Besuche, Zutritt und Ausgang im Alters- und Pflegeheim
Die Situation der Schweiz wie auch lokal wird in die Entscheidung miteinbezogen. Bei Auftreten von Ansteckungen von Bewohnenden wird das betroffene Haus auf Stufe 4 - 5 umgestuft. Der Rest des Betriebs bleibt je nach Situation.
Epidemiologische Lage / neue Fälle
Maskentragen Bewohnende
Besuchsmöglichkeiten Ausgang Besuch auf Stationen
1 Kanton Zürich - 14 Tage 0 Fälle
Keine Masken Frei zugänglich, ohne Einschränkungen Evtl. Anordnungen Bund/Kanton
Ohne Einschränkung
Evtl. Anordnungen Bund/Kanton
Ohne Einschränkung
Evtl. Anordnungen Bund/Kanton 2 Kanton Zürich - 5 Tage
<50 Fälle pro Tag
Nur nicht-immune Bewohnende müssen Masken tragen oder beteiligen sich am repetitiven Testen
Immune Bewohnende tragen nur ausserhalb des Areals gem.
Vorgaben BAG eine Maske
Registrierung, Kurzgespräch (Symptome, Aufenthalt in Risikoländern, Kontakte zu Positiven) mit allen Besuchenden mittels Formular (Contact Tracing)
Empfehlung einer vorgängigen Testung für nichtimmune Besuchende nicht älter als 7 Tage auch möglich mittels Schnelltestung im IMWIL
Einhaltung Schutzmassnahmen
Einhaltung Maskenpflicht auf dem gesamten Areal, falls in Bewegung.
Die Besuche sind auf dem ganzen Areal möglich
Einhaltung der
Abstandsregelungen oder Maske tragen
Frage nach Symptomen und Frage nach Aufenthalt in Risikoländern Begleitung
Besuchten nicht immune Bewohnende Angehörige oder Dritte, sind diese am 5. Tag nach externem Erstkontakt mittels Schnell-Test zu testen und tragen bis Tag 10 eine Maske. Weitere Tests nach Vorgaben BAG bleiben vorbehalten.
Max. 2 Besuchende pro Doppelzimmern sind unter Einhaltung der
Schutzmassnahmen (Maske (ausser immune
Bewohnende), Abstand, Händehygiene) möglich
Im Einzelzimmer keine Einschränkung der Besucherzahl
3 Kanton Zürich - 3 Tage
≥50 < 100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 2 Wie Stufe 2 und
Definierte Besuchszeiten
Besucher tragen immer eine Maske, ausser bei der Konsumation, dann Abstand
Wie Stufe 2 und
Bewohnende und/oder Begleitung übernehmen Verantwortung schriftlich
Wie Stufe 2
4 Kanton Zürich - 3 Tage
≥100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 3, jedoch
Maskenpflicht für alle Bewohnende einer Abteilung in Quarantäne
Wie Stufe 3 und
Max. 4 Personen am Tisch inkl. Bewohnende in der definierten Besucherzone
Wie Stufe 3 Wie Stufe 3
resp. auf Beschluss Krisenstab oder auf Anweisung des Kantons
definierten Besucherzone Besuch empfangen
Sonderbewilligungen sind immer möglich
Ansonsten nur mit Bewilligung der Direktion und klar definiertem Ablauf (Sonderbewilligung)
Immune Bewohnende können die Abteilung mit Maske verlassen und auch Besuch in der Besucherzone empfangen
möglich.
Immune Bewohnende können ausserhalb der Station Besuche empfangen
Nebenbetriebe
Die Situation der Schweiz wie auch lokal wird in die Entscheidung miteinbezogen. Bei Auftreten von Ansteckungen von Bewohnenden wird das betroffene Haus auf Stufe 4 - 5 umgestuft. Der Rest des Betriebs bleibt je nach Situation auf Stufe 4 oder 5.
Epidemiologische Lage / neue Fälle
Restaurant / Cafeteria Mahlzeiten-
dienst
Externe Lieferanten / Handwerker auf Stationen
1 Kanton Zürich - 14 Tage 0 Fälle
Offen für Alle Normalbetrie
b
Keine Einschränkungen
2 Kanton Zürich - 5 Tage
<50 Fälle pro Tag
Restaurant offen für Besuchende im separaten Bereich
Restaurant offen für externe Gäste in einem separaten Bereich (gem. aktuellen Richtlinien BAG): Maskenpflicht ausser am Platz, Registrierung am Empfang (Contact Tracing)
Cafeteria offen für Besuchende im separaten Bereich
Kafi Einhorn offen für Bewohnende, Besuchende und externe Gäste
MA-Ess-/Pausenraum Oase offen für Mitarbeitende mit Abstand
Normalbetrie b mit Maske und Abstand
Registrierung und Kurzgespräch (Symptome, Aufenthalt in Risikoländern, Kontakte zu Positiven) mit allen Besuchenden mittels Formular (Contact Tracing)
Testung von nicht immunen Personen wenn Aufenthalt in Cafeteria oder auf Station
Einhaltung aller Schutzmassnahmen
Einhaltung der Maskenpflicht auf dem gesamten Areal
3 Kanton Zürich - 3 Tage
≥50 < 100 Fälle pro Tag
Restaurant offen für Besuchende im separaten Bereich
Mieter Haus E essen um 12:00 Uhr im Restaurant (separater Bereich, max. 4er Tische).
