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Folgende Unterlagen benötigen wir für die Schulanmeldung Ihres Kindes: Anmeldeformular

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Academic year: 2022

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(1)

Checkliste zur Anmeldung an der Oskar-Schwenk-Schule

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Schulanmeldung Ihres Kindes:

 Anmeldeformular

 Bei alleinigem Sorgerecht bitte Kopie des Sorgerechtsbeschlusses

 Grundschulempfehlung Blatt 3 & 4 im Original

 Datenblatt DSVGO Schüler*in

 Datenblatt Religionszugehörigkeit

 Masernimpfnachweis (siehe Beiblatt)

 Einverständniserklärung für Coronaschnelltests

 Schulordnung und Einverständniserklärung

 Informationen zur Bücherausleihe

 Anmeldung für Ganztag und Mensa

Zusätzlich für Klasse 1

 JOJO Fibel

Mein Kind benötigt ein

 School-Abo http://igp.wbo.de/igp-abo-center Hotline 07031 623180

 Schließfach www.astra.de

Grund- und Realschule

Schulstraße 2

71111 Waldenbuch

Tel 07157/66923 Fax 21253

www.oss-waldenbuch.de

info@vw.oss-waldenbuch.de

(2)
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Anmeldung für Klasse _____ ab: ____________________

Schülerin / Schüler

Nachname Vornamen (Rufname bitte unterstreichen)

Geschlecht

männlich weiblich divers

Geburtsdatum Geburtsort und -land

Anschrift

PLZ Ort Teilort

Straße Hausnummer

Eltern / Erziehungsberechtigte

Mutter: Nachname Mutter: Vorname Handy:

Vater: Nachname Vater: Vorname Handy:

Telefon (Festnetz) Notfallkontakt (Arbeit, Großeltern, …)

E-Mail-Adressen:

Hinweis:

Sie werden Informationen von der Schule (Elternbriefe, Ankündigen, Termine, …) überwiegend per E-Mail bekommen.

Erziehungsberechtigt sind: beide Eltern nur die Mutter nur der Vater Bei geschiedenen Eltern bitte den Sorgerechtsbeschluss einreichen.

Wohnort, falls abweichend vom Wohnort des Kindes

Straße, Hausnummer PLZ, Ort

Grundschule

Eintritt in die Grundschule Jahr:

Abgebende Grundschule (Name und Ort) Klasse übersprungen, wenn

ja, welche, Schuljahr

Klasse wiederholt, wenn ja, welche, Schuljahr

Wiederholung freiwillig:

ja nein

Kontaktaufnahme erlaubt:

ja nein

Bei unserem Kind ist Folgendes zu beachten:

(Besonderheiten, chronische Krankheiten, Allergien, …)

Grund- und Realschule

Schulstraße 2

71111 Waldenbuch

Tel 07157/66923 Fax 21253

www.oss-waldenbuch.de

info@vw.oss-waldenbuch.de

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„Bilingualer Zug“

Teilnahme am bilingualen Zug gewünscht ja nein

Hinweis:

Zielgruppe des bilingualen Zuges sind leistungsorientierte Schüler*innen, die Freude am Lernen von Sprachen haben. Die Aufnahme in den bilingualen Zug ist abhängig von der Eignung und den zur Verfügung stehenden Plätzen. Die Entscheidung wird von der Schulleitung getroffen.

Bitte lassen Sie sich bei der Anmeldung Ihres Kindes einen Beratungstermin geben.

„Medienprofil“

Teilnahme am Medienprofil gewünscht ja nein

Hinweis:

Zielgruppe des Medienprofils sind leistungsorientierte Schüler*innen, die Freude am Lernen im Umgang mit digitalen Verarbeitungsprogrammen sowie Programmierung haben. Die Aufnahme in das Medienprofil ist abhängig von der Eignung und den zur Verfügung stehenden Plätze. Die Entscheidung wird von der Schulleitung getroffen. Bitte lassen Sie sich bei der Anmeldung Ihres Kindes einen Beratungstermin geben.

Geschwister an der Schule - Mitschülerwünsche

Ich habe bereits Geschwister in Klasse:

1.

2.

Mitschülerwünsche (höchstens zwei Angaben):

1.

2.

Datenschutz

Die Oskar-Schwenk-Schule erhebt und verarbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogenen Daten von Schüler*innen sowie von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Die personenbezogenen Daten werden elektronisch und/oder papiergebunden verarbeitet.

Eine Übermittlung der Daten erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies ist zur Aufgabenerfüllung der Schule oder der anfordernden Stelle erforderlich. Für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten können insbesondere folgende Stellen in Betracht kommen: Stellen innerhalb des öffentlichen Bereichs nach § 16

Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zum Beispiel andere Schulen, Schulaufsichtsbehörden, Gesundheitsämter, zuständige öffentliche Archive, Meldebehörden, Schulträger, Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nach §§ 17, 18 LSDG zum Beispiel Kirchen oder Versicherungen.

