44. Jahrgang Freitag, 30. April 2021 Nr. 17
Mössinger
Amtsblatt
Das Landratsamt Tübingen saniert in sieben Bauabschnitten bis voraussichtlich Ende November die Ortsdurchfahrt Belsen. Ab Montag, 3. Mai 2021 beginnen die Bauarbeiten für eine neue Radwegverbindung mit Querungshilfe im Kreuzungsbereich der K 6933 mit der Butzenbadstraße mit einer Vollsperrung.
Weitere Informationen unter www.moessingen.de/od-belsen und im Innenteil.
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Gemeinde Gomaringen Landkreis TübingenBei der Gemeinde Gomaringen (rund 9.000 Einwohner), Landkreis Tübingen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle im Kinderhaus Linsenhof neu zu besetzen:
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für den Elementarbereich – Beschäftigungsumfang 50 %; unbefristet – Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf unserer Homepage unter www.gomaringen.de. Haben wir Ihr
Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 16.05.2021 bei der Gemeinde Gomaringen, Lindenstr. 63, 72810 Gomaringen oder per E-Mail an bewerbung@gomaringen.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021Allgemeine Notfallpraxis 116 117
Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag:
8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen
docdirekt 07 11 / 96 58 97 00
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte oder docdirekt.de
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 116 117
Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude 410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefonische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr.
HNO-ärztlicher Notfalldienst 116 117
Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße 5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Augenärztlicher Dienst 116 117
Chirurgie, Unfälle
Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums,
Hoppe-Seyler-Straße 3
0 70 71 / 2 98 66 18
und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik,
Schnarrenbergstraße
0 70 71 / 60 60
Zahnärztlicher Notfalldienst 0 18 05 / 91 16 70
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband.
Notarzt, Rettungsdienst 112
Krankentransport 1 92 22
Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40
Internet:
www.giftberatung.de Apotheken-Bereitschaft:
Fr., 30. 04.: Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen Tübingen Am Markt 5, Tel. 0 70 71 / 5 60 50
Sa., 01. 05.: pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus Tübingen Nonnengasse 14, Tel. 0 70 71 / 2 42 52
So., 02. 05.: Linden-Apotheke Ofterdingen Bachsatzstr. 1, Tel. 0 74 73 / 9 42 70 Mo., 03. 05.: Brücken-Apotheke Dußlingen
Austr. 1, Tel. 0 70 72 / 26 35 Di., 04. 05.: Stern-Apotheke Tübingen
Ludwigstr. 17, Tel. 0 70 71 / 3 18 81 Mi., 05. 05.: easy-Apotheke Mössingen
Bahnhofstr. 5, Tel. 0 74 73 / 88 20 Do., 06. 05.: Wiesaz-Apotheke Gomaringen
Bahnhofstr. 17, Tel. 0 70 72 / 91 27 91
Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0
Löwensteinplatz 1 Sprechzeiten:
72116 Mössingen Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Hospizarbeit Mössingen 5 07 10 63
Polizeiposten Mössingen 95 21 - 0
nach Dienstschluss Tübingen
0 70 71 / 9 72 - 86 61 Gas-Störungsdienst 0 71 21 / 5 82 - 32 22
(Fair Energie GmbH Reutlingen)Strom-Störungsdienst 01 72 / 7 72 26 08
(Stadtwerke Mössingen) oder
01 72 / 7 72 26 09
Wasser-Störungsdienst 01 71 / 7 32 67 20
(Stadtwerke Mössingen) oder
370 - 401
Elektro-Innung Tübingen 01 80 / 5 72 70 72
(Kreisweiter Notdienst)Sterbefälle
– Standesamt Mössingen3 70 - 2 12
nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen2 14 94 Anwaltnotdienst in Strafsachen 01 72 / 7 30 77 77
Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.Schuldnerberatung Tübingen
Sprechstunde in Tübingennach tel. Terminvereinbarung
0 70 71 / 9 30 48 71
Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11
08 00 / 1 11 02 22
(* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73) Angaben ohne Gewähr
Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen 37 00
vormittags nachmittagsMontag 8.00 – 12.00 Uhr –
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr –
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
sowie nach persönlicher Absprache. Terminvereinbarung wird empfohlen.
Anmeldung am Empfang. Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen.
Sprechzeiten Bürgerbüro 3 70 - 2 22
vormittags nachmittags
Montag 7.30 – 12.00 Uhr –
Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 durchgehend bis 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist erforderlich und online unter www.moessingen.de/termin möglich. Bitte zum vereinbarten Termin beim Bürgerbüro warten und Mund-Nasen-Schutz tragen.
Notrufe:
Polizei 110 Notarzt, Rettungsdienst 112 Feuerwehr 112
Notfalldienste
AMTSBLATT DER STADT MÖSSINGEN Freitag, 7. Mai 2010
Notfalldienste
Ärztlicher Notfalldienst 0 70 71 / 79 10 71 Das DRK in Tübingen nimmt den Anruf der Patienten an und teilt den Patienten mit, welcher Mössinger Arzt Dienst hat und wann er in der Praxis zu sprechen ist bzw. er einen angeforderten Hausbesuch ausführen wird.
Kinderärztliche Sprechstunde
Rufbereitschaft kinderärztlicher Notfalldienst an Feiertage, Samstag und Sonn- tag von 8.00 bis 18.00 Uhr, kinderärztliche Notfallsprechstunde von 10.00 bis 13.00 Uhr in der Praxis des diensthabenden Kinderarztes.
08./09. 05. 2010 Dr. Ulrich Schmidt-Riese, Horemer 4, Tübingen, Tel. 0 70 71 / 60 00 55
13. 05. 2010 Dr. Michael Barner, Am Markt 5, Tübingen, Tel. 0 70 71 / 2 27 27
Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40
Internet: www.giftberatung.de Zahnärztlicher Notfalldienst 0 18 05 / 91 16 70 Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten Telefon- nummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband.
