• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Jeder fünfte stirbt an Krebs" (01.04.1976)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Jeder fünfte stirbt an Krebs" (01.04.1976)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung FDP-Gesundheitsprogramm

Fachärzten, eigenverantwortlich zu arbeiten. Die Fachärzte einer Ab- teilung wählen einen Sprecher auf Zeit, der die organisatorischen Auf- gaben wahrnimmt."

Psychiatrie

„Die psychiatrische Versorgung ist wieder in die Allgemeinmedizin einzubeziehen."

„Wesentliche Ziele der Integration in die Allgemeinmedizin sind:

— Auf- und Ausbau von psychiatri- schen Abteilungen an Krankenhäu- sern der Grund- und Regelversor- gung.

— Bessere Voraussetzungen für den niedergelassenen praktischen Arzt, die „Kleine Psychiatrie" (Kon- fliktreaktionen, Neurosen, psycho- somatische Krankheiten) in seine Arbeit einzubeziehen."

„Anstelle gesamtintegrierter Zu- kunftsmodelle, die nur mit einem Übermaß an Planung und Bürokra- tie zu verwirklichen wären, sieht li- berale Gesundheitspolitik in der gezielten Kooperation der freien Gruppen und Träger auch in der Psychiatrie die bessere Alternati- ve."

Krankenversicherung, Kassenärzte

„Die freiheitlichen Strukturen des gegliederten Systems und seiner Selbstverwaltung sind auszubauen, auch mit dem Ziel, die Durchläs- sigkeit zwischen den Trägern des gegliederten Systems zu vergrö- ßern."

„Die Grundsätze des Kassenarzt- rechts über die Honorarverhand- lungen sind weiterzuentwickeln, um die Verhandlungsposition der Krankenkassen im gegliederten Sy- stem zu stärken."

„Die F.D.P. hat das gegliederte Sy- stem der Krankenversicherung seit 1969 konsequent gestärkt, den Wettbewerb gefördert und die Wahlfreiheit für den einzelnen ver- größert. Der Kostenanstieg gebie- tet, diese Politik auch mit neuen

Gestaltungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung fortzusetzen. So kann der Ausbau der Wahlfreiheit durch das Ange- bot flexibler Beitragssätze (Wahlta- rif) erfolgen. Dazu sind zunächst längerfristige wissenschaftlich be- gleitete Modellversuche durchzu- führen."

„Die Grundgedanken des gelten- den Gebührenrechts, nach denen der Arzt sein Honorar an den wirt- schaftlichen Verhältnissen des Pa- tienten orientiert, sind aus sozial- politischen Gründen beizubehalten.

Dieses Prinzip gilt auch im Kassen- arztrecht. Dabei wird auf die Fi- nanzkraft der Krankenkassen ab- gestellt. Bei den Honorarverhand- lungen sollte die Finanzkraft als Spiegelbild der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Versicherten nach ihrer Grundlohnsumme beur- teilt werden."

„Die Verhandlungsposition der Krankenkassen ist durch Honorar- empfehlungen auf Bundesebene mit bindender Wirkung zu stärken.

Maßstab dafür sollten auch die ge- samtwirtschaftlichen Daten bei Ab- schluß der Empfehlungsvereinba- rung sein. Die Bundesempfehlun- gen sollen einen Rahmen mit obe- ren und unteren Prozentwerten vorgeben, der von den Kassenver- bänden der Landesebene zu kon- kretisieren ist."

Ärztliches Gebühren- und Haftpflichtrecht

„Die amtliche Gebührenordnung sollte den sich ändernden Verhält- nissen jeweils angepaßt werden.

Die gegenwärtig überhöhte Bewer- tung der technisch-apparativen Lei- stungen im Vergleich zu den rein ärztlichen Leistungen ist abzu- bauen."

„Gebühren und Behandlungskosten sollen für den Patienten durch- schaubar werden. Die Stellung des Patienten nach schuldhafter Fehl- behandlung ist durch die Errich- tung neutraler Schlichtungsstellen zu stärken."

NACHRICHTEN

Jeder fünfte stirbt an Krebs

Jeder fünfte Todesfall in der Bun- desrepublik Deutschland muß der- zeit — laut einer Auswertung der Todesursachenstatistik — auf Krebs zurückgeführt werden. Vor- aussichtlich jeder dritte oder vierte Einwohner ist — bei gleichbleiben- den Verhältnissen — von einer Krebserkrankung bedroht, und nur jeder zehnte dürfte eine Krebser- krankung geheilt überstehen. Nur 10 bis 15 Prozent der anspruchsbe- rechtigten Männer und nicht ein- mal 50 Prozent der Frauen vom vollendeten 29. Lebensjahr an nutz- ten regelmäßig die für sie kosten- freien Krebs-Früherkennungsunter- suchungen. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung auf Grund ei- ner großen Anfrage der Koalitions- fraktionen zur Krebsforschung.

