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Archiv "OPERATIONEN: Einsparmöglichkeiten vorhanden" (23.10.1992)

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OPERATIONEN

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Kostendämpfer" in Heft 37/1992:

Revitalisierung der Chefarztambulanzen

. . . Diese Betrachtung des ambulanten Operierens ist außerordentlich oberfläch- lich. Der Autor fordert die Verlagerung des ambulanten Operierens in die Praxen nie- dergelassener Kassenärzte und erwähnt mit keinem Wort, daß das ambulante Operieren an renommierten operativen Abteilungen der Krankenhäuser längst eta- bliert ist.

Durch den chronischen Bettenmangel und die unver- antwortlichen Bettenkürzun- gen der verantwortlichen Po- litiker müssen die Kliniker notwendigerweise einen Großteil ihrer Operationen ambulant durchführen, wo- durch natürlich entsprechen- de stationäre Behandlungsko- sten eingespart werden. Ge- rade die regelmäßig angefein- deten Chefarztambulanzen sind eine ideale Möglichkeit, die so oft beschworene Ver- zahnung von stationärer und ambulanter Versorgung si- cherzustellen.

Der große Vorteil des am- bulanten Operierens in den Krankenhäusern liegt darin, daß im Falle von Komplika- tionen mühelos auf eine funk- tionierende Großklinik zu- rückgegriffen werden kann, zum Beispiel durch die dort vorgehaltene Intensivstation.

Auch die gelegentlich unvor- hergesehene Notwendigkeit der Erweiterung von Eingrif- fen (zum Beispiel von der Arthroskopie zum Kreuz- bandersatz) stellt in den Krankenhäusern kein beson- deres Problem dar, weil in solchen Fällen die stationäre Übernahme des Patienten keine sonderlichen organisa- torischen Schwierigkeiten macht.

Durch die Zerschlagung der Chefarztambulanzen, die im Rahmen des längst ent- brannten Verteilungskampfes von den Kassenärztlichen

Vereinigungen betrieben wird, fehlt natürlich vielerorts den Chefärzten die juristische Möglichkeit, überhaupt am- bulante Operationen anzu- bieten, was schon allein auf- grund der wesentlich geringe- ren Fallkosten von ambulan- ten Operationen im Kranken- haus sinnvoll wäre.

Durch eine flächendek- kende Revitalisierung der Chefarztambulanzen wäre im Bereich des ambulanten Ope- rierens eine drastische Ko- steneinsparung zu erwarten.

Der Unterzeichner rechnet aus naheliegenden Gründen jedoch damit, daß dieser ein- leuchtende und komfortable und insbesondere medizi- nisch sinnvolle Weg von den Zulassungsausschüssen der KVen kaum begangen wer- den dürfte, wobei wie üblich das Feigenblatt des Sicher- stellungsauftrages bemüht wird.

Prof. Dr. med. habil.

H.-W. Springorum, Ortho- pädische Klinik des Caritas- krankenhauses, Uhlandstraße 7, W-6990 Bad Mergentheim

Einsparmöglichkeiten vorhanden

Es besteht wohl kein Zweifel an der Tatsache, daß viele der heute mit einem sta- tionären Aufenthalt verbun- denen Operationen ambulant oder kurzzeit stationär durch- geführt werden können, ohne daß mit nennenswerten Kom- plikationen zu rechnen ist.

Unterstellt, daß die zitierten Zahlen korrekt sind, ließen sich auch bei Anhebung der Honorarsätze auf ein kosten- deckendes Niveau in der Tat Kosten in Milliarden-Höhe einsparen. So weit der logi- sche Teil der Ausführungen in diesem Kommentar.

Unlogisch erscheint mir je- doch, vorhandene Operati- onskapazitäten, die sich in öf- fentlichen Institutionen be- finden und die zur Durchfüh- rung mittlerer und schwerer Operationen weiterhin erfor- derlich sein werden, abzubau- en, um durch erneute, zum Teil sehr hohe Investitionen

Cystitis kann gefährlich werden, wenn der Schmerz nachläßt. Denn oft wird die verordnete Therapie vergessen oder vorzeitig abgebrochen.