Krankentransport 1 92 22
Apotheken-Bereitschaft:
Fr., 07. 05.: Linden-Apotheke Ofterdingen Sa., 08. 05.: Steinlach-Apotheke Mössingen So., 09. 05.: Rathaus-Apotheke Mössingen Mo., 10. 05.: Zollern-Apotheke Mössingen Di., 11. 05.: Wiesaz-Apotheke Gomaringen Mi., 12. 05.: Alb-Apotheke Mössingen-Bästenhardt Do., 13. 05.: Brücken-Apotheke Dußlingen
Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0
Rathof 1 Sprechzeiten:
72116 Mössingen Mo – Fr 7.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung
Notruf Kranken- und Altenpflege:
Rufbereitschaft rund um die Uhr 95 15 - 15
Informations-, Anlauf und Vermittlungsstelle
für Ältere und Hilfsbedürftige 41 41
Polizeiposten Mössingen 95 21 - 0
nach Dienstschluss Tübingen 0 70 71 / 9 72 - 86 61 Gas-Störungsdienst 0 71 21 / 5 82 - 32 22 (Fair Energie GmbH Reutlingen)
Strom-Störungsdienst 01 72 / 7 72 26 08
(Stadtwerke Mössingen) oder 01 72 / 7 72 26 09
Wasser-Störungsdienst 01 71 / 7 32 67 20
(Stadtwerke Mössingen) oder 370 - 401
Elektro-Innung Tübingen 01 80 / 5 72 70 72 (Kreisweiter Notdienst)
Sterbefälle – Standesamt Mössingen 3 70 - 2 12 nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen 2 14 94 Anwaltnotdienst in Strafsachen 01 72 / 7 30 77 77 Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.
Schuldnerberatung Tübingen Sprechstunde in Tübingen
nach tel. Terminvereinbarung 0 70 71 / 9 30 48 71
Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11
08 00 / 1 11 02 22 Fundtiere – Tierfreunde Mössingen 79 38
(* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73) Angaben ohne Gewähr
Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen 37 00 vormittags nachmittags
Montag 8.00 – 12.00 Uhr –
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr –
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
sowie nach persönlicher Absprache.
Terminvereinbarung wird allgemein empfohlen.
Sprechzeiten Bürgerbüro 3 70 - 2 13
vormittags nachmittags
Montag 7.30 – 12.00 Uhr –
Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30– 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
erscheint ein Mal wöchentlich, in der Regel am Freitag. Anzeigen- und Redaktionsschluss mittwochs um 12.00 Uhr.
Herausgeber: Stadt Mössingen. Verlag: FRITZ-DRUCK, Telefon (0 74 73) 94 45 55, Telefax (0 74 73) 94 45 45, Zeppelinstraße 19, 72116 Mössingen-Bästenhardt.
Postanschrift: Postfach 1206, 72110 Mössingen. eMail: fritzdruck@t-online.de
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Berichte über Sitzungen des Gemein- derats und seiner Ausschüsse und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist Ober- bürgermeister Werner Fifka oder sein Vertreter im Amt. Für den übrigen Teil und die Anzeigen:
Gertrud Fritz im Verlag.
Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 18 vom 1. 10. 2008. Erfüllungsort Mössingen. Gerichtsstand Tü- bingen. Bezugspreis bei Zustellung im Stadtgebiet Mössingen 12 Euro halbjährlich (im Banklast- schriftverfahren) einschließlich 7 % Mehrwertsteuer. Einzelpreis 50 Cent. Abbestellungen sind nur zum 30. 6. und 31. 12. möglich und müssen einen Monat vorher beim Verlag schriftlich vorliegen.
Falls durch Eintritt höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung keine Ausgabe geliefert werden kann, ist eine Entschädigung ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder
(auch wenn Rückporto beiliegt), kann keine Gewähr übernommen werden. Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils termin- bezogen.
Die nächsten Mössingen Öschingen, Bad Sebastiansweiler
Mülltermine Talheim Bästenhardt, Belsen
Biotonne Mo. 10. 05. Mo. 10. 05. Di. 11. 05.
Restmüll Do. 20. 05. Fr. 07. 05. Fr. 07. 05.
Fr. 21. 05. Fr. 21. 05. Gelber Sack Mo. 10. 05. Mo. 10. 05. Fr. 07. 05.
Fr. 21. 05. Altpapier Sa., 29. 05. Sa. 29. 05. Sa. 29. 05.
Häckselgut Di. 26. 10. Sa. 30. 10. (Ö) Mi. 10. 11.
Sa. 06. 11. (T)
Notrufe:
Polizei 110
Notarzt, Rettungsdienst 112
Feuerwehr 112
Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet.
Die nächsten Mössingen Talheim Öschingen Belsen Bad Sebastiansweiler
Mülltermine Bästenhardt
Biotonne Fr. 07. 05. Mo. 03. 05. Mo. 03. 05. Fr. 07. 05. Mi. 05. 05.
Restmüll Fr. 30. 04. Mo. 10. 05. Mo. 10. 05. Mi. 12. 05. Mi. 12. 05.
Gelber Sack Fr. 14. 05. Mo. 10. 05. Mo. 10. 05. Fr. 14. 05. Fr. 14. 05.
Altpapier-Bündel Sa. 15. 05. Sa. 08. 05. Sa. 08. 05. Sa. 15. 05 Sa. 15. 05.
Altpapier-Tonne Fr. 14. 05. Fr. 14. 05. Fr. 14. 05. Mi. 19. 05. Mi. 19. 05.
Häckselgut Mo. 18. 10. Sa. 23. 10. Sa. 06. 11. Mi. 10. 11. Mi. 10. 11.
Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern!
Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Gemeinderatssitzungsbericht
Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021Wöchentliche Veranstaltungstermine vom 30. April bis 9. Mai 2021
bis Sa. 15. Mai 2021Kunst im GZM:
Ausstellung „Mössinger Mischung“
Gesundheitszentrum Mössingen ARTmössingen täglich geöffnet
Gesundheitszentrum Mössingen bis 25. Juni 2021
Ausstellung „Schwäbische Alb“
Stadtbücherei Mössingen in Kooperation
mit den Fotofreunden Ofterdingen - Steinlachtal 1983 e.V.
während den Öffnungszeiten der Stadtbücherei Mössingen Stadtbücherei Mössingen, Löwensteinplatz 1
bis 19. Dezember 2021
Ausstellung „Nierentisch und Petticoat - Die1950er-Jahre in Mössingen“
Stadt Mössingen
Homepage der Stadt Mössingen virtuell: www.moessingen.de/nierentisch
Weitere Veranstaltungen sind uns derzeit nicht bekannt.
Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr.
Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer 370-152 mitgeteilt werden.
Ter- mine
Sitzung des Gemeinderats vom Montag, 26. April 2021
Flächendeckender Glasfaserausbau -
Abschluss eines Kooperationsvertrags
Der Gemeinderat hat fast einstimmig (eine Gegenstimme) einem Kooperations- vertrag zwischen der Stadt Mössingen und der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ zugestimmt.
Das Unternehmen Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH aus Borken strebt in Mössingen und den Stadtteilen die Realisierung einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante „Fibre to the Home (FTTH)“ an. Bei der FTTH-Technik wird das Glasfaserkabel komplett bis in das Gebäude verlegt und es werden derzeit Übertragungsraten von 300 MBit/s im Download und 150 MBit/s Upload erreicht, gegen Aufpreis sogar bis 1 GBit/s.
Im Kooperationsvertrag werden Vereinbarungen über die Nachfragebündelung und die bauliche Abstimmung getroffen. Nach Unterzeichnung der Vereinba- rung beginnt das Unternehmen voraussichtlich innerhalb ca. drei bis sechs Monaten mit der Nachfragebündelung, d. h. das Interesse der Haushalte und Gewerbebetriebe zum Abschluss eines Vorvertrages wird abgefragt. Vorausset- zung für den tatsächlichen Baubeginn wäre, dass etwas 40 % der Haushalte/
Gewerbebetriebe einen Vorvertrag mit der Deutschen Glasfaser zur Herstellung abschließen. Die Deutsche Glasfaser macht den Infrastrukturausbau eigen- wirtschaftlich, ohne Kostenbeteiligung der Stadt. Das Unternehmen baut seit 2011 nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes aus und ist bei der Bundesnetzagentur im Melderegister eingetragen. Umfassende Informati- onen folgen demnächst vom städtischen Wirtschaftsförderer und der Deutsche Glasfaser GmbH.
Kommunale Bedarfsplanung
in der Kindertagesbetreuung 2020/2021 sowie 2021/2022
Der Gemeinderat hat die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2020/2021 und 2021/2022 einstimmig beschlossen. Auch beschlossen wurde, dass bis auf Weiteres ein warmes Mittagessen, entsprechend den Vorgaben des Kommu- nalverbandes Jugend und Soziales, nur in Gruppen mit Ganztagesbetreuung angeboten wird. Gerade in Einrichtungen mit Regelbetrieb oder verlängerten Öffnungszeiten sind die Rahmenbedingungen nicht so, dass dort Verteilerkü- chen nach den Vorgaben des Gesundheitsamts eingerichtet werden können.Beschlossen wurde auch, dass die geplante organisatorische Zusammenlegung der Kitas Stettiner Straße und Don Bosco in Abhängigkeit der Corona-Pandemie auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 verschoben wird.
Der Gemeinderat erhielt eine Übersicht über die Bedarfszahlen und die Bele- gung aller Betreuungseinrichtungen. Die aktuell vorhandenen 999 Kita-Plätze teilen sich auf 914 Plätze für Kinder ab 2 Jahre (in VÖ-, Regel- oder Ganzta- gesgruppen) davon max. 85 für Kleinkinder, 60 Krippenplätze für Kinder ab 1 Jahr und 18 Plätze in betreuten Spielgruppen auf.
Die Belegungsquote zum Stichtag 1. März 2021 lag bei 78 % und damit niedriger wie im Vorjahr (85 %), weil aufgrund der Pandemie mit den Schließungen der Einrichtungen weniger Kinder eingewöhnt werden konnten. Mit Ausnahme der Planungsbezirke Nord und Belsen steigen die Zahlen der Kinder im klassischen Kindergartenalter in allen Planungsbezirken zum Teil deutlich. Im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 werden 907 Kinder im klassischen Kindergarten- alter sein. Demgegenüber stehen 914 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird auf jeden Fall erfüllt. Allerdings gibt es durch den zahlen- mäßig starken Jahrgang voraussichtlich einen Engpass, deshalb ist es wichtig, dass das Neubauvorhaben Kita Hinter Höfen schnellstmöglich umgesetzt wird.
Im Sommer 2021 wird der Platzbedarf anhand der Einwohnermeldedaten nochmals ermittelt.
Der größte Teil der Kinderbetreuungsplätze wird in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit oder Regelbetreuung belegt. Zum Stichtag im März wurden 647 Kinder bis zu 35 Stunden betreut (76 %) und 128 Kinder über 40 Stunden (ganztägig 15 %).
Seit Beginn der Pandemie und der Notbetreuung im Frühjahr letztes Jahr werden die Kindergartengruppen in geschlossenen Gruppen betreut, da in einem offenen Konzept mit einer ständigen Durchmischung die Einhaltung des Infektionsschutzes nicht möglich wäre. Damit hat man sehr gute Erfahrungen gemacht, das soll in der Pandemiezeit beibehalten werden. Die Kindergarten- teams arbeiten sehr gut zusammen und haben viel dafür getan, auch während der Kitaschließungen den Kontakt zu den Kindern und Familien zu halten. Es gab Briefe, Videobotschaften, Rätsel, Bastelaufgaben und vieles mehr. Großen Dank und viel Lob aus dem Gremium erhielt das Personal, die Kinder und Eltern für das gemeinsame Durchhalten und Engagement in dieser besonderen Zeit. Seit dieser Woche sind die Kitas aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis erneut geschlossen. Die eingerichtete Notbetreuung wird sehr stark nachgefragt.