Die Bundesregierung versuchte dem häufig geäußerten Vorwurf zu begegnen, daß diese geringe Inan- spruchnahme auf unzureichende re- gierungsamtliche Anstrengungen und mangelnde finanzielle Förde- rung in der Krebsforschung zurück- zuführen seien; zugleich verwies sie dabei auf die Erfahrungen in an- deren Ländern.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesregierung aus öffentlichen Mitteln insgesamt 60 Millionen DM für die außeruniversi- täre Krebsforschung bereitgestellt.

Zusammen mit dem Anteil der me- dizinischen Forschung sind nach Schätzungen der Regierung im Jahr 1975 mindestens 140 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden.

Welche Prioritäten andere „zivili- sierte Länder" der Krebsbekämp- fung und Krebsforschung einräu- men, zeigen folgende Angaben:

Der Anteil der staatlich finanzierten außeruniversitären Krebsforschung beträgt beispielsweise in Frank- reich 8, in Großbritannien 10, in den Niederlanden 14 und in den USA sogar 29 Prozent der staatli- chen Forschungs- und Entwick- lungsausgaben für die Gesundheit.

Es gebe Länder, wie beispieiswei- 928 Heft 14 vom 1. April 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

se die USA, in denen der Krebsfor- schung ein Gesamtbudget zur Ver- fügung stehe, das trotz großange- legter nationaler Programme, spe- zieller Forschungszentren und ei- nem für die Mehrzahl der anderen Länder unerreichbaren wissen- schaftlichen Aufwand nicht voll ausgeschöpft werden könne, und dennoch konnte auch dort der ent- scheidende Durchbruch bislang nicht erreicht werden.

Über die Beurteilung eines natio- nalen Krebsforschungsprogramms gebe es in der Bundesrepublik keine einhellige Meinung. Nach Auffassung der Regierung sei es nicht vertretbar, als „Kontrastpro- gramm" neue nationale Krebsfor- schungsprogramme aufzustellen, da eine abgestufte arbeitsteilige in- ternationale Verbundforschung ver- wirklicht werden solle. DÄ

Krankenhaus- verweildauer weiter gesunken

Die durchschnittliche Verweildauer in den 3483 Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland (716 530 planmäßige Betten) ist im Jahr 1974 um 0,7 Tage auf insge- samt 22,7 Tage gesunken. Die Ver- weildauer in Akutkrankenhäusern betrug 17,2 und in Sonderkranken- häusern durchschnittlich 63,4 Tage. Die Kapazitätsauslastung der Krankenhäuser verringerte sich auf 85,7 Prozent. In Akutkrankenhäu- sern war sie mit 84,1 Prozent gerin- ger als in Sonderkrankenhäusern (89 Prozent).

Wie das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, mitteilt, kamen 1974 auf 10 000 Einwohner 116 Betten, davon 79 in Akut- und 37 in Son- derkrankenhäusern. Die Kranken- häuser mit 200 bis 799 Betten stell- ten die Hälfte des Gesamtbettenan- gebotes. 54 Prozent der Kranken- hausbetten wurden von öffentli- chen, 35 Prozent von freigemein- nützigen und weitere 11 Prozent von privaten Trägern unterhalten.

Die Zahl der im Krankenhaus täti-

gen Ärzte nahm bis Ende 1974 um fünf Prozent auf 58 430 zu. Der An- teil der Ärztinnen belief sich auf 19 Prozent, der Ausländeranteil auf 12 Prozent.

Im Berichtsjahr wurden 10,3 Millio- nen Patienten im Krankenhaus sta- tionär behandelt. Auf 10 000 Ein- wohner entfielen 1974 durch- schnittlich 1590 stationäre Einwei- sungen. WZ/DÄ

Parkstudium wird nicht mehr anerkannt

Nach Inkrafttreten des Hoch- schulrahmengesetzes (HRG) hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft jetzt darauf aufmerk- sam gemacht, daß vom Sommerse- mester 1976 an ein sogenanntes Parkstudium nicht mehr als Warte- zeit im Sinne des Hochschulzu- gangverfahrens angerechnet wird.

