Die Information:
Bericht und Meinung FDP-Gesundheitsprogramm
Fachärzten, eigenverantwortlich zu arbeiten. Die Fachärzte einer Ab- teilung wählen einen Sprecher auf Zeit, der die organisatorischen Auf- gaben wahrnimmt."
Psychiatrie
„Die psychiatrische Versorgung ist wieder in die Allgemeinmedizin einzubeziehen."
„Wesentliche Ziele der Integration in die Allgemeinmedizin sind:
— Auf- und Ausbau von psychiatri- schen Abteilungen an Krankenhäu- sern der Grund- und Regelversor- gung.
— Bessere Voraussetzungen für den niedergelassenen praktischen Arzt, die „Kleine Psychiatrie" (Kon- fliktreaktionen, Neurosen, psycho- somatische Krankheiten) in seine Arbeit einzubeziehen."
„Anstelle gesamtintegrierter Zu- kunftsmodelle, die nur mit einem Übermaß an Planung und Bürokra- tie zu verwirklichen wären, sieht li- berale Gesundheitspolitik in der gezielten Kooperation der freien Gruppen und Träger auch in der Psychiatrie die bessere Alternati- ve."
Krankenversicherung, Kassenärzte
„Die freiheitlichen Strukturen des gegliederten Systems und seiner Selbstverwaltung sind auszubauen, auch mit dem Ziel, die Durchläs- sigkeit zwischen den Trägern des gegliederten Systems zu vergrö- ßern."
„Die Grundsätze des Kassenarzt- rechts über die Honorarverhand- lungen sind weiterzuentwickeln, um die Verhandlungsposition der Krankenkassen im gegliederten Sy- stem zu stärken."
„Die F.D.P. hat das gegliederte Sy- stem der Krankenversicherung seit 1969 konsequent gestärkt, den Wettbewerb gefördert und die Wahlfreiheit für den einzelnen ver- größert. Der Kostenanstieg gebie- tet, diese Politik auch mit neuen
Gestaltungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung fortzusetzen. So kann der Ausbau der Wahlfreiheit durch das Ange- bot flexibler Beitragssätze (Wahlta- rif) erfolgen. Dazu sind zunächst längerfristige wissenschaftlich be- gleitete Modellversuche durchzu- führen."
„Die Grundgedanken des gelten- den Gebührenrechts, nach denen der Arzt sein Honorar an den wirt- schaftlichen Verhältnissen des Pa- tienten orientiert, sind aus sozial- politischen Gründen beizubehalten.
Dieses Prinzip gilt auch im Kassen- arztrecht. Dabei wird auf die Fi- nanzkraft der Krankenkassen ab- gestellt. Bei den Honorarverhand- lungen sollte die Finanzkraft als Spiegelbild der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Versicherten nach ihrer Grundlohnsumme beur- teilt werden."
„Die Verhandlungsposition der Krankenkassen ist durch Honorar- empfehlungen auf Bundesebene mit bindender Wirkung zu stärken.
Maßstab dafür sollten auch die ge- samtwirtschaftlichen Daten bei Ab- schluß der Empfehlungsvereinba- rung sein. Die Bundesempfehlun- gen sollen einen Rahmen mit obe- ren und unteren Prozentwerten vorgeben, der von den Kassenver- bänden der Landesebene zu kon- kretisieren ist."
Ärztliches Gebühren- und Haftpflichtrecht
„Die amtliche Gebührenordnung sollte den sich ändernden Verhält- nissen jeweils angepaßt werden.
Die gegenwärtig überhöhte Bewer- tung der technisch-apparativen Lei- stungen im Vergleich zu den rein ärztlichen Leistungen ist abzu- bauen."
„Gebühren und Behandlungskosten sollen für den Patienten durch- schaubar werden. Die Stellung des Patienten nach schuldhafter Fehl- behandlung ist durch die Errich- tung neutraler Schlichtungsstellen zu stärken."