Auslobungstext Städtebaulicher Wettbewerb Hoeckle-Areal
Der Gemeinderat hat dem Auslobungstext zum städtebaulichen Wettbewerb Hoeckle-Areal einstimmig zugestimmt. Ziel des städtebaulichen Wettbewerbs ist es, für das Hockele-Areal eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung aufzu- zeigen und unter den genannten Rahmenbedingungen eine qualitätsvolle, wirt- schaftliche und nachhaltige Neubebauung zu erhalten. Auf dem Hoeckle-Areal soll ein lebendiges Stadtquartier mit bislang kaum vorhandenen städtischen Wohn- formen entstehen. Es soll das nachbarschaftliche Miteinander aller Altersgruppen unterstützt und neue, zukunftsfähige Lebensmodelle ermöglicht werden.Nach der öffentliche Auftaktveranstaltung, der Durchführung von zwei Sitzungen des Arbeitskreises und einem öffentlichen Bürgerforum, wurden die Leitplanken und Ziele für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb im Auslobungs- text zusammengefasst, dieser wurde in der Preisrichtervorbesprechung noch konkretisiert und im Bau- und Umweltausschuss vorberaten. Architekt Gerd Grohe vom Architekturbüro Kohler Grohe erläuterte in der Sitzung den Auslo- bungstext und das weitere Verfahren. Fünf ausgewählte Teilnehmerbüros sowie fünfzehn weitere Architekten, Stadt- und Landschaftsplaner sind aufgerufen, Modelle nach den vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Diese werden dann vom Preisgericht bewertet und nach entsprechenden Kriterien beurteilt.
Zwischenberichte zu städtischen Bauprojekten
Im Gemeinderat wird regelmäßig über den Stand der laufenden Bauprojekte informiert, so auch in dieser Sitzung. Hinweis: Bei Maßnahmen die baulich bereits fertig, aber noch nicht endabgerechnet sind steht deshalb noch die Kostenprognose.
Generalsanierung Friedrich-List-Schule
Projektstart, Planungsbeschluss: 03.12.2012 Baubeschluss: 03.02.2014 Baubeginn: 01.08.2016
Fertigstellung: 01.09.2018 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 6,239 Mio. €
Einzug Verwaltung: 12/2018
Einzug Schüler: 01/2019
Einweihung: 16.05.2019 Kostenprognose 26.04.2021: 7,350 Mio. € Sanierung Rathaus Mössingen
Projektstart, Planungsbeschluss: 05.05.2014 Baubeschluss: 23.11.2015 Baubeginn: 1.3.2016 Fertigstellung Bürogeschosse: 31.09.2018 geplant Genehmigtes Gesamtbudget: 6,254 Mio. € Fertigstellung Bürogeschosse: 04/2019 Baubeschluss Sanierung EG: 30.09.2019
Fertigstellung: 31.12.2020 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 0,910 Mio. € Fertigstellung Erdgeschoss: 14.12.2020 Kostenprognose 26.04.2021: 7,105 Mio. €
Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021Sanierung Hallenbad Projektstart: 22.09.2014
Baubeschluss: 05.12.2016 Baubeginn: 22.05.2017
Fertigstellung: 01.09.2018 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 5,30 Mio. € netto Einweihung: 15.09.2019
Kostenfeststellung 26.04.2021: 5,94 Mio. € netto Generalsanierung Quenstedt-Gymnasium
Projektstart, Planungsbeschluss: 29.03.2018 Baubeschluss: 25.02.2019
Baubeginn: 05/2019
Fertigstellung: 31.12.2022 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 3,76 Mio. € Terminprognose 26.04.2021: 31.12.2022 Kostemprognose 26.04.2021: 3,76 Mio. € Neubau Kindertagesstätte Hinter Höfen
Projektstart, Auslobungsbeschluss: 15.10.2018 Planungsbeschluss: 06.05.2019 Baubeschluss: 22.02.2021
Baubeginn: 02/2022 geplant
Fertigstellung: 31.12.2023 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 7,75 Mio. € Terminprognose 26.04.2021: 31.12.2023 Kostenprognose 26.04.2021: 7,75 Mio. €
Umsetzung Raumprogramm Friedrich-List-Gemeinschaftsschule und Quen- stedt-Gymnasium im Gebäude Quenstedt-Gymnasium
Projektstart, Planungsbeschluss: 11.01.2021
Baubeschluss: 08.03.2021 Umsetzung Raumprogramm FLGMS und QG im QG: EG, OG und Shedbau
Baubeginn: 06.04.2021
Fertigstellung: 31.12.2022 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 1,11 Mio. € Terminprognose 26.04.2021: 31.12.2022 Kostenprognose 26.04.2021: 1,11 Mio. € Umsetzung Raumprogramm FLGMS und QG im QG, Tiefparterre
Baubeginn: 01/2022 geplant
Fertigstellung: 31.12.2022 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 2,66 Mio. € Terminprognose 26.04.2021: 31.12.2022 Kostenprognose 26.04.2021: 1,28 Mio. €
Zusätzliche 1,38 Mio. € für die Sanierung des Tiefparterres sind im Projekt Generalsanierung Quenstedt-Gymnasium enthalten.
Digitalisierung QG
Baubeginn: 25.05.2021 geplant
Fertigstellung: 13.09.2021 geplant
Genehmigtes Gesamtbudget: 0,104 Mio. € Terminprognose 26.04.2021: 13.09.2021 Kostenprognose 26.04.2021: 0,104 Mio. €
Grundsanierung Hallenbad – Kostenfeststellung
Im Dezember 2016 wurde die Grundsanierung des Hallenbades einschließlich dem Einbau eines Kinderplanschbeckens mit Eltern-Kind-Bereich im Gemeinderat beschlossen. Im September 2019 wurde das Hallenbad feierlich eröffnet. Die Probleme der fehlenden Rutschhemmung bei den Fliesen, die sich nach der ersten Inbetriebnahme zeigten, sind mit einer Beschichtung behoben. Die Kosten, was für eine Behandlung der Fliesen die nächsten zwanzig Jahre anfällt, hat der Verursa- cher zu tragen. Sollte die Corona-Pandemie es zulassen, kann das Hallenbad im September 2021, nach der Freibadsaison, wieder geöffnet werden. Besonders der neue Eltern-Kind-Bereich für Kleinkinder und das verglaste Dampfbad mit Licht- spielen sorgen für eine Attraktivitätssteigerung und kommen gut an. Auch ist das Bad jetzt barrierefreier und durch die neue Bädertechnik sparsamer und technisch auf dem aktuellen Stand. Nach der Kostenfeststellung schließt das Projekt mit 5.941.262,86 €, was rd. 10 % Kostensteigerung gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 mit 5.285.187,50 € beträgt. Gründe für die Kostensteigerung waren unvorhersehbare Mängel im Bestand, verdeckte Schadstoffe, Preisstei- gerungen in Sonderbauteilen und die allgemeine Marktsituation im Baugewerbe sowie eine Verbesserung in der Technik aus Sicherheits- und Wirtschaftlichkeits- gründen. Der Gemeinderat nahm die Kostenfeststellung zur Kenntnis.