Die Angaben sind freiwillig. Die personenbezogenen Daten sind für die Beschulung Ihres Kindes jedoch erforderlich;

ohne diese Daten in eine Beschulung nicht möglich. Auf Antrag erhalten Sie über die über Sie bzw. an der Schule gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft; bezüglich der Daten volljähriger Kinder gilt § 55 Abs. 3 SchG.

Des Weiteren haben Sie das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.

Ihre Rechte entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Betroffenenrechte“.

E-Mail: Versand persönlicher Datenschutz

Wir sind damit einverstanden, dass E-Mails zwischen der Schule bzw. den Lehrer*innen der Schule und mit/uns auch persönliche Daten enthalten dürfen. E-Mailverkehr ist trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen nicht absolut sicher. Es besteht die Möglichkeit, dass eine E-Mail während des Versands mitgelesen werden kann.

Wir sind damit nicht einverstanden.

Homepage der Schule/Veröffentlichungen der Schule/Video- und Audioaufzeichnungen Siehe bitte separaten Bogen.

Informationen zum Anmeldeverfahren in Waldenbuch

Die Anmeldung an der Oskar-Schwenk-Schule gilt als vorläufige Anmeldung.

Nach Abschluss aller Anmeldungen erhalten Sie in den nächsten Wochen eine schriftliche Mitteilung, ob Ihr Kind an der Oskar-Schwenk-Schule aufgenommen ist.

Waldenbuch,

_______________________ __________________________________

Datum Unterschrift der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

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Einwilligung in die Verarbeitung bzw. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Video- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern

Oskar-Schwenk-Schule Schulstraße 2, 71111 Waldenbuch

Datenschutzbeauftragte(r): Staatliches Schulamt, Böblingen, poststelle@ssa-bb.kv.bwl.de

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

zu verschiedenen Zwecken sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies ist nur möglich, wenn hierfür eine Einwilligung vorliegt.

Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre / Eure Einwilligung einholen. Jan Stark

(Schulleiterin / Schulleiter)

[Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers]________________________________________________________________

1) Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte, Fotos oder Videos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht.

Hiermit willige ich / willigen wir wie folgt in die Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufzeichnungen und der Veröffentlichung der genannten personenbezogenen Daten der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein: Bitte ankreuzen!

Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Klasse zur Veröffentlichung in Aushang im Schulhaus

Jahresbericht/Jahrbuch der Schule

Örtliche Tagespresse (Printversion) Örtliche Tagespresse (Digitale Version) World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule

Fotos zur Veröffentlichung in Aushang im Schulhaus

Jahresbericht/Jahrbuch der Schule

Örtliche Tagespresse (Printversion) Örtliche Tagespresse (Digitale Version) World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule

Videos zur Veröffentlichung in

Örtliche Tagespresse (Digitale Version)

World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in

Örtliche Tagespresse (Digitale Version)

World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule

Zu Veröffentlichung im Internet siehe Hinweis unten!

Die Rechteeinräumung an den Fotos, Videos und Tonsequenzen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Klassenfotos werden im Jahresbericht lediglich mit alphabetischen Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos keine Namensangaben beigefügt.

2) Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufzeichnungen zu weiteren Zwecken

Hiermit willige ich / willigen wir in die Anfertigung von Aufzeichnungen außerhalb des Unterrichts ein: Bitte ankreuzen!

Fotos im für folgenden Zweck:

Videoaufzeichnung für folgenden Zweck:

Tonaufzeichnungen folgenden Zweck:

Die Aufnahmen werden nicht zur Leistungsbeurteilung von gezeigtem Schülerverhalten verwendet und nicht an Dritte übermittelt.

Diese Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann auch nur auf einen Teil der Medien oder der Datenarten oder Fotos bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Internet-Angeboten gelöscht. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Schulzugehörigkeit, nach Ende der Schulzugehörigkeit werden die Daten gelöscht. Aufzeichnungen nach Nummer 2) werden spätestens am Ende des Schuljahres bzw. am Ende der Kursstufe oder wenn der o. g. Zweck erreicht ist gelöscht.

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg zu.

Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (auch Fotos und Videos) jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte

„Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

[Ort, Datum]

und

[Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten] [ab dem 14. Geburtstag: Unterschrift Schülerin / Schüler]

Kultusministerium Baden-Württemberg Stand: 07/2021

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Liebe Eltern,

Ihr Kind soll an unserer Schule aufgenommen werden.

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:

1. durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender

Impfschutz gegen Masern besteht oder

2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder

3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder

4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1

oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.

