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Academic year: 2022

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116

98 93 111

333 451

333/1

Waldkirch

Furtwangen Elzach

Triberg

Schönwald Schonach Bleibach

Simonswald

Glashütte

Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 7914-341

"Rohr hardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach"

und das SPA 7814-401

"Simonswald-Rohrhardsberg" (Teilgebiet)

Karte der Maßnahmen

Teilkarte 9 (Plattenhäusle)

1

2 3

4 5

6

7 8

9

10

Bearbeiter

Gezeichnet Gefertigt am Stand

Kartengrundlage Maßstab

ArGe Rohrhardsberg (Offenland), Wagner, Gottfriedsen, Zinke P.L.Ö.G. (Wald)

Andres, Zurmöhle, Zinke, Bräutigam, Schmidt, Schneider Wagner

12.02.2008 12.02.2008

Ortholuftbild, ALK, © Landesvermes- sungsamt Ba.-Wü.; Az: 2851.9-1/3 1:5.000

250 125 0 250

Meter

±

Maßnahmenempfehlungen

Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen im Offenland

BG2: Extensive Beweidung auf Feucht- und Nass-Standorten ÜM1: Extensive Beweidung von Moorflächen

Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen im Wald

NW1: Naturnahe Waldwirtschaft

(Erhaltung lebensraumtypischer Baumartenzusammensetzung und Verjüngung) ST1: Erhalt bedeutsamer Waldstrukturen (Altholz, Totholz, Habitatbäume)

zusätzlich zu NW1 und ST1:

AS1: Abschnittsweiser Stockhieb

Grenze des FFH-Gebiets 7914-341

Flurstücksgrenzen

Grenze des Vogelschutzgebiets (SPA) 7814-401 (vorläufig) Die Nummern im Symbol entsprechen der Auflistung im Anhang der Textfassung.

Aus Artenschutzgründen darf dieser Anhang nur behördenintern weitergegeben werden.

Beachtung von Hinweisen aus dem Artenschutzprogramm (ASP)

# S

ASP Pflanzen

#

S

ASP Tiere

1 Verlegung Loipe (äf1) 2 Verlegung Gleitschirmflug (äf2) 3 Schließen von Entwässerungsgräben (gr1) 4 Entnahme von Sitkafichte (Picea sitchensis) (nw2) 5 Besucherlenkung

6 Verzicht auf Rinderbeweidung

Empfehlungen für Entwicklungsmaßnahmen im Wald

at1: Erhalt und Förderung autochthoner Fichten

ñ ñ

ps1: Beseitigung von Störungen

für alle LRT-Flächen excl. bodensaure Nadelwälder [9410] gilt zusätzlich:

nz1: Einrichtung von Naturwaldzellen

Aufgrund neuerer Erkenntnisse wird bei den Maßnahmenempfehlungen im Bereich des NSG "Häuslematt" von den bisherigen Vor- gaben der NSG-VO abgewichen. Die Wieder- aufnahme der Beweidung darf in diesem konkreten Fall nur in enger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erfolgen.

Reine Schutzmaßnahmen sind nicht dargestellt.

Maßnahmen mit größerem Raumbezug sind auf gesonderten Themenkarten (Karten 11 - 13) dargestellt.

Referenzen

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