Prüfbericht und Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Mössingen für 2019 und Verwendung des Jahresgewinns 2019 sowie Entlastung der Betriebsleitung
Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung, der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt
vorgelegt wurde, zur Kenntnis und hat den Jahresabschluss für das Wirtschafts- jahr 2019 einstimmig festgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von 519.993,77 €. Als Bilanzsumme wurden 24.151.028,47
€ ausgewiesen. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig. Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2019 auf 13.321.893 € inkl. Trägerdarlehen und die Gebührenausgleichsrückstellung beträgt 876.883 €.
Sonstiges und Bekanntgaben
Umsetzung des neuen pädagogischen Konzepts der Gottlieb-Rühle-Schule Oberbürgermeister Bulander informierte, dass die Schulkonferenz der Gottlieb- Rühle-Schule beschlossen habe, das neue pädagogische Konzept zum Schuljahr 2021/2022 umzusetzen. Es beinhaltet im Wesentlichen eine differenziertere Förde- rung von Stärken und Unterstützung bei Schwächen der Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4. Außerdem ist es den Schülerinnen und Schülern dieser Klas- senstufen möglich nach ihren Neigungen sogenannte „Sternstunden“ zu belegen.
Um allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 3 und 4 dieselben Lern- bedingungen zur Verfügung zu stellen, werden ab dem nächsten Schuljahr die Klassen 3 und 4 ausschließlich am Hauptstandort der Gottlieb-Rühle-Schule im Schulzentrum unterrichtet. An der Außenstelle Langgass-Schule werden künftig nur noch die Klassenstufen 1 und 2 unterrichtet. Maßnahmen und Angebote für einen guten Übergang der jetzigen Langgass-Schülerinnen und Schüler auf den neuen Standort sind in Planung. Als Interimslösung haben die schulischen Gremien auf Wunsch der Eltern beschlossen, dass die Klasse 4a im Schuljahr 2021/2022 am Standort Langgass-Schule verbleibt. Zur Verbesserung der Schul- wegplanung hat zusammen mit dem Leiter des Sachgebiets Ordnung und Verkehr ein erster Ortstermin bereits stattgefunden. Außerdem haben die schulischen Gremien beschlossen, dass die bisherigen Wohnbezirke der Außenstelle und des Hauptstandorts der Gottlieb-Rühle-Schule keinen Bestand mehr haben sollen.
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom Montag, 26. April 2021
Sanierung der Färberstraße und des Schreinerwegs in Mössingen: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten
Einstimmig wurde die Firma Flammer zum Bruttoangebotspreis von 592.386,81€ mit den Tief- und Straßenbauarbeiten in der Färberstraße und dem Schrei- nerweg beauftragt.
Acht Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert und zur Submis- sion gingen zwei Angebote ein. Die Firma Flammer hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation wird in der Färberstraße ausschließ- lich die Trinkwasserversorgungsleitung und bei Bedarf die seitlichen Hausan- schlüsse bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Ein Straßen- bzw. Gehwegausbau und eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist derzeit nicht vorgesehen bzw.
bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt. Im Schreinerweg findet aufgrund der geringen Straßenbreite ein Vollausbau statt, weil sowohl der Abwasserkanal als auch die Trinkwasserversorgungsleitung erneuert werden muss. Es ist geplant, mit den Arbeiten im Mai/Juni zu beginnen und die Fertigstellung wird voraussichtlich im Dezember 2021 sein.
Elektronischer Sitzungsdienst: Unter https://www.ratsinfo-moessingen.
de/bi/info.php steht die Tagesordnung und die Drucksachen jeder öffentli- chen Sitzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse zur Verfügung.
Außerdem bietet das Ratsinformationssystem umfangreiche Recherchemög- lichkeiten.
Sitzung des Sportforums
Neues vom Sportstättendialog
Am 21. April 2021 tagte das Sportforum zum zweiten Mal
Oberbürgermeister Michael Bulander und Moderator Timo Buff eröffneten am Abend des 21. April 2021 die zweite Sitzung des Sportforums, der Projekt- gruppe aus Vereinen, Schulen, Gemeinderat, Stadtverwaltung und externen Beratern, die den Sportstättendialog miteinander führen. Sie ließen die bishe- rigen Arbeitsergebnisse kurz Revue passieren und erläuterten den Ablauf des Abends. Nachdem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht waren, stieg die Arbeitsgruppe ins gut gefüllte Programm ein – natürlich Corona-konform per Videokonferenz.
Belegungspläne, Bedarfe und bauliche Zustände
Den Start machte Architektin Ina Walden vom Stuttgarter Fachplanungsbüro SpOrt concept. Sie stellte eine aktualisierte Zusammenfassung der Sportstät- tenbelegungen und -bedarfe der Mössinger Schulen und Vereine vor, die in Zusammenarbeit mit den Schulen und Vereinen entstanden ist.
Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021Es folgte Charlotte Thomas von Kubus 360, die über den Zustand der Mössinger Sportstätten berichtete. Dabei spielten Informationen wie Baujahr, Nutzungsfläche, Nutzungsart, Standort und baulicher Zustand eine Rolle. Es stellte sich heraus, dass derzeit nur eine der sieben Mössinger Sporthallen in einem „guten“ Zustand ist, bei allen anderen besteht teils hoher Investitions- bedarf, um sie zeitgemäß aufzurüsten. Welche Halle welchen tatsächlichen Aufrüstungsbedarf hat, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Sportforum in einem Nutzungskonzept definiert hat, was wofür genutzt werden soll – denn je nach Nutzung gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Hallen. Dementsprechend lassen sich auch noch keine Aussagen über die nötigen Investitionen treffen.
In einer anschließenden Feedbackrunde wurde die Vermutung geäußert, dass die Stadt mit den Kosten für den Beteiligungsprozess des Sportstättendia- logs wahrscheinlich schon eine halbe Sporthalle hätte sanieren können. Das Sportforum kam allerdings sogleich darin überein, dass für eine qualitativ hochwertige Analyse des Bestands und eine solide Datengrundlage für künftige Entscheidungen die entsprechenden Fachleute gebraucht würden und dies das Geld wert sei.
Kooperation mit der Bad Sebastiansweiler GmbH
Das Sportforum begrüßte diesmal einen externen Gast in seiner Sitzung: Volker Gurski, Geschäftsführer der Bad Sebastiansweiler GmbH, zeigte einen Über- blick über die Neubaupläne und die damit verbundenen erweiterten Sportange- bote des Gesundheits- und Rehasports in Bad Sebastiansweiler. Er erläuterte aktuelle und künftige Kooperationsmöglichkeiten mit den Mössinger Sportver- einen und fasste zusammen, dass künftig insgesamt bis zu 1.200 Bürgerinnen und Bürger in das Sportangebot in Bad Sebastiansweiler miteinbezogen werden könnten. Derzeit sind es übrigens bereits um die 300.
Sportliche Visionen
Als letzter Punkt standen die Visionen der Schulen und Vereine für ihre sport- lichen Angebote in den kommenden Jahren auf dem Programm. Die Vertrete- rinnen und Vertreter der Schulen und Vereine stellten diese jeweils kurz und knapp vor. Häufig genannte Themen waren die Etablierung eines gemeinsamen Sportzentrums, der Aufbau von (eventuell öffentlich zugänglichen) Bewegungs- landschaften und der kontinuierliche Ausbau von Kooperationen zwischen den Vereinen untereinander sowie zwischen Vereinen und Schulen. Auch der Erhalt und Ausbau der sportlichen Vielfalt in Mössingen wurde als Anliegen für die Zukunft genannt.
Ausblick
In der nächsten Sitzung des Sportforums am 30. Juni 2021 wird es darum gehen, gemeinsam ein Soll-Raumprogramm abzustimmen und den Mössinger Sportstättenbestand mit den Bedarfen von Schulen und Vereinen zusammen- zubringen. Auf dieser Basis wird die Arbeitsgruppe anschließend strategische Überlegungen dazu anstellen, wie man den bestehenden Bestand optimieren kann und wofür gegebenenfalls Neubauten erforderlich sind. Zuvor steht am 26. Juni 2021 eine Exkursion zu zwei bis drei bereits erfolgreich umgesetzten Sportstättenprojekten an. Ob die Exkursion trotz Corona wie geplant stattfinden kann, wird sich noch zeigen.
Weiterführende Informationen
Alle Infos zum Projekt sowie ausführliche Protokolle der bisherigen Sitzungen finden Sie unter www.moessingen.de/sportstättendialog.
Das 2. Sportforum fand – genau wie das erste – Corona-bedingt als Videokonferenz statt. Links: Moderator Timo Buff, rechts: Architektin Ina Walden.
Ina Walden vom Fachplanungsbüro SpOrt concept stellte aktualisierte Bele- gungspläne und Bedarfe der Schulen und Vereine vor.
Ein Blick über die Schulter der Regie, während Charlotte Thomas von Kubus 360 über den Zustand der Mössinger Sportstätten informierte.
Volker Gurski, Geschäftsführer der Bad Sebastiansweiler GmbH, berichtete über Neubaupläne und Kooperationsmöglichkeiten.
Redaktionsschluss:
mittwochs, 12.00 Uhr
Mössinger Amtsblatt
Informationen zur Corona-Pandemie
Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter www.moessingen.de/corona, www.baden-wuerttemberg.de und www.kreis-tuebingen.de
Die nachfolgende Übersicht mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April 2021 ist der Stand vom 28.04.2021, 12 Uhr.
Evtl. Änderungen können durch eine Verschärfung der Notbremse z. B. durch Verkürzung der Ausgangsbeschränkungen aufgrund hoher Inzidenzzahlen im Land erfolgen. Hier bitte die aktuellen Hinweise auf den Webseiten und in der Presse beachten!
Der Landkreis Tübingen liegt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200,3 Fällen/100.000 Einwohner (Stand 27.04.2021), so dass auch bei uns in Mössingen die Rege- lungen im Rahmen der „Notbremse“ gelten.
Impfzentrum Tübingen
Unter www.tuebingen-impfzentrum.de erhalten Sie alle Informationen rund um das Impfzentrum in der Paul-Horn-Arena:
● Informationen zur Terminvereinbarung
● Informationen zur Impfung und zum Impfstoff
● Antworten auf häufige Fragen
● Formulare zum Download
● Geführter Video-Rundgang durch das Impfzentrum
Corona-Warn-App: Jeder sollte die App haben!
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Dadurch können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im AppStore und bei Google Play zum Download erhältlich.
Fragen und Antworten zur App finden Sie unter www.bundesregierung.de bzw.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app. Dort wird auch in einem Video erklärt was und wie die App funktioniert.
Zutritt ins Rathaus nur mit Terminvereinbarung möglich!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind trotz Lockdown weiterhin für Sie da. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!
Termine beim Bürgerbüro bitten wir Sie über das Online-Tool www.moes- singen.de/termin zu buchen. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter weiterhin per E-Mail oder Telefon zu den üblichen Öffnungszeiten.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite unter www.moessingen.
de/mitarbeiter.
Melden Sie sich bitte zum vereinbarten Terminzeitpunkt bei Terminen im Rathaus am Empfang, bei Terminen im Bürgerbüro vor dem Bürgerbüro.
