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Immenstaad Aktuell Freitag, 30. April 2021 Seite Jahrgang Freitag, 30. April 2021 Nummer 17. Foto des Monats März

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Academic year: 2022

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A K T U E L L

48. Jahrgang Freitag, 30. April 2021 Nummer 17

Foto des Monats März

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für die unerwartet große Teilnahme am Fotowettbewerb „Foto des Monats März“.

Die Jury hatte es bei der Vielzahl beeindruckender Bilder nicht einfach.

Trotzdem können wir Ihnen folgende drei Bilder als Gewinner präsentieren.

Wir gratulieren den Gewinnerinnen und Gewinnern auf diesem Wege nochmals sehr herzlich und freuen uns über weitere zahlreiche Fotoeinreichungen. Der nächste Fotowettbewerb „Foto des Monats Juni“ startet ab 26. Mai.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Christian Rebstein

Lilly Endres und Cajus Siewert Timo Rosczyk

(2)

Herausgeber:

Gemeinde Immenstaad,

88090 Immenstaad am Bodensee, Dr.-Zimmermann-Str. 1

Tel.: (07545) 201-0 Fax: (07545) 201-4108 http://www.immenstaad.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeister Johannes Simon Henne, verantwortlich für den Anzeigenteil:

Tobias Pearman

E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Mittwoch, 13.00 Uhr Herstellung und Vertrieb:

Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Tel.: (07154) 8222-0, Fax: (07154) 8222-15

NOTRUF 112 FEUER/UNFALL

• Feuerwehr/Notfallrettung/Luftrettung

• auch über Handy

INTEGRIERTE LEITSTELLE DES BODENSEEKREISES (ALLGEMEIN)

Telefon (07541) 19222, Fax (07541) 809367 (Gehörlosen-Fax 112)

Psychosoziale Beratungs- und ambulate Behandlungsstelle für

Suchtkranke (PSB)

Diakonisches Werk

Katharinenstr. 16 88045 Friedrichshafen Tel. (07541) 950180, Fax (07541) 9501820

AIDS-SPRECHSTUNDEN

im Gesundheitsamt, 88045 Friedrichsha fen, Albrechtstraße 75, Tel. (07541) 2045860

WICHTIGE RUFNUMMERN FÜR DEN ÄRZTLICHEN BEREITSCHAFTSDIENST:

Bodenseekreis

Rettungsdienst 112

Allgemeiner Notfalldienst: 116 117 Montag – Freitag 9 bis 19 Uhr:

docdirekt – Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter: 0711-96589700 oder docdirekt.de

Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290/

-291 /-293 /-206 Augenärztlicher Notfalldienst: 116 117 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen

(Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88090 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr

Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst) Klinik Tettnang GmbH,

Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Sa, So und FT 08 - 21 Uhr

Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst) HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1, 88662 Überlingen Sa, So und FT 08 - 21 Uhr

ZAHNÄRZTLICHER NOTFALLDIENST

Bodenseekreis: 01805/911-620

(Festnetzpreis 14 ct/Minute; Mobilfunkprei- se max. 42 ct/Minute; Bandansage)

Einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst

116 117

APOTHEKEN-NOTDIENST Samstag, 01.05.2021

Apotheke im Rosenhof Salemer Str. 3, Bermatingen Tel. 07544 - 9 11 51

Bodensee-Apotheke Ehlersstr. 17, Friedrichshafen Tel. 07541 - 95 01 60

Sonntag, 02.05.2021 Linden-Apotheke Länderöschstr. 30,

Friedrichshafen (Kitzenwiese) Tel. 07541 - 3 42 27

See-Apotheke *

Wattgraben 11, Immenstaad Tel. 07545 - 67 36

* (Diese Apotheke ist geöffnet von 10-13 Uhr)

SOZIALSTATION MARKDORF

Spitalstraße 11, Tel. (07544) 9559-0 Sprechstunden: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

DORFHELFERINNEN MARKDORF

Tel. (07544) 72783 oder (07544) 9597950

SOZIALSTATION ST. ANNA

Tel. (07545) 9499189

AMBULANTER HOSPIZDIENST FRIEDRICHSHAFEN

Tel. 0173/3711226

AWO –

Frauen- und Kinderschutzhaus

Tel. (07541) 4893626

VERGIFTUNGS- INFORMATIONS-ZENTRALE

Telefonnummer (0761) 19240

KRANKENHÄUSER

Überlingen (07551) 9477-0 Friedrichshafen (07541) 96-0

Tettnang (07542) 5310

Gesundheitsämter - Gesundheitsamt

Friedrichshafen (07541) 2045852 - Gesundheitsamt

Überlingen (07551) 4031

KRANKENTRANSPORTE

DRK Bodenseekreis 19222

Taxizentrale Immenstaad 911244

POLIZEI

Polizeiposten Immenstaad 1700 Polizeirevier, Verkehrsdienst

Friedrichshafen (07541) 701-0 Polizeidirektion

Friedrichshafen (07541) 701-0 Wasserschutzpolizei

Friedrichshafen (07541) 28930

NOTRUFE

Aktion „Menschen in Not“ 110

Polizei 110

Feuer 112

BEREITSCHAFTSDIENSTE

EnBW; Strom (0800) 3629477 Stadtwerk am See (0800) 505 3333 Gas, Wasserrohrbruch

Vorgezogener Redaktionsschluss

Sehr geehrte Autoren,

aufgrund der kommenden Feiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen:

KW 19 – Christi Himmelfahrt

Veröffentlichung 14.05.2021

Redaktionsschluss 10.05.2021, 18:00 Uhr KW 22 – Fronleichnam

Veröffentlichung 04.06.2021

Redaktionsschluss 31.05.2021, 18:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag

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Christoph 45 bleibt hier!