Sofern Ihnen weder der Impfausweis noch eine andere Bescheinigung über die erfolgte

Masernschutzimpfung (z. B. Anlage zum Untersuchungsheft) vorliegt, sollten Sie sich an Ihre Haus- oder Kinderärztin bzw. an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Sie/Er kann gegebenenfalls fehlende

Impfungen nachholen, eine bereits erfolgte Impfung (die nicht in den Impfausweis eingetragen wurde) bestätigen, eine bereits durchlittene Masernerkrankung oder den entsprechenden Immunstatus

bestätigen. Sofern aus medizinischen Gründen eine Masernschutzimpfung bei Ihrem Kind nicht möglich ist (Kontraindikation), kann sie/er auch hierüber ein ärztliches Zeugnis ausstellen mit Angabe des Zeitraums, für den die Kontraindikation gilt.

Ich möchte Sie daher bitten, mir spätestens baldmöglichst einen der oben genannten Nachweise zukommen zu lassen. Der Nachweis wird Ihnen nach erfolgreicher Prüfung wieder ausgehändigt.

Grund- und Realschule

Schulstraße 2

71111 Waldenbuch

Fon 07157/66923 Fax 21253

sekretariat@vw.oss-waldenbuch.de

www.oss-waldenbuch.de

(10)

Bitte beachten Sie:

Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, bin ich gesetzlich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt im Landratsamt Böblingen darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogenen Angaben zu übermitteln.

Das Gesundheitsamt kann Sie zu einer Beratung einladen und entscheiden, ob eine Geldbuße ausgesprochen wird!

Bitte bedenken Sie, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern nicht nur die Schülerinnen und Schüler selbst vor einer Masernerkrankung schützt, sondern auch die Personen in ihrem Umfeld, die nicht geimpft werden können wie Säuglinge oder immungeschwächte Personen.

Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. Dazu gehören auch die empfohlenen Schutzimpfungen gegen Masern.

Bitte beachten Sie die folgenden datenschutzrechtlichen Hinweise:

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

Oskar-Schwenk-Schule, Schulstr. 2, 71111 Waldenbuch

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Marc Hauser, Staatliches Schulamt Böblingen

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird die Vorlage des Nachweises von der Schule dokumentiert.

Die Dokumentation wird so lange aufbewahrt, bis die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt.

Gegenüber der Schule besteht für Sie das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Sie haben ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenüber-tragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Stark Rektor

(11)

Informationen zur Bücherausleihe

Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,

mit Beginn eines neuen Schuljahres erhält Ihr Kind, im Rahmen der sog. „Lernmittelfreiheit“, die für das Arbeiten in der Klasse notwendigen Schülerbücher.

Die von der Gemeinde angeschafften und finanzierten Unterrichtsmaterialien müssen mehrere Jahre eingesetzt werden, bevor sie erneuert werden können. Die sachgerechte Aufbewahrung und der pflegliche Umgang mit fremdem Eigentum ist ein wichtiger Bereich der Erziehung.

Bitte halten Sie deshalb Ihr Kind zur Sorgfalt im Umgang mit seinem gesamten Material an und überprüfen Sie regelmäßig den Schulranzen. Vollgestopfte Ranzen oder der Transport in Rucksäcken schädigen Bücher, Hefte, Ordner, … - und auch den Rücken!

Wir haben uns bemüht, die ausgegebenen Materialien sorgfältig auf mögliche Beschädigungen zu prüfen und diese – falls vorhanden – zu vermerken.

Wir bitten Sie um eigene Kontrolle und um sofortige Rückmeldung an den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, sollten Sie nicht vermerkte Beschädigungen feststellen.

Achten Sie bitte darauf, dass alle Bücher eingebunden sind (bitte keine selbst-klebenden Folien zum Einbinden verwenden) und dass im Stempel der Name Ihres Kindes, die Klasse und das Schuljahr eingetragen sind. Einband und Eintrag schützen Sie vor möglichen Kosten.

Nach Ablauf des Schuljahres müssen alle ausgeliehenen Bücher wieder abgegeben werden.

Auch hier bitten wir Sie um Mithilfe. Kontrollieren Sie alle Bücher und sorgen Sie dafür, dass alle pünktlich abgegeben werden.

Verlorene und stark beschädigte Bücher werden in Rechnung gestellt. Dabei richtet sich der zu zahlende Betrag nach dem Alter des Buches.

Ausleihe Ausleihe 1 Jahr Ausleihe 2 Jahre Ausleihe 3 Jahre Ausleihe 4 Jahre Anteil vom

Neupreis 4/5 3/5 2/5 1/5

Sobald der Betrag bezahlt wurde, geht das Buch in den Besitz des Schülers über.

Bei geringfügigen Schäden, die den Wert mindern und die Lebensdauer des Buches verkürzen, ist je nach Schaden eine Pauschale von 3,00, €, 5,00 €, 10,00 € zu zahlen.

Trifft dieser Fall ein, wird der Klassenlehrer in der ersten Woche des darauffolgenden Schuljahres den Betrag einsammeln. Das Buch verbleibt an der Schule und wird weiter ausgeliehen.

Erst nach Bezahlung der Pauschale erhält ihr Kind die neuen Schulbücher.