Beachten Sie, dass das Rathaus nur mit einer Maske betreten werden darf.
Aufgrund der weiterhin gebotenen Kontaktreduzierungen bitten wir Sie, dass für Anliegen, für die nicht zwingend ein persönlicher Termin notwendig ist, weiterhin die Möglichkeit der Erledigung per Telefon oder Email genutzt wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die gegenseitige Rücksichtnahme!
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Freitag, 30. April 2021Die Stadtverwaltung informiert
` ` ` ` `
Wir gratulieren
` ` ` ` `Aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung finden Sie auch in den sozialen Medien auf Facebook, Instagram, YouTube, XING und LinkedIn unter dem Namen „Stadt Mössingen“.
Am Samstag, dem 1. Mai 2021, werden:
Gerth Zenker, Stettiner Str. 18 90 Jahre
Jutta Josefa Dudenhöfer, Rechbergweg 16 75 Jahre Am Dienstag, dem 4. Mai 2021, wird:
Klara Kirchen, Uhlandstr. 17 70 Jahre
Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, wird:
Marianne Wagner, Edelmannsweg 80 75 Jahre
Am Donnerstag, dem 6. Mai 2021, werden:
Maria Herter, Seilerweg 9 85 Jahre
Maria-Magdalena Hübner, In Weiherwiesen 15 85 Jahre
Inge Nill, Reußensteinstr. 11 70 Jahre
Waltraud Weischedel, Albblickstr. 2 70 Jahre
Wirtschafts-
förderung informiert
Fachkräfte, Bürger, Unternehmen sind gefragt:
Warum die Region Neckar-Alb?
Sind Sie gekommen, um zu bleiben? Was macht unsere Region für Unternehmer und Fachkräfte besonders aus? Die Industrie- und Handels- kammer Reutlingen interessiert in dieser dreiminütigen Umfrage, aus welchen Gründen Sie als Studierende, Angestellte und Unternehmer/- innen in die Region Neckar-Alb kamen und was Sie hier eventuell halten wird. Mit Ihrer Antwort helfen Sie mit, Stärken und Potentiale der Region zu identifizieren und darauf zu reagieren. Natürlich werden Ihre Daten vertraulich und anonym behandelt. Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Zur Umfrage: www.ihkrt.de/kommen-bleiben Bei Fragen zur Umfrage wenden Sie sich gerne an:
Antonia Hettinger, Tel. 07121 / 201 – 256. E-Mail: hettinger@reutlingen.
ihk.de
Aktuelles zu „Mössingen legt los“
und zur „Mössinger Dasch“
Seit knapp zwei Jahren läuft die Aktion „Mössingen legt los“, bei rund 35 Händlern und Dienstleistern erhalten die Kunden Stempel auf eine Stempelkarte bei Einkäufen ab 10 Euro. An jedem Monatsende werden Einkaufsgutscheine und Trostpreise verlost. Die beliebte Aktion und das Gewinnspiel werden bald enden und gegen Jahresende durch eine neue Aktion ersetzt. Die letzte Ziehung soll Anfang Juli 2021 aus den über den Juni eingeworfenen Karten stattfinden. Es warten also noch drei Ziehungen auf die Teilnehmer (Anfang Mai, Anfang Juni und Anfang Juli). Die Losbox befindet sich bei „Mode Muschler“. Einwurf der Karten ist auch möglich, wenn das Geschäft geschlossen ist.
Wie bereits angekündigt, hat die Stadtverwaltung eine Nachbestellung der „Mössinger Dasch“ veranlasst. Die Lieferung der neuen Taschen erfolgt voraussichtlich im Juli/August. Wir informieren Sie, wenn die Taschen abholbereit sind. HGV-Mitglieder können die HGV-Tasche in großer und kleiner Variante dann bei Mode Muschler abholen.
Das AMTSBLATT - Ihr erfolgreicher Werbeträger!
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Freitag, 30. April 2021Mask enpflic ht
In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen*: • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- betreuung. • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- klassen, Horten und Schulkindergärten. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt zu Kindern. • Im öffentlichen Personenverkehr • Beim Einkaufen • In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikums- verkehr bestimmt sind • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen*Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: • Im öffentlichen Personennah- und Fern- verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- förderung und in den Einrichtungen und Warte- bereiche dieser Angebote • Bei allen noch geöffneten körpernahen Dienst- leistungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
K ontaktbesc hr änkung en
Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt.Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
*bis zum 14. Geburtstag
Bundes- regelung
Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht.
A usg angsbesc hr änkung en
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke.Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist der Individualsport im Freien alleine erlaubt. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk- tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung Bundes- regelung
Bundes- regelung
• Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt) • In Arztpraxen • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme:Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen. • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht. • Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi gehen oder füttern. • Besuch von religiösen Veranstaltungen. • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes.
M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 27.04.2021Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 27.04.2021Gesundheit & Soziales
• Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, müssen von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.Arbeit en
• Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen auch in Präsenz möglich • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien) • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen• Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht im Wechselmodell. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehr- personal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.
Bildung & Betr euung
• Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre anbieten. Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt. • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt. • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- auflagen und mit medizinischer Maske möglich. Theorieunterricht ist nur online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.
Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder -unterricht in folgenden Einrichtungen: Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen • Abschlussklassen und SBBZ (G und K)sind ausgenommen. • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Alle Schulen gehen verbindlich in den Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen schließen: außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.
Geimpf te/g enesene P ersonen
Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich.Bundes- regelung Bundes- regelung
Bundes- regelung
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Freitag, 30. April 2021M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 27.04.2021Einz elhandel
Regelung für Geschäfte: • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten werden. • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen • Gesteuerter Zutritt • Warteschlangen vermeiden.Sonstiger Einzelhandel darf neben „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen auch „Click&Meet“ anbieten: • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster • Dokumentation der Kontaktdaten Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken
Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Blumenläden Buchhandlungen Drogerien Gartenmärkte Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich. Ergänzung zu den Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs: • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 40 m² Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100/150 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Bundes- regelung Bundes- regelung
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden..