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Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Pefloxacin oder ande- ren Chemotherapeutika vom Chinolontyp. Kinder und Jugendliche in der Wachs- tumsperiode, Schwangere, Stillende. Vorsicht bei Patienten im hohen Alter, Patienten mit Vorschädigung des Zentralnervensystems wie Epilepsie, ernied- rigte Krampfschwelle, Krampfanfälle, verringerte Hirndurchblutung. Bei diesen Patienten eine angemessene krampflösende Therapie sicherstellen. Tbrombog- tenwerte unter 150.000 pro mm 3. Vorsicht bei Patienten mit schweren Leberfunk- tionsstörungen. Nebenwirkungen: Photosensibilisierende Eigenschaf- ten, Sonnenbaden vermeiden, da es zu Hauterscheinungen kommen kann.

Magen-Darm-Trakt: Magenbeschwerden, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Blähungen, Appetitlosigkeit, Durchfall. Nervensystem: Schläfrigkeit, Schlaflo- sigkeit, sehr selten Sehstörungen (wie z. B. Doppeltsehen, Farbsehen), Krampf- anfälle, Verwirrtheitszustände, Unruhe, Erregungszustände, Veränderungen der Stimmungslage, Taubheitsgefühl und Kribbeln in den Gliedmaßen (Parästhe- sien). überempfindlichkeitsreaktionen: Arzneimittelfieber, Hautreaktionen (Exantheme, Erytheme bis zu toxischer Dermatose), Juckreiz. In Einzelfällen flohstichartige Blutungen (Petethien), Blasenbildung, Einblutungen (hämorrha- gische Bullae), kleine Knötchen (Popeln), Vaskulitis, Ouincke (ödem), anaphyl- aktische Reaktionen. Erhöhung der Lichtempfindlichkeit (Phototoxizität): Haut- reaktionen an den belichteten Stellen (Rötung, Schwellung, bullöse Exantheme, Verfärbung) sehr selten mit Beteiligung der Fuß- und Fingernägel. Blut und Blut- bestandteile: Leukopenie, Neutropenie, Agranulozytose, Eoinophilie, Thrombo- cytopenie, Blutarmut, Panzytopenie. Leber: Vorübergehender Anstieg von Leber- enzymen (alkalische Phosphatase, Transaminasen) im Blutserum und Leberent- zündung (Hepatitis). Sonstige: Muskel- und Gelenkbeschwerden, Sehnenentzün- dungen der Achillessehne, sehr selten Reißen der Sehne. Bei Schmerzen im Bereich der Achillessehne sollte sofort der behandelnde Arzt aufgesucht werden.

Weitere unerwünschte Wirkungen aus der Wirkstoffgruppe der Chinolone: Ner- vensystem (Neurotoxizität): Schwindel, Kopfschmerz, Lichtscheu, Sinnestäu- schungen, Verstimmtheit (Depressionen), ungewöhnliche Handlungsweisen (psychotische Reaktionen), Alpträume, Gangunsicherheit und Zittern (muskuläre Koordinationsstörung). Überempfindlichkeitsreaktionen: Gesichts- und Zungen- schwellung, akutes Anschwellen des Kehlkopfes (Glottisödem), Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock. Wirkungen auf Herz und Kreislauf: Blutdruckabfall, Herzlagen. Wirkungen auf die Niere: Schädigung der Nierenröhrchen (Nierentu- buli), Erhöhung von Kreatinin im Blutserum. Sonstige: Erhöhung des Blut- zuckers, Sehnenscheidenentzündung, Geruchsstörungen, Veränderungen des Geschmacksempfindens. Hinweis für Verkehrsteilnehmer: Das Reaktionsver- mögen kann soweit verändert werden, daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Resorption von Peflacin aus dem Magen-Darm-Trakt kann durch 2- oder 3wertige Kationen wie Alumi- nium, Calcium und Magnesium in Antazida oder durch Eisenpräparate beein- trächtigt werden. Gabe in zeitlichem Abstand von 2 bis 3 Stunden nach Peflacin.

Die Wirkung von Theophyllin-Präparaten wird verstärkt. Die Wirkung nitrofu- rantoinhaltiger Arzneimittel kann durch Peflacin vermindert werden.

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A1-3516 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 43, 23. Oktober 1992

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• Meridianorientierte Syndromdiagnostik

• Krankheitslehre der traditionellen chinesischen Medizin

• Chinesische Ohrakupunktur

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Neu in der 9. Auflage und erstmals in deutscher Sprache ist eine Zusammenfassung über die Standardisierung der inter- nationalen Akupunktur-Nomenklatur. Sie wurde im Jahre 1989 von einer Arbeitsgruppe der Weltgesundheits- Organisation erarbeitet und bildet die Grundlage für eine einheitliche Definition der Punkte und Leitbahnen. Diese Auflage berücksichtigt die Änderungen in der Nomenklatur bereits.

