• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bezugsfertig: Ab wann?" (22.10.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bezugsfertig: Ab wann?" (22.10.1993)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VARIA WIRTSCHAFT

Die steuerliche Berücksichtigung von PKW-Kosten

z •

A

rzte können ihre PKW- Kosten, soweit sie beruf- ich veranlaßt sind, zum Teil von der Steuer absetzen.

Dabei behandelt das Finanz- amt manche Aufwendungen.

als Betriebsausgaben, wäh- rend andere über die Nut- zungsdauer des PKW zu ver- teilen sind oder steuerlich auch „unter den Tisch" fal- len.

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arzt zu leisten hatte, um den PKW zu erwerben und in ei- nen dem angestrebten Zweck entsprechenden (betriebsbe- reiten) Zustand zu versetzen (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 12.2.85, BStBl. 1985, II, Seite 690). Im einzelnen gehören dazu:

* Der Kaufpreis (Listen- preis), abzüglich eines etwa erhaltenen Preisnachlasses (Rabatt, Skonto);

* Aufwendungen für Sonderausstattungen;

* Überführungskosten;

* Nebenkosten (für Kfz- Brief, Zulassungsgebühr und ähnliches).

Alle diese Kosten sind, so- weit sie die Grenzen der An- gemessenheit nicht über- schreiten (vgl. Abschn. 20 Abs. 17 Nr. 3 EStR), auf die Gesamtnutzungsdauer des PKW zu verteilen und abzu- schreiben.

Bisher ging die Finanzver- waltung für Neuwagen von ei- ner vierjährigen „betriebsge- wöhnlichen Nutzungsdauer"

aus. Der jährliche Abschrei- bungsbetrag (AfA) beläuft

Nialod®

Praxis CoMputer

Ev\eiclevt Ihnen den Pvax‘salllag

und schatt Ihnen Fve‘räurn e

atik GmbH l'appeser Irrform

UchenW eg Westh 58239 Sch\vedeCen

-Cel. (0 04) 69 51 Fax (0 23 23 04) 80 53

sich danach auf 25 Prozent der Anschaffungskosten. Der Bundesfinanzhof ist aber in seinem Urteil vom 26.7.1991 (Az VI R 82/89) zu dem Er- gebnis gekommen, daß die Fi- nanzverwaltung von den amt- lichen AfA-Tabellen abwei- chen und grundsätzlich von einer achtjährigen Nutzungs- dauer ausgehen kann. Macht der Arzt eine niedrigere Nut- zungsdauer geltend, so hat er dies dem Finanzamt bzw. Be- triebsprüfer nachzuweisen.

Vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens wird meist von einer kürzeren Nutzungs- dauer — also einem höheren jährlichen AfA-Betrag —

auszugehen sein.

Austauschmotor: Die Ko- sten für einen Austauschmo- tor sind im Jahr des Einbaues als Betriebsausgaben steuer- lich abzugsfähig. Gleiches gilt, wenn statt eines ge- brauchten überholten Motors (Austauschmotor) ein fabrik- neuer Motor nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer eingebaut wird.

Auch hierbei handelt es sich nur um eine substanzerhal- tende Erneuerung eines Be- standteils des Wagens.

Autoradio: Ein überwie- gend betrieblich genutzter Arzt-PKW und das fest einge- baute Autoradio bilden zu- sammen ein einheitliches Wirtschaftsgut. Die Gesamt- kosten sind nach dem berufli- chen und dem privaten Nut- zungsanteil des Arztes aufzu- teilen (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1972, BStBl. 1973, II, Seite 78).

Autotelefon: Das Autotele- fon wird vom Finanzamt nicht zu den PKW-Kosten des Arz- tes gerechnet. Die Aufwen- dungen hierfür müssen aber dennoch im Verhältnis der beruflichen zur privaten Nut- zung des Telefons (nicht der PKW-Nutzung) aufgeteilt

werden (vgl. BFH-Urteil vom 21.11.80, BStBl. 1981, Seite 131).

Autoinsassen-Unfallversi- cherung: Der auf die private Nutzung des PKW entfallen- de Anteil kann als Sonderaus- gabe steuerlich geltend ge- macht werden (vgl. Paragraph 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Beiträge zu Automobil- clubs: Sie stellen für betrieb- lich genutzte PKW Betriebs- ausgaben dar (Paragraph 4 Abs. IV EStG). Wird der Wa- gen auch für Privatfahrten benutzt, so sind die anteiligen Beiträge steuerlich nicht ab- zugsfähig.