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Freitag, 30. April 2021M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 27.04.2021Dienstleist ung en Religionsausübung
Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer • Tragen von medizinischen Masken • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang in geschlossenen RäumenV er anstalt ung en
Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung • Eheschließungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)Abstand hal tenHygiene praktizierenMedizinische Maske tragenCorona-App nutzenRegelmäßig lüften
Gastr onomie
Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen bis 22 Uhr für Abholung) • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.deReisen
Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen HärtefällenKörpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: • Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt. • Nur mit vorheriger Terminbuchung Weiterhin geschlossen: Prostitutionsgewerbe Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- aktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
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Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Beerdigungen mit maximal 30 Personen. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk- tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
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Freitag, 30. April 2021Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- folgenden Tagen: Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
K ult ur - und F reiz eitg estalt ung
Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ausflugsschiffe Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Opern Spielbanken- und hallenSpor t
Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt.Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Ansonsten sind öffentliche und private Sportstätten für den allgemeinen Publikums- verkehr geschlossen. Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- studios) geöffnet werden. Theater Volksfeste o.ä. Zirkusse Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie „Click&Meet“: Wettannahmestellen Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Autokino, Autotheater, Autokonzerte Galerien Museen Gedenkstätten Zoologische und botanische Gärten Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
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M aß nahmen zur P andemie bekämpfung in Baden-Wür ttemb erg a b 24. April
Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 27.04.2021Mössinger Amtsblatt
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Freitag, 30. April 2021Museen zum Internationalen Museumstag digital präsentiert
Eigentlich öffnen sich jedes Jahr am Internationalen Museumstag im Mai die Türen der Museen, aber in diesem Jahr bleiben sie Corona-bedingt leider geschlossen. Der Museumstag am 16. Mai findet digital statt. Wir laden ein zum virtuellen Rundgang durch die Historische Messerschmiede, das Museum Rechenmacherhaus und die Ausstellung „Nierentisch & Petticoat“ im Museum Kulturscheune unter www.moessingen.de/museumstagHistorische Messerschmiede
Die Präsentation zeigt die Geschichte der Messerschmiede, die seit Ende des 19. Jahrhunderts von Johannes Nill betrieben wurde. Weil er gern Spott- verse schrieb, wurde er der „Lustig“ genannt. In seiner Schmiede musste die ganze Familie mithelfen, wenn es ans Messerschleifen im Handbetrieb ging.
1910 wurde der erste Elektromotor angeschafft. Sohn und Nachfolger Robert Nill richtete 1920 eine neue Werkstatt mit Schleifmaschinen ein. Die Räume der Messerschmiede sind noch original erhalten und heute Museum. An den Öffnungstagen wird hier geschmiedet und geschliffen.
Robert Nill an der Schleifmaschine, um 1936
Kostenfreie Corona-Schnelltest-Möglichkeiten
Montag 10.30 bis 11.30 Uhr Alb-Apotheke, Albblickstr. 23, Bästenhardt
Termin erforderlich!
Tel. 07473 / 7857 Dienstag 12.00 bis 14.00 Uhr Dr. Daniel Schwaigerer,
Reutlinger Str. 22, Öschingen
Termin erforderlich!
Tel. 07473 / 3242 Dienstag 17.30 bis 19.00 Uhr Pausa, Tonnenhalle ohne Termin Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr Pausa, Tonnenhalle ohne Termin Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Dr. Daniel Schwaigerer,
Reutlinger Str. 22, Öschingen
Termin erforderlich!
Tel. 07473 / 3242 Freitag 16.00 bis 17.00 Uhr Alb-Apotheke,
Albblickstraße 23, Bästenhardt
Termin erforderlich Tel. 07473 / 7857 Freitag 18.30 bis 19.30 Uhr Ofterdingen,
Feuerwehrhaus
ohne Termin Samstag 10.00 bis 11.00 Uhr Pausa, Löwensteinplatz ohne Termin Sprechstundenzeiten
mit Anmeldung
Sprechstundenzeiten mit Anmeldung
Dr. Andreas Gammel, Falltorstraße 72, Mössingen
Anmeldung erforderlich!
Tel. 07473 / 6209 Zum Teil bieten auch Hausärzte Corona-Schnelltests an. Weitere Testmöglichkeiten finden Sie unter www.drk-tuebingen.de
Museum Rechenmacherhaus
Auch Einblicke ins Rechenmacherhaus sind online zu finden. Mössingen war früher eine Hochburg der Rechenmacher. Um 1900 gab es 35 dieser Handwerker.
Die meisten hießen Wagner, da das Handwerk vom Vater an den Sohn weiterge- geben wurde. Die Mössinger Rechen waren weithin beliebt und wurden bis ins Badische oder Richtung Ulm vertrieben. Das Museum Rechenmacherhaus zeigt die Werkstatt, in dem Wilhelm Wagner, einer der letzten Rechenmacher Mössin- gens, bis in die 1980er-Jahre gearbeitet und gelebt hat. Auch die Wohnräume mit Öhrnküche sind noch original erhalten. Das Haus stammt aus dem 16. Jahrhundert und zeigt die beengten Lebens- und Arbeitsverhältnisse früherer Zeiten.
Einblicke ins Wohnzimmer der 1950er-Jahre mit Pausa-Vorhangstoffen.
Nierentisch & Petticoat im Museum Kulturscheune
In einem virtuellen Rundgang ist auch die derzeit im Museum Kulturscheune gezeigte Ausstellung „Nierentisch & Petticoat“ zu sehen. Wie erlebten die Mössinger dieses Jahrzehnt zwischen Wirtschaftswunder und Wohlstandsgesellschaft? Die Ausstel- lung entführt in die 1950er-Jahre und lässt staunen über Nierentisch und Petticoat, über Standmixer, Sammeltassen und Toast Hawaii. Auch ein Fernsehbeitrag der Landesschau Baden-Württemberg über die Ausstellung ist hier zu finden.
Die Mössinger Museen sind bis auf Weiteres geschlossen, aber virtuell präsentiert unter: www.moessingen.de/museumstag
Weitere Infos unter E-Mail: museum@moessingen.de, Tel. 07473 / 272012