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neue Operationskapazitäten zu schaffen. Sehr viel sinnvol- ler erscheint es daher, Opera- tionen ambulant, oder mit ei- nem kurzen, stationären Nachsorge-Aufenthalt ver- bunden, durchzuführen, die- ses jedoch in den mit großem Kostenaufwand erstellten In- stitutionen, selbstverständlich zu einem für den Träger ko- stendeckenden Satz (zum Beispiel Fallpauschale).

Dr. med. Hanns Bölefahr, Königstraße 23, W-5300 Bonn

KATHOLIKENTAG

Zu dem „seite eins"-Beitrag

"Ansätze zu Dialogen" in Heft 27/1992 und den Leserbriefen dazu in Heft 36/1992:

Ursache und Wirkung verwechselt

Mit Recht zitierte die Frau Kollegin Stübben-Trier die rhetorische Frage: „Doch wenn es nicht die Kirchen gä- be, wer würde in unserer Ge- sellschaft noch ein Unrechts- bewußtsein schaffen?" Die Antwort: Niemand! Oder zeigt nicht jeder Blick in die Tageszeitung, in welch unfaß- barem Maß, besonders unter Heranwachsenden, jegliches Unrechtsbewußtsein ge- schwunden ist?... Die Kir- chen werden zwar leerer, da-

PATIENTENDATEN

Zu dem Beitrag „Ärztliche Schweigepflicht und Verfügbarkeit der Patientenunterlagen bei exter- ner Abrechnung und Praxisver- kauf" von Rechtsanwalt Horst Die- ter Schirmer in Heft 40/1992:

Nur für Ärzte?

Mit Interesse habe ich die Ausführungen von Herrn RA Schirmer zur BGH-Entschei- dung gelesen und mache mir Gedanken bezüglich der Um- setzung. Unklar bleibt im Ur- teil, warum hier nur Ärzte ge- nannt werden. Handelt es sich um eine konzertierte Ak- tion?

Sollten beziehungsweise müßten bei einem so ein- schneidenden Grundsatzur- A1-3518 (10) Dt. Ärztebl.

für werden die Gefängnisse um so voller, soweit nicht knochenweiche Justiz es bei der Personenfeststellung be- läßt. Je weniger Arbeit für Theologen, desto mehr für Staatsanwälte. Ein „katho- lisch-kirchliches Sonntags- blatt" wäre nützlich, um et- was von der gewaltigen kari- tativen Leistung der Kirche zu erfahren. Vielleicht auch mal etwas über den Grafen Galen, den mutigen Bischof von Münster, der gegen den Unmenschen auftrat, als ge- wisse Leserbriefschreiber noch in den Windeln lagen.

Die „nicht unblutige Vergan- genheit" der Kirche steht doch wohl im engen Zusam- menhang mit der Macht der Dummheit über die jeweili- gen Zeitgenossen, und der Apostat in Kulmbach sollte den Verlust seiner ostdeut- schen Heimat nicht bei der

„polnischen Kirche", sondern bei dem „größten Feldherrn aller Zeiten" oder seinem Ge- spenst einklagen. Auch Aka- demiker verwechseln nicht selten Ursache und Wirkung.

Dummheit ist omnipotent, und vor ihr sind nicht einmal die Toten sicher. Die ge- schändeten jüdischen Fried- höfe bezeugen es.

Dr. med. Bernhard Har- tung, Brucknerstraße 6, W-2848 Vechta

teil durch einen neutral rechtsprechenden Bundesge- richtshof nicht dann alle sen- siblen Dateien, zum Beispiel die von Architekten, Versi- cherungsmaklern, Steuerbe- ratern, insbesondere auch Rechtsanwälten etc., im Ur- teil genannt sein?

Kliniken bei Chefarzt- wechsel wären ebenso zu ver- merken, und wenn man es auf die Spitze treibt, eigentlich auch Behördendateien bei Personalwechsel.

Hier sollte die Rechtssi- tuation abgeklärt werden. Es besteht meiner Meinung nach Handlungsverpflichtung der Bundesärztekammer.

Dipl.-Ing. (FH) Dr. med.

Peter Hillenbrand, Römer-

straße 4A, W-8031 Gilching

89, Heft 43, 23. Oktober 1992

Referenzen

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