Reifen: Die Kosten für die Bereifung (einschließlich Er- satzreifen), die bei der An- schaffung eines PKW entste- hen, stellen Anschaffungsko- sten dar. Werden jedoch un- brauchbar gewordene Reifen ersetzt, so sind dies sofort ab- ziehbare Betriebsausgaben.

Garagenmiete: Wird ein betrieblich genutztes Fahr- zeug in einer Garage (frem- der Besitzer) untergestellt, so ist die Garagenmiete als Be- triebsausgabe abzugsfähig.

Wird dieser PKW auch zu Privatfahrten benutzt, so ist die anteilige Garagenmiete steuerlich nicht abzugsfähig.

Geschäftsreise: Seit 1.10.1991 können die Auf- wendungen ohne Einzelnach- weis in Höhe eines Pauschbe- trages von 52 Pfennig je ge- fahrenem Kilometer geltend gemacht werden.

Haftpflichtversicherung:

Wird ein Wagen teils für be- rufliche und teils für private Zwecke genutzt, so kann der Teil der Aufwendungen für die Kfz-Haftpflichtversiche- rung, der dem Anteil der be- ruflichen PKW-Benutzung entspricht, als Betriebsausga- be steuerlich geltend gemacht werden. Der restliche Anteil, der sich auf die private PKW-

Benutzung bezieht, kann als Sonderausgabe geltend ge- macht werden.

Kraftfahrzeugsteuer ist für betrieblich genutzte Autos als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wird ein solcher PKW auch zu Privatfahrten benutzt, so ist die Kraftfahrzeugsteuer insoweit nicht abzugsfähig.

Bei Rechtsschutzversiche- rungen für Kfz, die auch privat genutzt werden, sind die Bei- träge entsprechend in Be- triebsausgaben und nichtab- zugsfähige Ausgaben aufzu- teilen.

Vermittlungs- und Vertrags- kosten: Entstehen derartige Kosten bei der Anschaffung eines PKW, so stellen sie An- schaffungskosten dar.

Zubehörteile: können nach der Anschaffung des PKW re- gelmäßig sofort als Betriebs- ausgaben abgesetzt werden (vgl. Paragraph 6 Abs. 2 EStG).

Willi Strunz, Steuerberater

Bezugsfertig:

Ab wann?

Zu dem im Steuerrecht wichtigen Begriff der „Be- zugsfertigkeit" einer Woh- nung hat das Finanzgericht Köln jetzt einige interessante Aussagen gemacht. Darauf weist der Bund der Steuer- zahler hin.

Der Bezugsfertigkeit einer Wohnung steht demnach nicht entgegen, daß noch Restarbeiten wie Verputz- und Fliesenarbeiten im Kel- ler, die Isolierung der Rollä- denkästen, die Montage der Antennenanlage, die Außeni- solierung des Gebäudes sowie der Einbau von zwei Innentü- ren zu erledigen sind. Auch die beabsichtigte spätere Er- setzung von nur vorläufig ein- gebauten wesentlichen Bau- teilen, zum Beispiel einer Treppe zwischen Erd- und Obergeschoß durch qualitativ höherwertige Teile steht der Bezugsfertigkeit nicht entge- gen (Urteil des Finanzge- richts Köln vom 18. März 1992, Entscheidung der Fi- nanzgerichte 1993, 130). WZ A1 -2792 (72) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Büro des Grossen Rates wird beauftragt, auf der Basis von Artikel 25 Grossratsgesetz einen Grossratsbeschluss zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommis- sion

Anstieg der Serumdigoxinspiegel unter Chinidin, Für Sie gelesen, 7/426 Antazidaprophylaxe des Streßulkus, Für.. Sie

Richtlinien, „— für die Zusammensetzung von Säuglingsmilchnahrungen auf Kuhmilcheiweiß-Basis für gesunde Säuglinge", Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft

Therapie, „Systemische — mit Depot-Kor- tikoiden", Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft, Be- kanntmachung

Blutpoolszintigraphie, „— zum Nachweis der akuten Blutung", Für Sie gelesen, 42/2489..

Doxycyclin-Prophylaxe, „— bei Dickdarm- operationen", Für Sie gelesen, 7/292 D-Penicillamin, „— zur Behandlung der.. primär biliären Zirrhose", Kongreß-

Kopfverletzungen Abstillen, „— mit östrogenhaltigen Präpa- raten", Deutsche Gesellschaft für En- dokrinologie, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bekannt-

Diazepam, „— hemmt Zellkernteilung in der frühen Metaphase durch Unterbin- dung der Zentriolentrennung, 34/1602, Für Sie gelesen.. Dinatrium-Cromoglykat, „— (Intal®) ohne