Bitte verwahren Sie das Schreiben bis zum Ende des Schulbesuches Ihres Kindes an der OSS auf. Ihre Zustimmung wird zu den Anmeldeunterlagen abgeheftet.

Wir wünschen Ihrem Kind eine erfolgreiche Schulzeit.

Mit freundlichen Grüßen Jan Stark

Rektor

Grund- und Realschule

Schulstraße 2

71111 Waldenbuch

Fon 07157/66923 Fax 21253

sekretariat@vw.oss-waldenbuch.de

www.oss-waldenbuch.de

(12)
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Informationen zur Bücherausleihe

Vom oben genannten Schreiben habe ich Kenntnis genommen.

Mit dieser Unterschrift stimme ich der Regelung zu.

Name des Schülers/der Schülerin: ________________________________________

Klasse: ____________

__________________________________________________________________________

Datum / Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Grund- und Realschule

Schulstraße 2

71111 Waldenbuch

Fon 07157/66923 Fax 21253

sekretariat@vw.oss-waldenbuch.de

www.oss-waldenbuch.de

(14)

Grund-, Werkreal- und Realschule Schulstraße 2 71111 Waldenbuch Tel 07157/66923 Fax 21253

E i n v e r s t ä n d n i s e r k l ä r u n g

Name des Schülers/der Schülerin Klasse

_______________________________________ __________________

• Wir bestätigen den Erhalt der Schul- und Hausordnung.

• Um in einer angenehmen Schulatmosphäre erfolgreich arbeiten zu

können, halten Lehrkräfte, Eltern und Schüler/-innen die Vereinbarungen ein, die in der Schul- und Hausordnung festgehalten sind.

• Diese Einverständniserklärung ist für die gesamte Schulzeit an der Oskar-Schwenk-Schule gültig.

Datum ___________________

Unterschrift des Schülers/der Schülerin __________________________________

Unterschrift d. Erziehungsberechtigten __________________________________

(15)

Schul- und Hausordnung

Damit wir in einer angenehmen Schulatmosphäre erfolgreich arbeiten können, halten wir die nachfolgenden Vereinbarungen ein:

1. Ordnung im Schulhaus

1.1. Unterrichtsbeginn

Die aufsichtführenden Lehrer öffnen die Klassenzimmer um 7.20 Uhr.

Zur 2. Stunde dürfen sich nur Schülerinnen und Schüler mit Fahrausweis ab 8.00 Uhr in der Aula aufhalten. Alle anderen Schüler dürfen erst um 8.20 Uhr die Gebäude betreten, damit die 1. Unterrichtsstunde nicht gestört wird.

1.2. Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerunfallversicherung gewährt euch bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes keinen Versicherungsschutz. Deshalb dürft ihr auch während der Hohlstunden und Pausen das Schulgelände nicht ohne die Erlaubnis eines Lehrers verlassen.

1.3. Große Pause

Besonders die große Pause dient der Entspannung und Erholung. Die Möglichkeit, sich zu bewegen, an die frische Luft zu kommen, solltet ihr aus gesundheitlichen Gründen nutzen. Am Ende der großen Pause, nach dem ersten Klingeln, geht ihr ruhig und ohne zu drängeln ins Klassenzimmer zurück.

Bei starkem Regen kündigt der Hausmeister über die Lautsprecheranlage an, dass ihr im Klassenzimmer bleiben dürft.

1.4. Unterrichtsschluss

Das Klassenzimmer ist am Ende des Unterrichts selbstverständlich sauber zu verlassen. So erleichtert beispielsweise das Aufstuhlen dem Reinigungspersonal die Arbeit. Tafel putzen und Boden säubern sind notwendige Arbeiten.

Jeder Schüler verlässt gleich nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude und Schulgelände.

Verhalten im Schulbereich

Ein harmonisches Schulklima kann es nur geben, wenn wir rücksichtsvoll und tolerant miteinander umgehen. Die Unterrichtssprache ist für alle deutsch.

2.1 Gefahren für die Gesundheit

Andere und sich selbst in Gefahr zu bringen, Mitschülerinnen und Mitschüler zu belästigen oder zu verletzen, kann nicht akzeptiert werden. Deswegen gehören Messer, Waffen, Feuerwerkskörper, etc. nicht in unsere Schule. Das Werfen mit Schnee oder Eis ist kein Sport, sondern eine Gefährdung von Mitmenschen und Schuleigentum.

2.2. Rauchen, Alkohol und andere Drogen

Ihr dürft keinen Alkohol, keine Zigaretten und keine anderen Drogen mitbringen. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vor allem bezüglich Rauchen, Alkohol und Drogen werden an unserer Schule besonders beachtet, damit ihr euch selbst und andere nicht gefährdet. Wir benachrichtigen auf jeden Fall die Eltern der Schüler, die diesbezüglich auffallen.

2.3. Fahrzeuge

Fahrzeuge sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Schule und Schulträger können keine Haftung übernehmen.

