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In Graz sind rasche Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Verkehr nötig – Tempolimits in belasteten Gebieten sind zu prüfen

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Presseinformation zum Bericht "Luftverschmutzung durch Verkehr – ausgewählte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität" vom 12. Februar 2021

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In Graz sind rasche Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Verkehr nötig – Tempolimits in belasteten Gebieten sind zu prüfen

In der Stadt Graz fehlen ausreichende Maßnahmen gegen den Hauptverursacher der Luftverschmutzung: Den motorisierten Individualverkehr. Das zeigt der heute vorgelegte Bericht des Rechnungshofes „Luftverschmutzung durch Verkehr – ausgewählte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität“. Geprüft wurde schwerpunktmäßig in der Steiermark und zwar in den Jahren 2014 bis 2019. Die Auswirkungen der Lockdowns konnten in dieser Prüfung nicht berücksichtigt werden.

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erforderlich: Öffentliche Verkehrsmittel sollten ausgebaut und der motorisierte Individualverkehr reduziert werden. In Betracht zu ziehen sind unter anderem auch permanente Tempolimits – 100 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen und 80 Kilometer pro Stunde auf Bundes- und Landstraßen – in besonders belasteten Regionen der Steiermark.

Seit 2014 verbesserte sich Luftqualität in der Steiermark nicht

Der Straßenverkehr ist ein wesentlicher Verursacher von Luftschadstoffen. Seit 2005 sanken zwar die Stickstoffoxid-Emissionen des LKW-Verkehrs um rund 70 Prozent, jene des PKW-Verkehrs blieben aber unverändert hoch. Allen voran Diesel-PKW stoßen Stickstoffoxide weit über die Grenzwerte aus.

In den vergangenen Jahren verbesserte sich zwar die Feinstaubsituation in Österreich. Jedoch: An vielen Messstellen lag die Belastung nur geringfügig unter dem Grenzwert. In der Steiermark ist seit 2014 keine Verbesserung der Luftgütesituation feststellbar. Hohe, über den Grenzwerten liegende Schadstoffkonzentrationen sowohl bei Stickstoffdioxid als auch bei Feinstaub wurden an der Messstelle Graz-Don Bosco registriert. Vergleichsmessungen in weiten Bereichen der Stadt wiesen noch höhere Messwerte auf. Hinzu kommt: Graz Mag. Christian Neuwirth

Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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ist prozentuell einer der am stärksten wachsenden Ballungsräume in Österreich.

Zwischen 2002 und 2015 erhöhte sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Graz um rund 41.300. Auch die Anzahl der Ein- und Auspendelnden steigt kontinuierlich.

In der Steiermark gelten der „Großraum Graz“ und die „Außeralpine Steiermark“

als Sanierungsgebiete für Feinstaub. Für Stickstoffdioxid trifft das ebenfalls auf den

„Großraum Graz“ sowie auf die Autobahnabschnitte an der A 2 Süd Autobahn und der A 9 Pyhrn Autobahn zu.

Wirksame Maßnahmen im Großraum Graz nicht realisiert

Das Land Steiermark erstellte das Luftreinhalteprogramm 2014. Jene verkehrsspezifischen Maßnahmen, die die Luftschadstoffe besonders wirksam reduziert hätten, wurden allerdings nicht realisiert: Etwa die Fahrbeschränkungen im motorisierten Individualverkehr im Großraum Graz. Vorgeschlagen wurden ein verpflichtender autofreier Tag oder eine City-Maut.

Entsprechend dem Luftreinhalteprogramm 2014 wurden zwar flexible und permanente Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, allerdings galt das fixe Tempolimit von 100 Kilometer pro Stunde nur auf einem rund vier Kilometer langen Abschnitt der A 2 Süd Autobahn.

Motorisierten Individualverkehr einschränken

Der Rechnungshof empfiehlt dem Land Steiermark sowie dem Verkehrsministerium, die Einführung permanenter Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen. Im Sinne der Verbesserung der Luftgüte und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sind die wirksamsten Maßnahmen zu ergreifen. Besonders Fahrbeschränkungen im motorisierten Individualverkehr im Großraum Graz sollten erneut geprüft werden.

Die Einschränkungen würden zudem die CO₂ –Emissionen reduzieren und einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Der Rechnungshof verweist auch auf die Sustainable Development Goals (SDGs), in denen das Thema Luftverschmutzung mehrfach angesprochen wird. Österreich hat sich verpflichtet, diese bis 2030 umzusetzen. Der Rechnungshof kooperiert mit den Vereinten Nationen und überprüft die nationale Umsetzung der SDGs.

Zudem soll der Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes forciert werden, um Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs auszugleichen. Gemäß

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Luftreinhalteprogramm 2014 sollten Straßenbahnverbindungen in Graz umfangreich ausgebaut werden. Von 2014 bis 2018 wurde jedoch nur ein geringer Teil umgesetzt.

Vertragsverletzungsverfahren

Der Rechnungshof weist außerdem kritisch darauf hin, dass die lang andauernden Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid gemäß Luftqualitätsrichtlinie zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führten.

Im Zusammenhang mit zu hohen Stickstoffdioxid-Werten läuft nach wie vor ein Verfahren. Im Falle einer Verurteilung kann dies zu hohen finanziellen Belastungen der betroffenen Gebietskörperschaften führen.

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