Das Innenministerium Baden-Württemberg prüft die Verlegung des Rettungshubschraubers Chris- toph 45 am Klinikum Friedrichshafen wenige Kilometer nach Norden. Im Gespräch ist Bavendorf im Landkreis Ravensburg. Medizin Campus Bodensee, Stadt Friedrichshafen, der Landkreis und wei- tere Gemeinden im Kreis fordern dagegen: „Christoph 45 bleibt hier!“.

Die Gemeinde Immenstaad a. B. unterstützt die Forderung und ruft zur Unterstützung der entsprechen- den Petition auf www.openpetition.de auf.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte ein Gutachten zur Flugrettung beauftragt, in dem emp- fohlen wird, den Standort des Rettungshubschraubers Christoph 45 vom Klinikum Friedrichshafen nach Norden zu verlegen. Im Gespräch als neuer Standort ist Bavendorf, ein Standort ganz ohne Anbindung an eine Klinik. Klinikum Friedrichshafen und Chefarzt Prof. Dr. Volker Wenzel, Zentrumsdirektor in der Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie am Medizin Campus Bodensee in Friedrichshafen und Tettnang, wehren sich gegen die drohende Verlegung des Rettungshubschraubers.

Und werden dabei unterstützt von Städten und Gemeinden im Bodenseekreis und dem Kreistag.

Mehr als 19.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat die Online-Petition von Klinikum Friedrichshafen und Professor Dr. Volker Wenzel – das sind bereits rund 90 Prozent des Quorums. Wird das Quorum er- reicht, soll die Petition dem Landtag von Baden-Württemberg vorgelegt werden. „Das Quorum wollen wir nicht nur schaffen, sondern übertreffen“, betont Bürgermeister Johannes Henne. „Meine Bitte an Sie: Ma- chen Sie mit und unterstützen Sie die Petition!“

Machen Sie mit:

www.openpetition.de/petition/blog/rettungshubschrauber-christoph-45-bleibt-hier

(4)

Rathaus, Einwohnermeldeamt und Tourist-Info für den Publikumsverkehr geschlossen

Aufgrund der weitergehenden Maßnah- men zur Eindämmung des Corona-Virus bleibt das Rathaus, das Einwohnermel- deamt und die Tourist-Information weiter- hin für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den üblichen Öffnungszeiten via E-Mail oder Telefon zu erreichen.

In dringenden Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder Mail mit der/

dem zuständigen Mitarbeiter/in möglich.

Sie wissen nicht genau, wer Ihr Ansprech- partner ist? Dann schicken Sie Ihre Termi- nanfrage einfach per E-Mail an

rathaus@immenstaad.de.

Öffnungszeiten Rathaus

Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Dienstag, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Absage

des Maibaumstellens 2021

Aufgrund der immer noch sehr schwieri- gen Infektionslage hat sich die Verwaltung dazu entschieden, das diesjährige Maiba- umstellen in Kippenhausen abzusagen. Es wurden bereits alternative Möglichkeiten für die Veranstaltung angedacht, jedoch ist aufgrund des dynamischen Infektions- geschehens und der aktuell gültigen Ver- ordnungen vonseiten Bund und Land nicht an eine Durchführung des Maibaumstel- lens zu denken.

Wir hoffen sehr, dass die Infektionszahlen bald sinken und wir im Sommer unsere be- liebten Feste und Veranstaltungen durch- führen können, wenn auch ggf. in abge- wandelter Form. Bleiben wir hoffnungs- voll und zuversichtlich!

Ihre Gemeindeverwaltung Immenstaad a. B.

Beflaggung am 1. Mai 2021

Am Samstag, 1. Mai 2021 werden zum Tag der Arbeit die Flaggen vor dem Rat- haus gehisst.

Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen anderen Staaten ein gesetz- licher Feiertag.

Der Ursprung geht zurück auf die US-ame- rikanische Arbeiterbewegung. Am 1. Mai

1886 riefen Handels- und Arbeitergewerk- schaften zu einem mehrtägigen General- streik auf. Gründe für den Streik waren unter anderem schlechte Arbeitsbedin- gungen und die schlechte Bezahlung der Industriearbeiter. Ziel war es, den Acht- stundentag durchzusetzen. Daraufhin stürmte die Polizei die Versammlungen.

