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Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen wurden beim öffentlichen Verkehr seit Jahren realisiert

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M 038/2005 BVE 23. März 2005 49C Motion

1067 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 14.02.2005

Entlastungsprogramm 04 des Bundes

Der Regierungsrat wird beauftragt, den zuständigen Bundesbehörden das Begehren des Kantons Bern bekannt zu geben, es seien die Sparmassnahmen im öffentlichen Verkehr aus dem Entlastungsprogramm zu streichen.

Begründung:

Die Erwartung des Bundesrates, dass der Kanton Bern die erforderlichen finanziellen Massnahmen ergreift, ist Wunschdenken.

Der Bund beabsichtigt, die Bundesbeiträge an den Regionalverkehr linear zu kürzen. Unter der Voraussetzung, dass die Kantone ihre Beiträge an den öffentlichen Verkehr nicht ebenfalls reduzieren, führt dies dazu, dass insbesondere Kantone mit hohem Bundesanteil weit überproportional von den Kürzungen des Bundes betroffen sind. Da der Bund keinen Leistungsabbau beabsichtigt, ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar.

Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen wurden beim öffentlichen Verkehr seit Jahren realisiert. Nur dank diesen Massnahmen war ein Ausbau des öffentlichen Verkehrs in den letzten Jahren überhaupt möglich. Weitere Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen sind nur noch in geringem Ausmass und nicht kurzfristig möglich. Somit droht in Kantonen, welche nicht in der Lage sind, grössere finanzielle Mittel bereitzustellen ein deutlicher Angebotsabbau.

Gemäss Vorgabe des Bundes soll das Angebot des öffentlichen Verkehrs im April 2005 festgelegt werden.

Der Entscheid des Bundesparlamentes fällt aber frühestens im Juni 2005.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 21.02.2005

Antwort des Regierungsrates

Im Sommer 2004 wurden die Kantone durch den Bund über den Inhalt des Ent- lastungsprogrammes 04 informiert. Unverzüglich haben sich die Regierung, die zuständige Verkehrsdirektorin sowie das Amt für öffentlichen Verkehr auf verschiedenen Ebenen gegen die Sparabsichten beim öffentlichen Orts- und Regionalverkehr zur Wehr gesetzt.

Dies erfolgte insbesondere über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV).

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Leider haben diese koordinierten Anstrengungen der Kantone den Bundesrat nicht davon abgehalten, dem Parlament vorzuschlagen, beim öffentlichen Regionalverkehr 30 Millio- nen Franken im Jahr 2006 und 40 Millionen Franken im Jahr 2007 einzusparen und auf die Rückerstattung des Treibstoffzollzuschlages an die konzessionierten Transportunterneh- mungen zu verzichten. Dies führt im Kanton Bern beim öffentlichen Verkehr zu neuen un- gedeckten Kosten von rund 12.5 Mio. Franken pro Jahr.

Die Verkehrsdirektorin hat Anfang 2005 den Berner Vertreter in der zuständigen Kommis- sion des Ständerates über die Folgen für den Kanton Bern im Zusammenhang mit diesen Sparvorschlägen informiert.

An der Medienkonferenz vom 27. Januar 2005 wurde die Kritik des Kantons Bern an den Sparvorschlägen beim öffentlichen Verkehr öffentlich ausgesprochen. Gleichzeitig wurde über die zu erwartenden Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr im Kanton Bern in- formiert.

Die Berner Ständerätin ist vor der Beratung des EP04 in der Märzsession des Ständerates ebenfalls entsprechend informiert und dokumentiert worden.

Die Motion unterstützt das Vorgehen des Regierungsrates und kann den bevorstehenden Schreiben an die Bernischen Vertreterinnen und Vertreter im Nationalrat zusätzliches Ge- wicht verleihen.

Antrag:

Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

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