2.4. Sonstiges

Sämtliche Elektronikgeräte sowie Skateboards, Rollschuhe u. ä. führen immer wieder zu Konflikten. Daher dürft ihr sie nicht in die Schule mitbringen.

Cityroller werden am Fahrradständer abgestellt. Handys und andere

kommunikationselektronische Medien benötigt ihr in der Schule nicht. Deswegen werden sie grundsätzlich ausgeschaltet, sind nicht zu sehen und zu hören und dürfen auch auf dem Schulgelände nicht benützt werden.

2.5. Computer

Die Benutzung aller Computer im Schulhaus wird durch eine Benutzerordnung geregelt, die ihr, bzw. eure Eltern bei eurer Schulanmeldung unterschrieben habt.

(16)

3. Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich

Wir Lehrer und Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich.

3.1 Umweltschutz

Die Müllvermeidung und die Verwendung umweltfreundlicher Materialien sind uns wichtig. In den Klassenzimmern wird der Müll nach Papier und Restmüll sortiert.

Um Pflanzen ungestört wachsen zu lassen, betreten wir die entsprechenden Flächen nicht.

3.2 Kaugummi kauen

Ein pfleglicher Umgang mit den Einrichtungen unserer Schule muss für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein. Verunreinigungen, die durch Kaugummis entstanden sind, lassen sich nur schwer entfernen. Deswegen kann das Kauen von Kaugummis nicht geduldet werden.

3.3. Ordnungsdienst

Jeder beseitigt verantwortlich seinen eigenen Müll. Jeden Freitag helfen eingeteilte Klassen nach der großen Pause, die Schulhöfe sauber zu halten.

3.4. Beschädigungen

Die gesamte schulische Einrichtung wurde mit den Steuergeldern eurer Eltern bezahlt. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir schonend damit umgehen.

Trotzdem können Beschädigungen an Schuleigentum vorkommen. Dann ist es fair, sich beim Klassenlehrer oder im Sekretariat zu melden.

4. Schulversäumnisse

Wenn ihr krank seid, ist es die Pflicht eurer Eltern, den Klassenlehrer umgehend, spätestens bis zum 3. Tag schriftlich zu informieren.

Bei jeglichen Schulveranstaltungen, wie z.B. Lerngänge, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, etc. und auf den Wegen zum Sport gilt die Schulordnung.

VERFAHRENSORDNUNG

1. Stört ein Schüler trotz pädagogischer Einwirkung des Lehrers wiederholt den Unterricht oder verstößt er gegen die Ordnung, so wird eine Bemerkung ins Klassenbuch eingetragen.

Gleichzeitig ist es Aufgabe des Fach- oder Klassenlehrers, auf Schüler, die eine Bemerkung erhalten haben, pädagogisch einzuwirken.

2. Vier Bemerkungen werden vom Klassenlehrer zu einem roten Eintrag zusammengefasst. Es werden die Eltern informiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen.

3. Bei grobem Fehlverhalten, z.B. Konsum von Zigaretten und Alkohol,

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Handynutzung o.ä., wird ein roter Eintrag erteilt, dem in jedem Falle eine geeignete pädagogische Maßnahme folgt.

Die Eltern werden benachrichtigt.

4. Spätestens beim dritten roten Eintrag tritt die Klassenkonferenz zusammen und beschließt geeignete Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Die Eltern werden vom Klassenlehrer / Schulleitung informiert.

5. Illegaler Drogenbesitz und -handel erfordern sofortige besondere Maßnahmen.

6. Gefährdet der Verbleib des Schülers die Erziehung, Unterrichtung, sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler, so kann nach §90 des Schulgesetzes die Androhung des Ausschlusses aus der Schule und der Ausschluss aus der Schule beschlossen werden.

7. Vor einer schwerwiegenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme hat der Schüler das Recht angehört zu werden. Er kann den Klassensprecher hinzuziehen und sich an den Klassenlehrer, den Verbindungslehrer und die Schulleitung wenden.

8. Die nach diesen Regelungen getroffenen Maßnahmen werden bei der Beurteilung

des Verhaltensbereichs berücksichtigt

(17)

Erklärung zur Teilnahme von Schüler*innen zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test zur Erkennung einer COVID-19-Infektion an der Schule

Schüler/in:

Nachname:

Vorname:

Straße / Hausnummer:

Klasse/Kursstufe:

Daten der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen Nachname:

Vorname:

Straße / Hausnummer:

PLZ:

Ort:

Hiermit erkläre ich / erklären wir,

dass mein / unser Kind

-

dass ich (bei volljährigen Schülerinnen und Schülern)

ab der Geltung der geänderten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg maximal zweimalig pro Woche an kostenlosen Selbsttests zur Erkennung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus in der Schule teilnimmt / teilnehme,

und zwar auch insoweit, als dies nicht rechtliche Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw.

zur Vermeidung eines Verbots des Zutritts zu Schulgelände ist.