Es kam zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und der Po- lizei. Am 3. Mai 1886 eskalierte die Situati- on schließlich: ein Unbekannter warf eine Splitterbombe auf die Polizisten. In Ge- denken an dieses Ereignis begannen am 1. Mai 1890 hunderttausende Menschen in der Welt den ersten „Tag der Arbeit“.

In Deutschland ist der Tag der Arbeit seit 1933 ein gesetzlicher Feiertag. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt.

Online-Anmeldung für Corona-Testzentrum

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schnelltests bietet die Gemeinde Im- menstaad in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Immenstaad, der Frei- willigen Feuerwehr Immenstaad und dem DLRG Ortsverein Immenstaad weiterhin die Möglichkeit zur kosten- losen Testung in der Linzgauhalle an.

Um Ihnen den Ablauf von der Anmel- dung bis zum Ergebnis möglichst ein- fach und kontaktlos zu ermöglichen, haben wir ab sofort eine Onlineplatt- form eingerichtet. Hier können Sie sich einen freien Termin aussuchen und di- rekt anmelden. Ebenso erhalten Sie etwa 30 Minuten nach Ihrem Abstich Ihr Testergebnis per E-Mail mitgeteilt, sodass Sie zukünftig nicht mehr in der Linzgauhalle auf das Ergebnis warten müssen.

An folgenden Tagen können Sie on- line unter

www.testzentrum-immenstaad.de einen Termin für einen Corona-Schnell- test in der Linzgauhalle reservieren:

• dienstags

von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr

• donnerstags

von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr

• samstags

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Nur in Ausnahmefällen ist eine Anmeldung bei Frau Hirtler per Telefon unter 07545 201-3101 oder per E-Mail an chirtler@immenstaad.de möglich.

Herausgabe eines Bürgerbuches

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bür- germeisteramt Immenstaad am Bodensee der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe zum Zwecke der Herausgabe eines Bürgerbu- ches aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrif- ten aller volljährigen Einwohner übermittelt.

Nach Paragraph 34 Abs. 4 des Meldege- setzes vom 23.02.1996 (GBl. S. 269) kann jeder Betroffene verlangen, dass die Veröf-

fentlichung unterbleibt. Für die Ausübung dieses Widerspruchsrechts wird eine Frist von einem Monat bestimmt. Die Frist en- det am 30.04.2021.

Wer von diesem Widerspruchsrecht Ge- brauch machen will, wird gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt Immenstaad am Bodensee schriftlich oder mündlich vor Fristablauf mitzuteilen. Wurde beim Ein- wohnermeldeamt Immenstaad bereits frü- her Widerspruch erteilt, ist dies nicht er- neut erforderlich. Die Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, kön- nen nicht mehr berücksichtigt werden.

Digitale

Bürgersprechstunde mit Herrn Bürgermeister Henne

Herr Bürgermeister Henne lädt Sie zu einer digitalen Bürgersprechstunde per Zoom ein.

Haben Sie ein Anliegen oder eine Fra- ge, die Sie gerne mit Herrn Bürger- meister Henne persönlich besprechen möchten. Dann melden Sie sich zu ei- nem digitalen Termin bei Frau Hirtler via E-Mail chirtler@immenstaad.de oder Telefon 07545 201 3101 an.

Der Austausch findet digital über die Plattform Zoom statt. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Terminbestäti- gung mit einem Zoom-Link per Mail zugeschickt. Über diesen Link können Sie sich über Ihren Internet Browser zum Termin mit Herrn Bürgermeister Henne einwählen. Voraussetzung da- für sollte ein internetfähiger Laptop, Ta- blet, Handy oder PC mit Kamera und Mikrofon sein.

Sie haben keine Möglichkeiten für ei- nen virtuellen Austausch, dann kann das Gespräch auch telefonisch statt- finden.

Einbahnregelung in der Seestraße West

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 1. Mai die Einbahnstrassenregelung in der Seestrasse West wieder in Kraft tritt.

Somit ist die Zufahrt in die Seestrasse West nur noch aus Richtung Strandbad- strasse möglich.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung Immenstaad am Bodensee

(5)

Lieferdienste und/oder Essen zum Mitnehmen der Immenstaader Gastronomie

Lieferdienste und/oder Essen zum Mitnehmen der Immenstaader Gastronomie

Gasthaus Montfort Tel. 07545 9491696 ***

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Dienstag – Freitag 11:30 – 13:45 Uhr (Mittagsmenü) und 17:00 – 20:00 Uhr

Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.restaurant-immenstaad.de

***

Hotel Restaurant Adler Tel. 07545 932830

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung notwendig (ab 1 Stunde vor Öffnung möglich) Donnerstag, Freitag, Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter www.adler-immenstaad.de

***

Il Centro Tel. 07545 911017

Selbstabholung

Dienstag – Sonntag 11:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.ristorante-ilcentro.de

Lieferdienste und/oder Essen zum Mitnehmen der Immenstaader Gastronomie

Gasthaus Montfort Tel. 07545 9491696 ***

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Dienstag – Freitag 11:30 – 13:45 Uhr (Mittagsmenü) und 17:00 – 20:00 Uhr

Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.restaurant-immenstaad.de

***

Hotel Restaurant Adler Tel. 07545 932830

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung notwendig (ab 1 Stunde vor Öffnung möglich) Donnerstag, Freitag, Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter www.adler-immenstaad.de

***

Il Centro Tel. 07545 911017

Selbstabholung

Dienstag – Sonntag 11:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.ristorante-ilcentro.de Café Merk - Tel. 07545 9300

Selbstabholung

Dienstag - Sonntag 13:00 - 18:00 Uhr

Das Angebot an Torten und Kuchen ist vor Ort ersichtlich.