NACHRICHTEN
Jeder fünfte stirbt an Krebs
Jeder fünfte Todesfall in der Bun- desrepublik Deutschland muß der- zeit — laut einer Auswertung der Todesursachenstatistik — auf Krebs zurückgeführt werden. Vor- aussichtlich jeder dritte oder vierte Einwohner ist — bei gleichbleiben- den Verhältnissen — von einer Krebserkrankung bedroht, und nur jeder zehnte dürfte eine Krebser- krankung geheilt überstehen. Nur 10 bis 15 Prozent der anspruchsbe- rechtigten Männer und nicht ein- mal 50 Prozent der Frauen vom vollendeten 29. Lebensjahr an nutz- ten regelmäßig die für sie kosten- freien Krebs-Früherkennungsunter- suchungen. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung auf Grund ei- ner großen Anfrage der Koalitions- fraktionen zur Krebsforschung.
Die Bundesregierung versuchte dem häufig geäußerten Vorwurf zu begegnen, daß diese geringe Inan- spruchnahme auf unzureichende re- gierungsamtliche Anstrengungen und mangelnde finanzielle Förde- rung in der Krebsforschung zurück- zuführen seien; zugleich verwies sie dabei auf die Erfahrungen in an- deren Ländern.
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Bundesregierung aus öffentlichen Mitteln insgesamt 60 Millionen DM für die außeruniversi- täre Krebsforschung bereitgestellt.
Zusammen mit dem Anteil der me- dizinischen Forschung sind nach Schätzungen der Regierung im Jahr 1975 mindestens 140 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden.
Welche Prioritäten andere „zivili- sierte Länder" der Krebsbekämp- fung und Krebsforschung einräu- men, zeigen folgende Angaben:
Der Anteil der staatlich finanzierten außeruniversitären Krebsforschung beträgt beispielsweise in Frank- reich 8, in Großbritannien 10, in den Niederlanden 14 und in den USA sogar 29 Prozent der staatli- chen Forschungs- und Entwick- lungsausgaben für die Gesundheit.
Es gebe Länder, wie beispieiswei- 928 Heft 14 vom 1. April 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Die Information:
Bericht und Meinung
se die USA, in denen der Krebsfor- schung ein Gesamtbudget zur Ver- fügung stehe, das trotz großange- legter nationaler Programme, spe- zieller Forschungszentren und ei- nem für die Mehrzahl der anderen Länder unerreichbaren wissen- schaftlichen Aufwand nicht voll ausgeschöpft werden könne, und dennoch konnte auch dort der ent- scheidende Durchbruch bislang nicht erreicht werden.
Über die Beurteilung eines natio- nalen Krebsforschungsprogramms gebe es in der Bundesrepublik keine einhellige Meinung. Nach Auffassung der Regierung sei es nicht vertretbar, als „Kontrastpro- gramm" neue nationale Krebsfor- schungsprogramme aufzustellen, da eine abgestufte arbeitsteilige in- ternationale Verbundforschung ver- wirklicht werden solle. DÄ
Krankenhaus- verweildauer weiter gesunken
Die durchschnittliche Verweildauer in den 3483 Krankenhäusern der Bundesrepublik Deutschland (716 530 planmäßige Betten) ist im Jahr 1974 um 0,7 Tage auf insge- samt 22,7 Tage gesunken. Die Ver- weildauer in Akutkrankenhäusern betrug 17,2 und in Sonderkranken- häusern durchschnittlich 63,4 Tage. Die Kapazitätsauslastung der Krankenhäuser verringerte sich auf 85,7 Prozent. In Akutkrankenhäu- sern war sie mit 84,1 Prozent gerin- ger als in Sonderkrankenhäusern (89 Prozent).
Wie das Statistische Bundesamt, Wiesbaden, mitteilt, kamen 1974 auf 10 000 Einwohner 116 Betten, davon 79 in Akut- und 37 in Son- derkrankenhäusern. Die Kranken- häuser mit 200 bis 799 Betten stell- ten die Hälfte des Gesamtbettenan- gebotes. 54 Prozent der Kranken- hausbetten wurden von öffentli- chen, 35 Prozent von freigemein- nützigen und weitere 11 Prozent von privaten Trägern unterhalten.