Alle BW können die Cafeteria nutzen (Besuchende nicht erlaubt in der Cafeteria)
Kioskartikelverkauf für alle
MA Ess-/Pausenraum Oase Aussen offen für alle MA
Pausenzonen (innen) max. 2er Tische mit Abstand, Zuteilung Zonen gemäss Schutzkonzept.
Wie Stufe 2 Wie Stufe 2
4 Kanton Zürich - 3 Tage
≥100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 3 und
Kein Speisen-Buffet in Selbstbedienung
keine externen Personen im Restaurant (ausser BW-Besuch)
gemeinsames Essen mit Besuchenden in der Besucherzone, auf Stationen und PWGs möglich (max. 4 Personen pro Tisch inkl.
Bewohnende) unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Maske kann nur während dem Essen und Trinken abgenommen werden.
Mieter Haus E essen um 12:00 Uhr in der Aktivierungstherapie
Nicht immunen Mietern wird empfohlen sich wöchentlich zu testen
Wie Stufe 3 Wie Stufe 3 und
Temperaturmessung bei der Registrierung
Stationen resp. auf Beschluss Krisenstab
Kultur / Gottesdienste / Aktivierung
Die Situation der Schweiz wie auch lokal wird in die Entscheidung miteinbezogen. Bei Auftreten von Ansteckungen von Bewohnenden wird das betroffene Haus auf Stufe 4 - 5 umgestuft. Der Rest des Betriebs bleibt je nach Situation auf Stufe 4 oder 5.
Epidemiologische Lage / neue Fälle
Anlässe für Bewohnende Einbezug von Angehörigen Gottesdienste
1 Kanton Zürich - 14 Tage 0 Fälle
Anlässe und Aktivierungstherapie-Angebote ohne Einschränkungen
Erwünscht Ohne Einschränkungen
2 Kanton Zürich - 5 Tage
<50 Fälle pro Tag
Anlässe im Restaurant, Verkäufe in der Aula abteilungsübergreifend möglich
Einhalten aller geltenden Schutzmassnahmen (keine Maskenpflicht für immune Bewohnende)
Aktivierungs-Angebote ohne Einschränkungen
Busfahrten bis max. 6 Pers. mit Maske
Erlaubt
Nicht immunen Personen wird empfohlen sich wöchentlich zu testen
Nur instruierte Seelsorger/-innen, in der Aula mit Abstand und Maske, Negativer Test in den letzten 7 Tagen. Ohne Maske nur bei unmittelbar vorangegangenem Test
3 Kanton Zürich - 3 Tage
≥50 < 100 Fälle pro Tag
Abteilungsübergreifende Angebote nur draussen erlaubt, kleinere Anlässe (z.B. Verkäufe) auch drinnen
Aktivierung mit Abstand Abteilungsübergreifend , Der Abstand definiert die Gruppengrösse
Busfahrten bis max. 6 Personen mit Maske
Nur immune Personen Nur instruierte Seelsorger/-innen, in der Aula mit Abstand und Maske
mit Anmeldung (Sitzplätze beschränkt)
Singen mit Maske möglich für nicht immune Bewohnende und Seelsorger
Inkl. Mietende von Haus E mit Maske
Bewohnende Pflegestationen ohne Maske
Sitzordnung separat nach Stationen 4 Kanton Zürich - 3 Tage
≥100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 3 und
Keine Verkäufe im Innenraum
Keine Durchmischung der Bewohnenden
Aktivierung auf Stationen ohne Einschränkungen
Gruppen im freien sind möglich; Gruppengrösse nach Vorgabe BAG max. Personen im Freien
Nein Wie Stufe 3 und
Keine externen Kirchenbesucher
Durchmischung der Stationen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Maske, Abstand, Händehygiene), in der Aula werden Sektoren pro Station eingerichtet
5 Mehrere positive Fälle auf verschiedenen Stationen resp.
auf Beschluss Krisenstab oder auf Anweisung des Kantons
Keine Anlässe und auch keine Gruppenangebote
Begleitete Spaziergänge im Innenhof durch Aktivierung
Nein Kein Gottesdienst im Haus
Gottesdienste via Liveübertragung
Haus auf Stufe 4 - 5 umgestuft. Der Rest des Betriebs bleibt je nach Situation auf Stufe 4 oder 5.