Diese Erklärung umfasst auch die Zustimmung zur Vorführung und Erläuterung des Selbsttests sowie zur Beaufsichtigung durch Personen, die von der Schule dafür eingesetzt werden.

Soweit die Schülerin/der Schüler nicht volljährig:

Im Falle eines positiven Testergebnisses bitten wir/bitte ich, mich/die folgende zur Obhutsübername berechtigte Person über die folgende Telefonnummer(n) zu benachrichtigen:_____________________

Im Falle eines positiven Testergebnisses darf mein Kind den Heimweg selbständig antreten.

Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Schulleitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die im Falle eines positiven Testergebnisses bestehende gesetzliche Meldepflicht der Schule gemäß §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. t, 8 Abs. 1 Nr. 2 und 7, 9 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 i.V.m. §§ 36 Abs. 1 Nr.1 und 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz im Falle eines positiven Testergebnisses gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt bleibt hiervon unberührt.

Ort und Datum Vor- /Zuname in Druckbuchstaben der/des unterschreibenden Personensorgeberechtigten

Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers*

* Bei Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr sowohl Unterschrift der Schülerin bzw.

des Schülers sowie der personenberechtigten Person;

bei Volljährigen alleinige Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers.

(18)
(19)

Einwilligung in die Teilnahme an Streaming (= Echtzeitübertragung) und Videokonferenzen von zu Hause aus im Schuljahr 2022/2023

Oskar-Schwenk-Schule Schulstraße 2, 71111 Waldenbuch

[Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin/des Schülers]

__________________________________________________________________________

[Name, Vorname Erziehungsberechtigte/Eltern]

Ich/Wir willige/n in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der oben aufgeführten Schülerin bzw.

des oben aufgeführten Schülers ein.

Bei der Teilnahme am Streaming oder einer Videokonferenz werden folgende Daten verarbeitet:

Nachname, Vorname, Bild- und Tondaten, Name des Raumes, IP-Nr. des Teilnehmers und Informationen zum genutzten Endgerät. Je nach Funktionen fallen Inhalte von Chats, gesetzter Status, Beiträge zum geteilten Whiteboard, Eingaben bei Umfragen, durch Upload geteilte Dateien und Inhalte von

Bildschirmfreigaben an. Es werden keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dauerhaft gespeichert. Videokonferenzen werden nicht aufgezeichnet. Die Inhalte von Chats, Notizen, geteilten Dateien und Whiteboards werden gelöscht, sobald ein Konferenzraum geschlossen wird.

Die jeweilige Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen diejenigen personenbezogenen Daten, auf die sich die Einwilligungserklärung bezieht, nicht weiterverarbeitet werden, sondern diese sind

unverzüglich zu löschen, soweit es nicht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung als die Einwilligung gibt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile, auch nicht in Bezug auf das Recht auf Bildung.

Ich/Wir stimme(n) den beigefügten Regeln zu Nutzungsbedingungen beim Einsatz von Streaming und Videokonferenzsystemen im Schuljahr 2022/2023 zu.

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die

Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht zu bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

[Ort, Datum] _______________________________________________________________

_____________________________ und _____________________________

[Unterschrift der Schülerin/des Schülers ab dem 14. Geburtstag]

[Unterschrift der Erziehungsberechtigten/Eltern}

(20)

Nutzungsordnung für die Teilnahme an Videokonferenzen

Die Schülerin / der Schüler versichert, die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

- Die Videokonferenz startet und beendet die Lehrkraft.

- Für die Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht, sofern eine Einwilligung vorliegt und diese nicht widerrufen wurde. Es gelten die gleichen Entschuldigungsregelungen wie im Präsenzunterricht.

- Am Online-Unterricht dürfen nur berechtigte Personen teilnehmen.

- Die Teilnehmer müssen sich mit einem persönlichen Account mit sicherem Passwort bzw.

einem zeitlich befristeten, passwortgeschützten Link anmelden.

- Die Nutzung ist nur für schulische Zwecke zulässig.

- Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

- Die Nutzung eines fremden Nutzerkontos ist verboten.

- Zugangsdaten wie Username und Passwort dürfen nicht auf den Geräten gespeichert werden. Ggf. ist der Browsercache zu löschen (z. B. PC, Notebook) bzw. das Gerät zurückzusetzen (z. B. Tablets).

- Es ist zu vermeiden, dass andere Personen (auch Eltern, Geschwister, Freunde usw.) mithören und/oder zusehen.

- Eine Aufzeichnung, jeglicher Mitschnitt oder sonstige Speicherung ist verboten. Ebenso ist es verboten, während des Unterrichts Screenshots, Fotos oder Videos zu erstellen.

- Eine Nutzung in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. Cafés, Kneipen, Restaurants, ÖPNV, Warteräume, Arztpraxen, Läden usw. ist verboten.