Die Zahl der im Krankenhaus täti-
gen Ärzte nahm bis Ende 1974 um fünf Prozent auf 58 430 zu. Der An- teil der Ärztinnen belief sich auf 19 Prozent, der Ausländeranteil auf 12 Prozent.
Im Berichtsjahr wurden 10,3 Millio- nen Patienten im Krankenhaus sta- tionär behandelt. Auf 10 000 Ein- wohner entfielen 1974 durch- schnittlich 1590 stationäre Einwei- sungen. WZ/DÄ
Parkstudium wird nicht mehr anerkannt
Nach Inkrafttreten des Hoch- schulrahmengesetzes (HRG) hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft jetzt darauf aufmerk- sam gemacht, daß vom Sommerse- mester 1976 an ein sogenanntes Parkstudium nicht mehr als Warte- zeit im Sinne des Hochschulzu- gangverfahrens angerechnet wird.
Als Parkstudenten zählen solche Studienbewerber, die bis zur Auf- nahme des ursprünglich ange- strebten Studiums (z. B. in der Me- dizin oder Zahnmedizin) die Warte- zeit mit einem anderen Studium (z. B. der Biologie) verbringen.
In der Medizin beträgt zur Zeit die Wartezeit sechs Jahre. Für das ver- gangene Wintersemester haben sich im Studienfach Medizin mit er- ster Präferenz rund 28 000 deut- sche Hochschulzugangsberechtig- te für die etwa 4300 verfügbaren Medizinstudienplätze beworben. Im Wintersemester 1970/71 hatten 34 Prozent aller deutschen Studenten im ersten Fachsemester der Hu- manmedizin vorher bereits ein an- deres Fach belegt. Im Winterseme- ster 1974/75 waren es bereits 76 Prozent. Auf dieser Weise hat sich durch das „Parkstudium" der ur- sprünglich auf die Medizin und Zahnmedizin beschränkte Numerus clausus auch auf eine große Zahl naturwissenschaftlicher Fächer ausgebreitet.
Damit solche Parkstudenten künf- tig ernsthaften Studienbewerbern
in anderen Studiengängen die Plät- ze nicht streitig machen können, sieht das HRG jetzt vor, daß solche Parkstudien nicht mehr als Warte- zeit angerechnet werden können.
Das zuständige Bundesministerium empfiehlt den Parkstudenten, sich ernsthaft zu überlegen, ob es nicht besser sei, das begonnene Stu- dium erfolgreich abzuschließen a s dieses Studium jetzt abzubrechen, ohne eine sichere Zulassungschan- ce für die angestrebten Fächer Me- dizin und Zahnmedizin zu haben.
Für die Studiengänge mit hohem Bewerberüberhang sieht das Hoch- schulrahmengesetz künftig ein be- sonderes Auswahlverfahren vor, mit dem dann die Wartezeit als Auswahlkriterium für diese Fächer generell entfällt. Die Studienplatz- vergabe bestimmt sich nach den besonderen Auswahlverfahren aus- schließlich nach den Abiturleistun- gen und dem Ergebnis eines Fest- stellungsverfahrens (u. a. schriftli- che Auswahlprüfungen in Form von fach- bzw. studienfeldbezogenen Tests). Für die Zulassung im be- sonderen Auswahlverfahren ist die Regelung über das Parkstudium somit ohne Belang, sobald das Auswahlverfahren eingeführt sein wird. Gegenwärtig werden aller- dings die dazu notwendigen Test- verfahren erst noch entwickelt. Da- zu hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zwei Gut- achten namhafter Professoren ein- geholt. (Siehe dazu auch: DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT Heft 4/1974, Seite 191 ff.) WZ/CK
Sondertarif
für privatversicherte Studenten
Seit Inkrafttreten der Pflichtkran- kenversicherung für Studenten am 1. Oktober 1975 haben sich mehr als 65 000 Studenten von der Versi- cherungspflicht in den RVO- und Ersatzkassen befreien lassen, in- dem sie der privaten Krankenversi- cherung (PKV) beitraten oder rechtzeitig den Nachweis einer be- reits bestehenden privaten Versi- cherung erbrachten. Diese muß
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 1. April 1976 929