Gasthaus Montfort - Tel. 07545 9491696 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Dienstag - Freitag 11:30 - 13:45 Uhr

(Mittagsmenü) und 17:00 - 20:00 Uhr

Samstag 17:00 - 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 - 14:00 Uhr und

17:00 - 20:00 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter

www.restaurant-immenstaad.de

Hotel - Gasthaus Krone - Tel. 07545 6239 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Samstag und Sonntag 11:30 Uhr - 13:30 Uhr und 17:00 Uhr - 19:30 Uhr Speisekarte und Informationen unter www.hotel-krone-immenstaad.de oder auf der Facebookseite.

Hotel Restaurant Adler - Tel. 07545 932830

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung notwendig (ab 1 Stunde vor Öff- nung möglich)

Donnerstag, Freitag, Samstag 17:00 - 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 - 14:00 Uhr und

17:00 - 20:00 Uhr

1.5. Maifeiertag 11:30 - 14:00 Uhr sowie

17:00 - 20:00 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter www.adler-immenstaad.de

Hotel Restaurant Seehof - Tel. 07545 9360 Selbstabholung, Vorbestellung telefonisch oder per E-Mail an info@seehof-hotel.de

Donnerstag - Sonntag 11:30 - 13:30 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter www.seehof-hotel.de

Il Centro - Tel. 07545 911017 Selbstabholung

Dienstag - Sonntag 11:00 - 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.ristorante-ilcentro.de

Im Pulverturm - Tel. 07545 7840641 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Sonntag 11:30 - 13:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.im-pulverturm.de oder auf der Facebookseite.

Kauf by Naturata - Tel. 07545 5990974 Selbstabholung

Montag - Samstag 08:00 Uhr - 19:30 Uhr

Sonntag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es im Laden oder unter www.k-auf.de

Namaste - Tel. 07545 9492327

Selbstabholung und Lieferung, Vorbestellung erwünscht

Montag - Freitag 10:30 - 14:00 Uhr und

16:30 - 22:30 Uhr

Samstag - Sonntag 11:30 - 22:30 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.namaste-immenstaad.de

Pizza Sud - Tel. 07545 949200

Selbstabholung und Lieferung, Vorbestellungen per Telefon oder über Lie- ferando

Dienstag - Samstag 11:00 - 14:00 Uhr und

17:00 - 22:00 Uhr

Sonntag 17:00 - 22:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.pizzasud.de oder in der Lieferando App.

Pym‘s Sportsbar & Restaurant - Tel. 07545 2323 oder WhatsApp 017643571731

Selbstabholung und Lieferung, Vorbestellungen telefonisch oder via Whats-

App Täglich 12:00 - 14:00 Uhr und

17:00 - 21:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.pymsbar.de oder auf der Facebookseite.

Reblandhof Siebenhaller - Tel. 07545 6784 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Freitag und Samstag 17:00 - 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.reblandhof-siebenhaller.de

Schloss Helmsdorf - Tel. 07545 6252 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Donnerstag und Freitag 16:00 - 20:00 Uhr

Samstag und Sonntag 12:00 - 20:00 Uhr

Speisekarte und Information gibt es unter www.schlosshelmsdorf.de

Seedöner - Tel. 07545 5010220 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Montag - Sonntag 11:00 - 21:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.seedoener.de.

Lieferdienste und/oder Essen zum Mitnehmen der Immenstaader Gastronomie

***

Gasthaus Montfort Tel. 07545 9491696 Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Dienstag – Freitag 11:30 – 13:45 Uhr (Mittagsmenü) und 17:00 – 20:00 Uhr

Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.restaurant-immenstaad.de

***

Hotel Restaurant AdlerTel. 07545 932830

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung notwendig (ab 1 Stunde vor Öffnung möglich) Donnerstag, Freitag, Samstag 17:00 – 20:00 Uhr

Sonntag 11:30 – 14:00 Uhr und

17:00 – 20:00 Uhr Speisekarte und Informationen gibt es unter www.adler-immenstaad.de

***

Il CentroTel. 07545 911017 Selbstabholung

Dienstag – Sonntag 11:00 – 20:00 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.ristorante-ilcentro.de

Zur Felle - Tel. 07545 3433

Selbstabholung, telefonische Vorbestellung

Mittwoch, Freitag, Samstag 17:00 - 19:45 Uhr

Speisekarte und Informationen gibt es unter www.zur-felle.de oder auf der Facebookseite.

