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Hygienekonzept (Covid-19) des Musikverein Denzlingen e.v.

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Academic year: 2022

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Musikverein Denzlingen e.V.

Hygienekonzept (Covid-19) des Musikverein Denzlingen e.V.

Nachfolgendes Hygienekonzept des Musikverein Denzlingen e.V. wurde erstellt, um die Verordnungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Eindämmung von

Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) einzuhalten

Dieses Konzept behandelt in erster Linie den Orchesterprobenbetrieb der drei Orchester des Musikverein Denzlingen e.V. :

• das Hauptorchester (HO)

• das Jugendorchester (JO) und

• die Denzlinger Dorfmusikanten (DDM)

Dem Konzept entstammen Hinweise und Texte aus den Studien sowie den institutionellen Vorgaben von:

Freiburger Institut für Musikermedizin (FIM) an der

Hochschule für Musik und dem Universitätsklinikum Freiburg / Prof. Dr. Dr. Claudia Spahn, Prof. Dr. Bernhard Richter, sowie der Charité Berlin und der

Berufsgenossenschaft VBG

Denzlingen, 17.06.2020 Der Vorstand

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Hygienekonzept

Vorgaben:

Um eine Probe durchzuführen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

- Es liegt ein Hygienekonzept vor

- Die Probe findet zur Vorbereitung eines in Planung stehenden Konzertes / öffentlicher Aufführung statt

- Die örtliche Gemeindeverordnung und Vorgaben der Gemeindeverwaltung sowie der Ortspolizei/Ordnungsamt sind einzuhalten

Grundlagen:

Grundlage dieses Hygienekonzeptes ist das BDB-Muster-Hygienekonzept Covid-19 für BDB-Musikvereine in Baden-Württemberg vom 5.6.2020 mit Ergänzungen vom 15.6.2020.

1. Probenplanung des MVD

Die Proben des Hauptorchesters (HO) und des Jugendorchesters (JO) finden zur Vorbereitung des in Planung stehenden Stephanskonzertes (26.12.2020) statt.

Die Proben der Denzlinger Dorfmusikanten (DDM) dienen der Vorbereitung eines Konzertes im Herbst (ev. 3.10.2020) oder im Frühjahr 2021. Darüber hinaus gibt es noch einige runde Geburtstage von Ehrenmitgliedern, bei denen die DDM spielen sollen.

Proben des JO und der DDM sind aufgrund der Personenzahl im Probelokal

Vielharmonie möglich, jedoch wird versucht, etliche Proben im Freien (große Gärten und Plätze) durchzuführen.

Gesamtproben des HO können aufgrund der geringen Größe des Probenraumes dort nicht abgehalten werden. Der Vorstand versucht entsprechende Termine mit dem Kultur- und Bürgerhaus (KuB) zu vereinbaren, um im Großen Saal zu proben. Weitere

Probenmöglichkeiten sind im Schulinnenhof im Freien. Die ersten Gesamtproben sind für den Juli 2020 geplant.

Weitere Feste/Hocks/Veranstaltungen sind nicht geplant, ebenso wurden fast alle Feste anderer Vereine/Institutionen für dieses Jahr bereits abgesagt.

2. Kommunikation

Dieses Hygienekonzept wird jeder/m Musikerin/Musiker in digitaler Form (auf Wunsch auch schriftlich) zur Verfügung gestellt. Bei Kindern und Jugendlichen geht das Hygienekonzept auch an die Erziehungsberechtigten.

Das Konzept wird allen Musikerinnen und Musikern der drei Orchester persönlich in deren erster Probe mitgeteilt und erläutert.

3. Verantwortung

Für die Einhaltung des Hygienekonzepts werden eine oder mehrere Person(en) für jedes Orchester benannt. Es wird sichergestellt, dass bei jeder Probe bzw. bei jedem Auftritt eine der beauftragten Personen anwesend ist.

3.1. Anwesenheitsliste

Um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden Anwesenheitslisten geführt. Es wird für jedes Orchester eine Person zu benannt, die die Anwesenheitsliste führt. Hier werden Name sowie Termin und Uhrzeiten der Probe/des Konzertes aufgeführt. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter und unter Berücksichtigung der DSGVO zu sichern. Listen zum Eintragen werden nicht ausgelegt.

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3.2. Verantwortung für sich und die Gruppe

Jede Musikerin / jeder Musiker ist verpflichtet, sich an das Hygienekonzept des Musikvereins zu halten sowie andere Personen kollegial an die Regeln zu erinnern.

3.3. Ausschluss wegen Erkrankung bzw. Symptomen

Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Musizierenden oder einer Person innerhalb dessen Haushalts nimmt dieser erst nach Vorlage eines negativen Corona- Tests oder frühestens nach 14 Tagen wieder an Proben bzw. Auftritten teil.