Epidemiologische Lage / neue Fälle
Anzahl Gäste (Anpassung nach betrieblichen Begebenheiten)
Nutzung Räumlichkeiten Durchmischung / Sicherheit / Eintritte / COVID-19 Testung
1 Kanton Zürich - 14 Tage 0 Fälle
Keine Einschränkung der Anzahl Gäste Tages- und Nachtaufenthalte von Montag bis Freitag
Kurzaufenthalte frei
Durchmischung möglich
2 Kanton Zürich - 5 Tage
<50 Fälle pro Tag
Keine Einschränkung der Anzahl Gäste Wie Stufe 1 Keine Durchmischung mit stationären Bewohnenden, separate Räumlichkeiten
Separater Ein- und Ausgang mit Glocke
Nicht immune Tagesgäste 1 mal pro Woche nach Möglichkeit testen
Einhaltung der Schutzmassnahmen (Abstand oder Maske, Händehygiene)
Dokumentierter Gesundheitscheck beim Ankommen
Registrierung der Fahrer, wenn in
Ausnahmefällen die Räumlichkeiten der TK betreten werden
3 Kanton Zürich - 3 Tage
≥50 < 100 Fälle pro Tag
Maximal 10 Tagesgäste Wie Stufe 2 Wie Stufe 2 und
Gäste werden an der Tür abgeholt
4 Kanton Zürich - 3 Tage
≥100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 3 Wie Stufe 3 und
Keine Nachtangebote
Wie Stufe 3
5 Mehrere positive Fälle auf verschiedenen Stationen resp.
auf Beschluss Krisenstab oder auf Anweisung des Kantons
Tagesklinik situationsbedingt geschlossen, falls als Isolationsstation benötigt.
Bei Bedarf Nutzung als Isolationsstation Wie Stufe 4
Interdisziplinäre Partner
Die Situation der Schweiz wie auch lokal wird in die Entscheidung miteinbezogen. Bei Auftreten von Ansteckungen von Bewohnenden wird das betroffene Haus auf Stufe 4 - 5 umgestuft. Der Rest des Betriebs bleibt je nach Situation auf Stufe 4 oder 5.
Epidemiologische Lage / neue Fälle
Physiotherapie Ergotherapie / Logopädie
Zahnarzt/Arzt Coiffeur Podologie
1 Kanton Zürich – 14 Tage 0 Fälle
Normalbetrieb Normalbetrieb Normalbetrieb Normalbetrieb Normalbetrieb
2 Kanton Zürich - 5 Tage
<50 Fälle pro Tag
Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske) für Dienstleister
Maskenpflicht für alle ausser immune Bewohnende
Nicht immune externe Personen mit negativ Testergebnis < 2 Tage
Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske) für Dienstleister
Maskenpflicht für alle ausser immune Bewohnende
Nicht immune externe Personen mit negativ Testergebnis < 2 Tage
Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske) für Dienstleister
Maskenpflicht für alle ausser immune Bewohnende
Nicht immune externe Personen mit negativ Testergebnis < 2 Tage
Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske) für Dienstleister
Maskenpflicht für alle ausser immune Bewohnende
Nicht immune externe Personen mit negativ Testergebnis < 2 Tage
Maskenpflicht (FFP2 oder OP-Maske) für Dienstleister
Maskenpflicht für alle ausser immune Bewohnende
Nicht immune externe Personen mit negativ Testergebnis < 2 Tage 3 Kanton Zürich - 3 Tage
≥50 < 100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 2 und
Nur 1 Kunde im Raum
Nur 1 Kunde in der Wartezone
Fitnessraum: Es dürfen sich max. 2 trainierende Personen darin befinden.
Befinden sich mehr als 1 Person im Fitnessraum, so gilt Maskenpflicht.
BW bis 16.00 Uhr, MA ab 16.00 Uhr
Wie Stufe 2 und
Nur 1 Kunde im Raum
Nur 1 Kunde in der Wartezone
Wie Stufe 2 und
Nur 1 Kunde im Raum
Nur 1 Kunde in der Wartezone
Wie Stufe 2 und
Nur 1 Kunde im Raum
Nur 1 Kunde in der Wartezone
Wie Stufe 2 und
Nur 1 Kunde im Raum
Nur 1 Kunde in der Wartezone
4 Kanton Zürich - 3 Tage
≥100 Fälle pro Tag
Wie Stufe 3 und
Keine externe Kunden
Interne Kunden (inkl. Haus E & MHS) werden stationsweise behandelt
Wie Stufe 3 und
Keine externe Kunden
Interne Kunden (inkl.
Mieter Haus E & MHS) werden stationsweise behandelt
Wie Stufe 3 und
Keine externe Kunden
Interne Kunden (inkl.
Mieter Haus E & MHS) werden stationsweise behandelt
Wie Stufe 3 und
Keine externe Kunden
Interne Kunden (inkl.
Mieter Haus E & MHS) werden stationsweise behandelt
Wie Stufe 3 und
Keine externe Kunden
Interne Kunden (inkl.
Mieter Haus E & MHS) werden stationsweise behandelt
5 Mehrere positive Fälle auf
verschiedenen Stationen resp. auf Beschluss Krisenstab oder auf Anweisung des Kantons
Nur vom BAG/Kanton als notwendig eingestufte Behandlungen
Nur vom BAG/Kanton als notwendig eingestufte Behandlungen
Zahnarzt nach Absprache und Notwendigkeit
Ärzte ohne Einschränkung
Keine Dienstleistung möglich
Keine Behandlungen möglich, Notfälle werden geprüft