(6)

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

Gesundheit & Soziales

• Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen

• Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, müssen von geschultem Personal durchgeführt werden.

Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.

Gesundheit & Soziales

• Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests

Senioren- und Behinderteneinrichtungen

• Schnell- und Selbsttests Arbeiten

• Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.

• Home Office, sofern möglich

• Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes

• Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen auch in Präsenz möglich

• Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien)

• An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen

Arbeiten

• Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die

ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.

• Home Office

• Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen.

• Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell.

• Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.

• Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehr- personal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.

• Kitas

Pandemiebedingungen offen.

• Alle Klassenstufen aller Schulen Bildung & Betreuung

• Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.

• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich.

• Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.

Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre anbieten.

Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.

• Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt.

• Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- auflagen und mit medizinischer Maske möglich.

Theorieunterricht ist nur online möglich.

• Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich.

• Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.

Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder -unterricht in folgenden Einrichtungen:

Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen

• Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind ausgenommen.

• Notbetreuung ist weiterhin möglich.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Alle Schulen gehen verbindlich in den Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen schließen:

außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich.

Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.

Geimpfte/genesene Personen Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich.

Geimpfte/genesene Personen Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit.

Bundes- regelung

Bundes- regelung

Bundes- regelung

Maskenpflicht

In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen*:

• Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- betreuung.

• Für Personal in Kitas, Grundschulförder- klassen, Horten und Schulkindergärten.

Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt zu Kindern.

• Im öffentlichen Personenverkehr

• Beim Einkaufen

• In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikums- verkehr bestimmt sind

• In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten

• Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen

• Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen

*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:

• Im öffentlichen Personennah- und Fern- verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- förderung und in den Einrichtungen und Warte- bereiche dieser Angebote

• Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- leistungen

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Private Treffen

Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Kontaktbeschränkungen

Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt.

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

*bis zum 14. Geburtstag Bundes-

regelung

Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen

am Tag oder bei Nacht.

Ausgangsbeschränkungen

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:

• Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke.

Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist der Individualsport im Freien alleine erlaubt.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Bundes- regelung

Bundes- regelung

Bundes- regelung

• Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt)

• In Arztpraxen

• FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

• Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen.

• Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht.

• Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.

• Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.

Gassi gehen oder füttern.

• Besuch von religiösen Veranstaltungen.

• Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

• Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.

• Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt.

an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.

Ausgangsbeschränkungen Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.

Ausgangsbeschränkungen Notbremse

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:

• Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke.

Bundes- regelung

• Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen.

• Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht.

• Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.

• Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.

Gassi gehen oder füttern.

• Besuch von religiösen Veranstaltungen.

• Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

• Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

Einzelhandel Einzelhandel

Regelung für Geschäfte:

• Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten werden.

• Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in

• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche

• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:

ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)

• Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen

• Gesteuerter Zutritt

• Warteschlangen vermeiden. Sonstiger Einzelhandel darf neben

„Click&Collect“unter folgenden Bedingungen auch „Click&Meet“ anbieten:

• Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung

• Tragen von medizinischen Masken

• Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster

• Dokumentation der Kontaktdaten

Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen:

• Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung

• Tragen von medizinischen Masken Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf

sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet:

 Babyfachmärkte

 Bäckereien und Konditoreien

 Banken

 Blumenläden

 Buchhandlungen

 Drogerien

 Gartenmärkte

 Getränkemärkte

 Großhandel

 Hörgeräteakustiker

 Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf

 Lebensmittelmärkte

 Metzgereien

 Optiker

 Orthopädieschuhtechniker

 Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren

 Reformhäuser

 Reinigung und Waschsalons

 Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr

 Sanitätshäuser

 Tafeln

 Tankstellen

 Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung

 Tierbedarf- und Futtermärkte

 Wochenmärkte

 Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.

„Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich.

Ergänzung zu den Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs:

• Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche

• Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:

ein*e Kund*in pro 40 m²

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.

Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Bundes- regelung

Bundes- regelung

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich.

Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden..

Bundes- regelung

Dienstleistungen

Dienstleistungen Religionsausübung

Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen.

• Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer

• Tragen von medizinischen Masken

• Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen.

• Kein Gemeindegesang in geschlossenen Räumen

Religionsausübung

Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen.

• Einhalten der gesamte Dauer

Veranstaltungen Veranstaltungen

Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

Ausnahmen:

• Gerichtsverhandlungen

• Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen

• Betriebsversammlungen

• Prüfungen und deren Vorbereitung

• Eheschließungen

• Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)

Abstand

halten Hygiene

praktizieren Medizinische

Maske tragen Corona-App

nutzen Regelmäßig lüften Gastronomie Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen.

• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen bis 22 Uhr für Abholung)

• Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum

• Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt.

Reisen Reisen

Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.

Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden.

Nicht gestattet:

 Touristische Busreisen

 Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze)

Weiterhin möglich:

 Geschäftsreisen

 Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Körpernahe Dienstleistungen sind unter

folgenden Bedingungen erlaubt:

• Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt.

• Nur mit vorheriger Terminbuchung Weiterhin geschlossen:

 Prostitutionsgewerbe Ausführliche Liste auf

» Baden-Württemberg.de

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.

Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- aktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Bundes- regelung

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Beerdigungen mit maximal 30 Personen.