Nur symptomfreie Personen dürfen an einer Probe/Auftritt teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person aus ihrem Haushalt feststellt, muss zu Hause bleiben.

Alle Musizierenden sind angehalten nur dann zur Probe zu erscheinen, wenn sie sich grundsätzlich gesund und leistungsfähig fühlen. Ausgeschlossen sind alle, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, bei der ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.

3.4. Elterninfo

Die Erziehungsberechtigten von Kindern und jugendlichen Musiker/Innen werden über das Hygienekonzept informiert. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sie bei Auftreten von geringsten Anzeichen für typische Covid-19-Symptome ihr Kind nicht zur Probe oder zu einem Auftritt schicken.

3.5. Fahrgemeinschaften

In der aktuellen Phase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Proben oder Auftritten verzichtet werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zur Probe gefahren werden bzw. selbst fahren oder gehen.

3.6. Freiwilligkeit des Probenbesuchs für Risikogruppen

Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme an Proben und Auftritten entscheiden.

Niemand wird zur Teilnahme gezwungen, gedrängt oder überredet.

4. Raumgröße, Raumhöhe, Lüftung

Infektionen erfolgen vermutlich überwiegend bei Personen, die sich längere Zeit in geschlossenen Räumen aufhalten. Für das Musizieren in geschlossenen Räumen sollten zur Risikoreduktion grundsätzlich möglichst große und hohe Räume benutzt werden.

Wenn die Witterung es erlaubt, wollten wir die Proben unter Beachtung der Abstands- regeln deshalb im Freien abhalten.

4.1. Raumgröße und Anzahl der erlaubten Personen

Die erforderliche Mindestraumgröße bemisst sich an der Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen. Pro Person muss mindestens ein Abstand von 2,0 m (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte) gewährleistet werden. Die Anzahl der Musiker wird durch die Größe des Raumes (Fläche) limitiert.

Pro Person sollten etwa 3-4 m² zur Verfügung stehen. Damit ergibt sich folgende Mindestraumgröße: Anzahl Personen x 3 m² x 1,3 = Grundfläche des Raumes

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Unser großer Proberaum in der Vielharmonie hat gut 70m² (mit Eingangsbereich sogar über 100 m²), so dass 18 Musiker/innen proben dürfen. Da momentan sowohl das JO als auch die DDM mit weniger Personen proben, ist das Proben damit möglich.

Für das HO kommt deshalb der Proberaum nicht in Betracht.

Die Raumhöhe sollte so hoch wie möglich sein. Sie sollte bei Gruppen ab 10 Personen mindestens 3,5 m betragen. Bei über 20 Personen sollte die Raumhöhe mindestens 4m betragen.

Leider ist die Raumhöhe der Vielharmonie mit ca. 3 m sehr niedrig, was mit reichlich Lüften und dem zusätzlichen Raumvolumen im Eingangsbereich aber ausgeglichen werden kann.

4.2. Übertragungswege

Die hauptsächliche Übertragung von Viren erfolgt im Allgemeinen über Tröpfchen und Aerosole, die beim Husten und Niesen entstehen. Unter Tröpfchen sind in diesem Zusammenhang größere Partikel zu verstehen (Durchmesser von mehr als 5

Mikrometer). Teilweise können sie so groß sein, dass sie im Husten- oder Nießvorgang sichtbar und auf der Haut spürbar sind. Ein Aerosol ist ein heterogenes Gemisch aus sehr kleinen Schwebeteilchen in einem Gas (Durchmesser von weniger als 5

Mikrometer). Tröpfchen sinken aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts rasch zu Boden und erreichen eine Distanz von maximal 1 Meter. Hierauf gründet sich die Abstandsregel von 1,5 Metern in Alltagssituationen (Geschäfte, Büroräume etc.).

Aerosole breiten sich dagegen wegen ihres geringen spezifischen Gewichtes im Raum aus. Es ist davon auszugehen, dass Viren auch nach mehreren Minuten noch in der Luft vorhanden sind, auch wenn sich die erkrankte Person bereits wieder entfernt hat.

Andere Personen können dann die in der Luft befindlichen Viren einatmen.

Eine Reduktion kann nur infolge der Verdünnung mit dem im jeweiligen Raum vorhandenen Luftvolumens und durch den gegebenen Luftwechsel erfolgen.

4.3. Lüftung

Beim Musizieren in geschlossenen Räumen, z.B. der Vielharmonie, ist regelmäßig (im 15-Minuten-Takt) gründlich und intensiv zu lüften. Bei Räumen mit Lüftungs- oder Klimaanlagen, z.B. Großer Saal KuB, sind besondere Vorgaben zu beachten, die beim Hausmeister zu erfragen sind.