Als Parkstudenten zählen solche Studienbewerber, die bis zur Auf- nahme des ursprünglich ange- strebten Studiums (z. B. in der Me- dizin oder Zahnmedizin) die Warte- zeit mit einem anderen Studium (z. B. der Biologie) verbringen.

In der Medizin beträgt zur Zeit die Wartezeit sechs Jahre. Für das ver- gangene Wintersemester haben sich im Studienfach Medizin mit er- ster Präferenz rund 28 000 deut- sche Hochschulzugangsberechtig- te für die etwa 4300 verfügbaren Medizinstudienplätze beworben. Im Wintersemester 1970/71 hatten 34 Prozent aller deutschen Studenten im ersten Fachsemester der Hu- manmedizin vorher bereits ein an- deres Fach belegt. Im Winterseme- ster 1974/75 waren es bereits 76 Prozent. Auf dieser Weise hat sich durch das „Parkstudium" der ur- sprünglich auf die Medizin und Zahnmedizin beschränkte Numerus clausus auch auf eine große Zahl naturwissenschaftlicher Fächer ausgebreitet.

Damit solche Parkstudenten künf- tig ernsthaften Studienbewerbern

in anderen Studiengängen die Plät- ze nicht streitig machen können, sieht das HRG jetzt vor, daß solche Parkstudien nicht mehr als Warte- zeit angerechnet werden können.

Das zuständige Bundesministerium empfiehlt den Parkstudenten, sich ernsthaft zu überlegen, ob es nicht besser sei, das begonnene Stu- dium erfolgreich abzuschließen a s dieses Studium jetzt abzubrechen, ohne eine sichere Zulassungschan- ce für die angestrebten Fächer Me- dizin und Zahnmedizin zu haben.

Für die Studiengänge mit hohem Bewerberüberhang sieht das Hoch- schulrahmengesetz künftig ein be- sonderes Auswahlverfahren vor, mit dem dann die Wartezeit als Auswahlkriterium für diese Fächer generell entfällt. Die Studienplatz- vergabe bestimmt sich nach den besonderen Auswahlverfahren aus- schließlich nach den Abiturleistun- gen und dem Ergebnis eines Fest- stellungsverfahrens (u. a. schriftli- che Auswahlprüfungen in Form von fach- bzw. studienfeldbezogenen Tests). Für die Zulassung im be- sonderen Auswahlverfahren ist die Regelung über das Parkstudium somit ohne Belang, sobald das Auswahlverfahren eingeführt sein wird. Gegenwärtig werden aller- dings die dazu notwendigen Test- verfahren erst noch entwickelt. Da- zu hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zwei Gut- achten namhafter Professoren ein- geholt. (Siehe dazu auch: DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 4/1974, Seite 191 ff.) WZ/CK

Sondertarif

für privatversicherte Studenten

Seit Inkrafttreten der Pflichtkran- kenversicherung für Studenten am 1. Oktober 1975 haben sich mehr als 65 000 Studenten von der Versi- cherungspflicht in den RVO- und Ersatzkassen befreien lassen, in- dem sie der privaten Krankenversi- cherung (PKV) beitraten oder rechtzeitig den Nachweis einer be- reits bestehenden privaten Versi- cherung erbrachten. Diese muß

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 1. April 1976 929

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Top-Mo- dell ist hier der Pallas, der über eine optimale Ausrüstung verfügt und der sowohl mit 102-PS- als auch mit 112-PS-Vierzylinder-Ma- schine geliefert wird, die eine

Großstadt Braunschweig (275 000 Einwohner) mit dem Großeinzugs- gebiet ist die Niederlassung eines Facharztes für Dermatologie und Venerologie dringend erforderlich

Bei Lancia handelt es sich um die 2,5-Liter-Baureihe, von der eine viertürige Limousine und ein vier- sitziges Coupö gezeigt wurden.. Sie werden von je einem

Deneke erläuterte diese (hier zum Teil verkürzt wiedergegebenen Thesen) in ihren Auswirkungen für Patient, Arzt und Gesellschaft und untersuchte an ihnen auch die

Die Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen schlugen bei den Krankenkassen positiv zu Buch : Nach Hochrechnungen der Orts- kranken- und Ersatzkassen für das Jahr

Auch in der Eiablage sind diese Arten wahrscheinlich ursprünglicher als die anderen Gruppen der Gattung Phyllomedusa, jedenfalls wenn man hypo- thethisiert, daß die Eiablage

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen.. Dies gilt auch für

COMPTE d'Etat du canton de Berne pour l'année 1975 Staatsrechnung des Kantons Bern für das Jahr 1975.. FINANCES publiques du canton