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

Abstand

halten Hygiene

praktizieren Medizinische Maske tragen Ausführliche Liste auf

» Baden-Württemberg.de

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.

Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- aktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

(8)

K IPPENHAUSEN

Sprechzeiten Ortsverwaltung Kippenhausen

Ortsvorsteher Martin Frank Bitte beachten:

Sprechzeiten nach telefonischer Ver- einbarung, Tel. 07545/3309 oder per E-Mail: mfrank@immenstaad.de

Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Kippenhausen

Die nächste Sitzung des Ortschaftsra- tes findet am Montag, 3. Mai 2021 um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathau- ses statt.

TAGESORDNUNG - öffentlich 18:00 Uhr 1. Bürgerfragestunde

2. Errichtung einer Obstlager- und Gerä- tehalle mit Räumen für Saisonarbeiter, Flst. Nr. 488/1, Austraße, Gemarkung Kippenhausen

3. Verschiedenes 4. Mitteilungen,

Anfragen und Anregungen gez. Martin Frank Ortsvorsteher

Landratsamt Bodenseekreis

Vollsperrung der K 7782 zwischen Kip- penhausen und Ittendorf

Noch bis voraussichtlich Ende Mai 2021 wird die Kreisstraße K 7782 zwischen Reu- te und Ittendorf wegen Sanierungsarbei- ten gesperrt.

Die Umleitung des überörtlichen Verkehrs erfolgt von Kippenhausen über die B31 und B33 über Stetten nach Ittendorf und umgekehrt. Von Markdorf aus werden die Fahrzeuge über die L 207 und B31 über Kluftern und Fischbach nach Kippenhau- sen geführt.

Im Auftrag des Straßenbauamts des Bo- denseekreises werden zunächst noch Restarbeiten auf dem Ende 2020 sanier- ten Streckenabschnitt zwischen Reute und Hundweiler durchgeführt. Dann wird der zweite Streckenabschnitt zwischen Hund- weiler und Ittendorf auf einer Länge von etwa 850 Metern erneuert. Die alte Fahr- bahn weist auch hier aufgrund ihres Alters, der geringen Fahrbahnbreite und des Ver- kehrsaufkommens massive Schäden auf, insbesondere in den Randbereichen. Im Zuge der Sanierung werden zudem die

Straßenentwässerung erneuert und sowie Kabelarbeiten durch Telekommunikations- unternehmen durchgeführt.

Der Ortsteil Reute wird während der Bauar- beiten jederzeit aus Richtung Kippenhau- sen erreichbar sein. Hundweiler ist wäh- rend der Arbeiten auf dem ersten Bauab- schnitt aus Richtung Ittendorf anfahrbar.

Während des zweiten Bauabschnittes ist die Zufahrt dann aus Richtung Kippenhau- sen möglich.

Überschreitung der Inzidenz von 150 Neuinfektionen im Bodenseekreis - Ver- schärfung im Einzelhandel ab 28. Ap- ril 2021

Am Montag, 26. April 2021 wurde im Bo- denseekreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 150 Neuinfektionen am dritten Tag in Folge überschritten. Somit sind laut der Bundes-Notbremse ab Mittwoch, 28. Ap- ril 2021 in Einzelhandelsgeschäften des nicht-täglichen Bedarfs keine Terminver- einbarungen mehr möglich, sondern nur noch Abholungen mit Vorbestellung (Ge- schäfte für den täglichen Bedarf sind da- von weiterhin ausgenommen).

Das Landratsamt hat die Inzidenz-Über- schreitung am Montag (26. April 2021) auf seiner Internetseite bekanntgemacht. Aus- schlaggebend dafür sind die Inzidenzwer- te des Robert-Koch-Instituts (RKI), die täg- lich am Abend veröffentlicht werden. Sinkt der Wert wieder und liegt fünf Tage in Fol-

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- folgenden Tagen:

Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.

Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Geschlossen:

 Ausflugsschiffe

 Camping- und Wohnmobilstellplätze

 Diskotheken und Clubs

 Freizeitparks und Indoorspielplätze

 Kinos

 Kletterparks (drinnen und draußen)

 Konzerte und Kulturhäuser

 Krabbelgruppen

 Messen

 Opern

 Spielbanken- und hallen Sport

Sport

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen:

Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.

Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.

Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.

Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt.

Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.

Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen:

Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Ansonsten sind öffentliche und private Sportstätten für den allgemeinen Publikums- verkehr geschlossen.

Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- studios) geöffnet werden.

 Theater

 Volksfeste o.ä.

 Zirkusse Geöffnet:

 Spielplätze im Freien

 Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie

„Click&Meet“:

 Wettannahmestellen

Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:

 Autokino, Autotheater, Autokonzerte

 Galerien

 Museen

 Gedenkstätten

 Zoologische und botanische Gärten

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Bundes- regelung

Bundes- regelung Bundes- regelung

an 3 aufeinander-

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,

ohne Voranmeldung und Dokumentation Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Geschlossen:

Ausflugsschiffe

Camping- und Wohnmobilstellplätze

Diskotheken und Clubs

Freizeitparks und Indoorspielplätze

Kinos

Kletterparks (drinnen und draußen)

Konzerte und Kulturhäuser

Krabbelgruppen

Messen

Opern

Spielbanken- und hallen

Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Theater

Volksfeste o.ä.