Ein kontinuierlicher Luftaustausch muss in jedem Fall gewährleistet sein, durch:.

- zusätzliche Pausen (alle 15-Minuten)

- wenn möglich Fenster und Türen durchgehend geöffnet halten

Regelmäßiges Lüften fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft schnell steigen kann.

Gespräche vor und nach der Probe sollten möglichst im Freien stattfinden.

Noch besser ist, auf Proben in Räumen zu verzichten und auf nicht-öffentliche Freiflächen auszuweichen!

Für alle drei Orchester werden entsprechende Örtlichkeiten geprüft!

5. Gebäude

Wo es möglich ist, sollte ein getrennter Eingang und Ausgang eingerichtet werden.

Für die Vielharmonie ist zu prüfen, ob dies zweckmäßig ist.

Beim Betreten des Proberaums ist eine Mund-Nasenschutz-Maske zu tragen bis der eigene Sitzplatz erreicht ist. Gleiches gilt beim Verlassen des Sitzplatzes. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Begehen des Raums der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird und keine Personenschlange entsteht. Grüppchenbildungen sind zu vermeiden! Eltern die ihre Kinder nach der Probe abholen, warten außerhalb des Probenraums.

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6. Abstandsregeln 6.1 Abstand

- Alle halten beim Begehen der Räume einen körperlichen Abstand von mind. 1,5 m - Beim Betreten des Raumes ist eine Schutzmaske zu tragen bis man am Sitzplatz ist - Das Instrument wird ausschließlich am Sitzplatz aus- und eingepackt sowie gereinigt - Reinigungstücher verbleiben im eigenen Instrumentenkoffer/Instrumentenetui bzw.

werden bei Einwegtüchern entsorgt

- Beim Verlassen des Sitzplatzes wird die Maske angezogen

- Gedränge und Körperkontakt auf jeden Fall vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen etc.)

6.2. Stuhlanordnung

Die Sitzplätze für die Musizierenden werden so angeordnet, dass ein Mindestabstand von 2,0 m (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte) zu den anderen Personen eingehalten wird.

Die Stühle sollen vorab positioniert werden!

6.3. Dirigent

Da der Dirigent in der Probe mit den Orchestermusikern spricht, ist in der Proben- und Konzertsituation ein Mindestabstand von 2 - 2,5 m zu den direkt gegenüber

positionierten Musikern einzuhalten.

6.4. Querflöte

Bei der Querflöte gelangt, anders als bei anderen Blasinstrumenten, beim Anblasen am Mundstück Luft direkt aus der Mundöffnung des Spielers in die Umgebung und es können Tröpfchen abgegeben werden, deshalb ist mindestens der Abstand von 2 m einzuhalten.

6.5. Schlagzeug

Die Schlagzeuger sollen das Instrumentenspiel organisatorisch und personell so vorbereiten, dass eine möglichst stationäre Bedienung der Instrumente möglich ist.

Ein Austausch von Schlägeln untereinander ist zu unterlassen. Um Handkontakt beim Abdämpfen der Becken oder beim Wechsel von Handperkussion zu vermeiden, wird empfohlen, mit entsprechenden Handschuhen zu arbeiten. Bestenfalls ist das Instrumententeil vor einem Spielerwechsel zu desinfizieren.

6.6. Noten verteilen

Beim Verteilen der Noten sind Handschuhe zu tragen. Besser ist jedoch, die Noten vor der Probe auf die entsprechenden Stühle oder in das vorhandene persönliche

Ablagefach zu legen.

7. Hygieneregeln 7.1. Hygieneregeln

Die Hände werden direkt vor dem Betreten des Probenraumes/Gebäudes desinfiziert..

Dazu gibt es im Eingangsbereich einen Hand-Desinfektionsmittel-Spender, der beim Betreten verwendet werden muss. Der Sanitärraum ist mit Flüssigseife, Desinfektions- mittel und Handtrockenmöglichkeit auszustatten (Einmalhandtücher).

Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.

Die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten (in ein Taschentuch oder die Armbeuge husten oder niesen).

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7.2. Umgang mit Kondensat bei Bläsern

Kondenswasser aus den Blasinstrumenten darf nicht auf den Boden tropfen oder

ausgekippt werden, da diese Flüssigkeit potenziell infektiös sein kann. Flüssigkeiten sind in Einwegtüchern oder alternativ auch in geeigneten Einweg-Gefäßen aufzufangen, die nach der Probe/Konzert zu entsorgen sind. Eine Durchfeuchtung der Tücher ist dabei zu vermeiden, damit keine Flüssigkeit auf den Boden gelangen kann. Ggf. sind die

Einwegtücher rechtzeitig auszutauschen. Jeder ist dafür verantwortlich geeignete Tücher oder Gefäße mitzubringen und anschließend in den bereitgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

Des Weiteren sollten Bläser zur Säuberung nicht durch die Instrumente hindurch blasen.