- Der Austausch von Materialien (z. B. Texte, Bilder) zwischen den Nutzern ist ausschließlich zu schulischen Zwecken und nur dann gestattet, wenn das hochgeladene Material nicht gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt.

- Während einer Videokonferenz gelten auch die sonstig üblichen Regelungen des Präsenzunterrichts (z. B. Höflichkeit, Respekt, angemessene Sprache).

- Verstöße können bei Schülerinnen und Schülern u. a. mit pädagogischen Maßnahmen

oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

(21)

Liebe Eltern unserer neuen Erstklässler,

Ihr Kind wird im September an unserer Schule aufgenommen.

Wir arbeiten im Deutschunterricht mit der Fibel Jo-Jo vom Cornelsen Verlag.

Sie haben die Möglichkeit, die Fibel als erstes Lesebuch Ihres Kindes zum Preis von 18,50 € zu erwerben und als Erinnerung zu behalten.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Stadt Waldenbuch IBAN: DE09 6035 0130 0002 0106 03

Verwendungszweck: Jo-Jo Fibel, Vor- und Nachname des Kindes.

Wenn Sie die Fibel nicht kaufen möchten, können Sie sie auch über die Schule ausleihen.

Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt aus und legen Sie ihn der Anmeldung bei.

Mit freundlichen Grüßen gez. Jan Stark

Rektor

--- Jo-Jo Fibel

______________________________________________________________

Vor- und Nachname Ihres Kindes (bitte deutlich schreiben)

Ich möchte die Fibel für mein Kind kaufen und überweise das Geld.

Ich möchte die Fibel ausleihen.

________________________________________________________

Unterschrift Erziehungsberechtigte

(22)
(23)

Anmeldung zur Online-Bestellung des Mittagessens

Erziehungsberechtigte/r, Name, Vorname

Straße, PLZ, Ort

E-Mail, Telefon

Kosten pro Essen: 4,75 €

1. Kind

Familienname

2. Kind

Familienname

Vorname Vorname

Geburtstag Klasse Geburtstag Klasse

3. Kind

Familienname

4. Kind

Familienname

Vorname Vorname

Geburtstag Klasse Geburtstag Klasse

Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an das

Bürgermeisteramt Waldenbuch, Steueramt, Marktplatz 5 in 71111 Waldenbuch

SEPA-Lastschriftmandat

Die Stadtkasse Waldenbuch wird hiermit widerruflich ermächtigt, den monatlich zu entrichtenden Beitrag für die bestellten Mittagsmahlzeiten, mittels SEPA-Basislastschriftmandat einzuziehen.

Gläubiger-Ident.-Nr. DE5500100000041271

Name der Bank: Kontoinhaber:

BIC IBAN

Ort, Datum, Unterschrift

Formular drucken

(24)
(25)

Ganztagesangebot

Anschrift des/der Erziehungsberechtigten

………...

(Name/Vorname)

………...

(Anschrift)

………...

(E-Mail / Telefon / Mobil / Notfallnummer bitte unterstreichen)

Verbindliche Anmeldung zum Ganztagsangebot Kl. 5/6

Hiermit melde/n ich/wir meine/n Tochter/Sohn

……… geb.am ……… Klasse …...

(Nachname, Vorname) (Geburtsdatum)

Für das Schuljahr 2022/2023 verbindlich* an zur Teilnahme am:

viertägigen Ganztagsangebot Realschule 30,00 € / monatlich**

Montag bis Donnerstag (max. bis 16 Uhr) (ohne Mittagessen)

*) eine Abmeldung ist nur schriftlich, nur aus zwingendem Grund und nur zum Halbjahr (01.02.2023) möglich

**) a k t u e l l e r Gebührenstand; 11 Monate; August gebührenfrei

EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Die Stadtkasse Waldenbuch wird hiermit widerruflich ermächtigt, die zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten des Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.

Name der Bank: ……… Kontoinhaber/in: ………

IBAN: ……… BIC: ………...

Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des konto- führenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

……… ………

Datum Unterschrift

Anmeldung bis 01. Juli 2022

!!! Rückseite !!!

(26)

Ganztagesangebot

Name des Schülers/der Schülerin ……… Klasse …….

1. Verbindliche Anmeldung zum viertägigen (Mo-Do) Ganztagsangebot der Sekundarstufe

Mit der Anmeldung im Ganztag ist Ihr Kind bei uns an Tagen mit Nachmittagsunterricht bis 16.00 Uhr angemeldet.

An Tagen ohne Nachmittagsunterricht entscheiden Sie, ob Ihr Kind nach Unterrichtsende, um 14.30 Uhr (nach der Lernzeit) oder um 16.00 Uhr nach Hause geht.

