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Archiv "DDR-Zahnärzte lernen bundesdeutsches Berufsrecht" (12.04.1990)

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DDR-Zahnärzte lernen bundesdeutsches Berufsrecht

1200 Zahnärzte und Zahnärztin- nen, ein Zehntel aller Berufsangehö- rigen der DDR, versammelten sich am 24. März in den Schultheiß-Fest- sälen in Berlin-Kreuzberg, um sich an dieser ansonsten von Bierseligkeit getränkten Stätte vom Berliner Kam- merpräsidenten Prof. Dr. Dr. Rai- mund Harndt, seinem Geschäftsfüh- rer Hartmut Loesbrock und von an- deren Referenten — der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Dentalhandels — in die Probleme der Praxisführung, Niederlassung, Selbstverwaltung und der freien Marktwirtschaft einführen zu lassen.

Schon am Abend zuvor hatte die Zahnärztekammer Berlin in Frank- furt/Oder vor 500 Zahnärzten und Zahnärztinnen einen Einführungs- abend gemanagt.

Aber jeder Leiter einer Haupt- oder Vertreterversammlung hätte an dieser Disziplin und Aufmerksam- keit seine Freude gehabt: Die Lern- bereitschaft und der Wille zur Einar- beitung und Fortbildung waren mu- stergültig. Die allermeisten der Gä- ste aus dem Land zwischen Usedom und Erzgebirge wollen sich in der DDR in freier Praxis niederlassen.

Bis zum genauen Erfassen der differenzierten Terminologie und des komplizierten Vertragswesens der freien Selbstverwaltung steht den DDR-Zahnärzten freilich noch ein beträchtlicher Lernprozeß bevor.

Und Ost und West werden, wie sich zeigte, noch ihre großen Probleme miteinander haben.

Wie aus den Beiträgen der wis- sensdurstigen Teilnehmer hervor- ging, möchten sie einen Teil ihres Berufsrechts in der zukünftigen ge- meinsamen Struktur erhalten wissen.

Damit schafft die Angleichung der beiderseitigen Berufsrechte be- trächtliche Schwierigkeiten. Ein DDR-Fachzahnarzt, der eine zehn- jährige, aufwendige Ausbildung hin- ter sich hat, kann nach sechsmonati- ger Assistentenzeit in der Bundesre- publik im GKV-Rahmen arbeiten und sich — falls Zustimmung des Re- gierungspräsidiums vorliegt — nieder- lassen: Anerkannt werden in der Bundesrepublik Ausbildung und Sta-

tus der Kieferorthopäden und -chir- urgen, wenn sie ein kollegiales Fach- gespräch erfolgreich bestanden ha- ben und ihnen nicht ein weiteres hal- bes Jahr Weiterbildung empfohlen wird. Die Ausbildung der DDR- Fachzahnärzte ist in der Regel exzel- lent, allerdings kennen sie meist nicht die aufwendigen Materialien und Instrumentarien, mit denen ihre Kollegen in der Bundesrepublik und Westberlin arbeiten.

Nicht anerkannt werden in der Bundesrepublik jedoch die Kinder- stomatologen und die hauptberuflich tätigen Betriebszahnärzte. Diese drängen darauf, ihren Status in das bundesdeutsche Berufsrecht aufzu- nehmen. Aber Kinderstomatologen, die versiert sind in Prävention und Behandlung junger Patienten, haben nicht die Kenntnisse, die ein Zahn- arzt für die Erwachsenenbehandlung braucht. Und hauptberufliche Be- triebszahnärzte kennt das bundes- deutsche Berufsrecht nicht.

Umrisse künftiger Verbandsstrukturen

Wie an Beispielen berichtet wur- de, haben die Kreisärzte ihren Wi- derstand gegen die zukünftigen Niederlassungen aufgegeben. Die Hemmnisse scheinen derzeit an den Kombinatskliniken zu liegen, die die jungen Zahnärzte in Praxisgemein- schaften zusammenschließen wollen.

Alles wartet sehnsüchtig auf die Währungsunion. Alle drängen auf Reform und Verbesserung der Ge- bühren, die in der armseligen Preugo (Preußische Gebührenordnung) steckengeblieben sind und mit der tatsächlich in jeder Beziehung kein Staat gemacht werden kann.

Unübersehbar schälen sich je- doch die Umrisse eines Nachrichten- wesens und zukünftiger Verbands- strukturen heraus, auch die zukünfti- gen gemeinsamen Verklammerun- gen, die den zukünftigen Strukturre- formern neue Arbeit in Hülle und Fülle bescheren werden. Treibende Kräfte sind insbesondere die Mit- glieder des Virchow-Bundes und des

Unabhängigen Deutschen Zahnärz- teverbandes; es bilden sich örtlich und regional die niedergelassenen Zahnarztgruppen. Grundlagen der Neuerungen und des Wiederaufbaus sind die bundesdeutschen Modelle der Körperschaften und der Freien Verbände.

Im Entstehen ist die (Zahnärz- te-)Kammer Mecklenburg-Schwerin und die neue (Zahnärzte-)Kammer Berlin-Brandenburg, die der jetzigen Zahnärztekammer Berlin einen Zu- wachs von 3500 neuen Mitgliedern bringt und Prof. Harndt und Ge- schäftsführer Loesbrock vor bis jetzt kaum übersehbare Probleme stellt.

So etwa sind die jetzigen EDV-Anla- gen mit den neuen Aufgaben völlig überlastet. Das hat natürlich seine Auswirkungen auch auf den Kam- merhaushalt, Prof. Harndt will den BDZ um finanzielle Hilfe angehen.

Probleme wirft die Übernahme der GOZ auf: Die Frage ist, ob man die Berechnungsfaktoren am Anfang et- was niedriger ansetzt und phasen- weise angleicht.

Neues Publikationsorgan der DDR-Zahnärzte ist der „Virchow- Bund", ein für den ersten Anlauf flott gemachtes und von einer Münchner Firma gesponsertes Un- ternehmen. Es werden auch schon Verbandsrivalitäten durchdiskutiert.

Ein wichtiges Thema ist, ob Zahn- ärzte sich allein organisieren oder zusammen mit den Arzten marschie- ren sollen. Die Virchow-Bündler plädieren natürlich für eine gemein- same Plattform, während viele Zahn- ärzte aber auch auf ihre dortige Min- derheiten-Situation von 25 Prozent hinweisen, in der sie überstimmt werden könnten. Die Satzungsdis- kussion ist in vollem Gange.

Der Virchow-Bund sieht als zu- künftige Aufgabe besonders auch die Interessenvertretung von Kollegen an, die im Staatsdienst alt geworden sind und fürchten, eine freie Nieder- lassung kräftemäßig nicht mehr zu schaffen. Die Indizien sind kräftig, daß sich das föderalistische Prinzip und der Aufbau „von unten nach oben" auf Landesebene durchsetzen und den Zentralismus des bankrot- ten Gesundheitswesens in die Maku- latur verweisen.

Dr. Ekkhard Häussermann Dt. Ärztebl. 87, Heft 15, 12. April 1990 (23) A-1167

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