Beim Kontakt mit Kondenswasser oder mit dem Innenraum des Instruments (z.B.

Waldhorn) ist auf besonders gründliche Händehygiene zu achten.

Kondenswasser auf Stühlen oder anderen Flächen soll unter Einhaltung der Handhygiene mit Tüchern aufgenommen werden. Die Stelle ist anschließend zu desinfizieren bzw. zu reinigen.

7.3. Hygieneregeln - Notenständer / Mundstücke / Schlägel

Die Musiker/Innen bringen ihre eigenen Notenständer mit. Instrumente, Mundstücke, Blättchen, etc. werden untereinander nicht getauscht.

7.4. Reinigung der Instrumente

Die fachgerechte Reinigung der Instrumente obliegt den Musikerinnen und Musikern. Ein heftiges Durchpusten der Instrumente ist dabei zu vermeiden.

8. Reinigung des Gebäudes / Sanitäre Anlagen

Die vorhandenen Proberäume und deren sanitäre Einrichtungen werden regelmäßig durch Reinigungspersonal der Gemeinde gereinigt. Eine Reinigung nach jeder Probe wäre wünschenswert (vor allem der Fußboden). Auf ausreichend Seife,

Desinfektionsmittel und Papierhandtücher in den Sanitärräumen ist zu achten.

Vor und nach der Probe soll eine Desinfizierung aller mit den Händen berührten Türklinken und Lichtschalter durchgeführt werden. Die Türen sind möglichst für den Probebetrieb offen zu lassen.

9. Ausschank von Getränken

Getränke und Speisen bei den Proben und in den Pausen werden nicht angeboten.

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Hygieneempfehlung im Überblick

Folgendes ist vor, während und nach der Probe zu beachten……

• 1,5 m Abstand beim Begehen der Räume

• Wenn möglich separaten Ein- und Ausgang ausweisen

• Am Eingang Hände waschen oder desinfizieren

• Zutritt zum Proberaum/Sitzplatz mit Mundnasenschutz (MNS)

• Die Lüftung und die Raumgröße sind die wichtigsten Faktoren

• Lüften im 15 Minuten-Takt oder proben bei offenen Fenstern und Türen

• Open-Air-Proben bzw. Konzerte sind der Königsweg

• Raumgröße: Die Anzahl der Personen ergibt die notwendig Raumgröße

• Ca. 3-4 m² pro Person oder nach folgender Formel:

Anzahl Personen x 3 m² x 1,3 = Grundfläche des Raumes

• Raumhöhe – so hoch wie möglich - mindestens 3,5 – 4 m

• Stuhlanordnung – 2,0 m Abstand (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte)

• Querflöte – 2 m Abstand

• Dirigent – 2 bis 2,5 m Abstand bei Probe und Konzert

• Schlagzeug – kein Instrumententausch – kein Austausch von Schlägel

• Kondenswasser mit Einwegschalen oder Einwegtüchern entsorgen

• Aus- und Einpacken sowie Reinigen der Instrumente findet am Sitzplatz statt

• Noten verteilen mit Handschuhen oder vor der Probe in Fächer/auf die Stühle legen

• Desinfizieren der Kontaktflächen – Türen – Fenster - Lichtschalter

• Wer sich nicht wohl fühlt, bleibt zu Hause

• Wer zur Risikogruppe gehört (dies können auch jüngere Personen sein), wird nicht zum Probenbesuch gedrängt

• Auch die Eltern der Zöglinge werden über das Hygienekonzept informiert

• Bitte keine Fahrgemeinschaften bilden

• Vor und nach der Probe – im Freien sprechen – den Proberaum verlassen

• Husten- und Niesregeln einhalten

• Sanitäre Anlagen – Reinigen und ausstatten

• Kein Ausschank von Getränken im Proberaum

Folgendes ist zu tun…

• Senden des Hygienekonzeptes an alle Musiker/Innen per Mail

• Beauftragte Person(en) zur Umsetzung des Konzeptes namentlich benennen

• Beauftragte Person(en) zur Führung der Anwesenheitsliste(n) benennen

• Die Umsetzung der Veränderungen so positiv wie möglich gestalten

• Notfalls mit dem BM und Gemeinderäten über die Situationen sprechen

• Versuchen einen größeren Proberaum zu erhalten

• Proben wenn möglich im Freien abhalten

Referenzen

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