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Bezüglich des Nachweises der Prüfberechtigung ist daher zu beachten, dass Personen nach 7 Abs. 3 einer reinen Anzeigepflicht unterliegen; die

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(1)

Übersicht über die vom Land Rheinland-Pfalz durch die oberste

Bauaufsichtsbehörde anerkannten sachverständigen Personen für die Prüfung von haustechnischen Anlagen und Einrichtungen

Stand: Oktober 2019

1. Vom Land Rheinland-Pfalz bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige Die in der Übersicht aufgeführten sachverständigen Personen sind für die jeweiligen Fachrichtungen in Rheinland-Pfalz anerkannt. Die Prüfberechtigung beruht auf einer Anerkennung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen vom 13. Juli 1990 (GVBl.

S. 248) oder nach früherem Recht (§ 10 Abs. 3 der Verordnung).1

2. Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige anderer Bundesländer

Nach § 7 Abs. 1 der Verordnung dürfen bauaufsichtlich anerkannte Sachverstän- dige anderer Bundesländer in ihren jeweiligen Fachrichtungen Prüfungen in Rheinland-Pfalz durchführen.

Eine Eintragung in die Übersicht erfolgt nicht. Gegebenenfalls ist die Prüfberechtigung durch Vorlage des Anerkennungsbescheids zu belegen.

3. Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder gleichgestellten Staaten Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne der Verordnung rechtmäßig niedergelas- sen sind, dürfen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 oder 4 der Verordnung ebenfalls Prüfungen in Rheinland-Pfalz durchführen.

Bezüglich des Nachweises der Prüfberechtigung ist daher zu beachten, dass Personen nach § 7 Abs. 3 einer reinen Anzeigepflicht unterliegen; die

(2)

Anerkennungsbehörde (oberste Bauaufsichtsbehörde) bestätigt auf Antrag lediglich, dass die Anzeige erfolgt ist. Die Bauaufsichtsbehörden werden deshalb über Anzeigen, die beim Ministerium der Finanzen eingehen, unterrichtet. Ein Eintrag in die Übersicht ist nicht vorgesehen.

Anders verhält es sich bei Personen nach § 7 Abs. 4, die zur Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Bescheinigung der Anerkennungsbehörde bedürfen. Die Bescheinigung dient als Nachweis der Prüfberechtigung; ein Eintrag in die Übersicht ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Zu beachten ist auch, dass Personen nach § 7 Abs. 3 und 4 für die Aufnahme der Tätigkeit keiner Anzeige in Rheinland-Pfalz bzw. keiner Bescheinigung des Ministeriums der Finanzen bedürfen, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde. Bezüglich des Nachweises der Prüfberechtigung sind bei Personen nach § 7 Abs. 3 Angaben über die erfolgte Anzeige erforderlich. Können Personen nach § 7 Abs. 3 keinen Nachweis über ihre Prüfberechtigung erbringen, ist das weitere Vorgehen mit dem Ministerium der Finanzen abzustimmen. Personen nach § 7 Abs. 4 dient die Bescheinigung der Anerkennungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes als Nachweis ihrer Prüfberechtigung.

(3)

Anerkannte Sachverständige (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) Prüfgebiete

Dipl.-Ing. (FH) Roland Arnold

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Jörg Becker

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Wilhelmstraße 122, 57518 Betzdorf Tel.: 02741 / 295134

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Kai Berger DEKRA Automobil GmbH Tel.: 0160 / 90584675

Selbsttätige

Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Matthias Brossart

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Gregor Burkart

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Ralf Dittmann

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz Tel.: 0172 / 208 68 95

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

(4)

Dipl.-Ing. Raimund Eulberg

Gartenstraße 11, 56244 Hartenfels Tel.: 02626 / 6700

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung Dipl.-Ing. (FH) Thomas Grupe

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Christian Held

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz Tel.: 0172 / 2043780

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hentschel

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz Tel.: 0172 / 2175232

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Matthias Heppt Stefan Elmers GmbH

Kurt-Schumacher-Straße 10, 55124 Mainz Tel.: 0175 / 4347230

Selbsttätige

Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Jan Hotz

Jan Hotz Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro Trierer Straße 8, 54524 Klausen

Tel. 01515 / 8380803

Elektrische Starkstrom- anlagen;

(5)

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Karn

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Martin Larisch VdS Schadenverhütung GmbH Tel.: 0173 / 8894485

Selbsttätige

Feuerlöschanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Joachim Ludwigs, ISB Ludwigs Brunnenstraße 21, 53520 Wershofen

Tel.: 0151 / 17273803

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung Engin Özkan, B.Eng.

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Michael Rappolt

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Jochen Redepenning TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz Tel.: 0172 / 2478187

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

(6)

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Richter

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Hans-Böckler-Straße 6, 56070 Koblenz Tel.: 0172 / 5609712

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Markus Schön

Stieler & Seip Sachverständige GmbH Tel.: 0174 / 447666

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung Dipl.-Ing. (FH) Marco Stark

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier

Tel.: 0651 / 2005149

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Holger Weil

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH An der Krimm 23, 55124 Mainz

Tel.: 06131 / 4654-444

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

Dipl.-Ing. (FH) Volker Weiss

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier

Tel. 0160 / 96390120

Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

(7)

Anerkannte Sachverständige als Angehörige von Organisationen, die nach früherem Recht

anerkannt sind (§ 9 Abs. 3) Prüfgebiete

EHRIG Techn. Überwachung GmbH Am Brüll 19, 40878 Ratingen

Tel.: 02102 / 85020

Dipl.-Ing. Jürgen Panten Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung TOS - Technische Organisation

von Sachverständigen e.V.

Hermsdorfer Damm 213, 13467 Berlin Tel.: 030 / 40 58 66 73

Dipl.-Ing. (FH) Werner Hauf Elektrische Starkstrom- anlagen;

Sicherheitsstromversorgung Ing. (grad.) Manfred Schley Elektrische Starkstrom-

anlagen;

Sicherheitsstromversorgung

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