Zirkusse Geöffnet

 Spielplätze im Freien

 Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie

„Click&Meet“:

 Wettannahmestellen

Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:

 Autokino, Autotheater, Autokonzerte

 Galerien

 Museen

 Gedenkstätten

 Zoologische und botanische Gärten

(9)

minvereinbarung wieder gestattet, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht neue landes- weite Regelungen gibt.

Den täglich gültigen Inzidenz-Status, von dem derzeit der Umfang der Schutzmaß- nahmen abhängig ist, zeigt das Landrat- samt aktuell auf seiner Homepage unter www.bodenseekreis.de/corona.

Bunt-nachhaltiger Beitrag der Städte und Gemeinden des Bodenseekreises zur Landesgartenschau

Bunte Blickfänge rund um den Landkrei- spavillon auf der Landesgartenschau: Die Städte und Gemeinden des Bodensee- kreises haben Pflanztöpfe kreativ gestal- tet und darin Bäume gesetzt. Unter dem Motto „Bäume pflanzen für die Landes- gartenschau“ leisten sie damit einen indi- viduellen, nachhaltigen Beitrag zur Schau und präsentieren den Landkreis in seiner bunten Vielfalt.

Bereits Anfang April wurden die Bäume von Neukirchs Bürgermeister Reinhold Schnell stellvertretend für die Städte und Gemeinden des Landkreises, Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler und Land- rat Lothar Wölfle symbolisch am Pavillon in Empfang genommen und angegossen.

„Die Städte und Gemeinden freuen sich schon seit langem sehr auf die Landes- gartenschau in unserer Region. Diese Ak- tion drückt Positivität aus und fördert das Gemeinschaftsgefühl im Landkreis“, sag- te Reinhold Schnell. Dazu Landrat Lothar Wölfle: „Es ist eine schöne Tradition, dass sich die Kommunen des jeweiligen Krei- ses auf einer Landesgartenschau präsen- tieren. Die Bäume sind ein zeitgemäßer Beitrag mit großer Symbolkraft.“

Bei der Gestaltung ihrer 23 Töpfe nutzten die Kommunen eine große kreative Band- breite. Es wurden neben farblichen Akzen- ten auch Naturmaterialien oder die Verzie- rung mit Blumen, Gräsern und Tierfiguren eingesetzt. Der Topf aus Eriskirch etwa ist mit einem bunten Blumenmuster bemalt, Stetten präsentiert dagegen das Wappen der Gemeinde auf seinem von Zweigen eingefassten Topf. Auf dem mit Weinstö- cken beklebten Topf von Meersburg ist das Schloss zu sehen. Auch der Boden- seekreis ist vertreten: Auf weißem Grund sind die Namen aller Gemeinden aufgelis- tet, stilistische Abbildungen stellen charak- teristische Sehenswürdigkeiten und Ge- bäude des Landkreises dar.

Die Kommunen haben die Bäume gespen- det und die jeweilige Art selbst ausgewählt.

Unter den eingepflanzten Bäumen befin- den sich typische, heimische Gewäch- se wie etwa Buche, Linde oder Schwarz- pappel, ebenso wie Obstbäume, Zierbäu- me wie die japanische Blütenkirsche oder Exoten wie die Fischschwanzpalme. So- gar Strandrasen wurde gepflanzt. Nach der Gartenschau werden die Städte und Ge- meinden den gespendeten Bäumen dau- erhaft ein Zuhause geben. Die Bäume sol- len dann im jeweiligen Heimatort einge- pflanzt werden.

Die bunten Töpfe sind für die Besucherin- nen und Besucher der Landesgartenschau

Pavillon präsentiert der Bodenseekreis sei- ne Vielfalt und Schönheit. Sobald der Pa- villon geöffnet werden kann, ist das mar- kante Holzgebäude im Uferpark West, im Herzen der Schau, ein Ort für Veranstaltun- gen, Aktionen und Ausstellungen. Mit ei- ner Vielzahl von Akteuren aus Handwerk, Wirtschaft und Tourismus ist der Land- kreis präsent. Künstlerinnen und Künstler aus der Region stellen im wechselnden Rhythmus ihre Arbeiten aus. In speziellen Themenwochen gibt es Einblicke und Mit- mach-Angebote. Themen sind zum Bei- spiel Gesundheit und Ernährung, Kultur, Mobilität oder Landschaft und Natur. Der Landkreispavillon wird täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein, die Eröffnung ver- schiebt sich jedoch. Weitere Informationen gibt es unter www.bodenseekreis.de/lan- desgartenschau

Vollsperrung der L 195 zwischen Owin- gen und Herdwangen

Seit dem heutigen Montag, 26. April 2021 bis voraussichtlich Freitag, 30. April 2021 wird die L195 zwischen Owingen und Herdwangen wegen Bauarbeiten gesperrt.