Anmeldezeiten Ihres Kindes (Unterrichtsende, 14.30 Uhr oder 16.00 Uhr) bitte eintragen:

Montag bis __________________ Uhr Dienstag bis __________________ Uhr Mittwoch bis __________________ Uhr Donnerstag bis __________________ Uhr

1. Verlassen der Schule bei Unterrichtsausfall

Sollte an den Tagen mit Nachmittagsunterricht der Unterricht ausfallen, darf mein Sohn / meine Tochter die Schule verlassen um (bitte ankreuzen)

□ nach Unterrichtsende

□ um 14.30 Uhr

□ um 16.00 Uhr

2. Abwesenheit und Zusammenarbeit

Die Sicherheit Ihres Kindes ist uns wichtig! Aus diesem Grund müssen uns Abwesenheit (Krankheit, …) vom Ganztag bzw. begründetes vorzeitiges Verlassen der Schule

schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden!

Ein unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während der angemeldeten Zeiten ist nicht gestattet!

Ich bin damit einverstanden, dass zum Zweck einer gezielten Hausaufgabenbetreuung Informationen über meinen Sohn / meine Tochter gewonnen und zwischen der beauftragten Lernzeitbetreuung und der Oskar-Schwenk-Schule mündlich und/oder schriftlich

ausgetauscht werden dürfen.

………. ………

(Ort/Datum) (Unterschrift)

(27)

Ganztagesangebot

Anschrift des/der Erziehungsberechtigten

………...

(Name/Vorname)

………...

(Anschrift)

………...

(E-Mail / Telefon / Mobil / Notfallnummer bitte unterstreichen)

Verbindliche Anmeldung zum Ganztagesangebot in der Grundschule

Hiermit melde/n ich/wir meine/n unsere/n Tochter/Sohn

……… geb.am ……… Klasse …...

(Nachname, Vorname) (Geburtsdatum)

für das Schuljahr 2022/2023 verbindlich* an zur Teilnahme am:

viertägiges Ganztagesangebot kostenfrei **

Montag bis Donnerstag 08.00-15.00 Uhr (ohne Mittagessen)

*) eine Abmeldung ist nur schriftlich, nur aus zwingendem Grund und nur zum Halbjahr (01.02.2023) möglich

**) a k t u e l l e r Gebührenstand; 11 Monate; August gebührenfrei

Abwesenheit und Zusammenarbeit

Die Sicherheit Ihres Kindes ist uns wichtig. Aus diesem Grund müssen uns Abwesenheit (Krankheit, …) vom Ganztag bzw. begründetes vorzeitiges Verlassen der Schule

schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden!

Ein unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände während der angemeldeten Zeiten ist nicht gestattet.

Ich bin damit einverstanden, dass zum Zweck einer gezielten Hausaufgabenbetreuung Informationen über meinen Sohn / meine Tochter gewonnen und zwischen der beauftragten Hausaufgabenbetreuung und der Oskar-Schwenk-Schule mündlich und/oder schriftlich ausgetauscht werden dürfen.

……… ………

Datum Unterschrift

Anmeldung bis

01. Juli 2022

Anmeldung bis

01Juli 2022

(28)

Ganztagesangebot

Anschrift des/der Erziehungsberechtigten

………...

(Name/Vorname)

………...

(Anschrift)

………...

(E-Mail / Telefon / Mobil / Notfallnummer bitte unterstreichen)

Verbindliche Anmeldung zum Ganztagesangebot in der Grundschule

Hiermit melde/n ich/wir meine/n Tochter/Sohn

……… geb.am ……… Klasse …...

(Nachname, Vorname) (Geburtsdatum)

für das Schuljahr 2022/2023 zur Teilnahme am/an den angekreuzten kostenpflichtigen Zusatzprogramm/en des Ganztagesangebots der Oskar-Schwenk-Schule verbindlich* an:

zusätzliche Betreuung

□ Frühbetreuung (Mo-Fr 07.00- Unterrichtsbeginn) 20,00 €/monatlich**

□ Nachmittagsbetreuung (Mo-Do 15.00-17.00 Uhr) 32,00 €/monatlich**

□ Freitag (Unterrichtsende -15.00 Uhr) 15,00 €/monatlich***

□ Donnerstagsbetreuung (12.00-13.30 Uhr) 10,00 €/monatlich**

nur für Klassen 3 und 4

→ Angebot über die Mittagspause für alle nicht im Ganztag angemeldeten Kinder

*) eine Abmeldung ist nur schriftlich, nur aus zwingendem Grund und nur zum Halbjahr (01.02.2023) möglich

**) a k t u e l l e r Gebührenstand; 11 Monate; August gebührenfrei

***) Änderungen unter Vorbehalt

EINZUGSERMÄCHTIGUNG

Die Stadtkasse Waldenbuch wird hiermit widerruflich ermächtigt, die zu entrichtenden Zahlungen zu Lasten des Girokontos mittels Lastschrift einzuziehen.

Name der Bank: ……… Kontoinhaber/in: ………

IBAN: ……… BIC: ………

Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des konto- führenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

……… ………

Datum Unterschrift

Anmeldung bis

01. Juli 2022

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