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Archiv "Stammzellforschung: Wackelkurs der Bundesregierung" (26.01.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 4⏐⏐26. Januar 2007 A145

S E I T E E I N S

D

ie Forschung mit embryonalen Stammzellen weckt bei Patienten immer wieder Hoffnungen auf Heilung schwerer Krankheiten. Doch „erscheint es plausibel, dass eine medizinische Therapie mit embryo- nalen Stammzellen, wenn überhaupt, dann eher in ei- nem Zeithorizont von 20 Jahren zu realisieren sein könnte“, relativiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe. Es gebe weder Therapien noch klinische Studien am Menschen mit embryonalen Stammzellen, zu deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden müssten. Die ethisch unproblematischen adul- ten Stammzellen werden dagegen bereits seit vier Jahr- zehnten in der Therapie eingesetzt. Zusätzlich werden sie in weiteren klinischen Studien erprobt, dabei werde über positive Effekte in verschiedenen Indikationen be- richtet. Auch Stammzellen aus Nabelschnurblut werden seit einigen Jahren therapeutisch und in Studien einge- setzt. Hüppe beruft sich auf das Ergebnis einer umfang- reiche Recherche, die die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in seinem Auftrag durchgeführt hätten.

Die Bundesregierung gibt ihm mit dem Zweiten Stammzellbericht in seiner Einschätzung grundsätzlich recht. „Die Stammzellforschung bewegt sich noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung“, heißt es darin. Der Bericht stellt für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2005 die Er- fahrungen des Robert-Koch-Instituts als zuständige Behörde für die Prüfung und Genehmigung von An- trägen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher em- bryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken dar.

Vor einer routinemäßigen Übertragung der Erkenntnis- se auf den Menschen müssten noch zahlreiche grundle- gende Fragen der Entwicklungsbiologie und Zelldiffe- renzierung beantwortet werden. In dem Bericht wird allerdings eingeräumt, dass zur Klärung dieser Fragen gerade die Forschung mit embryonalen Stammzellen einen wichtigen Beitrag leisten könne, zumal auch die an tierischen Stammzellen gewonnenen Erkenntnisse

vor ihrer Anwendung am Menschen mithilfe humaner Stammzellen auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden müssten.

Kürzlich hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft für eine Abschaffung der Stichttagsregelung im Stamm- zellgesetz plädiert. Mit ihr verbietet der Gesetzgeber in Deutschland tätigen Wissenschaftlern eine Nutzung von menschlichen embryonalen Stammzelllinien, die nach dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Wie das Parla- ment entscheiden wird, ist noch ungewiss. Bundeskanz- lerin Angela Merkel und Bundesforschungsministerin Annette Schavan hatten sich jedenfalls bereit gezeigt, über eine Verschiebung der Stichtagsregelung nachzu- denken. Doch jetzt, wo es in dem Zweiten Stammzellbe- richt heißt, dass sich „die gesetzlichen Regelungen über die Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen bewährt“ haben, rudert die Bundesregie- rung wieder zurück und will die umstrittene Stichtagsre- gelung nicht mehr aufgeben. Es bleibt fraglich, ob „Bun- deskanzlerin Merkel und Ministerin Schavan ihr Hü und Hott zur deutschen Regelung der Stammzellforschung endlich beenden und sich persönlich klar zu dem gültigen Gesetz bekennen“, wie die forschungspolitische Spre- cherin von Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, es for- derte.

Gisela Klinkhammer Chefin vom Dienst STAMMZELLFORSCHUNG

Wackelkurs der Bundesregierung

Gisela Klinkhammer

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