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Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

__________________________________________________________________________________

Nummer 196

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Potsdam, 23.02.2012

Satzung für das Institut für Information und Dokumentation (IID) des Fachbereichs Informationswissenschaften

der Fachhochschule Potsdam

Herausgeber:

Rektor der Fachhochschule Potsdam Pappelallee 8 - 9

14469 Potsdam Postfach 60 06 08 14406 Potsdam

(2)

Satzung für das Institut für Information und Dokumentation (IID) des Fachbereichs Informationswissenschaf- ten der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 196 vom 23.02.2012

Seite 2 / 2 Satzung für das Institut für Information und

Dokumentation (IID) des Fachbereichs Informationswissenschaften der Fachhochschule

Potsdam

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Informati- onswissenschaften der Fachhochschule Potsdam hat in seiner Sitzung am 13.10.2010 auf der Grund- lage des § 72 Abs. 2 des Gesetzes über die Hoch- schulen des Landes Brandenburg vom 18.12.2008 folgende Satzung beschlossen, die am 03.11.2010 vom Senat der Hochschule zustimmend zur Kennt- nis genommen wurde.

§ 1 Einrichtung

Das Institut für Information und Dokumentation (IID) des Fachbereiches Informationswissenschaf- ten wird als wissenschaftliche Einrichtung des Fachbereiches (Fachbereichseinrichtung) gem. § 72 Abs. 2 des BbgHG geführt.

§ 2 Aufgaben

(1) Das IID fördert die Kooperation von Hochschu- le und Praxis im Bereich der Informationswis- senschaften.

(2) Dabei ist es die Aufgabe des IID, Forschungs-, Entwicklungs-, Qualifizierungs- und Bera- tungsvorhaben vorzubereiten, durchzuführen und zu koordinieren. Hierbei ist insbesondere an die Entwicklung von Verbund- und Trans- ferprojekten bzw. Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit großen Einrichtungen der Berufsfelder der Informationswissenschaf- ten (Unternehmen, Medienanstalten, Institu- tionen des kulturellen Erbes etc.) gedacht.

§ 3 Leitung

(1) Die wissenschaftliche Leitung des IID besteht aus mindestens einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer des Fachbereiches In- formationswissenschaften sowie einer Stell- vertreterin oder einem Stellvertreter ebenfalls aus den Reihen der Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer des Fachbereiches.

(2) Die Leitung des IID wird von der Dekanin oder dem Dekan auf Vorschlag des Fachbereichsra- tes gem. § 72 Abs. 4 des BbgHG für die Dauer von vier Jahren bestellt. Der Vorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Fachbereichsrates. Für die Ab- wahl gilt Satz 2 entsprechend. Die erneute Be- stellung ist zulässig.

(3) Im Falle einer Vakanz übernimmt die Dekanin oder der Dekan kommissarisch die Leitung des IID.

§ 4 Beirat

(1) Zur Förderung der Arbeit des IID kann ein wis- senschaftlicher Beirat gebildet werden. Der Beirat soll insbesondere das IID in Fach- und Strukturfragen beraten, die notwendige Un- terstützung der Praxis gewährleisten und bei der Herstellung und Vermittlung förderlicher Kontakte zu Industrie, Wirtschaft und Politik behilflich sein.

(2) Dem wissenschaftlichen Beirat gehören neben der Leitung mindestens drei und höchstens neun Mitglieder an. Diese werden von der De- kanin oder dem Dekan auf Vorschlag des Fachbereichsrats für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Die erneute Bestellung ist möglich.

(3) Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich auf Einladung der Institutsleitung zusammen.

(4) Fortbildungskurse zur wissenschaftlichen Dokumentarin/zum wissenschaftlichen Do- kumentar wählen eine Sprecherin oder einen Sprecher und deren/dessen Vertreterin oder Vertreter. Die Kurssprecherin oder der Kurs- sprecher gehört für die Dauer des Kurses dem Beirat an.

§ 5 Haushaltsvoranschlag

Die Leitung erstellt für das IID Vorschläge für die personellen und sachlichen Ausstattungspläne, legt sie der Dekanin oder dem Dekan zur Genehmi- gung vor, die/der sie in die Gremien der Fachhoch- schule einbringt.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli- chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft.

gez. Prof. Dr.-Ing. Johannes Vielhaber Rektor

Potsdam, den 23.02.2012

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