analysen wird in Abhängigkeit des Ausbildungsstandes in Absprache mit den Ausbilderinnen und Ausbildern festgelegt.

Anzahl der Beratungen:

Die Anzahl der Beratungssituationen orientiert sich an der Konzeption des

Studienseminars Aurich. Nach Möglichkeit werden die betreuenden Lehrkräfte bei der Durchführung von Online-Beratungen (eventuell auch die Schulleitung) einbezogen.

Des Weiteren finden Gemeinsame Unterrichtsbesuche (GUB) je nach

Ausbildungsstand statt. Finden die GUB online statt, sind die Schulleitung und die betreuenden Lehrkräfte nach Möglichkeit (digitale Infrastruktur) einzubeziehen. Über diese Unterrichtsbesuche ist ein Protokoll zu erstellen, dass allen Beteiligten zur Verfügung gestellt wird. Eine von der PSL unterschriebene Ausführung wird im Studienseminar zu den Akten gelegt.

Organisation:

Die Absprachen zu den Beratungsbesuchen/Onlineberatungen liegen in gemeinsamer Verantwortung der Beteiligten.

Die Uhrzeiten von „Onlineberatungen“ können flexibel festgelegt werden.

Die Unterrichtsbesuche (Beratungen) werden von den Lehrkräften im

Vorbereitungsdienst wie bisher üblich im ILE Bogen auf Itslearning dokumentiert.

 Das Beratungsformat für die GUB kann im Falle von Onlineberatungen in Anlehnung an das Format der Kolloquiumsprüfung durchgeführt werden (Referat zur Planung, Gespräch über die Planung, Reflexion).

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5 Anregungen zu den Beratungen im Onlineformat

Da die aktuelle Ausbildungssituation äußert komplex ist, bietet sich in vielen Fällen ein individuelles Vorgehen an.

 Videografie:

Eine sinnvolle Möglichkeit zur Unterstützung der Beratung wäre die Auswertung von Videosequenzen. Um dieses im Unterricht durchführen zu können, bedarf es der Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ggf. auch der Schülerinnen und Schüler.

Entsprechende Vordrucke befinden sich im Kurs Verwaltung im Ordner Videografie zu Ausbildungszwecken. Das Studienseminar kann die Technik (iPad, Swivl-Gerät https://www.swivl.com/ und Stativ) zur Verfügung stellen.

 Fotodokumentation:

Eine genaue fotografische Dokumentation der genutzten Materialien oder einzelner Lernsituationen kann im Zusammenhang mit der Beratung der Veranschaulichung dienen. Dabei kann es sinnvoll sein, den Verlauf der Entwicklung im Ablauf der Stunde zu dokumentieren. Sofern in dieser Dokumentation Schülerinnen und Schüler nicht zu sehen sind, bedarf es auch keinem Einverständnis dieser oder deren

Erziehungsberechtigten.

 Sofern sich die Beratung auf Formate des Homeschooling bezieht, sind alle relevanten Materialen und auch Links vor der Beratung zur Verfügung zu stellen.

Gegebenenfalls bietet sich auch an, die Ausbilderinnen und Ausbilder, sofern geplant, an Livesitzungen teilnehmen zu lassen.

 Beratungsgespräche können in Vorgespräch und Reflexionsgespräch gesplittet werden.

Zum Beispiel:

- Vorgespräch zur Planung - Überarbeitung der Planung durch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - Reflexion durch FSL und Lehrkräfte im

Vorbereitungsdienst

- Vorgespräch zur Planung - Durchführung - Reflexion zur Durchführung 6. Bewertung

Alle in 3.1 genannten Formate von Unterricht sind als gleichwertig zu betrachten. Dies ist bei der Festlegung der Ausbildungsnote unbedingt zu beachten!

Die in der APVO beschrieben Kompetenzen bleiben weiterhin Maßstab für die Bewertung.

Die Konzepte des Studienseminars Aurich in Bezug auf die Bewertung bleiben weiterhin gültig.

7. Prüfungen

Prüfungsmodalitäten im gesamten Schuljahr 20/21

Bezugserlass bzw. Durchführungshinweise: Zu finden auf dem Dashboard von Itslearning im Ordner „Corona-Ausbildung“

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Insbesondre gilt zu beachten, dass das Format der Präsenzprüfung das Standardformat sein soll. Das MK hat folgende Formate festgelegt (sortiert nach Priorisierung):

a) Reguläre Präsenzprüfung

b) Präsenzprüfung in einer Teilgruppe (bei Verschärfung der Corona- Maßnahmen in Richtung Szenario B mit Teilgruppe unter Beachtung der Abstandsregelungen. Max 16 Personen inkl. der Prüfungskommission)

c) Kombination aus Präsenzprüfung und Kolloquium (für den Fall, dass einzelne Fächer nicht im Präsenzunterricht gezeigt werden können – Szenario B) d) Kolloquiums Prüfung (für den Fall, dass beide Fächer nicht im

Präsenzunterricht gezeigt werden können – Szenario B/C)

Die Fälle c und d sind Einzelfallentscheidungen der Prüfungskommission. Diese legt die Begründung der Seminarleitung vor, die dieser ggf. zustimmt und dann an das Prüfungsamt weiterleitet. Anschließend wird die Entscheidung des PA über die Seminarleitung der

Prüfungskommission mitgeteilt.

- Die vom Studienseminar erstellten Handreichungen (Corona Prüfungen/reguläre Prüfungen), sowie alle erstellten Hinweise zu den Kolloquien sind weiterhin aktuell und entsprechen den Vorgaben. Ggf. müsste die Ablaufplanung im Falle einer Hybridprüfung angepasst werden.

- Außer möglicher Schwerbehindertenbeauftragten dürfen keine weiteren Personen neben der PK den Prüfungen beiwohnen (gilt für alle Formate). Bitte in der

Ablaufplanung berücksichtigen.

- Sollte die Schulleitung auch betreuende Lehrkraft sein, würde diese eine Stellungnahme zur Lerngruppe abgeben.

- Die PSL sind für die Kommunikation im Zusammenhang mit den Prüfungsmodalitäten verantwortlich.

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