3 4
1_47
1_46
92 89
1 12 197
97 1 14
/1
116
98 93 111
333 451
333/1
Waldkirch
Furtwangen Elzach
Triberg
Schönwald Schonach Bleibach
Simonswald
Glashütte
Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 7914-341
"Rohr hardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach"
und das SPA 7814-401
"Simonswald-Rohrhardsberg" (Teilgebiet)
Karte der Maßnahmen
Teilkarte 9 (Plattenhäusle)
1
2 3
4 5
6
7 8
9
10
Bearbeiter
Gezeichnet Gefertigt am Stand
Kartengrundlage Maßstab
ArGe Rohrhardsberg (Offenland), Wagner, Gottfriedsen, Zinke P.L.Ö.G. (Wald)
Andres, Zurmöhle, Zinke, Bräutigam, Schmidt, Schneider Wagner
12.02.2008 12.02.2008
Ortholuftbild, ALK, © Landesvermes- sungsamt Ba.-Wü.; Az: 2851.9-1/3 1:5.000
250 125 0 250
Meter
±
Maßnahmenempfehlungen
Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen im Offenland
BG2: Extensive Beweidung auf Feucht- und Nass-Standorten ÜM1: Extensive Beweidung von Moorflächen
Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen im Wald
NW1: Naturnahe Waldwirtschaft
(Erhaltung lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und Verjüngung) ST1: Erhalt bedeutsamer Waldstrukturen (Altholz, Totholz, Habitatbäume)
zusätzlich zu NW1 und ST1:
AS1: Abschnittsweiser Stockhieb
Grenze des FFH-Gebiets 7914-341
Flurstücksgrenzen
Grenze des Vogelschutzgebiets (SPA) 7814-401 (vorläufig) Die Nummern im Symbol entsprechen der Auflistung im Anhang der Textfassung.
Aus Artenschutzgründen darf dieser Anhang nur behördenintern weitergegeben werden.
Beachtung von Hinweisen aus dem Artenschutzprogramm (ASP)
# S
ASP Pflanzen#
S
ASP Tiere1 Verlegung Loipe (äf1) 2 Verlegung Gleitschirmflug (äf2) 3 Schließen von Entwässerungsgräben (gr1) 4 Entnahme von Sitkafichte (Picea sitchensis) (nw2) 5 Besucherlenkung
6 Verzicht auf Rinderbeweidung
Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen im Wald
at1: Erhalt und Förderung autochthoner Fichten
ñ ñ
ps1: Beseitigung von Störungenfür alle LRT-Flächen excl. bodensaure Nadelwälder [9410] gilt zusätzlich:
nz1: Einrichtung von Naturwaldzellen
Aufgrund neuerer Erkenntnisse wird bei den Maßnahmenempfehlungen im Bereich des NSG "Häuslematt" von den bisherigen Vor- gaben der NSG-VO abgewichen. Die Wieder- aufnahme der Beweidung darf in diesem konkreten Fall nur in enger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erfolgen.
Reine Schutzmaßnahmen sind nicht dargestellt.
Maßnahmen mit größerem Raumbezug sind auf gesonderten Themenkarten (Karten 11 - 13) dargestellt.