Die Fahrbahn weist hier starke Schäden auf, die saniert werden müssen.

Die Umleitung ist ausgeschildert und er- folgt ab Owingen über die L205 (Billafin- gen, Seelfingen), L194 (Kalkofen), K6176 / K8268, Herdwangen und umgekehrt.

Vollsperrung der K 7737 „An der Steige“

zwischen Ailingen und Berg

Ab dem 3. Mai 2021 für voraussichtlich drei Monate wird die Kreisstraße 7737 „An der Steige“ zwischen Ailingen und Berg für den Verkehr voll gesperrt. Grund für die Sper- rung sind umfangreiche Sanierungsarbei- ten an einer 180 m langen Stützwand ent- lang der Kreisstraße.

Da die erforderlichen Arbeiten nur unter Vollsperrung erfolgen können, wird der Verkehr zwischen Ailingen und Berg über die K 7735 „Teuringer Straße“ und die K 7738 „Grötzelstraße“ umgeleitet.

Der Fußgängerverkehr auf dem Gehweg

„An der Steige“ bleibt weiterhin möglich.

Regierungspräsidium Tübingen

Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2021 in den Landkreisen Ravensburg, Sigmarin- gen und im Bodenseekreis

Das Regierungspräsidium Tübingen wird auch im Jahr 2021 in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Boden- seekreis zahlreiche Straßenbaumaßnah- men auf den Bundes- und Landesstraßen durchführen.

„Wir wollen auch in diesem Jahr einen entscheidenden Beitrag zum Ausbau und zum Substanzerhalt unserer Straßen leis- ten und so die Qualität, die Leistungsfä- higkeit und die Sicherheit unseres Stra- ßennetzes verbessern. Gerade in unserem ländlich geprägten Raum ist eine funktio- nierende Straßeninfrastruktur ein Mobili- tätsmehrwert für die Bürgerinnen und Bür- ger und zum Nutzen der Wirtschaft“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

folgenden Baumaßnahmen sowie die hier- für erforderlichen Verkehrsumleitungen wird das Regierungspräsidium in weite- ren Pressemitteilungen jeweils rechtzeitig vor Baubeginn informieren.

Erhaltungsmaßnahmen

B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Keh- len – Meckenbeuren (1)

Die B 30 ist auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Kreisverkehr „K 7725 neu Südumfahrung Kehlen“ und der Einmün- dung L 329 Tettnanger Straße in Mecken- beuren stark beschädigt. Das Regierungs- präsidium beabsichtigt, die Fahrbahn in mehreren Teilabschnitten im Sommer 2021 zu sanieren. Die Länge beträgt zirka 2,6 Kilometer. Die Kosten belaufen sich auf rund eine Million Euro und werden vom Bund getragen. Während der Arbeiten wird der Verkehr über die B 467 Ortsumfahrung Tettnang und die L 333 umgeleitet.

B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Ortsumgehung Ravensburg zwischen den Anschlussstellen RV-Nord und RV- Süd (2)

Die B 30, Ortsumgehung Ravensburg, weist auf dem Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der Anschlussstelle Ravensburg-Süd auf beiden Richtungsfahrbahnen altersbeding- te Schäden wie Risse und Versprödungen auf. Die Asphaltschichten müssen des- halb jeweils auf einer Länge von zirka 3,4 Kilometern erneuert werden. Das Regie- rungspräsidium beabsichtigt, die Sanie- rungsarbeiten im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2021 für eine Dauer von acht Wo- chen durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,6 Millionen Euro und wer- den vom Bund getragen.

B 32, Fahrbahndeckenerneuerung Orts- durchfahrt Ravensburg, Schussen- und Wilhelmstraße (3)

Die B 32 weist im vierstreifigen Abschnitt durch Ravensburg auf rund einem Kilome- ter zahlreiche Schäden auf. Die notwendi- ge Sanierung zwischen der Einmündung Möttelinstraße und dem Bereich Gäns- bühlcenter ist in den Sommerferien 2021 vom 2. August bis 11. September unter halbseitiger Sperrung geplant. Die Kos- ten betragen rund 1,3 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Im Jahr 2020 wurde die B 32 bereits auf 150 Metern Länge im Bereich des Frauen- torplatzes zeitgleich mit Bauarbeiten der Stadt Ravensburg in der Gartenstraße er- neuert.

B 313, Fahrbahndeckenerneuerung Kreisgrenze – Sauldorf-Krumbach (4) Das Regierungspräsidium plant, die Fahr- bahn der B 313 aus Richtung Stockach kommend von der Kreisgrenze Konstanz/

Sigmaringen bis zur Ortsdurchfahrt Krum- bach unter Vollsperrung zu sanieren. Die Fahrbahn weist Risse auf und ist versprö- det, weshalb eine vollständige Erneuerung der Fahrbahn vorgesehen ist.

Die Baumaßnahme soll von Ende August bis Ende September 2021 ausgeführt wer- den. Die Länge beträgt zirka 2,8 Kilome- ter. Die Baukosten, die vom Bund getra-

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