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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Inklusion

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Inklusion

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Düsseldorf, 19. März 2013. Das Landeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein

„Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“

beschlossen. „Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem haben wir damit einen wichtigen Schritt voran gemacht“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann nach der Kabinettsitzung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne

Behinderungen in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden sollen. Eltern von Kindern mit einem Bedarf an

sonderpädagogischer Unterstützung soll künftig grundsätzlich mindestens eine allgemeine Schule vorgeschlagen werden, an der ein Angebot des gemeinsamen Lernens eingerichtet ist. Für die Schaffung eines solchen Angebots ist auch künftig die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Ein Schulträger kann diese jedoch nur verweigern, wenn die Ablehnungsgründe in seine Zuständigkeit fallen und die im Einzelfall erforderlichen und angemessenen Vorkehrungen nicht mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden können. Dieser grundsätzliche Anspruch soll

schrittweise bei der erstmaligen Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sowie bei der Einschulung und beim Wechsel auf weiterführende Schulen realisiert werden.

„Wir setzen die VN-Behindertenrechtskonvention um und gehen dabei schrittweise und mit Augenmaß vor. Der Gesetzentwurf hält die Balance zwischen den

unterschiedlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern. Inklusion ist eine Chance, unsere Gesellschaft reicher, toleranter, offener und menschlicher zu machen. Sie wird an vielen Schulen Nordrhein- Westfalens erfolgreich gelebt“, betonte die Ministerin.

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Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen aber weiterhin die Förderschulen wählen können, wenn sie dies vorziehen und vor Ort ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Das Land schafft also keine Förderschulen mit bestimmten Förderschwerpunkten ab. Das entspricht den Beschlüssen des nordrhein-westfälischen Landtags vom 1. Dezember 2010 und vom 4. Juli 2012.

Der Gesetzentwurf macht keine Aussagen zu den Mindestgrößen von Förderschulen.

Dieser Sachverhalt ist Gegenstand einer entsprechenden Verordnung. Die Ministerin kündigte an, dass mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den

Landschaftsverbänden in Kürze auch Gespräche über die beabsichtigte Neufassung geführt werden sollen.

Mit dem Gesetzentwurf hat das Kabinett zudem ein Finanzierungskonzept zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens gebilligt. Derzeit wird das gemeinsame Lernen mit etwa 1.200 zusätzlichen Lehrerstellen unterstützt, von denen knapp 700 seit 2011 neu hinzugekommen sind. Das Konzept sieht vor, dass bis zum Ende der Legislaturperiode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzliche Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, ein Unterstützungsbudget für die Schulen im

Transformationsprozess bereit zu stellen, das bis 2015 schrittweise auf 200

Lehrerstellen anwachsen soll. Damit kann nach Einschätzung der Landesregierung bis 2017 eine Inklusionsquote von etwa 50 Prozent erreicht werden. In diesem Schuljahr liegt sie bei rund 25 Prozent. „Diese insgesamt 2.000 zusätzlichen Lehrerstellen gegenüber dem laufenden Schuljahr werden sich positiv auf die Qualität des gemeinsamen Lernens auswirken. Entscheidend für den

Inklusionsprozess ist aber der Wille der Betroffenen“, erklärte die Ministerin.

Gegenüber dem Referentenentwurf sind das Gesetz und seine Begründungen an verschiedenen Stellen konkretisiert und überarbeitet worden. „Es wird nun

beispielsweise deutlicher, welche wichtige Rolle einige der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung für den Ausbau des gemeinsamen Lernens gespielt haben“, betonte Löhrmann. Zentrale Elemente des Schulversuchs, wie die Bildung von regionalen Stellenbudgets für Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung sollen zum Schuljahr 2014/2015 auf ganz NRW übertragen werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine umfassende Evaluierung vor, bei der die Kommunen beteiligt werden.

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